Buskeismus

Fall Internet- und Bibliothek-Archive

 

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Prozesse Übersicht

Zusammengestellt von Rolf Schälike

Oktober 2007 - laufend

Focus und Spiegel stellen alle früheren Artikel ab einen bestimmten Zeitpunkt kostenlos ins Internet. Ob das mit dem ALLE stimmt, kann jeder selbst nachprüfen.

George Orwell sagt in seinem Buch 1984  die Zukunft voraus.

Ray Bradbory beschreibt in seinem Buch  Fahrenheit 541 die Rolle der Feuerwehr bei der Vernichtung des kollektiven Gedächtnisses.

 


Fließender Maßstab
L.K.

 


Bücherverbrennung:
L.K.

 

       
 

BGH

 

 

IV ZA 3/08
(7 U 65/07)
(324 O 720/06)
Fiszman-Mörder R.K. 
RA Stopp & Stopp.

<k>
RZ-Online GmbH
RA: Dr. Caspers, Mock & Partner

13.03.08: BGH hat die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen - Beschluss
18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben.  - Bericht OLG-Urteil
18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben 25.05.07: Geht es um diesen Internet-Auftritt oder um diesen? Oder um beide? Oder um andere?
Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht

       
       
 

Serienmörder H.

 

 

11 O 1820/08
Serienmörder H.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Spiegel Online
anwaltlich nicht vertreten

06.03.08: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird  abgelehnt.
Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitwert festgelegt auf 25.000,00 Euro
Beschluss

 

7 W 22/08
324 O 10/08
Serienmörder H.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
xxx
RA xxx

11.03.08: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird von Landgericht Hamburg und HansOLG zurückgewiesen.
Eine erheblich oder zusätzliche Beeinträchtigung des Antragstellers durch die streitgegenständliche Berichterstattung, die sein Schützbedürfnis gegenüber der Informationsfreiheit überwiegen lässt, ist weder dargetan noch ansonsten ersichtlich. Hans-OLG-Beschluss

 

7 W 64/07
324 O 987/07 (Hauptsache)
324 O 807/07 (Erlassverfahren)
Serienmörder H.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Rolf Schälike
RA Corvin Fischer

04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung  mit Nennung des vollständiger Familiennamens.
Beantragter Streitwert 20.000,00 Euro.
Vom Gericht beschlossener Streitwert 6.000,00 Euro.
29.09.07: Antrag auf Zwangsgeld wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen die Einstweilige Verfügung
25.10.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens.
05.05.08: Antrag auf PKH wurde zurückgewiesen. Beschluss
12.06.08: Antrag auf Feststellung eines Zwanggeldes wurde von Klägervertreter zurückgenommen.
18.06.08: 7 W 64/08 Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG 324 O 987/07 v. 05.05.08 wird zurückgewiesen - Beschluss
17.12.08: Der Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung wird vom Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen. Der Verhandlungstermin am 19.12.08 wurde aufgehoben.

 

324 O 208/07
Serienmörder H.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Stephan Harbort
RA Unkelbach pp.
RA Herr Michael Unkelbach

03.08.07: Herr Harbort hat sich unterworfen und für diese Erlaubnis sich beim Gericht bedankt: "Sie [Herr Buske] haben mir den Glauben an die Gerechtigkeit zurückgegeben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Bericht

 

324 O 145/07
Serienmörder H.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Verlag Deutsche Polizeiliteratur
RA Unkelbach pp.
RA Herr Michael Unkelbach

03.08.07: Vergleich getroffen - Bericht

       
       
 

Fiszman-Mörder R.K

 

 

IV ZA 3/08
(7 U 65/07)
(324 O 720/06)
Fiszman-Mörder R.K. 
RA Stopp & Stopp.

<k>
RZ-Online GmbH
RA: Dr. Caspers, Mock & Partner

13.03.08: BGH hat die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen - Beschluss
18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben.  - Bericht OLG-Urteil
25.05.07: Geht es um diesen Internet-Auftritt oder um diesen? Oder um beide? Oder um andere?
Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht

 

7 U 79/07
(324 O 783/06)
Fiszman-Mörder R.K. 
RA Stopp & Stopp.

<k>
Axel Springer AG
RA: Hogan & Hartson 
Raue L.L.P.

18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben.  - Bericht - OLG-Urteil
27.04.07: Termin der Verkündung am 01.06.07, 9:55, im Gerichtssaal Bericht

01.06.07: Verkündung am 29.06.07, 9:55, Gerichtssaal
29.06.07:  Urteil: Der Beklagten wird untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger identifizierbar zu berichten. - Bericht

 

7 U 77/07
(324 O 744/06)
Fiszman-Mörder R.K. 
RA Stopp & Stopp.

<k>
Hessischer Rundfunk
RA CMS Hasche Sigle
RA Fricke 

18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben.  - Bericht OLG-Urteil
27.04.07: Termin der Verkündung am 01.06.07, 9:55, im Gerichtssaal Bericht

01.06.07: Verkündung am 29.06.07, 9:55, Gerichtssaal
29.06.07: Urteil: Der Beklagten wird untersagt, im bestimmten Zusammenhang über den Kläger mit voller Namensnennung zu berichten. - Bericht

 

7 U 65/07
(324 O 720/06)
Fiszman-Mörder R.K. 
RA Stopp & Stopp.

<k>
RZ-Online GmbH
RA: Dr. Caspers, Mock & Partner

18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben.  - Bericht OLG-Urteil
18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben 25.05.07: Geht es um diesen Internet-Auftritt oder um diesen? Oder um beide? Oder um andere?
Bericht, Verkündung am 22.06.07,9:55, Gerichtssaal - Bericht

 

7 U 62/07
(324 O 929/06)
Fiszman-Mörder R.K. 
RA Stopp & Stopp.

<k>
Universität des Saarlandes
RA: Butz Weller
Schwinn

18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. - Bericht OLG-Urteil
23.02.07: Verkündung am 27.02.07, 12:00, Geschäftsstelle - Bericht
27.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. - Bericht LG-Urteil

 

7 U 60/07
(324 O 719/06)
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Verlagsgruppe Rhein-Main GmbH & CO. KG
RA Fuhrmann pp.
RA Dr. Christian Russ

12.02.2008: OLG Hamburg:
Der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 719/06 wird stattgegeben. Entscheidung zur Sicherheitsleistung und vorläufigen Vollstreckbarkeit. Bericht
25.05.07: Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal
22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im zu nennen. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

7 U 58/07
(324 O 712/06)
Fiszman-Mörder R.K. 
RA Stopp & Stopp.

<k>
F.A.Z. Electronic Media GmbH
RA Damm & Mann  

18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben.  - Bericht OLG-Urteil
25.05.07: Geht es hier um diesen Internet-Auftritt? Oder um andere?
Bericht, Verkündung am 22.06.07, 9:55, Gerichtssaal
22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, im gewissen Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im Internet-Auftritt zu nennen und  Bildnisse des Klägers zu zeigen. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

7 U 56/07
(324 O 717/06)
Fiszman-Mörder R.K. 
RA Stopp & Stopp.

<k>
RP Online GmbH
RA Damm & Mann

18.12.07: (Berufung). Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben  - Bericht OLG-Urteil
27.04.07 (324 O 717/06): Termin der Verkündung am 01.06.07, 9:55, im Gerichtssaal Bericht Urteil

 

324 O 1069/07 (Hauptsacheverfahren)
324 O 867/07 (Erlassverfahren)
Fiszman-Mörder R.K:
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Rolf Schälike
RA anwaltlich noch nicht vertreten. Rolf Schälike sucht einen versierten Anwalt, welcher die Internet- und Bibliotheksarchive bis zum Verfassungsgericht verteidigen bereit und in der Lage ist.

04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung  mit Nennung des vollständiger Namens (Vor- und Nachmane).
Beantragter  Streitwert 20.000,00 Euro.
Vom Gericht festgelegter Streitwert 6.000,00 Euro.
14.11.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens.
11.06.08: Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird vom Landgericht zurückgewiesen - Beschluss

24.12.08: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird von Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen

 

324 O 706/07 
Fiszman-Mörder R.K:
RA Stopp pp.

RA Alexander A. Stopp

<k>
Universität Leipzig
RA Dr. Fingerle
RA Weitz

15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht
28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf  den 18.04.08
18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

 

324 O 693/07 
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp.

RA Alexander A. Stopp

<k>
Institut für Bürgerrechte
RA Dr. Frederik Roggan
RA Roggan 

15.02.08:  Klage wurde formal wegen fehlender Passivlegitimation zurück gezogen. Bericht

 

7 U 52/08
324 O 388/07
(324 O 521/06 -EV) 
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp.

RA Alexander A. Stopp

<k>
Berliner Verlag GmbH
RA Schertz 
RA Reich

15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 Bericht
28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf  den 18.04.08
18.04.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.08.08: Der Kläger verliert die Recht aus die Berufung (7 U 52/08), nachdem er die Berufung zurückgenommen hat. Beschluss

 

324 O 332/07
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Carsten W. Jutzi u.a.
RA Weigand pp.
WA Weckler

07.09.07: Vergleich getroffen - Bericht
Erledigungserklärung

 

324 O 241/07
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Cuntz
RA
Fuhrmann pp.
RA Dr. Christian Russ

Verbot von Inhalten in einem Buch
07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben im ganz überwiegendem Maße

 

324 O 197/07
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Münchner Kapitalanlage AG
RA Weberling pp.
RA'in Dr. Yvonne Kleinke

21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 09.11.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht

 

324 O 183/07 
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp.

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA Lovells pp.
RA Dr. Jürgens

15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht
28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf  den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.08
27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

 

324 O 148/07
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Hasche pp.
RA Fricke

21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 09.11.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
09.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07
16.11.07: Stand nicht auf der Terminrolle. Neuer Verkündungstermin 14.12.07
14.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 25.01.08
25.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 22.02.08
22.02.08: Auf der Terminrolle gestrichen. Neuer Verhandlungstermin 06.06.08
06.06.08. Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335

04.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

324 O 106/07
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp.

<k>
Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA Dr. Mann

28.09.07: Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal
Bericht
26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07
16.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08:  Auf der Terminrolle nicht vorhanden.
Neuer Verhandlungstermin am 09.05.08

09.05.08: Neue Verhandlung. Eine Entscheidung wird verkündet am 20.06.08, 9:55, Raum B 335
20.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Dem Kläger werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

324 O 105/07
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Mannheimer Morgen Großdruckerei
RA Baas & Oberlack
RA Dr. Dieter Baas

21.09.07: Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07
16.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 14.12.07
14.12.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über einen bestimmten Vorgang über den Gegner bei voller Namensnennung zu berichten.

 

324 O 104/07
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Rhein-Main.Net GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

03.08.07: Entscheidung am 07.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
07.09.07: Der Klage wird stattgegeben.
Verbot unter vollen Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat zu berichten. Neue Berichterstattung. Urteil

 

324 O 83/07 
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp.

<k>
Bayerischer Rundfunk, Anstalt d
RA Eckart pp.
RA Dr. Hegemann

15.02.08: Verkündung am 28.03.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht
28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf  den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.08
27.06.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

 

324 O 18/07
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Chr. Cuntz
RA Fuhrmann pp.
RA Dr. Christian Russ

25.05.07: Das könnte Chr. Cuntz mit seinem folgenden Artikel sein.
Die Klage wird zurückgenommen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Bericht.

 

324 O 976/06
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
ISG
RA Junghans & Radau

23.02.07: Verkündung am 27.02.07, 12:00, Geschäftsstelle - Bericht
27.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil

 

7 U 48/07
324 O 814/06
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Reiff Verlag KG
RA Dr. M. Braun

02.02 07: Bericht
06.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 27.11.06 wird bestätigt.
Die Kosten fallen dem Antragsgegner zur Last. Urteil
Berufung 7 U 48/07 Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde vom Kläger zurückgenommen.

 

324 O 808/06
Fiszman-Mörder
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Rhein-Main.Net GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Mann

23.03.07: Verkündung am Dienstag, den 27.03.07 - Bericht
27.03.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen - Urteil

 

324 O 801/06
Fiszman-Mörder R.K:
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Christian Oswald GmbH & Co. KG
RA Weberling pp.

02.02.07: Antragsteller nimmt den Antrag zurück.
Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.
Bericht

 

324 O 715/06
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Urban Media GmbH
RA Schertz pp.

07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben

 

324 O 521/06
Fiszman-Mörder R.K.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Berliner Verlag GmbH
RA Schertz pp.

03.11.06: Bericht
07.11.06: Verkündung: Die Einstweilige Verfügung vom 16.08.06 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. - Urteil

Im Hauptsachverfahren -  324 O 388/07  - obsiegte die Beklagte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Im Berufungsverfahren - 7 U 52/08  - hat der Kläger auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung verzichtet.

 

16 W 56/06
(2-03 O 505/06)
Fiszman-Mörder R.K.

RA Alexander Stopp


xxxx
RA Dr. Christian Russ, Wiesbaden

22.09.06:Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen.
Beschluss

 

16 W 55/06
(2-03 O 504/06)
Fiszman-Mörder R.K:

RA Alexander Stopp


Rhein-Zeitung
RA Elmar Krass, Koblenz

20.09.06: OLG Frankfurt
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06  Az. 2-03 O 504/06  wurde zurückgewiesen.
Beschluss mit Leitsatz.

 

16 W 57/06
(2-03 O 492/06)
Fiszman-Mörder R.K.

RA Alexander Stopp


xxx
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen.
Beschluss.

 

16 W 54/06
(2-03 O 479/06)
Fiszman-Mörder R.K:

RA Alexander Stopp


xxx (Chefredakteur)
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

20.09.06: OLG Frankfurt
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen.

Beschluss.

       
       
 

s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.

 

 

324 O 150/09
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp
 

<k>
Axel Springer AG
RA Hogan pp.
RA Dr. Amelung
 

18.12.09: Antrag auf Kündigung der Unterlassungsverpflich-tungserklärung. Verkündung einer Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335. Bericht

 

324 O 83/09
s.g.. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Mittelrhein-Verlag GmbH
RA  Dr. Caspers pp.
RA
Schierbach in Untervollmacht

31.07.09: Verkündung einer Entscheidung am 04.09.09, 9:55, Saal B335  Bericht
04.09.09: Aussetzungsbeschluss auf den 11.09.09
11.09.09: Der Beklagten wird verboten, über den Kläger namentlich zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 Euro

 

324 O 911/08
Sedlmayr-Mörder M.L..
RA Stopp pp
RA Stopp

<k>
Thüringer Allgemeine Verlag GmbH
RA Eick pp-
RA
Eick

08.05.09: Klägervertreter nimmt die Klage zurück (fehlende Passivlegitimation). Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 

7 U 78/02
324 O 764/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
F.A.Z. Electronic Media GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland

29.05.09: 1. Instanz 324 O 764/08 - Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335
26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht

 

324 O 690/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Rhein-Main.net GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland

29.05.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335
26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

7 U 74/09
324 O 586/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland

29.05.09: 1. Instanz 324 O 586/09 - Der Beklagte befindet sich in Liquidation. Neuer Termin wird anberaunt auf Freitag, 26.06.09, 11:25, Saal B335
26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen.
Revision ist zugelassen. Bericht
 

  324 O 320/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA
Dr. Alexander Stopp
<k>
Axel Springer AG
RA Hogan pp.


21.11.08: Termin wurde aufgehoben

  324 O 203/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA
Dr. Alexander Stopp
<k>
Niedermeier
RA Ihr Anwalt 24
RA


21.11.08: Antrag auf Versäumnisurteil
Verkündung einer Entscheidung am dd.mm.yy, 9:55, Saal B335

 

314 O 113/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Knallgas New Media Solutions GmbH (Österreich)
 

13.06.08: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Keine Haftung des Forumbetreibers
Beschluss

 

324 O 103/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
etuxx e.V.
RA Eisenberg pp.
RA
niemand anwesend

29.05.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.06.09, 9:55, Saal B335
05.06.09: Es wird festgestellt, die Hauptsache ist erledigt. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

 

11 O 10177/07 (HS)
11 O 7987/07 (EV)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Rolf Schälike
RA

20.09.07 (LG Nürnberg-Fürth): Einstweilige Verfügung. Verbot der Gerichtsberichterstattung  mit Nennung des vollständigen Familiennamens.
Beantragter  Streitwert 35.000,00 Euro.
Vom Gericht festgelegter Streitwert 15.000,00 Euro.
26.11.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens.
14.01.08: Prozesskostenhilfe wurde gewährt.
Verhandlung am 06.05.08, 13:15, Saal 272/II
Verkündung eines Urteils am 24.06.08, 11:00, Sitzungssaal 272/II Bericht

24.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.08.
27.06.08: Der Klage wird stattgegeben. Vom Gericht festgelegter Streitwert 30.000,00 Euro:

 

324 O 743/07
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.

<k>
Brandschutz + Sicherheitstechnik
RA Kamin pp.

14.03.08:  Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht
30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit

 

324 O 711/07
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.

<k>
Dresdner Magazin GmbH
RA Spyros Aroukatos

14.03.08: Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht
30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

324 O 699/07
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
 
RA Unverzagt pp.

<k>
RZ-Online GmbH
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Verkündung einer Entscheidung am 11.07.08, 9:55, Saal B335
11.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

324 O 690/07 
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.

<k>
Rhein-Main. Net GmbH
RA Damm pp.
RA Nieland

15.02.08:  Verkündung am 29.02.08, 9:55, Raum Saal B335 - Bericht
29.02.08: Beweisbeschluss.

 

7 U 113/07
(324 O 622/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
Alexander Stopp

<k>
GoNamic GmbH
RA Hertin pp.
RA Christlieb Klages

02.11.07: 1. Instanz 324 O 622/07 Verkündung am 30.11.07, 9:55 Gerichtssaal
30.11.07: Der Klage wird stattgegeben. Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, über den Kläger im Zusammenhang mit ... unter voller Nennung des Nachnamens zu berichten.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
3. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 7.500,-- und hinsichtlich Ziffer 2. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar; und beschließt: Der Streitwert wird auf EUR 7.500,-- festgesetzt.
29.07.08: Der Berufung wurde stattgegeben. Die Verbreitung der beanstandeten Meldung verletzt den Kläger zwar in seinen Rechten (unten 1.); die Beklagte ist indessen hinsichtlich dieser Beeinträchtigung nicht Störer im Sinne von § 1004 BGB analog (unten 2.).Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger Urteil

 

324 O 564/07 
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.

<k>
Axel Springer  AG

15.02.08: Auf der Terminrolle gestrichen

 

7 U 22/08
(324 O 548/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA: Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
eDate Advertising GmbH (Österreich)
RA Merle & Albi
1. Instanz
A Kefferteutz (?)
2. Instanz RA Yeff

07.12.07: Verkündung am 18.01.07 - Bericht
18.01.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben.
29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil
10.11.09: BGH. Auf die Revision des Beklagten beschloss der BGH, das Verfahren auszusetzen und die Sache dem EuGH vorzulegen. Damit solle die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen ausländischer Anbietern geklärt werden. Ferner solle der EuGH klären, ob bei der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch österreichisches oder deutsches Recht anzuwenden ist.

 

7 U 19/08
(324 O 507/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA: Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Spiegel Online GmbH
RA Latham & Watkins LLP
RA Dr. Seybitz
RA
Seelmann-Eggebert

07.12.07: Verkündung am 18.01.07 - Bericht
18.01.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben.
Keine volle Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat.
Info:
"Der Spiegel" 49/1992 auf Seite 130
29.07.08:  Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil

 

7 U 30/08
(324 O 459/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA: Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Deutschlandradio
RA Redeker, Schön, Dahs & Seliner
RA Mensching

22.02.08: Verkündung, Freitag, 29.02.08, 9:55, Saal B335 - Bericht
29.02.08: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger im bestimmten Zusammenhang unter voller Namensnennung zu nennen.

29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil
15.12.09: BGH Urteil VI ZR 227/08 Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten.

 

324 O 243/07
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Universität Leipzig
RA Dr. Fingerle
RA Dr. Feli Böllmann

07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
25.09.07: Erneute mündliche Verhandlung.

06.11.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, unter Namensnennung des Klägers zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6.000,00 Euro

 

7 U 109/07
(324 O 242/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Mannheimer Morgen Großdruckerei
RA Baas & Oberlack
RA Dr. Dieter Baas

21.09.07: 1. Instanz 324 O 242/07 Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07
16.11.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Straftat über den Kläger bei voller Namensnennung zu berichten.
19.08.08: Schriftliches Verfahren. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Streitwert der Berufung wird festgelegt auf 7.500,00 Euro. Die Revision wird zugelassen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

 

324 O 764/06
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
F.A.Z. Electronic Media GmbH
RA Damm pp.
RA Nieland

07.09.07: Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
21.09.07: Beweisbeschluss.

 

11 U 72/06
(
2/3 O 375/06)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Alexander Stopp


WDR

02.11.06: Landgericht Frankfurt a. Main Einstweilige Verfügung bestätigt.
Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ." Urteil LG Frankfurt am Main

22.05.07 - 11 U 72/06 OLG Frankfurt a.M. Urteil - Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.
Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ."

Aus den Urteilsgründen:

Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LG Hamburg v. 07.11.06 bezieht (Az: 324 O 521/06) [2], ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

Gegenstand des dortigen Unterlassungsantrags war eine identifizierende Presseberichterstattung, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung zwar ebenfalls zulässig gewesen war, von der indessen auch noch nach Einstellung in ein Online-Archiv eine größere Breitenwirkung und Suggestivkraft ausgegangen sein dürfte, als von der marginalen Erwähnung des Namens des Klägers im hier streitigen Beitrag.

Ungeachtet dessen scheint das LG Hamburg von einem uneingeschränkten "Recht (mit der Tat) allein gelassen zu werden" und einem "Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person" auszugehen, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - wie oben dargelegt - nicht ohne weiteres zu entnehmen ist. Vielmehr kommt es auf die Auswirkung der Berichterstattung im Einzelfall an.

 

7 W 9/07
(324 O 763/06)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Alexander Stopp


F.A.Z. Electronic Media GmbH
RA Damm pp.
RA Nieland

10.03.07 HansOLG: Urteil gegen Internet-Archive
Entscheidung zur Prozesskostenhilfe: PKH gegen volle Namensnennung wird gewährt - Beschluss

 

2-03 O 443/06
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.

RA Alexander Stopp

freenet.de AG
RA 
JBB Rechtsanwälte
RA Thorsten Feldmann

Februar 07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen

 

324 O 952/06
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.

RA Alexander Stopp

Wikipedia
RA 
JBB Rechtsanwälte
RA Thorsten Feldmann

12.02.07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen. Urteil

 

2/3 O 305/06
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Alexander Stopp


F.A.Z. Electronic Media GmbH

05.10.06: Einstweilige Verfügung bestätigt. Urteil LG Frankfurt a.M.

       
       
 

Prinzessin von Hannover

 

 

27 O 914/07
Prinzessin von Hannover
RA Prinz, Neighardt, Engelschall
RA'in Dr. Lingens

 <k>
Bunte Entertainment Verlag GmbH

RA Prof. Dr. jur. Schweizer
RA
Dr. Söder

10.01.08: Die Klage wird bestätigt - Bericht
Frühere veröffentlichte Äußerungen dürfen heute nicht mehr veröffentlicht werden.

       
       
 

Negerkalle

 

 

7 U 53/07
(
324 O 468/06)
Negerkalle

RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
RA Eisenberg  pp.
RA Johannes Eisenberg

30.03.07: Schriftsatzfristen.
Termin der Entscheidung am 11.05.07, 9:55, Gerichtssaal
Bericht
11.05.07: Aussetzungsbeschluss auf den 25.05.05
25.05.07: Der Klage wird stattgegeben.
Urteil pdf (324 O 468/06)
09.10.07: Berufung. Die Berufung wurde zurückgewiesen - Berufungsurteil  (7 U 53/07)

       
       
 

Neonazi-Moerder

Berichten erlaubt

 

7 U 66/07
(324 O 886/06)
324 O 886/06
Neonazi-Mörder S.S.
RA Jürgen Rieger

<k>
Axel Springer Verlag
RA Dr. Schultz-Süchting pp.

16.02.07: Weitere prozessleitende Anordnung auf Amtswegen.
Bericht; Befangenheitsantrag gegen Richter Buske, Dr. Korte und Zink wurde bestätigt. Befangenheitsurteil
Nächste Sitzung am Montag, den 18.06.07, 10:00
18.06.07: Verkündung am 29.06.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
29.06.07: Klage wurde abgewiesen.
20.11.07 (Berufung): Verkündung am 11.12.07, 10:00 - Bericht Urteil 324 O 886/06
11.12.07: 7 U 66/07 - Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Beschluss zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

       
       
 

s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.

 

 

324 O 170/09
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W..
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp
 

<k>
Axel Springer AG
RA Hogan pp.
RA Dr. Amelung
 

18.12.09: Antrag auf Kündigung der Unterlassungsverpflich-tungserklärung. Verkündung einer Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335. Bericht

 

324 O 924/08
Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp
RA Stopp

<k>
Thüringer Allgemeine Verlag GmbH
RA Eick pp-
RA
Eick

08.05.09: Klägervertreter nimmt die Klage zurück (fehlende Passivlegitimation). Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 

7 U 62/09
324 O 587/08
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp
RA Dr. Alexander Stopp
 

<k>
Kölnische Zeitung GmbH & Co KG
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland

13.03.09: 1. Instanz 7 U 62/09 - Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 15.05.09, 9:55, Saal B335
15.05.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen über den Kläger im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis zu berichten. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Urteile zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 EUR

17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht

 

324 O 412/08
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp
 

<k>
Ullstein GmbH
RA Hogan pp.
RA Dr. Amelung
 

18.12.09: Verkündung einer Entscheidung am 29.01.10, 9:55, Saal B335. Klage wird wahrscheinlich abgewiesen. Bericht

  324 O 176/08
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.
RA
Dr. Alexander Stopp
<k>
Dr. Aufschild
RA Marx pp.
RA

21.11.08: Verkündung einer Entscheidung am 13.02.09, 9:55, Saal B335

 

324 O 111/08
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>


 

06.02.08: Klageantrag. Vorl. Streitwert 10.000,00 Euro.
Einstweilige Verfügung Januar 2008: Verbot zu berichten, der Kläger hätte W.S. betrogen.

 

324 O 1108/07
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Rolf Schälike, Betreiber von www.buskeismus.de
RA Rolf Schälike ist anwaltlich noch nicht vertreten. Er sucht einen versierten Anwalt, welcher die Internet- und Bibliotheksarchive bis zum Bundesgerichtshof verteidigen bereit und in der Lage ist.

03.12.07:  Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Klageerhebung.
Beantragter  Streitwert 35.000,00 Euro.
09.04.08: Beschluss - PKH-Antrag wird zurückgewiesen.
Kläger hat sofortige Beschwerde eingelegt mit Umstellung des Antrages.
29.09.08: PKH bewilligt. Termin zur Verhandlung am 30.01.09, 12:10, Saal B335

 

28 O 1038/07 (LG Bln ZK 28)
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Rolf Schälike - Betreiber www.buskeismus.de

05.11.07:  Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.
26.11.07: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird zurückgenommen. Dafür wird in Hamburg  Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt.
04.12.07: Beschluss LG Berlin: Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 Euro - beantragt waren 35.000,00 Euro

 

324 O 847/07 
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.
RA Alexander A. Stopp

<k>
freenet AG
RA Jaschinski pp.
RA Feldmann

11.04.08: Hauptsacheverfahren zum EV-Verfahren 324 O 695/07,
Verkündung am 16.05.08, 9:55, Saal B335 - Bericht
16.05.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

324 O 740/07
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp
 

<k>
Wikimedia Foundation Inc.
RA kein Anwalt
 

18.04.08 Auf der Terminrolle gestrichen.
Verhandlung fand nicht statt.
27.02.09: Auf der Termintolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.
Neue Verhandlung am 18.12.09, 11:30, Saal B335
18.12.09: Verkündung einer Entscheidung am 15.01.10.9:55, Saal B335. Klage wird wahrscheinlich abgewiesen. Bericht

15.01.10: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 Euro

 

324 O 739/07
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.

<k>
Brandschutz + Sicherheitstechnik
RA Kamin pp.

14.03.08:  Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht
30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

324 O 713/07
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.

<k>
Dresdner Magazin GmbH
RA Spyros Aroukatos

14.03.08:  Verkündung am 30.05.08, 9:55, Saal B335 Bericht
30:05.08: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

324 O 700/07
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
 
RA Stopp pp.

<k>
RZ-Online GmbH
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Verkündung einer Entscheidung am 11.07.08, 9:55, Saal B335
11.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

324 O 695/07
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.

<k>
freenet AG
RA Jaschinski pp.
RA Feldmann

19.10.07: Bericht
Entscheidung wird verkündet am Dienstag, den 23.10.07, 12:00 Raum 332
23.10.07: Die Klage wurde zurückgewiesen. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.

11:45

7 U 114/07
(324 O 612/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA: Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
GoNamic GmbH
RA Hertin & Kollegen
1. Instanz
RA Christlieb Klages
2. Instanz RA Verweyer

02.11.07:Verkündung am  30.11.07, 9:55 im Gerichtssaal - Bericht
30.11.07: Der Klage wird stattgegeben.
30.11.07: Der Klage wird stattgegeben.
Urteil

Es wird verboten über den Kläger im Zusammenhang mit einer Straftat unter voller Nennung des Nachnamens zu berichten.
29.07.08:  Der Berufung wurde stattgegeben. Urteil

 

7 U 20/08
(324 O 509/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA: Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Spiegel Online GmbH
RA Latham & Watkins LLP
RA Dr. Seybitz
RA Seelmann-Eggebert

07.12.07: Verkündung am 18.01.07 - Bericht
18.01.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben.
29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil

15.12.09: BGH

 

7 U 31/08
(324 O 469/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA: Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Deutschlandradio
RA Redeker, Schön, Dahs & Seliner
1. Instanz RA Lehr
RA Mensching

22.02.08:  Verkündung, Freitag, 29.02.08, 9:55, Saal B335 - Bericht
29.02.08: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger im bestimmten Zusammenhang unter voller Namensnennung zu nennen.

29.07.08:  Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil
15.12.09: BGH Urteil VI ZR 228/08 Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten.

 

7 U 110/07
(324 O 250/07)
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Mannheimer Morgen Großdruckerei (
www.morgenweb.de)
RA Baas & Oberlack
RA Dr. Dieter Baas

21.09.07: 1. Instanz 324 O 250/07 Verkündung einer Entscheidung am 26.10.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
26.10.07: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.07.
16.11.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Straftat über den Kläger bei voller Namensnennung zu berichten.
19.08.08: Schriftliches Verfahren. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Streitwert der Berufung wird festgelegt auf 7.500,00 Euro. Die Revision wird zugelassen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

3 U 2023/06
(1 O 1386/06 - LG Regensburg)
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Verlag .. (Straubinger Tagblatt)
RA ....

12.12.06: OLG Nürnberg
Die Berufung der Ag. gegen das Endurteil des LG Regensburg vom 25.07.2006, Az.: 1 O 1386/06 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I. des genannten Urteils abgeändert wird wie folgt:

Der Ag. wird untersagt, über den Ast. im Zusammenhang mit ... W S unter voller Namensnennung zu berichten, wie in dem verfahrensgegenständlichen Presseartikel im Straubinger Tagblatt vom 8.06.2006 geschehen.
Endurteil

       
       
 

Köln

 

 

Wolf (ehemaliger Bauminister)
15 W 60/05
(28 O 330/05)


Berliner Kurier

14.11.05: OLG Köln
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss - Ablehnung der Prozesskostenhilfe - des Landgerichts Köln vom 05.09.05 - 28 O 330/05  wurde zurückgewiesen.
Beschluss

       
       
 

Frankfurt a.M.

 

 

16 W 56/06
(2-03 O 505/06)
Fiszman-Mörder R.K.

RA Alexander Stopp


xxxx
RA Dr. Christian Russ, Wiesbaden

22.09.06:Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen.
Beschluss

 

16 W 55/06
(2-03 O 504/06)
Fiszman-Mörder R.K.

RA Alexander Stopp


Rhein-Zeitung
RA Elmar Krass, Koblenz

20.09.06: OLG Frankfurt
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 31.07.06  Az. 2-03 O 504/06  wurde zurückgewiesen.
Beschluss mit Leitsatz.

 

16 W 57/06
(2-03 O 492/06)
Fiszman-Mörder R.K.

RA Alexander Stopp


xxx
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

20.09.06: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 492/06, wird zurückgewiesen.
Beschluss.

 

16 W 54/06
(2-03 O 479/06)
Fiszman-Mörder R.K.

RA Alexander Stopp


xxx (Chefredakteur)
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

20.09.06: OLG Frankfurt
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2006, Az. 2-03 O 479/06, wird zurückgewiesen.

Beschluss.

 

2-03 O 443/06
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.

RA Alexander Stopp

freenet.de AG
RA 
JBB Rechtsanwälte
RA Thorsten Feldmann

Februar 07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen

 

11 U 72/06
(
2/3 O 375/06)
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Alexander Stopp


WDR
 

02.11.06: Landgericht Frankfurt a. Main Einstweilige Verfügung bestätigt.
Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ." Urteil LG Frankfurt am Main

22.05.07 - OLG Frankfurt a.M. Urteil

Es ging um die im am 29.06.00, 23 Uhr erstausgestrahlte Doku “Walter Sedlmayr - ... ."
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 3. Zivilkammer - vom 02.11.2006 abgeändert.
Die Beschlussverfügung vom 09.06.2006 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Aus den Urteilsgründen:

Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LG Hamburg v. 07.11.06 bezieht (Az: 324 O 521/06) [2], ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

Gegenstand des dortigen Unterlassungsantrags war eine identifizierende Presseberichterstattung, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung zwar ebenfalls zulässig gewesen war, von der indessen auch noch nach Einstellung in ein Online-Archiv eine größere Breitenwirkung und Suggestivkraft ausgegangen sein dürfte, als von der marginalen Erwähnung des Namens des Klägers im hier streitigen Beitrag.

Ungeachtet dessen scheint das LG Hamburg von einem uneingeschränkten "Recht (mit der Tat) allein gelassen zu werden" und einem "Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person" auszugehen, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - wie oben dargelegt - nicht ohne weiteres zu entnehmen ist. Vielmehr kommt es auf die Auswirkung der Berichterstattung im Einzelfall an.

 

11 U 63/06
2/3 O 356/06
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Alexander Stopp


 

08.05.07: Veröffentlichung im Kölner Stadtanzeiger am 04.05.06.
Das OLG Frankfurt a.M. bestätigt das Verbot der Namensnennung bei neuen Berichten. - Urteil

 

2/3 O 358/06
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Alexander Stopp


Bild

05.10.2006, Urteil LG Frankfurt am Main
Kein Unterlassungsanspruch des gegen (Bild-) Berichterstattungen über Wiederaufnahme des Verfahrens unter voller Namensnennung im Archiv.

Der Kläger hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Online-Berichterstattungen über eine Verfahrenswiederaufnahme unter voller Namensnennung und Bildveröffentlichung.

Für die (Bild-)Berichterstattungen gab es jeweils einen neuen, aktuellen Anlass. Zudem hatte sich der Verurteilte selbst mit Informationen aus dem Wiederaufnahmeverfahren an die Presse gewandt. Auch stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine vorzeitige Haftentlassung noch nicht bevor. Dem Resozialisierungsinteresse kam deshalb kein die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegendes Gewicht zu.

 

11 U 51/06
(2/3 O 320/06)
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.

RA Alexander Stopp


 

06.02.07: OLG Frankfurt am Main hat der Berufung stattgegegben.
Bericht am 11.05.2006 über die bevorstehende Entlassung und die Veröffentlichung eines Bildnisses wurden untersagt. Urteil

04.09.07: Die Kosten des Aufhebungs- und des Anordnungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Urteil

 

2/3 O 305/06
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Alexander Stopp


F.A.Z. Electronic Media GmbH

05.10.06: Einstweilige Verfügung bestätigt. Urteil

       
 

Kammergericht Berlin

 

 

9 W 132/01
(27 O 103/07)
Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998)
RA Johannes Eisenberg und Stefan König


Ullstein Verlag

Beschluss vom 19.10.01 - 9 W 132/01
Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Die Herausgabe archivierter Informationen bei zulässigerweise archiviertem, nach äußerungsrechtlichen Maßstäben bei seiner Erstveröffentlichung beanstandungsfreiem Material nach Art. 5 Abs. 1, S. 1 , 3. Var. GG gerechtfertigt und nicht von einem besonderen Informationsinteresse des Dritten abhängig ist, so dass ihr Abruf über Internet nicht von dem Archivbetreiber verhindert werden muss.

       
       
 

Landgericht Berlin

 

 

27 O 1165/07
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

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Dr. Müller-Vogg
RA Nesselhauf
RA Dunckel

27.03.08: Der Klage wird stattgegeben. Der bekannte Betriebswirtschaftler, Journalist und Publizist ist mit seinem Versucht, einen Internet-Artikel aus dem Jahre 2001 aus dem Netz zu verbannen, gescheitert. Ebenso die Schröder-Osmani-Kanzlei Nesselhauf - Bericht

       
       
       

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.01.10
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