BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 21. September 2007

Angriffe auf Internet- und Bibliothek-Archive

Rolf Schälike - 24.09.07 -

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 21.09.2007

 

Geschäftsmodell des Herrn Anwalt Dr. Alexander Stopp - Verurteilte Mörder zensieren Internet- und Bibliothek-Archive, Bücher und die Gerichts-Berichterstattung         

Eine Woche Pause nach dem massiven Angriff am Freitag, den 07.09.07, gab es heute gleich fünf neue Prozesse verurteilter Mörder gegen die Internet- und Bibliothek-Archive.

Das Thema wird bei Heise diskutiert. Auf einigen der dort aufgeworfenen Argumente haben wir unsere Meinung dargelegt.

Belassen wir es heute bei der Berichterstattung der fünf an diesem Freitag angesetzten Verhandlungen.

 

L. vs. Mannheimer Morgen Großdruckerei

324 O 242/07 L. vs. Mannheimer Morgen Großdruckerei

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir haben den Schriftsatz erhalten und die Vollmacht. Das Original brauche ich. Wir haben alles zu diesem Fall erwogen, auch den fünfhundertsten Schriftsatz, den Sie uns gegeben haben.

Aber in diesem Fall kommen die Grundsätze der Lebach-Entscheidung zum Tragen.  ... 16 Jahre ... . Es gibt eindeutig das Resozialisierungs-Interesse. Es ist die Frage des Persönlichkeitsschutzes, der nicht gewährt wird, wenn bei Eingabe des Namens die damaligen Taten kommen.

RS: Meinen die Richter im Ernst, dass verhindert werden kann, dass bei Eingabe des Namens, nicht bekannt wird, welche Taten dem Kläger damals vorgeworfen wurden? Treffen die Richter und der Klägeranwalt möglicherweise die Falschen?

Der Vorsitzende: Es ist ein erheblicher Eingriff in die Resozialisierung. Wenn der Kläger nach der Entlassung eine Wohnung sucht oder einen Arbeitsplatz, so erfahren die Vermieter und Arbeitgeber, um wen es sich handelt, und können die Wohnung bzw. den Arbeitsplatz verweigern.

RS: Wie ist es mit Arbeitsplätzen, bei denen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird? Widersprechen die Forderungen an diese Arbeitsplätze nicht dem Resozialisierungsgedanken. Weshalb gilt in diesen Fällen die Abwägung zu Gunsten der Arbeitgebers? Auch ein Vermieter kann die Vermietung abhängig machen von einem polizeilichen Führungszeugnis und dieses von allen Mietinteressenten verlangen. Ist das das Ziel der Zensurrichter in Hamburg?

Der Vorsitzende: Die Anlage K1 ist eine Berichterstattung, nicht nur eine Aufmachung. Es geht ein Bericht einher.

Es wird dann die Frage des Rechtsmissbrauchs [durch den Klägeranwalt] aufgeworfen. Es ist eine Vermutung. Dr. Stopp kann dazu was sagen.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Zum Inhalt meines Vertrages mit dem Kläger kann ich nichts sagen, darf ich nichts sagen. Sogar, wenn ich es dürfte, würde ich dazu nichts sagen. Kann nur sagen, Herr L. hat Interesse an der Nichtnennung seines Namens.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Dann ist es strittig.

Der Vorsitzende: Beim Wettbewerbsrecht könnte das Rechtsmissbauch sein.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: ... .

Der Vorsitzende zum Anwalt Herrn Stopp: Da müssen Sie trotzdem dazu was sagen.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Ich sage dazu nichts.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Da müssen Sie nein sagen.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Kann nichts zum Inhalt des Mandats vortragen. Herr L. hat Interesse ... .

Richterin Frau Käfer: Sie forschen im Internet ohne Auftrag, dann wäre das Rechtsmissbrauch.

Der Vorsitzende: Soll die Vollmacht bestritten werden?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Die Vollmacht stammt vom 10.08.07. Bitte um Erklärung [von Herrn Stopp] ins Protokoll.

Richterin Frau Käfer: Es gibt die vorprozessuale Vollmacht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: ... .

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Der Beklagten-Vertreter erklärt, die Vollmachtsrüge für diesen Prozess wird nicht aufrecht erhalten. Der Kläger-Vertreter erklärt, mein Mandant hat ein vitales Interesse, dass sein Name nicht im Internet erscheint. Es ist nicht so, dass ich im Internet ohne Auftrag nach Veröffentlichungen suche, ... . Ich bin von meinem Mandanten mandatiert, auch n dieser Sache.

Soll was vorgetragen werden?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Ich bestreite unter Bezugnahme auf die Klageänderung, dass Herr Dr. Stopp von seinem Mandanten beauftragt ist, im Internet zu recherchieren.

Der Vorsitzende diktiert: Der Beklagten-Vertreter bestreitet unter Bezugnahme auf die Klageerwiderung, dass Herr Dr. Stopp beauftragt ist, im Internet zu recherchieren, insbesondere in Bezug auf das Verbot gegenüber der Beklagten.

Der Vorsitzende: Sollen wir entscheiden?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Das ist nicht erlaubt mit Prozesskostenhilfe ... . Wer partizipiert aus den erfolglosen Verfahren?

Der Vorsitzende an Herrn Stopp gewandt: Wollen Sie erklären?

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Das ist ins Blaue hinein.

Der Vorsitzende an Herrn Stopp gewandt: Wenn Herr L. sein Recht nur mit der Wohnungs- und Arbeitssuche begründet, dann muss das konkreter dargelegt werden.

Sie sagen, Herr L. beabsichtigt nicht, im Raum von Mannheim eine Arbeit zu suchen und sich dort niederlassen. Dann begründet das nicht das Verbotsbegehren.

Dass da irgendwelche Sachnähe besteht, da konnte ich nicht folgen. So abstrakt. Alle anderen .. ohne ... . Die wissen es. Wo ist die Resozialisierungsverletzung?

Richterin Frau Käfer sagt es offen: Unser Gedanke ist ein anderer. das Internet.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Da gibt es [zu der Beklagtenseite] keinen Zugang.

Richterin Frau Käfer wird noch offener: In den USA steht die Suchmaschine. Gebe L. ein, [und finde seine Taten].

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Über Google gibt es keinen Zugang zu unserem Archiv. In der Suchleiste findet man nur ... Straubing.

Richterin Frau Käfer nennt ihre Befürchtung: Zieht aber vielleicht nach Mannheim.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Ist aber kein konkreter ... .

Richterin Frau Käfer: Kann nach Mannheim ziehen, muss befürchten ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Will aber nicht nach Mannheim.

Richterin Frau Käfer: Aber es gibt die Möglichkeit.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Außer Herrn Stopp hat niemand L. eingegeben. Die Schwere ist eine Güterabwägung.

Richterin Frau Käfer äußert ihren Wunsch: Wenn Sie strafbewehrt ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Geht nicht. Gebe nur K. ein, kommt L.. Kann ich gar nicht eine strafbewehrte Abmahnung abgeben. Das Mannheimer Geschäftsmodell wäre kaputt. Das Morgenblatt ist Passwort geschützt. Es ist eine Tageszeitung. L. kann [ein anderer heißen].

Richterin Frau Käfer: Kaputt gehen tut das Geschäftsmodell nicht, wenn alle Kosten dem Kläger aufgelegt werden.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Außer Herrn Stopp hat niemand auf L. geklickt. ... .

Das Internet-Geschäftsmodell der Zeitung wäre damit kaputt. Kann nicht Artikel einstellen ohne den Namen L.. Das ist ein Verlangen auf schuldhafte Maßnahme. Es ist nicht zuzumuten, jeden Tag Artikel durchzuforsten.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Andere haben es gemacht.

Das Problem der Unterwerfung wird diskutiert.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Es ist eine ganz einfache Suchfunktion. Dann hat man alle Infos mit L..

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: L. im Zusammenhang mit Gefken geht nicht.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: In der Datenbank steht Gefken. Es geht die Volltextrecherche. Es ist technisch möglich.

Die Juristen diskutieren die technische Möglichkeit.

Der Vorsitzende: Geht immer .... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Wenn Sie K. eingeben, werde Sie nichts finden. ... . K. wird nur in Verbindung mit mit dem Sohn gebracht.

Der Vorsitzende: Machen wir gleich.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Mindestens an der Güterabwägung fällt der Antrag.

Der Vorsitzende: Aus L. machen Sie L. und das Thema ist durch.

RS: Kann das Herr Ri. Buske verbindlich und strafbewehrt garantieren? Wenn man weiß dass es sich um den Mord an ... handelt, dann ist das L. über die Internetsuche [nicht nur über Google] leicht identifizierbar. Auch das kann später verboten werden. Ein unendliches Geschäftsfeld für den Querulier-Anwalt Herr Dr. Stopp

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Wenn Vermieter und Arbeitgeber ohne Vorkenntnisse im Internet recherchieren und das zum Ausschlag für die Klage machen wollen, dann fehlt es an ... .

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.10.07, 9:55, in diesem Saal.

16.11.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Straftat über den Kläger bei voller Namensnennung zu berichten.

W. vs. Mannheimer Morgen Großdruckerei

324 O 250/07 W. vs. Mannheimer Morgen Großdruckerei

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Herr W. ist eine Ident - Nummer.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Herr W. ist entlassen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Wo wohnt er denn?

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: In Sch. Erdung.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Da wo er wohnt, hat es sich schon erledigt.

Der Vorsitzende: Es gibt die Zweckübertragungs-Theorie.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Erstens, die Verteidigung, dann Zweitens die Wiederaufnahme. Ist in der Presse veröffentlicht.

Der Vorsitzende: Gilt für einige Zeit. Gilt nicht für immer.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Diese Tageszeitung ist in den Bibliotheken. Im Internet steht nichts anderes. Weshalb erschließt sich das nicht der Einwilligung. Dass die Zeitung im Internet ist, ist bekannt.

Der Vorsitzende: Zweckübertragungs-Theorie. Kann ich mir nicht vorstellen.

Richterin Frau Käfer formuliert die Positionen: Beschwerde ... . Sie werden uns nicht überzeugen. Wir werden Sie nicht überzeugen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Wenn jemand veröffentlicht ... . Verlag ... .

Der Vorsitzende als Gegner des Internets: Es geht um die Archivierung.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Nein,  ... .

Richterin Frau Käfer wird noch offener: Der Archivar ist verantwortlich für das, was er 'raus gibt. wenn es dem Persönlichkeitsrecht widerspricht.

Richter Herr Dr. Korte: Das Internet birgt eine Gefahr.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Es ist lebensfremd.

Richterin Frau Käfer als Internet-Gegnerin: Im Internet nicht.

RS: Hier queruliert/irrt Frau Ri.in Käfer. Eine hundertprozentige Zensur des Internets wird nicht durchsetzbar sein. Internet-Führerschein, manuelle Zensur, drastische Strafen, Serienverbote können diese Technologie und deren Nutzung nicht aufhalten. Der Umgang mit diesen neuen Möglichkeiten und Informationen muss gelernt werden. Jedoch nicht über Verbote.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: ... Tesa ... .

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Nicht wichtig. Wenn ich nach W. suche und Mannheimer Wochenpost habe ich .... komme ich ins Archiv.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Die Zeitung kann nur zwei Tage vollinhaltlich angeschaut werden.

Es entfacht sich eine unsinnige Diskussion.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Abonnenten kommen rein. Wer soll da W. eingeben, der nicht schon Bescheid weiß?

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Der Vermieter kann in Mannheim leben.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Es ist eine Frage der Abwägung. Ist doch lebensfremd.

Der Vorsitzende als Bandarbeiter: Wir machen identische Protokolle. Die Vollmachtsrüge wird nicht aufrecht erhalten.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Die Vollmacht hat kein Datum.

Der Vorsitzende zur Protokollantin: Die folgende Erklärung nehmen wir zusätzlich auf: Der Kläger-Vertreter erklärt, der Kläger ist ..., weil er ... Haus ... . Er hat eine Wohnung in Schwenstadt und eine in Erdingen. Eine Arbeit hat er bis heute nicht gefunden.

Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 20.06.07. Der Beklagten-Vertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.10.07, 9:55 in diesem Saal.

16.11.07: Urteil (324 O 250/07): Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen im Zusammenhang mit der Straftat über den Kläger bei voller Namensnennung zu berichten.

K. vs. Mannheimer Morgen Großdruckerei

324 O 105/07 K. vs. Mannheimer Morgen Großdruckerei

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Die Vollmachtsrüge für dieses Verfahren wird nicht mehr aufrecht erhalten. Die Rüge des Rechtsmissbrauchs wie in 324 O 242/07 wird aufrecht erhalten.

Ja, hier ist der erste Punkt anders als in den bisherigen Fällen. Es geht um die Namensnennung. Hier haben wir die volle Namensnennung.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Da wird nicht gesagt, dass er Mörder ist. Herr Tesa, kann sein. Gangster .... K.  Leiche gefunden. Es ist nicht gesagt, dass er der Mörder ist. Auf Seite .... gibt es viele Verdächtigungen.

Der Vorsitzende: Würde noch viel mehr für die Klage sprechen. Warum muss er da auch noch ... ?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Klage ändern..

Der Vorsitzende: Nein, wenn ... .

Der Vorsitzende: Die Persönlichkeits-Rechtsverletzung ist vorhanden, wenn jemand Mörder war. Sein Name ist nicht erwähnt als Mörder.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Aber auch als Verdächtigter.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Dazu haben Sie nichts vorgetragen. Es ist nicht ein rechtlicher Gesichtspunkt. Es heiß lediglich Rechtsanwalt Enders ... weitreichendes Geständnis ... gegen den Vater. Während in Wahrheit ... zu behaupten. Mit voller Namensnennung im Sinne des Antrages des  Xxxx K. ist hier berechtigter Weise nicht unternommen.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Ob berechtigt, steht nicht fest.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Aus der Erwähnung von Sven auf Rainer schließen, geht nicht. Sie müssen den Antrag ändern, einen Zusammenhang zu Sven herstellen.

Der Vorsitzende: Gut, hier ist der Fall anders gelagert, weil nicht erwähnt wurde, dass K. bald frei kommt. Über die Sicherheitsverwahrung müssen wir nachdenken. Es gibt den Sozialisierungsgedanken, auch Vieles, dass nicht ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Naumburg ... .

Der Vorsitzende: Der muss wegen der Berichterstattung die Haftanstalt dauernd wechseln.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Wo besteht die Gefahr in der Haftanstalt? Seitens der Mitarbeiter? In der Anstalt ist bekannt, was die Herren gemacht haben. Aber kein Vollzugsbeamter liest die Mannheimer Morgenpost. Sucht nicht in dieser Zeitung.

Der Vorsitzende: ... .

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Der von sich aus keinerlei Angaben macht .. . Wird verlegt, und kann immer neu anfangen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Müssen Sie detailliert darlegen. Es fehlt an der abstrakten Gefahr, die zu ... führen. ...in der Mannheimer Morgenport ... nicht ... .

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Sie unterschätzen die Mobilität.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Wie?

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Verwandte, Bekannte ... .

RS: Die wissen es doch auch so. Weshalb diese primitiven Argumente?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Rechtsmissbrauch, was Sie da tun. Jeder in der Haftanstalt weiß, dass da keine Verkehrssünder sitzen.

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Er kann es nur wissen über die Presse-Berichterstattung.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Quatsch. Selbst, wenn da ohne Namensnennung berichtet wird ... .

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den  26.10.07, 9:55 in diesem Saal.

Der Vorsitzende listig: Gibt es die Möglichkeit, die Mannheimer Morgenpost auf dem Hauptbahnhof zu kaufen?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dieter Baas: Weiß es nicht. Bin nicht auf dem Hauptbahnhof gewesen. Schicke Ihnen eine.

RS: Dem Vorsitzenden ging es nicht um den Besitz einer Mannheimer Morgenpost. Es wollte nur ein Argument mehr haben für seine Zuständigkeit.

Der Vorsitzende: Kann ich nicht annehmen.

 

K. vs. Münchner Kapitalanlagen AG

Die 324 O 197/07 K. vs. Münchner Kapitalanlagen AG begann mit nur zwei Richtern. Herr Goritzka, der Neue, fehlte. Später kam Herr Zink als dritter Richter hinzu.

Der Vorsitzende Herr Andreas Buske: Ein weiterer Fall ..., möchte ich sagen. Es hat sich eine gewisse Verzögerung ergeben, für die wir nichts können.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Kleinke: Haben Sie eine zustellfähige Adresse für Ihren Mandanten? Das letzte mal war Kassel.

Klägeranwalt Herr Dr. Alexander Stopp: ... monatlich ... .

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter bittet um Rubrumsänderung. Das Aktivrubrum hat sich geändert. Die Anschrift des Klägers lautet nun wie folgte: Salztor 5, JVA Naumburg. Wir haben in diesem Falle ... .

Der Vorsitzende erläutern, wie verurteilte Mörder trotzdem gegen das Internet und andere Archive und Veröffentlichungen klagen können, um der Zensur Vorschub zu leisten.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Kleinke: Habe schon gesehen.

Der Vorsitzende: Habe schon häufiger entschieden. Meinen, dass trotz der exponierten Tatumstände und der Sicherungsverwahrung der Resozialisierungsgedanke für die Klage streitet, und meinen nach wie vor, dass der Archiv-Gedanke ... .

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Hier haben wir einen aktuellen Fall.

Beklagtenanwältin Frau Dr. Kleinke: ... .

Klägeranwalt Herr Alexander A. Stopp: Es geht nur über den Namen. Gegen den Inhalt sind wir nicht vorgegangen.

Der Vorsitzende: Muss entschieden werden?

Beklagtenanwältin Frau Dr. Kleinke: Ja, muss auch diesmal entscheiden werden.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt für Freitag, den 09.11.07, 9:55 in diesem Saal.

 

K. vs. Norddeutscher Rundfunk

Die Sache 324 O 148/07 K. vs. Norddeutscher Rundfunk war kurz. Der NDR-Anwalt, Herr Fricke hatte keine Einwände gegen die Zensur der Internet-Archive. Er meinte nur, dass in diese niemand reingeht. Das müsste doch reichen. Greifen viele Menschen auf die Archive zu, muss natürlich Zensur geübt werden. Eine bezeichnende Haltung der anwaltlichen Vertreter unserer öffentlich rechtlichen Anstalten, zwangsweise finanziert über die GEZ-Gebühren.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Archive ... .

Lautes Lachen am Richtertisch.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke setzt fort: Es ist ein uraltes Internet-Archiv, welches nicht mehr abgerufen wird. 90 Prozent davon Herr [Klägeranwalt] Stopp, den Rest haben wir abgerufen in unserer Nachrecherche. Keiner geht in dieses Archiv.

RS: Kennt Herr Fricke nicht die Rechtsprechjung der Hamburger Zensurkammer, was das Internet betrifft? Drei-vier Internet-Besucher reichen, sogar Null Besucher reichen, um Streitwerte im sechsstelligen Bereich festzulegen, um die Verbote wirksam durchzusetzen. Internet-Sites sind im Internet, in dieser gefährlichen Einrichtung, weltweit abrufbar. Auch wenn China viele Zugriffe sperrt mit Ihren 4000 Zensoren, so bleiben Milliarden potentielle Leser. Verboten! Verboten! Es muss alles verboten werden, was in Deutschland in der Hamburger Zensurkammer beantragt wird. 1000 Fälle im Jahr sind vernachlässigbar. Vier Mörder/Kapital- verbrecher klagen. Wie viele sitzen aber ein und bleiben ungeschützt in den Archiven und der aktuellen Berichterstattung.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Wir gehen dabei vom Urteil aus, dass wie im Falle des Hessischen Rundfunks, dort abgewogen wurde. Der arme Mörder, der immer wieder genannt wird. Ein Hinweis macht nichts. Die Presse kann berichten. Es gibt die Entscheidung des Verfassungsgerichts, dass es ein berechtigtes Interesse gibt, die Authenzität zu erfahren. Berechtigtes Interesse - armer Mörder.

Der Vorsitzende: Unterton "armer Mörder" Man kann es rausnehmen. Wenn wenig gelesen wird, dann kann man es rausnehmen.

Klägeranwalt Herr Dr. Alexander Stopp: ... .

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Davon kann man ausgehen. Ohne Not wird ein Verfahren gemacht. Kann verstehen, wenn jemand aktuell berichtet. Es ist doch maschinell, die Auswahl. Wenn  kein Anspruch besteht gebe ich eine Unterlassungserklärung ab.

RS: Die öffentlich-rechtliche Anstalt möchte sich einem verurteiltem Mörder unterwerfen.

Der Vorsitzende: Wir entscheiden [querulieren]. Mit dem Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert [queruliert]. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt am Freitag, den 09.11.07, 9:55, nicht in diesem Saal.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
17.11.07
Impressum