BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 07. September 2007

Rolf Schälike -12.-18.09.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 07.09.2007

DDR-Akteure und verurteilte Mörder verlangen Zensur                   

An diesem Freitag klagten ein mal der DDR-Akteur Peter Porsch und gleich fünf mal zwei verurteilte Mörder. Der DDR-Akteur möchte seine Kontakte zur Staatssicherheit nicht als IM-Tätigkeit verstanden wissen, und die verurteilten Mörder möchten nicht mit vollem Namen genannt werden, weil dies angeblich deren Resozialisierungsprozess beeinträchtigt.

Die Regional-Zensurkammer in Hamburg ist für diese Wünsche hervorragend geeignet.

 

Peter Porsch vs. Axel Springer Verlag AG  - Was Richter Buske verkündet, darf nicht in der Presse stehen                  

Die Sache 324 O 472/07 Peter Porsch vs. Axel Springer Verlag AG ist interessant, weil der Vorsitzende Richter in der vorangegangenen Sache 324 O 460/06 am 30.03.07 lapidar verkündete: Die Klage wird abgewiesen.

In der Klage wurde verlangt, dass der Abgeordnete Herr Dr. Gerstenberg nicht behaupten durfte, der Kläger sei IM der Stasi gewesen. Der Beklagte äußerte nämlich:  Ich bin der Überzeugung, Prof. Porsch ist nicht etwa 14 Jahre lang einer Legende aufgesessen, sondern er hat wissentlich und – wie die Akten zeigen – mit übergroßer Bereitschaft für das MfS gearbeitet.

Der Abgeordnete Herr Dr. Gerstenberg darf das -äußern, nicht weil der Inhalt dieser Äußerung womöglich stimmt, sondern, weil er als Abgeordneter Schutz besitzt, und die Zensurkammer in Hamburg sich nicht traute, diesen Schutz für Null und nichtig zu erklären.

In der Springerpresse hieß es dann ohne nähere Begründung, dass Herr Dr. Gerstenberg äußern darf, dass Herr Peter Porsch wissentlich und willentlich für die Stasi gearbeitet hat.

Das war der Gegenstand der heutigen Verhandlung.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Ja. ... eigentlich ... .schlicht ... . Es geht darum, ob  beim Leser der Eindruck entsteht oder nicht.

RS: Bei der Verkündung am 30.03.07 scherte sich der Vorsitzende allerdings nicht darum, welcher Eindruck bei der Pseudoöffentlichkeit entsteht, wenn er lediglich verkündet: Die Klage wird abgewiesen.

Der Vorsitzende: Es geht um den Eindruck der IM-Tätigkeit. Nach der Stolpe-Entscheidung entsteht bei einem bestimmten Leserkreis dieser Eindruck: er hat bespitzelt und Menschen gefährdet.

RS: Der Lauf der Verhandlungen und die Zeugenbefragungen haben bei mir ebenfalls den Eindruck hinterlassen, Peter Porsch hat wissentlich und willentlich mit der Stasi zusammengearbeitet. Daran wird auch die Entscheidung dieser Zensurkammer nichts ändern. Folgt daraus, dass in Zukunft auch die Pseudoöffentlichkeit, bei welcher ein falscher Eindruck entsteht, des Saales zu verweisen ist bzw., dass die Richter keine Prozesse mehr führen dürfen, bei denen mehrere Deutungen bei den Zuhörern entstehen können?

Der Vorsitzende: Früher war das eine verdeckte Behauptung und zulässig. Heute ist es anders. Wir haben die Stolpe-Entscheidung. Ist jetzt alles anders.

RS: Wie sieht es aus mit der verdeckten Aussage in der Verkündung am 30.03.07 durch den Vorsitzenden Richter, den Herrn Andreas Buske: Die Klage wird abgewiesen? Die Klage beinhaltete das Verbot zu behaupten, der Kläger habe wissentlich und willentlich mit der Staatssicherheit der DDR zusammen gearbeitet. Kann sich der Vorsitzende auf die beschränkte Öffentlichkeit des Gerichtssaal berufen im Unterscheid zu der beklagten Springer-Zeitung?

Der Vorsitzende: Wenn ich Ihren Antrag sehe, ob da nicht eine Textleiste ... . Androhung von Ordnungsmittel.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Unter Androhung von gesetzlichen Ordnungsmitteln.

Der Vorsitzende: Das ist das, was ich zu sagen habe.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukato: Was haben Sie nicht gesagt?

Der Vorsitzende: Das möchte ich von Ihnen hören.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukato: ... . Sie haben gesagt, darauf kommt es nicht an. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es nur eine uneindeutige Äußerung, die von Stolpe erfasst wird.

Dazu; Erstens: Es ist keine uneindeutige Äußerung.

Zweitens: Diese findet im Beschluss Anwendung.

Erstens ist eine mehrdeutige Äußerung nur dann mehrdeutig, wenn diese mehrdeutig verstanden werden kann. Das Landgericht [Hamburg, Zivilkammer 24] hat ein Urteil gefasst. Herr Gerstenberg durfte ungestraft die Äußerung, der Kläger hätte bewusst gespitzelt sagen. Hier hat man nicht den Stolpe-Fall.

Man kann streiten.

RS: Der gute Anwalt macht nur seinen Job. Nicht mehr und nicht weniger. Die Stolpe-Entscheidung ist aus einem einfachen Grunde falsch: Jedes Wort ist mehrdeutig. In der deutschen Sprache erst recht. Jeder Satz, jede Äußerung kann mehrdeutig verstanden werden. Eindeutigkeiten gibt es nicht. Was gibt es da zu streiten? Bestenfalls um die Anwalts-Honorare und den Erhallt der Arbeitsplätze von Juristen bzw. um die Schaffung neuer Arbeitsplätze für diese Berufsgruppe bzw. um Beschränkung oder Erweiterung derer Befugnisse und Macht. Gerichtssäle sind ungeeignet für solche Diskussionen.

Der Vorsitzende: Man kann streiten, ob ohne der Klammer "parlamentarische Idemnität [Immunität]" berichtet werden kann.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukato als Jurist-Dogmatiker: Wenn entscheiden wird, dass man streiten kann, dann ist es eine Meinungsäußerung. Anwendbarkeit des Stolpe-Beschlusses ist dann strittig. Bei Mehrdeutigkeit muss der Wortlaut mehrdeutig sein. Ist hier nicht so. Man kann nicht streiten, was der Wortlaut sagt, ob er richtig ist oder falsch ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, wenn aus Äußerungen Schlussfolgerungen gezogen werden können, dann müssen sich diese zwingend ergeben. Sie sagen BVerGE 43, 130 hat sich aufgehoben. Das stimmt nicht. Das Stolpe-Urteil sagt,

Aus der Stolpe-Entscheidugn 

Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil oder ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl.BVerfGE 43, 130 <136>; 93, 266 <296> - zur strafrechtlichen Verurteilung -; BVerfGE 85, 1 <18>; 86, 1 <11 f.> - zur zivilrechtlichen Verurteilung). Müsste der sich Äußernde befürchten, wegen einer Deutung, die den gemeinten Sinn verfehlt, mit staatlichen Sanktionen belegt zu werden, würden über die Beeinträchtigung der individuellen Meinungsfreiheit hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit eintreten.

wenn der Wortlaut eindeutig ist, dann ist die Äußerung erlaubt. Wenn der Wortlaut mehrdeutig ist, dann gilt die nahe liegende.

Selbst, wenn man Stolpe anwendet, dass allerdings ... vorweggenommen wird, weil auf die Abgeordneteneigenschaft verwiesen wird. Ihre Deutung ist nicht zutreffend, wenn ich nicht sage, zu kühn.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Zu diesem Nachhilfe-Unterricht; Stolpe möcht ich nichts sagen. Wenn das mehrdeutig ist, dann greift Stolpe.

RS: Dieser Anwalt vertritt damit die Ideologie der Erschaffung eines Neuen Menschen: alle haben nach Vorschrift zu denken und sich zu äußern. Wie man sich "eindeutig" zu äußern hat, entscheiden andere. In der DDR war es der SED ZK-Apparat mit seinen Institutionen, Instituten und Machtstrukturen.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Gerstenberg sei wegen seiner Indemnität davon gekommen. .. ist fern liegend ... . Hat nur deswegen gesagt ... . Der durchschnittliche Leser kennt das Wort nicht. Kann es nicht mal schreiben.

2006 AsP Seite 65: Über Stolpe hinaus ist eine Berichterstattung dann, wenn sie bewusst unvollständig ist, wenn sie unwahr ist, ist sie unwahr und deswegen zu verbieten.

Das passt wie die Faust aufs Auge. Wenn ich verschweige, dann nur wegen der Indemnität. Dann verschweige ich etwas Wesentliches. Schon wegen diesem bewussten Verschweigen ... .

Parallel zu der Stolpe-Entscheidung eine Frage an die Kammer: Soll ich einen Hilfsantrag stellen?

Die Kammer hat den Wahrheitsgehalt nicht geprüft, weil es nicht entscheidungserheblich ist.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukato: Wenn Sie über Strafverfahren berichten und das war unzulässig und der Betroffene ist freigelassen worden, und lassen das Freigelassenwerden raus, dann gilt die Rechtssprechung.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: ... .

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukato: Vorsicht mit diesen Kamellen. Hier wurde über den Freispruch berichtet. Der inkriminierende Artikel enthält [keine Unwahrheit]. Hätte der Bericht über den Grund der Klageabweisung zwingend sein müssen?

RS: Die Kammer hätte diesen ebenfalls bei der Verkündung nennen müssen. Das tat sie nicht getan.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Klägervertreter stellt den Antrag mit der Maßgabe des gesetzlichen Ordnungsmittels ... .

Richterin Frau Käfer: Auf die Beweismittel kommt es nicht an.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukato: Habe einen Zeugen angeboten. Bitte das ins Protokoll aufnehmen.

Der Vorsitzende: Darauf kommt es nicht an.

Richterin Frau Käfer: Auf die Beweismittel kommt es nicht an. Die Kammer weist darauf hin, dass es auf die Beweisangebote vom 30.08.l07 nicht ankommt.

Die Verkündung erfolgt am Freitag, den 21.0.07, 9:55 in diesem Saal.

21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil zur vorläufigern Vollstreckbarkeit

Nachgeplänkel - Alles Porsch

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Ohne undankbar zu sein. Im parallelen Gegendarstellungsverfahren  vom 04.06.07 ... Ordnungsmittel.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukato: Stand in der Bild Zeitung. Der Bildleser hat das gelesen. Wenn Sie nicht lesen, dann ... ..

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Sie müssen mich informieren ... . In 324 O 429/07 beantrage ich das. Sie müssen den Schriftsatz mir zusenden.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukato: Was ich zu machen habe, weiß ich besser als Sie. Nicht Sie haben mir zu sagen, was ich machen muss. Habe das Original der Zeitung angefordert. Selbstverständlich ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Was ist selbstverständlich? Ich habe die Zeitung zu lesen?

 

Geschäftsmodell des Herrn Anwalt Dr. Alexander Stopp - Verurteilte Mörder zensieren Internet-Archive, Zeitungs-Archive, Bücher und die Gerichts-Berichterstattung         

Anwalt Dr. Alexander Stopp ist unter Fachleuten inzwischen recht gut bekannt. Er kümmert sich um die Resozialisierung verurteilter Mörder noch lange bevor diese entlassen werden. Sogar ungeachtet dessen, ob diese überhaupt entlassen werden. Gegen Mandanten mit Sicherungsverwahrung nach Anlauf von lebenslänglich ergingen Urteile zur Löschung von Archiven und Schwärzung in Büchern.

In der Gerichtskantine nach den Mord-Motiven eines solchen klagenden Mörders und Erpressers gefragt, erklärte der werte Herr Dr. Alexander Stopp:  Es ist für den Mörder ein Geschäft.

Auch die Klagen auf Löschung der vollständigen Namensnennung aus den Archiven und die Androhung von Klagen, wenn ich mit Namensnennung darüber berichte, ist ein Geschäft.

Verurteilte Mörder, möglicherweise bis zum Lebensende einsitzende Mörder, zensieren über die Pressekammer Hamburg die Internet-Archive, Bücher, verbieten die aktuelle Berichterstattung und greifen ein in die Gerichts-Berichterstattung über dieses neu entdeckte Geschäftsfeld.

Sie mordeten heimlich vor Jahren. Heute möchten sie heimlich Archive zensieren, wissenschaftliche Arbeiten behindern, den Aufbau von Kontakten erschweren, die Öffentlichkeit täuschen und juristische Grundlagen für ein staatlich vorgeschriebenes Vergessen der Geschichte legen.

Dabei wäre alles sehr einfach. Möchten die Mörder sich wirklich resozialisieren, und nicht unter den neuen Bedingungen Geld aus ihren Verbrechen schöpfen, dann können Sie ihren Namen ändern. Das deutsche Recht lässt Namensänderungen zu.

Wir kennen Mörder, diese machen Geschäfte aus ihren Taten unter ihrem Namen:

Zwei bekannte Beispiele:

Peter-Jürgen Boock früherer RAF-Terrorist bestimmt heute die Meinungsbildung und denkt nicht daran, seinen Namen zu ändern.

Magnus Gäfgen klagte gegen seinen Vernehmer, er klagte gegen das Land Hessen auf Schadenersatz,  veröffentlichte 2005 im Knast das Buch Allein mit Gott – Der Weg zurück, das er als „Versuch der Auseinandersetzung, des Verstehens und des Bewältigens“ bezeichnete, legte sogar im Knast sein zweites juristisches Staatsexamen ab, und plante eine Stiftung zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden. Bis jetzt alles unter seinem Namen. Das kann ein Fehler sein. Entweder Namensänderung oder mit Unterstützung von Anwalt Dr. Alexander Stopp das öffentliche Vergessen über die Taten mit Namensnennung juristisch erzwingen.

Weshalb bestimmen verurteile Mörder das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Selbstdarstellung von Wissenschaftlern, Journalisten, Kriminalisten, Buchautoren, Historikern sowie das Unternehmens-Persönlichkeitsrecht von Verlagen, Bibliotheken, Instituten, Universitäten?

Es ist bekannt, die Rechtssprechung basiert auf Deutung von Gesetzen, auf Emotionen und den Lebensvorstellungen der Beteiligten.

Weshalb haben verurteilte Mörder, kranke Menschen das Recht einseitig, kompromisslos über die die Gesellschaft tragenden Menschen und Institutionen zu bestimmen?

Welche Rolle spielt dabei die Justiz? Welche Ziele verfolgen die Richter mit ihren Urteilen?

 

M.L. vs. F.A.Z. Electronic Media GmbH   - Ein verurteilter Mörder gegen die Äußerungsfreiheit             

Die Sache 324 O 764/06 M.L. vs. F.A.Z. Electronic Media GmbH

Wir haben im Internet dazu das Urteil 2/3 O 305/06 des Landgerichts Frankfurt am Main in fast gleicher Sache gefunden. Der Kläger hatte dort im Verfügungsverfahren mit seinen Argumenten obsiegt. Die Frankfurter Richter argumentierten buskeös.

Auf in den Kampf, die Schwiegermutter naht ..., Herr Alexander A. Stopp.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Ja, Wir haben uns natürlich über die vielen Fälle, die wir haben, ausgetauscht. Bisher sind alle bei ihrem Standpunkt geblieben. Hier wurde vom 15.04.2004 bis zum Juni 2006 [die Information] auf der Beklagtenseite zum Abruf bereit gestellt.

Das OLG sagt, die Beweislast über die Kenntnis durch den Kläger hat der Beklagte zu erbringen. Dem Beweisangebot müssen wir nachgehen. Prof. Rainer.

Klägeranwalt Herr Stopp: Es ist unstreitig, dass der Kläger keinen Internetanschluss hat. Deswegen ... . Was ein anderer auf seine Internet-Seite stellt .... außerhalb.

Richter Herr Dr. Korte: Die Beklagtenseite behauptet, es läge eine Einwilligung vor.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Ein promovierter Anwalt schaltet die Medien ein und hat die Erlaubnis seines Mandanten.

Klägeranwalt Herr Stopp: Was das OLG betrifft, so muss man auch berücksichtigen, dass der Kläger noch dieses Jahr aus dem Knast rauskommt.

Richter Herr Dr. Korte: Was die Rechtswidrigkeit betrifft ... .

Der Vorsitzende: Müssen sehen, ob es eine Veröffentlichung war, und wenn, ob dann mit Einwilligung. Dann war es nicht rechtswidrig.

Klägeranwalt Herr Stopp: Mord an ... . Hat nichts mit Moshammer zu tun. Auch wenn es eine Einwilligung gab. Es fehlt jeglicher Bezug. Der Mord war vor zwanzig Jahren. Höchstens, dass die Opfer homosexuell waren.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Sedlmayr-Fall ... .

Klägeranwalt Herr Stopp: Geht gerade wegen Anknüpfung ... ... legen Bomben. Dann gibt es keine Anknüpfungspunkt.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Wenn es das gleiche Milieu, die gleiche Stadt ist, dann darf man Parallelen ziehen.

Klägeranwalt Herr Stopp: ... natürlich darf man Parallelen ziehen, aber nicht mit Namensnennung.

Richter Herr Dr. Korte:  ... keine zusätzliche Belastung.

Klägeranwalt Herr Stopp: ... .

Richterin Frau Käfer: Darüber wollen wir Beweis erheben.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Es ist eine Bezahl-Archiv. es gibt dreißig Zugriffe. Damit ist die Verletzungsintensität gering.

Richter Herr Dr. Korte: Die Zahl ist nicht so gering. Aber die Qualität ist höher. Es sind alles Leute, die in Zukunft möglicherweise mit ihn in Berührung kommen. Arbeitsgeber, Freunde, mögliche Freundin, Taxifahrer, Putzfrau ... .

RS: Hoppla, hoppla. was propagiert da Dr. Korte? Soll ein/e Freund/in nicht wissen, dass ihr Freund ein verurteilter Mörder ist? Sieht so die Resozialisierung aus? Sehen so die menschlichen Beziehungen zwischen Mann und Frau oder Mann und Mann für Dr. Korte aus? Was ist, wenn der/die Freund/in Jahre später zufällig erfährt, dass ihr/e Freund/in ein verurteilter Mörder ist, und er/sie es nicht weiß? Alles krank.

Richter Herr Dr. Korte: Die Leute, die direkt zugreifen, sind gerade Leute, die "gefährlich" sind.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Muss alles im Verlagskeller liegen?

Klägeranwalt Herr Stopp: Sie müssen anonymisieren.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: ... .

Richter Herr Dr. Korte: Natürlich besteht ein hohes Informationsinteresse. Aber das Persönlichkeitsrecht steht in Konkurrenz. Das Stasi-Archiv ist ein Beispiel.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Das Stasi-Archiv war nie in der Öffentlichkeit.

Richter Herr Dr. Korte: ... alle Straftäter .. . Wir sehen das Interesse konkret für Historiker. Aber das Persönlichkeitsrecht ... .

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Wendet man sich nicht gegen die Technik des Archivierens?

Der Vorsitzende: Ein Archivar gibt nicht alles raus. Vieles wird geschwärzt. Das gilt nicht für das Internet-Archiv.

RS: Ich höre zum ersten Mal, dass in den Bibliotheken in alten Zeitungen geschwärzt wird. Weiß das Buske nicht?

Richter Herr Dr. Korte als Maschinenstürmer: Allein, dass das technisch möglich ist,  ist keine Grund [für die Zulässigkeit].

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Das ist ein Randgebiet.

Richter Herr Dr. Korte: Wer M. L. einstellt, zahlt zwei Euro und findet ihn. Darauf kommt es nicht an. 30 mal pro Monat mal 12 macht 360 im Jahr. In zehn Jahren sind es 3.600. Das sind die Leute, vor denen man sich fürchten muss.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Vielleicht ist es Herr Stopp?

Klägeranwalt Herr Stopp: Habe nie bezahlt. Durch das Internet-Archiv ist die Gefährdung viel höher. Auch wenn es eine Einwilligung gab zur Geburtstagsparty vor 10 oder 20 Jahren. Ob die das noch jetzt haben wollten? Alles, was technisch publizierbar ist, kann publiziert werden, wenn man es darf. Was heute gut ist, braucht nicht in zwanzig Jahren gut zu sein.

Das Geld verlangt wird für dieses Archiv, [hat keine Bedeutung]. Man will es vermarkten.

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Wenn Sie Verlagskeller haben ... .

Klägeranwalt Herr Stopp: Die Realität ist, dass es bei den Zeitungen immer weniger Redakteure gibt. Geht nicht, dass alles über das Internet ... .

Beklagtenanwalt Herr Nieland: Wir werden uns noch sehen.

Klägeranwalt Herr Stopp: Beweisbeschluss.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 21.09.07, 9:55 in diesem Saal.

21.09.07: Beweisbeschluss

 

M.L. vs. Universität Leipzig - Wieder klagt ein verurteilter Mörder gegen die Freiheit der Wissenschaft           

Die Sache 324 O 243/07 M.L. vs. Universität Leipzig war noch interessanter.

Geben Sie in die Uni-Datenbak Wortschatz der Deutschen Sprache Ihren Namen ein. Sie werden Beispiele finden. Versuchen Sie es mit Buske, Korte, Zink, Käfer oder Schälike. Sie werden Ergebnisse finden.

Geben Sie den Namen des Mörders ein. Sie werden zwar den Namen des Mörders mit seinem Vornamen finden, aber kein Bespielsatz. Auch bei Kxxxxxx werde Sie keine Beispielsätze finden. Sie finden zwar noch Fieszman-Entführer Sxxxn Kxxxxxx. Aber das liegt daran, dass die Zensurkammer und der Archivgegner und Serien-Abmahnanwalt Herr Dr. Stopp das noch nicht festgestellt haben, und es noch keine Abmahnung dazu gegen die Uni-Leipzig gibt. Es kann aber auch sein, dass es schon ein Ordnungsmittelverfahren gegen diese öffentlich zugängliche  wissenschaftliche Datenbank gibt.

Gibt es unter den Schälikes einen Mörder und möchte Herr Anwalt Dr. Stopp auch an diesem verdienen, dann verschwinden auch bei Schälike die Beispielsätze.

Ist für die Wissenschaft weiter nicht schlimm. Können Studenten als Zensoren einsetzen, oder auch bessere Programmier, welche die Einstweiligen Verfügungen als Filter einbauen bei der Ausgabe von Beispielsätzen.

Ein gutes Betätigungsfeld bei den vielen Arbeitslosen. Meine Firma könnte der UNI - Leipzig beim Programmieren dieses Zensur-Filters Unterstützung leisten.

Filtern, Zensieren, Sperren, Löschen, Bezahlen, Anwälte als Berater einsetzen, Ordnungsgelder zahlen, in den Knast gehen ist die Zukunft, welche von der Zensurkammer aufgebaut wird mit den Geschäftsmodellen gewiefter Anwälte.

Mit einer Einschränkung des Artikel 5 des Grundgesetzes, dass die Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind, hat das alles nichts mehr zu tun.

Frei war die Wissenschaft niemals. Kein Wissenschaftler konnte z.B. frei Plutonium für seine Forschungen  kaufen. Buske, Korthe, Käfer und Herr RA.Stopp werden die Wissenschaftler lehren, das Persönlichkeitsrecht zu achten. Auch die Professoren von der Uni Leipzig.

Der Vorsitzende: Ja. Die örtliche Zuständigkeit ... schwammartig ... . Die Information wird auch bestimmungsgemäß in Hamburg verbreitet. Die Beklagte ist auch passiv legitimiert. Wenn man eingibt in Wortschatz den Namen des Klägers, dann ... .

Die Anlage B1 haben wir nicht verstanden.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: ... .

Richterin Frau Käfer: ... es kommt die Seite Wortschatz.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: Das ist eine Seite, die die Beklagte nicht betreibt. www.wortschatz-uni-leipzig.de

Der Vorsitzende: Ja. Und in der Sache? Das haben wir auch vom OLG bestätigt bekommen. Das Resozialisierungsinteresse steht im Vordergrund. Soweit der Beklagte Verzugslockerungen und Aussetzung ... bestreiten nach § ... . So dass der Resozialisierungsgedanke immer im Vordergrund stehen muss. Sogar bei Sicherungsverwahrung. NJW 2007, S. 740 BVerfGE.

T.H. Der Resozialisierungsgedanke ist schlicht nur eine "Schrulle" von Buskeiten. Im Ernst; wo findet denn in Deutschland Heute eine Resozialisierung statt? Wohl kaum im Gefängnis. Weggesperrt wird man aber nicht resozialisiert. Dafür ist gar kein Geld da.  Eine Umfrage bei Strafgefangenen ergäbe, das nicht einer resozialisiert wurde.

Jetzt zur Wissenschaftsfreiheit. Diese umfasst nicht die Äußerungen, welche von sich aus nicht auf Erkenntnisgewinn gerichtet sind ... und ... .

Zum Schluss zum Argument Disclaimer. Brauchen uns nicht viel Gedanken machen. Die Beklagte bleibt Verbreiter. So dass wir dazu neigen, der Klage stattzugeben.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: Nehme das mit. .... Warum der Kläger nicht in Frankfurt klagt ... ist klar.

Der Vorsitzende: Wir brauchen keine konkreten Auswirkungen beim Presserecht.

Richterin Frau Käfer: Beim Wettbewerbsrecht ist das ja anders. Aber nicht beim Presserecht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: ... seine Zeit.

Der Vorsitzende: Archivprivileg ... .

Klägeranwalt Herr Stopp: Es war nie rechtsmäßig. ... Stopp, dicken doofen Anwalt nehmen. Kann man nicht machen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: Es gibt keine technischen Möglichkeiten. Es erfolgt alles automatisch. Deswegen kommt es darauf an. Kein Mensch hat es gesehen. Die Uni stellt das im Innendienst her. Es ist eine Datenbank. Da kommt jemand,  macht eine Abfrage. Dann kommt es raus, wie die Worte verknüpft sind.

Klägeranwalt Herr Stopp plädiert für die Geheimwissenschaft: Wenn Linguisten damit so arbeiten, dann ist es kein Problem. Aber hier hat jeder Zugriff.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: Der Umfang des Sammelns ist für de Öffentlichkeit, nicht für die Wissenschaftler.

Klägeranwalt Herr Stopp: Was macht die Öffentlichkeit?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: Sucht die Konkurrenz. Anwalt, dick, doof, bräsig wird auch ohne die Datenbank gefunden.

Klägeranwalt Herr Stopp: Die Problematik der Äußerung ist nicht  nur die Suche., sondern das Ergebnis.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: In der Schriftform, betreibt die Presse eine Kampagne. Das hat nichts damit zu tun. Offensichtlich haben Sie einen Textbaustein.

Klägeranwalt Herr Stopp: Es ist erst dadurch ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: Sie sind die Quelle dieser Information. Wenn, dann ... .

Der Vorsitzende: Wir können ein großes Sammelverfahren daraus machen. Entschieden soll werden, spüre ich. Wenn Vortrag erfolgt, dann müssen wir wieder eröffnen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Böllmann: Ich kenne den BGH Beschluss. Wenn Sie meinen, der Kläger ... .

Richterin Frau Käfer: OLG hasst BGH ... . Wenn es zum Hauptsachetermin kommt, ... . Wir kommen auch nicht zur Beweisaufnahme, sondern nur zur Rechtsauffassung.

Wenn Sie vortragen, was erheblich ist, können wir wieder eröffnen.

Der Vorsitzende: xxx die ZPO ... . Wenn keine Hinweise, kein neuer Vortrag, dann entscheiden wir. Wenn von Ihnen ein neuer Vortrag kommt, dann entscheiden wir nach dem Vortrag.

Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.  Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 21.09.07, 9:55 in diesem Saal.

21.09.07: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.

 

Fiszmann-Mörder K. vs. C. Jutzi - Die x-te Klage des verurteilten Mörders gegen Archive und Berichte von C. Jutzi            

Die Sache 324 O 332/07 Fiszman-Mörder K. vs. C. Jutzi

... .

Beklagtenanwalt Herr Weckler: War am nächsten Tag nicht mehr. ... Ist im Server. Wenn bewusst irgendwo auf irgendeinem Server da ist ... ? Da gehen wir auseinander.

Das Internet ist ein neues Medium. Es ist kein Artikel. Es war ein Fernsehbericht, der auf der Seite stand. Die Autorin des Berichts ist ausgezeichnet worden. 24.04.06. Stand in der Tageszeitung.

Richterin Frau Käfer: Gerade, wenn Autoren ausgezeichnet wurden, da wird der Beitrag vielleicht wiederholt. Der Senat sieht es anders. Sie werden auch beim OLG verlieren.

Vielleicht nehmen Sie den Widerspruch zurück. Es hat nur Sinn, wenn es bis zum BHG geht.

Beklagtenanwalt Herr Weckler: Warum machen Sie das?

Richterin Frau Käfer: Verstehe ich. Die Frage ist, das OLG wird es genau so sehen. BGH ist rechtlich interessant. ... dann hätte das Folgen für Ihren Mandanten. Sie dürfen dann. Sie sagen, Ihr Mandant habe kein Geld. Haben Sie den Mandanten mitgebracht?

Der Vorsitzende: Sind Sie es?

Beklagtenanwalt Herr Weckler: 1a ist zu weit. Wäre ein generelles Berufsverbot. Auch wenn der Kläger entlassen wird, darf sie nicht berichten.

Richterin Frau Käfer: Wenn er entlassen wird, darf man nicht berichten, wenn er nichts Neues getan hat. Im Verbotsantrag steht "Bildnisse" ist aber nur ein "Bildnis". Das geht zu weit.

Beklagtenanwalt Herr Weckler: Egal, was passiert. Meine Mandantin dürfte nicht berichten.

Richterin Frau Käfer: Sie haben Recht. Jedes Verbot gilt nicht, wenn was Neues passiert. Es ist die übliche Formulierung.

Der Vorsitzende: Das er entlassen ist, darf man nicht berichten. Bei neuer Tat, ja. Die Kosten wären bei Ihnen, Herr Stopp?

Beklagtenanwalt Herr Weckler: Bei K. ist nichts zu holen.

Klägeranwalt Herr Stopp: Man könnte ... .

Der Vorsitzende: Könnten wir so machen. Unterlassungserklärung mit einem Foto. Dann Kostenvergleich. Wir machen eine Entscheidung nach 91a.

Es entbrannt die wichtigste Diskussion: Die Diskussion über die Anwaltskosten

Der Vorsitzende: Müssen das Bild hübsch beschreiben.

Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.

... .

Daraufhin erklärt der Beklagtenvertreter:

1. Die Beklagte verpflichtet sich .... Vertragsstrafe ... .

a. Über den Kläger im Zusammenhang mit dem Mord an Jacob Fiszman unter voller Namensnennung zu berichten.

b. Das unter Familienbande ... Der Mörder und sein Sohn mit der Bildunterschrift eine "Szene aus dem Archiv ... " veröffentlichte Foto, dass den Kläger zeigt, erneut zu veröffentlichen.

Der Kläger nimmt die Erklärung an.

2. Daraufhin erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt und einigen sich über die Kosten dahingehend, dass der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/5 der Kosten trägt.

Die Parteivertreter bitten um Entscheidung nach 91a.

Beschlossen und verkündet: Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/5.

Bedanken uns vielmals.

... .

Wir haben zwei Beklagte. Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

 

K. vs. Urban Media GmbH - Die (x+1)-ste Klage des verurteilten Mörders gegen Archive und Berichte             

Die Sache 324 O 715/06 K. vs. Urban Media GmbH war kurz. Zwei Abmahnanwälte standen sich gegenüber. Die Beklagte vertrat Anwalt Herr Reich von der berüchtigten Kanzlei Dr. Christian Schertz.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Es gibt neue Schriftsätze des Klägers. Uns fällt auch nichts Neues ein. Wollen wir nicht hören. Dr. Stopp will es auch nicht mehr hören.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Ich kenne das auch alles.

Der Vorsitzende: Wir wollen trotzdem ins Protokoll diktieren: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich - "und unfassend" lassen wir diesmal weg - erörtert.

Anträge werden gestellt. Klage vom 16.05.07.

Beschlossen und bekündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 2109.07, 9:55 in diesem Saal.

RS: Kurz und bündig, wie am Fließband. kleine Einzelentscheidung mehr. Computer können bald die Richter und Anwälte ersetzen. Umschulungsmaßnahmen zu Programmierern sind in Sicht.

21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben.

 

K. vs. Cuntz - Die (x+2)-ste Klage des verurteilten Mörders gegen Archive und Berichte             

Die Sache 324 O 241/07 K. vs. Cuntz. Der Beklagte wehrte sich vehement.

Vermutlich ging es um das Buch von Hans-Jürgen Fuchs (Hrsg.): "Verbrechen und Schicksale. Ein Wiesbadener Pitaval." Verlag Edition 6065. Wiesbaden. 2005. 223 Seiten. 13,90 Euro. ISBN 3-9810365-0-6. Bestellbar auch bei Amazon

und

den Text vom Kurier-Redakteur Christoph Cuntz steuert zwei neuere Fälle bei: Die Erpressungen des Ebby Thust und die Causa K.. Mit tödlichen Beziehungstaten hat sich die Kriminaloberkommissarin am Hessischen Landeskriminalamt, Gaby Goebel, beschäftigt. Mit ihrem Beitrag rund um das Phänomen "Stalking" endet der aufschlussreiche Band.

 

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Haben schon so häufig alles erzählt.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Ich habe das bisher nur ein Mal erzählt.

Der Vorsitzende: Wir haben viele Parallelverfahren. Dieses muss aber richtig durchgeführt werden.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Ja.

Der Vorsitzende: Moniert wird die bundesweite Zuständigkeit. Dann auch das Resozialisierungsinteresse mit voller Namensnennung. Abgekürzt wäre das ein anderer Fall. Möchte nicht sagen, wie es ausgehen würde. Der aktuelle Anlass fehlt hier. Wir würden vielleicht die gedruckten Exemplare rausnehmen. Es ist ein geringer Verbreitungsgrad. Würden auch hier herausnehmen. Das im Groben.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Zur Zuständigkeit. Das Buch wird bundesweit angeboten, und das soll bereits ausreichen? Beobachte dabei die Pervertierung des fliegenden Gerichtsstandes. Dieser besagt, dass der Verletzte sich nicht irgendwo hinbegeben muss. Sinn und Zweck war nicht, dass man sich das Gericht auswählen durfte, bei dem man gute Karten hat. Wenn wir sagen, dass der Versand von München auch nach Hamburg erfolgen kann, es kann auch über das Internet verkauft werden, dann ist Hamburg  auch für alles zuständig. Ob tatsächlich in Hamburg verkauft wurde, spielt dabei keine Rolle. Nur die Möglichkeit reicht für Sie aus.

Auch der Schadensersatz geht nicht von der Möglichkeit aus. Man kann die örtliche Zuständigkeit nicht an einer Fiktion ausrichten?

Das Buch ist in einem Wiesbadener Verlag erschienen, ist in Privaträumen erstellt in Wiesbaden. Wir halten deswegen die örtliche Zuständigkeit nicht für ausreichend.

Richterin Frau Käfer weise: Es geht um die Erstbegehungsgefahr. Diese Möglichkeit gibt es. Bekomme das Buch geschenkt. Stelle es ins Internet.

Klägeranwalt Herr Stopp ergänzt: Das Buch wird doch über den normalen Buchhandel vertrieben. Sie können es auch in einer Hamburger Buchhandlung kaufen.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Bestreite ich.

Klägeranwalt Herr Stopp weiß es besser. es geht um sein Geld: Wenn man sich entschließt das Buch zu kaufen, findet man es im Internet.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Internet ist nicht Hamburg. Das Buch selber ist nicht das Thema. Das Buch ist nicht das Thema. Die Frage ist, wie wirkt sich die Namensnennung hier in Hamburg aus, wenn wir eine Allround-Zuständigkeit hier haben wollen?

Der Vorsitzende: Ganz neu ist das nicht. Habe mit der Berliner Zeitung [das hinter mir].

RS: . Der Schuh der einem passt, den zieht man sich an.
Der Vorsitzende verschweigt, dass die Berliner Zeitung vertreten wird vom Anwalt Dr. Christian Schertz, einem anrüchigen, gefürchteten Abmahnanwalt, welcher sogar Bücher in deren Entstehungsphase zu verbieten versucht. Gegen mich hat seine Kanzlei vor dem Landgericht Berlin verloren (Beschluss). Der Beschuss des LG Berlin wurde vom Kammergericht bestätigt. Nun klagt die Kanzlei beim Landgericht Köln für einen seiner Anwälte aus Berlin und dem Anwalt Helmuth Jipp aus Hamburg. Wegen Schweinchen und Psychopathen. Fühlen sich wohl angesprochen.

Kann man im Ernst annehmen, dass mit dieser Kanzlei Herr Buske objektiv und unabhängig die Zuständigkeitsfrage diskutiert und entscheidet?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Beim Internet geht es um Dateien. Hier geht es um ein körperliches Objekt, ein Buch. Es ist noch nichts passiert. Der Prozess kann hier nur geführt werden, wenn wir die Wiederholungsgefahr haben.

Richter Herr Dr. Korte: Wenn der Verlag nachweist, dass über hundert Jahre das Buch nicht im Handel war, dann entfällt die Zuständigkeit.

RS: Wie ist es mit der Herausgabe faschistischer Literatur noch bestehender Verlage. Die Bücher gibt es noch und geschenkt werden können diese in Hamburg ebenfalls auch heute noch. Niemand weiß, ob nicht irgendwann, der Druck wieder erlaubt sein wird. Offensichtlich besteht eine Wiederholungsgefahr, wenn es keine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Verlages und der noch lebenden Autoren oder deren Erben gibt. Herr Stopp, ein unersättliches Feld für Gebühren - Abzockerei.

Richterin Frau Käfer schränkt ihren Kollegen ein: Wenn es nicht über das Internet angeboten wird, dann ... .

RS: Was ist aber, wenn ein ausländischen Internet faschistische, volksverhetzerische Bücher anbietet und diese auslistet. Liebe Verlage passt auf. Gebt jetzt schon allgemeine Unterlassungserklärungen ab, bis die Anwälte nicht auch dieses Geschäftsfeld entdeckt haben. Die Kasse in Hamburg wird klingeln. Bald wird es mehrere Zensurkammern in Hamburg geben. Wir sind auf dem Weg zum Aufschwung.

Richter Herr Dr. Korte bleibt bei seiner Meinung: Wenn immer nur der Beklagte sich ... . Es ist die Verbreitungszeit und die Erstbegehungsgefahr.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Ist mir zu dünn. Wird alles zu fiktiv.

Richter Herr Dr. Korte: Wenn es keine Gefahr mehr gibt.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Natürlich gibt es diese Gefahr. Ist aber noch nicht vorgekommen. Niemand interessiert sich in Hamburg ernsthaft für die Wiesbadener Stadtgeschichte.

Richterin Frau Käfer kommt mit dem Totschlag-Argument: Aber hier leben Wiesbadener.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Die Wahrscheinlichkeit eine zu einer Million reicht mir nicht aus.

Richter Herr Dr. Korte: Er möchte das Buch verkaufen. Wenn es diese Äußerung nicht gäbe, würde der Autor sich freuen, eintausend Bücher in Hamburg zu verkaufen.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Es sind viele Autoren. Das andere ist die Resozialisierung. Lebach betrifft einen ganz anderen Fall. Hinwendung zum weiblichen Geschlecht durch Homosexuelle ist der andere Fall bei Lebach. Das Bundesverfassungsgericht sagt nicht, man soll das Persönlichkeitsrecht nicht gefährden. Es sagt, die Resozialisierung soll nicht gefährdet werden. Sie sagen, die Resozialisierung beginnt mit dem Haftantritt, vielleicht schon mit der Untersuchungshaft - wie weit möchten Sie vorverlegen?

Wie erfolgt konkret die Resozialisierung? Wie greift das Buch faktisch in die Resozialisierung ein? Was macht das Buch denn mit Herrn K.?

Richterin Frau Käfer erläutert: Der Name von Herrn K. wird in der Öffentlichkeit aufrecht erhalten. ... . Je länger die Tatzeit zurückliegt, desto schwerer die Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Die Öffentlichkeit ist außerhalb der Haftanstalt.

Klägeranwalt Herr Stopp weiß es besser: Auch innerhalb der Haftanstalt gibt es eine Öffentlichkeit.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Die kennen sich so und so aus, und sie wissen, wie er heißt.

Klägeranwalt Herr Stopp weiß es besser: Er blockt ab, weshalb er verurteilt ist. Wenn er irgendwo hinkommt, sagt er nichts über die Vergangenheit. Wenn solche Bücher im Umlauf sind, dann ... .

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Sie erzählen ein Märchen. Man sucht im Gefängnis nicht im Internet, bestellt keine Bücher zur Wiesbadener Stadtgeschichte.

Der Vorsitzende kennt sich aus: Es gibt Besuch. Wiesbadener.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Dazu bedarf es nicht dieses Berichts. Die Kinder in Wiesbaden werden von den Eltern gewarnt: passt auf, wenn der K. kommt.

Richter Herr Dr. Korte: Gerade darauf kommt es an.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Gerade bei einer solchen Tat kriegen sie das nicht einfach aus der Welt.

RS: Die Zensurkammer die Resozialisierung versucht es durch Verbote und Bestrafung normaler Bürger und Unternehmen. Für Dr. Stopp und den verurteilten Mörder ist das ein neues Geschäftsfeld. Die Überschrift  heißt: Resozialisierung. Es ist eindeutig der falsche Weg. Gibt es wirklich Gefahren für einen entlassenen Mörder, dann ist das der falscheste Weg zur Resozialisierung. Auf einen Fehler folgt der Zweite.

Richter Herr Dr. Korte: Wir werden nicht, den einzelnen Müttern verbieten, die Kinder zu warnen. Einen Vergessensprozess möchten wir einleiten.

RS: Wäre das nicht ein Grund für Befangenheit? Was ist, wenn es andere Meinungen gibt, die das Vergessen nicht wollen? Ich dachte die Richter müssen sich nur an Gesetze halten, ideologiefrei.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Wissen Sie, wie der Mann bei Lebach hieß?

Richter Herr Dr. Korte zuckt mit den Schultern.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Es war dort Beihilfe. Der Fall ist nicht vergleichbar.

Der Vorsitzende greift sehr logisch ein: In der Lebach-Entscheidung steht nicht, dass Leute aus der ersten Reihe genannt werden dürfen.

RS: In der Lebach-Entscheidung steht auch nicht, dass ich heute Kaffee trinken darf.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Es steht vieles nicht drin, was erlaubt ist.

Richter Herr Dr. Korte möchte den Vorsitzenden unterstützen.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Sie kommen nicht vorbei, dass das Buch auch in den Bibliotheken steht. Wie bekommen Sie das aus der Welt?

Richter Herr Dr. Korte widerspricht: Das ist die Frage. Welche Bibliothek meinen Sie? Es gibt Giftschränke in den Bibliotheken.

Richterin Frau Käfer schlichtet und verrät das Ziel: Die Bibliotheken werden auf das Verbot  hingewiesen. Erst dann [gibt es Folgen].

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Dann muss das gesamte Wissen der Menschheit in den Giftschank.

Richter Herr Dr. Korte kurbelt mit dem Munde nicht mit den Armen zurück: Da haben Sie uns falsch verstanden.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Sie haben gesagt, dass es nicht klar ist.

Richter Herr Dr. Korte: Versuchen Sie "Mein Kampf" auszuleihen.


Fahrstuhl LG HH als Giftschrank - September 2007


RS
: Kaufen kann man es wohl bei Amazon (German Language - Can Not Be Shipped to Germany, was kein Hindernis ist, dieses in der globalisierten Welt sich schicken zu lassen), man kann aber "Mein Kampf" auch auf  deutsch oder englisch  im Internet lesen. In Warschau kann man das in der Bibliothek ausleihen. So war es zumindest zu DDR-Zeiten.

Auch bei Ebay kann dieses Buch in den verschiedensten  Varianten  - Original, Geschenkausgabe, Halbritter Erstausgabe, gelesen, ungelesen etc. -, gekauft werden.


Giftschrank-Inhalt - LG HH, September 2007

Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang die Bauverzierungen beim Landgericht Hamburg und im Gebäude des Oberlandesgerichts Hamburg an.

RS: An dieser Stelle stellt sich für mich die Frage: Kann Richter Dr. Korte nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Beklagten als Autor mit dem Autor Hitler vergleicht? Was soll das mit den Giftschränken. De facto gibt es diese für gedruckte und einmal verbreitete Bücher nicht.

Bagatellisiert nicht Herr Dr. Korte mit dem Vergleich Cuntz-Hitler die Rolle des Buches "Mein Kampf"? Betreibt er damit nicht faschistische Propaganda im Hamburger Gerichtssaal?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Sie haben die Namen weiterhin in der Welt. Wo ist das der Unterschied?

Jetzt muss Klägeranwalt Herr Stopp helfen: In der Kausalität. Wenn es eine Story gibt, kann der andere nicht angegangen werden.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Mein Ansatz ist ein anderer. Wenn einer so bekannt ist, wie Herr K., dann darf man zehn Jahre später berichten. Deswegen der Vergleich mit der Bibliothek. Der Kläger will mit seiner Lebensgeschichte nicht mehr konfrontiert werden. Ich will vielleicht auch mit dem einen oder anderen aus meinem Leben nicht mehr konfrontiert werden. Ich darf dann aber  nicht jemanden umbringen. Die Familie Fiszman wird auch konfrontiert.

Der Vorsitzende: Habe auch nur mal versucht.... Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und unfassend erörtert.

Wollen Sie ... rausgehen?

Jetzt muss Klägeranwalt Herr Stopp: Nein.

Der Vorsitzende: Wie viele Bücher sind noch beim Verlag?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Russ: Ich weiß es nicht. Vielleicht ein Tausend Stück.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 21.09.07, 9:55 in diesem Saal.

21.09.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben im ganz überwiegendem Maße.

Kommentar - Verurteilte Mörder haben in der Zensurkammer das Sagen           

Sehr geehrter Herr Stopp,

wünschen Sie eine solche Berichterstattung, lediglich mit Namenskürzel?

Entführer in Fuhlsbüttel festgenommen - Abendblatt - 17.09.07

Wegen des Verdachts der Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist der Entführer des Rostocker Kaufmannssohns Herbert Kempkes jr. festgenommen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Rostock gestern mitteilte, sei der verurteilte Michael F. (47) am Sonnabend am Hamburger Flughafen festgesetzt worden. Auch der Rostocker Rechtsanwalt Thomas L. (45) sei wegen des Verdachts der Geldwäsche und Urkundenfälschung ebenfalls am Flughafen mit 450 000 Euro Bargeld festgenommen worden. Es soll sich um Erpressungsgelder handeln. Der Anwalt habe versucht, das Geld nach Thailand zu bringen. Mit falschen Vertragsdokumenten habe der Anwalt die Herkunft der Gelder von F. verschleiern wollen.

Sie finden im Internet einen Bericht mit vollständiger Namensnennung. Allerdings nicht die des Anwalts:

Im September 2005 wurde Freitag auf Bewährung freigelassen, setzte sich sogleich nach Thailand ab. Vermutlich weil das Geld knapp wurde, wagte sich der 47-Jährige wieder nach Deutschland, wo er am Sonnabend von der Polizei aufgegriffen wurde.

Wie Freitag bei der Vernehmung angab, stamme das Geld aus "Geldzuflüssen von südafrikanischen Investoren", für die er in Thailand Yachten kaufen wollte. Damit er den Zoll ungehindert passieren kann, stellte nach Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft der Rostocker Anwalt Thomas L. (45), unechte Dokumente aus. Der Jurist wurde ebenfalls am Sonnabend in Rostock festgenommen.

Herr RA. Stopp; dann habe Sie weitere Verdienstmöglichkeiten und können sich für die Resozialisierung einsetzen.

Besuchen Sie Herrn Michael Freitag im Knast, und lassen Sie sich von ihm bevollmächtigen, gegen die Berichterstattung mit vollständiger Namensnennung einstweilige Verfügungen zu erreichen. Der Besuch im Knast kann aber auch verschoben werden, denn Sie wissen es besser als ich, dass eine anwaltliche Versicherung ausreicht, um eine Einstweilige Verfügung zu erreichen.

Auch Ihren Kollegen Thomas L. können Sie vertreten. Bestimmt ist er identifizierbar. Wissen Sie wie?

 

Rammstein GbR vs. ARTE G.E.I.E.

Durch die Sache  324 O 960/06 Rammstein GbR vs. ARTE G.E.I.E. konnte ich eine Bildungslücke schließen.

Jetzt weiß ich, dass es die Gruppe Rammstein gibt, und dass über "Rechtsrock" diskutiert, und die Gruppe Rammstein damit in Verbindung gebracht wird.

Diskussion hin, Diskussion her. Die Zensurkammer wird schon die Wahrheit bestimmen, vor allem, was die Sprache und die Begrifflichkeit betrifft.

Rammstein klagte, vertreten vom vom Anwalt Dr. Sven Krüger, welche eigentlich DDR-Akteure und wirkliche bzw. vermeintliche Stasi-Leute vertritt. Die Beklagte wurde von Dr. Lehr vertreten.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger übernahm die Prozessführung: Ich habe Zeugen mitgebracht. Es ist besser, der Zeuge macht sich ein Bild von dem Verlauf der Verhandlung. Der Zeuge soll bleiben. Das wirkt sich nicht aus auf dessen Glaubwürdigkeit.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Von uns ist nicht viel zu erwarten. VideoClip  mit Musik. Die Klage ist erfolg versprechend. Die zensierte Szene aus dem Musikvideo, die nicht gezeigt werden durfte. Emm Tee Vau.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Sie sehen viel, aber nicht Em Tii Vii.

Alle lachen am Richtertisch und im Saal. Richter Herr Buske errötet sichtbar.

Der Vorsitzende Richter lachend: Nun wackelt auch der Klageantrag zu 1.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Sehe das anders. Seitens der Leitung von  MTV ist dieser Clip verboten worden wegen dem Inhalt. Unsittlich. Kann man streiten. Eine Selbstzensur ist ein Verbot. Der Rezipient und der Leser können davon ausgehen, dass es ein Verbot ist. Es darf nicht ausgestrahlt werden. Hier wird suggeriert, es findet ein staatliches Verbot statt. Es gibt kein staatliches Verbot. es gibt die Selbstregulierung im Medienbereich. Durch Jugendschutzbeauftragte auch in anderen Bereichen. Das sind Verbote, selbst regulierende des Veranstalters. Es wird hineingelegt, dass es staatliche Verbote sind. Da geht auch Stolpe nicht.

Der Vorsitzende: Wollen das ohne Stolpe machen.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Die Kammer sollte nachdenken. Von der Führung des Senders ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Es war nie auf Basis einer senderinternen Entscheidung verboten.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Bestreite ich.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Sie sagen, es gab ein Verbot. Für welche Zeitspanne? Nach 22:00 durfte es gezeigt werden. Meinen Sie das unter Verbot? Es ist eine geschmackliche Entscheidung der Redakteure. Das ist kein Verbot. Es gab keine Order, keine Ansage, keine Erklärung.

Hat nicht stattgefunden, was Sie vortragen. Rechtfertigt nicht die Behauptung der Selbstregulierung.

Bei EM Tii Vii - Alle lachen, der Vorsitzende wird wieder rot - ... ist recherchiert worden, als es zum Streit kam. Diesen Punkt können Sie abhaken.

Rammstein ... Neonazi-Touch ... .  .... Es gab keine Begründung mit Neonazi-Zitaten. Das "Verbot" besteht aus einer e-Mail. Da findet sich kein Hinweis, dass irgend jemand bei MTV beschloss ... wegen Neonazi-Zitaten.  Diese ... sind nicht von Rammstein. Hier steckt in der Äußerung mehr drin; es sei wegen Neonazi-Zitaten verboten worden. Meinungsäußerung durch das Wort "Touch"? Sie als Anwalt als Neonazi-Touch zu bezeichnen, werde ich nie sagen, nie tun. Bei Neonazi-Anwalt würden Sie sich aufregen. Neonazi-Touch würden Sie sich gefallen lassen? Der Tatsachenkern ist im Wort "Neonazi", der ist nicht erwiesen.

Warum soll es eine Meinungsäußerung sein? Weil der Zusatz "Touch" dahinter steht? Es ist eine schwerwiegende, schmähende Äußerung. Wo haben Sie die .... . Was Sie herausgebracht haben, ist selektiv aus dem Internet Gefundenes. Die Klägerin hätte sich nicht ausreichend distanziert. Vielleicht wegen dem RRRollenden R. Das heißt, solche Meinungen, die da kursieren, müssen Anknüpfungspunkte an die Klägerin haben. Sie haben nichts, um mit solchen happigen Worten, wie "Neonazi" verknüpft zu werden.

Wenn Sie sagen, die Musik der Klägerin hätte Neonazi-Stil ... . Eingespielt wird in den  Olympiaclip die Olympiade zur Nazizeit.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Wenn sich Ihre Mandanten identifizieren mit dem Leni Riefenstahl-Spielfilm ["Fest der Völker"], dann muss Ihr Mandant damit rechnen. Noch dazu war es zurückhaltend.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Kommunisten-Touch, weil genauso viel russische Kommunistenclips genutzt werden. Der Clip wurde ausgewählt wegen der nackten Körper.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Rein theoretisch hätte es auch so gewertet werden können. Nur weil Sie es sagen. Es ist nicht vorgetragen worden. Die MTV-Führung traf eine Entscheidung. Wollte sich nicht den Vorwürfen aussetzen, rechtes Gedankengut ... . Es war im Programm.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir hatten das schon verlassen. Ich bin bei den Anknüpfungstatsachen.

Der Vorsitzende: Dürfen wir? Möchte mich nicht eindrängen. meinen, es ist eine Bewertung. Meinen, es ist rechtlich zulässig. Wir sagen nicht, es ist richtig. Auch falsche Wertungen, absurde Wertungen dürfen geäußert werden.

Richterin Frau Käfer möcht auch etwas sagen: Nicht ... . Der Film ... .Nicht der, der den Film zeigt ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Es wird auch die Musik ... .

Der Vorsitzende: Wird doch beschrieben.

Richter Dr. Korte mischt sich ein: Man muss in der tat nachdenken "Kommunisten-touch". Sogar ich, der nicht entscheidet, ob Em Te Vau oder Em Tii Vii kann ich nicht verbieten, dass das nicht gesagt werden soll.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Musik. Die Musik der Gruppe Rammsein hätte Neonazi-Touch, wird suggeriert. Das ist falsch. ...-Rock. Anschluss von Rammstein, die Bilder sind hinzugefügt worden.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Sie können doch nicht bestreiten, dass sie nicht mitgewirkt hat, und ihre Musik mit der Naziolympiade verbunden hat.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Was sind Nazisymbole? Nackte Menschen sind keine Nazisymbole.

RS: Weshalb verschweigt Dr. Sven Krüger, dass in diesem Rammstein-Clip recht oft und massenhaft der Hitlergruß demonstriert und Hitler zwei mal sympathisch gezeigt wird? Ist das zulässig?

Rechtsanwalt Emanuel Fialik, Manager der Gruppe Rammstein: ... werden abgelehnt wegen Nazinähe ...  . Darauf hin haben wir uns mit der MTV-Führung in England zusammengesetzt. Das war der "Engel". Wenn man das nicht mag, hat man bei Rammstein das RRRollenden R gehabt. Es geht darum, dass Rammstein angeblich vorwiegend Neonazi-Musik macht. ... . Es stimmt nicht, dass dieses Video bei MTV gesperrt wurde. Wurde nach 22:00 gespielt. Es gab kein Verbot. Es wird oft was nicht gespielt, weil der Redakteur es nicht mag.

Der Vorsitzende: Wollen wir ihn als Zeugen befragen?

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir bestreiten nach wie vor. ... .

Rechtsanwalt Emanuel Fialik, Manager der Gruppe Rammstein: Bei Rammstein ging es mit dem RRRollenden R. Man hat das RRRollende R genommen wegen der Nazinähe. Kommen aus der DDR. Dort wird man schnell beschimpft: Nazi, Faschist, Antifaschist. Hier geht es um (RR)Rammstein und die Videos. Wir müssen uns das erste mal seit dreizehn Jahren wehren. Einerseits, wird ständig nach uns nachgefragt, andererseits, stets Werbung auf diese Art.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: ... bei Neonazi-Touch entsteht der Eindruck, dass das Verbot wegen dem Neonazi-Touch entstand.

Richter Herr Dr. Korte: Wenn wir den ersten Teil - Es ist nur etwas verboten worden - verbieten, dann entfällt das weitere Verbot. Es gibt Videoclips von (RR)Rammstein, die Nazitouch haben. Wenn man sich die Clips ansieht, dann fragt sich der Eine und der Andere, hoppla, damit wird Nazimaterial in die Öffentlichkeit gebracht. "Touch" hat mildernden Gehalt. Auch Kommunisten-Touch. Vielleicht unsinnig. Ist ein Blender mit Krückstück. Es ist eine provokante Haltung mit Propaganda-Clips der Nazis.

Wenn wir die Äußerung so verstehen, dass die Mitglieder der Gruppe (RR)Rammstein Neonazis sind, dann würden wir verbieten. Aber das lesen wir nicht heraus.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Das Hineinnehmen der Bilder in das Musikvideo ... Neonazi? Die Bilder können nur Nazibilder sein, nicht Neonazi-Bilder.

Richter Herr Dr. Korte: Nun ist die Musik. Das ist neue Musik mit alten Bildern. Die Äußerung ist nicht die, dass die Mitglieder der Gruppe Rammstein Neonazis sind.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Es gibt viele Rechte, die die Gruppe so einordnen.

Richter Herr Dr. Korte: Deutliche Abgrenzung ... Spielt mit der Ästhetik.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir sind Links, bekennen uns links. A.R.T.E ist ein Neonazi-Sender kann dann gesagt werden.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Neonazi-Sender? Wir haben nicht gesagt, Neonazi-Band.

Richter Herr Dr. Korte: Wir werben bei Ihnen wegen einem Vergleich. Wir sind sicher bei dem einen Punkt. Den verlieren Sie bezüglich des Verbots.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Sagen "kritische Programm-Entscheidung" anstelle des Wortes "Verbot".

Richter Herr Dr. Korte: Können etwa verstehen, dass die Gruppe Rammstein sich als Neonazi ... benannt sei. Sie wollen es?

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Die Gruppe Rammstein kann sich entwickeln.

Der Vorsitzende: Das kenne wir bei jeder Band.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Jetzt komme ich doch mit Stolpe. Dann muss durch eine unmissverständliche Erklärung eindeutig klargestellt werden, ... . Wenn Sie ... .

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Wir versuchen einen Vergleich, und da versuchen Sie jetzt mit noch einem Punkt zu kommen. Der erste Punkt wäre eine Unterlassungserklärung. Der zweite Punkt wäre weg.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir haben keinen Vorteil.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Wir können nicht sagen, die Videos wurden nicht verboten.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Das kommt so und so im Urteil. Es geht um Verletzungshandlungen, die nicht wieder vorkommen dürfen.

Richter Herr Dr. Korte: Zum ersten Punkt eine Unterlassungserklärung, denn sie würden so und so verlieren.

Beklagtenanwalt Herr Lehr: Bei Ihnen verlieren. Nehme das mit. dann schriftsätzlich. Sie können natürlich alles. Halte es aber für geschickter, ... .

Richter Herr Dr. Korte: ... ausschließlich einer Bewertung des Rammstein-Videoclips die .... .

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage - diesmal wirklich - ausführlich und umfassend erörtert.

Anträge werden gestellt.

Die Parteien sagen zu, binnen vier Wochen mitzuteilen, ob eine nichtstreitige Erledigung des Rechtsstreits möglich ist.

Antrag aus der Klage vom 19.12.2006. Schriftsatzfrist zwei Wochen nach den vier Wochen. Sie sollen sich um den Vergleich kümmern.

Beschlossen und verkündet: 1. Wenn es nicht zum Vergleich kommt, kann die Beklagte auf den Schriftsatz des Klägers vom 31.08.07 bis zum 19.10.07 erwidern.

Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.11.07, 9:55 in diesem Saal.

11.04.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, eine Äußerung in Zukunft zu unterlassen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Der Streitwert wird festgelegt auf 65.000,00 Euro.

 

Mouskori vs. Heinrich Bauer Spezialzeitschriften Verlag             

Die Sache 324 492/07 Nana Mouskori vs. Heinrich Bauer Spezialzeitschriftenverlag

Oh, oh, oh.

 

Beckenbauer vs.  M.I.G. Medien Innovation GmbH  - Ein Idol zensiert; kleinkariert           

Die Sache 324 O 514/07 Beckenbauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH ist nur interessant, weil Schlüsse auf Franz Beckenbauer gezogen werden können, das deutsche Vorbild, Idol für Millionen, vertreten von der Kanzlei mit den Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt, welche vor kurzem die Berufung ihres bekannten Mandanten, des Herrn Minister Sigmar Gabriel zurückzog. Es ging um zulässige Satire und die VW-Affären.

Franz Beckenbauer ist konsequenter. Er hat Tore schießen gelernt und ist kein Aufgeber. Zieht durch, was geplant ist. So stellen sich ihn jedenfalls viele vor. Gut aufgehoben im Mandanten-Kreis von Gerhard Schröder, Hans-Jürgen Uhl, den Brüdern Osmani, Fassli Greve und anderen harten und erfahrenen Gestalten.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir wollen - es liegt eine Eidesstattliche Versicherung vor -, der Sache nicht näher treten. Zweckübertragungstheorie

Werden die Nutzungsarten auf die sich das Recht erstrecken soll, nicht einzeln bezeichnet, bestimmt sich der Umfang des Nutzungsrechts nach dem Zweck der Rechteeinräumung. Damit soll der Schutz des Rechtegebers vor einer Ausbeutung seiner Rechte gewährleistet werden.

Wenn 2003 solchen Bildern zugestimmt wurde, dann heißt es nicht, dass auch 2007 noch der Titel  "Alle seine süßen Kinder" [Zustimmung besitzt]. Es stellt sich die schöne Frage, ob er eine Person der Zeitgeschichte ist. Klar.

"Aber Franz hat keine Zeit." Sowohl hat er Zeit.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Er hat Zeit.

Der Vorsitzende: Kann keine Begleitersituation zu Grunde gelegt werden. Wenn, dann haben wir noch die Eltern-Kind-Beziehung. Sollen wir entscheiden?

Beklagtenanwalt Herr Weckler: Darum bitten wir.

Der Vorsitzende: Die Rechts- und Sachlage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.09.07, 9:55 in diesem Saal.

14.09.07: Die Einstweilige Verfügung vom 15.06.07 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfügungverfahrens zu tragen.

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                    

Beweislast über die Kenntnis des Klägers über Internet-Veröffentlichungen hat der Beklagte.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Bisher sind alle bei ihrem Standpunkt geblieben."

"Von uns ist nicht viel zu erwarten."

Meldungen des Tages Aufruf an alle Abmahnwillige                   

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 09.10..07
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