BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Montag, den   18. Juni 2007
Verkündung, Dienstag, den 19. Juni 2007

Rolf Schälike - 19.06.07 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 18.06.2007, Terminrolle - 19.06.07

 

Die Richter Herr Buske, Herr Dr. Korte und Herr Zink wurden wegen Befangenheit abgelehnt - Politische Justiz                          

Von der Verhandlung an diesem Montag in Sachen 324 O 886/06 Stefan S. vs. Springer erfahren wir nur zufälliger Weise.

Still und heimlich gegenüber der Pseudoöffentlichkeit wurde am Montag verhandelt.

Wir wissen nur, am Richtertisch saßen Richter Dr. Weyhe von der Pressekammer sowie die "ausgeliehenen" Entscheider: Richterin Frau Dr. Kohls und Richter Herr Führer.

Wir erlebten allerdings den ersten Prozesstag am 16.02.07 und berichteten darüber. Es ging um Neonazis, vermeintliche, wie die Klägerseite meinte. Damals wurde beschlossen: Es ergehen weitere Prozessleitende Anordnungen von Amts wegen.

Klägeranwalt Herr Jürgen Rieger am 16.02.07:

Ich weiß, dass die Kammer anders bei politisch "Rechten" urteilt, als bei politisch "Linken".

... .

Ich werde einen Befangenheitsantrag stellen. Das teile ich jetzt schon mit.


Befangene Richter haben es schwer
2007 Lurusa Gros

Der Befangenheitsantrag wurde gestellt, und dem Befangenheitsantrag wurde stattgegeben. Die Begründung ist inzwischen bekannt. Richter Dr. Weyhe hatte Glück.

Wir empfehlen jedem Anwalt und Richter diese Entscheidung gründlich zu lesen. Juristischer und politischer Sprengstoff.

Die Richter verwickeln sich im Netz ihrer eigenen Argumente und Denkweisen.

Würde anerkannt worden sein, dass die Kammer anders bei politisch "Rechten" "handelt", als bei politisch "Linken", dann wäre das ein Skandal. Die Kammer würde degradiert sein zu einer Kammer der politischen Justiz.

Sind es die anderen am 16.02.07 genannten Gründe?

Klägeranwalt Herr Rieger:

           Wir sitzen im Zivilprozess. Sie Herr Richter Buske lesen vor,
           was in den anderen Verfahren vorkommt.

Das ist ein Skandal.

Es gibt nur einen gangbaren Weg: Auflösung der Zensurbehörde in Form der Zensurkammern, Pressekammer genannt. Meinungsdifferenzen sind politisch auszutragen.

In diesem Fall hatte Herr RA Rieger die Kammer bei juristischen Unkorrektheiten erwischt.

Können wir sicher sein, dass es in den Verfahren nur gegen "Rechte", bzw. vermeintlich "Rechte" so ist?

Was ist mit den Einseitigen Anerkennungen offensichtlich falscher Eidesstattlicher Erklärungen?

Weshalb werden die Richter der Kammer nur von den "Rechten" erwischt?

Wo bleiben die besonnenen Anwälte? Weshalb lässt die Kammer Gysi, Stolpe und andere Vertreter extremer Haltungen obsiegen?

Die Kammer verstrickt sich in ihrem eigenen Netz der Paragrafen und Argumente.

Obsiegen tun die "Radikalen"; der "Linken" und der "Rechten".

Von dem heutigen Verfahren können wir leider nichts Konkretes berichten. Die Verhandlung wurde heimlich am Montag durchgeführt. Herr Richter Dr. Weyhe, wissend, dass mich politische Verfahren interessieren, hat sich am nächsten Tag (Dienstag) bei mir dafür entschuldigt:

Ich hatte es am Freitag ganz vergessen, Ihnen zu sagen, dass am Montag eine Verhandlung stattfindet.

Kurz davor hat er jedoch auf meine Frage, wie ich denn erfahren kann, wann Verhandlungen am Montag stattfinden geantwortet:

Da müssen Sie eben jeden Gang hier jeden Montag ablatschen und schauen wo was ist.

Weshalb werden solch brisante politische Verhandlungen vor der Öffentlichkeit geheim gehalten?

Wer und was steckt dahinter?

Auch im Prozess gegen die TAZ wurde Befangenheitsantrag gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden worden, erklärte uns Richter Dr. Weyhe. Um welches Verfahren es sich genau handelt, konnten wir jedoch auch noch nicht erfahren. Die Richter geben keine Auskunft.

Wir konnten lediglich erfahren, dass die Verkündung einer Entscheidung am 29.06.07 um 9:55 im Gerichtssaal erfolgt.

29.06.07: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstrechung.
Begründung: Auf Anonymitätsschutz kann sich der Kläger nicht berufen. Er ist Inhaber eines Ladens, in welchem Geschäfte DVD'st mit rechter Musik, Modeartikel u.a. rechte Artikel verkauft werden.

Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Berichterstattung. Urteil 324 O 886/06

 

Zwei Verkündungen                          

Bei den beiden Verkündungen an diesem Dienstag fehlt es nicht an Brisanz.

In der Sache 324 O 441/07 verlor der Spiegel, vertreten vom Anwalt Jörg Soehring: Die Einstweilige Verfügung vom 31.05.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Wir berichteten. Dem Spiegel wurde falsche Berichterstattung unterstellt.

Haben wir in Anwalt Dr. Jörg Soehring einen Vertreter der Zensurbehörde gefunden? Das wissen wir noch nicht. Indizien gibt es inzwischen genug.

In der Sache 324 O 260/07 obsiegte die Kanzlei Prof. Prinz mit ihren formalen Abmahnmethoden über die Kanzlei Prof. Schweizer. Die Einstweilige Verfügung vom 02.04.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Wir berichteten. Die Kammer entschied, dass Eilbedürftigkeit auch einem Monat nach Veröffentlichung besteht. Die Bedeutung der Hauptverfahren wurde degradiert. Schnellgerichte sind angesagt.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.06.07
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