Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 16. Februar 2007
Rolf Schälike - 16.02.-13.03.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle
anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht
unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den
strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was
hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft
verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen.
Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein
weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht
lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen
Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen
stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann
ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter
werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was
merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden.
Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.
->
Terminrolle 16.02.2007
Neonazimörder S.S. vs. Axel Springer
- Nazi oder nicht
▲
Sache 324 O 886/06 Stefan
S. vs. Axel
Springer
Anwalt Jürgen Rieger möchte
gegen den Vorsitzenden Richter Andreas Buske einen Befangenheitsantrag
stellen. Buske bewerte Linke anders als die Rechten.
Stefan S. möchte nicht
namentlich mit seiner Straftat - Mord im Jahre 1992 - genannt werden. Das widerspreche den
Resozialisierungsgedanken und der schon erreichten positiven
Resozialisierung.
Vertreten wurde der selbst
anwesende Kläger vom nicht unbekannten Anwalt Jürgen Rieger.
Springer wurde vertreten vom
Anwalt Dirk Bruhn.
Grund der Klage kann der
folgende Artikel im Hamburger Abendblatt gewesen sein. Zumindest
entstand bei der Pseudoöffentlichkeit dieser Eindruck.
Quelle: Hamburger
Abendblatt
Verwaltungsgericht gab Rechtsradikalen
recht
Von Carolin George
Dibbersen/Lüneburg -
Er wollte einfach nur seinen Geburtstag feiern, sagt Stefan S.. 184
Einladungen hatte der 32jährige verschickt, aber nur halb soviel Gäste
kamen in die Schützenhalle Dibbersen am 19. November 2005. Die Polizei
hatte von der geplanten Party Wind bekommen und mit 251 Beamten den
angereisten Gästen Fragen gestellt, Daten abgeglichen und Autos
durchsucht. Ergebnis: Messer, Baseballschläger und elf indizierte CDs
mit verbotener rechter Musik. Und 115 Platzverweise. Die Party war im
Eimer. Und S. sauer.
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Eine Band hatte spielen sollen, "Path of Resistance" aus Rostock.
Hardrock, sagt Stefan S.. Rechtsrock, sagt die Polizei. Musiker aus
der 2000 verbotenen Rechtsrock-Szene "Blood & Honour" (Blut und Ehre)
sollten laut Ermittlungen dort mitspielen. Die Beamten hatten einige
Bandmitglieder zurück nach Mecklenburg geschickt.
Gestern morgen trafen sich der wütende Gastgeber und Vertreter der
Polizei im Saal 1 des Verwaltungsgerichts Lüneburg. S. hatte im
Dezember geklagt, der Polizeieinsatz sei rechtswidrig gewesen, und er
sei in seinen Grundrechten verletzt worden.
Schwarzes Kapuzen-Sweatshirt mit weißen Kritzel-Schriftzügen, Tattoo im
Nacken und die braunen Haare gut einen Zentimeter lang gewachsen: So
präsentierte sich der in der rechten Szene bekannte S. Richter
Wolfgang Siebert und seiner 3. Kammer. Neben ihm der Hamburger Anwalt
Jürgen Rieger. Der ist als Anwalt der rechten Szene längst bekannt und
polterte durch den Saal: "Deutschland soll ein freier Staat sein?
Lächerlich!" Hintergrund: Die Polizei hatte Personendaten im
Polizeicomputer verglichen und daraufhin Platzverweise ausgesprochen.
"So etwas kann man nicht einfach nur vorbeugend machen, ohne konkrete
Anhaltspunkte."
Die aber hatte die Polizei, sagte Karin Gedaschko für die
Polizeidirektion Lüneburg. Die Ermittler befürchteten Gewalttaten und
Straftaten des rechtsextremen Spektrums.
S. selbst ist 1992 vom Landgericht Stade zu sechs Jahren Haft
verurteilt worden - als 19jähriger hatte er am Buxtehuder Busbahnhof mit
einem Mittäter einen Mann erschlagen, der über Hitler geschimpft hatte.
Nun saß S. vor Richter Siebert und pochte gemeinsam mit Rieger,
selbst unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt, auf seine
Grundrechte.
Das Gericht gab der Klage statt. "Der Polizeieinsatz war rechtswidrig,
weil von der Feier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung nicht ausgegangen ist", so Richter Siebert, "die Begründung der
Gefahrenprognose der Polizei reichte nicht aus." S. wird seine
Rechtsrock-Feier jetzt nachholen.
erschienen am 28. Juni 2006
Der Vorsitzende Richter Herr
Andreas Buske hatte es nicht leicht:
Nach dem, wie es sich in der Akte darstellt,
neigen wir dazu, der Klage stattzugeben.
Wir können uns jedoch nicht dümmer stellen
als wir sind. Es gibt die Parallelsache 324 O
885/06.
Gleich nach seiner Entlassung
wurde er als Leiter der Sektion Nordmark aktiv ...,
nationalsozialistische Ideologie ..., handelt gewerbsmäßig [mit
in der rechten Szene beliebten] Tonträgern und Textilien. ... Konzerte
wurden organisiert ... .
Wenn dies alles wahr ist, würden wir
die Klage zurückweisen.
Klägeranwalt Herr Rieger:
Nicht alles ... .
Es geht nicht darum, ... .
Inzwischen sind sechs Jahre vergangen. Der
Kläger hat Familie. Kinder spielen nicht mit dem Kind eines Vaters, der
ein Mörder war.
Wenn die Anwältin, welche Waffen in den Knast
geschmuggelt hat, nicht namentlich genannt werden darf [gemeint
ist die Anwältin des Berufskiller Wolfgang Pinzner, deren Name über
Google immer noch auf deutschen web-Seiten zu finden ist -
Beispiel - RS], dann ...
Beklagtenanwalt Herr Bruhn:
Wenn jemand sagt, es war eine Jugendsünde,
ist die Forderung o.k.
Sie wollen ihn darstellen, als sei er ein
Sonntagsschüler.
Von seiner Hand hat jemand den Tod erhalten.
Er war als Leiter der Sektion
Nordmark aktiv.
Das zieht sich wie eine roter Faden durch
sein weiteres Leben.
Der Vorsitzende:
"Roter Faden" passt hier nicht so gut.
Beklagtenanwalt Herr Bruhn:
Das mit "rot" bitte 'rausnehmen.
Klägeranwalt Herr Rieger:
Der Kläger handelt im politischem Rahmen.
Beklagtenanwalt Herr Bruhn:
Der Tod war ebenfalls im politischen Rahmen.
Klägeranwalt Herr Rieger:
Stimmt nicht.
Der Vorsitzende versucht es
formal:
Was steht in der Akte?
Klägeranwalt Herr Rieger:
Ich weiß, dass die Kammer anders handelt bei
politisch Rechten als bei politisch Linken.
Der Vorsitzende verteidigt
sich:
Ich habe gesagt, nach dem, was Springer
geschrieben hat, würden wir der Klage stattgeben.
Wir haben die Eisenberg-TAZ-Gaschichte.
Wir können uns nicht dümmer stellen, als es
ist.
Gemeint war möglicherweise
der folgende TAZ-Artikel:
Jeder kann seinen
Geburtstag so feiern, wie er will", erklärte ein Sprecher des Lüneburger
Verwaltungsgerichts. Das hatte in der vergangenen Woche entschieden,
dass der Polizeieinsatz gegen die Party des Neonazis Stefan S. am 19.
November 2005 in Dibbersen rechtswidrig war. Dabei scheint das Gericht
nicht berücksichtigt zu haben, dass S. einst bei der verbotenen "Blood
& Honor Division Deutschland" (B & H) mitwirkte. "Mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit werden wir in Berufung gehen", sagte Klaus
Engemann, Pressesprecher des Niedersächsischen Innenministeriums. Er
glaubt, dass es sich bei der Geburtstagsfeier um ein getarntes
Rechtsrockkonzert handelte.
Ganze 184 Freunde
will S., der einstige Sektionsleiter von B & H-Nordmark, nur zu
seiner Geburtstagsparty eingeladen haben. Besonderer Act: Ein
Liveauftritt von "Path of Resistance", dessen erster Sänger S. war.
Die Polizei kontrollierte die Gäste. 115 Besucher erhielten
Platzverweise. Messer, Baseballschläger und indizierte CDs wurden
sichergestellt. Die Partylaune war dahin. Im Dezember 2005 hatte S.s
Anwalt Jürgen Rieger gegen den Polizeieinsatz Klage eingereicht. Nach
dem Richterspruch kündigte S. an, die Party zu wiederholen.
Die Entscheidung des
Gerichts lässt Innenministeriums-Sprecher Engemann zweifeln: "Ich habe
den Eindruck, der Richter wusste nicht, wer vor ihm saß". Als
19-Jähriger erschlug S. mit einem Kameraden in Buxtehude einen
Obdachlosen, der über Adolf Hitler geschimpft hatte. Sechseinhalb Jahre
Haft veränderten seine Einstellung nicht. Bei B & H stieg er auf. Bis
zum Verbot 2000 richtete das militante Neonazi-Netzwerk Konzerte aus,
betreute Bands und vertrieb CDs. In der nördliche Region bemühte sich
danach "Combat 18 Pinneberg" (C 18) den CD-Handel zu regeln. Mit dabei:
S.. Im Oktober 2003 flog C 18 wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz und räuberischer Erpressung auf.
taz Nord vom
6.7.2006, S. 16, 66 Z. (TAZ-Bericht), ANDREAS SPEIT
Klägeranwalt Herr Rieger:
Sie dürfen es nicht. Der Vortrag in der
anderen Sache ist nicht unstrittig.
Beklagtenanwalt Herr Bruhn:
Es gibt das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Im Internet finden wir zu dem Kläger 184
Hits.
Habe heute ins Internet geschaut.
Klägeranwalt Herr Rieger:
184 ist nicht viel.
Es ist nicht zulässig, auf irgend etwas Bezug
zu nehmen.
Es gibt nur Schriftsätze.
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es dazu
keine Schriftsätze.
Sie haben das alles so hinstellen lassen.
So ist es meiner Meinung nach gewesen.
Es reicht nicht aus, auf das
Verwaltungsgericht zu verweisen ... .
Beklagtenanwalt Herr Bruhn:
Gründung einer kriminellen Vereinigung ... .
Haben Sie alles unbestritten gelassen.
Klägeranwalt Herr Rieger:
Dass der Kläger so etwas gemacht hat, [ist
unerheblich].
Das Verwaltungsgericht sagt, darauf komme es
nicht an.
Sie können das Verwaltungsgericht
kritisieren, jedoch nicht mit Namensnennung.
Es gibt das Totschlagdelikt. Er wurde nach
Jugendstrafrecht verurteilt.
Der Vorsitzende versucht die
Widersprüche zu umgehen:
Ich muss auf die Einheitlichkeit der
Rechtssprechung achten.
Klägeranwalt Herr Rieger:
Nein, müssen Sie nicht.
Beklagtenanwalt Herr Bruhn:
Es sind verbundene Verfahren.
Klägeranwalt Herr Rieger:
Das geht nicht. Es sind andere Artikel.
... .
Ich werde einen Befangenheitsantrag stellen.
Das teile ich jetzt schon mit.
Der Vorsitzende verteidigt
sich:
Habe das heute erörtert. Die Klage würde
durchgehen.
Habe auf das Parallelverfahren hingewiesen.
Wir haben heute den ersten frühesten Termin.
Es sind Hinweise zum ersten Termin.
Diese habe ich gemacht.
Klägeranwalt Herr Rieger:
Wir sitzen im Zivilprozess. Lesen vor, was in
den anderen Verfahren vorkommt.
Das ist ein Skandal.
Der Vorsitzende:
Sollen Anträge gestellt werden?
Klägeranwalt Herr Rieger:
Nein, stelle Befangenheitsantrag.
... .
Der Vorsitzende:
Die Kammer weist auf ein Parallelverfahren
324 O 885/06 hin ... .
Klägeranwalt Herr Rieger:
Der Vorsitzende liest aus dem
Parallelverfahren vor ... .
Der Vorsitzende:
Nein, das Votum [Urteil] habe ich vorgelesen.
Der Vorsitzende diktiert zu
Protokoll:
Der Beklagtenvertreter erklärt mit Hinweis
... . Bittet um Schriftsatzfrist.
Der Klägervertreter rügt die [Hinzuziehung]
des Parallelverfahrens.
Der Klägervertreter kündigt einen
Befangenheitsantrag an.
Beschlossen und verkündet:
Die prozessleitenden Anordnungen erfolgen auf
dem
Amtweg.
Die Verhandlung wurde
heimlich fortgesetzt am Montag, den 19.06.07. Die Richter Herr Buske,
Herr Dr. Korte und Herr Zink wurde wegen Befangenheit abgelehnt.
Die Verhandlung führte am
19.06.07 Richter Herr Dr. Weyhe. Beigestellt wurden zwei Richter einer
anderen Kammer: Frau Richterin Dr. Kohl und Richter Herr Führer -
Bericht
29.06.07: Klage wurde
abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstrechung.
Begründung: Auf Anonymitätsschutz kann sich der Kläger nicht berufen. Er
ist Inhaber eines Ladens, in welchem Geschäfte DVD'st mit rechter Musik,
Modeartikel u.a. rechte Artikel verkauft werden.
Es besteht ein erhebliches
öffentliches Interesse an der Berichterstattung.
20.11.07:
Berufungsverfahren
7 U 66/07
-
Bericht
Freiherr von Ruffin
vs.
Heinrich Bauer Spezialzeitschriften Verlag
- kurz und bündig
▲
Die Sache 324 O 924/06
stand noch unter dem Eindruck der vorangegangenen Verhandlung.
Der Vorsitzende:
Wir haben ein Parallelverfahren.
Klägeranwältin Frau Dr.
Stephanie Vendt spaßig:
Habe überlegt, und werde einen
Befangenheitsantrag stellen.
Der Vorsitzende:
Wir wollen bestätigen.
Beklagtenanwalt:
Dann wollen wir ein Urteil.
... .
Zieht sich wie ein roter Faden durch.
Klägeranwältin Frau Dr.
Stephanie Vendt:
Rot ist hier nicht angesagt.
Der Vorsitzende:
... mit.
Beklagtenanwalt:
Dann wollen wir ein Urteil.
Der Vorsitzende trug die zu
verbietenden Passagen vor und meinte, der Beklagte habe nichts
vorgelegt, dass diese stimmen. Es entbrannte eine theoretische
Diskussion:
Der Beklagtenanwalt:
... .
Da haben wir das mit dem gebrochenen Fuß.
Wenn jemand mit einem gebrochenen Fuß läuft und man weiß, dass er gern
und viel Ski fährt. Darf man da nicht fragen, ob der Fuß beim Skifahren
gebrochen ist?
Der Vorsitzende:
Das ist ein anderer Fall.
Beklagtenanwalt:
Erwecken wir einen falschen Eindruck?
Es ist kein Verdacht.
Der Vorsitzende:
Wir meinen, es sei ein Verdacht.
Richter Dr. Korte präzisiert:
"Haben geflirtet," ist eine
Meinungsäußerung.
"Tief in die Augen schauen," ist ebenfalls
eine Meinungsäußerung.
Wir sehen uns jetzt tief in die Augen, [hat
nichts zu bedeuten].
Der Beklagtenanwalt:
Würde auch nicht reichen.
Alle lachen.
Bitte um ein Urteil.
Es ist kein Verdacht.
Der Vorsitzende:
Beschlossen und verkündet:
Die Verkündung der Entscheidung im Tenor
erfolgt am 20.02.07, 12:00 im Raum B 332.
Champagner aus einem roten Schuh
- Wowereit und Dschungel-Königin Desirée Nick
▲
Zwei kleine "geschichtliche"
Ereignisse: der innige Kuß von Wowereit
mit der Dschungel-Königin Desireé
Nick bei der Aids-Gala sowie ein Foto
von der Bambi-Verleihung im November 2001, auf welchem Klaus Wowereit in
der linken Hand einen roten Schuh und in der rechten eine Flasche
Champagner hielt, spielte heute ihre äußerungsrechtliche Rolle.
Frau Desirée
Nick klagte gegen den CDU-Landesvorstand Berlin, welches das Foto auf einem Wahlplakat gegen Wowereit nutzte, und auf welchem die Klägerin ebenfalls zu sehen war.
Kann dafür Geldentschädigung
verlangt werden oder nicht,
müssen nun die strengen, jedoch dem Sex und der sonstigen Lust gegenüber
nicht abgeneigten Richter der Hamburger Pressekammer entscheiden?
Zur Sache
324 O 894/06
meine Notizen:
Der Vorsitzende begann:
Wir finden, dass die Klägerin erkennbar ist.
Paragraf 23 Abs. 1 Nr. 2
KUG
§ 23
[Ausnahmen zu § 22]
(1) Ohne die nach
§ 22
erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt
werden:
-
... .
-
Bilder von
Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die
dargestellten Personen teilgenommen haben;
kommt nicht zum Zuge, weil die Klägerin
nicht zufällig abgebildet ist, sondern bewusst.
Bei Paragraf 23, Ans. 1, Nr. 1
KUG
§ 23 [Ausnahmen zu § 22]
(1) Ohne die nach
§ 22
erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt
werden:
-
Bildnisse aus dem
Bereiche der Zeitgeschichte;
müssen wir uns fragen, ob die Klägerin
beteiligt gewesen war.
Wowereit hat seine Beziehung dargestellt.
Was soll der rote Schuh auf dem Schreibtisch
oder der Champagner?
Klägeranwältin Frau Bezzenberger:
Es entsteht der Einruck, der Mann feiert
nur, regiert nicht.
Der Vorsitzende:
Im Spiegel trinkt Wowereit aus dem roten
Schuh Champagner... .
Vielleicht ist das die Anknüpfung?
Und wenn das so ist, so ist das eine
ungewöhnliche Form der Selbstdarstellung.
Somit ist der gesamte Spot durch Artikel
5, Abs. 3
Grundgesetz Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) ... .
(2) ... .
(3) Kunst und
Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre
entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
gerechtfertigt.
Wir haben uns dann im Zeitpunkt des
Wahlkampfes befunden, so dass der Klägerin nur noch § 23 Abs. 2 helfen
kann.
... . Gesinnung wird unterstellt ... .
Finden wir nicht.
Auf ihrer Internet-Seite finden wir das
Interview mit dem Tagesspiegel.
Aus dem Interview )06.08.2006):
Klaus Wowereit hat mal aus einem roten
Schuh von Ihnen Champagner getrunken und einen Zungenkuss mit Ihnen
getauscht. Der Regierende behauptet, privat seien Sie eher
introvertiert, leise.
Richtig. Dann arbeite ich ja nicht. Wenn ich meinen Beruf ausübe, kann
ich ja schlecht schweigen.
Wenn das so ist, finden wir das mit der
Geldentschädigung nicht für erfolgreich.
Klägeranwältin Frau Bezzenberger:
Es war Schluss der Veranstaltung. War nur
noch ein Journalist anwesend.
Es war vor zwei Jahren.
Es war eine private Beziehung zwischen den
beiden und auf einmal auf dem Schreibtisch.
Das mit dem roten Schuh war 2003.
Es geht um ihre Person und nicht um
Herrn Wowereit.
Der Vorsitzende:
Sie hat das aktuell auf der Internet-Seite.
Sie hat es auch kommentiert.
Beklagtenanwalt Herr Graf von
Kalkreuth:
Mein Freund Wowereit ... .
Der Vorsitzende:
In der Öffentlichkeit. Hat sich in der
Öffentlichkeit präsentiert.
Klägeranwältin Frau Bezzenberger:
Aber mit wem befreundet, nicht.
Beklagtenanwalt Herr Graf von
Kalkreuth:
Wenn mit rotem Schuh und die Moderatorin ihn
küsst, dann schon.
Der Vorsitzende:
Spenden?
Beklagtenanwalt Herr Graf von
Kalkreuth:
Habe Sorgen, dass mein Mandant, die CDU,
blechen muss.
Möchte, dass die Kammer entscheidet.
Der Vorsitzende:
Nur eine Entscheidung wäre traurig.
Dann müssen Sie auch in Berufung gehen,
für die Wissenschaft.
Man kann sich auch einigen.
Klägeranwältin Frau Bezzenberger:
Will nicht spenden?
Beklagtenanwalt Herr Graf von
Kalkreuth:
Doch, aber freiwillig, und möchte nicht von
Frau Nick dazu gezwungen werden.
Der Vorsitzende:
Schriftsatzfrist bis zum 02.03.07, für die
Erwiderung bis zum ... .
Termin einer Entscheidung Freitag, den
30.03.07, 9:55 in diesem Saal.
Machen wir eine Grundsatzentscheidung.
30.03.07:
Urteil: Die Klage
wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.
Vollläufig vollstreckbar
Tenor:
I.) Die Klage wird
abgewiesen.
II.) Die Klägerin hat die Kosten des
Rechtsstreits zu tragen.
III.) Das Urteil ist gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Beschluss: Der Streitwert wird auf
10.000,– Euro festgesetzt.
Wirtschaftbetrieb Almsick schlägt die letzte Bastion
▲
In der Sache
324 O 616/06
van Almsick vs. Heinrich Bauer Verlag erfuhren wir von Anwalt
Herrn Dr. Schertz, dass sich nur noch der Bauer-Verlag gegen den
Wirtschaftsbetrieb van Almsick stemmt:
Wir haben einen großen Gesamtvergleich mit der Bunten.
Dieser schützt meine Mandantin vor allen Burda-Zeitschriften.
Mit Springer haben wir uns
ebenfalls geeinigt.
Nur Bauer muss es bis zu Ende
tragen.
Es ging um die
Privatsphäre der Mandantin und ihres Partners. Für einen Außenstehenden
nicht ersichtlich. Sitzt die Mandantin am PC und versendet Mails, darf
sie in die Presse, wenn es sich um ein Trainingslager handelt. Private
Fotos gibt es von ihr nicht.
Wie wurde im
Gerichtssaal verhandelt?
Der
Vorsitzende begann: Crashkurs für Vergleich.
Traue mich nicht, einen Vergleich anzubieten.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Ullstein hat sich mit
40.000,00 EUR verglichen.
Beklagtenanwalt Herr Neben: Ich verhandle hier nicht
Lizenzen.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Sie haben so für die Fotos
[zu zahlen]. Dort sitzen die ranghohen
Vertreter von Schweizer.
Der
Vorsitzende begann: War traurig, dass es nicht
geklappt hat. Machen unseres normales Ding.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Es wird keine Wiki-Fotos
geben. Hat sich keiner getraut. Es wird keine
Krankenhaus-Fotos geben [mit dem Baby].
Der
Vorsitzende: Wir finden nach wie vor,
obwohl die Klägerin keine Person der Zeitgeschichte ist, dass sie zu dem
Kreis des ... gehört. ... . Zur Geldentschädigung meinen
wir, dass das Maß der Öffentlichkeit ... hinreichend ist, uns eine
Geldentschädigung zu begründen.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Kennen Sie den Schriftsatz
vom 02.01.2007?
Beklagtenanwalt Herr Neben: Nein.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Bleiben Sie ganz ruhig. Sie
haben das Recht zu erwidern.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Sie können den Schriftsatz
nicht sechs Wochen liegen lassen. Dieser Schriftsatz ist vom 2. Januar.
Oder ist er rückdatiert?
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Er ist falsch datiert. Mein Gott. Diese
Aufgeregtheit. Am 2. Januar wurde der
Schriftsatz erstellt. Wegen unserer
Arbeitsüberlastung konnten wir diesen erst Anfang Februar bearbeiten. Widerspreche der
Fristenverlängerung. Verlange eine Entscheidung. Es geht um die örtliche
Abgeschiedenheit: Standardhotel. Chip aus dem Telefon ... . Möchte die Worte des
Vorsitzenden hören.
Justiziar des
Bauer-Verlages, Herr Dr. Mai: Immer, wenn Sie sagen,
abgeschlossen ... .
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Wie machen wir das? Die Fotos
sind Privatsache: Zuwendung zu ihrem Freund. Sie wissen das alles. Sie
sind zu intelligent.
Der
Vorsitzende: Wenn ich immer den Termin
absetzen würde bei Erhalt eines Schriftsatzes am Vortag, d.h. eine
Terminverschiebung beschließen würde, dann hätten wir nie einen Termin.
Herr Dr.
Schertz unterbricht. Der Vorsitzende: Komme [bei Ihnen] nicht zu
Wort. Ob am Strand Öffentlichkeit
sein könnte, darauf kommt es nicht an. Was wirklich war, ist
ausschlaggebend. Es gibt die
Substantiierungspflicht. Es ging um den Strand auf Sylt. Kann belegt
sein, aber auch leer. Urlaubsfotos sind geschützt. Geschützt ist man auch im
Hotel. Zählt zu dem erweiterten häuslichen Bereich. Deutlich sind die
Begebenheiten: Freizeitkleidung, Austausch von Zärtlichkeiten. Soweit wir die Technik
kennen, wurden die Fotos aus weiter Entfernung gemacht.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: B18: Es ist ein öffentlicher
Auftritt. Hat selbst Urlaubsfotos veröffentlicht.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Stimmt nicht... . Es gibt nur Trainingsfotos
aus dem Trainingslager. Alles Trainingslager Rocktours [?] bzw. Maxim
Shooting.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Nahezu.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Sind wir schon bei den
Plädoeyrs?
Richter Dr.
Korte: Gibt es Privatfotos?
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Es gibt ein öffentliches
Interesse. Wichtig ist, dass der
Eindruck erweckt wird, es sind Privatfotos. Seit Ende 2004 hat
sie kein
... mehr gehabt. Sie muss weiter ... .
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz unterbricht: Es gab die Sendung bei
Beckmann. Da hat sie gesagt, möchte privat in Ruhe gelassen werden. Mann
soll ihre Privatsphäre respektieren. Ich bin noch dran! Es sind
Fotos, alles Fotos der Rocktours oder aus dem Trainingslager. Wollen wir nicht mal zuhören,
was die Kammer sagt? Sie werden in die Leere
laufen.
Der
Vorsitzende: ... .
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Ich habe verstanden.
Der
Vorsitzende: Dr. Neben ist dran.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Warum ist Dr. Neben jetzt
dran? Verstehe ich nicht.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Wie kommt man zu einer
Geldentschädigung? Die Kammer prüft:
Hartnäckigkeit:
Die Hartnäckigkeit haben Sie
ausgeschlossen. Räumlich ist alles im
Streit. alles. Thematisch:
Urlaubfotos sind geschützt. Das reicht für eine Unterlassungserklärung.
Privatfotos, da wo andere
Leute sein können? Oder wo sie sich so benehmen, wie öffentlich? Tanzfoto begründet
möglicherweise eine Unterlassungserklärung, aber nicht eine
Geldentschädigung. Das Maxim-Foto.. Sie ist in Pose als Nackedei
als Schwimmerin. Wir würden es nicht tun, aber
sie tut es. Die Geldentschädigung hat ein
Jahr gedauert. Das ist zu subjektivieren. Weiß nicht, wo man die
Rechtswidrigkeit aufhängen kann, weiß nicht, wo Schaden entstanden ist. Sie möchte gesteuert
auftauchen. Nicht inhaltlich. Wir befinden uns in einem
drehenden Rad.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Zur Beziehung auf ihrer
Web-Site haben wir nichts gesagt.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Sie möchte immer wieder
öffentlich ... . Warum gehen Sie zu H.
persönlich und präsentieren das auch auf ihrer privaten Seite? 1:1 zu Rechtsverletzung.
Subjektiv empfundene Beeinträchtigung.
Richter Herr
Dr. Weyhe: [Es gibt einen Unterschied.]
Sie weiß, dass sie fotografiert wird.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Boulevardanwalt ... . Shooting mit Maxim.
Ihr Argument geht ins Leere. Es gibt viele Frauen, die im
Bikini beruflich auftreten für Zeitschriften in Kenntnis, dass es einen
Fotografen gibt. Sie ist insoweit
Unternehmerin. Hat sich nicht privat
präsentiert. Hat bei Beckmann, Kerner und
in Zeitungsinterviews es gesagt. Sie wissen es. Sie sind
klüger, als sie auftreten. Darum winseln Sie auch, dass
die Kammer Sie noch mal aufklärt.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Können Sie sich mäßigen, Herr
Schertz!
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Sie hat sich zu ihren
Beziehungen auf der Web-Site nicht geäußert. ... . Haben die Bunte verklagt, und
die Kammer hat 100.000,00 EUR Schmerzensgeld verlangt. Wir haben eine großen
Gesamtvergleich mit der Bunten. Schützt meine Mandantin vor allen
Burda-Zeitschriften. Hat die Kammer einen
Vorschlag? Bauer ist der Einzige-
Springer, Burda ... .Nur Bauer muss es bis zu Ende tragen. Lassen Sie mich erst mal
sprechen. Wir haben die
presserechtliche Erstversorgung. Fünfundzwanzig Fälle am Tag. Es ist die berechtigte
Privatrechtserwartung. Haben bei der Jauch-Hochzeit
[viel zu tun gehabt]. Schaffen es einfach nicht [alles]. Es war Juni. Haben jetzt erst wieder Zeit. Kein Verlag hat sich
getraut, die Mandantin beim Verlassen der Klinik zu fotografieren. Auch
nicht das Kind.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Sie haben fünfundzwanzig
Fragen.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Wir bearbeiten
Unterlassungserklärungen mit fünf Anwälten.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Wann waren Sie beauftragt?
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: War von Anfang an beauftragt.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Weshalb pflegt sie ihre
Web-Site weiter?
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Nur Wetter. Steht nichts Privates drin.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Weshalb unterhält sie die
Web-Seite? Unternehmerseite Almsick? Unternehmerin Almsick?
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Mit Diekmann hatten wir es. Wenn Quelle seinen Lebenslauf
darlegt, muss er dann Privates sehen? Ich musste abwarten, bis
meine Mandantin das Kind erhält. Musste abwarten, bis sie aus
der Klinik ´raus ist. Erst danach haben ich
Zeit
gehabt, mit der Mandantin zu sprechen.
Der
Vorsitzende: Wir wollen nur
Schriftsatzfristen. Der Beklagtenvertreter rügt den Schriftsatz. Der
Prozessförderungspflicht ist nicht Genüge getan worden.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz diktiert weiter: ... denn der Schriftsatz war
bereits am 2. Januar von einem meiner Mitarbeiter vorbereitet, bedurfte
aber einer Rücksprache mit der Klägerin. Auf Grund des entstandenen
Umstandes ...
Anwältin Frau
Bezzenberger unterstütz Dr. Schertz aus dem Publikum: Lebensumstellung ...
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz dankt und diktiert weiter zu Protokoll: ... der entstandenen Lebensumstellung
habe ich diese per Fax an das Landgericht Hamburg gesandt und am selben
tage das Original auf den Weg gebracht.
Der
Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter
bittet, falls die Kammer den Vortrag nicht als verspätet
betrachtet, um eine Schriftsatzfrist. Der Klägervertreter
widerspricht.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Bei einer Gesamtschau ergibt
sich: Ullstein: 4 Verfügungen, 24
Fotos, unerwünschte Berichterstattung. Bei uns: 2 Fotos. Der
Titel ist harmlos.
Klägeranwalt
Herr Dr. Schertz: Sie haben aber eine
bundesweite Verbreitung, eine höhere Auflage.
Der
Vorsitzende: Der Klägervertreter stellt
den Antrag aus der Klage vom 25.08.06. Beklagtenvertreter beantragt,
die Klage abzuweisen. Beklagtenvertreter erhält
vorsorglich Gelegenheit zum Schriftsatz, datiert 02.01.2007, schriftlich
Stellung zu nehmen bis zum ... .
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: So lange, wie er gebraucht
hat.
Der
Vorsitzende: Bis März. Die Entscheidung wird
verkündet am Freitag, den 27. April 2007, 9:55 in diesem Raum.
Die
Verhandlung wurde fortgesetzt am 20.07.08. Wir
berichteten. Am 29.02.08 wurden die Mutter Jutta van Almsick und der
Bruder, Sebastian van Almsick als zeugen befragt. Auch darüber haben wir
berichtet.
Kleinfragmente werden von der Kammer
isoliert verboten
▲
Bei den
Wussows scheint jeder gegen jeden, dann gemeinsam gegen den anderen und
die Presse zu klagen. Schwer durchzusehen. Schwer zu begründen, weshalb
geklagt wird.
Wahrscheinlich
geht es immer wieder um das selbe, das liebe Geld. Das scheint
Klausjürgen Wussow ausgegangen zu sein. Das Ganze wird somit noch
komplizierter.
Anwälte müssen
helfen, und helfen.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben:
Wir nehmen das ernst. Wir
sitzen jetzt hier aus zwei Gründen. Hier wird, wie so oft, nichts Persönliches
gegen Sie Herr Dr. Krüger vorgebracht.
Kleinfragmente werden
herausgenommen, aus dem Zusammenhang genommen und von der Kammer isoliert verboten.
Das ist das Eine, was uns zu
Denken gibt.
Das Herausnehmen von
kritzelkleinen Passagen.
Das Zweite. Wir haben eine
Vorgeschichte.
Der Verlag hat oft
Falsches
berichtet.
Es ist so, dass wir hier
einen Zyklus haben, der zwischen den Parteien stattfindet.
Frau Wussow bietet
Informationen über ihren Mann an.
Er liegt zehn Stunden, zwölf
oder fünfzehn.
Es ist so, dass der
Bericht
Erstattung provoziert.
Ob man Geld dafür bekommt,
weiß ich nicht.
... .
Von solchen Sachen, die
vollkommen mickrig sind. Die Kammer sieht es auch so, hat den Streitwert
´runtergesetzt.
Wie mickrig muss es sein,
dass keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt?
Frage: Wo ist die Grenze?
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Diese Frage kann ich
beantworten.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben:
Gern.
Klägeranwalt
Herr Dr. Krüger:
Diese Frage kann ich
beantworten.
Wäre das so wahnsinnig
eine Bagatelle, was da meine harmlose Verwandtschaft angezettelt hat?
Wann kann ein Medienopfer
sich gegen ein Medium verteidigen?
Kann nicht sein, dass man uns
immer nur angeht.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben mischt sich ein.
Dr. Krüger:
Ich war immer so schön brav.
Ihre Verlagsgruppe hat Herrn
Klausjürgen Wussow ins Grab geschrieben.
Hinter mir
Lachen von der Zuschauerbank. Es ist Anwalt Herr Nesselhauf.
Klägeranwalt Herr Dr. Krüger setzt fort:
Wir werden als Beweis einer
todbringenden Krankheit ... . Unter diesem Hintergrund ist die
Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht unerheblich.
Beim dritten Punkt kann ich
ruhig bleiben.
Sie sagen, Sabine hat Ihnen
und der Redaktion "Die Neue" Informationen angeboten.
Sabine Wussow wird verfolgt
von der Redaktion. Daraus jetzt hier zu machen, dass die Frau des
Klägers der Redaktion hinterherläuft, ist unverschämt.
Zum Gesundheitszustand kann
ich eine Eidesstattliche Versicherung bringen, dass es Klausjürgen
Wussow geht und steht, wie es einem Menschen seines Alters zusteht.
Justiziar der
Beklagtenseite:
Sabine Wussow hat zehn
Minuten auf den Anrufbeantworter gesprochen.
Klägeranwalt Herr Dr. Krüger setzt fort:
Tragen Sie das vor, wann und
wo.
Justiziar der
Beklagtenseite:
Dass "Die Neue" die Mandantin
verfolgt ... .
Klägeranwalt Herr Dr. Krüger setzt fort:
Bestreite.
Dass es darauf ankommt, sind
wir uns einig.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben:
Das Zweite ... .
War er nun im
Pflegeheim und ist jetzt bettlägerig?
Ich konnte bei Ihrem Mitleid
... .
Es gibt einen schlimmen
Streit. Geld, Kohle, damit man seinen Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen
kann.
Das ist was Anderes.
Klägeranwalt Herr Dr. Krüger setzt fort:
Es steht nirgends, dass
Kleinstfragmente, wenn diese unwahr sind, verbreitet werden dürfen.
Es gibt eine
Unerheblichkeitsschwelle. Das ist aber eine Ausnahme.
... .
Nur eine Falschbehauptung,
die nicht die schwerste ist, und schon ist es eine Nichtigkeit.
So kann es nicht sein.
Selbst, wenn es im Artikel
mit dem Arschgeweih
von Frau van Almsick veröffentlicht wird.
Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben:
Fünfzehn oder achtzehn Stunden
liegt er... .
Hatten sich keine Gedanken
gemacht. .. .
Der
Vorsitzende:
Anträge werden gestellt.
Der Antragsteller überreicht
die Eidesstattliche Erklärung von Herrn B. - ein Bekannter der Familie,
welcher den Antragsteller sehr häufig im Pflegeheim besucht - ,
dass Herr Wussow zum Treppensteigen keine Aufsicht mehr benötigt.
Die Entscheidung wird
verkündet am 20.02.07, 12:00 im Raum B 332.
25.05.07: Urteil: Die
Beklagte zahlt an den Kläger 10.389,64 EUR mit 5 % über dem
Basiszinssatz ab den 27.10.06. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der
Kläger trägt 4/9 und die Beklagte 5/9 der Kosten.
Spiegel-Gesellschaft
klagt gegen Die ZEIT
Die
Kommanditgesellschaft
Beteiligungsgesellschaft für SPIEGEL-Mitarbeiter mbH & Co. klagte heute
gleich viermal gegen die Zeit:
324 O 26/07, 324 O 39/07,
324 O 69/07, 324 O 70/07.
Vorab zu den
Gesellschaftern und Beteiligungen bei Spiegel
Die Besitzverhältnisse am
SPIEGEL-Verlag sind einzigartig in der deutschen Medienlandschaft.
Rudolf Augstein, der am 7. November 2002 verstorbene Gründer,
Chefredakteur, Herausgeber und Geschäftsführer des SPIEGEL, übertrug
1974 die Hälfte seines Unternehmens der Belegschaft. Mitverantwortung,
Mitentscheidung und ein Anspruch auf die Hälfte des Gewinns zählen
seither zu den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und prägen das Klima
im Haus. Nirgendwo anders ist die Idee, die Beschäftigten eines
Unternehmens auch zu Inhabern zu machen, so konsequent verwirklicht
worden.
Eigentümer der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG sind die
Erbengemeinschaft Augstein, der Verlag
Gruner+Jahr AG & Co KG, die
KG Beteiligungsgesellschaft für
SPIEGEL-Mitarbeiter mbH & Co. und die Rudolf Augstein GmbH.
Quelle:
Spiegelgruppe
Zum
Verständnis noch folgendes:
Stefan Aust ist
Chefredakteur des "Spiegel", Geschäftsführer der Produktionsfirma
Spiegel TV und Gründungsvater von XXP, dem jüngsten TV-Sender,
der in Hamburg erdacht worden ist. XXP, 2001 als Joint Venture von
Spiegel TV und Alexander Kluges TV-Firma DCTP gegründet, ist ein Kanal
für Informations- und Dokumentarsendungen - und ein absoluter
Nischen-Sender.
Andere
Informationen zu Spiegel, Stefan Aust, XXP, DCTP und den an der heutigen
Diskussion Beteiligten können abgegoogelt werden.
Was alles der
ZEIT vorgeworfen wurde, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht erfahren.
Verhandelt wurde vermutlich der Text bzw. die Notwendigkeit einer
Gegendarstellung
Anwalt
Herr Nesselhauf, nach der Verhandlung mit dem Zeit-Anwalt Herrn
Jörg Nabert von der bekannten
Stasi-Reinwaschkanzlei im vertrauten Gespräch, gehörte nicht zu der
Pseudoöffentlichkeit.
Wieder einmal war
es sicherlich die große Politik, die ich erlebte, und von der ich nur
Bahnhof verstand.
324 O 69/07, 324 O 70/07
Der
Vorsitzende an die Protokollantin gewandt:
Die beiden Sachen 69 und 70
sind identisch. Machen Sie ein Identprotokoll.
Zu 69 und 70 gibt es den
Schriftsatz vom 16.02.07.
Na, ja.
Steht viel Wahres drin. Für
uns stellt sich die Frage, ob die Einstweiligen Verfügungen aufzuheben
sind.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Neue Informationen enthält
die ... .
Der
Vorsitzende:
... wir uns leichter machen
zu entscheiden.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Fünfzig Millionen sind
geflossen, sind versteuert worden, so dass erhebliche Zahlungen an den
Spiegel-Verlag geflossen sind.
Es ist der Nettobetrag.
Der
Vorsitzende:
Wir sind jetzt bei Vier.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Wir sind bei Vier.
Dem Leser muss erklärt
werden, dass eine Einrichtung dazwischen lag und Steuern gezahlt wurden.
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
Dieser falsche Eindruck wird
erweckt.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Wann?
Von den beiden ... ?
Wo liegt die Irreführung?
Der Verkaufserlös, welcher Spiegel
zufloss, war weniger als die Hälfte.
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
Erhalten die Mitarbeiter vier
Millionen. Das sind die Verlagsmitarbeiter.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Spiegel TV, Spiegel-Verlag ...
.
Ob voll ausgeteilt wurde,
hängt ab vom Gesellschafterbeschluss.
Wenn der Verlag das Geld
erhalten hat.
XXP war ein erfolgreiches
Unternehmen mit fünfzig Millionen ... . Davon flossen vier Millionen an
die Verlagsmitarbeiter.
Der
Vorsitzende:
Ich weiß es auch nicht. Die
Zahlungswege sind nicht ... .
Muss Frau Bölke offenlegen.
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
... . Die KG intervenierte
wegen der vier Millionen. Sie differenzieren nicht.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Es gibt zwei Ebenen.
Macht sich der Leser Gedanken
über die fünfzig Millionen, und dann nur noch vier Millionen?
Aust ist Geschäftsführer
gewesen. Seidel hat über ... verhandelt.
Woraus schließen Sie, dass der
Spiegel dazwischen war?
Richter Herr
Dr. Korte:
... Vorenthaltung ... .
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
Das heißt, ich muss
geschwätzig werden?
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Ja. Ob das dann stimmt, werden
wir sehen.
... . DCTP ... .
Brutto ist nicht zugeflossen.
Die fünfzig Millionen sind nicht dem Spiegel-Verlag zugeflossen.
Das haben wir nicht gesagt, und
wollten das auch nicht sagen.
Richter Herr
Zink:
Das ist der Knackpunkt.
Können wir dem Antrag folgen,
dass der Eindruck entsteht, fünfzig Millionen sind beim Spiegel gelandet?
Darüber kann man streiten.
Wenn man das unterstellt, kann man die Gegendarstellung .. .
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Erlös und Zufluss sind
unterschiedliche Sachen.
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
Wir haben ein Publikum, keine
Steuerfachleute.
Richter Herr
Zink:
Dieses Argument ist
angekommen.
Der
Vorsitzende:
Ich wollte erzählen, dass
gegenüber dem OLG die Gegendarstellungen nicht immer gehalten haben.
Anträge werden gestellt.
Der Antragsgegner erklärt,
der Betrag von fünfzig Millionen ist ein Bruttobetrag, welchen die
Gesellschafter versteuern mussten.
In der Erwiderung, der
Gegendarstellung, sind lediglich die Nettobeträge aufgeführt.
Die Entscheidung wird
verkündet im Tenor am Dienstag, den 20.02.07, 12:00, Raum B 332.
20.02.06: Verschoben auf den 23.02.07.
23.02.07:
Die beiden Einstweiligen Verfügungen werden bestätigt.
324 O 26/07, 324 O 39/07
Der
Vorsitzende:
Ist auch alles nicht leichter.
Es geht um Meinungsäußerung
und Tatsachenbehauptungen.
Die Ziffer 1 ist eine Innere
Tatsache. Muss als unwahr gelten. Die Glaubhaftmachung müsste der
Antragsgegner machen.
Auf die Eidesstattliche
Versicherung kommt es vielleicht gar nicht an.
Ziffer 2 haben wir gestern
Abend hoch und runter diskutiert. Plural dürfte falsch sein. Der
subtile Druck ist nicht Gegenstand.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Wir möchten nicht wiederholen,
was der Kollege Dr. Krüger gesagt hat.
Subtiler Druck ist ausgeübt
worden.
Das Budget ... halbes Jahr
Der
Vorsitzende:
Ziffer 3: Als Spiegel-Online
das Internet erobern wollte, sind zusätzliche Planstellen [nicht
bewilligt worden].
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
Alles unwahr. Sind von der KG
bewilligt worden. Was wahr ist, das ist die Technik. Die Net AG.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Die Net AG existiert noch als
GmbH.
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
Es ging darum, Kosten
einzusparen.
Richter Herr
Dr. Korte:
War das von Spiegel-Online?
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
Es war die
Vorgänger-Gesellschaft.
Das ganze Online hat bei
allen Verlagen kostenmäßig 1999-2000 sehr viel ´runtergefahren werden
müssen.
Im Übrigen hat die
Mitarbeitergesellschaft nicht über die Mitarbeiterstellen zu
entscheiden. Diese entscheidet nur über das Etat.
Der
Vorsitzende:
Ziffer 4: Den Vortrag des
Antragstellers machen wir uns zu eigen: Kostet Millionen, denn sein
Vertrag gilt noch Jahre.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Seidel. Neuer Geschäftsführer.
Läuft nebeneinander. Das sind Zusatzkosten.
Über
Zusatzkosten wird diskutiert. Es wären Pensionen des Geschäftsführers.
Fallen ohnehin an.
Der
Vorsitzende:
Der andere Punkt. Er hat
weiter Bürowagen, Büro und Mitarbeiterinnen.
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
Das Auto wird bestritten.
Unsere Leiter haben keine Dienstwagen.
Es waren weniger als
anderthalb Millionen.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Siebenhundertundfünfzigtausend pro Jahr. Zwei Jahre machen anderthalb Millionen.
Der
Vorsitzende:
Der Geschäftsführer musste
weg, weil er sich Aust entgegenstellte.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Hat sich öffentlich... .
Der
Vorsitzende:
Jetzt kommt das
Lieblingsthema.
Fünfzig Millionen sind dem
Spiegel-Verlag zugeflossen.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Wo haben Sie den
Spiegel-Verlag ´rausgelesen?
Wie lesen Sie das heraus?
Der
Vorsitzende:
Da haben Sie einen Punkt.
Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:
Aust ist Chefredakteur. Nennen
Sie mir einen Chefredakteur, der über Gesellschaftsanteile entscheidet,
zumal ihm keine Gesellschaftsanteile gehören.
Der
Vorsitzende:
... XXP.
Wie sieht es hier aus mit
einer Vergleichsbereitschaft?
Nichts? Neto!
Dann sollen auch hierzu die
Anträge gestellt werden?
Klägeranwältin
Frau Dorothea Bölke:
... .
In den neuen Verträgen ist es
nicht so, wie früher in den Mitarbeiterbverträgen.
Die 80er Jahre belegen nicht,
dass das wegen dem Wechsel des Geschäftsführers erfolgte.
Der
Vorsitzende:
Der Antragsteller überreicht
ein Schreiben vom 11.08.1989 zum Mitarbeitervertrag, welches als Anlage
zu den Akten kommt.
Der Antragsgegner-Vertreter
beantragt, die Einstweilige Verfügung, dem zu Grunde liegenden Antrag
abzuweisen.
Beschlossen und verkündet:
Die Entscheidung im Tenor
wird verkündet am Dienstag, den 20.02.07, 12:00, Raum B 332
20.02.06: Verschoben auf den 23.02.07.
23.02.07:
Die beiden Einstweiligen Verfügungen werden bestätigt.
An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze
"Haben geflirtet," ist eine
Meinungsäußerung.
"Tief in die Augen schauen," ist ebenfalls
eine Meinungsäußerung.
Ob am Strand
Öffentlichkeit sein könnte, darauf kommt es nicht an. Was wirklich war,
ist ausschlaggebend.
Innere
Tatsache gelten immer zunächst als unwahr. Die Glaubhaftmachung obliegt
dem
Antragsgegner.
Der Vorsitzende Richter
an diesem Freitag im
Gerichtssaal
[keine wörtlichen Zitate; lediglich
Wiedergaben meiner Notizen]
"Wir können uns jedoch
nicht dümmer stellen als wir sind."
"War traurig, dass es nicht geklappt hat. Machen unseres
normales Ding."
"Ist auch alles nicht leichter."
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Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
25.05.07
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