BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 16. Februar  2007

Rolf Schälike - 16.02.-13.03.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 16.02.2007

 

Neonazimörder S.S. vs. Axel Springer - Nazi oder nicht                        

Sache 324 O 886/06 Stefan S. vs. Axel Springer

Anwalt Jürgen Rieger möchte gegen den Vorsitzenden Richter Andreas Buske einen Befangenheitsantrag stellen. Buske bewerte Linke anders als die Rechten.

Stefan S. möchte nicht namentlich mit seiner Straftat - Mord im Jahre 1992 - genannt werden. Das widerspreche den Resozialisierungsgedanken und der schon erreichten positiven Resozialisierung.

Vertreten wurde der selbst anwesende Kläger vom nicht unbekannten Anwalt Jürgen Rieger.

Springer wurde vertreten vom Anwalt Dirk Bruhn.

Grund der Klage kann der folgende Artikel im Hamburger Abendblatt gewesen sein. Zumindest entstand bei der Pseudoöffentlichkeit dieser Eindruck.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Verwaltungsgericht gab Rechtsradikalen recht
Von Carolin George
Dibbersen/Lüneburg -
Er wollte einfach nur seinen Geburtstag feiern, sagt Stefan S.. 184 Einladungen hatte der 32jährige verschickt, aber nur halb soviel Gäste kamen in die Schützenhalle Dibbersen am 19. November 2005. Die Polizei hatte von der geplanten Party Wind bekommen und mit 251 Beamten den angereisten Gästen Fragen gestellt, Daten abgeglichen und Autos durchsucht. Ergebnis: Messer, Baseballschläger und elf indizierte CDs mit verbotener rechter Musik. Und 115 Platzverweise. Die Party war im Eimer. Und S. sauer.
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Eine Band hatte spielen sollen, "Path of Resistance" aus Rostock. Hardrock, sagt Stefan S.. Rechtsrock, sagt die Polizei. Musiker aus der 2000 verbotenen Rechtsrock-Szene "Blood & Honour" (Blut und Ehre) sollten laut Ermittlungen dort mitspielen. Die Beamten hatten einige Bandmitglieder zurück nach Mecklenburg geschickt.
Gestern morgen trafen sich der wütende Gastgeber und Vertreter der Polizei im Saal 1 des Verwaltungsgerichts Lüneburg. S. hatte im Dezember geklagt, der Polizeieinsatz sei rechtswidrig gewesen, und er sei in seinen Grundrechten verletzt worden.
Schwarzes Kapuzen-Sweatshirt mit weißen Kritzel-Schriftzügen, Tattoo im Nacken und die braunen Haare gut einen Zentimeter lang gewachsen: So präsentierte sich der in der rechten Szene bekannte S. Richter Wolfgang Siebert und seiner 3. Kammer. Neben ihm der Hamburger Anwalt Jürgen Rieger. Der ist als Anwalt der rechten Szene längst bekannt und polterte durch den Saal: "Deutschland soll ein freier Staat sein? Lächerlich!" Hintergrund: Die Polizei hatte Personendaten im Polizeicomputer verglichen und daraufhin Platzverweise ausgesprochen. "So etwas kann man nicht einfach nur vorbeugend machen, ohne konkrete Anhaltspunkte."
Die aber hatte die Polizei, sagte Karin Gedaschko für die Polizeidirektion Lüneburg. Die Ermittler befürchteten Gewalttaten und Straftaten des rechtsextremen Spektrums.
S. selbst ist 1992 vom Landgericht Stade zu sechs Jahren Haft verurteilt worden - als 19jähriger hatte er am Buxtehuder Busbahnhof mit einem Mittäter einen Mann erschlagen, der über Hitler geschimpft hatte. Nun saß S. vor Richter Siebert und pochte gemeinsam mit Rieger, selbst unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt, auf seine Grundrechte.
Das Gericht gab der Klage statt. "Der Polizeieinsatz war rechtswidrig, weil von der Feier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht ausgegangen ist", so Richter Siebert, "die Begründung der Gefahrenprognose der Polizei reichte nicht aus." S. wird seine Rechtsrock-Feier jetzt nachholen.
erschienen am 28. Juni 2006

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske hatte es nicht leicht:

Nach dem, wie es sich in der Akte darstellt, neigen wir dazu, der Klage stattzugeben.

Wir können uns jedoch nicht dümmer stellen als wir sind. Es gibt die Parallelsache 324 O 885/06.

Gleich nach seiner Entlassung wurde er als Leiter der Sektion Nordmark aktiv ..., nationalsozialistische Ideologie ..., handelt gewerbsmäßig [mit in der rechten Szene beliebten] Tonträgern und Textilien. ... Konzerte wurden organisiert ... .

 Wenn dies alles wahr ist, würden wir die Klage zurückweisen.

Klägeranwalt Herr Rieger:

Nicht alles ... .

Es geht nicht darum, ... .

Inzwischen sind sechs Jahre vergangen. Der Kläger hat Familie. Kinder spielen nicht mit dem Kind eines Vaters, der ein Mörder war.

Wenn die Anwältin, welche Waffen in den Knast geschmuggelt hat, nicht  namentlich genannt werden darf [gemeint ist die Anwältin des Berufskiller Wolfgang Pinzner, deren Name über Google immer noch auf deutschen web-Seiten zu finden ist - Beispiel - RS], dann ... 

Beklagtenanwalt Herr Bruhn:

Wenn jemand sagt, es war eine Jugendsünde, ist die Forderung o.k.

Sie wollen ihn darstellen, als sei er ein Sonntagsschüler.

Von seiner Hand hat jemand den Tod erhalten.

Er war als Leiter der Sektion Nordmark aktiv.

Das zieht sich wie eine roter Faden durch sein weiteres Leben.

Der Vorsitzende:

"Roter Faden" passt hier nicht so gut.

Beklagtenanwalt Herr Bruhn:

Das mit "rot" bitte 'rausnehmen.

Klägeranwalt Herr Rieger:

Der Kläger handelt im politischem Rahmen.

Beklagtenanwalt Herr Bruhn:

Der Tod war ebenfalls im politischen Rahmen.

Klägeranwalt Herr Rieger:

Stimmt nicht.

Der Vorsitzende versucht es formal:

Was steht in der Akte?

Klägeranwalt Herr Rieger:

Ich weiß, dass die Kammer anders handelt bei politisch Rechten als bei politisch Linken.

Der Vorsitzende verteidigt sich:

Ich habe gesagt, nach dem, was Springer geschrieben hat, würden wir der Klage stattgeben.

Wir haben die Eisenberg-TAZ-Gaschichte.

Wir können uns nicht dümmer stellen, als es ist.

Gemeint war möglicherweise der folgende TAZ-Artikel:

Jeder kann seinen Geburtstag so feiern, wie er will", erklärte ein Sprecher des Lüneburger Verwaltungsgerichts. Das hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass der Polizeieinsatz gegen die Party des Neonazis Stefan S. am 19. November 2005 in Dibbersen rechtswidrig war. Dabei scheint das Gericht nicht berücksichtigt zu haben, dass S. einst bei der verbotenen "Blood & Honor Division Deutschland" (B & H) mitwirkte. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden wir in Berufung gehen", sagte Klaus Engemann, Pressesprecher des Niedersächsischen Innenministeriums. Er glaubt, dass es sich bei der Geburtstagsfeier um ein getarntes Rechtsrockkonzert handelte.

Ganze 184 Freunde will S., der einstige Sektionsleiter von B & H-Nordmark, nur zu seiner Geburtstagsparty eingeladen haben. Besonderer Act: Ein Liveauftritt von "Path of Resistance", dessen erster Sänger S. war. Die Polizei kontrollierte die Gäste. 115 Besucher erhielten Platzverweise. Messer, Baseballschläger und indizierte CDs wurden sichergestellt. Die Partylaune war dahin. Im Dezember 2005 hatte S.s Anwalt Jürgen Rieger gegen den Polizeieinsatz Klage eingereicht. Nach dem Richterspruch kündigte S. an, die Party zu wiederholen.

Die Entscheidung des Gerichts lässt Innenministeriums-Sprecher Engemann zweifeln: "Ich habe den Eindruck, der Richter wusste nicht, wer vor ihm saß". Als 19-Jähriger erschlug S. mit einem Kameraden in Buxtehude einen Obdachlosen, der über Adolf Hitler geschimpft hatte. Sechseinhalb Jahre Haft veränderten seine Einstellung nicht. Bei B & H stieg er auf. Bis zum Verbot 2000 richtete das militante Neonazi-Netzwerk Konzerte aus, betreute Bands und vertrieb CDs. In der nördliche Region bemühte sich danach "Combat 18 Pinneberg" (C 18) den CD-Handel zu regeln. Mit dabei: S.. Im Oktober 2003 flog C 18 wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und räuberischer Erpressung auf.

taz Nord vom 6.7.2006, S. 16, 66 Z. (TAZ-Bericht), ANDREAS SPEIT

Klägeranwalt Herr Rieger:

Sie dürfen es nicht. Der Vortrag in der anderen Sache ist nicht unstrittig.

Beklagtenanwalt Herr Bruhn:

Es gibt das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Im Internet finden wir zu dem Kläger 184 Hits.

Habe heute ins Internet geschaut.

Klägeranwalt Herr Rieger:

184 ist nicht viel.

Es ist nicht zulässig, auf irgend etwas Bezug zu nehmen.

Es gibt nur Schriftsätze.

Soweit ich mich erinnern kann, gibt es dazu keine Schriftsätze.

Sie haben das alles so hinstellen lassen.

So ist es meiner Meinung nach gewesen.

Es reicht nicht aus, auf das Verwaltungsgericht zu verweisen ... .

Beklagtenanwalt Herr Bruhn:

Gründung einer kriminellen Vereinigung ... . Haben Sie alles unbestritten gelassen.

Klägeranwalt Herr Rieger:

Dass der Kläger so etwas gemacht hat, [ist unerheblich].

Das Verwaltungsgericht sagt, darauf komme es nicht an.

Sie können das Verwaltungsgericht kritisieren, jedoch nicht mit Namensnennung.

Es gibt das Totschlagdelikt. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Der Vorsitzende versucht die Widersprüche zu umgehen:

Ich muss auf die Einheitlichkeit der Rechtssprechung achten.

Klägeranwalt Herr Rieger:

Nein, müssen Sie nicht.

Beklagtenanwalt Herr Bruhn:

Es sind verbundene Verfahren.

Klägeranwalt Herr Rieger:

Das geht nicht. Es sind andere Artikel.

... .

Ich werde einen Befangenheitsantrag stellen. Das teile ich jetzt schon mit.

Der Vorsitzende verteidigt sich:

Habe das heute erörtert. Die Klage würde durchgehen.

Habe auf das Parallelverfahren hingewiesen.

Wir haben heute den ersten frühesten Termin.

Es sind Hinweise zum ersten Termin.

Diese habe ich gemacht.

Klägeranwalt Herr Rieger:

Wir sitzen im Zivilprozess. Lesen vor, was in den anderen Verfahren vorkommt.

Das ist ein Skandal.

Der Vorsitzende:

Sollen Anträge gestellt werden?

Klägeranwalt Herr Rieger:

Nein, stelle Befangenheitsantrag.

... .

Der Vorsitzende:

Die Kammer weist auf ein Parallelverfahren 324 O 885/06 hin ... .

Klägeranwalt Herr Rieger:

Der Vorsitzende liest aus dem Parallelverfahren vor ... .

Der Vorsitzende:

Nein, das Votum [Urteil] habe ich vorgelesen.

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll:

Der Beklagtenvertreter erklärt mit Hinweis ... . Bittet um Schriftsatzfrist.

Der Klägervertreter rügt die [Hinzuziehung] des Parallelverfahrens.

Der Klägervertreter kündigt einen Befangenheitsantrag an.

Beschlossen und verkündet:

Die prozessleitenden Anordnungen erfolgen auf dem Amtweg.

Die Verhandlung wurde heimlich fortgesetzt am Montag, den 19.06.07. Die Richter Herr Buske, Herr Dr. Korte und Herr Zink wurde wegen Befangenheit abgelehnt.

Die Verhandlung führte am 19.06.07 Richter Herr Dr. Weyhe. Beigestellt wurden zwei Richter einer anderen Kammer:  Frau Richterin Dr. Kohl und Richter Herr Führer - Bericht

29.06.07: Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstrechung.
Begründung: Auf Anonymitätsschutz kann sich der Kläger nicht berufen. Er ist Inhaber eines Ladens, in welchem Geschäfte DVD'st mit rechter Musik, Modeartikel u.a. rechte Artikel verkauft werden.

Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Berichterstattung.

20.11.07: Berufungsverfahren 7 U 66/07 - Bericht

 

Freiherr von Ruffin vs. Heinrich Bauer Spezialzeitschriften Verlag - kurz und bündig                       

Die Sache 324 O 924/06 stand noch unter dem Eindruck der vorangegangenen Verhandlung.

Der Vorsitzende:

Wir haben ein Parallelverfahren.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt spaßig:

Habe überlegt, und werde einen Befangenheitsantrag stellen.

Der Vorsitzende:

Wir wollen bestätigen.

Beklagtenanwalt:

Dann wollen wir ein Urteil.

... .

Zieht sich wie ein roter Faden durch.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Rot ist hier nicht angesagt.

Der Vorsitzende:

... mit.

Beklagtenanwalt:

Dann wollen wir ein Urteil.

Der Vorsitzende trug die zu verbietenden Passagen vor und meinte, der Beklagte habe nichts vorgelegt, dass diese stimmen. Es entbrannte eine theoretische Diskussion:

Der Beklagtenanwalt:

... .

Da haben wir das mit dem gebrochenen Fuß. Wenn jemand mit einem gebrochenen Fuß läuft und man weiß, dass er gern und viel Ski fährt. Darf man da nicht fragen, ob der Fuß beim Skifahren gebrochen ist?

Der Vorsitzende:

Das ist ein anderer Fall.

Beklagtenanwalt:

Erwecken wir einen falschen Eindruck?

Es ist kein Verdacht.

Der Vorsitzende:

Wir meinen, es sei ein Verdacht.

Richter Dr. Korte präzisiert:

"Haben geflirtet," ist eine Meinungsäußerung.

"Tief in die Augen schauen," ist ebenfalls eine Meinungsäußerung.

Wir sehen uns jetzt tief in die Augen, [hat nichts zu bedeuten].

Der Beklagtenanwalt:

Würde auch  nicht reichen.

Alle lachen.

Bitte um ein Urteil.

Es ist kein Verdacht.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet:

Die Verkündung der Entscheidung im Tenor erfolgt am 20.02.07, 12:00 im Raum B 332.

 

Champagner aus einem roten Schuh - Wowereit und Dschungel-Königin Desirée Nick                       

Zwei kleine "geschichtliche" Ereignisse: der innige Kuß von Wowereit mit der Dschungel-Königin Desireé Nick bei der Aids-Gala sowie ein Foto von der Bambi-Verleihung im November 2001, auf welchem Klaus Wowereit in der linken Hand einen roten Schuh und in der rechten eine Flasche Champagner hielt, spielte heute ihre äußerungsrechtliche Rolle.

Frau Desirée Nick klagte gegen den CDU-Landesvorstand Berlin, welches das Foto auf einem Wahlplakat gegen Wowereit nutzte, und auf welchem die Klägerin ebenfalls zu sehen war.

Kann dafür Geldentschädigung verlangt werden oder nicht, müssen nun die strengen, jedoch dem Sex und der sonstigen Lust gegenüber nicht abgeneigten Richter der Hamburger Pressekammer entscheiden?

Zur Sache 324 O 894/06 meine Notizen:

Der Vorsitzende begann:

Wir finden, dass die Klägerin erkennbar ist.

Paragraf 23 Abs. 1 Nr. 2

KUG § 23
[Ausnahmen zu § 22]

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. ... .

  2. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

kommt nicht zum Zuge, weil die Klägerin nicht zufällig abgebildet ist, sondern bewusst.

Bei Paragraf 23, Ans. 1, Nr. 1

KUG § 23 [Ausnahmen zu § 22]

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

müssen wir uns fragen, ob die Klägerin beteiligt gewesen war.

Wowereit hat seine Beziehung dargestellt.

Was soll der rote Schuh auf dem Schreibtisch oder der Champagner?

Klägeranwältin Frau Bezzenberger:

Es entsteht der Einruck, der Mann feiert nur, regiert nicht.

Der Vorsitzende:

Im Spiegel trinkt Wowereit aus dem roten Schuh Champagner... .

Vielleicht ist das die Anknüpfung?

Und wenn das so ist, so ist das eine ungewöhnliche Form der Selbstdarstellung.

Somit ist der gesamte Spot durch Artikel 5, Abs. 3

Grundgesetz Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]

(1) ... .

(2) ... .

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

gerechtfertigt.

Wir haben uns dann im Zeitpunkt des Wahlkampfes befunden, so dass der Klägerin nur noch § 23 Abs. 2 helfen kann.

... . Gesinnung wird unterstellt ... . Finden wir nicht.

Auf ihrer Internet-Seite finden wir das Interview mit dem Tagesspiegel.

Aus dem Interview )06.08.2006):

Klaus Wowereit hat mal aus einem roten Schuh von Ihnen Champagner getrunken und einen Zungenkuss mit Ihnen getauscht. Der Regierende behauptet, privat seien Sie eher introvertiert, leise.

Richtig. Dann arbeite ich ja nicht. Wenn ich meinen Beruf ausübe, kann ich ja schlecht schweigen.

Wenn das so ist, finden wir das mit der Geldentschädigung nicht für erfolgreich.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger:

Es war Schluss der Veranstaltung. War nur noch ein Journalist anwesend.

Es war vor zwei Jahren.

Es war eine private Beziehung zwischen den beiden und auf einmal auf dem Schreibtisch.

Das mit dem roten Schuh war 2003.

Es geht um ihre Person und  nicht um Herrn Wowereit.

Der Vorsitzende:

Sie hat das aktuell auf der Internet-Seite.

Sie hat es auch kommentiert.

Beklagtenanwalt Herr Graf von Kalkreuth:

Mein Freund Wowereit ... .

Der Vorsitzende:

In der Öffentlichkeit. Hat sich in der Öffentlichkeit präsentiert.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger:

Aber mit wem befreundet, nicht.

Beklagtenanwalt Herr Graf von Kalkreuth:

Wenn mit rotem Schuh und die Moderatorin ihn küsst, dann schon.

Der Vorsitzende:

Spenden?

Beklagtenanwalt Herr Graf von Kalkreuth:

Habe Sorgen, dass mein Mandant, die CDU, blechen muss.

Möchte, dass die Kammer entscheidet.

Der Vorsitzende:

Nur eine Entscheidung wäre traurig.

Dann müssen Sie auch in Berufung gehen, für die Wissenschaft.

Man kann sich auch einigen.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger:

Will nicht spenden?

Beklagtenanwalt Herr Graf von Kalkreuth:

Doch, aber freiwillig, und möchte nicht von Frau Nick dazu gezwungen werden.

Der Vorsitzende:

Schriftsatzfrist bis zum 02.03.07, für die Erwiderung bis zum ... .

Termin einer Entscheidung Freitag, den 30.03.07, 9:55 in diesem Saal.

Machen wir eine Grundsatzentscheidung.

30.03.07: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Vollläufig vollstreckbar

Tenor:

I.) Die Klage wird abgewiesen.

II.) Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Beschluss: Der Streitwert wird auf 10.000,– Euro festgesetzt.

 

Wirtschaftbetrieb Almsick schlägt die letzte Bastion                       

In der Sache 324 O 616/06 van Almsick vs. Heinrich Bauer Verlag erfuhren wir von Anwalt Herrn Dr. Schertz, dass sich nur noch der Bauer-Verlag gegen den Wirtschaftsbetrieb van Almsick stemmt:

Wir haben einen großen Gesamtvergleich mit der Bunten. Dieser schützt meine Mandantin vor allen Burda-Zeitschriften.

Mit Springer haben wir uns ebenfalls geeinigt.

Nur Bauer muss es bis zu Ende tragen.

Es ging um die Privatsphäre der Mandantin und ihres Partners. Für einen Außenstehenden nicht ersichtlich. Sitzt die Mandantin am PC und versendet Mails, darf sie in die Presse, wenn es sich um ein Trainingslager handelt. Private Fotos gibt es von ihr nicht.

Wie wurde im Gerichtssaal verhandelt?

Der Vorsitzende begann: Crashkurs für Vergleich. Traue mich nicht, einen Vergleich anzubieten.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Ullstein hat sich mit 40.000,00 EUR verglichen.

Beklagtenanwalt Herr Neben: Ich verhandle hier nicht Lizenzen.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Sie haben so für die Fotos [zu zahlen]. Dort sitzen die ranghohen Vertreter von Schweizer.

Der Vorsitzende begann: War traurig, dass es nicht geklappt hat. Machen unseres normales Ding.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Es wird keine Wiki-Fotos geben. Hat sich keiner getraut. Es wird keine Krankenhaus-Fotos geben [mit dem Baby].

Der Vorsitzende: Wir finden nach wie vor, obwohl die Klägerin keine Person der Zeitgeschichte ist, dass sie zu dem Kreis des  ... gehört. ... . Zur Geldentschädigung meinen wir, dass das Maß der Öffentlichkeit ... hinreichend ist, uns eine Geldentschädigung zu begründen.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Kennen Sie den Schriftsatz vom 02.01.2007?

Beklagtenanwalt Herr Neben: Nein.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Bleiben Sie ganz ruhig. Sie haben das Recht zu erwidern.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Sie können den Schriftsatz nicht sechs Wochen liegen lassen. Dieser Schriftsatz ist vom 2. Januar. Oder ist er rückdatiert?

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Er ist falsch datiert. Mein Gott. Diese Aufgeregtheit. Am 2. Januar wurde der Schriftsatz erstellt. Wegen unserer Arbeitsüberlastung konnten wir diesen erst Anfang Februar bearbeiten. Widerspreche der Fristenverlängerung. Verlange eine Entscheidung. Es geht um die örtliche Abgeschiedenheit: Standardhotel. Chip aus dem Telefon ... . Möchte die Worte des Vorsitzenden hören.

Justiziar des Bauer-Verlages, Herr Dr. Mai: Immer, wenn Sie sagen, abgeschlossen ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Wie machen wir das? Die Fotos sind Privatsache: Zuwendung zu ihrem Freund. Sie wissen das alles. Sie sind zu intelligent.

Der Vorsitzende: Wenn ich immer den Termin absetzen würde bei Erhalt eines Schriftsatzes am Vortag, d.h. eine Terminverschiebung beschließen würde, dann hätten wir nie einen Termin.

Herr Dr. Schertz unterbricht. Der Vorsitzende: Komme [bei Ihnen] nicht zu Wort. Ob am Strand Öffentlichkeit sein könnte, darauf kommt es nicht an. Was wirklich war, ist ausschlaggebend. Es gibt die Substantiierungspflicht. Es ging um den Strand auf Sylt. Kann belegt sein, aber auch leer. Urlaubsfotos sind geschützt. Geschützt ist man auch im Hotel. Zählt zu dem erweiterten häuslichen Bereich. Deutlich sind die Begebenheiten: Freizeitkleidung, Austausch von Zärtlichkeiten. Soweit wir die Technik kennen, wurden die Fotos aus weiter Entfernung gemacht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: B18: Es ist ein öffentlicher Auftritt. Hat selbst Urlaubsfotos veröffentlicht.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Stimmt nicht... . Es gibt nur Trainingsfotos aus dem Trainingslager. Alles Trainingslager Rocktours [?] bzw. Maxim Shooting.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Nahezu.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Sind wir schon bei den Plädoeyrs?

Richter Dr. Korte: Gibt es Privatfotos?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Es gibt ein öffentliches Interesse. Wichtig ist, dass der Eindruck erweckt wird, es sind Privatfotos. Seit Ende 2004 hat sie kein ... mehr gehabt. Sie muss weiter ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz unterbricht: Es gab die Sendung bei Beckmann. Da hat sie gesagt, möchte privat in Ruhe gelassen werden. Mann soll ihre Privatsphäre respektieren. Ich bin noch dran! Es sind Fotos, alles Fotos der Rocktours oder aus dem Trainingslager. Wollen wir nicht mal zuhören, was die Kammer sagt? Sie werden in die Leere laufen.

Der Vorsitzende: ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Ich habe verstanden.

Der Vorsitzende: Dr. Neben ist dran.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Warum ist Dr. Neben jetzt dran? Verstehe ich nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Wie kommt man zu einer Geldentschädigung? Die Kammer prüft: Hartnäckigkeit: Die Hartnäckigkeit haben Sie ausgeschlossen. Räumlich ist alles im Streit. alles. Thematisch: Urlaubfotos sind geschützt. Das reicht für eine Unterlassungserklärung. Privatfotos, da wo andere Leute sein können? Oder wo sie sich so benehmen, wie öffentlich? Tanzfoto begründet möglicherweise eine Unterlassungserklärung, aber nicht eine Geldentschädigung. Das Maxim-Foto.. Sie ist in Pose als Nackedei als Schwimmerin. Wir würden es nicht tun, aber sie tut es. Die Geldentschädigung hat ein Jahr gedauert. Das ist zu subjektivieren. Weiß nicht, wo man die Rechtswidrigkeit aufhängen kann, weiß nicht, wo Schaden entstanden ist. Sie möchte gesteuert auftauchen. Nicht inhaltlich. Wir befinden uns in einem drehenden Rad.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Zur Beziehung auf ihrer Web-Site haben wir nichts gesagt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Sie möchte immer wieder öffentlich ... . Warum gehen Sie zu H. persönlich und präsentieren das auch auf ihrer privaten Seite? 1:1 zu Rechtsverletzung. Subjektiv empfundene Beeinträchtigung.

Richter Herr Dr. Weyhe: [Es gibt einen Unterschied.] Sie weiß, dass sie fotografiert wird.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Boulevardanwalt ... . Shooting mit Maxim.

Ihr Argument geht ins Leere. Es gibt viele Frauen, die im Bikini beruflich auftreten für Zeitschriften in Kenntnis, dass es einen Fotografen gibt. Sie ist insoweit Unternehmerin. Hat sich nicht privat präsentiert. Hat bei Beckmann, Kerner und in Zeitungsinterviews es gesagt. Sie wissen es. Sie sind klüger, als sie auftreten. Darum winseln Sie auch, dass die Kammer Sie noch mal aufklärt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Können Sie sich mäßigen, Herr Schertz!

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Sie hat sich zu ihren Beziehungen auf der Web-Site nicht geäußert. ... . Haben die Bunte verklagt, und die Kammer hat 100.000,00 EUR Schmerzensgeld verlangt. Wir haben eine großen Gesamtvergleich mit der Bunten. Schützt meine Mandantin vor allen Burda-Zeitschriften. Hat die Kammer einen Vorschlag? Bauer ist der Einzige- Springer, Burda ... .Nur Bauer muss es bis zu Ende tragen. Lassen Sie mich erst mal sprechen. Wir haben die presserechtliche Erstversorgung. Fünfundzwanzig Fälle am Tag. Es ist die berechtigte Privatrechtserwartung. Haben bei der Jauch-Hochzeit [viel zu tun gehabt]. Schaffen es einfach nicht [alles]. Es war Juni. Haben jetzt erst wieder Zeit. Kein Verlag hat sich getraut, die Mandantin beim Verlassen der Klinik zu fotografieren. Auch nicht das Kind.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Sie haben fünfundzwanzig Fragen.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Wir bearbeiten Unterlassungserklärungen mit fünf Anwälten.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Wann waren Sie beauftragt?

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: War von Anfang an beauftragt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Weshalb pflegt sie ihre Web-Site weiter?

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Nur Wetter. Steht nichts Privates drin.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Weshalb unterhält sie die Web-Seite? Unternehmerseite Almsick? Unternehmerin Almsick?

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Mit Diekmann hatten wir es. Wenn Quelle seinen Lebenslauf darlegt, muss er dann Privates sehen? Ich musste abwarten, bis meine Mandantin das Kind erhält. Musste abwarten, bis sie aus der Klinik ´raus ist. Erst danach haben ich Zeit gehabt, mit der Mandantin zu sprechen.

Der Vorsitzende: Wir wollen nur Schriftsatzfristen. Der Beklagtenvertreter rügt den Schriftsatz. Der Prozessförderungspflicht ist nicht Genüge getan worden.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz diktiert weiter: ... denn der Schriftsatz war bereits am 2. Januar von einem meiner Mitarbeiter vorbereitet, bedurfte aber einer Rücksprache mit der Klägerin. Auf Grund des entstandenen Umstandes ...

Anwältin Frau Bezzenberger unterstütz Dr. Schertz aus dem Publikum: Lebensumstellung ...

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz dankt und diktiert weiter zu Protokoll: ... der entstandenen Lebensumstellung habe ich diese per Fax an das Landgericht Hamburg gesandt und am selben tage das Original auf den Weg gebracht.

Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter bittet, falls die Kammer den Vortrag  nicht als verspätet betrachtet, um eine Schriftsatzfrist. Der Klägervertreter widerspricht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: Bei einer Gesamtschau ergibt sich: Ullstein: 4 Verfügungen, 24 Fotos, unerwünschte Berichterstattung. Bei  uns: 2 Fotos. Der Titel ist harmlos.

Klägeranwalt Herr Dr. Schertz: Sie haben aber eine bundesweite Verbreitung, eine höhere Auflage.

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 25.08.06. Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beklagtenvertreter erhält vorsorglich Gelegenheit zum Schriftsatz, datiert 02.01.2007, schriftlich Stellung zu nehmen bis zum ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben: So lange, wie er gebraucht hat.

Der Vorsitzende: Bis März. Die Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 27. April 2007, 9:55 in diesem Raum.

Die Verhandlung wurde fortgesetzt am 20.07.08. Wir berichteten. Am 29.02.08 wurden die Mutter Jutta van Almsick und der Bruder, Sebastian van Almsick als zeugen befragt. Auch darüber haben wir berichtet.

Kleinfragmente werden von der Kammer isoliert verboten                       

Bei den Wussows scheint jeder gegen jeden, dann gemeinsam gegen den anderen und die Presse zu klagen. Schwer durchzusehen. Schwer zu begründen, weshalb geklagt wird.

Wahrscheinlich geht es immer wieder um das selbe, das liebe Geld. Das scheint Klausjürgen Wussow ausgegangen zu sein. Das Ganze wird somit noch komplizierter.

Anwälte müssen helfen, und helfen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben:

Wir nehmen das ernst. Wir sitzen jetzt hier aus zwei Gründen. Hier wird, wie so oft, nichts Persönliches gegen Sie Herr Dr. Krüger vorgebracht.

Kleinfragmente werden herausgenommen, aus dem Zusammenhang genommen und von der Kammer isoliert verboten.

Das ist das Eine, was uns zu Denken gibt.

Das Herausnehmen von kritzelkleinen Passagen.

Das Zweite. Wir haben eine Vorgeschichte.

Der Verlag hat oft Falsches berichtet.

Es ist so, dass wir hier einen Zyklus haben, der zwischen den Parteien stattfindet.

Frau Wussow bietet Informationen über ihren Mann an.

Er liegt zehn Stunden, zwölf oder fünfzehn.

Es ist so, dass der Bericht Erstattung provoziert.

Ob man Geld dafür bekommt, weiß ich nicht.

... .

Von solchen Sachen, die vollkommen mickrig sind. Die Kammer sieht es auch so, hat den Streitwert ´runtergesetzt.

Wie mickrig muss es sein, dass keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt?

Frage: Wo ist die Grenze?

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Diese Frage kann ich beantworten.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben:

Gern.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger:

Diese Frage kann ich beantworten.

Wäre das so wahnsinnig eine Bagatelle, was da meine harmlose Verwandtschaft angezettelt hat?

Wann kann ein Medienopfer sich gegen ein Medium verteidigen?

Kann nicht sein, dass man uns immer nur angeht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben mischt sich ein.

Dr. Krüger:

Ich war immer so schön brav.

Ihre Verlagsgruppe hat Herrn Klausjürgen Wussow ins Grab geschrieben.

Hinter mir Lachen von der Zuschauerbank. Es ist Anwalt Herr Nesselhauf.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger setzt fort:

Wir werden als Beweis einer todbringenden Krankheit ... . Unter diesem Hintergrund ist die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht unerheblich.

Beim dritten Punkt kann ich ruhig bleiben.

Sie sagen, Sabine hat Ihnen und der Redaktion "Die Neue" Informationen angeboten.

Sabine Wussow wird verfolgt von der Redaktion. Daraus jetzt hier zu machen, dass die Frau des Klägers der Redaktion hinterherläuft, ist unverschämt.

Zum Gesundheitszustand kann ich eine Eidesstattliche Versicherung bringen, dass es Klausjürgen Wussow geht und steht, wie es einem Menschen seines Alters zusteht.

Justiziar der Beklagtenseite:

Sabine Wussow hat zehn Minuten auf den Anrufbeantworter gesprochen.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger setzt fort:

Tragen Sie das vor, wann und wo.

Justiziar der Beklagtenseite:

Dass "Die Neue" die Mandantin verfolgt ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger setzt fort:

Bestreite.

Dass es darauf ankommt, sind wir uns einig.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben:

Das Zweite ... .

War er nun  im Pflegeheim und ist jetzt bettlägerig?

Ich konnte bei Ihrem Mitleid ... .

Es gibt einen schlimmen Streit. Geld, Kohle, damit man seinen Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen kann.

Das ist was Anderes.

Klägeranwalt Herr Dr. Krüger setzt fort:

Es steht nirgends, dass Kleinstfragmente, wenn diese unwahr sind, verbreitet werden dürfen.

Es gibt eine Unerheblichkeitsschwelle. Das ist aber eine Ausnahme.

... .

Nur eine Falschbehauptung, die nicht die schwerste ist, und schon ist es eine  Nichtigkeit.

So kann es nicht sein.

Selbst, wenn es im Artikel mit dem Arschgeweih von Frau van Almsick veröffentlicht wird.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Neben:

Fünfzehn oder achtzehn Stunden liegt er... .

Hatten sich keine Gedanken gemacht. .. .

Der Vorsitzende:

Anträge werden gestellt.

Der Antragsteller überreicht die Eidesstattliche Erklärung von Herrn B. - ein Bekannter der Familie, welcher den Antragsteller sehr häufig im Pflegeheim besucht -  , dass Herr Wussow zum Treppensteigen keine Aufsicht mehr benötigt.

Die Entscheidung wird verkündet am 20.02.07, 12:00 im Raum B 332.

25.05.07: Urteil: Die Beklagte zahlt an den Kläger 10.389,64 EUR mit 5 % über dem Basiszinssatz ab den 27.10.06. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt 4/9 und die Beklagte 5/9 der Kosten.

Spiegel-Gesellschaft klagt gegen Die ZEIT

Die Kommanditgesellschaft Beteiligungsgesellschaft für SPIEGEL-Mitarbeiter mbH & Co. klagte heute gleich viermal gegen die Zeit: 324 O 26/07, 324 O 39/07, 324 O 69/07, 324 O 70/07.

Vorab zu den Gesellschaftern und Beteiligungen bei Spiegel

Die Besitzverhältnisse am SPIEGEL-Verlag sind einzigartig in der deutschen Medienlandschaft. Rudolf Augstein, der am 7. November 2002 verstorbene Gründer, Chefredakteur, Herausgeber und Geschäftsführer des SPIEGEL, übertrug 1974 die Hälfte seines Unternehmens der Belegschaft. Mitverantwortung, Mitentscheidung und ein Anspruch auf die Hälfte des Gewinns zählen seither zu den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und prägen das Klima im Haus. Nirgendwo anders ist die Idee, die Beschäftigten eines Unternehmens auch zu Inhabern zu machen, so konsequent verwirklicht worden.

Eigentümer der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG sind die Erbengemeinschaft Augstein, der Verlag Gruner+Jahr AG & Co KG, die KG Beteiligungsgesellschaft für SPIEGEL-Mitarbeiter mbH & Co. und die Rudolf Augstein GmbH.

Quelle: Spiegelgruppe

Zum Verständnis noch folgendes:

Stefan Aust ist Chefredakteur des "Spiegel", Geschäftsführer der Produktionsfirma Spiegel TV und Gründungsvater von XXP, dem jüngsten TV-Sender, der in Hamburg erdacht worden ist. XXP, 2001 als Joint Venture von Spiegel TV und Alexander Kluges TV-Firma DCTP gegründet, ist ein Kanal für Informations- und Dokumentarsendungen - und ein absoluter Nischen-Sender.

Andere Informationen zu Spiegel, Stefan Aust, XXP, DCTP und den an der heutigen Diskussion Beteiligten können abgegoogelt werden.

Was alles der ZEIT vorgeworfen wurde, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht erfahren. Verhandelt wurde vermutlich der Text bzw. die Notwendigkeit einer Gegendarstellung

Anwalt Herr Nesselhauf, nach der Verhandlung mit dem Zeit-Anwalt Herrn Jörg Nabert von der bekannten Stasi-Reinwaschkanzlei im vertrauten Gespräch, gehörte nicht zu der Pseudoöffentlichkeit.

Wieder einmal war es sicherlich die große Politik, die ich erlebte, und von der ich nur Bahnhof verstand.

324 O 69/07, 324 O 70/07

Der Vorsitzende an die Protokollantin gewandt:

Die beiden Sachen 69 und 70 sind identisch. Machen Sie ein Identprotokoll.

Zu 69 und 70 gibt es den Schriftsatz vom 16.02.07.

Na, ja.

Steht viel Wahres drin. Für uns stellt sich die Frage, ob die Einstweiligen Verfügungen aufzuheben sind.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Neue Informationen enthält die ... .

Der Vorsitzende:

... wir uns leichter machen zu entscheiden.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Fünfzig Millionen sind geflossen, sind versteuert worden, so dass erhebliche Zahlungen an den Spiegel-Verlag geflossen sind.

Es ist der Nettobetrag.

Der Vorsitzende:

Wir sind jetzt bei Vier.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Wir sind bei Vier.

Dem Leser muss erklärt werden, dass eine Einrichtung dazwischen lag und Steuern gezahlt wurden.

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

Dieser falsche Eindruck wird erweckt.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Wann?

Von den beiden ... ?

Wo liegt die Irreführung?

Der Verkaufserlös, welcher Spiegel zufloss, war weniger als die Hälfte.

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

Erhalten die Mitarbeiter vier Millionen. Das sind die Verlagsmitarbeiter.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Spiegel TV, Spiegel-Verlag ... .

Ob voll ausgeteilt wurde, hängt ab vom Gesellschafterbeschluss.

Wenn der Verlag das Geld erhalten hat.

XXP war ein erfolgreiches Unternehmen mit fünfzig Millionen ... . Davon flossen vier Millionen an die Verlagsmitarbeiter.

Der Vorsitzende:

Ich weiß es auch nicht. Die Zahlungswege sind nicht ... .

Muss Frau Bölke offenlegen.

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

... . Die KG intervenierte wegen der vier Millionen. Sie differenzieren nicht.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Es gibt zwei Ebenen.

Macht sich der Leser Gedanken über die fünfzig Millionen, und dann nur noch vier Millionen?

Aust ist Geschäftsführer gewesen. Seidel hat über ... verhandelt.

Woraus schließen Sie, dass der Spiegel dazwischen war?

Richter Herr Dr. Korte:

... Vorenthaltung ... .

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

Das heißt, ich muss geschwätzig werden?

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Ja. Ob das dann stimmt, werden wir sehen.

... . DCTP ... .

Brutto ist nicht zugeflossen. Die fünfzig Millionen sind nicht dem Spiegel-Verlag zugeflossen.

Das haben wir nicht gesagt, und wollten das auch nicht sagen.

Richter Herr Zink:

Das ist der Knackpunkt.

Können wir dem Antrag folgen, dass der Eindruck entsteht, fünfzig Millionen sind beim Spiegel gelandet?

Darüber kann man streiten.

Wenn man das unterstellt, kann man die Gegendarstellung .. .

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Erlös und Zufluss sind unterschiedliche Sachen.

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

Wir haben ein Publikum, keine Steuerfachleute.

Richter Herr Zink:

Dieses Argument ist angekommen.

Der Vorsitzende:

Ich wollte erzählen, dass gegenüber dem OLG die Gegendarstellungen nicht immer gehalten haben.

Anträge werden gestellt.

Der Antragsgegner erklärt, der Betrag von fünfzig Millionen ist ein Bruttobetrag, welchen die Gesellschafter versteuern mussten.

In der Erwiderung, der Gegendarstellung, sind lediglich die Nettobeträge aufgeführt.

Die Entscheidung wird verkündet im Tenor am Dienstag, den 20.02.07, 12:00, Raum B 332.

20.02.06: Verschoben auf den 23.02.07.
23.02.07: Die beiden Einstweiligen Verfügungen werden bestätigt.

324 O 26/07, 324 O 39/07

Der Vorsitzende:

Ist auch alles nicht leichter.

Es geht um Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptungen.

Die Ziffer 1 ist eine Innere Tatsache. Muss als unwahr gelten. Die Glaubhaftmachung müsste der Antragsgegner machen.

Auf die Eidesstattliche Versicherung kommt es vielleicht gar nicht an.

Ziffer 2 haben wir gestern Abend hoch und runter diskutiert. Plural dürfte falsch sein. Der subtile Druck ist nicht Gegenstand.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Wir möchten nicht wiederholen, was der Kollege Dr. Krüger gesagt hat.

Subtiler Druck ist ausgeübt worden.

Das Budget ... halbes Jahr

Der Vorsitzende:

Ziffer 3: Als Spiegel-Online das Internet erobern wollte, sind zusätzliche Planstellen [nicht bewilligt worden].

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

Alles unwahr. Sind von der KG bewilligt worden. Was wahr ist, das ist die Technik. Die Net AG.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Die Net AG existiert noch als GmbH.

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

Es ging darum, Kosten einzusparen.

Richter Herr Dr. Korte:

War das von Spiegel-Online?

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

Es war die Vorgänger-Gesellschaft.

Das ganze Online hat bei allen Verlagen kostenmäßig 1999-2000 sehr viel ´runtergefahren werden müssen.

Im Übrigen hat die Mitarbeitergesellschaft nicht über die Mitarbeiterstellen zu entscheiden. Diese entscheidet nur über das Etat.

Der Vorsitzende:

Ziffer 4: Den Vortrag des Antragstellers machen wir uns zu eigen: Kostet Millionen, denn sein Vertrag gilt noch Jahre.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Seidel. Neuer Geschäftsführer. Läuft nebeneinander. Das sind Zusatzkosten.

Über Zusatzkosten wird diskutiert. Es wären Pensionen des Geschäftsführers. Fallen ohnehin an.

Der Vorsitzende:

Der andere Punkt. Er hat weiter Bürowagen, Büro und Mitarbeiterinnen.

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

Das Auto wird bestritten. Unsere Leiter haben keine Dienstwagen.

Es waren weniger als anderthalb Millionen.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Siebenhundertundfünfzigtausend pro Jahr. Zwei Jahre machen anderthalb Millionen.

Der Vorsitzende:

Der Geschäftsführer musste weg, weil er sich Aust entgegenstellte.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Hat sich öffentlich... .

Der Vorsitzende:

Jetzt kommt das Lieblingsthema.

Fünfzig Millionen sind dem Spiegel-Verlag zugeflossen.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Wo haben Sie den Spiegel-Verlag ´rausgelesen?

Wie lesen Sie das heraus?

Der Vorsitzende:

Da haben Sie einen Punkt.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Nabert:

Aust ist Chefredakteur. Nennen Sie mir einen Chefredakteur, der über Gesellschaftsanteile entscheidet, zumal ihm keine Gesellschaftsanteile gehören.

Der Vorsitzende:

... XXP.

Wie sieht es hier aus mit einer Vergleichsbereitschaft?

Nichts? Neto!

Dann sollen auch hierzu die Anträge gestellt werden?

Klägeranwältin Frau Dorothea Bölke:

... .

In den neuen Verträgen ist es nicht so, wie früher in den Mitarbeiterbverträgen.

Die 80er Jahre belegen nicht, dass das wegen dem Wechsel des Geschäftsführers erfolgte.

Der Vorsitzende:

Der Antragsteller überreicht ein Schreiben vom 11.08.1989 zum Mitarbeitervertrag, welches als Anlage zu den Akten kommt.

Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung, dem zu Grunde liegenden Antrag abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

Die Entscheidung im Tenor wird verkündet am Dienstag, den 20.02.07, 12:00, Raum B 332

20.02.06: Verschoben auf den 23.02.07.
23.02.07: Die beiden Einstweiligen Verfügungen werden bestätigt.

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

"Haben geflirtet," ist eine Meinungsäußerung.

"Tief in die Augen schauen," ist ebenfalls eine Meinungsäußerung.

Ob am Strand Öffentlichkeit sein könnte, darauf kommt es nicht an. Was wirklich war, ist ausschlaggebend.

Innere Tatsache gelten immer zunächst als unwahr. Die Glaubhaftmachung obliegt dem Antragsgegner.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

"Wir können uns jedoch nicht dümmer stellen als wir sind."

"War traurig, dass es nicht geklappt hat. Machen unseres normales Ding."

"Ist auch alles nicht leichter."

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.05.07
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