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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Donnerstag, den 27.03.2008

Rolf Schälike - 28.03.2008

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 27.03.2008

Ein milder milder Richter, Herr Björn Retzlaff musste heute aushelfen, wie das der Pseudoöffentlichkeit gegenüber ausdrücklich betont wurde.

Einspruch <- Video

Konsumgenossenschaft Berlin und Umgebung e.G. vs. rbb und Frau Gabi Probst 

Die Konsumgenossenschaft Berlin und Umgebung e.G., vertreten vom Anwalt Johannes Eisenberg,  klagte in gleicher Sache gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) 27 O 153/08  und die Redakteurin Frau Gabi Probst 27 O 163/08. Hätte auch als eine Sache geklagt werden können. Hätte es ein gemeinsames Verfahren gegeben, würden die Anwälte und das Gericht  weniger Gebühren erhalten. Da das Kostenrisiko die GEZ-Gebührenzahler und die Konsumgenossen tragen, wären die offenbar schlecht beraten, die beiden Verfahren zu einem Verfahren zu vereinigen. Die Gewinner sind die Anwälte der beiden Zensurkanzleien Johannes Eisenberg und Dr. Christian Schertz, die mit großem Einsatz vom finanziellen Kuchen mittels des Kampfes um die juristische Wahrheit große Stücke abbekommen.

Zum Hintergrund finden wir ungeprüft im Internet:

Krisensitzung beim Berliner Konsum - Aufsichtsrat soll abgewählt werden

05.02.2008

Berlin (ddp.djn). Krisenstimmung in der Konsumgenossenschaft Berlin und Umgebung: Für Mittwoch (6.2., 17.00 Uhr) hat der Vorstand eine außerplanmäßige Sitzung in der Zentrale in Berlin-Lichtenberg angesetzt. Themen unter anderem: «Aussprache zur Lage der Genossenschaft» und «Abwahl des Aufsichtsrates». Die Vorstandsvorsitzende Heiderose Reimer sagte der Nachrichtenagentur ddp, diese Sitzung sei zwingend notwendig geworden, «weil bislang ihr nicht bekannte Details über die Führungsriege des Konsum öffentlich« geworden seien. Dazu gehörten Informationen über den Stasi-Hintergrund zweier wichtiger Mitarbeiter.

Das Magazin «Klartext» des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) hatte kürzlich berichtet, der Konsum Berlin habe seinen Neuanfang nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit falschen Versprechungen begonnen, den Mitgliedern würden hinsichtlich ihrer Spareinlagen falsche Hoffnungen gemacht. Zudem hätten zwei wichtige Führungspersönlichkeiten eine Stasi-Vergangenheit.

Als die Konsumgenossenschaft Anfang 2003 in die Insolvenz ging, verloren knapp 190 000 Mitglieder ihre Einlagen von insgesamt 57 Millionen Euro. In einem Brief an die Mitglieder erklärte der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Matthias S. nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Jahr 2007, dass die «Guthaben jedes einzelnen Mitglieds - unabhängig von der Höhe seiner gezeichneten und eingezahlten Geschäftsanteile - nunmehr 0 Euro» betrügen.

Gleichzeitig machte er den heute nur noch knapp 80 000 Mitgliedern Hoffnung, «dass ihre Geschäftsanteile über die nächsten Jahre wieder signifikant an Wert gewinnen». Fraglich ist, was diese Aussage wert ist. Mit einem bislang prognostizierten Gewinn des Konsum von 500.000 Euro pro Jahr würde es 114 Jahre dauern, bis die Einlagen der Mitglieder wieder ihren alten Wert hätten. Diese Rechnung bestätigte der ehemalige Insolvenzverwalter Wolfgang Schröder. Der Vorstand der Genossenschaft räumte ebenfalls ein, dass diese Rechnung zutreffend sei, die Gewinne aber noch «optimiert» würden. Nach ddp-Informationen wies das Geschäftsergebnis zum 28. Februar 2007 einen Verlust von 1,3 Millionen Euro aus.

In seinem Brief an die Genossenschaftsmitglieder schrieb S., dass das «tiefe Misstrauen», welches die letzten Jahre überschattet habe, durch «Ehrlichkeit und Transparenz» zu ersetzen sei. Dieses »tiefe Misstrauen« war im Jahr 2003 aufgekommen. Seit damals ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder wegen Betruges, Untreue und Bilanzfälschung.

Gegenwärtig, so ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, werde ein umfangreiches Gutachten erstellt. Die Ermittlungen dauerten so lange, weil ein großes Firmengeflecht des Konsum zu durchschauen sei. In einem internen Feststellungsbericht der Staatsanwaltschaft vom August 2006, der ddp vorliegt, ist auf 282 Seiten aufgelistet, welche Unterlagen des Konsum beschlagnahmt wurden. Darin ist von «unrichtiger Bilanzierung» und zu hoch «aufgewerteten Immobilien» die Rede.

Auch mit der Person von Aufsichtsratschef S. verbinden sich für den Konsum Fragen. In seinem offen zugänglichen Lebenslauf auf der Internetseite der Konsumgenossenschaft heißt es, S. sei nach dem Studium «auf dem Gebiet der Außenwirtschaft» tätig gewesen. Wie die «Klartext»-Recherchen ergaben, war S. ausweislich der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR jedoch seit 1978 bis zu dessen Auflösung Mitarbeiter des MfS - zuletzt als Referatsleiter in der Hauptabteilung Aufklärung.

S. ist nicht die einzige interessante Personalie. Das ehemalige Vorstandsmitglied Hannelore W., die bis heute für den Konsum arbeitet, hat ebenfalls eine Stasi-Vergangenheit. Sie war Inoffizielle Mitarbeiterin. In dem von der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren gehört sie zu den Hauptverdächtigen in Sachen Untreue, Bilanzfälschung und Betrug. Nach Vorstandsunterlagen, die ddp vorliegen, hat W. noch neue Mitglieder und Beiträge geworben, als die Genossenschaft bereits in der Schieflage war.

W. ging es selbst in schlechten Zeiten des Konsums gut: Sie wurde anfangs mit 15 000 Euro pro Monat bezahlt, später erhielt sie 12 000 Euro plus Tantiemen in fünfstelliger Höhe. Noch bis zum Ende der Sanierung im Jahre 2007 kassierte sie monatlich 10 000 Euro, obwohl längst feststand, dass die Mitglieder keinen Cent ihrer Einlagen sehen würden. Auf die Frage nach einem schlechten Gewissen und ihrer Mitschuld erklärte W., sie habe «ein Gewissen» und sei sich keiner Schuld bewusst. «Klartext» sagte sie vor laufender Kamera, sie habe für die Stasi gearbeitet, weil es in der DDR »Versorgungsschwachpunkte« gegeben habe und sie »was verändern» wollte.

Heute ist W. beim Konsum Abteilungsleiterin Mitgliederbetreuung und wirbt nach wie vor neue Mitglieder mit frischem Geld für die Genossenschaft.

ddp/gar/mbr www.business-wissen.de

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg beginnt laut und entschlossen: Es gibt das Problem: Erstellung einer Kopie der Sendung. Dieser Mitschnitt beschränkt sich nicht Mal auf ... . Ich habe keinen Mitschnitt. Ich meine, da wir im Einstweiligen Verfügungsverfahren sind, benötigen wir den vollständigen Mitschnitt.

rbb-Anwalt Dominik Höch kann sich nicht mehr zurückhalten: Es geht nur um ... .

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg noch lauter im Ton: Darf ich aussprechen? Wir sind noch nicht in der Verhandlung. Es geht um das Geschäftsguthaben, Immobilien über 80 Millionen. Wir werden abgehalten, das Ganze - die Sendung ganz - zu hören. Die Genossen entscheiden z.B. 2012 und lösen das auf.

rbb-Anwalt Dominik Höch kann  auch nicht mehr still bleiben: Das ist nicht die Frage.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg eindringlich: Warte mal kurz. Frau Reimer [Vorstandsvorsitzende] ist da.

rbb-Anwalt Dominik Höch kennt sich aus: Dann soll sie  eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.

Eisenberg und Höch unterbrechen sich gegenseitig und streiten sich laut.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg besteht auf seinem nicht vorhandenem Recht: Ich habe Anspruch auf eine Kopie bevor wir anfangen.

Höch unterbricht. Eisenberg: Warten Sie mal. Das gesamte Gespräch bitte vorlegen, wenn Sie die Freundlichkeit haben.

rbb-Anwalt Dominik Höch juristisch sicher: Frau Reimer haben Sie mit. Sie kann eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Ihr Vorstandsmitglied wurde befragt. Sie sehen Ihre Fälle wegschwimmen.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Sehe keinen Grund. Sie können sagen, es sei nicht ausreichend.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: O.k. Habe es wieder Mal versucht. Dann müssen Sie [Herr Mauck] verhandeln.

rbb-Anwalt Dominik Höch triumphierend: Da haben Sie recht, Herr Eisenberg.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg verlässt den Gerichtssaal, kommt bald wieder herein und bringt etwas mit.

Der Vorsitzende: Der Antragssteller überreicht den Schriftsatz vom 27.03.08.

rbb-Anwalt Dominik Höch kennt die Tricks: Ist das alles? Gibt es noch einen Schriftsatz?

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Reicht doch für Sie ein Schriftstück. Haben daran lange genug zu lesen.

rbb-Anwalt Dominik Höch denkt an zu Hause: So sauer war nur meine Katze heute früh.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Haben Sie die CD, die Sie gebrannt haben?

Der Vorsitzende: Das Charité - Verfahren ist für erledigt erklärt.

Konsum-Charité-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Das habe ich für erledigt erklärt.

Der Vorsitzende wendet sich wieder dem Konsumverfahren zu:  Eine spannende Frage ist die Rechnung nicht. Es ist eine Meinungsäußerung. "Mit einem bislang prognostizierten Gewinn des Konsum von 500.000 Euro pro Jahr würde es 114 Jahre dauern, bis die Einlagen der Mitglieder wieder ihren alten Wert hätten." 114 Jahre kann man nicht ernst nehmen. Damit ist es eine zulässige Meinungsäußerung. Aber es geht um eine Tatsachenbehauptung. Herr Martin Bergner ... 30 Jahre. 114 Jahre dürften hoch gespielt sein.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: 114 Jahre sind die Anteile nur wert. die 500 Millionen an Immobilien sind wertlos. Jetzt kommt´s. Der Zuschauer weiß doch nicht, die ... , dass der Wert aus dem angehäuften Nominalwert entsteht. Der Arbeitsminister Scholz ... .

Höch unterbricht.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie verstehen das alles nicht. Lassen sie mich mal. Das Gericht muss es verstehen. Das eine sind die Nominaleinlagen ... . Haben .... Lösen Beteiligungen auf, oder lösen die Immobilien auf. Dann gibt es viel Liquidität. Es entsteht der Eindruck, die Einlagen sind wertlos, sehen nicht, dass diese ausgezahlt werden. Kommt aber aus dem Mund des Fachmanns. Nach Stolpe .... entsteht der Endruck, die Genossen werden beschissen, die Wahrheit ist, die Einlagen sind nichts wert. Die Insolvenz ist schon eingeleitet. Aber jetzt sind sie wahnsinnig mehr wert als die Nominaleinlage.

rbb-Anwalt Dominik Höch souverän: Darum geht es doch gar nicht.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie wissen es doch nicht. Sie verstehen es nicht.

rbb-Anwalt Dominik Höch ruhig: Ich würde es einfach lassen.

Der Vorsitzende: Herr Höch, lassen Sie ihn ausreden.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie merken doch, dass er mich nicht ausreden lässt. Ich bin kein Scharlatan. ... .

rbb-Anwalt Dominik Höch unterbricht immer wieder.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Allein die Zinseinsparung von 30 Jahren, was die bringt. 25 Millionen in 30 Jahren, neben dem operativen Gewinn von 500.000,00 Euro.

rbb-Anwalt Dominik Höch ruhig: Kommen Sie doch mal zum Ende.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Herr Martin Bergner rechnet aus, wann die Mitgliedseinlagen wieder werthaltig sein könnten.

rbb-Anwalt Dominik Höch sachkundig: Könnten!

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: ...

rbb-Anwalt Dominik Höch sachkundig: ... .

Der Vorsitzende: Herr Höch, lassen Sie ihn bitte aussprechen.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Der Berichtzusammenhang ist entscheidend.

rbb-Anwalt Dominik Höch: Es werden Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten werden.

rbb-Anwalt Dominik Höch dreht sich stolz zur Pseudoöffentlichkeit um.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Die Aufsichtsratvorsitzenden ... .

rbb-Anwalt Dominik Höch unterbricht: ... .

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg schreit: Darf ich jetzt Mal. Der Wert der Genossenschaftsanteile ... .

rbb-Anwalt Dominik Höch unterbricht: Der Genossenschaftsvorsitzende sagt ... .

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg schreit weiter: Kann zur Mitgliederversammlung gehen - es sind alles alte Leute - und den Konsum auflösen. Dann haben seine Anteile einen hohen Wert.

rbb-Anwalt Dominik Höch unterbricht erneut: ... .

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg schreit weiter: Die Genossenschaftsanteile haben keinen Wert, ist gesagt worden. Der Wert steigt... , weil die Genossenschaft sehr vermögend wird.

rbb-Anwalt Dominik Höch: Es geht nicht darum, was passiert, wenn die Genossenschaft anfällig wird. Es heißt, die Anteile werden an Wert gewinnen. In 30 Jahren werden 25 Millionen eingespart. ... Egal. Will nur sagen ... Es ist eine genau solche Milchmädchenrechnung. Da sagt Herr Martin Bergner, es könnte 114 Jahre dauern. Wenn ich die Rechnung von Herrn Eisenberg nehme, ,,, habe diese nicht, kenne diese auch nicht ...  Beides ist eine Prognose in die Zukunft. Hatten schon mal in der Rügemer-Sache entschieden. 800 Millionen Mieteinnahmen in den nächsten 30 Jahren. ... Es ist offen gelegt, dass es um die 500.000 geht und nicht um die 50 Millionen. Das sind 114 Jahre. Sind nicht konfrontiert worden ... . Wenn der Vorsitzende gefragt hätte ... 114 Jahre. Sagt nichts. Ich bin nicht völlig gaga. Er sagt: Das stimmt, kann besser werden. Frau Reiner, wenn Sie meinen, dass es eine unzulässige Prognose ist, dann hätten Sie die Untersagung beantragen können.

Deswegen meine ich, dass die gesamte Einstweilige Verfügung abgewiesen werde muss.

Während  dieser Darlegungen dreht sich Anwalt Dominik Höch immer wieder stolz der Pseudoöffentlichkeit zu. Diese ist begeistert von den Argumenten.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Man muss Schmerzensgeld erhalten bei diesem Gegner. Wir werfen dem rbb vor, dass falsch behauptet wird, die 57 Millionen Mitglieder-Einlagen sind nichts wert. Dann gibt es den Vorwurf der Täuschung. Dann wird vorgerechnet, dass es 114 Jahre dauert, bis der Wert aufgefüllt wird. Ein Zuschauer weiß nicht, wie die Genossenschaft arbeitet. ... Sind ja alle arm, die Genossen. Es wird verschwiegen der Wert bei einer Auflösung. Das ist abgefeimt, hinterhältig, Verdrehung.

Versteht er [Höch] immer noch nicht, obwohl er wahrscheinlich das Zweite Staatsexamen gemacht hat. Wir sind bereit, glaubhaft zu machen, dass Frau Reiner nichts vorgehalten wurde, das wäre Täuschung. Sie wurde nur nach der Bedeutung des operativen Gewinns gefragt. Sie ist nicht gefragt worden, nach dem Wert der Genossenschaft. Sie hätte gesagt, wir haben Immobilien. Es gab keine Zustimmung. Nicht in Wirklichkeit gequält.

rbb-Anwalt Dominik Höch unterbricht: ... .

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Bin noch nicht fertig.

rbb-Anwalt Dominik Höch lässt sich nicht beeindrucken: Sie sind fertig. Was wollen Sie noch sagen.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: ... .

Der Vorsitzende: Das können wir selbst lesen.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: ...

rbb-Anwalt Dominik Höch möchte sprechen: Sie haben doch gerade aufgehört. Darf ich jetzt reden?

Aus dem Zuschauerraum: ... Bank ...

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Die Bank ist bedient.

Der Vorsitzende: Sie wiederholen sich.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Ich muss wissen, was ich vortragen muss.

Der Vorsitzende: Sie müssen nichts vortragen. Sie Herr Höch .... 114 Jahre.

rbb-Anwalt Dominik Höch: Das ist die Frage.

Der Vorsitzende: Das ist eine Milchmädchenrechnung.

rbb-Anwalt Dominik Höch: Dann kommt die Milchmädchenrechnung von Eisenberg.

Der Vorsitzende: Ja, was ist ... ?.

rbb-Anwalt Dominik Höch: ... diese Zahlen werden hier genannt. Können Sie nicht sagen, dass ... . Ich kann es nicht sagen. Genossen, ... in diesem Jahr kriegen sie die Kohle. ... Das darf gesagt werden.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Den Rügemer-Fall kenne ich nicht. Den Genossen wird gezeigt, Ihre Anteile sind ... .

Der Vorsitzende: Haben Sie schon alles gesagt. Sie wiederholen sich.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Man darf nicht unbeanstandet den Betrugsvorwurf machen.

Der Vorsitzende: Gut.

Konsum-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Stelle zunächst mal Anträge, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen und den Widerspruch abzuweisen.

Der Vorsitzende: Machen es nur so, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Sie, Herr Höch?

rbb-Anwalt Dominik Höch: Das Gegenteil.

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner stellt die Anträge aus dem Schriftsatz vom 25.02.08.

Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung:

Schluss der Sitzung:  Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.

Probst (27 O 163/08) ist das Gleiche. Schriftsatz des Antragstellers vom 27.03.08, des Antraggegners vom 25.03.08. Die Parteien erhalten die Abschriften. Anträge werden gestellt.

Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung:

Schluss der Sitzung27 O 163/08 (vs. Gabi Probst) Die Einstweilige Verfügung vom 14.02.08 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen. Die Antragstellering hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar. Urteil

27 O 153/08 (vs. rbb) Die Einstweilige Verfügung vom 12.02.08 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen. Die Antragstellering hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar - Urteil

22.05.08: Der Kläger ging bei  27 O 163/08 (vs. Gabi Probst)  in Berufung. Verhandeln tut der 10. Zivilsenat am 02.09.08 unter dem Aktenzeichen 10 U 95/08

Der Kläger ging bei  27 O 153/08 (vs. rbb)  in Berufung. Verhandeln tut der 10. Zivilsenat am 02.09.08 unter dem Aktenzeichen 10 U 94/08

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH vs. Dr. Müller-Vogg                     

Die Sache 27 O 1165/07 TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH vs. Dr. Müller-Vogg war nicht die erste, bei der Zensur beantragt wurde. Dr. Müller-Vogg verlor bei Buske wegen Verjährung. So haben wir es damals verstanden. Inzwischen ist viel Wasser bei Buske gegen die Internetarchive gelaufen. Es läutet die Gefahr, dass der studierte Volkswirt und Politikwissenschaftler, inzwischen ein bekannter Journalist, Publizist und Buchautor Müller-Vogg gegen die Internet-Archive klagt und obsiegt.

Die Taz wollte dem mit einer Feststellungsklage entgegenwirken, obwohl diese keine juristische Bedeutung bei  dem freien und unabhängigen Richter Herrn Andreas Buske hätte. Das Risiko für die TAZ war gering, denn Richter Mauck verbiete die Internet-Archive nicht.

Zum Streitgegenstand finden wir einen Artikel im Tagesspiegel:

Gegen die Wand
Ein Satz von Hugo Müller-Vogg wird zum Streitfall
Christian Meier, 3.12.2007 0:00 Uhr

 Der ehemalige „FAZ“-Herausgeber Hugo Müller-Vogg mag markige Sprüche. Das hat ihm unter anderem eine Kolumnisten-Karriere bei der „Bild“-Zeitung eingebracht. In seinem Buch „Nervöse Zone – Politik und Journalismus in der Berliner Republik“ zitierte der Publizist Lutz Hachmeister Müller-Vogg mit dem Satz „Rechts neben mir ist nur noch die Wand“. Dem promovierten Polit-Profi missfiel dieser Satz – er sei nämlich nie gefallen. Müller-Voggs Anwalt Michael Nesselhauf, der auch für Ex-Kanzler Gerhard Schröder tätig ist, verlangte von Hachmeisters Verlag DVA eine Unterlassungserklärung, die die DVA auch abgab. Die noch nicht ausgelieferten Exemplare der Erstauflage mussten geweißt werden.

Erstmals war das Müller-Vogg´sche Bonmot in dem „taz“-Artikel „Konservativ bis zur Etikette“ vom 22. Februar 2001 aufgetaucht, in dem es um die Abberufung des Journalisten als „FAZ“-Herausgeber ging. Doch erst nachdem Buchautor Hachmeister den Satz aufgriff, forderte Müller-Vogg plötzlich auch von der „taz“ eine Unterlassungserklärung. Darauf wollte sich die Zeitung nicht einlassen, Müller-Vogg klagte vor dem Landgericht Hamburg. Das Gericht wies die Klage nun ab (Aktenzeichen LG HH 324 O 559/07). Der Klageanspruch sei bereits verjährt. Die Hamburger Richter sahen es zudem als erwiesen an, dass Müller-Vogg lange Zeit nichts gegen den über sechs Jahre nach Erscheinen beanstandeten Artikel zu haben schien. „taz“-Anwalt Johannes Eisenberg gab dem Gericht zu Protokoll, dass er nach Erscheinen des Artikels mehrfach mit Müller-Vogg telefoniert und dabei auch über den Artikel und das Zitat gesprochen habe. Müller-Vogg und sein Anwalt haben sich dazu nicht geäußert, was das Gericht als Eingeständnis wertete.

Und doch beharrt Müller-Vogg weiterhin: „Ich habe mich nie so geäußert. Das entspräche nicht meiner politischen Einstellung.“ Im Online-Archiv der „taz“ ist der Artikel nicht eingestellt. Müller-Vogg würde ansonsten dagegen vorgehen, die Verjährung sei dann ja hinfällig. Warum er den Artikel erst mehr als sechs Jahre nach Erscheinen getilgt wissen will, begründet er so: „Wenn ich mich damals gegen alle Artikel gewehrt hätte, die über mich erschienen sind und in denen Unwahrheiten standen, hätte ich viel zu tun gehabt. Nur weil ich nicht gegen den Artikel vorgegangen bin, heißt das nicht, dass er stimmt.“ Anwalt Eisenberg sagt, dass die „taz“ theoretisch gegen Müller-Vogg klagen könne, wenn er weiterhin behaupte, die Veröffentlichung nicht gebilligt zu haben. „Dem Manne geht es vermutlich um eine Imageänderung.“

Die DVA hat aus dem Urteil ihrerseits Konsequenzen gezogen und Post an Anwalt Nesselhauf geschickt. Justiziar Rainer Dresen sagt: „Wenn ich vorher gewusst hätte, dass Herr Müller-Vogg das strittige Zitat schon lange gekannt und sogar bestätigt haben muss, hätte die DVA keine Unterlassungserklärung abgegeben. Darum werden wir die abgegebene Erklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten.“ Darüber hinaus überlege man, Schadensersatz zu fordern. So macht ein kleiner Satz eine große juristische Karriere. Christian Meier

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 03.12.2007)

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Ja. Wir haben es mit einer negativen Feststellungsklage zu tun. Der Artikel wurde seinerzeit aus dem Online-Archiv genommen. Es geht um ein Zitat, welches der Beklagte nicht gesagt hat. Der FAZ-Herausgeber wäre rechts: „‘Merken Sie sich eines‘, erzählte er (sc. Dr. Hugo Müller-Vogg) einem gerade neu zur FAZ hinzu gestoßenen Redakteur, ‚rechts neben mir ist nur noch die Wand‘.“. Klagerücknahme in Hamburg ... . Die Klage können sie zurücknehmen. Das können Sie in Hamburg nicht?

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Können die Klage nicht zurücknehmen.

Der Vorsitzende: Die Feststellungsklage ist rechtsmäßig aus verschiedenen Gründen.

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Wir müssen einen Vertrag schließen. Ich schließe keinen Vertag mit Herrn Müller-Vogg.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: ... .

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Ja, wie gesagt, ich sehe es anders. Was soll Buske machen, wenn Sie die Klage zurücknehmen?

Der Vorsitzende: Halten Kostenfestsetzung für zulässig. Es gab was zu entscheiden. Die Kammer in Hamburg ist nicht an unsere Entscheidung gebunden. Wir produzieren jetzt nur Kosten. Dem Beklagten geht es um das Zitat.

Zur Begründbarkeit geht es um die spannende Frage: Herausnehmen und wieder rein nehmen. Ist das erneute Reinstellen zu verbieten? Wir sagen, nein. Es ist nicht im Sinne der Herausgabe einer neuen Zeitung. Das Zitat stammt von 2001. Prozessbevollmächtigter ... . 6 Jahre sind vergangen. Das Archiv stört mich dermaßen. Dagegen gehe ich vor.

Müller-Vogg Anwalt Herr Dunckel: Was ist mit dem Hamburger Verfahren? Es galt die Verjährung, weil er das Zitat damals schon kannte. Hat das aber erst vergangenes Jahr zur Kenntnis genommen. Erneutes Reinstellen ist eine erneute Verbreitung.Das ist eine Rechtsfrage. RA.Eisenberg will das geklärt wissen, ob er wieder reinstellen darf oder nicht. Habe 'rausgefunden, dass sie schon wieder reingestellt haben. Heute ... .

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: ... .

Der Vorsitzende: Das ist jedenfalls klug. 13.03.08. Es geht nur um das Zitat.

Müller-Vogg Anwalt Herr Dunckel: Im Dezember wurde gesagt, ist nicht reingestellt worden.

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Im Juli. Dann kam die Abmahnung. Wir hatten ein Problem ´mit dem OLG Hamburg wegen Archiven. Das OLG Frankfurt und Düsseldorf  sagen, das ist keine neue Verbreitung. Der Leser weiß, dass ist ein alter Artikel. Wenn jemand sagt, das stand im Archiv, dann ... . Wegen der Rechtsprechung in Hamburg müssen wir die Archivberichte streichen. Negerkalle  wurde zwanzig Mal genannt. Fünfzehn Jahre in unterschiedlicher Schreibweise. Hatte eine Frau am Halsband [Negerkalle führte eines Tages (Freitag mittag war, glaube ich zu erinnern) eine spärlich bekleidete Sklavin auf High-heels an Halsband und Kette über die Reeperbahn. Wobei Sxxxxxxx in seinem Ami-Schlitten saß, die Kette aus dem geöffneten Seitenfenster hing und die Sklavin neben dem Auto herstakste.] Stand irgendwo in der Zeitung. Wird geschrieben mit Bindestrich und auch ohne. Er sagte nichts dagegen. In Zukunft möchte er das nicht mehr lesen. Buske hat gemeint, das wäre eine erneute Verbreitung.

Da kam die Abmahnung von Nesselhauf. Wir dachten an Hamburg, die schlechte Schule. Haben deswegen 'rausgenommen. Habe diesen Artikel nicht gefunden im öffentlich zugängigem Archiv. Es gibt ein Archiv für die Mitarbeiter. Da stand der vielleicht. Vielleicht über einen verdeckten Zugriff für TAZ-Leute. Die können ran. Einen Prozess haben wir in Hamburg. Den zweiten hier. Der dritte in Hamburg.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel fällt  ins Wort:

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Ich kann es nicht zulassen, dass Sie hier die Unwahrheit sagen. Wollte das gerichtlich klären.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Sie sagten ... . Das ist eine erneute Verbreitung.

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Was sollte ich denn machen?

Was hätte ich denn machen sollen? ◄Video

Nesselhauf stellt einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Buske sagt, Archiv ist eine erneute Einstellung. Was sollten wir denn machen? Die Landgerichte in Frankfurt und Düsseldorf sehen das anders. Da konnten wir nichts anderes machen. Wir nehmen das nicht an prominenter Stelle. Wir stellen es dort hin, wo es war.

Müller-Vogg Anwalt Herr Dunckel fällt immer wieder Herrn Johannes Eisenberg ins Wort:

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Lassen Sie mich mal. Bin gerade abgelenkt worden. Wir wollten nicht riskieren, dass das Landgericht Hamburg die Einstweilige Verfügung erlässt. Wir wollten nicht unnötige Kosten. ... Deswegen ist es ein anderer Kläger. Die Klage geht genau so verloren, wie die andere. Das Landgericht Hamburg muss sagen, es ist eine erneute Verbreitung.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Die entscheidende Frage ist, ist es eine erneute Verbreitung? 'Raus genommen ... erneut 'rein gestellt. War aber nicht so.  Im November wurde entscheiden. Im Dezember haben sie freiwillig entschieden. Es ist eine freiwillige Entscheidung, verbreite heute nicht, jetzt aber wieder.

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Herr Vorsitzender. Der Prozessablauf war anders. Erst hat er gelogen, dass wüsste er nicht. Dann hat er festgestellt, dass ich auf der Gegenseite bin. Bei Buske gab es kein Verfügungsverfahren. Dann kam das Hauptsacheverfahren. Wieder bei Buske. Da hat Buske gesagt, es ist verjährt. Wir haben 'raus genommen. Damit war es verjährt. Buske war am Ende. Müller-Vogg hat keine Berufung eingelegt. Die Frist war noch nicht abgelaufen. Wir haben Musterverhandlung gesagt. Er hat nicht reagiert. Darauf hin haben wir hier den Prozess. Hätte die Einstweilige Verfügung sofort in Hamburg erhalten.

Der Vorsitzende: Hätte die Einstweilige Verfügung in Hamburg erhalten.

TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Wenn das für das Gericht entscheidend ist. Der Mann legt nur hinterher ein Ei wie ein Hühnchen. Wir waren die Einzigen, die für ihn ... . Hatten den Verdacht, dass er ihn lanciert hat. Ich wäre sein letzter Retter. Finde das komisch, dass er mit Cowboy-Stiefeln rum läuft.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Sie reden drum herum. Die Rechtsfrage ist  ...  Beweis müsste erhoben werden.

Der Vorsitzende: Es sei denn, wir entscheiden im Sinne der Klägerin.

Müller-Vogg-Anwalt Herr Dunckel: Ich hätte gern eine Schriftsatzfrist.

Der Vorsitzende: Die weitergehenden Klagen werden zurückgenommen. Denken darüber nach. Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Der Klage wird stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3 zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Urteil

 

CTS Eventim AG  vs. SES Research GmbH, Herr Reichelt u.a.                     

Die Sache 27 O 1079/07 CTS Eventim AG  vs. SES Research GmbH, Herr Reichelt u.a. war das Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 27 O 762/07 am 31.01.08. Wir berichteten.

Auf der Klägerseite stand lediglich der Anwalt van Eendenburg. Die Beklagtenseite wurde vertreten vom Anwalt Herrn Dunckel von der Kanzlei Nesselhauf, sowie vom Beklagten, dem Herrn Reichelt und dem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Rüschmeier.

Es ging um unwahre Tatsachenbehauptungen, obwohl die Prognosen der Beklagten stimmten und besser waren als die der anderen Gutachter-Firmen.

Wir wissen inzwischen, dass durch Sachargumente die Richter entscheiden sollen. Als Pseudoöffentlichkeit können wir wenig zur Klärung beitragen.

Beschlossen wurde, den Parteien eine Erklärungsfrist zu geben und danach eine Entscheidung zu treffen.

 

Gastspiel- und Theaterdirektion Gerhatz GmbH (Phantom der Oper) vs.  Axel Springer AG             

Die Sache 27 O 1165/07 Gastspiel- und Theaterdirektion Gerhatz GmbH (Phantom der Oper) vs.  Axel Springer AG war schon etwas lustiger. Die "Bild" berichtete über das Musical "Phantom der Oper", zeigte das Bühnenbild, und schrieb, die Kulisse wird auf die Wand projiziert. Macht einen falschen Eindruck, entschieden die Kläger, denn auf der Bühne steht auch ein Feuer speiender Baum und einiges mehr. Zwei Anwälte, Herr Dr. Michow und Herr Dr. Ulbrich vertraten die Kunst, Herr Prof. Hegemann die "Bild".

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Der Antragsteller erhält den Schriftsatz v.  ... . Der Antragsgegner erhält den Schriftsatz vom ... . Wir haben es mit einer Gegendarstellung zu tun. Es geht um das Musical "Phantom der Oper". Es hat dem Autor nicht gefallen. Es geht um die Behauptung, ein Mitarbeiter des Antragstellers hätte gesagt,  da sie alle drei Tage in einer anderen Stadt spielen, können sie keine aufwendige Kulisse aufbauen. Die Kulisse, - wird kritisiert - wird mit Licht projiziert. Es gibt die Eidesstattliche Erklärung der Redakteurin und des Fotografen. Meinen, dass schon im Kontext dieser Eindruck entstehen kann, und wenn dann gesagt wird, haben keine Zeit, ... . Ich muss zugeben, wir haben lange beraten. Haben besprochen, und können nicht sagen,  der Eindruck entsteht gar nicht.

Bild-Anwalt Prof. Hegemann: Das ist nicht so... .

Der Vorsitzende: Das wird im Internet diskutiert.

Bild-Anwalt Prof. Hegemann: Wir können einen semantischen Exkurs führen. Wenn dort steht, das Bühnenbild wird auf den Hintergrund, bloß auf die Leinwand projiziert, ... . Der Bildzeitungsleser lernt die Artikel nicht auswendig. Der Artikel handelt über das Hintergrindbild. Wenn man die Fotobeschreibung nimmt ... . Billigkulisse wurde einfach auf die Leinwand projiziert. Ist aber im Text korrigiert, was sonst noch auf der Bühne steht.

Phantom-Anwalt Herr Dr. Michow: Kulisse ist für mich der Hintergrund.

Bild-Anwalt Prof. Hegemann: Kulissen sind die Gassen, die Bühnengassen.

Phantom-Anwalt Herr Dr. Michow: Mit den Bühnenpflanzen.

Bild-Anwalt Prof. Hegemann: Sie haben noch eine Drehbühne.

Phantom-Anwalt Herr Dr. Michow: Das versteht niemand.

Bild-Anwalt Prof. Hegemann: Das weiß jeder, der ins Theater geht. Hintergrund ist das die Brandwand.

Phantom-Anwalt Herr Dr. Ulbrich: Es gibt de facto die auf die Leibwand projizierte Kulisse.

Phantom-Anwalt Herr Dr. Michow: In Wirklichkeit in die Kulisse sechs Meter mit einem Feuer speiendem Baum.

Bild-Anwalt Prof. Hegemann: Der Feuer speiende Baum steht vorne, nicht hinten. Es ist abgebildet in der Bild vom 06.02.08. Haben Sie das Foto?

Der Vorsitzende: Wenn Sie es gesehen haben. Selbst, wenn das so gewesen wäre, kommt niemand auf den Gedanken, eine Gegendarstellung einzufordern.

Bild-Anwalt Prof. Hegemann: Wir werden uns sehr genau die Gegendarstellung ansehen, die Rolle der Russen. es können erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen.

Der Vorsitzende: Gut. Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung vom 28.02.08 zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil

 

DIE LINKE vs. BZ Ullstein              

Die Sache 27 O 1165/07 DIE LINKE vs. BZ Ullstein war brisanter und folgenschwerer. Es ging um SED-Gelder und ein mögliches Lichtenstein-Problem.

Wir lesen dazu eine aktuelle Meinung von Lothar Byski vom 12,.03.08:

Wir leben längst in der Mediokratie. So wird eine Gesellschaft genannt, in der die Regeln der Medien die Regeln des Politischen dominieren. Man muss es nur durchhalten: Als Ersatz für Zumwinkel holen die Nachrichtenmacher der »Anständigen« die angeblichen SED-Milliarden aus dem Archiv. Trotz brutalstmöglicher Finanzaufklärung wurden zwar immer nur die Konten der Schwarzen gefunden, aber so macht man mit einer Lüge die Milliarden der Steuerflüchtlinge rasch vergessen.

Um die SED- bzw. DDR-Staatsgelder, welche die PDS genutzt hat, habe ich mich nicht gekümmert. Nach wie vor sehe ich die SED als eine verbrecherische Partei an, die hätte aufgelöst werden müssen. Danach hätten die Genossen eine neue Partei gründen können. Ihre 55.000 Mitglieder hätten sie aus dem Potential der 2,3 Millionen bekommen. Möglicherweise mehr.

Den einzigen Grund, die SED nicht aufzulösen, sondern den Weg SED-PDS, PDS, Linkspartei. PDS, DIE LINKE zu gehen. sah ich im Geld und dem SED-Vermögen. Mit Null anzufangen wäre sehr, sehr schwer. Dann lieber die Last der SED und der verbrecherischen Vergangenheit tragen-

Im Internet finden wir geballt die folgernden Informationen zu den "SED-Milliarden":

Dieses Geschwätz von den angeblich verschollenen oder heimlich gebunkerten Millionen der SED, die von der PDS, bzw. "DIE LINKE" immer noch versteckt werden, ist so dumm, dass es eigentlich nicht lohnt darauf einzugehen. Das ist ein immer wieder gern kolportiertes Märchen für gläubige Idioten, denen man alles erzählen kann, wenn man nur ihren pathologischen Antikommunismus bedient

Selbst der untaugliche Versuch von den jüngsten Steuerhinterziehungsaffairen in Liechtenstein und ihren prominenten Verbrechern abzulenken indem man angeblich mal wieder zur rechten Zeit SED-Gelder entdeckte, ist in die Hose gegangen, weil unglaubwürdig und verlogen.

Die PDS hat 1990 oder 1991 auf sämtliche bis dahin nicht gefundene Vermögensteile der SED für alle Zukunft zugunsten der BRD verzichtet. Darüber gibt es Verträge und die werden eingehalten. (Die Kommission zur Auffindung verschwundenen SED-Vermögens, hat sich übrigens vor ein paar Tagen aufgelöst, da man nicht mehr davon ausgegangen ist, dass es noch verstecktes SED-Geld gibt.)

Im Gegensatz dazu hat die CDU nicht auf die Gelder und Immobilien der Ost-CDU und der DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands) und die FDP auf die Gelder und Immobilien der NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und LDPD ( Liberaldemokratische Partei Deutschlands) verzichtet oder ist in irgend einer Weise schamrot geworden deswegen.

Es gibt weitere interessante Links zu dem SED-Vermögen:

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Der Antragsgegner erhält das Schriftstück des Antragstellers vom 27.03.08. Der Antragssteller erhält das Schriftstück des Antragsgegners vom 26.03.08. Ja, es geht um die Gegendarstellung. Es geht darum, ob DIE LINKE vom Ausgangsvermögen der SED profitiert. Eine Gegendarstellung auf der Titelseite nur dann, wenn der Artikel auch auf der Titelseite stand. Auf der Titelseite war Lichtenstein.

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer: Ist im Zusammenhang zu sehen.

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: Es gibt den Verweis auf Seite 3. Drei Berliner stehen unter Verdacht. Die Ankündigung bezieht sich nicht auf den Kläger.

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer:  Es steht da, wir hatten ein solches Problem.

Der Vorsitzende: Es war nicht angekündigt in der BZ am 19.02.2008. Der Antrag kann mit der Maßgabe, dass die Gegendarstellung nicht auf der Titelseite angekündigt wird, gestellt werden.

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: Eine Ankündigung auf der Titelseite ist mit einem erheblichen redaktionellem und wirtschaftlichen Aufwand verbunden.

Der Vorsitzende: Im Antrag ist ein Schreibfehler ein <->kein. Gegenschlagzeile. Es ist keine Überschrift. Es ergibt sich aus dem Text.

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer:  Die Gegendarstellung war sonst armseliger. Auch da würde ich einen weiteren Hilfsantrag stellen, wenn ... .

Der Vorsitzende: Machen wir bis zum bitteren Ende. Ja zur Erwiderung. Wir meinen schon, dass der Artikel einen Zusammenhang herstellt zum Zugriff auf das Vermögen der SED. Sie haben 1990 keinen Zugriff beschlossen. Sie sagen scheinheilig ... .

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: Es gab eine Kommission und die hat Vermögen in hoher dreistelliger Millionenhöhe gefunden. Die "rote Fini" [Rudolfine+Steindling], die Kommerzialrätin ... Das sind Beträge, die damals gefunden, und dem Fiskus zugewendet  wurden. Das heißt aber nicht, dass alles gefunden wurde.

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer:  ... .

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: SED, PDS/SED, dann PDS, später Linkspartei.PDS,  jetzt DIE LINKEN ... .
Sowohl Funktionäre dieser Partei sollen Gelder auf Auslandkonten versteckt haben. Die könnten einfach eine notarielle Erklärung abgeben und sagen, wir haben damit gar nichts zu tun, ist ... . Gegendarstellung zu. Haben SED-Vermögen zur Seite gebracht ist zwar auch unwahr, aber als Gegendarstellung geht's. Es war eine tschekistische Partei, und der Verzicht wird notariell beurkundet. Es hat keine Beziehung zur Erstmitteilung, die PDS hat kein SED-Vermögen bei Seite gebracht. Es ist interessant, dass wir ein Gegendarstellungsverfahren und kein Unterlassungsverfahren haben.

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer:  Mit dem Satz, es gibt noch viele Millionen und diese stehen der  Partei DIE LINKEN zur Verfügung, wird die Unwahrheit gesagt. Es war DDR-Partei- und Staatsvermögen. Herr Hegemann verbindet das mit der SED. Es gibt 60 Bankkonten. Aber keine Verbindung zur SED. Darüber hinaus versucht man geschickt durch falsche Wortwahl - ohne dass das dem Präsidium der Partei bekannt wäre - ... . Die Leser sollen denken, als ob das Präsidium als Einzige nichts beschlossen hat.

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: Das Präsidium, die wussten, dass sie durch den Wolf gedreht werden. Genau so die Hessische CDU bezügliche des jüdischen Vermögens, Kanther, Prinz Lichtenstein, nicht die CDU. Herr Koch, der auch angeblich nichts wusste. Kann man das deswegen nicht der CDU zurechnen? Gysi hat die Nachfolge von Modrow angetreten. Es gab die Arbeitsgruppe Parteivermögen. Was soll die Gegendarstellung? SED oder Staat?

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer:  Wenn ich sage im Beschluss, dass ich auf mein Auslandsvermögen Zugriff haben möchte, dann ist das nicht denklogisch das Gleiche, wenn ich Inlandvermögen ins Ausland bringe.

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: Nehmen wir an, es werden 25 Millionen gefunden. Dann hat DIE LINKE formal ein Problem.

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer:  Nein.

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: Hat ein Problem, aber keinen Anspruch. Und wenn die Verbindung hergestellt wird zu dem damaligen Vermögen ... .Herr Gysi, der durch die Länder zieht und sagt, davon weiß ich nichts, der hat dann ein Problem mit diesen vergifteten Äpfeln.

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer:  Wenn Herr Prof. Hegemann in Lichtenstein Urlaub macht und es gibt ein Problem des Hotels, dann kann ich nicht sagen, Herr Prof. Hegemann hat ein Problem.

RS: Wehalb sollte Herr Prof. Hegemann kein Problem haben. Gibt es einen Brand im Hotel oder wurde dort geklaut oder mit Drogen gehandelt, dann kann Prof. Hegemann durchaus in der Kreis der Verdächtigen fallen und eine gehöriges Problem bekommen.

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: Der Vergleich hinkt. Es sind Millionen. Damit schließt sich der Kreis und es ist eine zulässige Meinungsäußerung.

Anwalt der Linken Herr Hardy Langer:  Es wird in Verbindung gebracht mit dem Steuerskandal und ist damit eine Tatsachenbehauptung.

BZ-Anwalt Prof. Hegemann: ... .

Der Vorsitzense: Anträge werden gestellt. Der Antragsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen, hilfsweise, dass die Gegendarstellung nicht auf der Titelseite angekündigt wird, und in der Überschrift der Teil "kein Lichtenstein-Problem" entfällt. Der Berichtigungsantrag betriff einen Schreibfehler. Der Antragsgegner stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 19.03.08.
Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt im Rahmen der Hllfsanträge (ohne Ankündigung auf der Titelseite und ohne der Überschrift).

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 06.04
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