Bericht Rolf Schälike - 08.11.2006
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 03.11.2006
Diesmal baute ich diesen in Bayern ab. Sechzig Jahre alt wurde ein alter Bergfreund von mir. Leute aus Ost und West feierten, freuten sich gemeinsam über das Vergangene und waren recht zuversichtlich, was die Zukunft betrifft. Auf dem Münchner Bahnhof übte ich mich in Buskeismus. In einem Bahnhofs-Restaurant wollten wir nichts trinken, nur zwanzig Minuten warten, bis unser Zug einfährt. Da kam ein Kellner und fragte, was wir trinken möchten. Wir eierten. Er ging. Nach sieben Minuten belästigte er uns mit der Frage: "Was möchten Sie trinken? Haben Sie sich entschieden?" Ich dachte an Buske, mein Persönlichkeitsrecht und die notwendige Abwägung: "Was geht Sie das an?" 2,50 Euro haben wir gespart dank dem Persönlichkeitsrecht und meiner lehrreichen Erfahrungen bei der Pressekammer. Ob der 8. Zivilsenat des Landgerichts Hamburg ab jetzt auch meine Site einstuft als kommerziell? Bezug zum Geld hat diese Site erwiesenermaßen.
Allen, denen ich erzählte, dass an diesem Freitag die Grünen gegen die TAZ klagten, glaubten ihren Ohren nicht. Doch es gibt Zeugen. Ich habe nicht geträumt. In Sachen 324 O 504/06 Partei Bündnis 90/Die Grünen gegen TAZ wurden die Grünen vertreten von Anwalt Arndt Böken (Kanzlei Casimir, Vogt & Weinrech), unterstützt durch den politischen Geschäftsführer der Saar-Grünen, Herrn Marcus Tressel sowie deren Justiziarin, Frau Kraus. Die TAZ wurde vertreten von Anwalt Eisenberg. Zum Hintergrund finden wir einiges im Internet: http://www.taz.de/pt/2006/08/15/a0061.1/text.ges,1Unglaublich viele Grüne an der Saar Der saarländische Grünen-Chef Hubert Ulrich gerät weiter unter Druck. Die Europaabgeordnete Hiltrud Breyer wirft ihm "mangelnde Transparenz" und "fehlenden Aufklärungswillen" vor. Der Politiker soll Mitgliederzahlen manipuliert haben
AUS SAARBRÜCKEN Der Streit über manipulierte Mitgliederzahlen sowie Vorstandswahlen im saarländischen Grünen-Landesverband geht in eine neue Runde. ... . http://www.taz.de/pt/2006/09/21/a0094.1/text Ein erhebliches politisches Problem Grüne im Saarland: Die Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke über das Missverhältnis zwischen beitragszahlenden und ihren Beitrag nicht zahlenden Mitgliedern in wenigstens einem saarländischen Ortsverein ihrer Partei. Gott sei Dank, wir haben die Pressekammer, und diese wird schon Ordnung schaffen sowie wissen, was geschrieben werden darf und was nicht. Bloß der taz-Anwalt Eisenberg sieht das nicht ein: Eine Frechheit. Immer bei Ihnen [landen solche Typen]. Die wollen, dass die taz.de genau so schreibe, wie die Saarländische Zeitung [oder wie die auch heißen mag]. Dass man nicht berichten darf und nicht bei Ihnen [Herr Buske] den Wahrheitsbeweis antreten muss. Es geht um eine Partei und nicht um Ihre [Herr Buske] Maßstäbe, wenn einer Oma sexuelle Sachen vorgeworfen werden. Der Vorsitzende ringt um die Wahrheit: Man muss durch das tiefe Tal. Möchte Ihnen nicht zu viel zumuten. Punkt 1c möchten wir bestätigen, was die achtzig zahlenden Mitglieder betrifft. Es sind nachweislich etwas über achtzig Mitglieder. Im Ortsverband waren es im Jahr 2004 vierundachtzig Mitglieder. Taz-Anwalt Eisenberg: Aus der Kassenübersicht ergeben sich achtzig Mitglieder. Grünen-Anwalt Herr Böken: Vor 2002 wurden Beiträge von 2,50 gezahlt. Da ergeben sich 200 Mitglieder. Der Vorsitzende: War ich mal daneben. Warum lassen Sie mich nicht ... . Sie [Herr Eisenfeld] wollen ja nach Hause. Wir haben den Rechenschaftsbericht von Frau Gr. . Grünen-Anwalt Herr Böken: Bis zum 31.12.2001 betrugen die Beiträge 2,50. Was die Frau Gr. angeht, so ist, was sie der Presse vorlegt, falsch. Sechsundachtzig ist die Zahl der überweisenden Mitglieder. Aber es sind Familien, da überweist nur einer für alle. Der Vorsitzende: [Verstehe ich richtig?] Bei einer siebenköpfigen Familie zahlt lediglich einer für alle. Wollte mir das nur so vorstellen. Danach begann der Streit zu eskalieren. Grünen-Anwalt Herr Böken: Mitglieder, für welche gezahlt wurde, waren einhundertunddreißig. Richter Dr. Korte: Hat [die TAZ] mit den Mitgliedern gesprochen? Taz-Anwalt Eisenberg: Das ist doch eine Eingabe ans Kriegsgericht. Wir sind ja nicht dafür da, dass wir monatelang die Wahrheit recherchieren. Mal ist der eine in Urlaub ... oder vom Sitzfleisch besessen. Wir haben seit Jahren daran rumgepökelt. Die pressemäßige Sorgfaltspflicht ist nicht verletzt, wenn aus dem Kreise der Schatzmeisterei Informationen fließen. Unser Artikel war Anfang 2006. Richter Dr. Korte: Die Frage ist gestattet, wo recherchiert wurde? Taz-Anwalt Eisenberg: Selbstverständlich ist die Frage gestattet. Wenn Sie es wissen wollen, kann ich dort anrufen. Grünen-Anwalt Herr Böken: Sechsundachtzig, neunzig Mitglieder gab es. Sie schreiben nur noch über achtzig. Das ist falsch. Darüber kann man nicht diskutieren. Taz-Anwalt Eisenberg: Natürlich kann man darüber diskutieren. Man hat in der Überschrift ja ein bisschen Pressefreiheit. Es geht um Mehrheitsentscheidungen, um Kritik. Offensichtlich nennt die Partei uns nur zögernd die Mitgliedschaft. Das ist verfassungswidrig. Es geht um das Organisationspersönlichkeitsrecht der saarländischen Grünen. Richter Dr. Korte; die alte Leier: Natürlich dürfen Sie berichten, doch mit Distanzierung oder .... . Dass man darüber überhaupt nicht berichten darf, [verlangt niemand]. Taz-Anwalt Eisenberg: Wir haben es mit einer Partei zu tun, welche verfassungsmäßig dem Demokratiegebot unterliegt. Seitens der Funktionäre gibt es massive Kritik. Dass die Quelle Funktionäre sind, entgeht dem Leser nicht. Es gibt auch Karteileichen. Es gibt einen Disktiminierungsverstoß. Die alten Mitglieder zahlen weniger. Will ich Einfluss haben, muss ich 7,50 zahlen. Ist doch offensichtlich. Sie haben noch nicht geantwortet. Der Vorsitzende: Begriffen habe ich es nicht, aber verstanden, was Sie sagen wollten. ... . Können ja schnell die Punkte durchgehen. Punkt 1c werden wir bestätigen. Den Streitwert werden wir ´runtersetzen, weil sechsundachtzig und achtzig nahe beieinander liegen. Grünen-Anwalt Herr Böken: Sechsundachtzig, das sind Zahlungsveranlasser. Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Mit den Parteienvertretern wird .... . Die von Frau Gr. mitgeteilte Zahl von 86 zahlenden Mitgliedern ist falsch. Es gab 2004 86 Zahlungsveranlasser, die aber für mehr als 130 Mitglieder zahlten. Das ergibt sich aus ... . Der Antragsgegner sagt, das bestreite ich. Richter Dr. Weyhe: Es zahlen nicht alle Mitglieder den gleichen Betrag. Wer vor dem 31.12.2004 Mitglied war, zahlt einen Betrag von monatlich nur 2,50 EUR. Dabei handelt es sich um einen Mindestbetrag. Taz-Anwalt Eisenberg: Ist doch klar, dass der Ortsverband lügt. Danach wurde über die Zahl der Mitglieder im Ortsverband Homburg gestritten. Grünen-Anwalt Herr Böken: Es gibt einen Bericht der Kassenprüfung. Daraus ergibt sich, dass der Ortsverband Homburg 155 zahlende Mitglieder hat. Taz-Anwalt Eisenberg: Bestreite, dass dies ein wirklicher Kassenprüfbericht ist. Zweitens bestreite ich, dass dieser richtig ist. Weise auf das Datum hin. Grünen-Anwalt Herr Böken: Der Kassenprüfbericht wurde erstellt am 21.09.2006, zudem dem Parteirat vorgelegt. ... . Auch der Ortsverband B. hat keinen Widerspruch erhoben. Der Vorsitzende: Kann dazu schlicht nichts sagen, wir müssen uns beraten. Taz-Anwalt Eisenberg: Nicht mehr als 200, sondern weniger als 100, wurde berichtet am 6. Juni 2006. Es war eine Mitteilung unter Angabe des Informanten. Wir müssen nicht voraussehen, was drei Monate später dem Parteirat vorgelegt wird. Ich äußere nur meine Bedenken. Das Gericht kann entscheiden. Bin das schon gewohnt. Der Vorsitzende: ... schlägt bezüglich mehrerer Punkte durch. Hatten nicht einmal die 27 Plätze an Delegierten zugestanden. Anknüpfungspunkt ... . § 4 der Satzung. Säumige Mitglieder können gestrichen werden. Es gebe eine große Zahl neuer Mitglieder, die zahlen sollten, es aber nicht taten. Das, finden wir, ist nicht gerade wenig, Taz-Anwalt Eisenberg: Wie hoch, wie intensiv? Richter Dr. Korte: Allein die Tatsache, dass S. sagt, reicht nicht aus zur Glaubhaftmachung, dass dies stimmt. Taz-Anwalt Eisenberg: Ja, ja, Sie bringen mich auf die Palme. Seien Sie [Grünen-Anwalt] mal ruhig. ... . Die Schatzmeisterin muss nicht wahnsinnig viel wissen, doch über die Beiträge weiß sie Bescheid. Was soll noch alles getan werden? Was wollen Sie von mir alles noch hören? Richter Dr. Korte: Für die Richtigstellung ist es unwichtig, ob 80 oder 86. Doch für eine Unterlassungserklärung [hat das Bedeutung]. Danach wurde laut gestritten. Der Grünen-Anwalt gibt Erklärungen ab für´s Protokoll. Herr Anwalt Eisenberg möchte ebenfalls Erklärungen abgeben und schreit dazwischen, sein Zug fahre um 11:05, diesen möchte er unbedingt erreichen. Richter Dr. Weyhe: Herr Eisenberg, seien Sie bitte etwas ruhiger, wenn wir protokollieren. Taz-Anwalt Eisenberg: Sie [Grünen-Anwalt] geben irgendwelche weichen Erklärungen ab. Ich werde als Störenfried abgekanzelt. Das ist weder dargelegt worden, noch ... . Ist alles ein Verdunkelungsversuch. Bestreite die Existenz sowie die Richtigkeit der Liste. Der Vorsitzende: Geht ja zügig voran. Punkt 1e ist Meinungsäußerung. Was ist mit Ortsverband S. ? Dass ich mit den Leuten quatschen wollte. Keine Post, weil die Mitgliedschaft vor den Eltern oder Lebenspartnern verborgen bleiben sollte. ... . Die Beitragspflicht ist ausgesprochen worden lediglich in Einzelfällen. Nach dem Kassenprüfbericht gab es 12 freigestellte Mitglieder. Es gab über 429 Mitglieder. Ca. 25 sind unbekannt verzogen. 13 Mitglieder waren postfrei, davon 10 wegen Zustellung der Post an den Ehepartner, und 3 Mitglieder wollten keine Post, weil Papa vielleicht in der CDU Mitglied ist. Die Gründe wurden nicht recherchiert. Taz-Anwalt Eisenberg: Bestreite die Richtigkeit dieser Erklärung. ... . Um 11:00 ist der Zug weg. Das Gericht soll entscheiden. Grünen-Anwalt Herr Böken: Wenn ich deutlich werden darf, Sie sind die größte Nervensäge. Taz-Anwalt Eisenberg: Möchte Anträge stellen, mein Zug ist gegen 11:07 weg. Kann ich meine Anträge stellen? Richter Dr. Weyhe: Können Sie nicht. Taz-Anwalt Eisenberg: Ich möchte jetzt gehen. Lassen Sie mich die Anträge stellen. Danach können Sie mit dem Gericht alles Andere zusammenstammeln. Der Grünen-Anwalt setzt ruhig mit seinen Erklärungen fort. Richter Dr. Weyhe diktiert das zu Protokoll. Taz-Anwalt Eisenberg: Weshalb kann ich meine Anträge nicht stellen? Würde gern Anträge stellen. Der Vorsitzende: Wollen Sie, Herr Böken noch etwas vortragen? Punkt 1f bestätigen Punkt 2 ... . Über Punkt 3.1.a sind wir uns noch nicht ganz sicher. Sie, Herr Eisenberg, dürfen jetzt die Anträge stellen. Taz-Anwalt Eisenberg im Stehen: Die Einstweilige Verfügung ist aufzuheben. Machen Sie weiter. Muss doch nicht dabei sein. Bin kein Leibeigener von Ihnen. Danach geht Herr Eisenberg. Es ist 10:45. Eine Stunde dauerte die Verhandlung für den TAZ-Anwalt. Seinen Zug wird er sicherlich noch geschafft haben. Der Vorsitzende, zur Protokollantin gewandt: Vorgelesen und genehmigt schreiben wir nicht ' rein. Danach diskutieren der Kläger und das Gericht untereinander die Sache weiter. Das Ergebnis dieser Suche nach der juristischen Wahrheit werden wir erfahren am 01.12.06, 9:55 im gleichen Saal. 01.12.06: Die Einstweilige Verfügung vom 06.09.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 35.000,00 EUR festgelegt.
Umgang mit Internet-Archiven - unauffällige Verhandlung, verheerende Folgen In Sachen 324 O 521/06 R.K. vs. Berliner Verlag GmbH. In den Internet-Archiven des Tagesspiegel aus dem Jahr 1998 finden wir etwas über einen Herrn R.K.. Ob es sich bei ihm um den Kläger handelt, wissen wir nicht. Wir vermuten, dass Ähnliches im Archiv des Beklagten zu finden war. Erstaunlich, der abgemahnte Verlag wurde vertreten von der Abmahnkanzlei Schertz. Der Name des Anwalts dieser Kanzlei, welche in Hamburg den Berliner Verlag vertrat war für mich nicht genau zu verstehen. Zumindest war es nicht Herr Dr. Scherz persönlich. Der Name ähnelte auch keinem der Namen, die auf der Kanzlei-Web-Site zu finden sind. Möglicherweise waren Herrn Schertz andere Termine wichtiger als gerade dieser. Für mich nicht verwunderlich. Es ging um das Recht, Archive im Internet führen zu dürfen, ohne kostenpflichtig abgemahnt werden zu können. Der Vorsitzende: Hier geht es um eine spannende Frage. Es gab [IIulius] Paulus 300 Jahre nach Christus. Verfehlungen und Verbrechen müssen bekannt sein [und bekannt bleiben]. Ist heute nicht mehr so. Es gibt jetzt das Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Hier geht es um den Sozialisierungsgedanken und das Recht des Täters, mit der Tat allein gelassen zu werden. Das Internet kann auch die Archive nicht durchsetzen. Was einmal erlaubt gewesen war, ist es jetzt nicht mehr. So etwas haben wir oft. Der Antragsgegner wusste zumindest nach der Abmahnung Bescheid. Was die Abmahnkosten betrifft, so sind wir gar nicht so sicher. Doch nach der Abmahnung darf im Archiv nicht [mehr veröffentlicht werden]. Anwalt der Kanzlei Schertz: Lebach betrifft jeden, der neu Bericht erstattet. Hier verhält es sich [jedoch] wie in einer Bibliothek. Habe ich richtig gehört? Eine solche Meinung zugunsten der Informationsfreiheit wird hier vertreten von der Kanzlei Dr. Schertz, auch wenn deren Namensgeber, Herr Dr. Schertz selbst, gewillt ist, gänzlich andere Denk- und Handlungsweisen durchzusetzen vor Gericht. Diametral entgegengesetzte Grundlagen gerichtlicher Entscheidungen. Wiederholt stellt sich mir die Frage, weshalb der Berliner Verlag sich ausgesuchterweise gerade von diesem Anwaltsbüro vertreten lässt!? Der Verlag wird verlieren. Berufung wird es bestimmt keine geben. Deutschland wird ein Musterurteil besitzen, mit welchen die Kanzlei Schertz andere Verlage sowie Internet-Betreiber verklagen kann. Klägeranwalt Herr Stopp: Über das Internet sind die Informationen schnell schnell verfügbar. Anwalt der Kanzlei Dr. Schertz: Es ist nicht gewünscht und wurde ´rausgenommen. Hier geht es um die Unterlassungserklärung. Darum, dass Archive zu kontrollieren sind. Somit wären Archive nicht mehr möglich. Die Deutsche Nationalbibliothek scannt bald alle Web-Seiten. Klägeranwalt Herr Stopp: Ich brauche lediglich die Verpflichtungserklärung. Der Vorsitzende: Es gibt kein Recht darauf, dass Archive dauerhaft abrufbar zu sein haben. Im Gegenteil. 30 Jahre nach dem Tod. Im Falle eines unbekannten Todesdatums des Betroffenen 110 Jahre nach der Geburt. Das Archivrecht greift gerade nicht. Staatsarchiv, Internetarchiv ... . Können ja 30 Jahre sperren. Anwalt der Kanzlei Schertz testet das letzte Argument: Das OLG Frankfurt hat anders entschieden. Der Vorsitzende: Ja, ja. Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert ... .... . Die Verkündung findet statt am 07.11.06,12:00 in der Geschäftsstelle. 07.11.06: Die Einstweilige Verfügung vom 16.08.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. - Urteil 17.04.09: Die Einstweilige Verfügung wird, nachdem im Hauptsacheverfahren obsiegt wurde, aufgehoben. Dem Antragsteller fallen die Kosten zur Last. Der Streitwert beträgt 2.950,80 €.
"Auch ohne eine relative zeitliche Nähe zur
Haftentlassung können die möglichen Folgen eines Berichts über die
Straftat eines Verurteilten für sein Grundrecht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit gravierend sein, indem sie zu Stigmatisierung, sozialer
Isolierung und einer darauf beruhenden grundlegenden Verunsicherung
führen (...). Kommentar [RS] Es gibt andere Urteile (OLG Frankfurt a. M. 16 W 55/06 v. 20.09.06) mit der folgenden Meinung: 1. Eine spätere
(Presse-) Berichterstattung über bereits abgeurteilte Straftaten ist
jedenfalls dann unzulässig, wenn sie geeignet ist, gegenüber der
aktuellen Information eine erheblich neue oder zusätzliche
Beeinträchtigung des Täters zu bewirken, insbesondere seine
Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu gefährden.
|