Bericht Rolf Schälike - 23.-29.03.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 23.03.2007 ▲Wieder hing um 8:00 noch keine Terminrolle am Gerichtssaal aus. Kein Gesetz verpflichtet das Gericht, die Terminrolle früher auszuhängen als zum Beginn der Verhandlung. Bei Jörg Soering [Jörg Soehring, Presserecht, 3. Aufl. Rn. 4.64] lesen wir: "... erfahrungsgemäß nimmt die Öffentlichkeit ihr Recht, auch an mündlichen Verhandlungen in Zivilprozessen teilzunehmen, nicht oder nur in seltenen Fällen wahr, woraus der Schluss gezogen werden kann, dass auch ihr Informationsinteresse hinsichtlich derartiger Verfahren häufig nur gering ist." Spiegel-Anwalt Herr Dr. Jörg Soehring präzisiert am 06.03.07 vor dem HansOLG: Nur zwei Sätze. Diese haben nichts mit der Sache zu tun, sondern mit den Herrschaften, die hier fleißig mitschreiben. Zu nichts von dem, was Herr Brack und sein Anwalt Herr Hegemann sagten, hat sich der Spiegel geäußert. Nichts von dem, [was die Beklagtenseite sagte], ist richtig. Nichts von dem ist Gegenstand dieses Verfahrens.
Petra Schürmann vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag - Ist Frau Schürmann wirklich Mandantin der Kanzlei Prof. Prinz? ▲ Die Sachen 324 O 187/07 und 324 O 188/07 Petra_Schürmann vs. Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag waren formaljuristisch interessant. Es war ein Gegegndarstellungsprozess. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Herr Engels, Sie haben sich Recht- und Sachvortrag vorbehalten. Welche Sache wollen Sie? Fangen wir an mit der 187. Nicht originell, weil die 187 vor der 188 liegt. "Habe nicht die Absicht meine Tochter ... ." Wir haben darüber viel nachgedacht. ... . Es ist sehr rätselhaft. Haben Sie weitere Fragen? Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: ... . Die Umstände vor Ort. Das ist die Grundlage, schließt aber nicht aus ... wird immer rätselhafter. Klägeranwalt Herr Prof. Prinz: ... rätselhafter ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Wenn ich Fragen stellen darf? Es gibt offene Fragen.. Der Vorsitzende: Haben wir Ihnen nicht verboten. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Sie sagen, es gibt keinen Anknüpfungspunkt. Zeitungen sollen nur Aussagen treffen. Es werden aber auch Themen angeschoben. Zum Beispiel der Mord am Osdorfer Born. Auch da wurden Fragen gestellt. Sie sagen immer das, was in Zeitungen steht, sei eine Tatsache, ziehen daraus den Schluss, ein Tatsachenhitengrund [hat hinter jeder Passage] zu stehen. Das Verfassungsgericht ... . Selbstverständlich gibt es Fragen, welche man verbieten kann, aber nicht rundum. Der Vorsitzende: Unterlassung geht ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Da fehlt es am berechtigten Interesse. Der Vorsitzende: Es geht immerhin. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Zum Zeitablauf. Der Vorsitzende liest die Terminliste vor. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Geht das in jedem Fall? Der Vorsitzende: Das ist was anderes. Es ist überlegenswert. Falls ... , da ist die Unverzüglichkeit zu überlegen. Richter Herr Zink: Wir überlegen, ob dies so evident ist; ob man damit durchkommt. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Wir glauben nicht, dass Petra Schürmann die Gegendarstellung unterschrieben, [geschweige denn geschrieben] hat. Wir haben ihre Unterschriften gesammelt. Der Vorsitzende diktiert: Der Antragsgegner übergibt einen Zeitungsartikel aus der Abendzeitung mit der Unterschrift von Petra Schürmann für Gericht und Gegner, und erklärt, es sei ein Artikel aus der Abendzeitung 2001. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Mit einer Unterschrift als Widmung. Der Vorsitzende diktiert weiter: Der Beklagtenvertreter übergibt eine handschriftliche Widmung in Kopie. Hierbei handelt es sich um eine Widmung im Buch: "Und eine Nacht vergeht wie ein Jahr." Das Buch wird vorgelegt und allseits in Augenschein genommen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Der Lebensweg [der Klägerin] ist intensiv mit Unterschriften begleitet worden. Der Vorsitzende diktiert weiter: Es wird eine neue Anlage überreicht mit zwei Autogrammkarten und erklärt, auch auf diesen Autogrammkarten befinden sich die Unterschriften der Antragstellerin. Das gilt für beide Verfahren. ... noch dabei? Alle lachen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Kenne ein wunderbares Bild eines Fußballclubs ... . Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Zu dem Vortrag würde ich gern zu einigen Schmachwerken des Antraggegners vortragen. ... immer schwach. Waren da nicht die Betreuer .... ? ... weil ihre Finger immer mehr ... . Was für eine Tragödie, jeden Tag isst sie immer weniger und wird schwächer. "das neue" v. 08.04.2006: Grausam, Petra Schürmann leidet an Parkinson. Wie lange hat sie noch zu leben? Ihre SMS-Botschaften werden immer weniger. Nur drei Finger kann sie bewegen. Ich kann weiter zitieren. Der Krankheitszustand ist so fortgeschritten. Das hier ist heute die aktuelle Unterschrift von Petra Schürmann, wie sie schreiben kann. Sie hat drei steife Finger. Die rechte Hand ist total verkrampft. Wir holen die Unterschrift aus München. Frau Knut [sitzt neben Herrn Prof. Prinz] hat Kontakt zu Frau Peters. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Haben Sie Frau Schürmann gesprochen? Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Ich habe Frau Schürmann gesprochen. Jetzt versteht man sie nicht mehr. Sie zeigt auf die Bildtafel. Sie versteht, was man meint. Der Vorsitzende: Unterschreibt bei Narkose? Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Kann gar nicht unterschreiben. Der Vorsitzende: Von diesen Autogrammunterlagen werden für Gericht und Gegner Kopien gefertigt. Der Vertreter des Antragstellers erklärt, die Unterschrift der Gegendarstellung sei die aktuelle Unterschrift von Frau Schürmann. Der Vertreter des Antragsstellers erklärt, wir haben Kontakt mit dem Büro von Frau Schürmann. Dort ist es Frau Peters, welche sich um Frau Schürmann kümmert. Im Gegendarstellungsverlangen wendet sich Frau Peters an Frau Schürmann, und sie versichert, dass die Gegendarstellung von Frau Schürmann selbst unterschrieben wurde. So verhält es sich auch mit dieser Gegendarstellung. Anwältin Frau Knut sagt: diesen Vortrag versichere ich anwaltlich. Der Vertreter des Antraggegners bestreitet die Richtigkeit des Vortrags. Der Vertreter des Antraggegners weist darauf hin, dass nach Prozessvortrag von dem Vertreter des Antragstellers, kein direkter Kontakt zwischen den Vertretern besteht. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Diese Gegendarstellung ist nicht von ihr selbst verfasst. Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Ist immer so. Uns wird was vorgetragen. Der Vortrag wird nicht umgedeutet. Setzen den dann nur in ein herrliches Juristendeutsch um. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Ich denke, sie spricht mit Ihnen nicht? Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Kein Mensch kann mit ihr sprechen. Richter Herr Zink: Der Text ist von Frau Peters, nicht von Ihr? Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Das ist der Normalfall. Richter Herr Zink: Schlimm genug. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Es ist wie mit den Schecks. Habe alte Schecks. Das kann bestritten werden. Dann bestreite ich. Es ist nicht der gleiche Mensch. Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Sie sagen doch; sie wissen nicht, wie sie heute unterschreibt. Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Sie waren nicht dabei. Der Vorsitzende Müssen wir entscheiden? Richter Herr Dr. Weyhe diktiert: Der Vertreter des Antraggegners erklärt, wir haben höchste Zweifel. Diesen Vortrag bestreiten wir. Das gesamte Protokoll wird verlesen. Der Vorsitzende Soll noch etwas vorgetragen werden? Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Die Zeugen werden eingeschüchtert. Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Welche Zeugen schüchtern Sie gerade ein? Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Ich habe nicht genau gesagt, wer einschüchtert. Ich bin es nicht. Der Vorsitzende: Wir sind es auch nicht. Anträge ... . Dürfen wir am Dienstag verkünden? Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Ungern. Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: die Entscheidung im Tenor wird verkündet am Schluss der Sitzung. 15:30 Der Vorsitzende: Die Einstweiligen Verfügungen wurden bestätigt. In Karlsruhe wurde weiter verhandelt (Petra Schürmann) In Karlsruhe wurde aus ähnlichen Gründen geklagt. LG Karlsruhe 3 O 260/07 - 01.08.2007 - Urteil OLG Karlsruhe 14 U 148/07 - 30.11.2007 - Urteil Die Kläger kamen beim LG und OLG nicht durch. Der Eindruck allein reichte nicht. Dieser Eindruck muss bei einem wesentlichen Teil der Leser entstehen. Urteilstenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 3.
Zivilkammer des Landgerichts Offenburg vom 01.08.2007 - 3 O 260/07 -
wird als unbegründet zurückgewiesen. Leitsätze 1. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht auch bezüglich solcher Tatsachenbehauptungen, die lediglich verdeckt aufgestellt werden bzw. sich aus dem Gesamtzusammenhang des Textes - unter Einbeziehung diesem etwa beigegebener Bilder - im Wege der Sinninterpretation ergeben. 2. Entscheidend für das Bestehen eines Anspruchs auf Veröffentlichung einer Eindrucksgegendarstellung ist, in welchem Sinne der dem konkreten Adressatenkreis angehörende Leser die Erstmitteilung versteht. 3. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht nicht, wenn lediglich bei einem unbedeutenden Teil der Adressaten - hier: 5 bis 10 % - der Eindruck entsteht, die Erstmitteilung enthalte die mit der Gegendarstellung bekämpfte Tatsachenbehauptung.
Kommentare im Internet:
Erneut klagt R.K. gegen die Erwähnung seiner Verurteilung wegen Mord ▲ 324 O 808/06 R.K. vs. Rhein-Main.Net GmbH Information über den Kläger. Er wird 1998 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Im November erfuhren wir in der Pressekammer das erste Mal, dass R.K. aus dem Knast heraus gegen Internet-Archive klagt. 324 O 521/06 - R.K. vs. Berliner Verlag GmbH (Tagesspiegel) - Bericht - 03.11.07 - Urteil 324 O 801/06 - R.K. vs. Christian Oswald GmbH & Co. KG - Bericht - 02.02.07
324 O 814/06 - R.K. vs. Reiff
Verlag KG -
Bericht - 02.02.07
324 O
929/06 -
R.K. vs
Universität des Saarlandes -
Bericht - 23.02.07
- Urteil 324 O 976/06 - R.K. vs. ISG - Bericht - 23.02.07 Alle Einstweiligen Verfügungen zu den Internet-Archiven wurden bestätigt. Neu war für uns die Tatsache, dass dem als Mörder verurteilten Kläger regelmäßig Prozesskostenhilfe zugesprochen werden soll bzw. schon wird.
324 O 808/06 R.K. vs. Rhein-Main.Net GmbH Prinzessin von Bayern, ha, ha, ha. Der Vorsitzende: Der Prinz von Bayern spielt hier keine Rolle. Entweder glaubt man oder man glaubt nicht. Wir haben die Originalvollmacht. Wollen Sie [Anwalt Dr. Mann] diese sehen oder nicht? Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Wir kennen die Originalunterschrift von Herrn R.K. nicht. Richter Herr Zink: Wir haben viele Verfahren. Das ist die Unterschrift. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Wenn einer aus der Haft unterschreibt, dann wäre eine beglaubigte Unterschrift [besser]. Der Vorsitzende: Das ist nicht der einzige Fall, bei welchem aus der Haft heraus Anträge gestellt werden. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Ich habe drei Verfahren von Häftlingen: M.L., R.K. und [W.]. Im Gegensatz zu Ihnen [Herr Stopp] habe ich das angekündigt. Das ist meine Originalvollmacht. Klägeranwalt Herr Stopp versucht zu unterbrechen. Beklagtenanwalt Herr D. Mann: Bin gewohnt, dass man ausreden kann. Die Kammer weiß, dass es vom Ausmaß her, eine ungewöhnliche Gerichtswelle ist. Es wäre von Nöten, einmal zu klären, ob das die Originalunterschrift ist. Das ist für die Medien wichtig. Möchte das anregen. In diesem Verfahren ist das für mich erledigt. Der Vorsitzende diktiert: Der Vertreter des Antraggegners regt an, die Originalunterschrift beglaubigt herbeizuführen. Den hier gestellten Antrag auf öffentliche Beglaubigung hält der Vertreter des Antraggegners nicht aufrecht. Der Vorsitzende weiter: In der Tat verhält es sich so, dass Dr. Stopp eine Aktenflut ... . Wir hatten im Jahr 2005 1000 Fälle, jetzt [2006] sind es mehr. Es geht nicht anders. Dr. Stopp hat sich gemeldet. Zweitens, zur Eilbedürftigkeit. Haben von Anfang an gesagt, entweder glaubt man oder man glaubt nicht. Herr R.K. hat sich aus der Haft heraus nicht an die Öffentlichkeit gewandt. Wir wissen, dass es auch gute Argumente dagegen gibt. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Wir wissen, dass aus der Haft viele klagen. Klägeranwalt Herr Stopp: Es gibt einen Schriftsatz vom 15.11.06 und vom 21.12.06. Habe noch eine schriftliche Mahnung. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Zwei Monate ist außerordentlich. Der Vorsitzende: Wie verfahren wir nun? Annehmen und ... ? Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Es ist klar, dass ich Sie heute nicht überzeugen kann. Herr Stopp soll nicht umsonst gekommen sein. Ich auch nicht. ... . Wegen derselben Veröffentlichung haben wir drei Verfahren. Dann noch Prozesskostenhilfe. Beim Täter, der zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteil ist, greift die Lebach-Entscheidung nicht. Frankfurt ... . Wenn die Kammer anders entscheidet. Das mit den Online-Archiven geht so nicht. Die Kammer ist da nicht unbeteiligt. Der Vorsitzende: Der Rechtsstreit ist unteilbar. Schuld sind wir, wollen Sie sagen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Das haben Sie jetzt gesagt. In Bamberg wird der Prozesskostenhilfe-Antrag gestellt. Dem wurde stattgegeben. Für mich stellt sich die Frage, weshalb auf Kosten des Steuerzahlers bei einer Veröffentlichung mit so vielen Verfahren die Klärung der Sach- und Rechtslage erfolgen soll. Es wurde Einstweilige Verfügungen beschlossen ohne Verhandlung wegen [angeblicher] Dringlichkeit. Das Ganze ist für jemanden, der mit dem juristischen Betrieb nicht vertraut ist, nicht nachvollziehbar. Es ist ein Rechtmissbrauch. Der Gerichtstand, die Prozesskostenhilfe. Es ist die missbräuchliche Verfahrensweise [eines verurteilten Mörders]. Die Kammer sollte sich überlegen, wie sie einer solchen Praxis Einhalt bietet, ... der Gewährung der Prozesskostenhilfe und die Belastung der Kammer selbst. In der Sache sollten wir die OLG-Entscheidung zu den Archiven abwarten. In mit sträubt sich alles, wenn ich mir diese Verfahrenspraxis ansehe. Es ist eine Rechtsmissbräuchlichkeit dieses Instituts. Klägeranwalt Herr Stopp: Wenn es zu den mehreren Verfahren etwas zu sagen gibt, dann, dass die Frankfurter Neue Presse nicht in Hamburg verkauft wird. Die Gerichtsstände sind wie sie sind. Sie hatten keine Abschlusserklärung abgegeben. Kann nichts dafür, wenn das Rechtssystem so ist, wie es ist. Wenn das Gericht so oder so entscheidet, dann ist es so. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Das war Ihre Reue zu ZPO.Klägeranwalt Herr Stopp: Das erfordert die ZPO. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Am 16.11.06 Klage in Aschaffenburg. Die zeitliche Folge macht Ihre Herangehensweise nicht zwingend. Sie versuchen, die Online-Archive von Schwerstverbrechern zu durchforschen. Wie Sie vorgehen ... , gegen drei Zeilen, Fernsehen ... . Sie haben selbst recherchiert. Sie können nicht sagen, Herr R.K. habe im Gefängnis selbst recherchiert. Leider lässt die ZPO das zu. Klägeranwalt Herr Stopp: Deswegen werden sich die ... . Es geht um die von der Verfassung geschützten Rechte des Klägers, welcher mich beauftragt hat. Sie können nicht sagen, das belastet die Presse. Es sind zwei, drei Akten. Der Vorsitzende: Mit den Parteien-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Anträge werden gestellt. Die Entscheidung wird verkündet am Dienstag, den 27.03.07, 12:00 in der Geschäftsstelle. 27.03.07: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.06 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen - Urteil 18.12.07: Den Berufungen gegen die urteile des LG Hamburg Die Chronik Rhein-Zeitung - R.K. ▲ Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Einzelheiten können nicht stimmen bzw. nicht exakt formuliert sein. Das Verbrechen und der ProzessFrankfurt - Genau zwei Jahre nach der Entführung und Ermordung des Unternehmers Jakub Fiszman hat das Frankfurter Landgericht sein Urteil über die mutmaßlichen Täter R. und S. K. gefällt. Weiterer Gegenstand des Verfahrens vor der 14. Strafkammer war die Entführung des Fiszman-Neffen Peter im Jahr 1991. Weiterhin wird dem Vater-Sohn-Duo die Entführung des Geschäftsmanns Achim Heftrich aus Dietzenbach angelastet. Diese Anklage soll vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt werden. Ein Prozeßbeginn ist noch nicht festgelegt. Die Chronologie der Verbrechen sowie des Prozesses: 16. Januar 1991: Der sechsjährige Peter Fiszman, Neffe Jakubs und Sohn dessen Bruders Georg, wird gemeinsam mit seiner Schulfreundin Lisa Abels (7) in Köln von drei Männern entführt. 19. Januar 1991: Die beiden Kinder werden freigelassen. Das geforderte Lösegeld von 2,1 Millionen Mark ist nicht gezahlt worden, die Familie wird auch nach der Freilassung telefonisch bedroht. 1. September 1993: Unbekannte kidnappen den Junior-Chef eines Offenbacher Fleischgroßhandels, Achim Heftrich. Die Erpresser verlangen zwei Millionen Mark. 7. September 1993: Geldübergabe in einem Wiesbadener Gewerbegebiet. 8. September 1993: Achim Heftrich wird in Wiesbaden nach sieben Tagen Isolation in einer Holzkiste freigelassen. Er gibt an, gut behandelt worden zu sein. 1. Oktober 1996: Der Multimillionär Jakub Fiszman wird in Frankfurt entführt und dabei verletzt. Die Behörden bewahren Stillschweigen über den Fall. 2. Oktober 1996: Fiszman meldet sich per Telefon. Er werde in einem Keller gefangengehalten. Die Entführer verlangen 3,5 Millionen Mark Lösegeld. 3. Oktober 1996: Laut Aussage S. K. erschlägt sein Vater Rainer das Entführungsopfer in einem Waldstück bei Reckenroth (Rhein- Lahn-Kreis). 10. Oktober 1996: Das Lösegeld von vier Millionen Mark wird an der vereinbarten Stelle abgelegt und von den Tätern abgeholt. 12. Oktober 1996: Das hessische Landeskriminalamt informiert die Öffentlichkeit. 16. Oktober 1996: Die Polizei nimmt drei Männer und zwei Frauen fest, das komplette Lösegeld wird im Garten von R.K.s Eltern in Wiesbaden ausgegraben. 17. Oktober 1996: In einem unwegsamen Waldgelände suchen über 500 Polizisten nach Fiszman. Gegen R.K. und seinen Sohn Sven ergeht Haftbefehl. 18. Oktober 1996: S.K. legt ein Teilgeständnis ab und belastet seinen Vater. 19. Oktober 1996: Die Polizei findet auf Grund der Aussage S. K. und mit Hilfe von Spürhunden die bereits stark verweste Leiche Fiszmans im Taunus. 22. Oktober 1996: Jakub Fiszman wird in Frankfurt unter großer öffentlicher Anteilnahme beigesetzt. 20. Dezember 1996: Die Haftbefehle gegen die K-s werden um die Entführungen von Köln und Offenbach erweitert. 2. Oktober 1997: Der Prozeß gegen die beiden mutmaßlichen Entführer beginnt vor dem Frankfurter Landgericht. R.K. ist wegen Mordes angeklagt, sein Sohn wegen Beihilfe zum Mord. Beiden wird außerdem erpresserischer Menschenraub in zwei Fällen vorgeworfen. 6. Oktober 1997: S.K. gesteht die Entführung Jakub Fiszmans, will aber beim Mord nicht dabeigewesen sein. Dies sei allein die Tat seines Vaters gewesen. 9. Oktober 1997: R.K. streitet jegliche Beteiligung an den Verbrechen ab. Als Vater habe er aber versucht, seinen darin verstrickten Sohn zu decken. 24. November 1997: Ortstermin am R.K.-Haus in Langen und am Leichenfundort in Reckenroth. 15. Januar 1998: Ein gentechnisches Gutachten belastet R.K. schwer: An einem Zigarettenstummel im Entführungswagen findet sich sein Speichel, in seiner Garage werden Blutspuren von Fiszman nachgewiesen. 19. Januar 1998: Laut eines Gutachtens des LKA finden sich zahlreiche identische Textilfasern sowohl an der Kleidung Fiszmans als auch bei den K-s. 26. Januar 1998: Der Rechtsmediziner Hansjürgen Bratzke beschreibt die zahlreichen Verletzungen, die letztlich zum Tod Fiszmans geführt haben. Todeszeitpunkt und -ort können nicht exakt geklärt werden. S.K. wird bei den detaillierten Schilderungen schlecht. 2. Februar 1998: Der Bruder Jakob Fiszmans, Georg, beschreibt vor Gericht die Qualen der Familie im Schatten der beiden Verbrechen. 16. Februar 1998: Vor dem Darmstädter Landgericht erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden K-s wegen der Heftrich-Entführung im September 1993. 12. März 1998: Rainers Ehefrau Renate und seine geschiedene Ehefrau verweigern ebenso die Aussage wie Svens geschiedene Gattin. 6. Juli 1998: Das drei Tage später im Prozeß vorgestellte Gutachten eines EDV-Sachverständigen wird bekannt. Der Experte hat auf der Festplatte R.K.s Spuren von drei Erpresserschreiben entdeckt. 17. August 1998: Der Psychiater Dr. Achim Mechler bezeichnet R.K. als voll schuldfähig und gemeingefährlich. Er spricht sich für eine Sicherungsverwahrung aus. Mechlers Kollege Detlev Cabanis kommt zu dem Schluß, S.K. sei trotz seiner starken Abhängigkeit vom Vater voll schuldfähig. 31. August 1998: Die Staatsanwälte fordern lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung für R.K.. Sohn Sven soll als Mittäter mit zwölf Jahren und neun Monaten bestraft werden. 3. September 1998: Die Nebenklage verlangt auch für Sven lebenslange Haft. Er habe "gewußt und gewollt, was der Vater exekutiert hat." 7. September 1998: R.K. stellt 37 neue Beweisanträge. Unter anderem will er seinen Sohn "gehirnorganisch" untersuchen lassen. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen R.K.s Ehefrau und dessen Ex-Frau Lilo, die Geld aus der Heftrich- Entführung gewaschen haben sollen. 10./14. September 1998: Die Anwälte R.K.s plädieren für einen Freispruch vom Mordvorwurf. Zu den beiden Entführungen stellen sie keine Anträge, appellieren aber an ihren Mandanten, auszusagen. 17. September 1998: Svens Verteidiger beantragen acht Jahre Haft. Er sei von der Mittäterschaft beim Mord freizusprechen. 21. September 1998: In seinem Schlusswort beteuert R.K. noch einmal seine Unschuld. Den Ermittlern wirft er einseitige Arbeit vor und stellt zahlreiche neue Beweisanträge. 1. Oktober 1998: Die 14. Strafkammer fällt am zweiten Jahrestag der Entführung ihr Urteil. R.K. muss lebenslang hinter Gitter, sein Sohn wird zu zwölf Jahren Haft verurteilt. R.K. darf wegen besonderer Schwere der Schuld nicht bereits nach 15 Jahren entlassen werden; für ihn gilt außerdem Sicherheitsverwahrung. ▲Friday, March 30, 2007 20:31 Sehr geehrter Herr Schälike, ich nehme Bezug auf Ihre Internet-Seite. Sie erwähnen darin immer wieder den vollen Namen des Klägers und verlinken sogar eine Internetseite der Presse. Ich möchte Sie bitten, bei Ihrer – völlig legitimen – Berichterstattung und Kritik der Verfahren nicht mehr den vollen Namen des Klägers zu nennen. Sie könnten ihn abkürzen (R.K.), und damit wäre doch sicher der Informations- und Diskussionswert Ihrer Beiträge nicht geschmälert. Ich gebe Ihnen auch zu bedenken, dass man aus menschlichem Anstand nach so vielen Jahren die Namen der anderen Beteiligten – auch des Opfers – nicht mehr breittreten muss. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich andernfalls die bisherigen Erfolge der Prozesse in Frage gestellt sehe, und entsprechend die Rechte des Klägers auch Ihnen gegenüber gerichtlich geltend machen muss. Mit freundlichen Grüßen Meine Antwort: Sehr geehrter Herr Stopp, Ihrem Wunsch bin ich entgegen gekommen. Sie mailen: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich andernfalls die bisherigen Erfolge der Prozesse in Frage gestellt sehe, und entsprechend die Rechte des Klägers auch Ihnen gegenüber gerichtlich geltend machen muss. RS: Sie werden verstehen, dass Drohungen nicht zum guten Ton gehören, und ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass die Berücksichtigung Ihrer Wünsche wegen einer solchen Drohung erfolgte. Ich gehe davon aus, dass Sie sich nicht auf das Niveau eines Helmuth Jipp, Christian Schertz und Dominic Höch begeben. Ich möchte es nicht drauf ankommen lassen. Ist bestimmt auch nicht im Interesse Ihres Mandanten. Mit freundlichen Grüßen Rolf Schälike Für mich stellt sich dir Frage, warum ich den Namen des Klägers nicht nennen darf, Das Erste (ARD) jedoch am 27.03.2006, 21:00 senden durfte, und darüber immer noch im Internet berichten darf.
Bohlen vs. Heinrich Bauer Spezialzeitschriftenverlag - Klägervertretrerin Frau Dr. Stephanie Vendt nimmt die Klage zurück ▲ In der Sache 324 O 78/07 wurde Bohlen von der Rechtsanwältin Frau Dr. Stephanie Vendt vertreten. Den Bauer Verlag vertrat Anwalt Herr Jürgens. Der Vorsitzende Herr Andreas Buske: Wir möchten den Hinweis geben, dass nicht hinreichend dargelegt wurde, dass der Kläger von den Journalisten in die Falle gelockt wurde. Journalisten, welche unzulässige Aufnahmen gemacht haben. Dass aber der Fotograf ... ist nicht ausreichend dargelegt worden. Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt versuchte, den Richter umzustimmen. Das gelang ihr nicht. Der Vorsitzende: Müssen wir entscheiden? Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Entweder geben Sie eine Unterlassungserklärung ab, und wir werden nicht weiter ... . Richter Dr. Weyhe: Die Unterlassungserklärung wird abgegeben, und Sie, der Kläger, tragen die Kosten? Der Vorsitzende: Das zeitgeschichtliche Ereignis ist vorbei. Darüber sind wir uns einig. Die Anwälte gehen hinaus und beraten. Der Vorsitzende: Nach Wiedereintritt erklärt die Kläger-Vertreterin, der Kläger nehme die Klage zurück. Sie erklärt weiter, Sie verzichte auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung vom 21.09.05 324 O 634/05 und nimmt den zu Grunde liegenden Antrag zurück. Vorgelesen und genehmigt. Stellen Sie Kostenanträge? Der Beklagten-Vertreter stellt den Kostenantrag. Beschlossen und verkündet: 1. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. 2. Der Streitwert wird festgesetzt auf 60.000,00 EUR. Kommentar [RS]: Mindestens 15.000,00 EUR kostete Bohlen dieses Verfahren. Jeder Anwalt erhielt mindestens 7.500,00 EUR. Journalisten und Fotografen werden Bohlen, seine Frauen, Freundinnen etc. weiter belästigen.
Sicherungsvorgang Sport. Das Ministerium für Staatssicherheit und der DDR-Spitzensport - Heinz Florian Oertel klagt ▲ Die Terminrolle hing heute früh noch nicht aus. Ich konnte mich auf die Sache 324 O 927/06 Heinz Florian Oertel vs. Dr. Giselher Spitzer nicht vorbereiten. Dass der Kläger Heinz-Florian Oertel der beliebte Sportkommentator der DDR war, wurde mir erst nach der Sitzung bewusst. Ich sah Herrn Richter Zink, wie er sich freudig mit dem Kläger und dessen Anwalt Peter-Michael Diestel nach der Verhandlung unterhielt. Für ihn die Gelegenheit, mit einem Idol zu sprechen. Im Interview mit der SUPERillu lesen wir: Und was hatten Sie denn nun mit der
Stasi zu tun? Weshalb nimmt Dr. Oertel sich als Anwalt Herrn Peter-Michael Diestel, unterstützt vom Anwalt Dr. Sven Krüger? In den Fachkreisen ist die Einstellung diese Anwälte ein offenes Geheimnis. Weshalb lässt sich Heinz-Florian Oertel von diesen Anwälten vertreten? Herr Dr. Sven Krüger erklärte, dass er bald auch gegen das Buch des Beklagten vorgehen wird. Sehr geehrter Herr Dr. Heinz Florian Oertel, distanzieren Sie sich bitte von dieser Art der Geschichtsbewältigung und -aufarbeitung. Bleiben Sie ein Idol. Beteiligen Sie sich nicht an den Versuchen, das Buch von Giselher Spitzer zu verbieten. Giselher Spitzer: Sicherungsvorgang Sport. Das Ministerium für Staatssicherheit und der DDR-Spitzensport. (Schriftenreihe des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, 97). Schorndorf: Hofmann 2005, 704 S., ISBN 3-7780-8971-4, 55,80 EUR Der in Potsdam, Berlin und Odense lehrende Sporthistoriker Spitzer hat für den Sportausschuss des Deutschen Bundestages im BISp-Auftrag [Bundesinstitut für Sportwissenschaft] die Schattenseiten des DDR-Sports analysiert: Der Staatssicherheitsdienst, von Bürgerrechtlern „Stasi“ genannt, zielte auf totale Kontrolle und Durchherrschung. Er hatte sein Netz über 100.000 Personen im Spitzensport, deren Freunde und Familienangehörige ausgespannt. Dargestellt werden sportbezogene Aufgaben und Ziele des DDR-Geheimdienstes sowie erstmals die Auslandsspionage gegen das „Operationsgebiet“, die Bundesrepublik Deutschland. Motive und Spielraum der Akteure in diesem bezahlten und unbezahlten Überwachungsapparat werden dargelegt. Die Verheimlichung des Zwangsdopings als Hauptaufgabe der Geheimpolizei wird berücksichtigt, wobei erstmals die Effektivität unangemeldeter Trainingskontrollen empirisch belegt wird. Auf den Textteil mit neun Hauptkapiteln folgt ein ausführlicher Dokumententeil, um auf gesicherter wissenschaftlicher Basis und für jeden Interessierten überprüfbar in diesem schwierigen Gebiet deutscher Geschichte argumentieren zu können. In der Verhandlung ging es um eine MDR-Sendung, in welcher Herr Giselher Spitzer vermutlich entstellend zitiert wurde. Eine Klage gegen den MDR ist mir nicht bekannt. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Es sind drei Minuten vor Termin, können aber anfangen. Die Anwälte Herr Dr. Weberling, Dr. Michael Diestel, Dr. Sven Krüger und der Kläger Herr Dr. Heinz-Florian Oertel setzten sich an den Richtertisch. Der Vorsitzende: Es gibt
zwei Klageanträge.
Klageantrag zu 1. Beklagtenanwalt Dr. Weberling: ... . Entscheidend ist, dass es verschiedene Antworten auf die paar Dokumente geben kann. Eine Antwort war die des Führungsoffiziers: möchten einwirken. Wenn das so ist, ist mein Mandant nicht dafür verantwortlich. Was der MDR daraus gemacht hat, ist eine andere Sache. Kooperation war etwas ganz Normales. Habe ich richtig verstanden, Kooperation mit der Staatssicherheit war etwas ganz Normales? Und wenn jemand behauptet, das sei IM-Tätigkeit, kann dieser abgemahnt werden und, soll er sich wehren, tausende Euro zahlen. Der Mindestpreis für eine Unterwerfung bleibt jedoch bei 500,00 EUR. [RS] Beklagtenanwalt Dr. Weberling setzt fort: In Kontakt treten, Papier unterschreiben, konspirativ arbeiten, ist etwas Anderes. Das ist Stasi-Mitarbeit. Oh, oh, oh !!! [RS] Das ist ein typisches Beispiel. Ist man in den Stasiakten, heißt es nicht unbedingt, man war dabei. Es ist eine Geschichte, die man klären kann. Wenn ein MDR-Journalist daraus was 'rausschneidet. Herr Spitzer ist der Falsche. Zur Bewertung der Personalakte. Das MfS hat immer sich Kopien geben lassen. Ebenfalls falsch. Kopien erhielt das MfS nicht alle. Das MfS erhielt diese konspirativ über IM's bzw. GMS's in der Kaderabteilung. Der Kaderleiter war das meistens selbst. Ob GMS oder IM spielte keine Rolle. Es war Zusammenarbeit. Das war mein Wissensstand in der DDR, und dieser hat sich nicht verändert. [RS] Beklagtenanwalt Dr. Weberling führt weiter aus: Es ist eine handschriftliche Bewerbung. Für wen steht nicht drin. Was hat der MDR unterschlagen? Damit wäre das erledigt. Der MDR hat das nicht gebracht. Gelange automatisch zur Staatsicherheit, heißt nicht, für die Staatssicherheit gearbeitet zu haben. Nicht klar, was die Klage soll. Der Beklagte wirft das dem Kläger nicht vor, sondern sagt, wie man mit den Unterlagen umgehen soll. Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Was soll die Klage? Was wirklich geschehen war. Sie haben es nicht dargelegt, wo der Beklagte das dargelegt hat. Weder im Buch, noch im Interview mit dem MDR in der Sendung "Sachsenspiegel" ist es gesagt. In jeder Klage müssen wir uns auseinandersetzten mit der Gegenständlichkeit. Jedes Wort stammt vom Beklagten. Sie sagen nichts zum Zusammenhang. Wie gesagt, nicht so oder anders. Dann müssen Sie es substantiiert darlegen. Es gibt keinen Grund, es im nachgelassenen Schriftsatz nochmals nicht zu machen. Zur Verbreiterhaftung. Das betrifft den Punkt a. Achtung, Achtung! Jetzt folgt eine verheerende Logik. Macht man sich diese zu Eigen, darf man nichts mehr sagen. [RS] Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Das ist rechtlich interessant. Wir sind uns einig, dass der Interviewte sich nicht den Text zu eigen machen muss. Wir haben es nicht selten, und da bin ich auch hier mit Ihnen nicht einverstanden. Was ist dem Interviewten zuzurechnen? Es gibt im Wettbewerbsrecht ein Urteil des OLG Köln von 1986. Wenn der Interviewte Äußerungen von sich gibt, dann haftet er dafür. Sie sagen, er habe weggelassen. Das ist in jedem Interview so. Man muss damit rechnen, dass durch einen falschen Zungenschlag, der [Inhalt] falsch aufgenommen wird. Es darf nicht sein, dass dann noch viele Sätze folgen müssen: habe das nicht so gemeint. Diese Logik erinnert mich an SED-Versammlungen. Man durfte nicht mit konkreten Kritik anfangen. Leicht geriet man in den Verdacht, von westlichen Geheimdiensten gelenkt zu sein. Vor jeder konkreten Kritik musste man erklären, dass man auf den Positionen der Partei und Regierung steht, und nach Möglichkeit aus einem der letzen ZK-Plenum-Beschlüssen zitieren. [RS] Klägeranwalt Dr. Sven Krüger weiter: Der Autor behauptet, .... offizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit gewesen zu sein. Der ... hat nicht protestiert. Jetzt findet er das nicht in Ordnung, wo er was auf die Finger bekommt. Dass der Personalbogen automatisch die Stasi erhielt, bestreiten wir. Beklagtenanwalt Dr. Weberling: Sie haben eine interessante Vorgehensweise. Fax, Termin. Im Schriftsatz vom 21.03.07 bestreiten Sie erstmals, dass es so sei. Ich finde es auch interessant, dass Sie jeden Strohhalm suchen: Sie sagen, Verbreiterhaftung im Wettbew erbsrecht sei auch ein Maßstab im Äußerungsrecht. Es sind zwei verschiedene Genres. Es gibt ein neues UWG [Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb] seit ein paar Jahren. Das hat die alte Rechtssprechung geändert. Bleiben wir bei der Sache selbst. Dass mein Mandant sehr ausführlich mit dem MDR gesprochen, und der MDR daraus etwas zusammen geschnitten hat, [ist unstrittig]. Natürlich hat mein Mandant nichts mit der Einleitung zu tun. Dass der Satz aus dem Zusammenhang genommen worden ist, sagen Sie, hat nichts zu bedeuten. Sie sagen, dass man meinem Mandanten Zusammengebasteltes zurechnen kann. Dass es Ihnen nicht passt, das Buch, [ist klar]. Sie wollen das ganze Thema totmachen. [Mein Mandant hat das wissenschaftlich untersucht.] Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ich verstehe den Vortag so, dass Ihr Mandant gesagt hat ... , das Buch aufgemacht hat ... . Das bestreite ich. Sie haben nicht vorgebracht, dass Ihrem Mandanten Fremdäußerungen zugespielt wurden. Das Einzige: relativierende Äußerungen können weggefallen sein. Dazu haben Sie nichts vorgetragen. Das wissen Sie. Zum Quetschkurs im Wettbewerbsrecht: Wer sich an einem Strohhalm hält, sind Sie. Aber der Strohhalm ist schon längst weggeknickt. Ihr Mandant wirkt an der Rechtsverletzung mit. Er muss Einfluss auf die Sendung nehmen. Tut er das nicht, ist er mit verantwortlich. Beklagtenanwalt Dr. Weberling: Sie wissen es, oder wollen es nicht wissen. Die Redaktion, die Medien wählen aus dem Interview aus. Sie können diese Dinge nicht belegen. Es macht für Sie Sinn. Die Realität sieht anders aus. Das wissen auch Sie. Die Redaktionen werden Ihnen eins husten, wenn Sie eine Interviewvereinbarung haben wollen. Das Buch ist in Dresden vorgestellt worden. Sie können gegen das Buch vorgehen. Der Vorsitzende: Wenn der Beklagte sich nicht so geäußert hat, kann er eine Unterlassungserklärung abgeben und der Kläger trägt die Kosten. Beklagtenanwalt Dr. Weberling: Der Beklagte ist arbeitslos. Der Beklagte hat es so nicht gesagt, will es auch nicht sagen. Wenn es der Rechtsfindung dient ... . Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Es dient der Rechtsfindung. Der Kläger ist Pensionär. Klägeranwalt Dr. Michael Diestel: Wenn Sie nicht geschimpft hätten. Ein einziger Anruf bei uns hätte genügt. Die Parteien ziehen sich zur Beratung zurück. Nach der Beratung. Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Herr Oertel hat ein Problem mit dieser Lösung. "Herr Oertel muss sich vergleichen," kann zu Fehlinterpretationen führen. Er ist ein bekannter Sportreporter. Wenn wir ins Protokoll aufnehmen, dass es wegen der Unaufklärbarkeit zum Vergleich kam. Weil das letztlich gar nicht behauptet werden sollte. Wir müssen sicher sein, dass das nie wieder passiert. Kein nervliche Belastung, weil die Auseinadersetzung ... . Beklagtenanwalt Dr. Weberling: Sie rennen offene Türen ein. Dieser Fall belegt, dass man Akten findet, aber beweist nichts. Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Das Buch ist ... . Wir setzen uns darüber woanders auseinander. Der Vorsitzende: Vorschlag: Kostenaufteilung 1/4 zu 3/4. Gegen das Buch vorgehen, an einer anderen Stelle. Die Klägerseite geht hinaus, um sich zu beraten. Nach Wiedereintritt. Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Statt der Unterlassungserklärung das folgende Anerkenntnis zu Protokoll: Die Aktenlage zu den streitgegenständlichen Äußerungen gibt für den Eindruck nichts her. Der Beklagte bedaure, dass in der Sendung dieser Eindruck entstanden ist. Der Beklagten-Vertreter erklärt, dass diese Äußerungen vom MDR völlig aus dem Zusammenhang gerissen und willkürlich zusammengeflickt wurden. Der Vorsitzende: .... die
Aktenlage ... angegriffenen ... dadurch erweckten Eindruck. Der
Beklagten-Vertreter erklärt, dass er es bedaure, dass in der Sendung
"Sachsenspiegel" der gegenteilige Eindruck entsteht. Vor
diesem Hintergrund wird der Klageanspruch in der Hauptsache angenommen. Der
Kläger-Vertreter stellt den Antrag aus der Klage zur Hauptsache und
beantragt ein Anerkenntnisurteil. Sodann
schließen die Parteien den folgenden Kostenvergleich. Dem
Kläger fallen 1/4 der Kosten, dem Beklagten 3/4 der Kosten des
Verfahrens zur Last.
Vorgelesen und genehmigt. 30.03.07: Anerkenntnisurteil. Der Beklagte wird verschiedene Behauptungen nicht äußern. Kosten, wie im Vergleich vereinbart.
Geheimnisse von "Bild" - Zeugenaussagen ▲ In der Sache 324 O 434/05 Frau Lüer vs. Springer AG musste Bild-Redakteur Jürgen Lück als Zeuge plaudern über die Schwindeleien bei "Bild". Mein Eindruck: Die Springer-Anwälte konnten oder wollten das Plaudern nicht verhindern. Jörg Thomas, im Spaß danach gefragt, ob er denn seine Zulassung wieder erhalten habe, sprach während der gesamten "Offenbarung" wenig. Der zweite Springer-Anwalt Herr Hesch [?] versuchte, die peinliche Befragung schüchtern zu stoppen. Zu groß war das Vergnügen an diesem Tag. Es ging vermutlich um die Behauptung, Frau Christine Lüer, die niedersächsische AOK-Landeschefin und Klägerin habe 45.000,00 EUR Sonderbonus erhalten. Das habe der anwesende Beklagte zu 2., Herr Gerrit Wolters angeblich dem Zeugen Bild-Redakteur Herrn Jürgen Lück vor zwei Jahren erzählt. Nun klagt Frau Christine Lüer folgeerichtig gegen die Axel Springer AG und den "Informaten" Herrn Gerrit Wolters, vertreten von Anwalt Dr. Sven Krüger. Der Vorsitzende Andreas Buske nach Aufnahme der persönlichen Daten des Zeugen und der Belehrung: Das Beweisthema ist Ihnen bekannt? Es geht darum, dass der Beklagte zu 2 [Herr Gerrit Wolters] gegenüber der [Hannoverschen Bild] 2002 gesagt haben solle, er wisse, wie die Zahlung der 45.000,00 EUR zustande gekommen war. Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Berufe mich auf meine Pflicht, Informanten zu schützen. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Der Ehrenkodex, wie Sie ihn nennen, dient nicht dazu, die Wahrheitsfindung zu verhindern. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2002, 592 entschieden. Auch bei Ziller [?] nachzulesen. Natürlich kann der Journalist seine Informanten anonym halten. Doch hier benennt er den Informanten namentlich und zitiert ihn. Da gilt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht, wo der Informant geoutet ist. Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Nach Wiedereintritt der Vorsitzende: Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie machen die Aussage, oder nicht. Nach der Zwischenberatung müssen Sie aussagen. Dagegen können Sie sich beschweren. Sie können nach hause fahren. Der Beschwerde wird nicht abgeholfen. Sie werden wiederkommen müssen. Sagen Sie aus, oder nicht? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Sage aus. Richter Herr Dr. Weyhe diktiert ins Protokoll: Zeugenverweigerungsrecht besteht nicht. Der Zeuge sagt, er habe schlichtweg keine Erinnerung. Es sei zwei Jahre her. "Ich war zwischendurch in Bremen. Kann mich schlichtweg nicht erinnern." Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wissen Sie, wer Herr Wolters und Lüer ist? Erinnern Sie sich, mit ihm gesprochen zu haben, Bildzeitungs-Redakteur, der Sie sind? Ist das die zitierte Äußerung, der das zu Grunde liegt, oder auch ... ? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Dazu möchte ich nichts sagen, es gehört zu den Redaktions-Interna. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Das gehört für mich nicht zu den Redaktions-Interna. Beklagtenanwalt Herr Jörg Thomas: Ziehe die Robe aus. Die Frage steht: haben Sie den Artikel so geschrieben, wie er steht? Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Habe Sie nicht gefragt, ob Sie sich an diesen Tag erinnern. Habe auch nicht nach dem Wetter gefragt. Wenn Sie jemanden zitieren, ist es ein Zitat, oder denken Sie sich das aus? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Informationen stammen aus anderer Presse ... . Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Es gibt keine Veröffentlichungen dazu in anderen Zeitungen. Erfinden Sie einfach solche Zitate? Denken Sie sich gegebenenfalls Zitate, die Sie in der Bild-Zeitung schreiben, auch einfach aus? Die Richter ziehen sich erneut zur Beratung zurück, um zu klären, ob diese Fragen zulässig sind. Inzwischen erklärt Anwalt Dr. Krüger Dr. Diestel, worum es sich handelt. Der Vorsitzende Richter nach Wiedereintritt: Sie sind frei, nicht zu antworten. Richter Herr Dr. Weyhe diktiert: Beschlossen und verkündet: Dem Zeugen steht die Zeugnisverweigerung zu. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Herr Wolters sagt dazu, er wisse nicht, wie es zur Zahlung der 45.000,00 EUR gekommen sei. Erinnern Sie sich an den Artikel und die Recherche? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Nein. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Agent... . Erinnern Sie sich? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Nein. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Ist es üblich, Artikel einzuleiten, dass es angeblich nach Bild-Informatonen Unterlagen gibt? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Arbeitete in Bremen und Stuttgart. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wenn das unterschiedlich ist, dann sagen Sie, wie und wo. Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Zum Artikel kann ich nichts sagen. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Es geht nicht um den Artikel, sondern um die Einleitung allgemein: Nach Bild-Informationen ...". Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Bild ist ein Skandalblatt. Es gibt verschiedene Informanten. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Bleiben wir bei dem Beweisthema. Wenn intern etwas aus anderen Quellen, anderen Presseberichten genommen wird, heißt es dann, es handle sich um Bild-Informationen? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Man hat sechs, sieben Informanten. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Ich gehe davon aus, dass es keine Informanten gibt in Fleisch und Blut, wenn geschrieben wird: "Nach Bildinformationen." Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Kann nicht ausschließen, dass andere das so tun. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Und Sie? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Sage dazu nichts. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Zu dieser Frage haben Sie Null geantwortet. Leiten Sie so einen Bildinformanten? Beklagtenanwalt Herr Hesch: Hat nichts mit dem konkreten Satz zu tun. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Schön, dass ich die Antworten von Standeskollegen habe. Der einzige Zeuge sagt nichts aus. Wie ist es, ein Plädoyer? Richter Herr Dr. Weyhe diktiert: Vorlage der Beitrag. Daran habe ich keine Erinnerung. Erinnern Sie sich, ob es eine Agenturmeldung gewesen war? Dazu habe ich keine Erinnerung. Angeblich soll es nach Bildinformationen Unterlagen geben, wenn Informationen von Agenturen sowie anderen Presseorganen vorliegen. Ist es üblich, den Bericht so einzuleiten? Der Zeuge: Das ist möglicherweise so. Wird nachbearbeitet. Es handelt sich um eine Skandalberichterstattung. Haben wir sechs, sieben Informanten, wird so eingeleitet. Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Um es interessant zu machen, kann man das darüber schreiben. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wie ist das bei Ihnen? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: ... . Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Verhalten Sie sich so? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Selten. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wenn es mehrere Informanten gibt, kommt es dann vor, dass dann der Bild-Redakteur a zitiert, was b sagte? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Muss ich dazu was sagen? Beklagtenanwalt Jörg Thomas: Ja. Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Ja, das kommt auch vor, wenn es in indirekter Rede von mir gesetzt wurde. Der Vorsitzende: Haben wir noch mehr Fragen? Dann müssen wir unterbrechen. Beklagtenanwalt Herr Hesch: Wir sind hier bei einem Möglichkeitsbeweis. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir haben hier jemanden, der nicht aussagen will. Wenn er gezwungen wird - schwups - erinnere sich nicht mehr. Beklagtenanwalt Herr Hesch: ... . Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Mache daraus eine andere Frage. Die Aussage dieses Dritten als wörtliches Zitat von Herrn Wolters, entspricht das Ihrer Vorgehensweise? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Normalerweise nicht. Der Vorsitzende: Habe ebenfalls eine Frage. Ein Dritter hat Ihnen gesagt, Wolters habe gesagt, und Sie haben daraus Wolters zitiert. Ist das so? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Ich habe das möglicherweise in indirekter Rede geschrieben. Der Redakteur hat dann ein Zitat daraus gemacht. Richter Herr Dr. Weyhe diktiert: ... . Kommt darauf an, wie sehr man einander vertraut. Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Kommt auch vor, dass eine Äußerung vom Autor des Beitrages in indirekter Rede wiedergegeben wird. Wird dann vom Redakteur als Zitat einem Informanten zugeschrieben. Richter Herr Dr. Weyhe diktiert: Kann ein Dritter sich so geäußert haben, was Herrn Wolters zugeschrieben wurde? Zeuge: Kann das nicht ausschließen. Der Vorsitzende: Noch zwei kurze Fragen werden zugelassen. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wer war 2005 Redaktionsleiter am 25.01.2005? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Herr Schumacher war Redaktionsleiter, sein Stellvertreter war Herr Wilhelm Kramer. Steht im Impressum. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Sie wissen nicht, dass Sie diesen Artikel geschrieben haben? Zeuge Bild-Redakteur Herr Jürgen Lück: Wenn mein Name darüber steht, werde ich diesen geschrieben haben. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Danke. Richter Herr Dr. Weyhe: Der Zeuge genehmigt das Protokoll nach Diktat. Der Vorsitzende: Herr Wolters, wissen Sie noch ... ?. Beklagter Herr Wolters: Nein. Mir ist der 20.01.2005 im Gedächtnis. An diesem Tag habe ich das erste ... von Herr Lück erhalten. Ich hatte gesagt, ich sage nichts. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Gab es weitere Gespräche zwischen Ihnen und Herrn Lück? Haben Sie konkrete Erinnerungen an Gespräche mit Frau Lüer? Beklagter Herr Wolters: An das Wesentliche kann ich mich erinnern. Der Vorsitzende: An das Andere nicht? Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Sie erinnern sich? Beklagter Herr Wolters: Ich habe die Dinge, die hier stehen, gegenüber Herrn Lück nicht gesagt. Richter Herr Dr. Weyhe diktiert: Auf der Verwaltungsratssitzung habe ich Herrn Lück persönlich getroffen. Kannte ihn damals nicht. Kannte den Namen auch nicht bis zum 20.01.2005. Das für mich Entscheidende und Wichtige ist meine Erinnerung. Es ist sicher, dass ich die in Rede stehende Äußerung nicht gegenüber Herrn Rück getätigt habe. Das habe ich nicht gesagt. Herr Wolters, wissen Sie noch ... ? Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir meinen, hier belogen worden zu sein. Schlagen vor, Strafanzeige zu stellen. Der Vorsitzende: Wir haben vor, prozessleitend [weiter den Prozess zu führen]. Das ist eine Umschreibung für den Ausschluss der Pseudoöffentlichkeit. [RS]. Ende der Zeugenbefragung 14:00
Das Schwedische Königshaus fordert Millionen - Klatschpresse soll zahlen ▲ 324 O 806/05 [Königshaus] von Schweden vs. Sonnenverlag GmbH & Co. KG Die Kanzlei Prof. Dr. Prinz vertritt viele Adlige. Heute habe wir erfahren, auch das Königshaus von Schweden. Die Klatschpresse "berichtete" jahrelang über die Königin Silvia von Schweden und ihrer Familie mit ausgedachten Informationen über Ehekrise, Ehebruch sowie Scheidung. Fotomontagen von König Carl Gustav mit einer anderen Frau waren die so genannten "Beweise". Das Königshaus reagierte nicht, bis die Kanzlei Prof. Dr. Prinz sich des Königshauses annahm. Rüdiger Dienst, - heute persönlich anwesend - der Leiter des Klambt-Verlags in Baden-Baden hat Kisten voller Schriftsätze und Vorgänge, die Matthias Prinz ihm innerhalb eines knappen Jahres zusandte. Der Klambt-Verlag und seine Tochter Sonnenverlag sind mit sieben Zeitschriften des Genres Herz-Schmerz bzw. Klatsch auf dem Markt. Gerade Klatsch über Adelige wird besonders gern gelesen. Dass es mit der Wahrheit nicht genau genommen wird, ist offensichtlich. Heute versichert Rüdiger Dienst, tue ihm vieles Leid, und in Zukunft werde es anders. Für den relativ kleinen Verlag mit ca. 50 Millionen Euro Jahresumsatz bedeutet die Zahlung von Entschädigung in Millionenhöhe mehr als für das Schwedische Königshaus. Schön war die heutige Sitzung auch wegen der vielen Kraftausdrücken, die angeblich so selten bei Gerichtssitzungen fallen. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: "Müsste bekloppt gewesen sein, wenn ich alle kennen würde. Müsste bescheuert sein." "Prinz kann sehen, was interessiert mich das Gequatsche der Kammer 24." "Was kein Schwein interessiert." Juristisch gab es einen interessanten Knackpunkt. - Verjährt die Gegendarstellungspflicht, kann auf Geldentschädigung geklagt werden Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir haben die Sache jetzt mal ausgiebig behandelt. Nach der Vorberatung meinen wir, ist eine Berichtigung nicht mehr möglich. Nach drei Jahren entfällt das Berichtigungsinteresse. Bei Gegendarstellungen gibt es die Dreimonatsfrist. In diesem Fall hier handelt es sich um ein Jahr. Schadensersatzansprüche sind nicht Erfolg versprechend. Es fehlt die hinreichende Darlegung... . Eine Lizenz wollen wir auch nicht zusprechen. Über die Nichtzulässigkeit der Klage kann man ebenfalls nachdenken. Es war eine klassische Berichterstattung. Vereinnahmung auch auf dem Titelblatt. Geldentschädigung in brauchbarer Höhe ist möglich. Es war eine wesentliche Beeinträchtigung. Schon allein für [einen Text] wären 50.000,00 EUR drin. Es sind schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Für die Beklagte streitet das Jahr 2004. Vielleicht unzulässig. Es gilt der Präventivgedanken. Die angegriffenen Geschichten waren geschäftsmodellartig. Wir meinen, dass es auch Schadensersatz gibt für eine Grundabmahnung. Es darf einzeln abgerechnet werden. Ob das beim OLG hält, da sind wir uns nicht sicher. 60.000,00 Anwaltsgebühren, 300.000,00 Geldentschädigung plus Unterlassung. Das weicht von unserem anderen Vorschlag ab. Von den vier hatten wir drei Katzen im Sack. Eine haben wir nicht 'rausgeholt. Sonst haben wir nur noch Kleinigkeiten. Das ist das, was die Kammer
zu sagen hat. Dass es Berichte gab, die unmöglich waren, habe ich schon gesagt. Bin ein Fan von Prof. Prinz. Rechtfertigt aber nicht, überall das Gleiche [einzuklagen]. Viktoria: Wir haben die Lügengeschichten satt. Deshalb wollte ich auf Null. Es gibt ein Mitverschulden. Ein Betrüger kann auch sagen, der Andere habe es mir leicht gemacht. Wenn das Schwedische Königshaus fünf Jahre lang nichts gesagt hat. 1,2 Millionen [werden jetzt gefordert]. Dieser Fall ist eine kleiner Fall. Wenn ich 360.000,00 mache, dann werden die anderen Fälle noch höher. Herr Prinz macht keinen Vergleich. Der Vortrag ist unterseziert worden. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Das sind alles Punkte für das OLG. Da kann es anders sein. Sie ist schwanger und hat das Baby auf dem Arm. Da erkennt der Leser, das etwas nicht stimmt. ... . Einmal müssen wir durch. Herr Prinz, hat es Sinn, über einen Vergleich zu sprechen? Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Nein. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Da brauche ich nicht 'rauszugehen. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Schwerwiegende Verletzungen halten bei der Bevölkerung lange vor. Alkoholprobleme; hat es getrieben ... . Das Berichtigungsinteresse muss man sich im Einzelnen ansehen. Irgendwann waren die Berichtigungsansprüche berechtigt. Deshalb Schadensersatz. Jetzt weiß ich es gerichtlich, Brauche es nicht durchzusetzen. Beide Anwälte lachen. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Zu den Lizenzkosten. Darf nicht veröffentlichen. Denkt sich dann Geschichten aus, um damit zu werben. Richter Herr Dr. Korte: Vorsätzlicher Rechtsbruch, und damit werben. Ob das Lizenz auslöst? Es wurde festgestellt, dass der Lizenzgedanke bei Oliver Kahn gut ausgeführt worden ist. Es begann die fast wichtigsten Diskussion um die Anwalthonorare. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Anwaltshonorare. Anspruch ... . Gönne Herrn Prinz die Honorare. Amtsgericht Mannheim. Die Aufteilerei. Mann müsste bei den Abmahnungen die günstigste Kostenvariante wählen. Das sind die Gedanken. Herr Steinhöfel ist auch ein netter Kollege. Der BGH hat gesagt, so ginge das nicht. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Im Wettbewerbsrecht ist es so, um das Kleingewerbe zu schützen. Beklagtenanwalt: Sie wollen den Verlag in die Knie zwingen. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Hatten Sie nicht dreihundert Persönlichkeitsrechtverletzungen? Beklagtenanwalt: Hätten Sie schon 1999 abgemahnt. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Hatten Sie nicht seit 1999 Gewinne gemacht? Der Vorsitzende: Wir haben tausende Geldentschädigungen. Richter Herr Dr. Korte: Die Fülle der rechtsverletzenden Äußerungen ... . Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Müsste bekloppt gewesen sein, wenn ich alle kennen würde. Müsste bescheuert sein. Wir haben Bauer, Burda, BZ. Haben das vorgetragen. Wissend wird über mich vorgetragen; da muss ich nicht jeden Artikel einzelnen abmahnen. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Habe klare Anweisungen, mich nicht zu vergleichen. Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Der Vorsitzende: Wir laufen nicht von der Kirche fort. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting nach der Beratungspause: Haben uns das Argument des Rechtsmissbrauches überlegt, wenn es zum OLG geht aus praktischen Gründen. Wir würden 60.000,00 EUR Honoraransprüche zugestehen und uns vergleichen. Einen Vorbehalt des Einwandes brauchen wir nicht. Der Vorsitzende: Dass wir was falsch machen, kommt bei uns vor. Aber das hier nicht. § 78 Abs. 6 ZPO. Ja, das ist prima. Das wäre ein echter Teilerfolg. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Das wäre das Praktischste. Alles auf Eins. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Das würde das Urteil handhabbarer machen. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Geldentschädigungen ... . Klageantrag zu 2. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Prinz kann sagen: Was interessiert mich das Gequatsche der Kammer 24. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Die 5 kann nur eine Einzelfallentscheidung werden. Richter Herr Dr. Korte: Richtigstellungsansprüche mindern die Geldentschädigung. Entfällt der Richtigstellungsanspruch aus Zeitgründen, so geht die Geldentschädigung höher. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Die zeitnahe Veröffentlichung der Gegendarstellung macht die Geldentschädigung unnötig. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Aus rechtsdogmatischem Grund würde mich interessieren, Sie ... sich nur über die Geldentschädigung. 87 Abmahnungen. Wenn ich mich vergleiche, so möchte ich das Ganze verschlanken. 60.000,00 oder 65.000,00 ist doch Quatsch. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Bin bereit, darüber nachzudenken, wie ich das Ganze verschlanken. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Was kein Schwein interessiert. Der Vorsitzende: Habe ein paar Erbsen. Erbsen haben wir bloß. Mit den Parteien-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Anträge VIII bis XI aus dem Schriftsatz vom 10.03.06 werden übereinstimmend als erledigt erklärt. Der Klageantrag ... . Was soll aus den verträumten Richtigstellungen werden? 87 mit Richtigstellung, 26 ohne Richtigstellung. ... . Klageschrift, das zarte Teil ... . ... . Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Was meint die Kammer zur Mehrwertsteuer? Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Ist für Sie unwichtig. Es ist ein ausländisches Königshaus Richter Herr Dr. Korte: Ist Mehrwertsteuer zu zahlen. Er ist Empfänger von Leistungen. Klägeranwalt Herr Prof. Dr. Prinz: Die Prinzessin von Monaco zahlt immer Mehrwertsteuer. Schadensersatz ist ohne Mehrwertsteuer. Der Vorsitzende: Zum geltend gemachten Entschädigungsantrag erklärt der Kläger-Vertreter, das Mindeste an zu zahlender Geldentschädigung sei 5.000,00 EUR. Die Richter ziehen sich erneut zur Beratung zurück. Der Vorsitzende nach dem Wiedereintritt: Was soll nun mit den Kosten passieren? Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Prinz hat gesagt, das regeln wir schon. Der Vorsitzende: Machen wir so. Was soll mit den Akten passieren? Jede Akte muss in sich schlüssig sein. Beklagtenanwalt Herr Schultz-Süchting: Weiträumiges Schriftsatzverlangen, [bis BGH entschieden hat]. Der Vorsitzende: BGH ... . 07.12.07; Verkündung 324 O 806/05 [Königshaus] von Schweden vs. Sonnenverlag GmbH & Co. KG: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300.000,00 Euro zu zahlen. Außerdem 34.230,73 Euro. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. 09.06.09: Berufungsverhandlung Az. 7 U 4/08 Verhandlungsbericht Urteil Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Dezember 2007, Geschäftsnummer 324 O 806/05, abgeändert. Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin eine weitere Geldentschädigung in Höhe von € 100.000,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2004, insgesamt also eine Geldentschädigung in Höhe von € 400.000,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2004, zu zahlen. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weiteren Schadensersatz in Höhe von € 15.555,58, insgesamt also € 49.786,31, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf € 18.746,54 seit dem 27.10.2005 und auf € 31.039,77 seit dem 10.11.2006 zu zahlen. Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung und Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Meldungen des Tages - 23.03.2007 Brigitte Mohnhaupt ist freiNach mehr als 24 Jahren ist Brigitte Mohnhaupt raus aus dem Gefängnis. Mohnhaupt sagte nach ihrer Entlassung, dass sie in Ruhe gelassen werden wolle.
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