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Pressekammer Hamburg

bereinigt Internet- und Bibliothek-Archive

  Schwerverbrecher helfen mit ihren Klagen

Rolf Schälike - 22.09.07 - noch nicht fertig geschrieben; noch nicht korrigiert

 

 

Die Pressekammer Hamburg hat mehrere Urteile gefällt, in denen Namen von Schwerverbrechern aus den Internet-Archive verbannt werden müssen. Ein Prozesswelle hat sich seit Ende 2006 in Gang gesetzt.

Es geht nicht um die Namensnennung von verurteilten Verbrechern.

Es geht um Internet- und Bibliothek-Archive. Die Schwerverbrecher spielen lediglich eine Alibi-Funktion.

In TELEPOLIS ist das Thema von Peter Mühlbauer aufgegriffen worden: "Pressekammer schützt Schwerverbrecher"  http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26250/1.html, und wird kontrovers diskutiert.

Die richtige *Überschrift für den Artikel wäre

"Zensurkammer nutzt Schwerverbrecher zur Zensierung von Internet- und Bibliothek-Archiven"

Argumente und Antworten       

Meine Antworten auf einige Beiträge in der TELEPOLIS-Diskussion:

Frage

Antwort

 

Von welchem "Informationsbedürfnis" faselt der Autor [Peter Mühlbauer] da?

Dass es ein Informationsbedürfnis gibt, ist unstrittig.
Strittig ist jedoch, ob das Informationsbedürfnis durch Veröffentlichungen befriedigt werden darf.
Strittig ist ebenfalls, ob es überhaupt befriedigt werden darf.
Unstrittig ist, dass der Vorwurf, der Autor faselt, unsachlich ist.
Unstrittig ist, dass die Pressekammer Vorschub leistet, solchen Menschen, die anonym andere gern beleidigen, z.B. mit dem Vorwurf "faseln".

001

Der Autor dieses Artikels hat offensichtlich ein massives Problem mit dem Verständnis der Menschenwürde.

Zur Menschenwürde gehört, sich nicht zu unterwerfen, erst recht nicht unter fragwürdige Forderungen von Schwerstverbrechern.
Beißen sich zwei Ansprüche auf Achtung der Menschenwürde, dann ist Abwägung geboten.
Das Ergebnis einer solchen Abwägung durch die Pressekammer Hamburg ist mehr als fragwürdig.

002

Wir reden hier von Mördern, die auf absehbare Zeit nichts mehr von der Welt sehen werden. Die Welt wird auch auf absehbare Zeit nichts mehr von diesen Menschen sehen. Was zum Teufel tut da der Name dieser Menschen zur Sache?

Es klagen erfolgreich nicht nur Mörder, die auf absehbarer Zeit nichts mehr von der Welt sehen werden. Es klagen erfolgreich auch schon entlassene Mörder und Mörder, welche kurz vor der Entlassungsstehen.

Es gibt genug Menschen, welche das Recht verspüren, den Namen zu kennen. Es ist umstritten, ob es richtig ist, dass Vermieter und Auftraggeber ohne Kenntnis der Vergangenheit ihres Mieters bzw. neuen Arbeitnehmers vermieten bzw. einstellen  sollen. Nicht ohne Grund wird bei vielen Einstellungen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Es ist nicht untersagt, dass ein beliebiger Vermieter bzw. Arbeitgeber mit Erlaubnis des Betroffenen ein polizeiliches Führungszeugnis sich einholen darf.
Setzt sich das Verbot der Namensnennung durch, so werden immer mehr Vermieter und Arbeitsnehmer mit Recht polizeiliche Führungszeugnisse verlangen, und über ihre Mieter bzw. Abeitnehmer Informationen besitzen, die diese sonst nicht erhalten würden.

Zur Bildung des politischen Willens ist ebenfalls die Namensgebung erforderlich. Ansonsten wird der Informationsaustausch und Informationsfluss unter den Interessierten merklich erschwert. Neue Informationen gelangen nicht zu den Interessierten.

Gilt ebenfalls für wissenschaftliche Arbeiten und den Aufbau von Kontakten zwischen den Wissenschaftlern.

003

Natürlich darf die Presse den Mord an sich in epischer Breite öffentlich darstellen. Namensnennungen verbieten sich aber selbstverständlich schon aus Gründen des Opferschutzes.
Die Hinterbliebenen haben ein Recht, von der Öffentlichkeit in Ruhe gelassen zu werden.

Das ist nicht selbstverständlich. Opfer klagen gegenwärtig nicht gegen die Archive.

Der Opferschutz bedarf einer gesonderten Betrachtung. Gerade die Richter, welche Gerichtsverfahren mit Beteiligung von Verbrechern bzw. Betrügern auf der Seite einer Partei - auch bei der Pressekammer - kümmern sich nicht um die Opfer. Diese werden oft nach den Geschehnissen in eine noch schwierigere Situation gebracht als vor der gerichtlichen Klärung. 

004

Die Hinterbliebenen haben ein Recht darauf, dass ihre Trauer nicht von Krawall-Journalisten gestört wird.

Das Recht besteht zweifelsohne. Es stellt sich lediglich die Frage, was tun:

- wenn dieses Recht seinerzeit gebrochen wurde?

- dieses Recht seinerzeit hinter dem Recht Veröffentlichung stand

- auf die Durchsetzung dieses Rechts seinerzeit verzichtet wurde

- erst viel später festgestellt wurde, dass dieses Recht gebrochen wurde

- seinerzeit gewünscht wurde, als Opfer namentlich genannt zu werden

Wie kann etwas Jahre später bewiesen werden, wenn gegen die Archive vorgegangen wird.

005

Auch die Angehörigen des Mörders haben ein Recht darauf, dass ihr Name nicht in der Öffentlichkeit in den Dreck gezogen wird.

Oder propagiert der Verfasser dieses unmöglichen Artikels hier die Wiedereinführung der Sippenhaft?

Mörder haben in der Regel Namen, die nicht nur Angehörige tragen. Die Angehörigen werden nicht namentlich genannt. Durch Nennung des Namens wird der  Angehörige nicht definiert.

Den Familiennamen des Bankiersohn-Mörders gibt es 22 mal im Telefonbuch. Sind bestimmt nicht alles Angehörige.

Den Namen des Serienmörders gibt es im Telefonbuch mehr als 200 Mal.

Göhring kommt mehr als 1400 Mal vor.
Himmler mehr als 460 Mal.

Der Name des bekannten Kannibalen kommt mehr als 140 mal vor.

Das Gegenteil passiert. Da die Uni-Datenbak Wortschatz der Deutschen Sprache Beispielsätze aus den Zeitungen (Internet) sucht und programmtechnisch keine Filter besitzt, die Namen der verurteilten Mörder im Zusammenhang herauszufiltern, werden bei einigen schon abgemahnten Mördern keine Satz-Beispiele mit diesen Namen gebracht.

Es dürfte reichen, dass es einen bekannten Mörder Schröder, Müller, Lehmann gibt, und die Leipziger Uni wird gezwungen sein, keine Beispielsätze mit diesen Namen zu bringen.

Bei Gerhard Schröder habe ich auf Anhieb etwas im Internet gefunden.

So finden wir im Internet:
der-serienmoerder.de

Bei dem Tischler Gerhard Schröder aus Bremen beispielsweise, der Ende der achtziger Jahre drei Prostituierte ermordete, lag es nahe, dass die Polizei zunächst nach einem Lustmörder suchte - ein Fehler, der Schröder Zeit gab. In Wahrheit mussten die Frauen sterben, weil Schröder viel Bargeld bei ihnen vermutete.

Eine Frage der, dass auch Beispielsätze mit Schröder aus der Uni-Datenbank verwinden, bis diese geeignete Filter gefunden bzw. Zensoren eingestellt hat.

006

Sollen jetzt alle Verwandten des Mörders (das sind UNSCHULDIGE MENSCHEN!, für die die Sache schon schlimm genug ist, ihren Namen ändern müssen?

Wenn die Verwandten damit nicht umgehen können, müsste denen das Recht gegeben werden, ihren Namen zu ändern.

Die Verwandten leiden, aber es leiden auch alle die, denen die Namensnennung verboten wird.

007

Es gibt kein öffentliches Interesse, den Namen von Mördern zu nennen.

Öffentliches Interesse im Sinne eines staatlichen [behördlichen] Interesses mag es durchaus nicht geben.

Ein öffentliches Informationsinteresse kann es durch aus geben.

Wenn die Boulevardpresse etwas veröffentlicht, dann gibt es per Definition ein öffentliches Interesse.

Es gibt auch ein wissenschaftliches Interesse über das Internet mit effektiv zu kommunizieren, Gedanken auszutauschen.

Es stellt sich lediglich die Frage, ob diese Interessen zu befriedigen, erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Das den Richtern zu überlassen, ist mehr als fragwürdig.

Die Berichterstattung der Boulevardpresse als Ganzes zu verbieten, verbietet sich ebenfalls.

008

Wenn ein verurteilter Mörder aus der Haft entlassen wird, dann ist das nicht mehr der Mensch, der mal gemordet hat. 15 Jahre Strafhaft zerbrechen jede Persönlichkeit. Damit, dass die Persönlichkeit des Mörders zerbrochen wird, ist dem öffentlichen Interesse Genüge getan.

Jeder Mensch ist nach 15 Jahren nicht mehr der Mensch, der er vor 15 Jahren war. Ob 15 Jahre Stafhaft einen Menschen in seinen Grundfesten zerbrechen, ist umstritten. Die Rückfallrate ist hoch.

Das öffentliche Interesse an der Namensnennung besteht heute z.B. schon allein darin, dass die verurteilten Mörder versuchen, die Internet-Archive, die Bilbliotheks-Archive zuzensieren und zweifelhaften Anwälten auf Kosten der Allgemeinheit es erlauben neue durchaus strafbare Geschäftsfelder zu eröffnen.

009

Wenn die Medien sich anständig verhielten, wäre das alles gar nicht nötig

Anstand ist nicht das Maß für Verbote, weil es keine einheitliche Meinung darüber gibt, was anständig ist. Ich persönlich halt edie Haltung des Anwalts des Herrn Alexander A. Stopp und seiner Mandanten gegen die Archive zu klagen für unanständig.

010

Wenn die Medien mit ihrer Berichterstattung keinen Anlass zu so einem rigorosen Persönlichkeitsschutz gäben, wäre das alles gar nicht nötig.

Eine ernste Frage: die Rolle der Boulevardpresse.
Diese umstrittene Frage vor den Gerichten. noch dazu bei einem fliegenden Gerichtsstand - der Kläger kann sich den Gerichtsstand selbst wählen - auszutragen, ist verkehrt. Es komme lediglich falsche und einseitige Lösungen. Tiefgehende Diskussionen sind vor Gericht nicht möglich.

Entscheidung über Verbote zu erreichen, ist der falsch Weg. Geschäftsmodelle und die Finanzkarft der Parteien entscheidet, nicht die Vernunft und nicht das Recht.

011

Viele Medien verhalten sich aber nicht so. Im Gegenteil, um eine fette Story reinzuziehen, bzw. um damit ihre Auflage oder Einschaltquote zu steigern, beschädigen einige von ihnen die Persönlichkeitsrechte von Straffälligen unterdessen in einem Ausmass, das nicht mehr hingenommen werden kann.

Was ist der Maßstab, was hingenommen werden kann? Doch nicht etwas die Gefühlswelt des Vorsitzenden Richters, des Herrn Andreas Buske?

 

012

Wem nützt es, wenn ein Strafgefangener nach Verbüßung seiner Strafe mit Passfoto und Namen publiziert wird, damit ihm auch ja jede Resozialisierung misslinge ?

Oder wenn aufgrund einer fortgesetzten Namensnennung unschuldige Angehörige (auch Kinder) auf der Strasse zusammengeschlagen oder angepöbelt werden?

Wo ist es bewiesen, dass die namentliche Nennung den Resozialisierungsprozess behindert. Es ist doch denkbar, dass sich die Umgebung kriminell verhält gegenüber einem entlassenen Mörder. Die Staatsmacht sollte sich lieber damit beschäftigen, als durch Verbote der Namensnennung dieses kriminelle Potential unberührt zu lassen.

013

Die Medien sind selber schuld, wenn sie nun mit harten Bandagen angegangen werden. Sie sind sich zum Teil nicht mal zu schade, trauernden Hinterbliebenen mittels Papparazzi nachzusteigen.

Nicht nur die Medien werden von der Pressekammer Hamburg, dem Herrn Alexander A. Stopp und seiner Mandanten (verurteilten Mördern) mit harten Bandagen angegangen.

Angegangen wird nicht nur die Bouleward-Presse, auch seriöse Zeitungen, Fernsehsender, die Fachpresse, die UNI-Datenbank der Universität Leipzig und die Bibliotheken.

Angegangen wird auch meine Berichterstattung über diesen Versuch der Rückwärts-Zensur und des Geschichtsvergessens

014

Es sind nicht alle Medien gleich übel, aber wir wissen auch genau, dass es schwarze Schafe unter ihnen gibt, und wer sie verlegt.
Man lese doch wieder einmal das ausgezeichnete Buch von Heinrich Böll, "Die verlorene Ehre der Katharina Blum".

Das Buch von Heinrich Böll, "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" ist ein ausgezeichnetes Buch.

015

Für wen ist der Name denn wichtig ?
Wieso wurde denn der Name überhaupt publiziert ?
Ich sage klipp und klar, es steht uns nicht zu, den Namen zu wissen.
Oder will hier jemand eine Hexenjagd starten ?

Die Kenntnis des Namens hat neben der besseren Glaubhaftigkeit der Berichterstattung und damit der Befriedigung des Informationsbedürfnisses - aus welchen Gründen auch immer - Bedeutung ebenfalls für die Wissenschaft: Geschichte, Kriminalistik, Psychologie. Medienwissenschaft, Jura u.a.

Bedeutung hat die Namensnennung auch für die politische Willensbildung, die Kultur, Ethik etc.

Ein Mensch ist eine Einheit aus sehr vielen Bestandteilen. Löst man nur eine Tat ohne Bezug zu den anderen Bestandteilen heraus, so kann die Tat und die damit zusammenhängenden Fragen nicht behandelt werden. Der Name ist ein Bindeglied.

Natürlich geht auch alles ohne Namensnennung, jedoch viel schwieriger.

016

Es handelt es sich bei der betroffenen Person weder um eine Person der Zeitgeschichte, noch um eine Person, die wichtige Entscheidungen fällen oder beeinflussen kann.

Das Kriterium, dass nur absolute oder relativer Personen der Zeitgeschichte veröffentlicht werden dürfen, führt dazu, dass die Gerichte entscheiden, wer eine Person der Zeitgeschichte ist und wie lange.

Dazu fehlt es einer gesetzlichen Grundlage.
Die gesamte juristische Argumentationskette ist an der Haaren herbeigezogen.

Was ist eine Person der Zeitgeschichte? Wer macht Geschichte? machen die verurteilten Mörder und deren Anwalt Herrn Alexander A. Stopp durch den Angriff auf die Archive Zeitgeschichte? Ich eine, ja. Weshalb haben die Gerichte das Recht zu meinen, Nein.

017

Also sind solche Bemerkungen wie z.B. "Dann müsste man ja auch die Namen von Hitler und anderen löschen" vollkommen unangebracht.

Es stellt sich allerdings die Frage, wo ist die Grenze des Persönlichkeitsschutzes und des Rechts auf Selbstbestimmung, um nicht das Recht auf Archive und alle damit.

018

Für wissenschaftliche Forschungen sind die Realnamen ebenfalls irrelevant.

Die Rolle des Namens hängt ab von der Art der wissenschaftlichen Forschungen und dem vorhandenen Material.
Für sozialogische Forschungen, für die Materialsuche, für den Aufbau von wissenschaftlichen Kontakten, die Genforschung, Jura ist der Name ausschlaggebend.

Mann kann den Namen ohne Bezug zur Tat nennen, oder die Tat ohne Namen. Es entstehen Schwierigkeiten für die Forscher bei Namensgleichheit bzw. mehreren Tätern einer gleichen Tat.

Der Zugriff auf die Internet- und Bibliothek-Archive ist wesentlicher Bestandteil wissenschaftlicher Arbeit.

Es geht auch ohne Namensnennung, jedoch wesentlich schwieriger und viel Material kann verloren gehen.

019

NIEMAND benötigt den Realnamen. Außer man will einen Pranger
einrichten.

Die Gefahr der Prangerwirkung ist real vorhanden. Damit muss der Mörder leben können. Wäre ein guter Ansatz für eine echte Resozialisierung.

020

Merkt denn hier niemand, das so eine Speicherung Schäuble in die Hände spielt ?

Ein zu billiges Argument. Tatsache ist, dass der Staat mit Schäuble aber auch ohne Schäuble immer mehr Daten sammelt, speichert und auswertet. Diese Daten sind für die Öffentlichkeit, meist auch nicht für den einzelnen Betroffenen,  nicht zugänglich.

Dieser Prozess ist nicht aufzuhalten.

Weshalb sollen der Öffentlichkeit keine öffentlich zugängliche Archive zu Verfügung stehen.

Die Löschung erfolgt doch nicht zu hundert Prozent. In den geschlossenen bzw. begrenzt zugänglichen Archive bleiben die Originale ungeschwärzt, die Daten werden nicht gelöscht.

021

Entsteht ein Recht später, kann es (rechtstaatlich) nie rückwirkend geltend gemacht werden. Wie kann etwas strafbar werden, dass zur Tatzeit nicht strafbar ist?

Die Argumentation der Richter:
Das Recht ist nicht später entstanden. Durch die öffentliche unbegrenzte Zugänglichkeit erfolgt die Tat der Veröffentlichung auch heute. Heute ist es strafbar.

022

Das 'säubern' von wayback-Maschinen ist Geschichtsfälschung, nichts anderes. Am Beispiel eines Straftäters wird hier durchexerziert, was im nächsten Schritt auf alle Aufzeichnungen, Geschichtsschreibungen, u.s.w. zukommt.

Die Argumentation der Richter:
Mann kann säubern oder, wie bei den Giftschränken in den Bibliotheken, technisch die Zugangsberechtigung einschränken.

023

Das Urteil und die Abmahnerei stinken, aber darin steckt ein wahrer Kern.
Jeder hat hat eine zweite Chance verdient. Entweder, ein verurteilter Verbrecher sitzt seine Strafe ab und kommt danach frei, dann hat er seine Schuld gesühnt und kann resozialisiert werden.
Oder aber er ist so gefährlich, daß er auch nach Absitzen seiner Strafe nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden darf. Dann gibt's Sicherheitsverwahrung, Ende.
Dieser Wischi-waschi-Status-Quo nach dem Motto "Wir lassen dich zwar frei, aber der Rest deines natürlichen Lebens ist trotzdem versaut" ist himmelschreiender Bullshit.
Ganz oder gar nicht. Freilassen oder einsperren. Aber nach der Freilassung an den Pranger stellen und die Drecksarbeit dem Lynchmob überlassen?

Es stellt sich die Frage, was dient der zweiten Chance mehr:

Über der früheren und laufenden Berichtserstattung zu stehen und damit zu leben lernen

oder

Aus dem Gefängnis heraus bzw. als entlassener Häftling gegen die Presse, Autoren, Wissenschaftler und Berichterstatter bei der Pressekammer zu klagen und die Internet- sowie Bibliothek-Archive zu zensieren versuchen?

Mit dem Absitzen der Strafe ist noch lange nichts alles abgegolten. man zählt z.B. als vorbestraft.

Gerichtlich gegen frühere Berichte vorzugehen führt durchaus zu dem Streisand-Effekt.

Bei den noch einsitzenden Mördern R.K. und W.H. ist die volle Namensnennung inzwischen vom OLG Hamburg erlaubt worden. Die Entscheidungen von Buske sind gekippt worden.

024

Die Justiz hat ja Abschriften von Prozessen immer schon geschwärzt herausgegeben. Aber trotzdem sind die Namen bekannt geworden. Dennoch sind die unvermeidlichen, vereinzelten Löcher im Deich kein Grund, den Damm zur Gänze einzureißen.

Im Zeitalter des Internets sind das nicht mehr Löcher im Deich.

Die leichte Zugänglichkeit zu Informationen - wünschenswerte aber auch unliebsame, richtige oder falsche - kann durch Gerichtsentscheidungen nicht unterbunden werden.

Die Menschen werden damit leben lernen, besser als heute.

Durch Gerichtsprozesse gegen das Internet werden die Namen oft erst der breiten Öffentlichkeit bekannt. Dieser Effekt hat seinen Namen: Streisand-Effekt

025

     
     

 

Argumente gegen die Entscheidungen der Pressekammer Hamburg zu der Zensur der Internet- und Bibliothek-Archive       

Wird in zukünftigen Geschichtsbüchern stehen: Ein großes Land 'U' hat ein kleines Land 'I' überfallen (Die Namen der Länder unterliegen dem Persönlichkeitsschutz)? Sicher wird sich auch ein Richter finden, der negative Wetterberichte aus den Aufzeichnungen tilgen will.

Um es auf den Punkt zu bringen: Hat man als Nachfahre eines vor 2.500 Jahren zum Tode verurteilten das Recht, die Tilgung des Namens von Steintafeln, Kopien dieser Tafel und allen Abbildungen zu verlangen?

Den griechischen Philosophen Sokrates (um 470-399 v. Chr.) verurteilt die Polis von Athen zum Tode. Sie begründet ihr drakonisches Strafmaß mit der Verführung der Jugend - zur Vernunft. Dieses Todesurteil ist einer der berühmtesten Angriffe auf die Freiheit des Denkens in der europäischen Geistesgeschichte."

Darf der verurteilte und hingerichtete Jugendverderber Sokrates (immer wenn den Mächtigen die Argumente fehlen, geht es um Kinder/Jugendschutz) zukünftig nur noch S. genannt werden?

Überhaupt: Sieht aus, dass Vernunft seit Jahrtausenden ein Straftatbestand ist. Das schwerste Verbrechen schlechthin.

Der Grabstein für diesen Richter steht: Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

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Das Internet ist in dieser Beziehung schon ein Novum, denn früher war es halt so, dass die Kenntnis über einen Straftäter und dessen Straftat, zumindest außerhalb der näheren Umgebung der Betroffenen der Straftat, relativ schnell wieder in Vergessenheit geriet. Also einfach mal den Namen des neuen Nachbarn, Geschäftspartners oder Arbeitskollegen in Google eingeben, ging damals nicht.

Heute ist das aber möglich, im Einzelfall durchaus auch zum Nachteil, eines vielleicht zu "unrecht" Verurteilten, es gibt ja durchaus Fälle wo die Sachlage nicht ganz so eindeutig ist wie sie manchmal in den
Medien dargestellt wird, gerade im geschäftlichen Bereich gibt es etliche Verurteilungen, bei denen man den Verurteilten zwar gerne ein gerüttelt Maß an zu großer Vertrauensseligkeit, Naivität und vielleicht auch purer Dummheit unterstellen muß, aber sicher keine kriminelle Energie. Auch jemand der jahrelang mit den
Unterhaltszahlungen im Rückstand bleibt, muß auch irgendwann mit einer Freiheitsstrafe rechnen, ohne sich möglicherweise vorher darüber im klaren darüber zu sein, was so eine Vorstrafe für sein weiteres berufliches Leben für Folgen haben kann. Ich hab auch schon mal jemanden getroffen, der im Suff den Vergewaltiger seiner Ex-Freundin erstochen hatte und dafür selbstverständlich jahrelang hinter Gitter mußte, war ansonsten "eigentlich" ein wirklich harmloser und netter Kerl, der sich dann auch nie wieder etwas zu Schulden kommen lassen hat und mit dem man jetzt kein Problem hätte ein Bier, (ok, sehr unpassend), trinken zu gehen und sich mit ihm über seinen Job und seine Familie zu unterhalten.

Trotzdem bin ich sehr skeptisch, was dieses Urteil angeht, sollte dies Schule machen, so führt das vor allem zu einem, nämlich zu mehr Misstrauen. Wenn allgemein bekannt ist, dass bereits nach 6 Monaten,
(6 Monate nach was eigentlich? Mord, Verurteilung, Freilassung?), keine öffentliche namentliche Nennung eines Straftäters mehr erfolgen darf, dann wird in Zukunft eben JEDER ein polizeiliches Führungszeugnis einfordern, bevor er jemandem einen Job gibt, Geschäftsbeziehungen aufnimmt, zur Miete wohnen läßt, etwas verleiht oder ein Darlehen gewährt. Außerdem werden kostenpflichtige Auskunfteien wie Pilze aus dem Boden schießen und wer da einmal registriert ist kommt sein Leben lang nicht mehr raus, zumal solche Auskunfteien vermutlich in Deutschland nicht zulässig sein werden und daher ihr Geschäft in Luxemburg, Österreich oder der Schweiz betreiben werden und dann, (es ist halt nun mal ein Geschäft), gegen entsprechende Bezahlung auch eine "gewisse moralische Flexibilität" aufweisen werden.

Andererseits, was soll's, der Innenminister sorgt dafür, dass grundsätzlich erstmal jeder verdächtig ist, der Bundesrat kriminalisiert mit seiner Zustimmung zur Urheberrechtsnovelle alle die Freude an Bildung, Büchern, Filmen und Musik haben, die Öffentlich Rechtlichen mit ihrer GEZ sorgen mit ihrer "PC-Steuer" dafür, daß Hunderttausende von Computer, PDA und Handybesitzern zu "Gebührenerschleichern" mutieren, Herr Meisner klärt uns über "kriminelle" Machenschaften in der Kunstwelt auf. Ist nicht leicht sauber zu bleiben, wenn nicht sogar unmöglich, die Differenzierung fällt zunehmend schwerer, irgendwann wird es heißen: "Na gut er ist ein Mörder, aber immerhin hat er nicht mich umgebracht oder zumindest niemanden den ich kenne und Kriminelle sind wir inzwischen alle, nur dass noch nicht jeder erwischt wurde und falls doch ist es  ganz gut, dass sich dazu nach spätestens 6 Monaten keiner mehr dazu öffentlich äußern darf."

Natürlich muss abgewogen werden. Das ist aber nicht das Problem. Es kann nicht sein, dass etwas heute erlaubt ist, es aber in ein paar Monaten verboten ist.  Warum ist das Persönlichkeitsrecht eines Verurteilten nach der Verurteilung kleiner als ein paar Monate später? Steht da im Urteil etwas von 6 Monate reduzierte
Persönlichkeitsrechte? Wozu braucht die Bevölkerung Informationen und Schutz wenn der Verbrecher eh im Gefängnis sitzt? Erst wenn er wieder frei ist, bräuchte sie Informationen und Schutz, wenn es denn so sein sollte. Die Entscheidung ob der Name genannt werden darf, muss einmal getroffen werden, und dann für immer gelten. Im Zweifel muss es halt von Anfang an verboten sein. Aus dem Internet bekommt man Informationen eh nicht wieder raus. Je nachdem, wie weit sich der Name verbreitet hat, hat der Verurteilte dann Glück oder Pech ob er seine Persönlichkeitsrechte durchsetzen kann. Das kann es ja auch nicht sein.

Ein Mörder ist qua definitionem ein Mensch, der aus niederen Beweggründen das Leben eines anderen Menschen ausgelöscht hat.

Der Umstand, dass ein Mörder z.B. durch eine langjährige Haftstrafe in juristischer Hinsicht seine Schuld abgegolten hat, kann nicht bedeuten, dass er den Knast als Mensch ohne kriminelle Vergangenheit verlässt.

Ein Mörder wird auch nach einer Haftstrafe nicht zu einem unbeschriebenen Blatt; aber dazu würde er gemacht, wenn man einen Mörder nicht mehr namentlich Mörder genannt werden darf.

In der Antike gab es den Brauch der 'damnatio memoriae', mit dem man selbst die Erinnerung an die in Ungnade gefallene Herrscher zu tilgen versuchte, z.B. in dem man Statuen zerstörte und Inschriften auslöschte.

Der Richterspruch löscht aber die Erinnerung an die  Opfer aus, indem verboten wird, den Namen der Täter auszusprechen. So werden die Opfer ein zweites Mal getötet.

Es wird immer gedruckte oder geschriebene Quellen geben, die nicht gelöscht werden können. Und da diese digitalisiert werden können, werden sie auch in dieser oder jener Form im Internet wieder auftauchen.

Auch werden spätestens in der 3. Generation die Nachfahren jegliche Lust verlieren, den Rest ihres Lebens mit einer Namenssuche zu verbringen.

Diskussionen in der Presse            

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 22.09.07

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