Pressekammer Hamburg
bereinigt
Internet- und Bibliothek-Archive
Schwerverbrecher helfen mit ihren Klagen
Rolf Schälike - 22.09.07 - noch nicht
fertig geschrieben; noch nicht korrigiert
Die Pressekammer Hamburg hat mehrere Urteile gefällt, in denen Namen von
Schwerverbrechern aus den Internet-Archive verbannt werden müssen.
Ein Prozesswelle hat sich seit Ende 2006 in Gang gesetzt.
Es geht nicht um die Namensnennung von verurteilten Verbrechern.
Es geht um Internet- und Bibliothek-Archive. Die Schwerverbrecher spielen lediglich eine
Alibi-Funktion.
In TELEPOLIS ist das Thema von Peter Mühlbauer aufgegriffen worden:
"Pressekammer schützt Schwerverbrecher"
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26250/1.html, und wird kontrovers
diskutiert.
Die richtige *Überschrift für den Artikel wäre
"Zensurkammer nutzt Schwerverbrecher zur
Zensierung von Internet- und Bibliothek-Archiven"
Argumente und
Antworten ▲
Meine Antworten auf einige Beiträge in der
TELEPOLIS-Diskussion:
Frage |
Antwort |
|
Von welchem "Informationsbedürfnis"
faselt der Autor [Peter Mühlbauer] da? |
Dass es ein Informationsbedürfnis gibt, ist
unstrittig.
Strittig ist jedoch, ob das
Informationsbedürfnis durch Veröffentlichungen befriedigt werden
darf.
Strittig ist ebenfalls, ob es
überhaupt befriedigt werden darf.
Unstrittig ist, dass der Vorwurf,
der Autor faselt, unsachlich ist.
Unstrittig ist, dass die Pressekammer Vorschub leistet,
solchen Menschen, die anonym andere gern beleidigen, z.B. mit
dem Vorwurf "faseln". |
001 |
Der Autor dieses Artikels hat
offensichtlich ein massives Problem mit dem Verständnis der
Menschenwürde. |
Zur Menschenwürde gehört, sich nicht zu unterwerfen, erst recht
nicht unter fragwürdige Forderungen von Schwerstverbrechern.
Beißen sich zwei Ansprüche auf Achtung der Menschenwürde, dann
ist Abwägung geboten.
Das Ergebnis einer solchen Abwägung durch die Pressekammer
Hamburg ist mehr als fragwürdig. |
002 |
Wir reden hier von Mördern, die auf
absehbare Zeit nichts mehr von der Welt sehen werden. Die Welt
wird auch auf absehbare Zeit nichts mehr von diesen Menschen
sehen. Was zum Teufel tut da der Name dieser Menschen zur Sache? |
Es klagen erfolgreich nicht nur Mörder, die auf absehbarer Zeit
nichts mehr von der Welt sehen werden. Es klagen erfolgreich
auch schon entlassene Mörder und Mörder, welche kurz vor der
Entlassungsstehen.
Es gibt genug Menschen, welche das Recht verspüren, den Namen zu
kennen. Es ist umstritten, ob es richtig ist, dass Vermieter und
Auftraggeber ohne Kenntnis der Vergangenheit ihres Mieters bzw.
neuen Arbeitnehmers vermieten bzw. einstellen sollen.
Nicht ohne Grund wird bei vielen Einstellungen ein polizeiliches
Führungszeugnis verlangt.
Es ist nicht untersagt, dass ein beliebiger Vermieter bzw.
Arbeitgeber mit Erlaubnis des Betroffenen ein polizeiliches
Führungszeugnis sich einholen darf.
Setzt sich das Verbot der Namensnennung durch, so werden immer
mehr Vermieter und Arbeitsnehmer mit Recht polizeiliche
Führungszeugnisse verlangen, und über ihre Mieter bzw.
Abeitnehmer Informationen besitzen, die diese sonst nicht
erhalten würden.
Zur Bildung des politischen Willens ist ebenfalls die
Namensgebung erforderlich. Ansonsten wird der
Informationsaustausch und Informationsfluss unter den
Interessierten merklich erschwert. Neue Informationen gelangen
nicht zu den Interessierten.
Gilt ebenfalls für wissenschaftliche Arbeiten und den Aufbau von
Kontakten zwischen den Wissenschaftlern. |
003 |
Natürlich darf die Presse den Mord
an sich in epischer Breite öffentlich darstellen.
Namensnennungen verbieten sich aber selbstverständlich schon aus
Gründen des Opferschutzes.
Die Hinterbliebenen haben ein Recht, von der Öffentlichkeit in
Ruhe gelassen zu werden. |
Das ist nicht selbstverständlich. Opfer klagen gegenwärtig nicht
gegen die Archive.
Der Opferschutz bedarf einer gesonderten Betrachtung. Gerade die
Richter, welche Gerichtsverfahren mit Beteiligung von
Verbrechern bzw. Betrügern auf der Seite einer Partei - auch bei
der Pressekammer - kümmern sich nicht um die Opfer. Diese werden
oft nach den Geschehnissen in eine noch schwierigere Situation
gebracht als vor der gerichtlichen Klärung. |
004 |
Die Hinterbliebenen haben ein Recht
darauf, dass
ihre Trauer nicht von Krawall-Journalisten gestört wird. |
Das Recht besteht zweifelsohne. Es stellt sich lediglich die
Frage, was tun:
- wenn dieses Recht seinerzeit gebrochen wurde?
- dieses Recht seinerzeit hinter dem Recht
Veröffentlichung stand
- auf die Durchsetzung dieses Rechts seinerzeit
verzichtet wurde
- erst viel später festgestellt wurde, dass
dieses Recht gebrochen wurde
- seinerzeit gewünscht wurde, als Opfer
namentlich genannt zu werden
Wie kann etwas
Jahre später bewiesen werden, wenn gegen
die Archive vorgegangen wird. |
005 |
Auch die Angehörigen des Mörders haben ein Recht darauf, dass
ihr
Name nicht in der Öffentlichkeit in den Dreck gezogen wird.
Oder
propagiert der Verfasser dieses unmöglichen Artikels hier die
Wiedereinführung der Sippenhaft? |
Mörder haben in der Regel Namen, die nicht nur Angehörige
tragen. Die Angehörigen werden nicht namentlich genannt. Durch
Nennung des Namens wird der Angehörige nicht definiert.
Den Familiennamen des Bankiersohn-Mörders gibt es 22 mal im
Telefonbuch. Sind bestimmt nicht alles Angehörige.
Den Namen des Serienmörders gibt es im Telefonbuch mehr als 200
Mal.
Göhring kommt mehr als 1400 Mal vor.
Himmler mehr als 460 Mal.
Der Name des bekannten Kannibalen kommt mehr als 140 mal vor.
Das Gegenteil passiert. Da die
Uni-Datenbak
Wortschatz der Deutschen Sprache Beispielsätze aus den Zeitungen
(Internet) sucht und programmtechnisch
keine Filter besitzt, die Namen der verurteilten Mörder im
Zusammenhang herauszufiltern, werden bei einigen schon
abgemahnten Mördern keine Satz-Beispiele mit diesen Namen
gebracht.
Es dürfte reichen, dass es einen bekannten Mörder Schröder,
Müller, Lehmann gibt, und die Leipziger Uni wird gezwungen
sein, keine Beispielsätze mit diesen Namen zu bringen.
Bei Gerhard Schröder habe ich auf Anhieb etwas im Internet
gefunden.
So finden wir im Internet:
der-serienmoerder.de
Bei dem Tischler Gerhard
Schröder aus Bremen beispielsweise, der Ende der achtziger Jahre
drei Prostituierte ermordete, lag es nahe, dass die Polizei
zunächst nach einem Lustmörder suchte - ein Fehler, der Schröder
Zeit gab. In Wahrheit mussten die Frauen sterben, weil Schröder
viel Bargeld bei ihnen vermutete.
Eine Frage der, dass auch Beispielsätze mit Schröder aus der
Uni-Datenbank verwinden, bis diese geeignete Filter gefunden
bzw. Zensoren eingestellt hat. |
006 |
Sollen jetzt alle Verwandten des Mörders (das sind UNSCHULDIGE
MENSCHEN!, für die die Sache schon schlimm genug ist, ihren
Namen ändern müssen? |
Wenn die Verwandten damit nicht umgehen können, müsste denen das
Recht gegeben werden, ihren Namen zu ändern.
Die Verwandten leiden, aber es leiden auch alle die, denen die
Namensnennung verboten wird. |
007 |
Es gibt kein öffentliches Interesse, den Namen von Mördern zu
nennen. |
Öffentliches Interesse
im Sinne eines staatlichen [behördlichen] Interesses mag es
durchaus nicht geben.
Ein
öffentliches Informationsinteresse kann es durch aus geben.
Wenn die Boulevardpresse etwas veröffentlicht, dann gibt es per
Definition ein öffentliches Interesse.
Es gibt auch ein
wissenschaftliches Interesse über das
Internet mit effektiv zu kommunizieren, Gedanken auszutauschen.
Es stellt sich lediglich die Frage, ob diese
Interessen zu befriedigen, erlaubt oder nicht erlaubt ist.
Das den Richtern zu überlassen, ist mehr als fragwürdig.
Die Berichterstattung der Boulevardpresse als Ganzes zu
verbieten, verbietet sich ebenfalls. |
008 |
Wenn ein verurteilter Mörder aus der Haft entlassen wird, dann
ist das nicht mehr der Mensch, der mal gemordet hat. 15 Jahre
Strafhaft zerbrechen jede Persönlichkeit. Damit, dass die
Persönlichkeit des Mörders zerbrochen wird, ist dem öffentlichen
Interesse Genüge getan. |
Jeder Mensch ist nach 15 Jahren nicht mehr der Mensch, der er
vor 15 Jahren war. Ob 15 Jahre Stafhaft einen Menschen in seinen
Grundfesten zerbrechen, ist umstritten. Die Rückfallrate ist
hoch.
Das öffentliche Interesse an der Namensnennung besteht heute
z.B. schon allein darin, dass die verurteilten Mörder versuchen,
die Internet-Archive, die Bilbliotheks-Archive zuzensieren und
zweifelhaften Anwälten auf Kosten der Allgemeinheit es erlauben
neue durchaus strafbare Geschäftsfelder zu eröffnen. |
009 |
Wenn die Medien sich anständig verhielten, wäre das alles gar
nicht nötig
|
Anstand ist nicht das Maß für Verbote, weil es keine
einheitliche Meinung darüber gibt, was anständig ist. Ich
persönlich halt edie Haltung des Anwalts des Herrn
Alexander A.
Stopp und seiner Mandanten gegen die Archive zu klagen für
unanständig. |
010 |
Wenn die Medien mit ihrer Berichterstattung keinen Anlass zu so
einem rigorosen Persönlichkeitsschutz gäben, wäre das alles gar
nicht nötig.
|
Eine ernste Frage: die Rolle der Boulevardpresse.
Diese umstrittene Frage vor den Gerichten. noch dazu bei einem
fliegenden Gerichtsstand - der Kläger kann sich den
Gerichtsstand selbst wählen - auszutragen, ist verkehrt. Es
komme lediglich falsche und einseitige Lösungen. Tiefgehende
Diskussionen sind vor Gericht nicht möglich.
Entscheidung über Verbote zu erreichen, ist der falsch Weg.
Geschäftsmodelle und die Finanzkarft der Parteien entscheidet,
nicht die Vernunft und nicht das Recht. |
011 |
Viele Medien verhalten sich aber nicht so. Im Gegenteil, um eine
fette Story reinzuziehen, bzw. um damit ihre Auflage oder
Einschaltquote zu steigern, beschädigen einige von ihnen die
Persönlichkeitsrechte von Straffälligen unterdessen in einem
Ausmass, das nicht mehr hingenommen werden kann. |
Was ist der Maßstab, was hingenommen werden kann? Doch nicht
etwas die Gefühlswelt des Vorsitzenden Richters, des Herrn
Andreas Buske?
|
012 |
Wem nützt es, wenn ein Strafgefangener nach Verbüßung seiner
Strafe mit Passfoto und Namen publiziert wird, damit ihm auch ja
jede Resozialisierung misslinge ?
Oder wenn aufgrund einer fortgesetzten Namensnennung unschuldige
Angehörige (auch Kinder) auf der Strasse zusammengeschlagen oder
angepöbelt werden? |
Wo ist es bewiesen, dass die namentliche Nennung den
Resozialisierungsprozess behindert. Es ist doch denkbar, dass
sich die Umgebung kriminell verhält gegenüber einem entlassenen
Mörder. Die Staatsmacht sollte sich lieber damit beschäftigen,
als durch Verbote der Namensnennung dieses kriminelle Potential
unberührt zu lassen. |
013 |
Die Medien sind selber schuld, wenn sie nun mit harten Bandagen
angegangen werden. Sie sind sich zum Teil nicht mal zu schade,
trauernden Hinterbliebenen mittels Papparazzi nachzusteigen. |
Nicht nur die Medien werden von der Pressekammer Hamburg, dem Herrn
Alexander A.
Stopp und seiner Mandanten (verurteilten Mördern) mit harten Bandagen angegangen.
Angegangen wird nicht nur die Bouleward-Presse, auch seriöse
Zeitungen, Fernsehsender, die Fachpresse, die UNI-Datenbank der
Universität Leipzig und die Bibliotheken.
Angegangen wird auch meine Berichterstattung über diesen Versuch
der Rückwärts-Zensur und des Geschichtsvergessens |
014 |
Es sind nicht alle Medien gleich übel, aber wir wissen auch
genau, dass es schwarze Schafe unter ihnen gibt, und wer sie
verlegt.
Man lese doch wieder einmal das ausgezeichnete Buch von Heinrich
Böll, "Die verlorene Ehre der Katharina Blum". |
Das Buch
von Heinrich Böll, "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" ist
ein ausgezeichnetes Buch. |
015 |
Für wen ist der Name denn wichtig ?
Wieso wurde denn der Name überhaupt publiziert ?
Ich sage klipp und klar, es steht uns nicht zu, den Namen zu wissen.
Oder will hier jemand eine Hexenjagd starten ? |
Die Kenntnis des Namens hat neben der besseren Glaubhaftigkeit
der Berichterstattung und damit der Befriedigung des
Informationsbedürfnisses - aus welchen Gründen auch immer -
Bedeutung ebenfalls für die Wissenschaft: Geschichte,
Kriminalistik, Psychologie. Medienwissenschaft, Jura u.a.
Bedeutung hat die Namensnennung auch für die politische
Willensbildung, die Kultur, Ethik etc.
Ein Mensch ist eine Einheit aus sehr vielen Bestandteilen. Löst
man nur eine Tat ohne Bezug zu den anderen Bestandteilen heraus,
so kann die Tat und die damit zusammenhängenden Fragen nicht
behandelt werden. Der Name ist ein Bindeglied.
Natürlich geht auch alles ohne Namensnennung, jedoch viel
schwieriger. |
016 |
Es handelt es sich bei der betroffenen Person weder um eine Person
der Zeitgeschichte, noch um eine Person, die wichtige Entscheidungen
fällen oder beeinflussen kann. |
Das Kriterium, dass nur absolute oder relativer Personen der
Zeitgeschichte veröffentlicht werden dürfen, führt dazu, dass
die Gerichte entscheiden, wer eine Person der Zeitgeschichte ist
und wie lange.
Dazu fehlt es einer gesetzlichen Grundlage.
Die gesamte juristische Argumentationskette ist an der Haaren
herbeigezogen.
Was ist eine Person der Zeitgeschichte? Wer macht Geschichte?
machen die verurteilten Mörder und deren Anwalt Herrn
Alexander A.
Stopp durch den Angriff auf die Archive Zeitgeschichte? Ich
eine, ja. Weshalb haben die Gerichte das Recht zu meinen, Nein. |
017 |
Also sind solche Bemerkungen wie z.B. "Dann müsste man ja auch die
Namen von Hitler und anderen löschen" vollkommen unangebracht. |
Es stellt sich allerdings die Frage, wo ist die Grenze des
Persönlichkeitsschutzes und des Rechts auf Selbstbestimmung, um
nicht das Recht auf Archive und alle damit. |
018 |
Für wissenschaftliche Forschungen sind die Realnamen ebenfalls
irrelevant. |
Die Rolle des Namens hängt ab von der Art der wissenschaftlichen
Forschungen und dem vorhandenen Material.
Für sozialogische Forschungen, für die Materialsuche, für den
Aufbau von wissenschaftlichen Kontakten, die Genforschung, Jura
ist der Name ausschlaggebend.
Mann kann den Namen ohne Bezug zur Tat nennen, oder die Tat ohne
Namen. Es entstehen Schwierigkeiten für die Forscher bei
Namensgleichheit bzw. mehreren Tätern einer gleichen Tat.
Der Zugriff auf die Internet- und Bibliothek-Archive ist
wesentlicher Bestandteil wissenschaftlicher Arbeit.
Es geht auch ohne Namensnennung, jedoch wesentlich schwieriger
und viel Material kann verloren gehen. |
019 |
NIEMAND benötigt den Realnamen. Außer man will einen Pranger
einrichten. |
Die Gefahr der Prangerwirkung ist real vorhanden. Damit muss der
Mörder leben können. Wäre ein guter Ansatz für eine echte
Resozialisierung. |
020 |
Merkt denn hier niemand, das so eine Speicherung Schäuble in die
Hände spielt ? |
Ein zu billiges Argument. Tatsache ist, dass der Staat mit
Schäuble aber auch ohne Schäuble immer mehr Daten sammelt,
speichert und auswertet. Diese Daten sind für die
Öffentlichkeit, meist auch nicht für den einzelnen Betroffenen,
nicht zugänglich.
Dieser Prozess ist nicht aufzuhalten.
Weshalb sollen der Öffentlichkeit keine öffentlich zugängliche
Archive zu Verfügung stehen.
Die Löschung erfolgt doch nicht zu hundert Prozent. In den
geschlossenen bzw. begrenzt zugänglichen Archive bleiben die
Originale ungeschwärzt, die Daten werden nicht gelöscht. |
021 |
Entsteht ein Recht später, kann es (rechtstaatlich) nie rückwirkend
geltend gemacht werden. Wie kann etwas strafbar werden, dass zur
Tatzeit nicht strafbar ist? |
Die Argumentation der Richter:
Das Recht ist nicht später entstanden. Durch die öffentliche
unbegrenzte Zugänglichkeit erfolgt die Tat der Veröffentlichung
auch heute. Heute ist es strafbar. |
022 |
Das 'säubern' von wayback-Maschinen ist Geschichtsfälschung, nichts
anderes. Am Beispiel eines Straftäters wird hier durchexerziert, was
im nächsten Schritt auf alle Aufzeichnungen, Geschichtsschreibungen,
u.s.w. zukommt. |
Die Argumentation der Richter:
Mann kann säubern oder, wie bei den
Giftschränken in
den Bibliotheken, technisch die Zugangsberechtigung
einschränken. |
023 |
Das Urteil und die Abmahnerei stinken, aber darin steckt ein wahrer
Kern.
Jeder hat hat eine zweite Chance verdient. Entweder, ein verurteilter
Verbrecher sitzt seine Strafe ab und kommt danach frei, dann hat er
seine Schuld gesühnt und kann resozialisiert werden.
Oder aber er ist so gefährlich, daß er auch nach Absitzen seiner
Strafe nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden darf. Dann gibt's
Sicherheitsverwahrung, Ende.
Dieser Wischi-waschi-Status-Quo nach dem Motto "Wir lassen dich zwar
frei, aber der Rest deines natürlichen Lebens ist trotzdem versaut"
ist himmelschreiender Bullshit.
Ganz oder gar nicht. Freilassen oder einsperren. Aber nach der
Freilassung an den Pranger stellen und die Drecksarbeit dem Lynchmob
überlassen? |
Es stellt sich die Frage, was dient der zweiten Chance mehr:
Über der früheren und laufenden Berichtserstattung zu stehen und
damit zu leben lernen
oder
Aus dem Gefängnis heraus bzw. als entlassener Häftling gegen die
Presse, Autoren, Wissenschaftler und Berichterstatter bei der
Pressekammer zu klagen und die Internet- sowie Bibliothek-Archive
zu zensieren versuchen?
Mit dem Absitzen der Strafe ist noch lange nichts alles
abgegolten. man zählt z.B. als vorbestraft.
Gerichtlich gegen frühere Berichte
vorzugehen führt durchaus zu dem
Streisand-Effekt.
Bei den noch einsitzenden Mördern R.K. und W.H.
ist die volle Namensnennung inzwischen vom OLG Hamburg erlaubt
worden. Die Entscheidungen von Buske sind gekippt worden. |
024 |
Die Justiz hat ja Abschriften von Prozessen
immer schon geschwärzt herausgegeben. Aber
trotzdem sind die Namen bekannt geworden. Dennoch sind die unvermeidlichen, vereinzelten
Löcher im Deich kein Grund, den Damm zur Gänze einzureißen. |
Im Zeitalter des Internets sind das nicht mehr Löcher im Deich.
Die leichte Zugänglichkeit zu Informationen - wünschenswerte
aber auch unliebsame, richtige oder falsche - kann durch
Gerichtsentscheidungen nicht unterbunden werden.
Die Menschen werden damit leben lernen, besser als heute.
Durch Gerichtsprozesse gegen das Internet werden
die Namen oft erst der breiten Öffentlichkeit bekannt. Dieser
Effekt hat seinen Namen:
Streisand-Effekt |
025 |
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Argumente gegen die Entscheidungen der
Pressekammer Hamburg zu der Zensur der Internet- und
Bibliothek-Archive
▲
Wird in zukünftigen Geschichtsbüchern stehen: Ein großes Land 'U' hat
ein kleines Land 'I' überfallen (Die Namen der Länder unterliegen dem
Persönlichkeitsschutz)? Sicher wird sich auch ein Richter finden, der
negative Wetterberichte aus den Aufzeichnungen tilgen will.
Um es auf den Punkt zu bringen:
Hat man als Nachfahre eines vor 2.500 Jahren zum Tode verurteilten
das Recht, die Tilgung des Namens von Steintafeln, Kopien dieser
Tafel und allen Abbildungen zu verlangen?
Den griechischen Philosophen Sokrates (um 470-399 v. Chr.)
verurteilt die Polis von Athen zum Tode. Sie begründet ihr
drakonisches Strafmaß mit der Verführung der Jugend - zur Vernunft.
Dieses Todesurteil ist einer der berühmtesten Angriffe auf die
Freiheit des Denkens in der europäischen Geistesgeschichte."
Darf der verurteilte und hingerichtete Jugendverderber Sokrates
(immer wenn den Mächtigen die Argumente fehlen, geht es um
Kinder/Jugendschutz) zukünftig nur noch S. genannt werden?
Überhaupt: Sieht aus, dass Vernunft seit Jahrtausenden ein Straftatbestand ist.
Das schwerste Verbrechen schlechthin.
Der Grabstein für diesen Richter steht: Er war Jurist und auch sonst
von mäßigem Verstand.
________________
Das Internet ist in dieser Beziehung schon ein Novum, denn früher war
es halt so, dass die Kenntnis über einen Straftäter und dessen
Straftat, zumindest außerhalb der näheren Umgebung der Betroffenen
der Straftat, relativ schnell wieder in Vergessenheit geriet. Also
einfach mal den Namen des neuen Nachbarn, Geschäftspartners oder
Arbeitskollegen in Google eingeben, ging damals nicht.
Heute ist das aber möglich, im Einzelfall durchaus auch zum Nachteil,
eines vielleicht zu "unrecht" Verurteilten, es gibt ja durchaus Fälle
wo die Sachlage nicht ganz so eindeutig ist wie sie manchmal in den
Medien dargestellt wird, gerade im geschäftlichen Bereich gibt es
etliche Verurteilungen, bei denen man den Verurteilten zwar gerne ein
gerüttelt Maß an zu großer Vertrauensseligkeit, Naivität und
vielleicht auch purer Dummheit unterstellen muß, aber sicher keine
kriminelle Energie. Auch jemand der jahrelang mit den
Unterhaltszahlungen im Rückstand bleibt, muß auch irgendwann mit
einer Freiheitsstrafe rechnen, ohne sich möglicherweise vorher
darüber im klaren darüber zu sein, was so eine Vorstrafe für sein
weiteres berufliches Leben für Folgen haben kann. Ich hab auch schon
mal jemanden getroffen, der im Suff den Vergewaltiger seiner
Ex-Freundin erstochen hatte und dafür selbstverständlich jahrelang
hinter Gitter mußte, war ansonsten "eigentlich" ein wirklich
harmloser und netter Kerl, der sich dann auch nie wieder etwas zu
Schulden kommen lassen hat und mit dem man jetzt kein Problem hätte
ein Bier, (ok, sehr unpassend), trinken zu gehen und sich mit ihm
über seinen Job und seine Familie zu unterhalten.
Trotzdem bin ich sehr skeptisch, was dieses Urteil angeht, sollte
dies Schule machen, so führt das vor allem zu einem, nämlich zu mehr
Misstrauen. Wenn allgemein bekannt ist, dass bereits nach 6 Monaten,
(6 Monate nach was eigentlich? Mord, Verurteilung, Freilassung?),
keine öffentliche namentliche Nennung eines Straftäters mehr erfolgen
darf, dann wird in Zukunft eben JEDER ein polizeiliches
Führungszeugnis einfordern, bevor er jemandem einen Job gibt,
Geschäftsbeziehungen aufnimmt, zur Miete wohnen läßt, etwas verleiht
oder ein Darlehen gewährt. Außerdem werden kostenpflichtige
Auskunfteien wie Pilze aus dem Boden schießen und wer da einmal
registriert ist kommt sein Leben lang nicht mehr raus, zumal solche
Auskunfteien vermutlich in Deutschland nicht zulässig sein werden und
daher ihr Geschäft in Luxemburg, Österreich oder der Schweiz
betreiben werden und dann, (es ist halt nun mal ein Geschäft), gegen
entsprechende Bezahlung auch eine "gewisse moralische Flexibilität"
aufweisen werden.
Andererseits, was soll's, der Innenminister sorgt dafür, dass
grundsätzlich erstmal jeder verdächtig ist, der Bundesrat
kriminalisiert mit seiner Zustimmung zur Urheberrechtsnovelle alle
die Freude an Bildung, Büchern, Filmen und Musik haben, die
Öffentlich Rechtlichen mit ihrer GEZ sorgen mit ihrer "PC-Steuer"
dafür, daß Hunderttausende von Computer, PDA und Handybesitzern zu
"Gebührenerschleichern" mutieren, Herr Meisner klärt uns über
"kriminelle" Machenschaften in der Kunstwelt auf. Ist nicht leicht
sauber zu bleiben, wenn nicht sogar unmöglich, die Differenzierung
fällt zunehmend schwerer, irgendwann wird es heißen: "Na gut er ist
ein Mörder, aber immerhin hat er nicht mich umgebracht oder zumindest
niemanden den ich kenne und Kriminelle sind wir inzwischen alle, nur
dass noch nicht jeder erwischt wurde und falls doch ist es ganz gut,
dass sich dazu nach spätestens 6 Monaten keiner mehr dazu öffentlich
äußern darf."
Natürlich muss abgewogen werden. Das ist aber nicht das Problem. Es
kann nicht sein, dass etwas heute erlaubt ist, es aber in ein paar
Monaten verboten ist. Warum ist das Persönlichkeitsrecht eines
Verurteilten nach der Verurteilung kleiner als ein paar Monate
später? Steht da im Urteil etwas von 6 Monate reduzierte
Persönlichkeitsrechte? Wozu braucht die Bevölkerung Informationen
und Schutz wenn der Verbrecher eh im Gefängnis sitzt? Erst wenn er
wieder frei ist, bräuchte sie Informationen und Schutz, wenn es denn
so sein sollte.
Die Entscheidung ob der Name genannt werden darf, muss einmal
getroffen werden, und dann für immer gelten. Im Zweifel muss es halt
von Anfang an verboten sein.
Aus dem Internet bekommt man Informationen eh nicht wieder raus. Je
nachdem, wie weit sich der Name verbreitet hat, hat der Verurteilte
dann Glück oder Pech ob er seine Persönlichkeitsrechte durchsetzen
kann. Das kann es ja auch nicht sein.
Ein Mörder ist qua definitionem ein Mensch, der aus niederen
Beweggründen das Leben eines anderen Menschen ausgelöscht hat.
Der Umstand, dass ein Mörder z.B. durch eine langjährige Haftstrafe
in juristischer Hinsicht seine Schuld abgegolten hat, kann nicht
bedeuten, dass er den Knast als Mensch ohne kriminelle Vergangenheit
verlässt.
Ein Mörder wird auch nach einer Haftstrafe nicht zu einem
unbeschriebenen Blatt; aber dazu würde er gemacht, wenn man einen
Mörder nicht mehr namentlich Mörder genannt werden darf.
In der Antike gab es den Brauch der 'damnatio memoriae', mit dem man
selbst die Erinnerung an die in Ungnade gefallene Herrscher zu tilgen
versuchte, z.B. in dem man Statuen zerstörte und Inschriften
auslöschte.
Der Richterspruch löscht aber die Erinnerung an die Opfer aus,
indem verboten wird, den Namen der Täter auszusprechen. So werden die
Opfer ein zweites Mal getötet.
Es wird immer gedruckte oder geschriebene
Quellen geben, die nicht gelöscht werden
können. Und da diese digitalisiert werden
können, werden sie auch in dieser oder jener
Form im Internet wieder auftauchen.
Auch werden spätestens in der 3. Generation
die Nachfahren jegliche Lust verlieren, den
Rest ihres Lebens mit einer Namenssuche zu
verbringen.
Diskussionen in der Presse
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Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
22.09.07
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