Bericht Rolf Schälike - 20.05.2008
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.
Richter
Herr Dr. Forster bemüht sich frei und unabhängig Aktenzeichen: 11 O 10177/07
Wir waren am 06.05.08 Beobachter beim Landgericht Nürnberg-Fürth. In Pressesachen ein relativ unbekanntes Gericht. Suchen Sie mal nach Pressekammer Nürnberg bei Google. Null Treffer. Auch erklärten uns die netten Richter auf dem Gang, dass es bei diesem Landgericht keine spezielle Pressekammer gibt. Im Internet findet man keinen Geschäftsverteilungsplan dieses Gerichts. Im Sekretariat des Präsidenten hieß es: Wir sind mit dem Internet noch nicht so weit. Sie können sich den Geschäftsverteilungsplan hier einsehen. Was wir auch taten und feststellten, dass es zwei Kammern beim Landgericht Nürnberg-Fürth gibt, welche etwas mit der Presse zu tun haben könnten. Die Zivilkammer 17, zuständig für Kommunikation und Informationstechnologien, sowie die Zivilkammer 11, zuständig für Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse u.a. Bild- und Tonträger jeder Art. Wer wäre dann wohl für Veröffentlichungen im Internet speziell für www.buskeismus.de verantwortlich? Diese Web-Site ist kein Druckerzeugnis und auch kein Bild- und Tonträger. In der Berliner Zensurkammer erfuhren wir, dass es in Berlin irgendwann auch so war. Zwecks Eindeutigkeit heißt es heute im Geschäftsverteilungsplan der Berliner Zensurkammer 27: Pressesachen sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, soweit sie dieses Rechtsgebiet treffen. Inzwischen sind die Pressekammern Hamburg (über 6.000 Treffer), Berlin (über 4.000 Treffer), München (fast 3.000 Treffer) und Köln (über 2000 Treffer) gut bekannt. Wir konnten auch so gut wie keine Urteile dieser Nürnberger Kammer im Internet finden. Im Gegensatz zu Hamburg und Berlin. Wir wissen inzwischen, dass Internet nicht die Stärke des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist. Trotzdem behaupten die drei Richter dieser Kammer, die Herren Walther, Ships und Dr. Forster frech, sicher aber falsch: Bei der Streitwerfestsetzung hat die Kammer insbesondere die Umstände des Einzelfalls, den Umfang und die Bedeutung der Sache berücksichtigt. Auch im Vergleich zu anderen ähnlich gelagerten Sachverhalten hält die Kammer einen Streitwert für 15.000,00 Euro für angemessen. Es ging um meine Gerichtsberichterstattung über ein Verfahren in dem der Kläger, ein verurteilter Mörder von Sedlmayr mit seinem Namen genannt wurde. Die Einstweilige Verfügung erging am 20.09.07. An diesem Dienstag, den 06.05.08 war das Hauptsacheverfahren. Prozesskostenhilfe wurde dem inzwischen auch wegen den verlorenen Archiv-Prozessen verschuldeten Kläger gewährt. Der Richter Dr. Forster sah natürlich alles anders und erklärte sinngemäß: Ich bin Berichterstatter beim Landgericht Nürnberg-Fürth für Pressesachen. Unterschreiben tun dann alle drei Richter. Nicht, dass Sie denken, ích habe keine Ahnung in Pressesachen. Zu Protokoll wurde dann auch widerwillig fixiert: Der Beklagtenvertreter beantragt, dass zu Protokoll genommen werde, dass der Vorsitzende geäußert habe, dass wir die Pressekammer am Landgericht Nürnberg-Fürth seien. Dass es im von uns beobachteten Verfahren um die Berichterstattung zu den Versuchen von verurteilten Mördern ging, die Internet-Archive zu säubern, wurde als so unbedeutend angesehen, dass der Herr Dr. Forster als Einzelrichter die Verhandlung führen durfte. Seine presserechtliche Fachkompetenz bewies Richter Dr. Forster durch eine ausgiebige Einleitung: Sie [der Beklagte] berichten über die Verhandlungen aus Ihrer Sicht. Der Antrag ist nicht eindeutig ... . Er greift ins Verfassungsrecht, eine Abwägung muss erfolgen. Es gibt zu der Sache keinen Fall, keine feste Regelung der Obergerichte. Bei der Berichterstattung über laufende Gerichtsverfahren sind aber auch Grenzen einzuhalten. Wir haben die Haftentlassung, die namentliche Nennung. Die Waagschale ändert sich plötzlich ... . Wir haben zahlreiche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Sedlmayr-Mord. ... Es gibt keine anderen Mörder mit dem Namen des Klägers. Es folgte die überzeugende Logik, welche keinen Bezug zu einer grundgesetzlich geforderten Abwägung hatte: Die Berichterstattung würde die Rechtsprechung ad absurdum drehen. Es wäre inkonsequent [zu versuchen die Internet-Archive von der namentlichen Nennung zu säubern, und in der Gerichtsberichterstattung kommt der Name vor]. Ich bin mit der [abwesenden] Kammer der Meinung, dass es kein überwiegendes Interesse an der Namensnennung als Mörder gibt. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass es immer eine Einzellfallentscheidung ist. Klägeranwalt Herr Dr. Alexander Stopp: Der Kläger wurde im Januar entlassen. Richter Dr. Forster wieder einmal falsch: Die Rechtsprechung sagt, die Namensnennung beeinträchtigt die Resozialisierung [z.B. bei der Arbeits- und Wohnungssuche]. Das der Kläger inzwischen in einer Landeshauptstadt eine Wohnung gefunden hat, erfuhren wir erst nach der Sitzung. Danach diktiert Richter Herr Dr. Forster ins Protokoll: Öffentlichen Sitzung der 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth am 6.5.2008 in Nürnberg.
Gegenwärtig: In Sachen M.L., c/o JVA Straubing, Äuß. Passauer Str. 90, 94315 Straubing - Antragsteller- Prozessbevoilmächtigte: Rechtsanwälte Stopp & Stopp. Arnsburger Straße 5, 61134 Karben, Gz.: 484/07, gegen Rolf Schälike, Bleickenallee 8, 22763 Hamburg - Antragsgegner -. Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,+ wegen Unterlassung erscheinen nach Aufruf der Sache: 1 für die: Klagepartei: Herr Rechtsanwalt Dr. Stopp 2. für die beklagte Partei: Herr Rechtsanwalt Boecker mit dem Beklagten persönlich Mit den Parteien und Parteivertretern werden die Sach- und Rechtslage und die Möglichkeit einer gütlichen Einigung erörtert. Nichts wurde erörtert. Es kam zu einem Eklat. Rolf Schälike: Ich bitte ins Protokoll aufzunehmen, dass der Richter in seinen Ausführungen sagte, dass es keine einfache Sache sei. Richter Dr. Forster: Gehört nicht ins Protokoll. Das was Sie verlangen, ist nicht üblich. Rolf Schälike: Dann beantrage ich, dass ins Protokoll aufgenommen wird, dass der Richter sagte, die Sache ist nicht einfach. Sie können dann den Antrag ablehnen, und wir haben das dann trotzdem im Protokoll. Richter Dr. Forster: Die Anträge muss Ihr Anwalt stellen. Der Beklagtenanwalt erklärt Rolf Schälike, dass das nicht ins Protokoll gehört. Wir hätten ja schon die Prozessführung durch einen Einzelrichter gerügt. Rolf Schälike besteht auf seinem Antrag. Daraufhin wird die Sitzung um 13:30 Uhr kurz unterbrochen. So steht das im Protokoll. Im Gang berate ich mich mit meinem Anwalt. Er ist schwer zu überzeugen. Nach Wiedereintritt diktiert Richter Dr. Forster trotzdem ins Protokoll: Der Beklagtenvertreter beantragt die Rückübertragung des Verfahrens auf die Kammer, weil der Vorsitzende geäußert habe, dass die Rechtssache nicht einfach sei. Danach muss Rolf Schälike wieder eine Protokollnotiz durchsetzen: Der Beklagtenvertreter beantragt, dass zu Protokoll genommen werde, dass der Vorsitzende geäußert habe, dass wir die Pressekammer am Landgericht Nürnberg-Fürth seien. Rolf Schälike möchte noch eine andere Protokollnotiz. Sein Anwalt lehnt es ab, den Antrag zu stellen. Richter Dr. Forster zeigt seine Macht und diktiert einfach: Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klageschrift vom 18.09.2007. Richter Dr. Forster: Herr Beklagtenanwalt, stellen Sie Ihre Anträge. Rolf Schälike: Wir wollen noch keine Anträge stellen. Wir wollen erst verhandeln. Im Klartext, ich mache mir Gedanken zu beantragen, Sie wegen Befangenheit abzulehnen. Der Beklagtenvertreter beginnt entgegen dem ausdrücklichen Willen des Beklagten Anträge zu stellen. Rolf Schälike verbietet ihm das. Trotzdem formuliert er einen Antrag. Rolf Schälike muss handeln: Ich entbinde Sie als meinen Anwalt. Der Anwalt wehrt sich. Rolf Schälike: Verlassen Sie den Tisch. Im Zuschauerraum sitzt ein anderer Anwalt. Dieser wird mich jetzt weiter vertreten. Ich musste laut werden, ehe der Anwalt und der Richter verstanden, dass das kein Spaß ist. Im Protokoll steht das relativierend so: Der Beklagte erklärt, dass er seinen bisherigen Rechtsanwalt, Herrn Rechtsanwalt B., entbindet. Es erscheint Herr Rechtsanwalt K. Der Beklagte erklärt, dass er Herr Rechtsanwalt K. mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftrage. Danach lässt sich Richter Dr. Forster das folgende ins Protokoll diktieren: Der neue Beklagtenvertreter beantragt, dass zu Protokoll genommen werde, dass der Vorsitzende erklärt habe, dass er Herrn Rechtsanwalt Dr. Stopp nur aus Gerichtsverfahren kenne. Der Beklagtenvertreter rügt die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter. Der Beklagtenvertreter rügt die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Endlich lässt Richter Dr. Forster den Beklagten zu Wort kommen: In meiner Berichterstattung ging und geht es mir nicht um Berichte zum Kläger als Mörder, was dieser so alles macht im Gefängnis und nach seiner Entlassung. Es geht darum, dass Internet-Archive angegriffen werden. In diesem Zusammenhang wird der Namen des Kläger und seine Tat genannt so, wie dies während der Gerichtsverhandlung gesagt wurde. Es geht nicht um die Befriedigung eines Boulevard-Informationsinteresses, sondern um Fragen von höchste kultureller und geschichtlicher Bedeutung: um die Archive. Der Kläger hat sich durch seine vielen Klagen gegen die Archive in die Öffentlichkeit massiv begeben und greift massiv Grundechte an. Richter Dr. Forster: Gut, das wir jetzt ruhig und sachlich sprechen können. Dann diktiert Richter Dr. Forster ins Protokoll: Ferner wird beantragt, die Klage abzuweisen. Rolf Schälike versucht zu erfragen, weshalb keine Sicherheitsleistung bzw. keine Aussetzung der Vollstreckung im Verfügungsverfahren trotz Antrag gewährt wurde. Sen früherer Anhwalt mischt sich von hinten ein. Er wird vom beklagten auf die Zuschauerbank verwiesen. Richter Dr. Forster: Rechtsanwalt Dr. Stopp hat uns gesagt, dass er nicht vollstrecken wird. Rolf Schälike: Bei mir war der Gerichtsvollzieher und wollte für ca. 950,00 Euro vollstrecken. Richter Dr. Forster: Das wundert mich. Stimmt das Herr Stopp? Klägeranwalt Herr Alexander Stopp: Ja, das stimmt. Rolf Schälike: Herr Stopp wusste, dass es ein Zahlungsverbot von einem Dritten gibt, der gegen den Kläger einen Titel besitzt. Trotzdem hat Herr Stopp den gesamten Betrag vollstrecken lassen wollen. Ich habe den Differenzbetrag direkt an den Kläger überwiesen. Die Unterlagen habe ich mitgebracht. Kann diese Ihnen zeigen. RS [Kommentar]: Herrn Richter Dr. Forster interessierte das alles, was Herr Stopp im Auftrag eines verurteilten Mörders gegen den Beklagten, einen braven Steuerzahler mit einem kleinen Unternehmen für ein halbes Dutzend Mitarbeiter, nicht. Versteht Herr Dr. Forster überhaupt, dass er missbraucht wird, dass es Mächtige gibt, welche sich freuen, wenn er sich mit dem Beklagten anlegt? Gut für die Mächtigen, wenn sich gleich gesinnte Untergebene streiten und zanken. Die klagenden Mörder können dann ebenfalls gegen den Richter Dr. Forster genutzt werden. Kennt Herr Dr. Forster nicht die Geschichte und die Rolle von Mördern in der Geschichte? Denkt er, er kommt davon, wenn er diese mit den vermeintlichen Argumenten der Resozialisierung schützt? Er schützt die Mörder nicht. Verkettet diese mit neuen Anhängigkeiten, die wenig mit den angeblichen Schwierigkeiten bei der Arbeits- und Wohnungssuche zu tun haben. Was würde der ermordete Walter Sedlmayr dazu sagen? Beginnt so die allumfassende Korruption? Versteht Herr Richter Dr. Forster nicht die Entwürdigung, die er mit seiner Prozessführung und seinen Entscheidungen dem Beklagten und anderen Menschen zuführt? Hat sich Herr Richter Dr. Forster Gedanken gemacht über eine rechtskonforme Interssenabwägung? Richter Dr. Forster diktiert, etwas nervös wirkend, ins Protokoll: Es wird beantragt, die Einstweilige Verfügung im Verfahren 11 O 7987/07 aufzuheben. Es wird beantragt, die dem Verfügungsverfahren zugrunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Beklagtenvertreter beantragt eine Kostenentscheidung im Verfügungsverfahren. Der Beklagtenvertreter rügt den festgesetzten Streitwert im Verfügungsverfahren. Es wird ferner beantragt, ein Sachverständigengutachten zur Frage einzuholen, ob der Internetauftritt des Beklagten den Kläger in seiner Resozialisierung schädigt. Es wird ferner beantragt, die für den Kläger zuständige Sozialarbeiterin als Zeugin hierzu zu vernehmen. Eine Diskussion und Darlegung der Gründe für diese Anträge ließ Richter Dr. Forster nicht zu. Seine Meinung dazu konnte die Beklagtenseite nicht erfahren. Auch den angedachten Streitwert in der Hauptsache konnte die Beklagtenseite nicht erfahren. Macht, pure Macht demonstrierte Richter Dr. Forster. Rolf Schälike: Ich hinterfrage, um zu begreifen, was hier abläuft. Vielleicht möchte ich einen Befangenheitsantrag stellen. Richter Dr. Forster: Stellen Sie einen Befangenheitsantrag. Ich übergebe die Verhandlung gern einem anderen Richter. Auf einen Befangenheitsantrag hat Rolf Schälike verzichtet. Herr Dr. Forster diktiert zu Protokoll: Ferner wird beantragt, dem Klägervertreter aufzugeben, die zustellungsfähige Anschrift des Klägers mitzuteilen. Der Klägervertreter erklärt, dass er die ladungsfähige Anschrift des Klägers dem Beklagten mitteilen werde. Es ergeht Beschluss: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Dienstag, den 24.06.2008, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 272/H. Der Beklagtenvertreter erklärt, dass der im Verfügungsverfahren 11 O 7987/07 gestellte Antrag auf Aufhebung der Kostengrundentscheidung zurückgenommen werde. Aufrecht erhalten bleibe der Antrag auf Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Sicherheitsleistung. Vorgespielt und genehmigt. Die Öffentlichkeit erholt sich nach der Verhandlung -> RS: Überraschend war das Ganze nicht. Die Verhandlungsführung durch den Richter Dr. Forster passte zwar nicht zum netten Gerichtsgebäude mit den vielen Marmorsäulen, sauberen Gängen und einer ausgezeichneten Küche. Die Richter, die wir auf den Gängen nach der Pressekammer und der Kantinen suchend ansprachen, waren so nett wie wir das aus Hamburg oder Berlin nicht kennen. Auch die Damen aus der Kanzlei des Gerichtspräsidenten waren netter als man sich das vorstellen kann. Es waren nicht Menschen, die den Eindruck von Macht besessenen Karrieristen süchtiger Fachidioten machten. Sollten wir uns getäuscht haben? Die Verteidigung der Internet-Archive vor diesem neuen Zensurrichter, dem Herrn Dr. Forster, wird uns noch viel Kraft und Nerven kosten zum Ergötzen der Weltvernichter. Am nächsten Tag, einem Mittwoch, erlebten wir die Zensurkammer Köln mit den frei und unanhängig entscheidenden Richtern Frau Reske, Herr Büch und Frau Kozina.
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