Bericht Rolf Schälike - 03.-13.03.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 23.02.2007
Heimliche Vergabe von Dopingtabletten - Keine Schweinerei bei Vergabe an Jugendliche In der Sache 324 O 779/06 Springstein vs. Prof. Dr. Franke ging es um die deutsche Sprache. Darf eine Person als Schwein bezeichnet werden, und seine Tätigkeit als Schweinerei? Die Einstweilige Verfügung vom 23.10.2006 lautetet: Dem Antragsgegner wird verboten, zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, der Antragsteller sei ein verurteiltes Mädchenschänderschwein. Zum Kläger Thomas Springstein kann man im Internet viel finden. Zwei Anwälte; Herr Dr. Krüger und Herr Peter-Michel Diestel, vertraten den Kläger. Diestel schwieg, die Politik wurde vertreten von Anwalt Herr Dr. Krüger. Prof. Dr. Werner Franke ist bekannt, ebenfalls sein Frau Brigitte Berendonk. Beide sind Dopingexperten. Doping wird gesellschaftsfähig. Heute haben wir das erlebt. Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir können nicht viel sagen. „Verurteiltes Mädchenschänder-Schwein“ ist eine Verunglimpfung und Beleidigung. Beklagtenanwalt Dr. Michael Lehner: Es handelt sich um eine Formalbeleidigung. Das Stolpe-Urteil ist politisch verbrämt. ... . Es geht um die deutsche Sprache. Prof. Dr. Werner Franke: Soldaten sind Mörder, darf auch gesagt werden. Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Lehner: Wenn man das einer Fünfzehnjährigen antut, da fällt einem nichts anderes ein, als eine drastische Bewertung. Prof. Dr. Werner Franke: Kann ich ganz kurz zu meiner Motivation etwas sagen? Dortmund, ... da kommen die Dinge 'rein. Der Sender Rostock hat angerufen, habe denen sarkastische Dinge gesagt. Werde ich auch öffentlich sagen. Habe in den Duden 'reingeschaut. Meine Frau sagt das vierzig Jahre lang. Niemand hat was dagegen gesagt. Habe geschwankt zwischen Verbrecher, Verbrechen. Habe dann den umstrittenen Ausdruck gewählt. Ein Verbrecher hat etwas mit Triebhaftigkeit zu tun, mit dem Hormonstoffwechsel. Ich fand es passend, diese Version zu nehmen. Habe zumal andere Dinge gelesen. Die Dreigroschenoper von Brecht. Habe das genutzt. Nun weiß ich nicht, wie es mit der deutsche Sprache steht. Vielleicht muss ich vorher bei der Pressekammer hier in Hamburg anrufen. Au, au, wie irrt unser lieber Professor. Die Richter geben keine Rechtsauskünfte. Behandeln lediglich eigene Sachen. Entscheiden mal so, mal anders. Auskünfte, geschweige denn Rechtsberatung, sind nicht angesagt, sind so gut wie tabu. Die Richter werden sich doch nicht um ihr Brot bringen. Zehn Prozent der Mädels bekommen eine Leberadenom, Haare auf dem Rücken. Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Lehner: Mädchen bekommen einen Penis, dazu Haare auf dem Rücken, das sind Tatsachen. Hier geht es darum, ist es eine Beleidigung, oder keine? Eine Mädchenschändung ist eine Mädchenschändung. Der Kläger ist verurteilt. Der Begriff Mädchenschänder ist rechtlich zu bewerten. Was mache ich mit der veralteten Sprache? Das, was der Kläger getan hat, ist manchmal schlimmer als eine Vergewaltigung. Gegen eine Vergewaltigung kann sich ein Mädchen wehren. Insoweit ist es ... . Kann ich Herrn Diestel fragen, was eine Beleidigung ist? Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Darf ich antworten? Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Lehner: Ja. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir führen keinen Prozess zum Thema Doping. Sie [der Beklagte] sind zu weit gegangen. Nur darum geht es hier. Prof. Dr. Werner Franke: Habe auch alle anderen zur Strecke gebracht. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Das ist das Thema: Zur Strecke bringen. Sie akzeptieren keine Grenzen. Diese gibt es aber im Grundrecht, in den Urteilen. Sie haben es schwer, das zu akzeptieren. Die Äußerung ist aus vier Gründen zu verbieten: - Aus dem Zusammenhang zu sagen "Schwein", in einem luftleeren Raum ... . Ist dann noch getoppt worden. Sie haben in den Duden geschaut ... nicht ... . Sie suchten nach einer möglichst tiefer greifende Beleidigung. Es hat nicht mit der neuen oder alten Wortbedeutung zu tun. Es ist die krasseste Schmähung, die ich jemals so erlebt habe. Schimpfen darf man. Es kommt darauf an, wie man schimpft. Der Begriff "Mädchenschänder" wird verstanden, dass es eine sexuelle Belästigung gab. Es wurde deswegen verboten, weil es eine falsche Tatsachenbehauptung ist. Das Ganze wird getoppt wegen Mädchenschändung, Springstein sei deswegen verurteilt worden. Wenn man das alles zusammen nimmt, mit welcher Begründung verboten wird, ... . Ich wende mich an Sie, nicht an die Kammer. Die weiß es. Weshalb gibt Schmähung? Es geht um Menschenwürde. Niemand darf das. Nicht einmal Sie, Herr Franke. Gehe nur zu Fuss. Die Stolpe-Entscheidung. Warum war es eine Schmähung und keine Kritik? Die Schmähung fängt da an, wo der Wille zur Verletzung im Vordergrund steht. Das ist unstrittig. Die Bezeichnung Schwein soll Springstein gegenüber großen Ekel erregen. Es ging Ihnen nicht darum, was Springstein alles gemacht hat, so wie Sie die Äußerung 'rausrotzen. Liebe Leser, nicht vergessen. das Gericht ist eine beschränkte Öffentlichkeit. Da darf beleidigt werden. Der Beklagte äußert sich nicht, er rotzt, meint der Anwalt, und wollte sicherlich den Beklagten nicht schmähen. Er wollte lediglich Kritik üben und den Beklagten von dessen unrechtsmäßigen Handeln überzeugen. Wenn Sie das alles weglassen ... . Was Sie aus dem Duden vorher herausklamüsert haben, ist in Deutschland der Beweis für eine Schmähkritik. Prof. Dr. Werner Franke: Darf ich antworten? Ich habe klar gesagt, dass ich nicht deswegen handle, weil Herr Springstein am Strand Mädchen schändete. Ich spreche im Zusammenhang. Ich reagiere aus meinem Wissen der Gesamtheit heraus. Staatsanwaltschaft ... . Es waren alles Minderjährige. Für mich waren es immer die Mediziner, Herr Höppner. Es geht um polemische Auseinadersetzungen. Es wurde viel veröffentlicht. Wirkt alles nicht. Habe Herrn Heinz-Jochen Spilker zur Strecke gebracht. Ich sehe niemanden, der sich für die Mädchen eingesetzt hat. Habe eine Menge Einstellungsbescheide. Die lachen sich tot wegen den Lügen des Herrn H. Ich sehe den Endstand. Herr Springstein. Es war eine perfide Legende: Es waren [angeblich] Vitamintabletten. Ein Mädel hat diese angeblichen Vitamintabletten nicht genommen, weil sie gesund war. Die Mutter hat die Tabletten aufgehoben. Sie war mutig. In allen anderen Fällen sind die Spuren beseitigt. Ja, ich sehe die Ergebnisse nach dreißig, fünfunddreißig Jahren. Seit 1969 werden es immer mehr. Im Westen war es nicht anders. Prof. Kohl ... . Bei Herrn Schäuble können Sie nachlesen: Wenn es im internationalem Wettbewerb so üblich ist, müssen wir da nicht ... . Ich frage: Was müssen wir für die Mädchen tun, um die sich in unserer Gesellschaft niemand kümmert? Es entsteht einer der häufigsten Lebertumore. Das wurde von Prof. Kohl ... . Wir kennen die Schutznummern: Meineid. Sie ist heute Ärztin. Wenn sich niemand vor die Mädchen schützend stellt ... Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Lehner: Man darf das nicht sagen. Es würde schmähen, was er tut. Bei Springstein ist es ekelerregend; es ist eine Schweinerei, was er tut. Wie will ich es anders beschreiben? Er hat Medikamente gegeben, welche nicht zugelassen sind. Ich muss die Sauerei darlegen dürfen. Deswegen ist die drastische Formulierung bewusst gewählt worden. Es gab TB-Versuche ... in Danzig. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Wir reden hier nicht von SS-Ärzten. Man darf die Würde nicht von dem trennen, was er getan hat. Der Mandat hat zwei, nein eine Tablette an eine Sportlerin vergeben. Alles Andere hat nichts zu tun mit dem Wirken des Hexenmeisters. Das wird langsam unerträglich. Herr Springstein bestreitet nach wie vor. Sie schütten alles aus gegen Herrn Springstein. Wenn Sie sagen, es ist eine Schweinerei, so haben Sie gar nichts dargelegt. Sie haben nur verletzt. Das nützt den jungen Mädchen nichts, wenn Sie sich rechtswidrig äußern. Prof. Dr. Werner Franke: Ich habe dargelegt. Dieser, der Magdeburger Vorgang ist für mich ein Phänomen. Mit solchen Mitteln in der Schublade ... . Er hat wieder gegeben. Wir haben wieder diese Tat. Es steht in Büchern, es gibt Filme, TV-Sendungen. Wenn jemand das im Wissen tut. 1985 hat er den Zusammenhang noch nicht gewusst. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, dachte ich bis heute. Doping war auch nach den DDR-Gesetzen verboten. Die Trainer achteten darauf, dass die Tabletten nicht mit nach Hause genommen wurden. Was hat das mit Unwissen zu tun? Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Lehner: Er setzt die Tradition aus dem Osten fort. Endlich äußert sich auch Klägeranwalt Herr Diestel: Auch im Westen gibt es dieses Problem. Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger: Das alles haben die Zuschauer von Ihnen nicht erfahren. Es hat mit den Artikeln im Deutschen oder Englischen nichts zu tun. Der Vorsitzende: Es ist grenzwertig. Sollen wir entscheiden? Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert. Die Verkündung erfolgt am Dienstag, den 27.02.07 um 12:00 in der Geschäftsstelle, Raum 332.
27.02.07: Die Einstweilige
Verfügung vom 23.10.2006 wird bestätigt. Missbrauch von Tabletten, Operationen zur Veränderung des Körpers, ist gang und gäbe, nicht nur im Leistungssport. Denken wir nur an die hungernden Models mit Todesfällen oder an die misslungenen Schönheitsoperationen an Brüsten oder am Gesicht. Nicht zu vergessen, die Fettabsaugung. Kriminell ist das Wenigste davon, auch wenn unwissentlich Schaden am Körper sowie der Gesundheit, einschließlich des Todes genommen wird. Was ist mit den falschen Eßgewohnheiten dank Mc Donald's. Weshalb darf das nicht als Schweinerei und die Akteure als Schweine bezeichnet werden? Andreas Buske sprach von "grenzwertig". Hat er die Verantwortung für die weitere gesundheitsschädliche Verbreitung und Anwendung von Dopingmitteln sowie die massenweise Meineide übernommen? Einen Vergleich mit SS-Ärzten, welche ebenfalls Versuche an Menschen gegen deren Willen sowie ohne deren Kenntnis im Interesse der damaligen Machthaber durchführten, nahm das Gericht nicht wahr. Der Beklagte kann von Glück reden, mit dem Vergleich keine Beleidigungsklage losgetreten zu haben. Gebt in Google "Männer sind Schweine" ein und ihr findet:. Mario
Barth:
Männer sind Schweine ... Frauen auch! (Blinde Schweine, fiese Schweine, eklige Schweine, miese Schweine, dumme Schweine, Nazi-Schweine, geile Schweine) Frage nicht nach Sonnenschein. Ausnahmen gibt's leider keine. In jedem Mann steckt doch ein Schwein. Wie heißt es
noch in diesem seltsamen Lied: Männer sind Schweine ... . Wenn diese
Aussage stimmen sollte, wofür so einiges spricht, dann können wir
borstigen Geschöpfe uns auf eine feine Zeit freuen. Es gibt natürlich Ausnahmen. Die Ausnahmen sind bekannt den Richtern der Pressekammer Hamburg: Den Herren Buske, Zink, Dr. Weyhe.
Stadie vs. Grenzow - Bahnhof und nochmals Bahnhof 324 O 582/06 In Internet finden wir http://www.abendblatt.de/daten/2005/08/05/466888.html?prx=1 - erschienen am 5. August 2005 Der Streit um die Nachnutzung des ehemaligen Kinderkurheims "Birkenhöhe" als Seniorenpflegeheim spitzt sich zu: Peter Grenzow (66) aus Fischbek, Sprecher des Pächters, die Irmgard & Marco Grenzow GbR, läßt prüfen, Rosengartens Bürgermeister Dietmar Stadie (SPD) wegen vorsätzlichen Betruges zu verklagen. Außerdem erwägt er nach eigenen Angaben eine Klage wegen Beihilfe gegen das Baudezernat des Landkreises Harburg. Peter Grenzow: "Wir werden sonst mit einem Schaden in Höhe von zwei Millionen Euro dastehen." 657 000 Euro Planungskosten seien zum heutigen Zeitpunkt bereits aufgelaufen. Ob das mit unserem heutigen Fall etwas zu tun hat? Wir wissen es nicht. Die Pseudoöffentlichkeit verstand das Folgende: Der Vorsitzende: Wir wollen davon ausgehen, dass die Einstweilige Verfügung zugestellt wurde. Ein Briefkasten, welcher den Eindruck erweckt, dass der Beklagte dort ist, genügt. In der Sache meinen wir auch, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wird. Wir haben das Schreiben vom 09.08.2006. Es ist glaubhaft gemacht worden, dass eine Kampagne geplant war mit Äußerungen, die wir verbieten würden. Es sind Tatsachenbehauptungen bzw. Meinungsäußerungen ohne Tatsachenhintergrund: Schwertsverbrecher, Ganove ... . Frage: Wollen Sie [der Kläger] den Antrag auf ein Strafverfahren zurücknehmen, und Sie [der Beklagte] erkennen die Einstweilige Verfügung an? Beklagtenvertreter des Beklagten zu 2: ... hat alles getan ... . Muss auch gewürdigt werden. Es fehlt die Glaubhaftmachung der Unterschrift von Frau Grenzow. Das kann jeder schreiben. Ich gebe doch keine Unterlassungserklärung für etwas ab, was ich gar nicht getan habe. Klägervertreter: ... . Der Vorsitzende: Der Antragsgegner erhält den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26.03.2006. Wir erfahren danach: Der Antragssteller kennt Frau Grenzow lediglich von den Plakaten her. Von der Unterschrift weiß Frau Grenzow nichts. Es ist nicht ihre Unterschrift. Beklagtenvertreter des Beklagten zu 2: Frau Grenzow hat damit nichts zu tun. Antrag soll zurückgenommen werden. Die Beklagten zu 1 erwäge ich auf ihren Geisteszustand zu prüfen. Sie hat auch nicht die Klage verfasst. Das vorgelegte Scheiben ist keine Glaubhaftmachung. Der Vorsitzende diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter weist darauf hin, dass das in Rede stehende Schreiben aus der Klage nicht vom Antragsgegner zu 2 unterschrieben ist. Sie hat mit dem Schreiben nichts zu tun. Beklagtenvertreter des Beklagten zu 2: Die Zustellung ist ebenfalls nicht glaubhaft ... . Es gibt die Abmeldebescheinigung in der Akte. Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Die Entscheidung wird im Tenor verkündet am 27.03.07, 12:00 in der Geschäftsstelle, Raum 332.
27.02.07: Die Einstweilige Verfügung vom 30.08.2006 wird
gegenüber dem Antragsgegner zu 2 bestätigt.
Geldentschädigung nicht begründet - Verdiene Dein Geld auf dem Markt 324 O 5/06 Kanngießer vs. Axel Springer AG. Der Vorsitzende: Diese Serie ist vom Fotografen? Vom Fotostudio? Springeranwalt Herr Sauer: Im Auftrag von Springer. Richter Herr Dr. Korte: Für Veröffentlichungszwecke? Springeranwalt Herr Sauer: Ja. Klägeranwalt Herr Thomas Koch: Ich meine, diese Fotos waren ... . Der Vorsitzende: .... von Ivon Binder. Schließt nicht aus, dass das für Springer gemacht worden war. Der Kläger muss doch wissen, ob diese zur Veröffentlichung bestimmt waren. Kein guter Einstieg. Wir haben schon einmal auf Geldentschädigung entschieden. Es ist nicht am Grab ... . Deswegen auch ansatzweise keine Geldentschädigung. Deswegen keine Veranlassung dafür, von unserem Hinweis, dass es für eine Geldentschädigung nicht ausreicht, abzuweichen. Bei Wenzel kann man es nachlesen. Die Tat war vom öffentlichen Interesse her so hoch anzusiedeln, dass ... . Tod der Kinder ... . Kann doch schon konstatieren, dass es etwas damit zu tun hatte. Darüber hinaus gehende Anprangerung sehen wir nicht. Es gibt keine nachhaltige, bittere ... schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, die ausnahmsweise es erlauben würde, eine Geldentschädigung zuzusprechen. Das vermögen wir nicht zu sehen. Klägeranwalt Herr Thomas Koch: Damit hatte ich nicht gerechnet. Der Vorsitzende diktiert: Die Kammer weist darauf hin, dass sie den Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung nicht für begründet erachtet, wobei sie die Tragweite der Berichterstattung für den Kläger durchaus erkennt. Der Klägervertreter bittet trotzdem um eine Entscheidung. Anträge werden gestellt. Auf den Prozesskostenhilfe-Antrag vom 23.11.06 wird hingewiesen. Die Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 30.03.07, 9:55 in diesem Saal. 30.03.07: Berufungssache. Berufung wird ... . Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger. Vorläufig vollstreckbar. Hans-Jürgen Uhl vs. Axel Springer AG und vs. Gruner + Jahr - VW-Sex wird in Hamburg verhandelt Wir erinnern uns an die vielen von uns erlebten Verfahren in Hamburg, eingeleitet von Hans-Juergen Uhl. 08.08.06: Verhandlung gegen das Magazin Focus vor dem HansOLG. Focus unterlag (7 U 73/06). 11.08.06: Erste Verhandlung gegen den Spiegel (324 O 406/06) - Bericht.
05.09.06: Das HansOLG bestätigte das
Buske-Urteil im analogen Verfahren gegen das Magazin
Stern. 22.12.06: Hans-Jürgen Uhl vs. Spiegel (324 O 406/06) - Uhl hat verloren. Wir berichteten. Hans-Jürgen Uhl hat jedoch nicht aufgegeben. Die Geschichten mit den Prostituierten auf VW-Kosten stimmen in vielen Details nicht, falls überhaupt. Eidesstattliche Erklärungen, Deals mit den Staatsanwälten und Richtern sollen den Schaden begrenzen. Dass die materielle Wahrheit bei der Pressekammer auf der Strecke bleibt, ist hinlänglich bekannt. Die Bild berichtet auf ihre Art zum Hintergrund über den Stand der Dinge. Was war heute neu? 324 O 912/06 Hans-Jürgen Uhl vs. Axel Springer AG Der Vorsitzende: Was war in der Badenstedter Straße 160 mit Herrn Uhl? Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Er war nicht dort. Der Vorsitzende diktiert: Die Klägervertreterin erklärt im Lichte des Vortrages ... Es war vielleicht sehr dunkel dort ... .... weist den Beklagtenvertreter darauf hin, dass Herr Uhl an der Veranstaltung in der Badenstedter Straße nicht teilnahm. Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Möchte der Kammer auf die Anklage des Staatsanwaltschaft Braunschweig v. 18.12.2006 aufmerksam machen, in welcher Herr Uhl wegen Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Erklärung angeklagt wird: Habe mich nicht auf Kosten der Firma vergnügt. Der Vorsitzende: Nicht ganz einfach. Entweder war er dabei, oder er war nicht dabei. Wir kommen zum Beweisbeschluss. Alle zusammen, oder das Strafverfahren abwarten. Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: A. Wir wissen nicht, wie lange das Strafverfahren dauert. Die Einstweilige Verfügung bedeutet Maulkorb. Der Vorsitzende: Klar. Wir wollen das Verbot weghaben. Der Termin ist unklar? Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Habe heute gefaxt bekommen. Vielleicht wird es abgetrennt. Der Vorsitzende: Mit den Parteien-Vertretern wird das Strafverfahren angesprochen. Beide Parteien-Vertreter erklären, dass das Ende dieses Verfahrens nach dem derzeitigen Stand in zeitlicher Hinsicht nicht absehbar ist. Schwierig. Soll noch etwas vorgetragen werden? Die Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am 30.03.07, 9:55 in diesem Saal. 30.03.07: Aussetzungsbeschluss auf den 27.04.07 27.04.07: Termin wurde aufgehoben. Neuer Termin auf Anruf der Parteien.
324 O 898/06 Hans-Jürgen Uhl vs. Gruner & Jahr (Stern) In diesen Verfahren trafen sich zwei Freundinnen. Die Klägervertreterin Frau Dr. Stephanie Vendt und die Gruner+Jahr-Justiziarin Frau Dr. Hendricks umarmten sich auf dem Gerichtskorridor innigst, und Frau Dr. Vendt stellte Ihrer "Gegnerin" ihre jungen Praktikanten vor. Im Gerichtssaal ging es nicht so freundlich zu, denn Grunaer+Jahr (Stern) wurde vertreten vom bissigen Anwalt Helmuth Jipp. Der Vorsitzende: Wenn man zu einem Verbot kommt, dann aber behaupten/behaupten lassen ´rausnimmt, und lediglich verbreiten lassen, belässt ... ? Es ist ein Interview. Wir kommen auch zu den Stellungnahmen. ... sind uns nicht sicher. Es gibt einen Strauß von Veranstaltungen, an denen der Kläger teilgenommen hat. Eine kennen wir schon: Barcelona 2001. Zimmerdamen waren da. Shanghai, Lissabon, Prag ... . Es ist ein dezentierter Vortrag. Badenstedter Straße hat er nicht teilgenommen. Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt: Wollen uns sehr erfolgreich ... . Der Vorsitzende: Mit den Parteien-Vertretern wird die Rechts- und Sachlage besprochen. ... berechtigtes Interesse, ob der Kläger an der Veranstaltung in der Badenstedter Straße teilgenommen hat ... . Müssen wir alle neun Punkte abarbeiten? War nicht dabei. Richter Herr Zink: Ist doch klar... . Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: ... . Der Vorsitzende: Können mit der Badenstedter Straße anfangen. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Herr Hartz ist nicht ... verurteilt worden. Müssen ihn hier hören. Der Vorsitzende: Man kann auch schriftlich. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Haben Sie nicht gelesen, was das OLG gesagt hat? Sind der deutschen Sprache nicht so mächtig, um schriftlich als Zeuge aufzutreten. Der Vorsitzende: Nachtclub Barcelona. Halten das Vorbringen der Beklagten für erheblich. Die Klägervertreterin bittet um eine Schriftsatzfrist, um auf die einzelnen Veranstaltungen erwidern zu können. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Tagebücher ... . Alle lachen. Der Vorsitzende: ... zu behaupten, behaupten zu lassen, soll gestrichen werden. Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Ist das eine Kostenfrage? Ich gehe davon aus, dass eine teilweise Klagerücknahme einhergeht und stelle insoweit Kostenantrag. Im übrigen beantrage ich Klageabweisung.. Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Die Klägervertreterin kann auf den Schriftsatz vom 02.02.07 bis zum 23.03.07 erwidern. Beweistermin, Erörterungstermin ... . Die Entscheidung wird verkündet am 27.04.07, 9:55 in diesem Saal. 27.04.07: Termin wurde aufgehoben. Neuer Termin auf Anruf der Parteien. Hans-Jürgen Uhl: Eidesstattliche Versicherungen seien zu erheblichen Teilen falsch 29.05.07: Der SPD-Politiker Hans-Jürgen Uhl legt sein Bundestagsmandat nieder. Damit ziehe er die Konsequenzen aus seinem "Fehlverhalten" in der VW-Affäre, teilte der Parlamentarier heute mit - nachdem er bisher stets versichert hatte, nie auf Kosten von Volkswagen Prostituierte besucht zu haben. Hans-Jürgen Uhl (55), früheres Mitglied des VW-Betriebsrats, teilte heute in Berlin mit, er ziehe damit die Konsequenzen aus seinem "Fehlverhalten" in der VW-Affäre. Uhl gab zu, im Umgang mit den im Zusammenhang mit der VW- Affäre gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Von ihm abgegebene eidesstattliche Versicherungen seien "zu erheblichen Teilen falsch". Sein Verhalten lasse sich nicht entschuldigen.
Zweimal R.K. - Keine Internetarchive mit unerwünschten Daten Die Sachen 324 O 976/06 R.K. vs. ISG und 324 O 929/06 R.K. vs. Universität des Saarlandes waren nicht die ersten, in welchen Herr R.K. klagt, damit aus den Internet-Archiven Informationen über seine Haft als Mörder verschwinden. 03.11.06: 324 O 521/06 R.K. vs. Berliner Verlag GmbH. Wir berichteten. Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt. 02.02.07: 324 O 801/06 R.K. vs. Christian Oswald GmbH & Co. KG. Klage wurde zurückgenommen. Wir berichteten. 02.02.07: 324 O 814/06 - R.K. vs. Reiff Verlag KG. Die Einstweilige Verfügung vom 27.11.06 wurde bestätigt. Interessant die Argumentation, wie die Kammer die Internet-Archive zu reglementieren versucht. 324 O 976/06 R.K. vs. ISG Vorsitzende Richter: Ja, im Streitwert wollen wir eigentlich nicht anders wollen. Es entspricht dem Streitwertgefüge der Kammer, welche abhängt von: - Verbreitungsgrad - Intensität. 7.500,00 EUR ist nicht sehr hoch. In der Sache müssen wir zwei Punkte beachten. Wir müssen die Lebach-Entscheidung berücksichtigen. Für die Tat erhielt er sieben Jahre. Darüber kann es keine lange Diskussion geben. Die Tat liegt zehn Jahre zurück. Sicherheitsverwahrung ist angeordnet. Damit streitet aber nicht das Resozialisierungsanliegen. Auch die Sicherheitsverwahrung ist Resozialisation. Dass die Antragsgegner ihre Kunden informieren möchten, ist so sonnenklar, dass sie das tun muss, aber nicht mit voller Namensnennung. Der Informationswert, der damit einhergeht, wiegt nicht allzu viel. Wir bewegen uns auf dem Feld der Archivgedanken. Unsere Position, ist die richtig? Berlin macht das nicht richtig. Archiv ist nicht so ohne Weiteres geschützt. Das Bundesarchivgesetz § 5 Abs. 2 besagt, dass erst nach dreißig Jahren zu Personen herausgegeben werden darf. Für wissenschaftliche Forschung. BArchG § 5(1) (2) Archivgut des Bundes, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30 Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Nach all dem geht das gar nicht. Archive gehen nicht davon aus, dass jedermann jederzeit Zugriff hat. Der Vorsitzende lässt damit die Katze aus dem Sack. Neue Technologien, neue Möglichkeiten sollen in die alten Gesetze gepfercht werden. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass diese neuen Technologien nicht nur Archive revolutionieren. Man kann streiten, ob das überhaupt Archive sind. Was ist der Begriff Archiv? Leute, die darauf achten. Schon, wenn wir uns das Archivgesetz ansehen. Beklagtenanwalt Herr Radau: Auch bei Sicherheitsverwahrung kommt der Resozialisierungsgedanke zum Tragen. Der Archivartikel, um den es hier geht, hat Informationswert durch Namensnennung. Jeder verbindet die Fälle mit Namen. Wenn stattdessen nur Fakten genannt werden, so geht der Wiedererkennungswert verloren. Zum Archiv: Wollen Sie das Gesetz anwenden, oder sind es nur so Ihre Gedanken? Der Vorsitzende: Keinesfalls anwenden. Beklagtenanwalt Herr Radau: Was soll mein Mandant tun? Soll er jeden Tag prüfen, was gelöscht werden soll? Wir leben Online. Wir haben alles offen. Haben einen spezialisierten Personenkreis, welcher das sucht. Es ist schon, ob gewollt oder ungewollt, der Öffentlichkeit um die Ohren gehauen worden. Was ist ein Archiv wert, wenn es so ausgedünnt wird? Ich habe zu den Rechten meines Mandanten: Pressefreiheit, Berufsfreiheit nichts gehört. Der Vorsitzende: Abwägung. Beide Rechte werden gewahrt. Es wird sehr dezidiert unter Namensnennung ... . Beklagtenanwalt Herr Radau: Sehe einen Widerspruch. Richter Dr. Weyhe: Nicht, was drinsteht. Wie wird was archiviert? Richter Dr. Korte: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war es erlaubt. Sähen wir die Pressefreiheit nicht so, würden wir nicht abwägen. Schwärzung, Anonymisierung ist keine schwere Einschränkung. Geschäftsführer der Beklagten Herr Dr. Lutz Viëtor: Wir sollen zahlen. Ein Fax ... . Schadensersatz wird gefordert, ohne ... . Rechtsgut des verurteilten Täters. Die Opfer werden ständig genannt. Wenn jemand wieder raus will, ist er resozialisiert. Er muss in die Augen schauen können. Wir haben große Probleme und Widerholungstäter. Der Deutsche ist Versicherungsmeister. Lebensversicherung ist o.k. Aber Versicherung gegen Entführung? Er hat gar nicht gezeigt, dass er resozialisiert ist. Wir hatten eintausend Links. Jetzt [nach den Verboten] nur noch sechshundert. Weiß nicht, was dahinter steht. Klägeranwalt Herr Dr. Stopp: Der Täter ist auch ein Mensch. Er hat Kinder, eine Schwester ... . Geschäftsführer der Beklagten Herr Dr. Lutz Viëtor: Jedes Opfer ebenfalls ... . Halte die Sache für nicht schützbar. Der Vorsitzende: Da halten Sie die Lebach-Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichts für falsch? Beklagtenanwalt Herr Radau: Das OLG Hamburg entscheidet auch anders. Eine Mutter hatte keinen Anspruch auf Unterlassung. Geschäftsführer der Beklagten Herr Dr. Lutz Viëtor: Es ist nicht übertrieben. Dort steht nicht Mörder? Es steht verurteilter Straftäter. Muss auch meine Meinung überprüfen. Fällt mir gegenwärtig schwer. Klägeranwalt Herr Dr. Stopp: Sie müssen die Resozialisierung sehen. Beklagtenanwalt Herr Radau: Wenn Sie den Antrag stellen, ist er wieder in der Öffentlichkeit. Geschäftsführer der Beklagten Herr Dr. Lutz Viëtor: Habe am achtzehnten vorsorglich ´rausgenommen. Da kommt die Preisschraube. Beklagtenanwalt Herr Radau: Fristenplan für Archive. Hat die Kammer einen Fristenplan für Archive? Richter Dr. Korte: Kommt auf Vieles an. Klägeranwalt Herr Dr. Stopp: Es ist doch keine inhaltliche Änderung. Bei Akten ist es ein anderer Raum. Geschäftsführer der Beklagten Herr Dr. Lutz Viëtor: Man muss schon etwas tun, um etwas zu finden. Bei Google muss "Entführungsfall" eingegeben werden. Richter Dr. Korte: Bekommen Sie nicht den Eindruck, dass wir das alles nicht berücksichtigt haben? Der Streitwert ist festgelegt auf 7.500,00 EUR. Das ist niedrig. Wie hoch ist das Interesse, den Klarnamen zu nennen? Ist es schwer für Sie, den Namen nicht zu nennen? Beklagtenanwalt Herr Radau: Den Streitwert haben Sie auf Ihr geringes Niveau gedrückt. Die Beeinträchtigung ist gering. Richter Dr. Korte: Bei 10.000,00 immer den Antragsgegner gewinnen lassen? Die Abwägung schlägt sich nieder auf die Intensität. Wenn es noch intensiver wäre ... . Natürlich kommt es genau darauf an. Das Interesse Ihres Mandanten ist aber nicht so, dass wir es erlauben sollten. Der Vorsitzende: Bei den Opfern ... . Beklagtenanwalt Herr Radau: Haben Sie anders entschieden. Der Vorsitzende: Die Mutter in Ruhe lassen, wenn der Täter Freigang erhält. Da hat uns der BGH um die Ohren gehauen. Geschäftsführer der Beklagten Herr Dr. Lutz Viëtor: Warum stoßen Sie die Diskussion nicht an? Meine Kunden wollen nicht, dass ich streitig hier weggehe. Das die Täter in Ruhe gelassen werden sollen, ist vielleicht zu absolut. Der Vorsitzende: Wir haben versucht, eine Diskussion anzuschieben: Lebach I, Lebach II. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Beklagtenanwalt Herr Radau: ... . Der Vorsitzende: Wenn der Täter im ARD ein Interview gibt, ist das Thema durch. Geschäftsführer der Beklagten Herr Dr. Lutz Viëtor: Wenn wir eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Kläger sich an die Presse gewandt hat? Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert. Anträge werden gestellt. Die Entscheidung im Tenor wird verkündet am 27.02.07, 12:00 in der Geschäftsstelle, Raum 332. 27.02.07: Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 28.12.2006 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
324 O 929/06 R.K. vs. Universität des Saarlandes Der Vorsitzende: Es ist nicht unser erster Fall. Wir müssen uns mit der Lebach-Entscheidung auseinandersetzen. Sieben Jahre im Gefängnis. Es war vor zehn Jahren. Aus der Lebach-Entscheidung wissen wir, dass man Anspruch hat, mit der Tat nicht mehr konfrontiert zu werden, wenn es auch eine sehr schwere Tat war. Die Sicherheitsverwahrung: Nach dem Strafvollzugsgesetz ist die Sicherheitsverwahrung vom Sozialisierungseffekt geprägt.
StVollzG § 129
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