Bericht Rolf Schälike - 11.10.07
Polizeipräsident Wenner vs. Spiegel - Persönliche Betroffenheit eines leitenden Beamten R.K. vs. Kölnische Zeitung GmbH - 324 O 106/07 Meldungen des Tages - Unsere Bundeskanzlerin schreibt Märchen Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 28.09.2007
Polizeipräsident Thomas Wenner vs.- Spiegel - Meine Polizisten waren es nicht. ▲ Die Sache 324 O 769/07 Polizeipräsident Wenner vs. Spiegel klagte ein hoher Beamter wegen persönlicher Betroffenheit bei unberechtigten Vorwürfen gegen ihn untergebene Polizisten. Erinnert mich an den Fall Oliver Ness, bei dem der BGH gegen den Journalisten entschied. Polizeigewalt erlebte ich am am 22.09.07. Ob es Bochumer Polizisten waren, weiß ich natürlich nicht. Ist mit auch egal, wessen Polizisten Demonstranten misshandeln. Rechtes Bild: Prügelnde Polizisten werden von Polizisten abgedeckt, Berlin, 22.09.07; es waren bestimmt keine Bochumer Polizisten; Foto: RS Der „SPIEGEL“ schrieb in Nr. 23/2007 auf Seite 32: „Beamte aus Bochum schlugen auf einen Pulk Linker ein. Plötzlich brach ein junger Mann zusammen. Ein Stoss mit einem Schlagstock hatte sein linkes Auge getroffen. Teile hingen an der Wange, das Blut floss und floss.“ Der Kläger, Polizeipräsident von Bochum hält diesen Spiegel-Bericht für falsch und fühlt sich persönlich betroffen. Dazu muss man sagen: Der SPIEGEL recherchiert oft schlecht. Es ist durchaus möglich, dass es keine Bochumer Polizisten waren oder dass der ganze Bericht erfunden und erlogen ist. Bei Wirtschaftsunternehmen mit klaren Interessen kein Wunder. Die Zensurkammer in Hamburg wird wissen, was da wirklich los war. Gehört zu ihrer Aufgabe als dritte Gewalt. Schon die Musketiere waren zu dritt. Den Vorsitz der Zensurkammer 24 am LG-HH führte diesmal Richter Herr Zink. Der den Vorsitz führende Richter Herr Zink: Wir haben einen Schriftsatz. Haben diesen heute Morgen nicht lesen können. Es geht um die Unverzüglichkeit und die Betroffenheit. Haben uns schon bei dem Erlass Gedanken dazu gemacht. Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Es geht um die Betroffenheit bezüglich der Krawalle. Es gibt Männer aus dem Sicherheitsbereich. Der Kläger ist Polizeipräsident von Bochum. Klägeranwalt Herr Klos: Wir bestreiten, dass der Anragsteller für diesen Einsatz verantwortlich war. Bestreiten ebenfalls, dass er vor Ort war. Richter Herr Zink: Die Frage ist, ob seine Betroffenheit als Polizeipräsident ausreicht. Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Sehen wir anders. Klägeranwalt Herr Klos: Wir haben das Hamburger Pressegesetz. Da steht was zur Betroffenheit. Wir haben das Münchner Gesetz, da wird unmittelbare Betroffenheit verlangt. Wenn eine Behörde im Presseorgan behandelt wird, dann muss sich der Chef dieser Behörde dafür verantwortlich fühlen. Sie meinen, der Artikel befasste sich mit .... . Beamte aus Bochum schlugen auf ... ein. Haben die nach Befehl oder ohne Befehl gehandelt? Wenn die ohne Befehl gehandelt haben, dann waren sie schlecht ausgebildet. Damit besteht die Betroffenheit sogar nach dem bayerischem Gesetz. Die Beamten aus Bochum können nur den Kölnern unterstellt werden. Die Frage der Betroffenheit ist in den Vorgesprächen nicht thematisiert worden. Richter Herr Zink: Wir haben es thematisiert. Klägeranwalt Herr Klos: Die Betroffenheit der Beamten ... . Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Wenn es um die Behörde geht, ist die Betroffenheit o.k. Hier tritt der Kläger jedoch als Privatperson auf. Richter Herr Zink: Er tut das für die Behörde. Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Er ist hier Privatmann dieses Verfahrens. Es ist Herr Thomas Wenner. Es wird ihm auch nicht unterstellt, dass er persönlich dafür verantwortlich ist. Klägeranwalt Herr Klos: In der Einstweiligen Verfügung steht Wenner (Polizeipräsident). Richter Herr Dr. Korte juristisch dogmatisch: Es ist doch nicht ausgeschlossen, dass jemand zu ihm privat kommt und sagt, höre mal zu: Deine Leute prügeln da ein. Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: ... . Richter Herr Dr. Korte erläutert seinen Machtanspruch: Der Vorwurf wäre, Deine Jungs prügeln. Beklagtenanwalt Herr Seelmann-Eggebert: Es muss eine unmittelbare Betroffenheit geben. Wenn er Weisungen erteilt hätte, dann wäre das verständlich. RS: Weshalb wäre das verständlich? Als Polizeipräsident muss Herr Wenner Weisungen geben, mit denen er innerlich nicht einverstanden zu sein braucht. Richter Herr Dr. Korte erklärt es ganz einfach: Er wird damit konfrontiert. Du bist Präsident und dafür verantwortlich. RS: Wie sieht es denn dann mit der persönlichen Verantwortlichkeit von Richtern aus, für deren Urteile? Darf ich Herrn Richter Dr. Korte persönlich verantwortlich dafür machen, dass er den Meineid lügenden Anwälten Recht gibt? Muss er nicht Eidesstattliche Erklärungen in Verfügungsverfahren als wahr annehmen und nach den Prinzipien des non liquet gegen die Partei urteilen, welche den Beweis zu erbringen hat? Dies ist schon sehr oft geschehen in dieser Zensurkammer 24 am LG-HH.. Richter Herr Zink: Wir haben die Argumente ausgetauscht. Danach beginnt ein Streit über die Gegendarstellung, die Frist von zwei Wochen. Richter Herr Zink: Die Sach- und Rechtslage wurde umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Dürfen wir am Freitag im Tenor verkünden? Alle im Chor. Ja, ja, ja ... . Richter Herr Zink: Beschlossen und verkündet, die Verkündung einer Entscheidung im Tenor wird anberaumt auf Freitag, den 05.10.07, 9:55 in diesem Saal. 05.10.07: Die Einstweilige Verfügung vom 21.08.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
R.K. vs. Kölnische Zeitung GmbH ▲ In der Sache 324 O 106/07 standen sich Anwalt Herr Stopp für R.K. und Anwalt Herr Dr. Mann für die Kölnische Zeitung gegenüber. Klägeranwalt Herr Alexander Stopp: Habe etwas zur Frage der Resozialisierung. Der Kläger betätigt sich jetzt anders. Man kommt nicht mehr raus in die so genannte zivilisierte Gesellschaft. Der andere Fall ist die kostenpflichtige Abmahnung. War auch auf der Seite des Kölnischen Stadtanzeigers. Kostet sogar Geld und wird für Geld verkauft. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Außer Ihnen interessiert sich nur noch die ARD dafür. Sonst niemand, Herr Stopp, kein vernünftiger Mensch. Es ist dokumentiert. Die zweite Besonderheit ist die Art und Weise der Verbreitung. Es wird nicht nur nach den Namen gesucht, sondern auch kostenpflichtig ... . Andere Gerichte sehen das anders. Solche Archive bestehen. Verurteilter Taschendieb, dann gibt es die Gefahr für die Resozialisierung. Welcher Vermieter wird suchen? Diese Gefahr tangiert gegen Null. Das OLG Frankfurt sagt, der Grad ist so gering, dass ... . Sie haben Prozesskostenhilfe beantragt. Das Gericht wollte nicht folgen. Bei Agenturmeldung muss ich prüfen, ob Persönlichkeitsrechte berührt werden. Das beschränkt sich auf klar erkennbare Rechtsverstöße. Da müssen andere Maßstäbe gelten, als bei eigen recherchiertem Material. Das sind die beiden Argumentationsstränge, die Gehör finden müssen. Der den Vorsitz führende Richter Herr Zink: Gehör finden Sie immer. Wird nicht von allen so gesehen. Wir sehen nicht so richtig die Aspekte, dass wir es anders sehen sollen als wir es schon sehen. Kann sein, dass wir es später anders sehen. [gelobt seien die Sehenden] Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Auch bei Recherche? Richter Herr Zink: Nein. Wenn jemand keinen Erfolg hat mit der Meldung, dann darf er das. Kann man nicht sagen, auch vieles Kleingedruckte. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Wo Sie die Grenze setzen wollen, kann ich nicht sagen. Kleine Fernsehsendung, kostenpflichtiges Aufrufen ... . Richter Herr Dr. Korte: Wenn Sie sagen, sieht so und so niemand, dann gibt es keinen Grund, Informationen vorzuhalten. Klägeranwalt Herr Alexander Stopp: Ist ja eine der größten kommerziellen Datenbanken. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Es gibt keine Gewinne mit kurzen Berichten über die Fernsehmeldung. Außer von Ihnen [Herr Stopp]. Öffentliches Interesse an der Sicherungsverwahrung besteht nicht. Es besteht ein Interesse mit realistischer Erwartung, wenn er noch 12 Jahre im Gefängnis sitzt. Möchte die grundsätzliche Diskussion nicht eröffnen. Richter Herr Zink: Wir haben den Internet-Ausdruck vom 05.09.07. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet, die Verkündung einer Entscheidung im Tenor wird anberaumt auf Freitag, den 26.10.07, 9:55 in diesem Saal.
Meldungen des Tages - Märchen unserer Bundeskanzlerin ▲ Unsere Bundeskanzlerin schreibt Märchen für unsere Kinder. Muss sie gelernt haben als FDJ-Sekretärin für Politik und Propaganda. Zu finden auf der Seite Bundeskanzlerin. Ein Märchen heißt: Gewaltenteilung von Angela MerkelSchon die Musketiere waren zu drittDeshalb gibt es die so genannte Gewaltenteilung, das heißt die Verteilung der "Gewalt" auf drei verschiedene Stellen. Diese sollen sich gegenseitig kontrollieren.Die Politikerinnen und Politiker machen die Gesetze. Die Einhaltung dieser Gesetze überwachen aber andere, nämlich die Polizei und die Verwaltungen. Wenn jemand ein Gesetz nicht einhält, sind für die Bestrafung die Gerichte zuständig. Nicht jeder darf allesDiese Trennung der Aufgaben hat gute Gründe: Die Polizei glaubt, einen Täter gefasst zu haben. Sie hat also einen Anlass, ihn für schuldig zu halten. Dieser Anlass muss aber geprüft werden. Und das darf man nicht der Polizei selbst überlassen, die vielleicht schon von der Schuld überzeugt ist.Die Schuld muss also ein Gericht feststellen. Die Gerichte sind unabhängig. Das heißt, niemand darf dem Gericht in seine Arbeit hineinreden oder gar Befehle geben. [Ist das denn auch so in Deutschland Heute]? Das Gericht stellt fest, ob jemand überhaupt schuldig ist und wie groß seine Schuld ist. Entweder verurteilt es den Angeklagten dann oder spricht ihn frei. Das Gericht schützt ihn aber auch davor, dass die Polizei Gewalt anwendet, die sie gar nicht anwenden darf. Darum gibt es diese drei Säulen:
Man sieht also: Demokratie braucht eine Menge Kontrolle, damit niemand zu mächtig wird. Denn wenn einer allein die Macht hat, ist es noch immer übel ausgegangen. Deshalb hat keiner, auch nicht die Kanzlerin, allein das Sagen. Deshalb muss auch die Gewalt, die der Staat hat, "geteilt" werden. Die Geschichte von Michael KohlhaasSchließlich soll uns nicht passieren, was dem armen Michael Kohlhaas im 16. Jahrhundert widerfahren ist:Kohlhaas war ein Pferdezüchter. Ein junger Adliger klaute ihm zwei seiner Pferde. Das war auch damals schon ein Rechtsbruch. Weil Kohlhaas seine Pferde zurückhaben wollte, zog er vor Gericht. Aber er verlor jeden Prozess. Denn: Die Macht des Adels war nicht geteilt. Der adelige Dieb hatte auch Macht über die Gerichte. Die Adligen herrschten damals eben absolut, weshalb man die damalige Zeit heute Absolutismus nennt. Die Gesetze galten nicht für alle Menschen auf gleiche Weise. Übrigens ist die Geschichte mit dem Kohlhaas dann noch ganz übel ausgegangen. Doch dass sollte man besser selbst nachlesen ... Diese Zeiten sind glücklicherweise vorüber. Die Menschen haben daraus gelernt und die Gewalt der Herrschenden geteilt. Höchstwahrscheinlich würde Kohlhaas heute schon vom ersten Richter Recht bekommen und der Pferdedieb verurteilt werden. An einen alten Freund, einem früheren mittleren SED-Funktionär, welcher bei Demonstrationen Signal-Fähnchen auf der Tribüne geschwenkt hat und damit die Sprechchöre mit den Losungen dirigierte, mailte ich: 0:24 Achtzehn Jahre nach der "Wende" seine Antwort: Nächster Tag, 7:42
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.06.08 Impressum |