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Bericht

Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 18. und 25. Januar 2008

Zensurkammer Landgericht Berlin (ZK 27)
Donnerstag, 10. und 24. Januar 2008

Rolf Schälike - 28.-30.01.08 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 10.01.08 (Berlin); Terminrolle - 24.01.08 (Berlin); Terminrolle - 18.01.08 (Hamburg); Terminrolle - 25.01.08 (Hamburg)

Wir (die) arme(n) Weißwürste (◄ Video)

Explosive Würste Trautes Heim Wertsteigerung Marktschreier

Fast zwanzig Zensurversuche im Januar 2008 durch die Kanzlei Prof. Prinz

Fast zwanzig Zensurversuche im Januar 2008 durch die Kanzlei Prof. Prinz bei den Zensurkammern in den beiden größten Städten Deutschlands.

Diese Kanzlei erlangte besondere Bekanntheit durch die Vertretung internationaler Königs- und Adelshäuser (Monaco u. Schweden). Die dabei über das Bundesverfassungsgericht bis zum Europäischen Gerichtshof durchgesetzten Prinzipien der Berichterstattung (Zensur) werden jetzt verstärkt durch die Vertretung umstrittener Wirtschaftsmanager und -unternehmen durchgesetzt.

Bekannt ist die Kanzlei Prinz  als Vertretung des Pharmaunternehmens Grünenthal in den Contergan-Prozessen "Eine einzige Tablette" sowie auch des VW-Managers Ferdinand Piёch im Zusammenhang mit der VW-Affäre und der Berichterstattung über seine privaten Vorlieben und Gewohnheiten.

Siehe dazu auch das Juve Hadbuch

Im Januar 2008 hat die Pseudoöffentlichkeit Anwälte dieser Kanzlei in fast zwanzig Prozessen erlebt, darunter für die Meinungsfreiheit auch entscheidenden.

Birgit Schrowange vs. Heinrich Bauer Verlag, vs. Axel Springer Verlag, vs. Ringier AG - in gleicher Sache drei Mal in Hamburg, aber auch drei Mal in Berlin    

Die Sachen Birgit Schrowange 324 O 1032/07 vs. Heinrich Bauer Verlag, 324 O 961/07 vs. Axel Springer Verlag, 324 O 986/07 vs. Ringier AG hatten ihre Besonderheiten. Fast ein Dutzend Creme de la Creme Juristen - sechs Richter und fünf Anwälte - verhandelten die Zulässigkeit einer Boulevard-Berichterstattung.

Anwalt Herr Philippi vertat die Klägerin Frau Birgit Schrowange sowie in Hamburg als auch in Berlin so gut wie in gleicher Sache.

Die Klägerin war sowohl in Hamburg als auch in Berlin persönlich anwesend Eine kleine zierliche Frau. Mir war sie bis zum Hamburger Freitag unbekannt. Ich dachte, sie wäre die Freundin eines bekannten Fußballers und konnte mir diese Frau schlecht vorstellen im groben Umfeld der Balljäger.

Dann habe ich mich etwas in YouTube umgesehen - Birgit Schrowange, Bauer sucht Mann - und nach Berichten zur streitgegenständlichen Sache bei Google gesucht: Hatte Birgit Schrowange eine Beziehung zu einem Mörder und Schwerverbrecher auf Mallorca?

Intime Fragen kamen vor allem in Hamburg zur Sprache. Die Klägerin war mehrmals den Tränen nahe.

Schrowange in Hamburg   

Die Sachen Birgit Schrowange 324 O 1032/07 vs. Heinrich Bauer Verlag, 324 O 961/07 vs. Axel Springer Verlag, 324 O 986/07 vs. Ringier AG hatten ihre Besonderheiten.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wir wünschen das Urteil aus dem dritten Fach. Drei Sachen laufen parallel. Nach der Vorberatung müssen die vertragliche ... 829 in Verbindung mit 1003 ... . Müssen davon ausgehen, dass die Berichterstattung wahr ist. Ob der Privat- oder Intimsphärenschutz überwiegt, müssen wir sehen. Es stellt sich die Frage, wie weit hat sich die Antragstellerin von dem Schutz befreit? Können wir davon ausgehen, dass das stimmt was in den Akten steht? Komme zum Schluss. Sie muss es hinnehmen. ... .

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Darf ich kurz einhaken? AG 7 ... . Können wir diese im Verfahren besprechen, wo sie jetzt hier ist?

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben reicht Unterlagen ein.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: ... .

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben: Habe das vorgetragen in den Schriftsätzen.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Müssen größere Lesepassagen sein.

Der Vorsitzende: Neigen dazu, die Einstweilige Verfügung aufzuheben.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Alles, was sexuelle Dinge betrifft, ist schlichtweg erfunden. Das können wir zu Protokoll erklären. Der eingereichte Antrag auf Erteilung einer Einstweiligen Verfügung wurde angenommen. Die Kammer neigt dazu, davon auszugehen, dass die Berichterstattung wahr ist. Ist aber nicht wahr. Dass es sexuelle Beziehungen gab, ist unwahr. Wir können weiter vortragen. Wollen nicht detailliert im Boulevardprozess von den drei Besuchen in acht Wochen ... . Wir wollen nicht Munition liefern. In den Einstweiligen Verfügungen wird es deutlich, dass es keine intimem Beziehungen gab.

Der Vorsitzende: Wir haben die Einstweilige Verfügung nach unseren Verhältnissen sehr sorgfältig ... . Können nicht ... .

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: ... Überlegungspause ... .

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: ... strafrechtlich ... . Wenn heimlich aufgenommenes Filmmaterial ... . Telefondrohung ... .

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Das ist ein neuer Vortrag mit der Telefondrohung.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Vertraglich ... . In der Einstweiligen Verfügung soll gelogen worden sein. Es soll keinen Telefonterror gegeben haben. Solche beinharten Lügen habe ich selten gelesen. Die Geschichte hat einen Grad erreicht, dass Strafanzeige angesagt ist, ebenfalls versuchter Prozessbetrug.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Es gibt die Eidesstattliche Versicherung.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Steht wenig drin.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Auch wenn ich bei diesem Telefonat ... .

Anwalt der Klägerin Herr Philippi unterbricht.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Können wir vereinbaren, wenn ich rede, rede ich, wenn Sie reden, reden Sie.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Wollte Ihnen eine kleine Erinnerung geben.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: ... im derartigen Zeitraum unwidersprochen. Es gab mehrere Interviews in der Bunten. Soll all das erfunden oder erlogen sein? Es widerspricht der Lebenserfahrung. Sie hat sich in der Bunten über Jahre geäußert. Wenn man dann 2007 sagt, das stimmt nicht, ... .

Birgit Schrowange glaubt noch an die Liebe

Dass jede Trennung auch eine Chance sein kann, dafür ist TV-Moderatorin Birgit Schrowange das beste Beispiel. Mit BUNTE sprach die 48-Jährige nun erstmals über das Ende ihrer Beziehung mit TV-Kollege Markus Lanz (37) im April diesen Jahres - und gestand gleichzeitig, dass sie ihrem ehemaligen Lebensgefährten keine Träne nachweint: "Manchmal ist es einfach besser, den Schlussstrich zu ziehen, anstatt in einer Situation zu verharren, in der man nicht glücklich ist", so Schrowange.

Acht Jahre lang waren die erfolgreiche RTL-Moderatorin und ihr Kollege Markus Lanz, Moderator und Redaktionsleiter des täglichen Magazins "Explosiv", das Traumpaar des deutschen Privatfernsehens, ihre Trennung kam für viele überraschend.

Bunte

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Wir haben nicht alles bestritten. Reden von Bild. Eine Behauptung ist abgeschrieben worden, nicht aus dem Interview, welches wir nicht bestreiten. Es gibt die Sphärentheorie: Sozial-, Privat- und Intimsphäre. Wir können die mündlichen Interviews nicht bestreiten. Es geht hier um die Privatsphäre am äußersten Rand. Drei kleine Äußerungen über angeblichen Sex. Diese hat die Antragstellerin nie geäußert. Was die Thematik betrifft, dass öffentlich belegt werden müsse, dass sie nicht als sonderlich treu gilt. Die Intimsphäre bleibt nach wie vor geschützt. Wenn die Kammer es für erforderlich hält, was wir gestern am späten Nachmittag erhalten haben ... .

Der Vorsitzende: Uns geht es nicht besser.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Wie die Kammer meint. Wir können den ganzen Tag hier füllen. Welche Äußerung ist so gravierend, dass die Kammer meint, es wäre Privatsphäre? Die Schriftsätze sind gefaxt, bevor diese bei uns eingegangen sind. Wir müssen uns fragen, ob der Prozessförderungspflicht Genüge getan wurde.

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben: Gestern Nachmittag 15:30 Uhr. Sie bestreiten ins Blaue hinein. Zur Durchsicht genügen zwei Minuten. Sie müssen vor Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung mit ihrem Mandanten die Sache absprechen. Einen Hinweis wollten Sie haben.

Richterin Frau Käfer: Wir können nicht eine Berichterstattung gegen eine andere austauschen.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Verspätet, ... .

Der Vorsitzende: Der Antragstellerin-Vertreter rügt die Verspätung des heute überreichten Schriftsatzes. Dieser ist 17:11 Uhr erstmalig eingegangen ohne Anlagen.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Brauche nichts zu sagen, weil es um die Prozessförderungspflicht geht.

Der Vorsitzende: Das ist rechtlich.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: ... .

Der Vorsitzende: Ist viel wert, schießt aber nicht die Eidesstattliche Erklärung ab.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: H... .

Der Vorsitzende: Wenn Sie das wegschießen, das wegschießen ... .

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Muss ich prüfen.

Der Vorsitzende: Habe eine Idee, muss das mit den Kollegen beraten.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Einstellung, Unterlassungs-Verpflichtungserklärung.

Richterin Frau Käfer: Können wir erläutern. Damit die Antragstellerin obsiegt, muss sie detaillierter darlegen. Ist sie daran interessiert... .

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Kostenlast bei der Antragstellerin? Darum geht es.

Der Vorsitzende: Die zweite Idee: Sie will in Abrede stellen, mit Herr C. sexuelle Beziehungen gehabt zu haben. Wir wollen nicht definieren, was Sex ist. Dezidiert, das ist klar, muss abgeschieden sein. Wenn dies weit weg ist, dann ... .

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: H. In der Methode nicht zimperlich. Hat eine e-Mail, ob er sich äußern möchte. Gestern aber mit Herrn L. - wollte nicht unmotivierter Weise den Namen nennen. Eine e-Mail kann jeder herstellen. Ob diese echt ist, weiß keiner. Aber für e-Mails gilt das Briefgeheimnis. Stammt dann aus einer Straftat: Briefgeheimnis. Angeblich wurde aufgenommen, Filmamateure mit versteckter Kamera. Fotos: Masseur massiert seine Klientin. Wenn die Antragstellerin davon ausgehen muss, dass er ein solcher war. Das ist alles vorgetragen. Würde den Weg gehen.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Alles verwerfen. Vieles ist neu. Jetzt kommen Geschichten. Finde das interessant. Dann sagen Sie, was alles kommen könnte. Ist alles neu, was das Fotografische betrifft. Die e-Mail war Gegenstrand ... . In der Tat, bin gespannt, was die Mandantin sagt. ... Präsidenten ... . Was sind sexuelle Handlungen. Liebe, heißt nicht unbedingt sexuelle Handlungen. Es müssen zwei Personen sein. Mag schwer zu erreichen sein, aber ... . Werden Sie alles ausführlich und permanent erläutert haben [Ihrer Mandantin]. Was bestreiten Sie? Das wollte ich nur konkret hören.

Der Vorsitzende: Unterbrechen?

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Fünf Minuten, damit wir detaillierter vortragen können. Wir sitzen [hier im Saal] nur nicht allein.

Richterin Frau Käfer: Deswegen unserer Vorschlag.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Die Öffentlichkeit ausschließen.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Die Öffentlichkeit sitzt nicht wegen mir hier. Wenn ich zwanzig Jahre lang laut ... .

Der Vorsitzende: Denke, wir unterbrechen.

Nach Wiedereintritt fehlt noch Richter Herr Goritzka. Anwalt der Klägerin Herr Philippi fängt trotzdem an: Die Antragstellerin würde einige Details zu Protokoll erklären.

Richter Herr Goritzka betritt den Saal, die Klägerin, Frau Birgit Schrowange gibt zu Protokoll und wird von den Beklagtenanwälten ins "Kreuzverhör" genommen

... .

Die Pseudoöffentlichkeit hält sich die Ohren zu. Das Ganze geht niemanden etwas an.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Wenn man sich die Artikel anschaut, so geht es um eine Affäre. Für einen normalen Leser, bedeutet Affäre ... . .. mehrfach ... hatte sie Affären. Man kann sich Gedanken machen, was eine Affäre ist. Während der Affäre hat sie sich vom Lebensgefährten getrennt. Eine Affäre geht über das Bett. So sieht es der durchschnittliche Leser. Anders kann ich das nicht verstehen.

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben: Über das Schlafen, darüber streiten wir.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Die Antragstellerin möchte sich nicht zu den Details äußern, dass dann ... erscheint.

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben: Muss dann auch die prozessualen Konsequenzen tragen.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi erläutert einige Details. Die Pseudoöffentlichkeit hört weg.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: ... man ist einem Verbrecher aufgesessen. Das war das Interesse des Mannes. Deswegen nicht öffentlich.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Bei Allem, um was es hier geht, gibt es ein öffentliches Interesse. Gab es Äußerungen, die darüber hinaus gingen, als hier geschildert?

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Was ist gemeint?

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Gab es Liebesschwüre an einen Verbrecher? Werde hier mit Neuigkeiten überschüttet.

Die Klägerin erzählt erneut Details. Die Pseudoöffentlichkeit übt sich in Selbstzensur.

... .

Der Vorsitzende: Wir beraten uns. Sie können sich kurz weiter erzählen.

Die Pseudoöffentlichkeit erfährt, dass es mehr als zehn Verfahren seitens der Klägerin gibt, und sollte sie verlieren, es sie zwei Kleinwagen kosten kann.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Mit dieser Erklärung kann sich das Blatt wenden.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Wenn es hier um Liebesschwüre geht? Die Antragstellerin hat sich auch weiter in der Presse geäußert.

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben: ... ein zweiter Aspekt. Es gibt einen Widerspruch zu öffentlichen Äußerungen. Frau Schrowange macht deutlich, wie wichtig ihr Treue ist, dass sie nie geflirtet hat.

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben liest aus den Interviews vor. Der Vorsitzende lacht.

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben: Zum Thema flirten haben wir nichts gehört.

Der Vorsitzende: Ist ja Ping Pong, was wir hier machen.

Die Klägerin Frau Birgit Schrowange: Ist übrigens gelogen. Lebe ohne Sex, habe ich nie gesagt. Habe die Chefredakteurin angerufen.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Kann nicht arbeiten, wenn alles bestritten wird, was ich habe.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: ... .

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Kommt, wie Kaninchen aus dem Hut. Bekunden, es war die übliche Arzt-Klientinnen-Beziehung.

Bauer-Anwalt Herr Dr. Neben: Mahne zur Vorsicht. Trage vor, dass jedenfalls geflirtet wurde.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi ganz Abmahnanwalt: Flirt ist keine Tatsachenbehauptung. Das wissen Sie, Herr Kollege. "Ich lebe ohne Sex, mir fehlt nichts," stimmt auch nicht.

Die Klägerin Frau Birgit Schrowange: Habe das nie gesagt.

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Es gibt ebenfalls das Interview vom 10.10.2005 in der Bunten.

Der Vorsitzende diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter verweist auf das Treuezitat. Zum Fremdflirten .. . Die Antragstellerin erklärt, auch diese Äußerung habe ich so nicht gegeben. Habe mich nie gegenüber der Öffentlichkeit, gegenüber den Medien über Sex geäußert.

Soll noch was vorgetragen werden?

Springer- und Rengier-Anwalt Herr Dr. Mann: Mir fällt nichts ein.

Der Vorsitzende: Sollen Anträge gestellt werden?

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: .Gilt das für alle drei Sachen?

Der Vorsitzende: Gehen davon aus, dass wir alles zusammen entscheiden.

Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung im Tenor wird anberaumt auf Dienstag, denn 22.01.08, 12:00 Uhr im Raum B332.

Ein schönes Wochenende

22.01.08: 12:00, Richter Dr. Korte:

In Sachen 324 O 1032/07 wird die Einstweilige Verfügung vom 05.11.07 aufgehoben Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In Sachen 324 O 961/07 wird die Einstweilige Verfügung vom 19.10.07 aufgehoben Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In Sachen 324 O 986/07 wird die Einstweilige Verfügung vom 05.11.07 aufgehoben Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Schrowange in Berlin   

Der Vorsitzende Richter Mauck erwies sich als Kavalier. In Berlin ging es um Bilder. In Hamburg um, Texte.

Die Sachen Birgit Schrowange 28 O 1007/07 vs. Heinrich Bauer Verlag, 28 O 979/07 vs. Axel Springer Verlag, 28 O 1006/07 vs. Ringier AG wurden einzeln verhandelt.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi kommt extra aus Hamburg angereist. Er kennt sich nicht aus, weiß nicht auf welcher Seite vor dem Richterpult der Kläger zu stehen hat. Die Klägerin, Frau Birgit Schrowange ist wieder persönlich anwesend.

Birgit Schrowange vs. Axel Springer Verlag,  28 O 979/07    

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir haben erfahren, dass das Landgericht in Hamburg die Textberichte bewertet hat und meinte, Sie haben die Privatsphäre schon lange geöffnet. Wir sehen es anders. Hier haben wir die Bildberichterstattung. Die Klägerin vor Jahren mit einem Verbrecher. Es ist nicht mehr aktuell, darüber zu berichten. Nur Umsatz machen? Ist erlaubt. Aber auch Text-Berichterstattung würden wir verbieten.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Auch wir werden in Berufung gehen. Das Landgericht Hamburg meint, die Antragstellerin hat sich auch mit der Privatsphäre in die Öffentlichkeit begeben. Das Landgericht Hamburg hat die Einstweilige Verfügung zuerst bestätigt. Die Gegenseite hat in Salamitaktik aus der Bunten ... zitiert. Der Vorsitzende hat am Schluss der Verhandlung nicht erklärt, welche rechtlichen Gesichtspunkte zunächst zur Bestätigung der Einstweiligen Verfügung führten, und dann zur Aufhebung..

Der Anwalt der Klägerin Herr Philippi erzählt detailgetreu von der Beziehung zum späteren Mörder. Die Pseudoöffentlchkeit möchte auch an dieser Stelle Selbstzensur üben.

Richterin Frau Becker: Hier geht es nicht um therapeutische Gespräche.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Wir wissen nicht, was von der öffentlichen Verhandlung dann veröffentlicht wird.

Nach Darlegung einiger Details droht Herr Philippi der Pseudoöffentlichkeit: Alles, was wir hier erörtern, ist nicht für die Öffentlichkeit. Damit wende ich mich an den Zuschauerraum.

Der Zuschauerraum: Ich habe über die Hamburger Verhandlungen nichts intimes berichtet.

Springer-Anwalt Herr Dr. Mann: Bin überrascht, dass es auch so ausgehen könnte. Es fehlt angeblich der aktuelle Bezug. Was die Aktualität betrifft, so kommt es nicht darauf an, wann es stattfand, sondern, wann es bekannt wurde. Das war nahe an der Berichterstattung. Frau Schrowange nimmt selbst alle aufs Korn. Wäre alles Quatsch. Mögen die Anwesenden für belanglos halten, im Gegensatz zu den anderen Anwesenden.

RS: Ich halte es für belanglos. Nicht für belanglos halte ich, dass Belangloses verboten wird und dass die Prinzipien solcher von den Creme de la Creme Juristen ausgearbeiteter Verbote, Massencharakter annehmen, zur Unterdrückung von Kritik, Diskussionen und Erarbeitung von Analysen führen.

Springer-Anwalt Herr Dr. Mann: Die Antragstellerin gibt seit Jahrzehnten immer zeitnah und bereitwillig Auskunft zum Gefühlsleben und ... . Erreicht damit Interesse und einen Bezug zur Öffentlichkeit. Jetzt kommt das Bundesverfassungsgericht, welches sagt, wenn jemand privat empfundene Dinge öffentlich macht, dann ... . Wurde nicht richtig wiedergegeben, was das Landgericht Hamburg sagte. Es sagte nicht, man kann über Frau Schrowange schreiben, was man wolle. In diesem konkreten Fall durfte man berichten. Sie erteilt seit Jahren immer bereitwillig zum Privatleben Auskunft. Wir gehen davon aus, dass der Tatsachengehalt des Berichts wahr ist. Sogar 2007, nach dem diese Beziehung hin war,  besteht Interesse daran, darüber zu berichten. Die Beziehungen und Eidesstattlichen Versicherungen werden Sie bestimmt interessieren. Liebesschwüre, Liebeserklärungen, alles, was ich nicht zu Liebesbeziehungen zählen würde, was in diesen Kreisen üblich ist. Wenn es glaubhaft gemacht wird, dass es keine Liebesbeziehungen gab mit einem Schwerstverbrecher damals und dass der Lebensgefährte nicht betrogen wurde.

Der Vorsitzende: Sie müssen sagen, dass das alles nicht stimmt.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi erzählt wieder Intimes und die Pseudoöffentlichkeit hält die Ohren für die Welt zu.

Danach Beratungspause für die Klägervertreter.

Inzwischen vereinbart die Pseudoöffentlichkeit mit dem Anwalt der Klägerin, Herrn Philippi, dass er diese Texte über die Schrowange-Verhandlungen  vor Veröffentlichung auf Bedenklichkeiten durchliest - kostenlos selbstverständlich -  und, ohne als Rechtsberater einzuwirken und dann die Pseudoöffentlichkeit von seine Bedenken informiert.

12.03.2009 erhielt Anwalt Herr Philippe von der Kanzlei Prof. Prinz diese Fassung des Berichts. Die versprochenen Hinweise kamen bis heute von der Kanzlei nicht.

Der Vorsitzende dazu: Oh, Zensur?

Die Pseudoöffentlichkeit: Nein, Abstimmung, Abwägung.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt der Beklagtenanwälte: So,. habe das zur Kenntnis genommen.

Springer-Anwalt Herr Dr. Mann: Trage jetzt dazu nicht vor.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Wenn sich jemand nicht gegen Veröffentlichungen wehrt, dann gibt es nicht das Recht, keine Rechtsprechung, dass ... geschrieben werden darf. ... .

Die Klägerin Frau Birgit Schrowange: Das war allgemein zur Treue. Habe nie konkret zu Sex gesprochen.

Springer-Anwalt Herr Dr. Mann: Wenn hier so phantastisch vorgetragen wird, dass das Interview ... . Wurde schon in Hamburg gesagt. Ich möchte wissen, was konkret falsch ist.

Der Vorsitzende kurz und bündig: Wir meinen, es kommt nicht darauf an. Die Kammer weist den Antragsteller darauf hin, dass eine Stellungnahme zu den einzelnen Berichten nicht erforderlich ist.

Anträge werden gestellt. Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung gegen 16:00 Uhr: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. 27 O 979/07

Birgit Schrowange vs. Rangier AG,  28 O 1006/07    

Anwalt Herr Philippi verteilt Schriftsätze.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Ja, dieser Artikel ist etwas anderes. Hatte ... Mörder geliebt hatten. Es wird einfach. Sie kann ja nichts dafür, auch wenn er Mörder ist. Muss man dann berichten? Unterstellen wir, das war ein Immobilienmensch.  Berichtet wird, nur weil man einen Mörder präsentieren kann.

Rangier-Anwalt Herr Dr. Mann begreift das: Um 22:15 Uhr im RTL Montags, tritt Frau Schrowange öffentlich auf.. Kriminell allein hätte nicht gereicht, da haben Sie [Herr Mauck] recht. es gäbe kein öffentliches Interesse.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: ... absolute Person der Zeitgeschichte. Wenn Sie mit Günter Jauch verglichen wird, dann schmeichelt sie das. Die Quote liegt bei 2,8, 2,9. Sie hat auch keine Produktionsfirma.

Springer-Anwalt Herr Dr. Mann: ... .

Die Klägerin Frau Birgit Schrowange: Kann komplett nachreichen.

Springer-Anwalt Herr Dr. Mann: Möchte verhindern, dass ....

Der Vorsitzende: Nehmen wir nicht ins Protokoll.

Springer-Anwalt Herr Dr. Mann: Möchte nicht, dass das hier nicht hängen bleibt.

Der Vorsitzende: Frau Schrowange hat sich nicht so abgeschottet, wie Herr Jauch. Muss man sich dann, ... gefallen lassen. ... .Das zum Unterschied zu Jauch.

Die Klägerin Frau Birgit Schrowange: Es gibt nur ein Foto des Kindes.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde besprochen. Die Kammer weist darauf hin, dass die Klägerin auf den Schriftsatz vom 17.01.08 nicht Stellung nehmen braucht.

Anträge werden gestellt. Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung gegen 16:00 Uhr: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.  28 O 1006/07

Birgit Schrowange vs. Heinrich Bauer Verlag,  28 O 1007/07    

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Die Eidesstattliche Versicherung haben Sie [Herr Philippi] auch gelesen? Der Antragsteller überreicht eine Eidesstattliche Versicherung vom 23.01.08.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Überreiche beispielhaft Publikationen seit 1986 zu privaten Themen.

Der Vorsitzende: Ja, Herr Dr. Neben, Sie haben gehört, dass wir dazu neigen, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Dass die Antragstellerin möglicherweise weiß,  ... ist für uns zu lange her. Die Festnahme war ein halbes Jahr vorher. Berichtet wurde am 24.10.2007. Es fehlt der zeitliche Bezug. 2003 gab es eine angebliche Affäre. Sehen das anders als Hamburg.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Ein Punkt: Selbstbedienung. Folgende Frage: Im Juni 2007 sagte sie, sie sei immer treu, habe nicht einmal geflirtet. Mehrere Wochen später, wenige Tage später ist dieser Mann gefasst worden. Es wird in der Bunten das jährliche Interview gegeben. Niemand kann sich in der Öffentlichkeit so sehen, wie er sich selbst sieht, sondern wie er ist. Verstehe nicht die dogmatische Haltung der Kammer. ... kann man nur ein begrenztes Recht... ?

Wenn jemand ein paar Tage vorher "a" sagt, dann kann man paar Tage später "b" sagen: "a" war wahrheitswidrig. Die Kammer steigt schon aus dem ersten Waggon aus. Wenn es nur dieses Bunte-Interview gegeben hätte, dass hätte allein ausgereicht. ... Das ist breit und öffentlich dargelegt worden.

Alles gelogen. Die Öffentlichkeit ist wahrheitsgerecht informiert worden. Es stand jedes Jahr in der Bunten: Familieninterview. Kann nicht ... . So ertappt zu werden, wäre auch mit unangenehm. Das ist das, was mich interessiert. Das ist der entscheidende Punkt. Dann kann man sich über den Wahrheitsgehalt unterhalten. Haben Sie [Herr Philippi] Ihre Mandantin über falsche eidesstattliche Versicherungen aufgeklärt? Es sind Anträge zurück genommen worden zum Handkuss. In der Kostenentscheidung ist das bitte zu berücksichtigen. Wir wissen alle nicht, warum Hamburg so entschieden hat. Haben erst am Dienstag verkündet, um sich das gründlich zu überlegen. Die Klägerin hat sich aktuell falsch zu privaten Ereignissen geäußert. Verhaftung dieser Person ... .

Richterin Frau Becker: Das Verhältnis, erst danach der Mordfall.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Der Mordfall interessiert mich genau so wenig.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Einen Punkt zu den Kosten. Herr Mann geht bis zum Kammergericht mit einer Beschwerde wegen den Kosten. Der Streitwert ist angemessen.

Der Vorsitzende: Es ist eine teilweise Rücknahme. Wir verbieten Fotos, nur wenn diese rechtswidrig sind.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Er trägt vor, was ich gesagt habe. Wenn es keine klaren Rechtsentscheidungen gibt, dann muss ich erst recht ... .

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Beantrage uneingeschränktes Verbot. Die Unterlassung, wie jetzt beantragt, hat einen nur minimalen Unterschied zu ... .

Der Vorsitzende: Wir wissen alle nicht, wie die BGH-Entscheidung ist.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Welche?

Der Vorsitzende: Die mit der Kerntheorie.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Was das Bundesverfassungsgericht zur Gegendarstellung gesagt hat .. .

Der Vorsitzende: ... .

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Zwingend.

Der Vorsitzende: War schon immer so.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Hamburg ist anders.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Wir haben das Bundesverfassungsgerichts-Urteil gelesen,. Es ist nicht verständlich

Der Vorsitzende: Kosten entstehen nach Stolpe nur für Unterlassung. Es entstehen keine anderen Kosten.

Die Sach- und Rechtslage wurde besprochen. Der Antragsteller-Vertreter wird darauf hingewiesen, dass er nach dem gegenwärtigen Sachstand nicht Stellung zu nehmen braucht.  Wie auch immer. Wir entscheiden.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: ... .

Der Vorsitzende: Müssen wir noch einen Augenblick warten.

Die Richter gehen ins Richterzimmer und beraten. Einigkeit herrscht wohl nicht.

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Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Es gibt eine Biografie über Frau Schrowange. Bestreite ... . Wir können Herrn Mann noch zurückrufen.

Der Vorsitzende: Dachte, wir brauchen keine Protokollführung.

Richterin Frau Neben: Dann kommt Herr Dr.Neben.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Er tut seine Pflicht.

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter nimmt Stellung zu der Eidesstattlichen Versicherung:

Zu I.1: Die Antragstellerin hat mit Herrn C. sexuelle Beziehungen unterhalten.

Zu I.2: Bestreite, dass der Besuch in Mallorca immer im Zusammenhang mit der ....Behandlung stand Behaupte, die Antragstellerin hat sich mit Herrn C. heimlich getroffen.

Zu II.1: Die dortigen Ausführungen des kennen lernen zwischen der Antragstellerin und Herrn C. bestreite ich mit Nichtwissen.

Zu II.2: Die dort geschilderten Inhalte der Gespräche mit Herrn C. bestreitet der Antragsgegner mit Nichtwissen.

Zu II.4: Der dort geschilderte Therapieverlauf wird mit Nichtwissen bestritten. Bestreite, dass Herr C. stets die Position des Arztes eingenommen hatte. Mit Nichtwissen wird bestritten, dass bei allen Treffen die Gesundheit der Grund war.

Zu II.6: Der hier aufgeführte Grund der Trennung wird mit Nichtwissen bestritten.

Zu II.7: Bestreite, das die Beziehung der Antragstellerin zu Herrn Lanz nicht an der Bekanntschaft mit Herrn C. gescheitert ist.

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Den Vortrag bestreite ich als ins Blaue hinein gemacht und unsubstantiiert. Bestreiten mit Unwissen .... in Hinblick auf die dem Antragsgegner obliegende Beweispflicht  ....

Der Vorsitzende: Das tatsächliche Vorbringen ... .

Anwalt der Klägerin Herr Philippi: Das tatsächliche Vorbringen.

Der Vorsitzende diktiert: Das Bestreiten des Antragsgegners wird als ins Blaue gemacht bestritten.

Bunte-Anwalt Herr Dr. Neben: Verwahre mich gegen jede Darlegungs- und Beweislast.

Der Vorsitzende: Der Antragsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung vom 23.01.08 zu bestätigen.

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung gegen 16:00 Uhr: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.  28 O 1007/07

Prinz von Hannover (Ernst August) vs. VPM Pabel-Moewig Verlag KG    

In der  Sache 324 O 820/07 Prinz von Hannover (Ernst August) vs. VPM Pabel-Moewig Verlag begann am 18.01.07 der Vorsitzende Richter Andreas Buske ehrlich: Was sollen wir dazu sagen? Fällt uns nicht viel Neues ein. Bleibt an 26zigter Stelle der Thronfolge in England. Er hat sich nicht so hervorgetan, dass er eine absolute Person der Zeitgeschichte geworden ist. Wir meinen, es kommt auch ein normatives Element zum Spielen. Für die Klägerseite ist das ein bekannter Durchschuss.                                                 Dazu noch das Bundesverfassungsgericht.

Funktionale Lebensweise des Klägers. Haben heute Morgen darüber nachgedacht. Wenn er sich in der kleinen Grazer Zeitung mitteilt, dass er gesund leben will, dass er Salbeitee trinkt, dann ... . Es gibt das OLG Badenia Urteil. Sehr klug, wenn unser OLG dass so sagt. Nach dem kann ich wiederholen, es ist sicherlich kein glatter Durchschuss. Gerade haben wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu seiner Gattin.

Müssen der Klage stattgeben. Auch uns fällt nichts Neues ein.

Anwältin der Beklagten: Wenn Sie das Interview in der Grazer Zeitung erwähnen, dann müssen Sie auch die CD berücksichtigen. Der Kläger wollte sich nie in den Medien präsentieren.

Der Vorsitzende: War er so nett?

Anwältin der Beklagten: Finde, dass wir auch nicht unfreundlich waren. Es ist kein hämischer Artikel. War nett. Bezweifle das mit dem Urlaub. Er arbeitet nicht. Er hat deswegen immer Urlaub. Es war die Wohnungsanschrift seiner Frau. Ob Urlaub, darauf kommt es nicht an. Sie [Herr Buske] sprechen von Kontrolle. Sehe das nicht. Es war kein Auflauern, es wurde kein Müll aufgewühlt. Er ist eine relative Person der Zeitgeschichte. Zumindest in diesem Moment. Zu der Erkrankung. Am 20.04.2007 gab er zwei Interviews: mit dem Fernsehen und der Grazer Zeitung. Deswegen sind wir hier in Hamburg. Das Berliner Gericht hat sich überzeugen lassen. Es ist eine wahre, nicht nachteilige Textberichterstattung.

Weshalb sitzen wir in Hamburg? In Berlin war das abgewiesen worden. Auch das Kammergericht hat abgewiesen. Wir haben eine Unterlassungsverpflichtungs-Erklärung abgegeben. War aber sehr weit privat.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Macht zu viel Urlaub, stimmt schon. Erholt sich nach... . Dass seine Frau zu Hause ist, ebenfalls. ... Kann das abstrakt nicht auf diese Artikel beziehen. Schriftsatzfrist? Eine Entscheidung wollen Sie auch?

Anwältin der Beklagten: Mit den Fotosachen beim BGH. Nicht mit dem Text. Text ist was anderes.

Der Vorsitzende: Ganz nicht. Was anderes schon.

Anwältin der Beklagten: Der BGH erlaubt sogar ein Foto, wenn die Textberichterstattung ... . ... dann erst Recht die Wortberichterstattung.

Der Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Klägervertreterin übergibt einen Schriftsatz für Gericht und Gegner. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Beklagtenvertreterin kann auf den Schriftsatz vom 15.01.08 bis zum 02.02.08 erwidern.

2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.02.08, 9:55 Uhr, in diesem Saal.

Anwältin der Beklagten: Ob ..,. Werde den Mandanten ankurbeln. Kann selbst ... .

Prinzessin von Hannover vs. Bunte -  Vernichtung von Archiven

In der Sache 27 O 906/07 Prinzessin von Hannover  vs. Bunte am 10.01.08 war die Klägerin eine treue Mandantin der Kanzlei Prof. Prinz. Wer denkt, die Boulevardpresse und die Prinzen samt Prinzessinnen sollten sich nie vor Gericht auseinandersetzen, da das uns nichts angeht, irrt gewaltig. Musterprozesse, Musterurteile werden bis zum Europäischen Gerichtshof getrieben um dann gegen seriöse, fleißige Bürger angewendet zu werden. Das diese Zensurprozesse tatsächlich klare Wirtschaftprozesse sind, geht in dem Klatsch leicht unter. Die Boulevardpresse und die Adligen bestimmen unser Denken und Fühlen, unterstützt von der Kanzlei Prof. Prinz.

Mal sehen, wie an diesem Donnerstag in Berlin "verhandelt" wurde.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Möchte Schriftsatzfrist. Hier ist ein neuer Sachvortrag. Möchte mir den Schriftsatz genauer ansehen. Äußerungen gegenüber Journalisten werden bestritten. Auch wenn diese stimmen sollten, dann heißt es ... .

Anwältin der Prinzessin Frau Dr. Lingens: Auch wenn ...

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Können Sie mir sagen, hat sie sich so geäußert oder nicht? Das andere ist Abwägung. Es muss die Grundlage geschaffen werden. Es war vor 17 Jahren.

Anwältin der Prinzessin Frau Dr. Lingens: Kann ich nicht sagen, weil .. .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Sie wollen nicht.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck als Zensor: Auch wenn wir das als wahr unterstellen. Vor 1990 konnten sich Prominente gar nicht gegen Veröffentlichungen von Privatem wehren. Auch wenn sie sich davor so geäußert hat, darf man das heute nicht veröffentlichen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Es ist nicht der Fall, dass es damals gemacht wurde, weil sie sich nicht hat wehren können. Das ist hier nicht so. Was ist mit Biografien über Fürstenhäuser auf dem deutschen Markt von deutschen Verlagen? Diese Äußerungen und Bilder sind drin. Sie spielen eine Rolle. Kann man ignorieren, dass es ein historisches Interesse gibt für dieses Fürstenhaus. Es ist eine Frage des Gewichts. Es werden Dinge aus den 70er Jahren beschrieben. Es sind Dinge aus der Privatsphäre, aber einer Familie. Es ist keine Frage, was heute und in Zukunft gerichtet wird. Es geht um die damaligen Ereignisse. Die Berichte darüber kann man nicht verbieten. Das führt letztlich dazu, dass rückwärts eine Totalbeeinigung erfolgt. Außerdem wirkt der postmortale Persönlichkeitsschutz nicht.

Der Vorsitzende. Ja.

Anwältin der Prinzessin Frau Dr. Lingens: ... minderjährig.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: ... die Eltern.

Anwältin der Prinzessin Frau Dr. Lingens: möchten nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Es geht nicht darum, ob sie möchten oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, es muss sich um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung handeln. Deshalb wägen wir nun ab.

Der Vorsitzende. Hier geht es darum, dass die Klägerin sich so geäußert hat.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Auch die Mutter hat sich so geäußert. Great Gallery, Große Ausstellung. Eltern ... was hat .. . Weigere mich zu sagen, alles Schmutz und Schund. Wird mit Kinderpornografie verglichen. Lese: Profitgier.

Anwältin der Prinzessin Frau Dr. Lingens lacht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: ... kann man nicht sagen, wollen wir nicht.

Der Vorsitzende. Da haben Sie recht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Es ist die ... . Es ist von öffentlichem Interesse.

Der Vorsitzende. Schafft auch Arbeitsplätze. Die Leute wollen was lesen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: ... die Leute, die sich damit beschäftigen, sind dann auch alle schuldig.

Der Vorsitzende. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung; Der Klage wurde stattgegeben 324 O 820/07.

Charlotte Casiraghi vs. Bunte - Zwei Verhandlungen an einem Tag

Die Sachen Charlotte Casiraghi 27 O 906/07, 27 O 922/07, und 27 O 943/07 vs. Bunte (Modewoche) waren nicht die ersten Klagen dieser Traum-Prinzessin von Monaco. Mehr als zwanzig Klagen konnte die Pseudoöffentlichkeit bei der Zensurkammer Berlin 2007 zählen. Über  zwei am 06.12.2007 haben wir berichtet. In Hamburg bei Buske waren es etwas weniger als ein halbes Dutzend. Die Zahl unwidersprochener Verfügungen, erst recht akzeptierter Abmahnungen bleib der Öffentlichkeit, auch der Pseudoöffentlichkeit unbekannt. Jedenfalls hat die nette Prinzessin auch die Zensur entdeckt. Wird wohl zum Geschäftsmodell der Aufmerksamkeit gehören. Ohne Juristen, kein ordentliches Geschäft.

Charlotte Casiraghi 27 O 906/07 und 27 O 943/07 vs. Bunte (Modewoche)

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Der Klägervertreter übergibt den Schriftsatz vom 09.01.08, von dem der Beklagtenvertreter eine Abschrift erhält. Da hat die Kammer die Einstweilige Verfügung erlassen und ihre Meinung nicht geändert.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Es stellt sich die Frage ... Modewoche ... . Es wird darüber sinniert, inwieweit die Klägerin sich in Pose gesetzt hat. Das sieht man auf dem großen Foto. .. aus der Sicht der Beklagten ... . Das kann man den Beklagten nicht nehmen. Die Beklagte soll nicht jedes Mal das Gericht fragen, ob eine Veröffentlichung erlaubt ist. Hier geht es um die gesellschaftliche Bedeutung. ... Klägerin ... adoptiert ... und wird vor ihren eigenen Handlungen behütet durch Partys ... . Sie ist aber erwachsen, hat sich für einen besonderen Lebensstil entschieden: Moden, Filmpremieren, Ausstellungseröffnungen,  auch als Journalistin. Hat sich dazu geäußert. Wenn man dann schreibt, hat sich an die Spitze ... Nachteile ... Dann kann man der Presse nicht vorhalten, ... . Wenn man oft genug schreibt, dann können wir nicht verbieten, wird gesagt. Wehret den Anfängen, geht nicht. Das ist eine Prognose in die Zukunft, die wir alle nicht kennen. Problematisch, wenn das mit dem Persönlichkeitsrechtverboten wird. ... .

Hatten das gleiche Thema. ... Sie geht auf Partys. Man kann dann so schreiben. ... Wenn man sagt, sie ist unaufrichtig .. . Nennen sie Lügnerin.

Der Vorsitzende lacht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Es ist nicht alles nur Gequassel. Es ist ein reales Leben. Hilton, einige interessiert das. Andere sagen, was will diese Puppe? Charlotte sagt nicht, will nur noch studieren.

Der Vorsitzende: Ja. Anträge werden gestellt. Eine haben wir noch.

Charlotte Casiraghi 27 O 922/07 vs. Bunte

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Kennen gelernt haben sich Charlotte und Albert über einen Freund von Albert.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Die Fotos lieber nicht so genau anschauen.

Der Vorsitzende: Auch, wenn das unbedeutend ist, es ist alles Privatsphäre.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder: Ja, trotzdem. Wen ich zu einer solchen Veranstaltung mitnehme, kann ich nicht sagen, nun reicht es. Das nächste Mal anders formulieren. Freund von Charlotte, Freund vom Freund. Habe das witzig gemeint.

Der Vorsitzende: Ja, verstehe ich. Danach ...

Am Schluss der Sitzung: Die Klagen werden bestätigt.

Charlene Wittstock und Fürst von Monaco vs. Freizeitwoche           

Die Sachen 27 O 925/07 Charlene Wittstock und 27 O 915/07 Fürst von Monaco vs. Freizeitwoche waren ebenfalls Teil einer Serie von Abmahnungen und von der Kanzlei Prof. Prinz durchgesetzten Verboten. Caroline von Hohenzollern hat Rechtsgeschichte geschrieben. Ob das der Kanzlei Prof. Prinz auch mit Charlene Wittstock und dem Fürstenhaus von Monaco gelingt, wird die Zukunft zeigen. Sieben Mal haben wir Charlene Wittstock als Klägerin bis jetzt erlebt. Das Fürstenhaus von Monaco klagte da direkt etwas seltener.

27 O 915/07: Fürst von Monaco vs. Freizeitwoche           

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir haben die spannende Frage, warum erscheint die Klägerin nicht? Er sitzt? Was meint der Leser? Bestimmt nicht, er habe Hämorrhoiden. Der Leser hat es so verstanden, dass Charlene Wittstock ihn verlassen hat. Darf man sie als ständige Begleiterin bezeichnen?

Monaco-Anwältin Frau Dr. Lingens: ... .

Richter Herr Bresinsky: Ist es seine Freundin?

Der Vorsitzende: Wir wollen es wissen, wegen dem Tatbestand.

Richter Herr Bresinsky: Wenn Sie [Frau Dr. Lingens] das nicht bestreiten, dann schreiben wir: seine Freundin.

Monaco-Anwältin Frau Dr. Lingens: Eine Freundin.

Der Vorsitzende diktiert: Die Klägervertreterin bestreitet, dass Charlene Wittstock die Lebensgefährtin des Prinzen ist. Bei ihr handelt es sich um eine Freundin.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Stulz-Hernstadt: Was ist, wenn es nicht stimmt.

Monaco-Anwältin Frau Dr. Lingens: Schreiben Sie "seine Freundin", und nicht "seine Lebensgefährtin".

Der Vorsitzende: Uns reicht das aus. Es wird bestritten, dass sie die Lebensgefährtin ist. Sie ist seine Freundin.

Richter Herr Bresinsky: Wohnen nicht zusammen? Haben wenig Verbindlichkeiten.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Stulz-Hernstadt: Darf weiter schreiben, ... .

Richter Herr Bresinsky: Nicht mehr, dass sie was mit einander haben.

Der Vorsitzende: Es wird bestritten, dass es seine Lebensgefährtin ist. Vielleicht kriegen Sie es noch raus. Die Kammer ist der Meinung, dass der Text so zu verstehen ist, dass sie ihn sitzen gelassen und verlassen hat. Stolpe? Die Äußerung ist eindeutig. Es gibt keine andere Deutung. Wenn es eine andere Deutung gibt, dann sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Das Kammergericht hat gesagt, ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung reicht das nicht. Wie gesagt, für uns stellt sich die Frage nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Stulz-Hernstadt: Stolpe ... . Bundesverfassungsgericht ... Günstigkeitsprinzip inzwischen. In der Literatur auch nicht mehr. .. .

Der Vorsitzende: Zur Mehrdeutigkeit. Bei Unterlassungsansprüchen sind wir gewillt, Artikel 5 des Grundgesetzes [niedriger zu bewerten]. Der Äußernde hat es in der Hand, sich eindeutig auszudrücken. Wenn er das nicht tut, dass muss er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Es sind aber keine sanktionsfähigen Äußerungen. Ansonsten wäre das einschüchternd.

RS: Hier irrt Herr Mauck. In der deutschen Sprache ist jede Äußerung mehrdeutig. "Hier irrt Herr Mauck" kann durchaus bedeuten, "Herr Mauck ist doof",  was er keinesfalls ist. Eindeutige Äußerungen gibt es überhaupt nicht in der deutschen Sprache.

Richter Herr Bresinsky: Das Verfassungsgericht sagt, ... . ... andere Gericht in Deutschland ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Stulz-Hernstadt: Günstigkeitsprinzip: Das Verfassungsgericht möchte bei Mehrdeutigkeit nicht in die Vergangenheit ... .

Richter Herr Bresinsky: Eine andere Frage ist, ob eine Unterlassungserklärung verlangt werden kann. Die andere Frage ist, ob man dafür Abmahnkosten verlangen kann.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Stulz-Hernstadt: Machen kann man alles. Es ist die Frage, ob man machen muss. Die Kammer wird in diesen Fällen keine Abmahnkosten beschließen, wenn es mehrdeutig ist..

Der Vorsitzende: Wenn es mehrdeutig ist. Das sehen wir hier nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Stulz-Hernstadt: Zum Eindruck. Es wurde nicht geschrieben, sie sind auseinander gegangen. Die Kammer muss sagen, ein anderer Eindruck kommt gar nicht in Frage. Nur der Eindruck. Haben nicht "Trennung" geschrieben, nur "sitzen lassen". Der Bezugspunkt ist der Rot Kreuz Ball, wo sie da war. Es gibt nur ein ... . Nimmt seine Freundin mit auf jeden Ball. ... finden wir nicht so nahe liegend in dieser Eindeutigkeit. Es steht nicht da, warum Charlene Wittstock ihn hat sitzen lassen. Der Leser geht davon aus, auch auf diesen Ball nimmt er sie nicht mit, um ... zu trennen. ... . Man muss diese Zeile im Kontext sehen. Es gibt einen Bildbericht und einen textlichen Schluss. Zwingend ... . Wir geben zu bedenken, ... . Im Übrigen .... wird vertreten. Seelmann-Eggebert. .. keine strafbewehrten ... nicht nur keine Abmahnkosten.

Der Vorsitzende: Gut. Die Sach- und Rechtslage wurde besprochen. Anträge werden gestellt. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

27 O 925/07 Charlene Wittstock vs. Freizeitwoche           

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Es ist analog der vorangegangenen Sache. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Klagen werden bestätigt.

GRÜNER TALER - KUNSTAKTION HAMBURGVideo

Vier Mal gegen den Film "Eine einzige Tablette" - Weshalb aufgeben?        

25.01.08:
Volle Pulle. Der Saal war brechend voll. Ca. 100 Besucher, viele Contergan-Geschädigte. Die Hälfte der Besucher musste stehen. Filmen wurde nicht erlaubt. Bänke wurde nicht reingeschafft. Ein neuer Saal wurde nicht angeboten. Ob die Brandschutzbedingungen eine solche Überfüllung erlauben, wissen wir nicht.

Alle drei Richtungen waren vertreten.

Die Filmemacher sowie das Fernsehen vertraten die Kunstfreiheit.

Die Kläger vertraten die Zensur auf ihre Art.

Die Dritten wollten einen Dokumentarfilm und kritisierten ebenfalls die Filmemacher. Es waren Zuschauer unter den Conterganbehinderten.

Mit vier Klagen sollte der inzwischen gesendete Film "Eine einzige Tablette" an diesem Freitag verhindert werden. Niemand weiß, welche Klagen folgen werden.

Die heutigen Verhandlungen waren die Fortsetzung der Verhandlungen vom 11.05.2007. Die Kammer wollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, dann die Erstaustrahlung, um endgültig in den folgenden Sachen zu entscheiden.

324 O 282/07 Grünenthal GmbH vs. Westdeutscher Rundfunk. Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Entscheidung hören wir am 20.07.07, 9:55 Uhr, im Gerichtssaal.

324 O 281/07 Grünenthal GmbH vs. Zeitsprung Film + TV  Produktion
Die Entscheidung hören wir am 20.07.07, 9:55 Uhr, im Gerichtssaal.

324 O 906/06 Schulte-Hillen vs. Zeitsprung Film + TV  Produktion
Die Entscheidung hören wir am 20.07.07, 9:55 Uhr, im Gerichtssaal.

324 O 907/06 Schulte-Hillen vs. Westdeutscher Rundfunk. Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Entscheidung hören wir am 20.07.07, 9:55 Uhr, im Gerichtssaal.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Bei 907 und 906 überreicht der Klägervertreter Durchschriften des Schriftsatzes vom 22.01.08 an Gericht und Gegner.

Uns überzeugen bis dato immer noch unsere Argumente besser als die der Anderen. Man kann über die Qualität der einzelnen Äußerungen streiten. Gut. Aber geschrieben wird bei den Anderen nicht besser. Das OLG hat die Besonderheit des Films dargelegt.

RS: Siehe die Urteile:

7 U 141/06 (324 O 14/06) Grünenthal ./. Zeitsprung - EV v. 14.02.2006 - die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg mit Ausnahme weniger Filmpassagen aufgehoben.
Der Antragssteller trägt 14/15, der Antragsgegner 1/15 der Kosten - Urteil (pdf)

7 U 142/06 (324 O  62/06) (Schulte-Hillen ./. Zeitsprung) - EV vom 09.02.2006 - das Verbot des Landgerichts Hamburg wurde insgesamt aufgehoben
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens - Urteil (pdf)

7 U 143/06 (324 O 15/06) Grünenthal ./. WDR - EV v. März 2006  - die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg mit Ausnahme weniger Filmpassagen aufgehoben.
Der Antragssteller trägt 14/15, der Antragsgegner 1/15 der Kosten - Urteil - (pdf)

7 U 144/06 (324 O  63/06) (Schulte-Hillen ./. WDR) - EV v. März 2006 - das Verbot des Landgerichts Hamburg wurde insgesamt aufgehoben
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens - Urteil (pdf)

Der Vorsitzende: Dem Zuschauer wird nicht dargelegt, welche Szenen sind Historie, welche Doku-Fiktion. Damit ist es schwierig für den Zuschauer zu entscheiden, was ist wahr, was nicht. Es gibt die Einstweiligen Verfügungen. Haben nur aufgehört ... Wir wollten nicht den Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes auf den Film anwenden.

Grundgesetz Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mache jetzt einen großen Bogen. Auch das OLG hat bestimmte Punkte als unzulässig erachtet. Für uns ein Dilemma: Wenn wir nach tiefster Überzeugung entscheiden, wird das OLG verfassungsgemäß entscheiden. Im Falle unseres Verbots wird der Film wieder verboten sein, wir werden damit die Wirtschaftstätigkeit der Beklagten verhindern. Oder OLG oder das Bundesverfassungsgericht wird es verhindern. Dr, Dünnwald [Klägeranwalt] es ist Zeit, dass wir einschwenken.

Zu 7a und 7b in Sachen Grünenthal. Das sind Punkte, die auch das OLG mit einem Verbot belegt hat. Sind diese im Film drin oder nicht?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Sind im Film nicht mehr drin.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald: Sind nicht vollständig 'raus genommen. Die Unterhaltung zwischen den Anwälten. ... . Diese Punkte werden verboten.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Wir haben diesen Punkt mit der Billigung seitens der Geschäftsführerin ... .Den Zuschauern wird deutlich, dass Naumann das in der Hand hat. Das mit der Billigung seitens der Geschäftsführung haben wir 'raus genommen.

Der Vorsitzende: Das ist aber ein Punkt.

Richter Dr. Korte: Am 11.05.07 trägt der Kläger vor,  dass es damals unverändert so war.

Der Vorsitzende: 281, 282 Zwischen den Parteien ist es unstreitig, dass die Szenen, die den Positionen 7a und 7b zu Grunde liegen geändert wurden.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald: Das heißt nicht ... .

Der Vorsitzende: Deswegen habe ich versucht, beiden gegenüber gerecht zu formulieren. Was ist zu 9?

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald: Die Ziffer 9, wie angegeben, ist nicht mehr drin. An späterer Stelle ist aber die Kernaussage wieder da. Stelle ich Fallen, kann ich mich einigen. Diese Behauptung zieht sich durch den Film. Die Kammer muss sagen, betrifft das Verbot nur die eine Stelle oder zieht sich dieses durch das ganze Werk. Frau Dr. Raben [Vorsitzende Richtern des OLG] hat gesagt, diese Stelle muss raus.

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter erklärt, die für die Verbotsstelle zu 9 in Bezug genommene Stelle ist im Film nicht mehr vorhanden, taucht aber an einer anderen Stelle wieder in gleicher ... .auf..

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Wir sprechen über die Stelle im VW-Käfer?

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald: Bin nicht sicher.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Kann auch ein Taunus [Ford] gewesen sein.

Lachen.

Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter erklärt, diese kann inhaltlich ähnlich sein, aber diese Äußerung gibt es nicht mehr.

Damit wäre unser Klärungsbedarf erledigt.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Habe zwei Bemerkungen.

Der Vorsitzende: Nicht mehr?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Auf zwei Punkte möchte ich eingehen.

Das, was Sie [Herr Buske] umschreiben mit Doku-Fiktion. Das Bundesverfassungsgericht stellt darauf ab, dass die Partnerin geschildert wird. Das ist viel schärfer als beim OLG, die sagen, man weiß nicht, was wahr, was Fiktion ist. D.h., was Sie [Herr Buske] als Maßstab dem OLG entnehmen wollen, kann vielleicht nicht dem BVerG entsprechen. Es gibt inzwischen die Esra-Entscheidung. Der Roman "Esra" wurde deshalb und nur deshalb verboten, weil Passagen die Menschenrechte berührten. Bei Grünenthal kommt das gar nicht in Frage. Bei Schulte-Hillen schon. Aber bei keiner der angegriffenen Passagen. Bei Lale,. der Mutter, alternativer Nobelpreis. Aber es gibt bei keinem der Zuschauer den Eindruck, es ist alles 1:1. Der Zuschauer versteht, dass vieles Fiktion ist. und sagt, es

Der zweite Punkt betrifft Grünenthal. Wenn ich Ihre [Herr Buske] Überlegungen, wenigstens als juristisches Gedankenspiel, verstehen kann, dann haben wir das Persönlichkeitsrecht für Firmen. Wenn einer der heutigen Kläger das wäre, dann kann man das verstehen. Das Firmenpersönlichkeitsrecht reicht dafür nicht.

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald: Bei der Esra-Entscheidung argumentiert Herr Prof. Hegemann mit Erkennbarkeit, Entfremdung, Kunstwerk. Ich finde, dass gerade in der Esra-Entscheidung mit der Beschwerde von zwei Richtern dagegen gesprochen wurde. Die Richter schreiben:

Die Richter schreiben, dass der Autor, indem er die Figur zu Grunde legt ... , es darum geht, wie viel erkennbar ist. Je mehr Verfremdung, desto mehr Kunst; je mehr Intimitäten, desto mehr Verfremdung.

Bei Esra war es die Intimsphäre. Die ist so geschützt, da wollen wir nicht einmal den Wahrheitsbeweis. Dann müssen wir prüfen, ob es eine schwere Beeinträchtigung ist. Das Bundesverfassungsgericht bringt wörtlich die Verfremdung, und sagt, es gibt ein Wechselspiel zwischen Intimität und Verfremdung. Kann  nicht erkennen, was nicht stimmt. Von hoher Verfremdung sind wir ganz weit weg. Wollten sie auch nicht. Es ist für sie schwierig, das zu machen.

Sie benennen die Akteure, benennen das Medikament.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Das war in ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Dünnwald: Sie benennen die Zeit. Das Verfassungsgericht sagt, auch ein Display, ein Vor- und Nachspann .. .  Der BGH sagt, ein Disclaimer kann Etikettenschwindel sein.

Wenn im Vor- und Nachspann was gesagt wird, dann muss sich das auch im Film widerspiegeln. Habe geprüft, ist der Zuschauer so mündig, um zu erkennen, was ist wahr, was ist fiktiv. Das OLG erkannte das auch nicht.

Klägeranwalt Schulte-Hillen: Die Esra-Entscheidung hat meine Argumente unterstützt. Der Film ist eine Aneinanderreihung von Fakten. ... nach der Ausstrahlung ... Ist der wesentliche Punkt, über den wir entscheiden müssen.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Esra. Der eine Richter: Weil die Tabusierung der Intimsphäre verletzt wurde, führte das zum Verbot. Hier gibt es überhaupt keine Intimsphäre. .. Schutz, Interesse ... Alle Äußerungen sind unstrittig angegriffen.

Der Vorsitzende: Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts finden wir alle toll.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Stolpe finde ich nicht toll.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Es gibt den Versuch von Betroffenen. Kleinigkeiten zu beanstanden. Irgend wann wollen sie es nicht mehr lesen, die Beanstandungen der Kleinigkeiten.

.Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.03.08, 9:55 Uhr in diesem Saal.

Die Zuschauer verließen langsam den Saal. Draußen wurde noch lange diskutiert.

Der Vorsitzende Richter an mehreren Freitagen im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

"Wir wünschen das Urteil aus dem dritten Fach."

"Ist ja Ping Pong, was wir hier machen."

"Für die Klägerseite ist das ein bekannter Durchschuss."

"Nach dem kann ich wiederholen, es ist sicherlich kein glatter Durchschuss."

"Müssen der Klage stattgeben. Auch uns fällt nichts Neues ein."

"Ganz nicht. Was anderes schon."

"Mache jetzt einen großen Bogen."

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finden wir alle toll."

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
31.01.08
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