Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Urteile von der Pressekammer Hamburg,
bei denen
Änderungen oder Veröffentlichungen, z.B. Photos, verboten wurden
bzw. Schadensersatz oder Lizenzgebühr beansprucht werden konnte
Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
LG HH
Az.: 324 O 209/06
Einstweilige Verfügung
LG HH
Az.: 324 O 209/06
Widerspruchverhandlung gegen die Einstweilige Verfügung am 12.05.2006
Schröder klagte gegen Veröffunglichung von Bildern während seiner Italien-Urlaubs.
Das Thema In Sache 324 O 163/06 ist bekannt. Schröder als Kanzler und Freund des russischen Präsidenten, Vladimir Putin.
Nach der Kanzlerschaft Aufsichtsratvorsitzender in der Gasprom-Firma für den Bau der Gas-Pipeline durch die Ostsee vorbei an Polen und an deutschen Steuern.
Widerspruchsverfahren am 17.03.06
Am 24.03.06 wurde die Einstweilige Verfügung bestätigt.
Eine andere Klage von Ex-Kanzer Schröder gegen Christian Lindner
Das Widerspruchsverfahren sollte am 17.03.2006 verhandelt werden.
Verhandelt wurde nicht. Über die Gründe ist mir nichts bekannt.
Wahescheinlich handelt es sich um die Äußerung Lindners:
"Unabhängig davon, ob Schröder von der RAG bezahlt oder
unwahrscheinlicherweise nicht bezahlt wird".
Dem FDP-Generalsekretär in Nordrein-Westfalen, Christian Lindner, soll verboten werden zu äußern:
"die Ruhrkohle AG (RAG) versucht offenbar, sich ihren Börsengang zu erkaufen, in dem sie mit Schröder und Merz einflussreiche Politiker auf die Gehaltsliste setzt."
Es kommt am 24.03.2006 zu einer Rücknahme des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung oder zu einem Urteil.
Am 24.03.2006 wurde die Einstweilige Verfüpgung bestätigt.
Sie auch das vorhergehende Verfügungsverfahren 324 O 142/06