Bericht Rolf Schälike - 23.-26.06.2006
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. Leer war der Gerichtssaal heute nicht. Zum Prozess Schröder gegen die Morgenpost, interessanter als der Prozess Schröder gegen Westerwelle, kamen heute jedoch keine Journalisten. Die Verstrickungen der "politischen Elite" mit Russlands Präsidenten, Vladimir Putin, hat die Presse anscheinend hingenommen. Nichts zur Steigerung der Auflagen und für die Belebung des Werbegeschäfts.
Pünktlich um 9:55 wurde mitgeteilt, dass die Verkündungen später stattfinden, nämlicher um 10:30.. Pünktlich um 10:30 begann die Verhandlung. Diese dauerte länger als geplant. Der Ausfall der um 11:00 angesetzte Verhandlung wurde genutzt. Es blieb Zeit zum Verkünden. Verzögerungen bei Verkündungen war ich gewohnt. Doch außer mir war dieses Mal eine Beteiligte am Urteil interessiert. Ihre Sache wurde ausgesetzt auf den 28.07.06. Über eine Stunde saß sie wie auf Kohlen. Hätte das Ergebnis auch telefonisch erhalten können.
Immobilienwirtschaft vs. Presse oder Preisgestaltung bei der Pressekammer In Sache 324 O 280/06 Windsor AG vs. Hamburger Abendblatt müssen wir, den Inhalt der Sache betreffend, auf das Internet zurückgreifen: Wir finden:
Windsor AG weist Vorwürfe zurück Von der Windsor AG war vom Vorstand Herr Dr. Volker Voigtsberger erschienen. Für das Hamburger Abendblatt deren Justiziarin. Die Sache schien wichtig zu sein. Dass es keine Windsor Property AG und auch keine Windsor Property GmbH ist, welche zur bestehenden Windsor AG gehören solle, habe ich als Streitgegenstand nicht vernommen. Der Vorsitzende sagte zu Beginn:
Wir haben die Schriftsätze überflogen. Was die Meinungsäußerung betrifft, da sind wir bei Ihnen [ob nun Kläger oder Beklagter gemeint war, habe ich nicht verstanden]. Dass die Windsor AG keine Wohnungen anbiete, .. Verkäufer, ... Vertriebsfirma, ... Betroffenheit ... Hilft uns spätestens Stolpe. Deswegen wollen wir bejahen. Die endgültige Frage: Werden die ... aufgehoben oder nicht? Wolle die Einstweilige Verfügung bestätigen. Was sollte der Beklagtenanwalt dazu sagen? Der Vorsitzende legte nach: ... Das Pfund liegt in den Sätzen: .... Maternstraße. Das meinen wir, ist schon heftig. Der Kläger sprach dann noch von einem Rachefeldzug gegen den Antragsteller und es wurde wirtschaftlich. Dürfen Wohnungen mit unterschiedlichen Sanierungsgraden zum gleichen Preis angeboten werden? Es herrschte darüber Konsens, NEIN. Gestritten wurde, ob in diesem Fall Wohnungen gleichermaßen saniert waren. Für mich, einem Wohnungsbesitzer, NEU. Bis heute dachte ich, Wohnungspreise seien Verhandlungssache und von Faktoren abhängig, wie Stockwerk, Sicht, Treppenhaus etc. Preise vermieteter Wohnungen, nahm ich an, seien abhängig von den Mieteinnahmen. In einem Haus können die Mieten einzelner Mieter unterschiedlich sein, und auch die Mieter vermieteter Wohnungen haben Einfluss auf den Kaufpreis. Heute war es anders. Irgend etwas habe ich nicht begriffen. Sprach der reale Sozialismus zu uns? Dann hieß es, zwanzig Prozent Vertriebsprovision seien überteuert. Ich fühlte mich versetzt in eine Diskussionsrunde der DDR-Plankommission. Die Richter lachten. Der Vorsitzende beendete die Diskussion:
So machen wir das dann. Der Kläger schrieb noch schnell eine Eidesstattliche Versicherung. Dann hörte ich Sätze, wie mir aus dem eher feigen Teil meiner Seele gesprochen: Wir haben Probleme, den Mandanten das zu vermitteln, dass, was das Gericht entscheidet, wahr sei. Ist meistens wahr, aber zu vermitteln ist es trotzdem schwer. Ist aber nicht immer wahr. Darauf der Richter: Wenn die Anwälte das nicht verstehen, ist es schon verwunderlich. Ich fragte mich, was würde Stolpe dazu sagen? Ein verdeckte Drohung? Am Mittwoch, den 28.06.06, werden wir die Entscheidung hören um 12:00, in Raum 822. In der Klägerkanzlei Moser arbeitet die Anwältin Julia Bezzenberger, welche SPD-Mitglied ist und meinte, dass sich alle SPD-Mitglieder duzen. Gemäß meiner Verschwörungstheorie tippe ich, dass der Kläger obsiegt.
28.06.06: Urteil: Die
Einstweilige Verfügung v. 26.04.06 wird bestätigt.
Die Morgenpost zitierte den CDU-Abgeordneten im Europa-Parlament Bernd Posselt. Das Thema In Sache 324 O 163/06 ist bekannt. Schröder als Kanzler und Freund des russischen Präsidenten, Vladimir Putin. Nach der Kanzlerschaft Aufsichtsratvorsitzender in der Gasprom-Firma für den Bau der Gas-Pipeline durch die Ostsee vorbei an Polen und an deutschen Steuern. Der Vorsitzende gleich zu Beginn: Das ist ein schwieriger Fall. Bei der Entscheidung müssen wir uns die Frage stellen, ist es eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung? Er verlagerte die politische Diskussion in einen Streit um die Deutung der Deutschen Sprache durch drei Richter des Landgerichts Hamburg - genannt Pressekammer. Übertrieben bedeute dies: Äußert eine Person die Vermutung bzw. polemisiert er, könne es nicht sein, dass Schröder den Aufsichtsratsposten als Schweigegeld zur Politik des russischen Präsidenten in Tschetschenien sowie für andere Menschenrechtsverletzungen erhalten hat, so muss die Person aufpassen. Der durchschnittliche Leser könne auf den Gedanken kommen, dass buchstäblich Geld geflossen sei, es schriftliche Vereinbarungen gegeben habe, bei mindestens einem Notar Dokumente mit dem Wort "Schweigegeld", "Tschetschenien", "Menschenrechte" hinterlegt seien mit Unterschriften des Kanzlers und des Präsidenten, versiegelt und beglaubigt übersetzt, mit einer Apostille versehen. Meinungsäußerung kann strafbar sein. Es gebe Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. Allein der Umstand, der Kanzler sei in seiner Amtszeit mit dem russischen Präsidenten gut ausgekommen, reiche dem Gericht nicht aus. Von Schröder sei keine Stellungnahme eingeholt worden. Recherchen seien nicht durchgeführt. Was kann man dazu sagen? Anwalt Fricke versuchte es: Überraschend ist, dass Sie das als Tatsachenbehauptung sehen. Sie sagten, die Kritik habe nicht hetzender sein können. [Mit dem Wort Kritik] sagen Sie doch, es handle sich eindeutig um eine Wertung. Zum Inhalt. Mann könne doch nicht wirklich auf die Idee kommen, der Präsident hätte mit Schröder eine Verabredung gehabt. Es handle sich um eine harte Äußerung im politischen Meinungskampf. Der Autor sei CDU-Mitglied. Auch der Leser bewertet es als Meinungskampf. Auf Verdachtsberichterstattung möchte ich nicht eingehen. Es gebe ein BGH-Urteil. Man könne nicht den Urheber in Anspruch nehmen, sondern das Medium. Der Vorsitzende: Wenn sie Überlegungen anstellen, ob sich Schröder strafbar mache, sei das doch eine Tatsache. Richter Weyhe erläuterte diese Logik: Schweigegeld. Posten als Belohnung fürs Verhalten. Hälst du den Mund, dann erhälst du eine Stelle. Anwalt Fricke hielt dem Klägeranwalt Nesselhauf entgegen: Das, was Sie vertreten und was die Kammer mitmacht, ist die Mindermeinung. Habe mich mit Kollegen unterhalten. Anwalt Nesselhauf bat um Zulassung der Revision. Befürchtet er etwa, die Kammer werde gegen seinen Antrag entscheiden? Gibt es in diesem Stadium des Rechtsstreits überhaupt eine Revision? Am Freitag, den 28.07.06, 9:55, Saal 833, werden wir es erfahren. 15.09.06: Der Beklagten wird verboten, den Politiker Bernd Posselt zu zitieren hinsichtlich Schweigegeld für Schröder wegen Tschetschenien und anderen Menschenrechtsverletzungen, dass sich .... vielleicht strafbar mache und Zahlungen für das Ausscheiden als Bundeskanzler [RS: diese Formulierungen brauchen nicht genau zu sein; wurden sehr schnell vorgelesen.] Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Sprachmittler zwischen Arzt und Kalb In Sache 324 O 173/06 Trainer Thomas Springstein vs. TAZ ging es wieder einmal ums Doping ehemaliger DDR-Leichtathleten. Konkret um Berichte zu Frauke Tuttas: Ende der Neunziger Jahre tauchte im Rahmen der Berliner Prozesse zum Staatsdopingbetrieb der DDR ein Name auf: Thomas Springstein. Die ehemalige Leichtathletin und heutige Rechtspflegerin Frauke Tuttas sagte aus, sie habe zwischen 1985 und 1988 das DDR-Allzweckdopingmittel Oral-Turinabol erhalten von Springstein. Sie war damals 16 Der TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg hat seinerzeit Stasi-Chef Erich Mielke vertreten. Jetzt wettert er gegen den Trainer Springstein, nennt ihn Sprachmittler zwischen Arzt und Kalb, welcher im Auftrag von Ewald und Konsorten in der Ostzone der Sportler wie Kälber oder Mastschweine behandelte. Vor der Verhandlung - Anwalt Eisenberg kam verspätet aus Berlin - fragte der Klägeranwalt Dr. Krüger den Vorsitzenden, ob er denn auch polizeiliche Sicherheitsrechte besäße, in der Lage sei, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Gemeint war ein möglicher Ausbruch des TAZ-Anwalts. An gegenseitigen Gehässigkeiten fehlte es auch während der Verhandlung nicht. Habe einen Schriftsatz mitgebracht, aber keine Gelegenheit zum Kopieren gehabt. Es gebe auch kein Anwaltszimmer mit Kopierer. Ob die Kammer nicht kopieren könne, fragte der TAZ-Anwalt gleich zu Beginn. Ich wusste, dass sie es kann. Kam nämlich häufig vor, dass Kopien fehlten. Dafür sitzen hier auch die Referendare. Zu der Behauptung, Hürdenläuferin Frauke Tuttas habe vor einem Untersuchungsausschuss ausgesagt, auch die Information darüber, das Mittel sei bestimmt zum Doping, hätte sie damals nicht davon abgehalten, es zu nehmen, sagte Anwalt Eisenberg, man könne ihr glauben. Sie sei eine Rechtspflegerin, keine Richterin. Dr. Krüger widersprach, fest stehe gar nichts. Hat sie das so gesagt? Selbst wenn, dann ginge es um Unterlassung dieser Aussage. Der Antrag sei nur gegen die Verbreitung gerichtet. Muss die Beweisaufnahme erfolgen? Danach diskutierten die Anwälte, was es denn bedeute, durchgehend gedopt zu werden, wenn in den Jahren 1985 bis 1987 in jedem Jahr nur zwei Mal, vor der Freiluft-Saison sowie den Winter-Hallenwettkämpfen, gedopt worden war. Selbstverständlich mit gehörigem Absetzen vor den Wettkämpfen. Die Athletinnen mussten auch mal pissen gehen , das hätten die Staatsmäster gewusst, erläuterte Anwalt Eisenfeld diese Selbstverständlichkeit. Das Gericht erlaubte ihm, durchstrapaziert zu werden. Anwalt Dr. Krüger konnte leicht kontern. Die Konzentration habe ihn [nach den langen Ausführungen von Eisenbeerg] verlassen, da es in den Ausführungen nichts Neues gab. Nachdem die Kopien von der Referendarin gebracht worden waren, lehnte der TAZ-Anwalt ab zu unterschreiben. Es seien ja amtliche Kopien, somit beglaubigt. Gern nahm der Vorsitzende ins Protokoll, dass die Sportlerinnen Grit Breuer und Katrin Krabbe mit Frauke Tuttas in einer Trainingsgruppe waren und so eng zusammen trainierten, dass sie es hätten mitbekommen müssen, wenn Dopingmittel verabreicht wurden. Das haben sie aber nach deren Aussagen nicht. Kein Ton davon, dass Springstein schon in den Fall der Weltklasse-Sprinterinnen Katrin Krabbe sowie Grit Breuer verstrickt war. Katrin Krabbe sowie Springsteins zeitweilige Lebensgefährtin Grit Breuer erwischte man 1992 im Trainingslager mit dem Kälbermastmittel Clenbuterol im Urin. Anwalt Eisenberg fragte, ob Dr. Krüger behaupten würde, seine Unterlagen seien gefälscht. Er habe nicht einmal einen Kopierer, wie könne er da etwas fälschen, bekundete Dr. Krüger sein Vertrauen in die Unterlagen. Die Entscheidung wird am 27.07.06 verkündet, 9:55, Saal 833. Die weiteren Verhandlungen blieben der Pseudoöffentlichkeit verborgen Es gab einem Beweisbeschluss, im Ergebnis finden wir den Bericht vom TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg:
Kein Unterlassungsanspruch des
Leichtathletiktrainers Springstein wegen der Äußerung, er habe eine 16
jährige Sportlerin zwischen 1985 und 1987 gedopt. und das Urteil vom 21.09.2007 I. Die Klage wird abgewiesen II. Der Kkläger hat die Kosten des Rechtsstreuts zu trtagen Die Aussage: „Die ehemalige Leichtathletin und heutige Rechtspflegerin Frauke Tuttas sagte aus, sie habe zwischen 1985 und 1988 das DDR-Allzweckdopingmittel Oral-Tunnabol von Springstein erhalten“, ist wahr, ergab die Bewesiverhandlung.
Zum Hintergrund der Sache 324 O 89/06 finde ich im Internet:
Anfang Dezember 2003 war in Frankfurt am Main
der Prozess um das Manila-Projekt eröffnet worden. Wengert versucht vor
dem Frankfurter Landgericht, die Entlastung von Aufsichtsrat und
Vorstand der Fraport AG durch die Hauptversammlung rückgängig zu machen.
Seine Begründung: Die beiden Gremien hätten frühzeitig von den Risiken
des Projekts gewusst und hätten ihm deswegen nicht zustimmen dürfen.
Die Fraport AG hat gegen den Singener
Wirtschaftsprüfer Georg Wengert und einige seiner Mitarbeiter
Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat gemäß § 17 des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb (Verrat von Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnissen und sogenannte Geheimnishehlerei) gestellt und eine
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Herausgabe von rechtswidrig
erlangten Unterlagen erwirkt. Die Einstweilige Verfügung des
Landgerichts Frankfurt am Main ist Wengert am 12. Februar 2004
zugestellt worden. Während der heutigen Verhandlung erfuhren wir, dass es ein neues Urteil des OLG Frankfurt gibt. Nach einigem Hickhack wurde folgender Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen [Fehler möglich, da der Text lediglich auf meinen Notizen basiert]: 1. Die Beklagte erkennt die Einstweilige Verfügung der Kammer vom 6.12.2005 unter Verzicht auf Einrede nach § 924, 925, 927 als endgültige Regelung an. Dabei sind sich die Parteien darüber einig, dass es bei der Verteilung der Kostenlast im Verfügungsverfahren bleibt. 2. Die Kosten dieses Rechtsstreits (des Hauptsacheverfahrens) werden gegeneinander aufgehoben. Dies gilt auch für die Kosten des Vergleichs. 3. Beiden Parteien wird nachgelassen, von diesem Vergleich zurückzutreten, der Zivilkammer bis zum 4. Juli 2006 anzuzeigen.. Der Streitwert der Hauptsache beträgt 100.910,00 EUR Der Wert des Vergleichs übersteigt den Wert der Hauptsache nicht. Im Falle des Rücktritts wird die Entscheidung am 18.08.2006, 9:55, Saal 833 verkündet.
18.08.06: Urteil. Die Beklagte
wird verurteilt, die beantragten Äußerungen zu unterlassen. 19.12.06: Berufungsverhandlung OLG Hamburg 7 U 110/06. Die Berufung wurde zurückgewiesen.
03.02.09: BGH
Urteil VI ZR 36/07
- Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des
Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2006
aufgehoben. In einem anderen Fall 7 U 52/06 Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide vs. Wengert AG. 1. Instanz 324 O 915/05 hat der Beklagte aus Kostengründen auf die Revision verzichtet. Interessant die Reaktion der Präsidentin des Landgerichts Hamburg auf das Mail vom 23.04.09 Sehr geehrter Herr Dr. Büßer, es ist bestimmt ehrenhaft und außergewöhnlich höflich von Ihnen, dass Sie mir nach der x-ten Erinnerung wenigstens eine „pampige“ und nichts sagende Eingangsbestätigung zukommen ließen. Sie sollten mit dem „Buske“-Problem in Ihrem Landgericht ernsthaft auseinandersetzen und die längst überfällige Personalentscheidung endgültig vollziehen. Können Sie sich vielleicht vorstellen, wie viele derartige Urteile dieses LG-Senats nicht zum BGH aus Kostengründen nicht zum BGH gegangen sind? Die Leidtragenden und Geschädigten sind die betroffenen Kläger. Auch die richterliche Unabhängigkeit hat irgendwo ihre Grenzen, z.B. am tatsächlichen Sinngehalt der geltenden Gesetze. Ihrer sachlich qualifizierten Stellungnahme sehen wir entgegen. Schöne Grüße vom Bodensee, Ihr Georg Wengert.
Conen vs. Deutscher Journalisten-Verband Die Sache 324 O 277/06 kann zu Gunsten des Klägers entschieden werden dank der Stolpe-Entscheidung. Der Journalistenverband berichtete in etwa: Weder Müller noch Lehmann noch Krause, noch weitere Vertreter seines Clans .... Gemeint waren Vertreter des Clans von Krause. Die deutsche Sprache lässt jedoch zu, dass es auch Vertreter des Clans von Lehmann und Müller waren. Stolpe entscheidet. Das ginge neuerdings, erklärte der Vorsitzende der Beklagtenpartei. 16 Anträge des Herrn Conen sollten den DJV madig machen. Berichtet hat der DJV jedoch lediglich von 15. In diesem Zusammenhang verwies der Vorsitzende auf die Entscheidung vom berühmten 5. Stock Die Entscheidung der Kammer werden wir hören am Mittwoch, den 28.06.06, Raum 822, um 12;00.
28.06.06: Urteil: Die
Einstweilige Verfügung v. 25.04.06 wird bestätigt. Rederecht Der Vorsitzende: Wenn man ein Rederecht hat, darf man auch reden und sich an der Diskussion beteiligen. Nicht etwa nur beim Kaffee.
Während der Sitzung herausgehörte interessante Leitsätze Wir erfuhren die Entscheidung vom berühmten 5. Stock. Zeitungen berichteten, die Geiselnehmer verbarrikadierten sich im 5. Stock der Botschaft. Tatsächlich war es der 3. Stock. Dies sei, haben wir trotzdem gesagt, unwichtig.
Stolpe müsste diesen Freitag den ganzen Tag Schluckauf gehabt haben. In Sache 324 O 280/06 Windsor AG vs. Hamburger Abendblatt Der Vorsitzende: Hilft uns spätestens Stolpe. Deswegen wollen wir bejahen. In Sache 324 O 89/06 Anwalt Beeg: Wenn wir alles glauben würden, was die Presse schreibt, wäre die Kammer hier arbeitslos. Es ist eine anmaßende Meinungsverbreitungsfreiheit. Am 20.10.2005 hat das Bundesverfassungsgericht dem einen freundlichen kleinen Riegel vorgeschoben. Solange es nicht schwarz auf weiß im Gerichtsverfahren bewiesen ist, kann nicht behauptet werden, so sei es. Auch gegen meine Person. Man muß sich daran halten, was in Deutschland gilt, bis es im Gerichtsverfahren festgestellt ist. Wenn er das nicht einsehen will, dann muss er das eben fühlen. In Sache 324 O 277/06 Der Journalistenverband berichtete in etwa: Weder Müller, noch Lehmann, noch Krause, noch weitere Vertreter seines Clans .... Gemeint waren Vertreter des Clans von Krause. Die deutsche Sprache lässt aber auch zu, dass es auch Vertreter des Clans von Lehmann und Müller waren. Stolpe entscheidet. Der Vorsitzende: Das ginge neuerdings [erklärte der Vorsitzende der Beklagtenpartei]. Danach noch einmal Richterin Käfer:
Und angesichts der Stolpe-Entscheidung?
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] "Steht wieder Mal so viel Richtiges in den Schriftsätzen" "Darüber können wir lange nachdenken." "Das meinen wir, ist schon heftig." "Einen Zweizeiler hätten wir auch zu Protokoll genommen." "Wo haben wir den die Durchschriften versteckt?" "Glaube, das ist das Fax." "Da haben wir nur eine Fax-Kopie. Die nehmen Sie doch auch?"
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Rolf Schälike |