Buskeismus

Stasi- Fall Gysi


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Dr. Gregor Gysi gegen Freya Klier

Einstweilige Verfügung v. 10.10.1994

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Landgericht Hamburg
Zivilkammer 24


324 O 588/
94
Sievekingplatz 1
20348 Hamburg
Telefon: 3497-2653
Telefax: 3497-4318/19

BESCHLUSS

vom 10.10.94

In der Sache

Dr. Gregor Gysi
MdB
xxxxx

 

- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Senft pp.
Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg

gegen

Freya Klier
xxxx
 
 

- Antragsgegnerin -

 

beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht Ficus

den Richter am Landgericht Meyer

den Richter Schulz

Seite 2

I.      Im Wege der einstweiligen Verfügung -  der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungsdhaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens DM 500.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

verboten,

zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen,

Gregor Gysi habe Bürgerrechtler nicht verteidigt, sondern sie bespitzelt, damit seine Genossen sie besser im Griff haben.

II.     Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragsgegnerin nach einem Streitwert von DM 50.000,-- zur Last.

        Ficus                                            Meyer                                            Schulz

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.08.06
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