Dr. Gregor Gysi gegen Freya
Klier
Einstweilige Verfügung v. 10.10.1994
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Landgericht Hamburg
Zivilkammer 24
324 O 588/94 |
Sievekingplatz 1
20348 Hamburg
Telefon: 3497-2653
Telefax: 3497-4318/19 |
BESCHLUSS
vom 10.10.94
In der Sache
Dr. Gregor Gysi
MdB
xxxxx
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- Antragsteller - |
Prozessbevollmächtigte: |
Rechtsanwälte Dr. Senft pp.
Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg |
gegen |
Freya Klier
xxxx |
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- Antragsgegnerin - |
beschließt das Landgericht Hamburg,
Zivilkammer 24, durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht
Ficus
den Richter am Landgericht Meyer
den Richter Schulz
Seite 2
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung -
der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird den
Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass
dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer
Ordnungsdhaft bis zu
sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens DM 500.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
verboten,
zu behaupten, zu verbreiten und/oder
behaupten oder verbreiten zu lassen,
Gregor Gysi habe Bürgerrechtler nicht verteidigt, sondern sie
bespitzelt, damit seine Genossen sie besser im Griff haben.
II. Die Kosten des Verfahrens fallen den
Antragsgegnerin nach einem Streitwert von DM 50.000,-- zur Last.
Ficus
Meyer
Schulz
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Rolf Schäike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.08.06
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