| Dr. Gregor Gysi gegen Freya 
		Klier
 Einstweilige Verfügung v. 10.10.1994
 
		_________________________________________ 
			
				| Landgericht Hamburg Zivilkammer 24
 
 
 324 O 588/94
 | Sievekingplatz 1 20348 Hamburg
 Telefon: 3497-2653
 Telefax: 3497-4318/19
 |  
		BESCHLUSS vom 10.10.94 In der Sache Dr. Gregor GysiMdB
 xxxxx
 
			
				|  | - Antragsteller - |  
				| Prozessbevollmächtigte: | Rechtsanwälte Dr. Senft pp. Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg
 |  
				| gegen |  
				| Freya Klier xxxx
 |  |  
				|  | - Antragsgegnerin - |    beschließt das Landgericht Hamburg, 
        Zivilkammer 24, durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht 
		Ficus den Richter am Landgericht Meyer den Richter Schulz 
		Seite 2 I.      Im Wege der einstweiligen Verfügung -  
        der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird den 
        Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der 
        Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass 
        dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer 
		Ordnungsdhaft bis zu 
        sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens DM 500.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten, 
		zu behaupten, zu verbreiten und/oder 
		behaupten oder verbreiten zu lassen,
 Gregor Gysi habe Bürgerrechtler nicht verteidigt, sondern sie 
		bespitzelt, damit seine Genossen sie besser im Griff haben.
 II.     Die Kosten des Verfahrens fallen den 
        Antragsgegnerin nach einem Streitwert von DM 50.000,-- zur Last.         
		Ficus                                            
        Meyer                                            
		Schulz 
		____________________________________________________________ 
       Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
      Rolf SchäikeDieses 
      Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.08.06
 Impressum
 |