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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
Urteile, die kein Verbot bzw. keine Erlaubnis im Sachverhalt hatten
 
"frankhager.de" gegen "sex-spider.de" - Erotik-Datenbank gewann
LG HHAz.: 324 O 3/06 Hauptsacheverfahren am 03.03.2006
Bericht von Rolf Schälike :

In der Sache 324 O 3/06 ging es wohl um die Internet-Site www.sex-spider.de, dem Katalog der deutschsprachigen Erotik-Seiten. Die Site www.frankhager.de, die früher nicht dem Fotografen Frank Hager gehörte, war in dem Katalog als Erotik-Seite eingetragen.

Der wahrscheinlich witzlose neue Domain-Besitzer stellte zu seinem Schrecken fest, dass seine Site in einer Erotik-Datenbank aufgeführt ist. Anstelle den Administrativen Ansprechpartner, der ohne weiteres über www.denic.de gefunden werden konnte, zu bitten, die Domain aus der lustigen Datenbank zu nehmen, mahnte der Fotograf ab und erreichte dann bei der Pressekammer eine einstweilige Verfügung.

Wie wir heute wissen, ist das Erlangen einer Einstweiligen Verfügung nicht schwer. Der Fotograf rechnete nicht mit dem Witz unseres Vorsitzender Richters mit seinen Beisitzern, die der Erotik wahrscheinlich nicht abgeneigt sind. Was hörten wir heute?

"Für die Anschuldigungszwecke ist das ein schöner Fall. Die Zuständigkeit stimmt." Die Seiten sind ja in der ganzen Welt zu sehen, da darf jedes Gericht sich für zuständig fühlen.
"Bei der Betroffenheit des Antragstellers kann man ins Grübeln kommen, weil er meint, er sei nicht Inhaber der Site, erscheint aber in der Datenbank."
"Der Antrag scheitert an der Widerholungsgefahr."
 
Heise Zeitschriften-Verlag GmbH gegen Verlag Nutzwerk u.a.
LG HH Az.: 324 O 740/05 Verfahren
Der Gegenstand der Klage von Heise ist unbekannt.
Am 24.03.2006 sollte die Urteilsverkündug stattfinden. Ist aber ausgefallen, weilsich die sach wohl erledigt hat.

Siehe auch das viel diskutierte Verfahren 324 O 721/05.
 
Maja gegen Ferfried Prinz von Hohenzollern
LG HH Az.: 324 O 657/05 Entscheidung
Ferfried Prinz von Hohenzollern soll 20.000,00 Euro Schmerzensgeld an seine Noch-Ehefrau zahlen.
Maja Prinzessin von Hohenzollern, bürgerlich als Maja Meinert geboren, klagt seit Montaen wegen ehrverletzenden Behauptungen, die verboten werden solen.
In Bild lesen wir: Ferfried Prinz von Hohenzollern (Foffi) hatte in verschiedenen Interwiews verbreitet, Maja sei kaltherzig und nur an seinem Titel interessiert gewesen. Weswegen er sie auch für Tatjana Gsell verlassen habe.
 
Sozietät - falsche Abmahnung
LG HH Az. 324 O 84/05 Urteil verkündet: 13.04.2005
Kanzlei Prof. Schweizer Es macht - eigentlich selbstverständlich - einen Unterschied, ob abgemahnt wird zu unterlassen:
1. Es tüfteln Rechtsanwälte an einem Projekt X des Verlages S.; oder: 2. Es tüfteln Rechtsanwälte der Sozietät A. an einem Projekt X des Verlages S.
Im 2. Fall können durchaus Rechtsanwälte einer anderen Sozietät an diesem Projekt X des Verlages S. tüfteln. Im 1. Fall dagegen nicht. Komplizierter wird es, wenn zusätzlich mit Klammern formuliert wird. Hier können Sie ein uns gestern zugestelltes Urteil des Landgerichts Hamburg zu eben diesem Sozietätsbeispiel studieren, und zwar mit dem Klammerproblem. Az.: 324 0 84/05.
Aus einer falschen Abmahnung folgt - wie es das LG Hamburg in seinem Urteil beschreibt - die Kostenlast nach § 93 der Zivilprozessordnung. D.h. die Kosten trägt der Antragsteller.
 
Domainname satorius.at
LG HH Az. 324 O 375/04 Urteil verkündet: 10.12.2004
Klage abgewiesen
Länderkürzel spielt keine Rolle; bei Gleichnamigkeit hat nur EIN bekannter Name bzw. eine bekannte Firma das Recht auf ihren Domainnamen.
 
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
Verzeichnis
 324 O 3/06 "frankhager.de" gegen "sex-spider.de" - Erotik-Datenbank gewann
 324 O 740/05 Heise Zeitschriften-Verlag GmbH gegen Verlag Nutzwerk u.a.
 324 O 657/05 Maja gegen Ferfried Prinz von Hohenzollern
 324 O 84/05 Sozietät - falsche Abmahnung - Urteil
 324 O 375/04 Domainname Sartorius.at -> Urteil
 324 O 224/03 ... gegen Otto-Versand - keine Rügepflicht des Verbrauchers bei offensichtlichen Mängeln
 324 O 72/02 Domainname verona.tv