Home

Sitemap

Impressum

Kontakt

Alle Verfahren


Pressekammer LG HH - Äußerung / Veröffentlichung erlaubt
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Äußerung / Veröffentlichung verboten
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
BGH Urteile
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Kammergericht Berlin
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Sonstige Gerichte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Bundesverfassungsgericht
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Europäischer Gerichtshof für Menschnerechte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Verfahren Gysi  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Wallraff  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Schröder  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Porsch
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Stolpe
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren von Bedeutung
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Landgericht Berlin
 Alle   (Kurzinfo)
 

Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Sonstige Gerichte
Sonstige Gerichte
Ausgenommen Pressekammer Hamburg, Kammergericht Berlin, BGH, Verfassungsgericht
 
Unbekannt gegen Unbekannt - mögl. verlogene Gegendarstellung
ist nicht LG HH Az.: könnte 324 O seinGegendarstellung
Kanzlei Prof. Schweizer:
Samstag, 18. Februar 2006
Recht auf Gegendarstellung selbst dann, wenn die Antragstellerin auch nach Ansicht des Gerichts „wahrscheinlich mit ihrer Gegendarstellung lügt”.

Gedacht war die Gegendarstellung einst als Wohltat, zur Plage ist sie geworden. Ein Gericht hat verdienstvoll unverblümt veranschaulicht, wie unheilvoll die Anspruchsteller das Rechtsinstitut der Gegendarstellung entwickelt haben. In einer einstweiligen Verfügung, in welcher das Gericht den Abdruck einer Gegendarstellung verfügt, ergänzt das Gericht abschließend:

Wir haben uns am, 24.03.06 erkundigt und vom Richter der Pressekammer Hamburg die Antwort erhalten, dass eine solche Einstweilige Verfügung keinesfalls in Hamburg gefällt worden wäre.. „Die Schutzschrift vom 31. 1. 2006 wurde berücksichtigt. Dass Frau ... (in der Verfügung wird der Name genannt) wahrscheinlich mit ihrer Gegendarstellung lügt, muss für das Gericht unbeachtlich bleiben.” Wollte sich der Verlag genauso verhalten wie viele Anspruchsteller, müsste er die einstweilige Verfügung rechtskräftig werden lassen, die Gegendarstellung abdrucken und in einer redaktionellen Anmerkung wörtlich das Gericht zitieren (samt dem Namen der Anspruchstellerin). Unten können Sie diese einstweiligen Verfügung nachlesen.

Wir haben selbst das Aktenzeichen gelöscht. Würden wir auch den Namen der Anspruchstellerin preisgeben, wäre die Meldung sicher anschaulicher.

Eine Plage ist die Entwicklung zudem deshalb, weil sich immer noch stärker durchsetzt: Bei jedem unangenehmen Artikel wird eine Kanzlei eingeschaltet, und die Kanzlei erreicht am schnellsten und einfachsten einen Erfolg mit einer Gegendarstellung.

Oft wird bekanntlich Gegendarstellungen der „Redaktionsschanz” hinzugefügt: „Die Redaktion muss nach dem Gesetz Gegendarstellungen ohne Rücksicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit abdrucken.” Wie würden die Anspruchsteller reagieren, wenn die Medien als Redaktionsschwanz künfig formulierten:

„Nach der Rechtsprechung müssen Gegendarstellungen selbst dann abgedruckt werden, wenn auch das Gericht annimmt, dass der Anspruchsteller mit seiner Gegendarstellung lügt.”?

In der weiteren Diskussion zur Entwicklung des Gegendarstellungsrechts müsste unter anderem bedacht werden, dass zugunsten von Gegendarstellungen immer von „Waffengleichheit” die Rede ist. Den Medien wird jedoch nicht zugestanden, mit Tatsachenbehauptungen wahrscheinlich zu lügen”. _____________________________________________________
 
Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht
Gericht Az.: Gysi Gegendarstellung
08.09.2005
Gregor Gysi, 57, (Linkspartei.PDS) hat gegen den Beitrag "PDS-Vergangenheit - Die letzte Wahl, bei der die Stasi eine Rolle spielt" vom 8. September 2005 auf der Internetseite der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" eine Gegendarstellung erwirkt. Gysi stellt in dieser klar, "dass bis heute ein Verdacht einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst fehlt". "FAZ.NET" hatte in de strittigen Beitrag den Gysi-Biographen Jens König zitiert. Die Gegendarstellung vom 13. Dezember 2005 im Wortlaut:

Gegendarstellung zum Beitrag: Die letzte Wahl, bei der die Stasi eine Rolle spielt

13. Dezember 2005
In der "FAZ.NET" wird unter der Überschrift "PDS-Vergangenheit - die letzte Wahl bei der die Stasi eine Rolle spielt" von Mechthild Knüpper, Berlin, über mich verbreitet:

"Seit Jahren bestreitet Gysi eine wissentliche Zusammenarbeit mit dem DDR-Geheimdienst, und seit Jahren gelingt es ihm nicht, den Verdacht zu entkräften. Sein Biograph Jens König nennt für die bleibende Aktualität der "Frage aller Fragen” einen "gewichtigen Grund": "Gregor Gysi hat bis heute keine wirklich überzeugende Antwort gegeben"."

Hierzu stelle ich klar: Jens König hat in seiner Biographie über mich auch festgestellt, dass bis heute ein Beweis für den Verdacht einer wissentlichen Zusammenarbeit von mir mit dem DDR-Geheimdienst fehlt.

Berlin, den 26.September 2005 Dr. Gregor Gysi Die "FAZ.NET" Redaktion fügte der Veröffentlichung folgenden Hinweis an:

"FAZ.NET ist gesetzlich verpflichtet diese Gegendarstellung zu veröffentlichen."
 
Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
VG Bln Az.: VG 1 A 173. 05 Einstweilige Verfügung
September 2005
VG Bln Az.: VG 1 A 173. 05 Auflagebeschluss vom 08.02.2006,
Weitere Sachaufklärung notwendig
VG Bln Az.: VG 1 A 173. 05 Hauptverfahren
07.06.2006, Gysi verliert; Akten dürfen herausgegeben werden

Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt einen Streit zwischen der Birthler-Behörde und dem Linkspartei-Politiker Gregor Gysi über die Herausgabe von Stasi-Unterlagen. Gysi hatte im September 2005 eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht erwirkt, mit der die Herausgabe eines Teils der Akten an das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" gestoppt wurde. Darin ging es nach einem Bericht des Magazins um Aufzeichnungen der Stasi über zwei "auftragsgemäß" durchgeführte Besuche von Gysi bei seinem damaligen Mandanten, dem DDR-Kritiker Robert Havemann. Jetzt soll in der Hauptsache entschieden werden.

Nach Angaben der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen streiten Gysi und die Behörde um die Definition
Person der Zeitgeschichte. Gregor Gysi sei der Ansicht, daß er zum Zeitpunkt der Entstehung der Stasi-Akten noch keine Person der Zeitgeschichte gewesen sei. Die Behörde hatte das anders gesehen und deshalb die von dem Magazin beantragten Unterlagen freigeben wollen. Wäre Gysi damals noch nicht Person der Zeitgeschichte gewesen, wäre er Betroffener und könnte nach Stasi- Unterlagengesetz allein über die Herausgabe von Akten über ihn entscheiden.

Gysis Klage wird 07.06.2006 abgewiesen und die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über ihn erlaubt.

Gysis Anwalt Walter Vedeney will gegen die Entscheidung Berufung einlegen. "In diesem Verfahren geht es um die Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht und die Beurteilung der Frage, was Robert Havemann in diesem Fall gewollt hätte", sagte er der Nachrichtenagentur DPA. ""Das kann Gregor Gysi besser beurteilen als die Bundesbeauftragte und die Kammer des Verwaltungsgerichts."

 
Wallraff gegen DIE WELT; Morgenpost - Gegendarstellung erreicht
Gericht Az.: Wallraff Gegendarstellung
Günther Wallraff erreichte gerichtlich eine Gegendarstellung zu folgenden Atrikeln in DIE WELT (gleichlautend in "Die Morgenpost"):
- DIE WELT vom 11. August 2003, S. 1 (Stasi führte Günter Wallraff als IM"),
- DIE WELT vom 12. August 2003, S. 3 (Die Akte Wallraff"),
- DIE WELT vom 13. August 2003, S. 1 (Ganz unten"), S. 2 (Widersprüche im Hause Birthler") sowie S. 27 (Als wollte er uns für dumm verkaufen")
- DIE WELT vom 15. August 2003, S. 1 (Neue Widersprüche im Fall des Stasi-IM Günter Wallraff")

wegen gwrichtlich festgestellter Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen.
 
Wiedergabe (ungenaue) eines Zitats als Meinungsäußerung
LG Frankfurt a.M. Urteil
OLG Frankfurt a.M. Az.: Berufung
BGH Az.: VI ZR 298/03 Urteil v. 16.11.2004
BGB § 823 Abs. 1 Ah, BGB § 1004; GG Art. 2, Art. 5 Abs. 1

Ungenaue Wiedergabe eines Zitats
Ungenaue Wiedergabe eines Zitats
BGH VI ZR 298/03 verkündetam 16. November 2004
Leitsatz
Die Wiedergabe des Zitats eines Dritten im Rahmen einer komplexen Äußerung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, wenn es mit der eigenen Auffassung des Äußernden verknüpft ist und sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als Meinungsäußerung darstellt.
Er setzt dieses Zitat, von dem er sich nicht etwa distanziert (vgl. hierzu Senatsurteil BGH 132, 13, 18 f.), sondern das er durch den Nachsatz sogar inhaltlich bekräftigt, an dieser Stelle gezielt ein, um seiner eigenen Meinungsäußerung durch den Hinweis auf die übereinstimmende Meinung eines Dritten ein größeres Gewicht zu verleihen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beklagte das Zitat richtig oder unrichtig wiedergegeben hat. Durch die Verknüpfung des Zitats mit der Wiedergabe der eigenen Auffassung des Äußernden stellt sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als ein Zusammenspiel von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung dar. Daß mit dem Klageantrag lediglich der Teil herausgegriffen und vom restlichen Teil der Äußerung abgetrennt worden ist, der einen tatsächlichen Gehalt hat, kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - aaO).
 
Sonstige Gerichte
Verzeichnis
 VG 1 A 173.05 Gysi vs. Bundesrepublik Deutschland - Gysi verlor - Urteil
 nicht 324 O Unbekannt gegen Unbekannt - mögl. verlogene Gegendarstellung
 Gysi Sep 2005 Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht
 VG 1 A 173. 05 Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
 Gericht 2003 Wallraff gegen DIE WELT: Morgenpost - Gegendarstellung erreicht
 BGH VI ZR 298/03 Wiedergabe (ungenaue) eines Zitats als Meinungsäußerung
 OLG Rtck 2 U 69/01 Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet - verboten
 312 O 85/98 Haftung von Betreibern für Links
 141 Js 569/95 Strafanzeige eines Redakteurs der Wochenpost gegen Gysi - Verfahren eigestellt
 VG Bln 1995 Gregor Gysi gegen Bundesbeauftagten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - Gysi verlor