Am 18.11.1993 druckte die Berliner Zeitung eine Stellungnahme von
Bärbel Bohley, in der es u.a. hieß, "... Aber wir wollten ja die "friedliche" Revolution und haben uns lieber mit den Stasi-Spitzeln an den runden Tisch herumgedrückt. (Böhme, Schnur, de Maisière, Gysi und alle, die noch nicht enttarnt sind.)..."
Bärbel Bohley wurde rechtskräftig verurteilt, die Äußerung "Gregor Gysi sei ein Stasi-Spitzel gewesen" zu unterlassen.
Im Urteil des Landgerichts Hamburg hieß es, dass bei Bärbel Bohley in der Äußerung "Stasi-Spitzel" das tatsächliche Moment im Vordergrund stand und für den Durchschnittsleser nicht erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass Bärbel Bohley die Äußerung "Stasi-Spitzel" als Meinungsäußerung eines Unwerteurteils verstanden wissen wolle.
Sie erhob gegen das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (HansOLG) Verfassungsbeschwerde und rügte u.a. die Verletzung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit.
Die Verfassungsbeschwerde ist mangels genügender Begründung vom Verfassungsgericht als unzulässig erklärt worden.
Kommentar von RS: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der Veröffentlichung der Unterlagen zum Fall Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley keinesfalls behauptet wird, Gregor Gysi sei juristisch gesehen, Stasi-Spitzel (IM) gewesen. Entsteht ein anderer Eindruck, so ist das eine Meinungsäußerung, die was den Tatsachenekrn betrifft, einer gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten hat.
Inzwischen (2005) würde die
Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Meinungsäußerung verbieten, wenn Gysi darin den Vorwurf willentlich und wissentlich mit der Stasi als IM zusammengearbeitet zu haben, sieht. Der juristischen Beweis, dass Gysi IM der Stasi war, ist noch niemandem gelungen.
[Auch in diesem meinem Satz kann Gysi die Behauptung, er sei im juristischen Sinne Stasi-IM, gewesen, sehen. Trotzdem berichte ich über dieses Verfahren, ohne behaupten zu wollen, dass Gysi im juristischen Sinne Stasi-IM war.]