Buskeismus


Fall Gysi

Klage zum Hauptsacheverfahren 324 O 729/94 Gysi gegen Bärbel Bohley

senfft, Kersten, voss-andere & schwenn

rechtsanwälte

Landgericht Hamburg
Zivilkammer 24
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

7.12.94 Se/Bl

KLAGE

in Sachen

des Rechtsanwalts MdB Dr. Gregor Gysi, xxxx Berlin

- Kläger -

Prozeßbevollmächtigte:             Rechtsanwälte Senfft, Kersten,
                                               Voss-Andreae und Schwenn
                                               Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg
gegen

Bärbel Bohley, xxxx  Berlin

- Beklagte -

Prozeßbevollmächtiqte:            Rechtsanwälte Quack & Mook,
                                              Deichstraße 11, 20459 Hamburg

wegen: Unterlassung

Gegenstandswert: DM 20.000,--

I.

Für den Kläger werden wir beantragen,

die Beklagte kostenpflichtig und vorläufig voll­streckbar zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzuset­zenden Ordnungsgeldes und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ord­nungsgeld im Einzelfall höchstens DM 500.000,—; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre),

zu unterlassen,

zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen,

der Kläger sei ein Stasi-Spitzel gewesen.

II.

Dies ist die von der Beklagten gewünschte Hauptsacheklage zum vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 324 0 768/93 - 3 U 61/94.

Wir beantragen,

diese Akten beizuziehen.

Die Darlegungs- und Beweislast trifft die Klägerin, die ihre Sorgfaltspflicht vor der Verbreitung der beanstandeten Behauptung nicht erfüllt und dem Kläger keine Gelegenheit gegeben hat, sich zu äußern.

Für den Kläger bitten wir vorerst, uns auf das gesamte Vorbringen in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren beziehen zu dürfen.

Insbesondere beruft sich der Kläger für die Behauptung, er sei niemals für das Ministerium für Staatssicherheit tätig gewesen, auf das Zeugnis von

1. Wolfgang Reuter, xxxx, Zeuthen

2. Günter Lohr, xxxx, Berlin.

Für den Kläger:

gez. Dr. Senfft

Rechtsanwalt

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 03.03.06
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