Gregor Gysi vs. Bärbel Bohley und Berliner
Zeitung
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Verfahrensverlauf
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Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20348 Hamburg
Telefon:
040/3497-1
Telefax: 3497-4318/19
324 O 768/93
BESCHLUSS
vom 24.11.93
In Sachen
Dr. Gregor Gysi,
MdDB,
xxxxx
xxxxx
Berlin
-
Antragsteller -
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte Dr. Senfft pp.,
Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg
Gz.: Se/ha, GK.: 262
gegen
1) Bärbel Bohley,
Berlin
2) G + J Berliner Zeitung Verlag GmbH S Co.KG,
vertr. durch die G + J Berliner Zeitung
Verlagsbeteiligungen GmbH, d. i. Gf.
C. Nienhaus u. M. Siehel
Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178 Berlin
- Antraggegner -
Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte Dr. Lehmann-Brauns
Kurfürstendamm 37,
10718 Berlin
beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Ficus
den Richter am Landgericht
Meyer
den Richter Böttcher
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne
vorherige mündliche Verhandlung - wird den Antragsgegnern bei Vermeidung
eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes, und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden
kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
(Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens DM 500.000.--; Ordnungshaft
insgesamt höchstens 2 Jahre)
verboten
der Antragsgegnerin zu 1:
zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder
verbreiten zu lassen,
der Antragsgegnerin zu 2. :
zu. verbreiten und/oder verbreiten zu lassen
der Antragsteller sei ein Stasi-Spitzel gewesen.
II. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragsgegnern nach einem
Streitwert von DM 40,000,— zur Last,
Ficus Meyer Böttcher
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Hintergrund:
Es gibt keine gerichtliche
Entscheidung, dass Gregor Gysi IM der Staatssicherheit der DDR war oder
mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet hat. Schon allein aus diesem
Grunde werde ich dieses auch nicht behaupten. [Rolf Schälike]
Artikel in der Berliner Zeitung vom 18.
November 1993, S 27, Nr. 270:
O-Ton Bärbel
Bohley:
"Leider kann man
Versäumtes nicht nachholen. Die Bürgerrechtler hätten im Herbst
89 die Wohnung in der Chausseestraße besetzen und die zu
bundesdeutschen Vertretung spähenden Stasi-Typen zum Teufel
jagen müssen. Danach hätten wir den Mann, der aus dieser Wohnung
eine Adresse des Widerstandes in der DDR gemacht hat, bitten
können, in diesen Ort zurückzukehren.
Ja, so hätten ei damals den
Prozeß der Genugtuung für die Opfer einleiten müssen. Aber wir
wollten ja eine "friedliche Revolution" und haben uns lieber mit
den Stasi-Spitzeln an den runden Tisch gesetzt (Böhme, Schnur,
de Mazière, Gysi und alle, die noch nicht enttarnt sind).
Heute es es wieder, dass an den
Pranger gestellt wird, wer über ein intaktes Gedächtnis verfügt
und für die Wiederherstellung seiner Rechte kämpft.
Sicher wurde Biermann auf die
Wohnung verzichten, wenn eine allein stehende Frau mit fünf
Kindern dort wohne würde. Aber ein PDS-Funktionär an diesem Ort
ist ein Beweis, daß wir keine Revolution, sondern eine
Spaziergang nach dem Westen gemacht haben.
Leider muss nun Biermann das von
uns Versäumte nachholen und selbst um sein recht kämpfen.
Dabei unterstütze ich ihn." |
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Rolf Sch?ike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 16.06.06
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