Die Generalsekretärin des BdV, Michaela Hriberski, erklärt zum Klageverfahren des BdV gegen die Journalistin Gabriele Lesser: Die Journalistin Gabriele Lesser hat am 19. September 2003 in den "Kieler Nachrichten" einen Artikel über den BdV veröffentlicht, der mehrere falsche Behauptungen enthält.
Der BdV hat dazu am 10. Oktober 2003 eine Gegendarstellung in den "Kieler Nachrichten" erwirkt (siehe BdV-Pressemitteilung vom 10.10.2003). Zuvor haben die "Kieler Nachrichten" eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, wonach sie die angegriffenen Äußerungen künftig nicht mehr wiederholen werden.
Presseerklärung von Gabriele Lesser zum Urteil des Landgerichts Hamburg Klageverfahren des Bundes der Vertriebenen gegen die Journalistin Gabriele Lesser "Ich bin mit dem Urteil der Hamburger Landgerichts zufrieden. Das Gericht hat mir im wichtigsten Punkt der Klage Recht gegeben. Ich darf weiterhin behaupten: "Als der Bundestag 1999 beschloss, in Berlin ein Mahnmal für die ermordeten Juden Europas zu errichten, forderte Erika Steinbach, dass auch die deutschen Vertriebenen ihr Mahnmal in Berlin bekommen müssten."
Der BdV hatte bestritten, dass es diesen zeitlichen wie auch kausalen Zusammenhang gebe und mir falsche Berichterstattung unterstellt. Es war der wichtigste Klagepunkt in moralischer wie politischer Hinsicht. Ich freue mich sehr, dass das Gericht mir hier Recht gegeben und die Klage des BdV zurückgewiesen hat. Das Gericht verbietet mir, in Zukunft einen Satz zu wiederholen, in dem ich eine Aussage Erika Steinbachs aus der Süddeutschen Zeitung paraphrasierend wiedergegeben hatte. Das Originalzitat Steinbachs in der SZ lautete: "Es bedarf keiner Kampfflugzeuge. Ein schlichtes "Veto" zur Aufnahme uneinsichtiger Kandidaten ist ausreichend" (SZ, 26.8.1999) Ich hatte statt "Kampfflugzeuge" das Wort "Bomber" benutzt und an die Stelle vor "Menschenrechten" ein Wort aus dem vorhergehenden Satz zitiert - "westlichen Werte", was möglicherweise von flüchtigen Lesern falsch verstanden werden konnte. Insofern bin ich mit dem Urteil einverstanden. In Zukunft werde ich nur noch das Originalzitat bringen. Die Frage, ob die polnischen Bischöfe auf Ihre Versöhnungsbotschaft von 1965: "Wir vergeben und wir bitten um Vergebung" eine Antwort des BdV bekommen haben, ist meiner Ansicht nach nach wie vor offen. Erika Steinbach und das Hamburger Landgericht meinen, dass eine kurze Äußerung Steinbachs auf dem Tag der Heimat 2003 die Antwort auf die Friedensbotschaft von 1965 gewesen sei. Erzbischof Jozef Zycinski vom polnischen Episkopat wiederum sagt, dass die polnischen Bischöfe nie eine Antwort des BdV erhalten hätten. Das werde ich in Zukunft so darstellen. Mit dem Urteil des Hamburger Landgerichts ist die Angelegenheit für mich abgeschlossen. Ich bin froh, dass ich mich nun wieder spannenden journalistischen Themen zuwenden kann." Gabriele Lesser Siehe auch Die zwölf Aktenordner der Gabriele Lesser - von Tomasz Potkaj