Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Universelles Leben ./. Andreas Hochhaus
LG HH
Az.: 324 O 15/03
vom 20.01.2003
Universelles Leben : ./. Andreas Hochhaus ist ehemaliger Hersteller und Verkäufer von Non-Profit-Magazin Voice.
Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in Bezug auf das Universelle Leben zu behaupten, es handle sich um eine "vom Gericht als totalitäre Sekte bezeichnete" Gemeinschaft,
es handle sich um eine Gruppierung, "die antisemitisches und faschistisches Gedankengut verbreitet".
Während Gegner dieses Vorgehen als Versuch verurteilen, Kritiker „mundtot“ zu machen, sehen Anhänger des Universellen Lebens darin einen Versuch, wenigstens einen minimalen Schutz vor bösartigem Rufmord zu erreichen. In diesem Zusammenhang wurde z. B. vom Universellen Leben gegen Andreas Hochaus, den ehemaligen Herausgeber des Magazins die Auferlegung eines Ordnungsgelds beantragt, da er gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen habe. Das Gericht erteilte dem Universellen Leben eine Absage, da es an der Glaubwürdigkeit des Beweismittels große Zweifel hegte, andererseits wurde Hochaus vom Landgericht Hamburg am 23. Dezember2002 untersagt, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen sowie zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass das Universelle Leben Beweismittel gefälscht habe (Az: 324 O 634/02)