Freedom of Speech

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(verursacht durch die Prozesswelle der Sekte Universelles Leben)

Informationen

Das Universelles Leben, eine totalitäre Sekte mit Hauptsitz im Raum Würzburg (Bayern), versucht seit einigen Jahren in der Umwelt- und Tierschutz- / Tierrechts-Bewegung Fuß zu fassen. Daraufhin recherchierte das Non-Profit-Magazin voice intensiv und über einen Zeitraum von über einem halben Jahr und stieß auf seiner Ansicht nach überaus gefährliche Lehren, die sich gegen Juden/Jüdinnen, MigrantInnen und Familien richten. Nach Ansicht des Magazines wird im Universellen Leben eine Art ‘Gehirnwäsche’ betrieben (das Universelle Leben selbst spricht von einer »Umprogrammierung«), bei der enge Bindungen (Ehe, Familie) störend wirken würden. Das Magazin sprach mit Aussteigern und auch mit Menschen, die selbst heute noch Anhänger des Universellen Lebens sind. Es sprach mit Menschen, die im Universellen Leben nichts zu sagen hatten und mit Menschen, die für die Sekte von großer Bedeutung sind.

Die Reportage des VOICE-Magazines kann hier als PDF herunterladen werden. Die Original-Ausgabe (VOICE 31/2002) kann auf der Website des Magazines online bestellt werden.

Das Universelle Leben reagierte auf die Reportage mit einer Klagewelle, die nur einen Zweck zu haben scheint: Das finanzschwache, in der Freizeit weniger Privatpersonen herausgegebene Magazin voice soll über die teuren Prozesse und die Androhung von Ordnungsgeldern in Millionenhöhe mürbe gemacht werden; die finanzkräftige Sekte mit wirtschaftlichem Background will dem Magazin einen Maulkorb verpassen, es sozusagen kalt stellen. Inhaltlich wurde der Report bis heute nicht angegangen. Aus gutem Grund: Der absolute Großteil der Behauptungen basiert auf den Veröffentlichungen der Sekte selbst!

 

Die Prozess-Chronik

Das voice-Magazin hatte erkannt, dass die Sekte seit Anfang/Mitte der 90-er Jahre versucht, die Tierschutzbewegung zu unterwandern und für ihre politischen und wirtschaftlichen Zwecke zu instrumentalisieren, obwohl sie die Tiere ebenso ausbeute wie viele übliche Unternehmen auch. Überdies würde die Sekte ihr fragwürdiges Gedankengut bezüglich Juden und Ausländern in die Bewegung transferieren. Mittels einer pointierten Collage auf dem Titelblatt drückte das Magazin genau dies aus: Die Collage zeigt ein mit dem Emblem der Sekte bedrucktes Sweatshirt, dessen Reißverschluss halb geöffnet ist. Hinter dem Shirt kommt ein Hakenkreuz und der blutige Kopf eines Kalbes zum Vorschein. Die Überschrift fragt: »Was steckt wirklich hinter dem Universellen Leben? Eine Gefahr für die Tierrechtsbewegung?«

30.10.2002
Neun Tage nach Erscheinen der Reportage wird das Magazin vom Universellen Leben aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese besagt, dass das Magazin das Cover der Ausgabe nicht weiter verbreitet werden darf. Das Magazin unterzeichnet diese Erklärung nicht.

14.10.2002
Das Universelle Leben schickt eine weitere Unterlassungserklärung. Diesmal geht es um ein Werbebanner, das im Internet für die voice-Ausgabe mit der UL-Reportage wirbt und Teile des Covers zeigt. Auch diese Unterlassungserklärung wird nicht unterzeichnet.
Noch am selben Tag erwirkt die Sekte vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung, die es dem Magazin verbietet, »eine Darstellung wie auf der Titelseite der Zeitschrift "VOICE" Heft 31/Oktober 2002 zu verbreiten, solange darauf das Hakenkreuz abgebildet ist«. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Magazin bis zu 250.000 Euro Bußgeld oder zwei Jahre Ordnungshaft.

25.11.2002
Obwohl das voice-Magazin umgehend alle Cover-Abbildungen im Internet mit einem Zensur-Balken versah und fortan nur noch Exemplare mit zensiertem Cover verschickte, beantragt das Universelle Leben am 25. November die Auferlegung eines Ordnungsgeldes und begründet dies mit einem angeblichen Verstoß. Als ‘Beweis’ legt die Sekte dem Landgericht Hamburg den Ausdruck eines Online-Verzeichnisses für Fachzeitungen und -zeitschriften vor, der zum Zeitpunkt des Ausdruckes (25. November) und somit nach Inkrafttreten der Einstweiligen Verfügung noch immer das unzensierte Titelblatt des Magazines zeigt. Das voice-Magazin bezeichnet diesen Ausdruck eine Fälschung. Als Datum der letzten Änderung des Verzeichnis-Eintrages ist auf dem Ausdruck der 30. Juli 2002 zu lesen - ein Datum, das fast drei Monate vor dem Ersterscheinungstag der Ausgabe 31/2002 liegt. Zu diesem Zeitpunkt konnte das Titelblatt des voice-Magazines noch gar nicht existiert haben, da es unter anderem die Überschrift »Karstadt: Ab 2003 pelzfrei!« trägt - das verkündete die KarstadtQuelle AG jedoch erst am 27. September, also fast zwei Monate nach dem 30. Juli, zu dem das Cover laut 'Beweis-Ausdruck' bereits im Verzeichnis für Fachzeitschriften zu bewundern gewesen sei. Eine weitere Überschrift auf dem Titelblatt der Ausgabe lautet »SHAC-Kampagne auf AirFrance ausgeweitet« - auch dies wurde erst Anfang Oktober und somit über zwei Monate später bekannt gegeben.
Wem da der Gedanke in den Sinn kommen sollte, das Universelle Leben habe den Ausdruck gefälscht, dem sei geraten, diesen Verdacht nicht zu laut aussprechen. Das Universelle Leben erwirkt nämlich am 23. Dezember 2002 eine Einstweilige Verfügung, die es dem voice-Magazin verbietet, bei diesem überaus mysteriösen Ausdruck von einer »Fälschung des Universellen Lebens« zu sprechen. Auch hier drohten bei Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro bzw. zwei Jahre Haft.

16.12.2002
Das voice-Magazin setzt sich gegen den Antrag der Sekte auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes zur Wehr. Es begründet dies mit der fragwürdigen Beweiskraft des Ausdruckes und erklärt überdies, das Cover rechtzeitig zensiert zu haben. Im Beschluss vom 20. Januar kommt das Gericht zum selben Schluss und wies den Antrag des Universellen Lebens ab.

30.12.2002
Die vierte Unterlassungserklärung erreicht das Magazin und will die Behauptung verbieten, das Universelle Leben sei eine vom Gericht als totalitäre Sekte bezeichnete Gemeinschaft, die antisemitisches und faschistisches Gedankengut verbreite. Die Akteneinsicht ergibt, dass sich das Universelle Leben auch in diesem Fall ausdrücklich nicht auf den Bericht im voice-Magazin sondern speziell auf ein Telefax an drei Tierschützer bezieht. Die Reportage kann bis heute als unangetastet bezeichnet werden - das Universelle Leben scheut bis heute jede Auseinandersetzung und Konfrontation mit der Reportage.

20.01.2003
Das Landgericht Hamburg erlässt eine Einstweilige Verfügung, die es voice verbietet, zu behaupten, das Universelle Leben sei eine vom Gericht als totalitäre Sekte bezeichnete Gemeinschaft und zu behaupten, das Universelle Leben verbreite antisemitisches und faschistisches Gedankengut. Das Magazin kündigt an, gegen diese Verfügung vorzugehen, da es Belege für seine Aussagen vorlegen könne.

23.01.2003
Voice legt Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung vom 14. November ein, die zur Zensur des Titelblattes geführt hatte. Rechtsanwalt Ulrich Heidenreich stellt gegenüber dem Gericht dar, dass es sich bei den Vorwürfen faschistoiden und antisemitischen Gedankengutes um »wahre Tatsachenbehauptungen« handelt, die »sauber recherchiert« und mit »dezidierter Quellenangabe« versehen wurden. Da »im Rahmen der unbestreitbaren Reizüberflutung auch ein deutliches Zeichen gesetzt werden muss, um auf einen besonderen, außergewöhnlichen Umstand wie vorliegend das faschistoide Gedankengut des Universellen Lebens hinzuweisen, ist die Verwendung des [...] Hakenkreuzes als gestalterisches Element und künstlerischer Ausdruck [...] zulässig«, argumentiert der Würzburger Rechtsanwalt in seinem Schriftsatz an das Gericht.

28.02.2003
Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg. Gleich zu Beginn erklärten die RichterInnen, die auch schon die Einstweilige Verfügung erlassen hatten, dass der Verein Universelles Leben e.V. die Interessen der Sekte vertreten dürfe und dass das Hakenkreuz als Symbol des Nationalsozialismus nicht mit dem Universellen Leben in Verbindung zu bringen sei. Rechtsanwalt Ulrich Heidenreich machte bereits vor der Verhandlung - und nun noch einmal - deutlich, dass die Glaubensgemeinschaft rechtlich nicht verfasst und dadurch beispielsweise auch für eventuelle Handlungen oder Aussagen der sich zugehörig Fühlenden (Mitglieder gibt es nicht) nicht angreifbar sei. Diese rechtliche Nichtverfasstheit habe jedoch auch zur Folge, dass die Sekte nicht gegen die rechtlich nicht verfasste Sekte gerichtetes Handeln vorgehen könne. »Ich bin der festen Überzeugung, dass die Rechtseinschätzung des Gerichts nicht hinnehmbar und schlichtweg falsch ist«, so der Würzburger Rechtsanwalt. »In der Verhandlung spielte das Universelle Leben dieses Spiel ungehemmt weiter, zog sich auf genau diese Unangreifbarkeit zurück und erklärte, die antisemitischen und ausländerfeindlichen Äußerungen der UL-Vordenker hätten nichts mit den Lehren des Universellen Lebens zu tun. Dabei waren sie für die Glaubensgemeinschaft an exponierter Stelle in der Öffentlichkeit tätig gewesen.« Während dem Verein Universelles Leben e.V. die so genannte Aktivlegitimation von anderen Gerichten in mehreren Fällen abgesprochen wurde, gibt die Hamburger Justiz nach Ansicht von Rechtsanwalt Heidenreich der Sekte eine »Allzweckwaffe an die Hand, mit der es der UL-Führung möglich ist, eigene Interessen durchzusetzen, ohne selbst in Erscheinung treten zu müssen«.
Auch was die Zulässigkeit des Hakenkreuzes angeht, schließt sich das Gericht der Argumentation der Sekte an, dass das Hakenkreuz ein Symbol des Nationalsozialismus sei und dieser mit dem Universellen Leben nicht in Verbindung zu bringen sei. Dass die Lehren der Sekte aber mit den Aussagen der zitierten Personen identisch sind, belegt das Magazin mit einem Zitat aus der 'UL-Bibel' Das ist mein Wort. Dort heißt es: »Prüft euch und euer Leben, ob ihr nicht in kleinen und in großen Dingen ähnlich denkt, redet und handelt wie die Juden der damaligen Zeit. Auf diese Weise werden viele zum Judas. Sie werden dafür zu tragen haben - wenn nicht mehr in dieser Einverleibung, dann in den Seelenreichen oder in einer der nächsten Fleischwerdungen; denn was der Mensch sät, das wird er ernten. Seit nahezu 2000 Jahren ernten die Juden von einer Fleischwerdung zur anderen, was sie damals und auch in ihren weiteren Einverleibungen gesät haben - bis sie ihren Erlöser an- und aufnehmen und das bereuen, was sie verursacht haben.« Das Magazin betont, dass dieses Zitat die gleiche Nachricht beinhalte wie Klaus Meurers Aussage auf einer Veranstaltung, die Juden im Dritten Reich seien »wahrscheinlich reinkarnierte Seelen von Sklavenhaltern im alten Rom« und nach dem göttlichen Gesetz »unter Hitler eben 'dran gewesen’«. Nur mit dem Unterschied, dass sie von der Prophetin der Sekte selbst stammen.
Nach dem aus dem voice-Bericht vorgetragenen Zitat aus der ‘UL-Bibel’ erklärt das Gericht, dass der Bericht hier nicht zur Debatte stehe, da der Verein Universelles Leben e.V. nur gegen das Titelblatt klage. Das Magazin widerspricht und erklärt, dass das Cover nicht vom Artikel zu lösen ist. Schließlich macht das Titelblatt auf den Artikel aufmerksam und der Inhalt des Artikels stützt wiederum das Titelblatt. Dies erkannte auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 06. September 2000, als es entschied, dass eine Überschrift nicht vom Artikel zu trennen sei, »weil Überschrift und Bericht in einem engen Zusammenhang stehen«. Auch in diesem Fall ging es um eine Überschrift auf der Titelseite, der Artikel selbst folgte erst auf Seite 2. Analog zu diesem Urteil kann die auf einen Artikel zugeschnittene Gestaltung eines Titelblattes nicht vom eigentlichen Artikel getrennt werden.
Überdies betont das Magazin mehrfach, dass weder im Artikel noch auf dem Titelblatt eine Verbindung zwischen dem Universellen Leben und dem Nationalsozialismus hergestellt wurde. Das Hakenkreuz stellt nicht nur ein Symbol des Nationalsozialismus dar sondern steht auch für Gewalt sowie rassistische, antisemitische und faschistoide Ideologien - und zwar losgelöst vom Nationalsozialismus. Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene mit in die Frisur rasierten oder auf den Oberarm tätowierten Hakenkreuzen in Demonstrationen durch Städte ziehen, sind das auch keine Nationalsozialisten, sondern Menschen mit einem rechten, eventuell antisemitischen oder faschistoiden Gedankengut, die meist so gut wie nichts über Hitler und dessen Gedankengut oder Motivation wissen. Das angesehene Nachschlagewerk Brockhaus bezeichnet das Hakenkreuz als »Symbol antisemit. Bewegungen, so des Nationalsozialismus, der es in die staatl. Embleme übernahm«. Und die Geschichte zeigt eindeutig, dass das Hakenkreuz bereits lange vor dem Nationalsozialismus ein Symbol antisemitischer Bewegungen war. Das Gericht lässt jedoch eine andere Bedeutung für das Hakenkreuz als die des Nationalsozialismus nicht gelten.
Der Vorwurf des Universellen Lebens, es handele sich bei dem Titelblatt um Schmähkritik, wurde vom Magazin energisch zurückgewiesen. Es geht voice darum, die Gefahr, die von der Sekte ausgeht, deutlich herauszuarbeiten und eine politische - nachgewiesene - Haltung des Universellen Lebens zu enttarnen. Es will vor dessen Gedankengut warnen.

03.03.2003
Das Universelle Leben fordert das Landgericht Hamburg auf, dem VOICE-Magazin ein Bußgeld aufzuerlegen. Der Grund: Das Magazin habe in seiner Presseinformation vom 01. März gegen die Einstweilige Verfügung vom 20. Januar 2003 verstoßen, die es dem Magazin die Behauptung untersagt, das Universelle Leben verbreite faschistisches und antisemitisches Gedankengut. In der Presseinformation ging es jedoch um den Prozess vor dem Landgericht am 28. Februar und das Magazin stellte in distanzierter Form dar, wie es zu diesem Prozess überhaupt gekommen war. Es hatte die Behauptung also gar nicht neu aufgestellt. Davon einmal abgesehen sprach das Magazin nicht von »faschistisch« (dies wäre laut Einstweiliger Verfügung verboten) sondern »faschistoid«.

11.04.2003
Das Landgericht Hamburg belegt das Magazin wegen des Verstoßes gegen die Einstweilige Verfügung vom 20. Januar 2003 mit einem Bußgeld von 1.500 Euro. Es sei unerheblich, ob von »faschistoid« oder «faschistisch« die Rede ist. Der Anwalt des Magazines erklärt dazu, er könne sich das Urteil auch nicht erklären, zumal die selben Richter in der Verhandlung vom 28. Februar auf der Erkenntnis beharrt, dass »faschistisch« eben nicht mit »faschistoid« vergleichbar ist. »Damals hatte das Magazin für seiner Ansicht nach faschistoides Gedankengut das Hakenkreuz als Symbolik verwendet – das Gericht urteilte jedoch, dass faschistoides Gedankengut nicht die Verwendung eines faschistischen Symboles rechtfertigt. Keine anderthalb Monate später machen dieselben Richter eine Kehrtwende und urteilen erneut gegen meine Mandantschaft – diesmal jedoch mit der Argumentation des Magazines vom 28. Februar«, so der Rechtsanwalt.

16.05.2003
Das Hanseatische Oberlandesgericht weist die Beschwerde des Magazines ab. Grund: Es sei auf das »Verständnis des durchschnittlichen Rezipienten abzustellen [...] und nicht auf die Ausführungen im Duden«. Das heißt: Der typische Deutsche – also der “BILD-Zeitungsleser” – ist das Maß, wenn es um die Rechtsprechung an deutschen Gerichten geht. Ein Verleger, der Medien in deutscher Sprache verlegt, kann sich vor einem deutschen Gericht nicht mehr auf den Duden (die Bedeutung der deutschen Wörter) stützen! Er muss darauf vertrauen, dass der “Durchschnitts-Deutsche” die Bedeutung deutscher Worte versteht.
Mit diesem Beschluss ist das Urteil rechtskräftig und das Ordnungsgeld von 1.500 Euro zu zahlen. 1.500 Euro dafür, dass sich das Magazin an den vom Gericht am 28. Februar erkannten Unterschied gehalten hat und dafür, dass es der Presse erläutert hat, weshalb es überhaupt vor Gericht steht. Aber das darf scheinbar niemand wissen.

25.08.2003
Das voice-Magazin geht nach der Einstweiligen Verfügung vom 14.11.2002 und dem verlorenen Prozess vom 28.02.2003 in die Berufung. Das Hanseatische Oberlandesgericht soll klären, ob die Gestaltung des Titelblattes berechtigt ist oder nicht.

24.10.2003
Dem Gericht wird eine fast 150 Seiten starke Berufungsbegründung vorgelegt. Mehrere Urteile der höchsten deutschen Gerichte (Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht) sprechen klar für das Magazin. Außerdem legte das Magazin Beweise vor, die das Landgericht Hamburg gefordert hatte, um der Gestaltung des Titelblattes zuzustimmen.

29.10.2003
Das Universelle Leben fordert das Magazin auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die das Magazin weiter ‘knebeln’ soll. Die Sekte nimmt dabei Bezug auf eine Presseinformation vom Vortag, in der das Magazin seinen Gang vor das Hanseatische Oberlandesgericht bekannt gibt und erläutert, auf welche einschlägig bekannten Personen es im Rahmen seiner Recherchen stieß. Da das Magazin unterzeichnet die Unterlassungserklärung nicht.

31.10.2003
Das Magazin reicht beim Landgericht Hamburg eine mehr als 100 Seiten umfassende Schutzschrift ein, die die Belege für die in der Presseinformation getroffenen Aussagen enthält.

03.11.2003
Das Universelle Leben fordert die Unterzeichnung einer weiteren Unterlassungserklärung. Auch diese bezieht sich auf die Presseinformation vom 28.10.2003.

05.11.2003
Das Magazin reicht beim Landgericht Hamburg zwei weitere Schutzschriften ein.

12.11.2003
Das Landgericht Hamburg verbietet dem Magazin die Aufzählung der Personen, auf die es im Rahmen der Recherche zur Sekte Universelles Leben stieß. Auch dies ist ein unglaublicher Eingriff in die Meinungsfreiheit.

06.02.2004
Das voice-Magazin zieht die Berufung im Prozess um das Titelblatt zurück. Damit ist das Einstweilige Verfüngungs-Verfahren abgeschlossen. Es kündigt jedoch an, in das Hauptsacheverfahren überzugehen und dort eine Vielzahl wesentlicher Beweise vor zu legen.

31.12.2004
voice-Herausgeber Andreas Hochhaus stellt sein Magazin mit sofortiger Wirkung ein, betont aber zugleich, dass das keine Auswirkungen auf seine politische Arbeit haben wird. Er sei auch weiterhin politisch aktiv. Daher habe das Universelle Leben auch keinesfalls gewonnen – er sei noch immer ein Dorn in dessen Auge.
Andreas Hochhaus’ öffentliche Erklärung zur Einstellung des Magazins voice ist auf der
Website des Magazins zu lesen. Hier ein Auszug:

»Liebe Leserinnen und Leser, liebe Partnerinnen und Partner, die Entscheidung fiel alles andere als leicht. Immerhin gebe ich das VOICE-Magazin nun schon seit zehn Jahren heraus. Doch hat sich in dieser langen Zeit gezeigt, dass das Magazin nicht das erreichte, was es erreichen sollte: Eine Bündelung der Kräfte für die Rechte von nicht-menschlichen und menschlichen Tieren sowie der Natur. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, das VOICE-Magazin einzustellen. Die bereits erschienene Jubiläumsausgabe (Nr. 39 / Herbst 2004) ist die letzte Ausgabe – es wird keine weitere VOICE-Ausgabe mehr geben.
Umweltschutz sowie Tier- und Menschenrechte sind für mich untrennbar. Deshalb habe ich auch immer wieder den Blick über den Tellerrand gewagt und gefordert. Doch zeigte sich auch im Kleinen immer wieder, dass Teile der LeserInnenschaft kein Verständnis für diese Verknüpfungen aufbringen konnten. Auf einen Bericht über den afro-amerikanischen Journalisten und politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal und den Rassismus in den Vereinigten Staaten erreichte mich beispielsweise die folgende Reaktion: “Möchte nicht über Afro-Amerikaner-Probleme aufgeklärt werden. [...] Zudem distanziere ich mich von politischen Gruppen, die ihren weltverbesserlichen Rechts- oder Linksdrall auch noch in die Tierrechtsszene transferieren wollen. ‘Tierrechtsengagement’ bedeutet ’geradeaus’ - unabhängig von sonstigen persönlich vertretenen Spinnereien.”
Als ”Spinnereien” wird sicher auch der schweizer Tierschützer Erwin Kessler das Engagement für Menschenrechte bezeichnen, fällt er doch schon seit vielen Jahren in dieser Hinsicht negativ auf und ist in antifaschistischen Kreisen entsprechend als rechtsradikaler Tierschützer bekannt. Er wurde auch schon mehrfach verurteilt, unter anderem wegen antisemitischer und rassendiskriminierender Äußerungen oder weil er Nationalsozialisten ein Forum bot.
Im Rahmen der primär durch unsere Berichterstattungen und Presseinformationen hervorgerufenen Diskussionen um das Universelle Leben traten noch viele weitere rechtsorientierte Tendenzen in der Tierschutz- / Tierrechtsbewegung ans Tageslicht. “Ich verteile auch mit der DVU Flyer für die Tiere”, sagte ein Tierschützer (Gedächtniszitat), eine Tierschützerin meinte: ”Hauptsache sie machen Tierschutz [...] Ich würde auch mit Nazis Tierschutz machen [...].”
Im Team hatten wir tausende Seiten Informationen und Belege zusammen getragen - sowohl für Menschen- als auch Tierrechtsverletzungen im Universellen Leben. Und dennoch hörten wir immer wieder “aber sie machen doch etwas für die Tiere”. Das Universelle Leben versuchte mit allen Mitteln, das VOICE-Magazin zum Schweigen zu bringen. Es überzog uns mit Einstweiligen Verfügungen und Ordnungsgeld-Verfahren. Uns drohen viele Jahre Gefängnis und Ordnungsgelder in Millionenhöhe. Ein Ordnungsgeld von bis zu einer viertel Million Euro konnten wir gerade noch abwehren, weil es uns gelang, das von der Sekte vorgelegte ‘Beweismittel’ als Fälschung zu enttarnen. Die Rechnung der Sekte ging dennoch in Teilen auf: Unsere finanziellen Mittel ließen es nicht zu, gegen jede Einstweilige Verfügung vorzugehen und so dürfen wir seitdem viele belegbare Aussagen nicht mehr tätigen.
Die Tierrechtsbewegung interessiert dies wenig. Nur vereinzelt regt sich Widerstand dagegen, dass eine totalitäre Sekte, die es offenkundig nicht gerade dick mit Menschen- und Tierrechten hat, eines der größten deutschsprachigen Tierrechtsmagazine in Grund und Boden klagt und ihm einen Maulkorb verpasst. Da war sogar das Interesse und die Solidarität antifaschistischer Gruppierungen im In- und Ausland sowie der internationalen Presse weitaus größer. Auch das Spendenbarometer spiegelt das mäßige Interesse der Tierrechtsbewegung wider. Ein trauriges Bild, das die Tierrechtsbewegung hier darbietet...
Und so stellt sich die Frage: Was ist das für eine Bewegung, die ich hier vor Schaden bewahren will? Was ist das für eine Bewegung, für dich ich in den vergangenen zehn Jahren Zeit, Privatleben, Beziehung, Gesundheit, Freiheit und Finanzen geopfert habe. Eine Bewegung, die aus einer Hand voll politischer, kritischer TierrechtlerInnen und ansonsten aus unpolitischen, unkritischen "Ich-marschiere-mit-jedem-für-die-Tiere"-Idioten besteht? Sorry, das ist nicht die Bewegung, die die Tiere brauchen. Solche Hohlköpfe schaden der Bewegung und somit den Tieren. Und für die halte ich nicht weiter meinen Kopf hin.
[...]
Auch wenn das Universelle Leben das vielleicht nicht gleich realisieren wird, so hat es keinen Grund zum Feiern. Denn erstens liegt der Grund für die Einstellung der VOICE am politischen Unverständnis der Bewegung und nicht an der Prozesswelle und zweitens werde ich auch weiterhin aktiv und somit ein Dorn im Auge des Universellen Lebens bleiben.
Für die Rechte von Mensch, Tier und Natur!
Für eine politische und kritische Bewegung!
Andreas«

Seit dem 01. Januar 2005
Viele Menschen bedauern die Entscheidung, das voice-Magazin einzustellen, aber manche brechen in Jubel aus, sprechen von einer »Selbstreinigung der Bewegung«. Andreas sagte uns, dass ihm die positive Resonanz sehr viel bedeutet. Sie zeigt ihm, dass die vergangenen zehn Jahre nicht vollends umsonst waren. Aber die negative Resonanz, die immer wieder auf’s Neue politisches Unverständnis und auch rechtes Gedankengut offenbart, stärken ihn in der Überzeugung, dass seine Entscheidung notwendig war.

25.10.2005
Der Anwalt des Universellen Lebens, Dr. Christian Sailer, beantragt die Auferlegung eines Ordnungsgeldes gegen Andreas Hochhaus. Somit drohen ihm bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft.
In einem Artikel für
ethik-portal.de berichtete der ehemalige Herausgeber des Magazins VOICE über eine Demonstration des Universellen Lebens in Frankfurt am Main. Die Demonstration wurde auch von einem »kritischen Block« begleitet, der die PassantInnen über das Universelle Leben informierte. In diesem Zusammenhang erwähnte Andreas Hochhaus, dass die Sekte in Tierrechtskreisen nicht unumstritten ist und dass KritikerInnen meist mit Prozessen überzogen werden. Dabei erwähnte er den Versuch des Universellen Lebens, ihn mit Hilfe eines gefälschten Beweismittels vom Gericht mit einem Ordnungsgeld belegen zu lassen, da er gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen habe. Das Gericht erteilte der Sekte eine Absage, da auch das Gericht an der Glaubwürdigkeit des Beweismittels große Zweifel hegte.
Verboten wurde Andreas Hochhaus jedoch die Behauptung, das Universelle Leben selbst habe das Beweismittel gefälscht. Denn das könne nicht bewiesen werden.
Nun beantragte das Universelle Leben die Auferlegung eines Ordnungsgeldes, da Andreas Hochhaus gegen diese Einstweilige Verfügung verstoßen habe. Fakt ist jedoch, dass er keine Behauptung über den Urheber des gefälschten Beweismittels aufgestellt hat sondern nur erklärte, wer dieses dem Gericht vorgelegt hat. Und das ist unumstößlich und gerichtlich festgehalten.

Quelle: http://www.peryton.de/freedomofspeech/html/informationen.html