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Das Universelles Leben,
eine totalitäre Sekte mit Hauptsitz im Raum Würzburg (Bayern), versucht
seit einigen Jahren in der Umwelt- und Tierschutz- /
Tierrechts-Bewegung Fuß zu fassen. Daraufhin recherchierte das
Non-Profit-Magazin voice intensiv und über einen Zeitraum von
über einem halben Jahr und stieß auf seiner Ansicht nach überaus
gefährliche Lehren, die sich gegen Juden/Jüdinnen, MigrantInnen und
Familien richten. Nach Ansicht des Magazines wird im Universellen Leben eine Art ‘Gehirnwäsche’ betrieben (das Universelle Leben
selbst spricht von einer »Umprogrammierung«), bei der enge Bindungen
(Ehe, Familie) störend wirken würden. Das Magazin sprach mit
Aussteigern und auch mit Menschen, die selbst heute noch Anhänger des Universellen Lebens sind. Es sprach mit Menschen, die im Universellen Leben nichts zu sagen hatten und mit Menschen, die für die Sekte von großer Bedeutung sind.
Die Reportage des VOICE-Magazines kann hier als PDF herunterladen werden. Die Original-Ausgabe (VOICE 31/2002) kann auf der Website des Magazines online bestellt werden.
Das Universelle Leben
reagierte auf die Reportage mit einer Klagewelle, die nur einen Zweck
zu haben scheint: Das finanzschwache, in der Freizeit weniger
Privatpersonen herausgegebene Magazin voice soll über die
teuren Prozesse und die Androhung von Ordnungsgeldern in Millionenhöhe
mürbe gemacht werden; die finanzkräftige Sekte mit wirtschaftlichem
Background will dem Magazin einen Maulkorb verpassen, es sozusagen kalt
stellen. Inhaltlich wurde der Report bis heute nicht angegangen. Aus
gutem Grund: Der absolute Großteil der Behauptungen basiert auf den
Veröffentlichungen der Sekte selbst!
Die Prozess-Chronik
Das voice-Magazin
hatte erkannt, dass die Sekte seit Anfang/Mitte der 90-er Jahre
versucht, die Tierschutzbewegung zu unterwandern und für ihre
politischen und wirtschaftlichen Zwecke zu instrumentalisieren, obwohl
sie die Tiere ebenso ausbeute wie viele übliche Unternehmen auch.
Überdies würde die Sekte ihr fragwürdiges Gedankengut bezüglich Juden
und Ausländern in die Bewegung transferieren. Mittels einer pointierten
Collage auf dem Titelblatt drückte das Magazin genau dies aus: Die
Collage zeigt ein mit dem Emblem der Sekte bedrucktes Sweatshirt,
dessen Reißverschluss halb geöffnet ist. Hinter dem Shirt kommt ein
Hakenkreuz und der blutige Kopf eines Kalbes zum Vorschein. Die
Überschrift fragt: »Was steckt wirklich hinter dem Universellen Leben?
Eine Gefahr für die Tierrechtsbewegung?«
30.10.2002 Neun Tage nach Erscheinen der Reportage wird das Magazin vom Universellen Leben
aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese
besagt, dass das Magazin das Cover der Ausgabe nicht weiter verbreitet
werden darf. Das Magazin unterzeichnet diese Erklärung nicht.
14.10.2002 Das Universelle Leben schickt eine weitere Unterlassungserklärung. Diesmal geht es um ein Werbebanner, das im Internet für die voice-Ausgabe mit der UL-Reportage wirbt und Teile des Covers zeigt. Auch diese Unterlassungserklärung wird nicht unterzeichnet. Noch
am selben Tag erwirkt die Sekte vor dem Landgericht Hamburg eine
Einstweilige Verfügung, die es dem Magazin verbietet, »eine Darstellung
wie auf der Titelseite der Zeitschrift "VOICE" Heft 31/Oktober 2002 zu
verbreiten, solange darauf das Hakenkreuz abgebildet ist«. Bei
Zuwiderhandlung drohen dem Magazin bis zu 250.000 Euro Bußgeld oder
zwei Jahre Ordnungshaft.
25.11.2002 Obwohl das voice-Magazin
umgehend alle Cover-Abbildungen im Internet mit einem Zensur-Balken
versah und fortan nur noch Exemplare mit zensiertem Cover verschickte,
beantragt das Universelle Leben am 25. November die Auferlegung
eines Ordnungsgeldes und begründet dies mit einem angeblichen Verstoß.
Als ‘Beweis’ legt die Sekte dem Landgericht Hamburg den Ausdruck eines
Online-Verzeichnisses für Fachzeitungen und -zeitschriften vor, der zum
Zeitpunkt des Ausdruckes (25. November) und somit nach Inkrafttreten
der Einstweiligen Verfügung noch immer das unzensierte Titelblatt des
Magazines zeigt. Das voice-Magazin bezeichnet diesen Ausdruck
eine Fälschung. Als Datum der letzten Änderung des
Verzeichnis-Eintrages ist auf dem Ausdruck der 30. Juli 2002 zu lesen -
ein Datum, das fast drei Monate vor dem Ersterscheinungstag der Ausgabe
31/2002 liegt. Zu diesem Zeitpunkt konnte das Titelblatt des voice-Magazines
noch gar nicht existiert haben, da es unter anderem die Überschrift
»Karstadt: Ab 2003 pelzfrei!« trägt - das verkündete die KarstadtQuelle AG
jedoch erst am 27. September, also fast zwei Monate nach dem 30. Juli,
zu dem das Cover laut 'Beweis-Ausdruck' bereits im Verzeichnis für
Fachzeitschriften zu bewundern gewesen sei. Eine weitere Überschrift
auf dem Titelblatt der Ausgabe lautet »SHAC-Kampagne auf AirFrance
ausgeweitet« - auch dies wurde erst Anfang Oktober und somit über zwei
Monate später bekannt gegeben. Wem da der Gedanke in den Sinn kommen sollte, das Universelle Leben habe den Ausdruck gefälscht, dem sei geraten, diesen Verdacht nicht zu laut aussprechen. Das Universelle Leben erwirkt nämlich am 23. Dezember 2002 eine Einstweilige Verfügung, die es dem voice-Magazin
verbietet, bei diesem überaus mysteriösen Ausdruck von einer »Fälschung
des Universellen Lebens« zu sprechen. Auch hier drohten bei
Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro bzw. zwei Jahre Haft.
16.12.2002 Das voice-Magazin
setzt sich gegen den Antrag der Sekte auf Festsetzung eines
Ordnungsgeldes zur Wehr. Es begründet dies mit der fragwürdigen
Beweiskraft des Ausdruckes und erklärt überdies, das Cover rechtzeitig
zensiert zu haben. Im Beschluss vom 20. Januar kommt das Gericht zum
selben Schluss und wies den Antrag des Universellen Lebens ab.
30.12.2002 Die vierte Unterlassungserklärung erreicht das Magazin und will die Behauptung verbieten, das Universelle Leben
sei eine vom Gericht als totalitäre Sekte bezeichnete Gemeinschaft, die
antisemitisches und faschistisches Gedankengut verbreite. Die
Akteneinsicht ergibt, dass sich das Universelle Leben auch in diesem Fall ausdrücklich nicht auf den Bericht im voice-Magazin
sondern speziell auf ein Telefax an drei Tierschützer bezieht. Die
Reportage kann bis heute als unangetastet bezeichnet werden - das Universelle Leben scheut bis heute jede Auseinandersetzung und Konfrontation mit der Reportage.
20.01.2003 Das Landgericht Hamburg erlässt eine Einstweilige Verfügung, die es voice verbietet, zu behaupten, das Universelle Leben sei eine vom Gericht als totalitäre Sekte bezeichnete Gemeinschaft und zu behaupten, das Universelle Leben
verbreite antisemitisches und faschistisches Gedankengut. Das Magazin
kündigt an, gegen diese Verfügung vorzugehen, da es Belege für seine
Aussagen vorlegen könne.
23.01.2003 Voice legt
Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung vom 14. November ein, die
zur Zensur des Titelblattes geführt hatte. Rechtsanwalt Ulrich
Heidenreich stellt gegenüber dem Gericht dar, dass es sich bei den
Vorwürfen faschistoiden und antisemitischen Gedankengutes um »wahre
Tatsachenbehauptungen« handelt, die »sauber recherchiert« und mit
»dezidierter Quellenangabe« versehen wurden. Da »im Rahmen der
unbestreitbaren Reizüberflutung auch ein deutliches Zeichen gesetzt
werden muss, um auf einen besonderen, außergewöhnlichen Umstand wie
vorliegend das faschistoide Gedankengut des Universellen Lebens
hinzuweisen, ist die Verwendung des [...] Hakenkreuzes als
gestalterisches Element und künstlerischer Ausdruck [...] zulässig«,
argumentiert der Würzburger Rechtsanwalt in seinem Schriftsatz an das
Gericht.
28.02.2003 Verhandlung vor dem Landgericht
Hamburg. Gleich zu Beginn erklärten die RichterInnen, die auch schon
die Einstweilige Verfügung erlassen hatten, dass der Verein Universelles Leben e.V. die Interessen der Sekte vertreten dürfe und dass das Hakenkreuz als Symbol des Nationalsozialismus nicht mit dem Universellen Leben
in Verbindung zu bringen sei. Rechtsanwalt Ulrich Heidenreich machte
bereits vor der Verhandlung - und nun noch einmal - deutlich, dass die
Glaubensgemeinschaft rechtlich nicht verfasst und dadurch
beispielsweise auch für eventuelle Handlungen oder Aussagen der sich
zugehörig Fühlenden (Mitglieder gibt es nicht) nicht angreifbar sei.
Diese rechtliche Nichtverfasstheit habe jedoch auch zur Folge, dass die
Sekte nicht gegen die rechtlich nicht verfasste Sekte gerichtetes
Handeln vorgehen könne. »Ich bin der festen Überzeugung, dass die
Rechtseinschätzung des Gerichts nicht hinnehmbar und schlichtweg falsch
ist«, so der Würzburger Rechtsanwalt. »In der Verhandlung spielte das
Universelle Leben dieses Spiel ungehemmt weiter, zog sich auf genau
diese Unangreifbarkeit zurück und erklärte, die antisemitischen und
ausländerfeindlichen Äußerungen der UL-Vordenker hätten nichts mit den
Lehren des Universellen Lebens zu tun. Dabei waren sie für die
Glaubensgemeinschaft an exponierter Stelle in der Öffentlichkeit tätig
gewesen.« Während dem Verein Universelles Leben e.V. die so genannte
Aktivlegitimation von anderen Gerichten in mehreren Fällen abgesprochen
wurde, gibt die Hamburger Justiz nach Ansicht von Rechtsanwalt
Heidenreich der Sekte eine »Allzweckwaffe an die Hand, mit der es der
UL-Führung möglich ist, eigene Interessen durchzusetzen, ohne selbst in
Erscheinung treten zu müssen«. Auch was die Zulässigkeit des
Hakenkreuzes angeht, schließt sich das Gericht der Argumentation der
Sekte an, dass das Hakenkreuz ein Symbol des Nationalsozialismus sei
und dieser mit dem Universellen Leben nicht in Verbindung zu
bringen sei. Dass die Lehren der Sekte aber mit den Aussagen der
zitierten Personen identisch sind, belegt das Magazin mit einem Zitat
aus der 'UL-Bibel' Das ist mein Wort. Dort heißt es: »Prüft
euch und euer Leben, ob ihr nicht in kleinen und in großen Dingen
ähnlich denkt, redet und handelt wie die Juden der damaligen Zeit. Auf
diese Weise werden viele zum Judas. Sie werden dafür zu tragen haben -
wenn nicht mehr in dieser Einverleibung, dann in den Seelenreichen oder
in einer der nächsten Fleischwerdungen; denn was der Mensch sät, das
wird er ernten. Seit nahezu 2000 Jahren ernten die Juden von einer
Fleischwerdung zur anderen, was sie damals und auch in ihren weiteren
Einverleibungen gesät haben - bis sie ihren Erlöser an- und aufnehmen
und das bereuen, was sie verursacht haben.« Das Magazin betont, dass
dieses Zitat die gleiche Nachricht beinhalte wie Klaus Meurers Aussage
auf einer Veranstaltung, die Juden im Dritten Reich seien
»wahrscheinlich reinkarnierte Seelen von Sklavenhaltern im alten Rom«
und nach dem göttlichen Gesetz »unter Hitler eben 'dran gewesen’«. Nur
mit dem Unterschied, dass sie von der Prophetin der Sekte selbst
stammen. Nach dem aus dem voice-Bericht vorgetragenen Zitat aus der ‘UL-Bibel’ erklärt das Gericht, dass der Bericht hier nicht zur Debatte stehe, da der Verein Universelles Leben e.V.
nur gegen das Titelblatt klage. Das Magazin widerspricht und erklärt,
dass das Cover nicht vom Artikel zu lösen ist. Schließlich macht das
Titelblatt auf den Artikel aufmerksam und der Inhalt des Artikels
stützt wiederum das Titelblatt. Dies erkannte auch das
Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 06. September 2000, als es
entschied, dass eine Überschrift nicht vom Artikel zu trennen sei,
»weil Überschrift und Bericht in einem engen Zusammenhang stehen«. Auch
in diesem Fall ging es um eine Überschrift auf der Titelseite, der
Artikel selbst folgte erst auf Seite 2. Analog zu diesem Urteil kann
die auf einen Artikel zugeschnittene Gestaltung eines Titelblattes
nicht vom eigentlichen Artikel getrennt werden. Überdies betont das Magazin mehrfach, dass weder im Artikel noch auf dem Titelblatt eine Verbindung zwischen dem Universellen Leben
und dem Nationalsozialismus hergestellt wurde. Das Hakenkreuz stellt
nicht nur ein Symbol des Nationalsozialismus dar sondern steht auch für
Gewalt sowie rassistische, antisemitische und faschistoide Ideologien -
und zwar losgelöst vom Nationalsozialismus. Wenn Jugendliche oder junge
Erwachsene mit in die Frisur rasierten oder auf den Oberarm tätowierten
Hakenkreuzen in Demonstrationen durch Städte ziehen, sind das auch
keine Nationalsozialisten, sondern Menschen mit einem rechten,
eventuell antisemitischen oder faschistoiden Gedankengut, die meist so
gut wie nichts über Hitler und dessen Gedankengut oder Motivation
wissen. Das angesehene Nachschlagewerk Brockhaus bezeichnet das
Hakenkreuz als »Symbol antisemit. Bewegungen, so des
Nationalsozialismus, der es in die staatl. Embleme übernahm«. Und die
Geschichte zeigt eindeutig, dass das Hakenkreuz bereits lange vor dem
Nationalsozialismus ein Symbol antisemitischer Bewegungen war. Das
Gericht lässt jedoch eine andere Bedeutung für das Hakenkreuz als die
des Nationalsozialismus nicht gelten. Der Vorwurf des Universellen Lebens, es handele sich bei dem Titelblatt um Schmähkritik, wurde vom Magazin energisch zurückgewiesen. Es geht voice darum, die Gefahr, die von der Sekte ausgeht, deutlich herauszuarbeiten und eine politische - nachgewiesene - Haltung des Universellen Lebens zu enttarnen. Es will vor dessen Gedankengut warnen.
03.03.2003 Das Universelle Leben
fordert das Landgericht Hamburg auf, dem VOICE-Magazin ein Bußgeld
aufzuerlegen. Der Grund: Das Magazin habe in seiner Presseinformation
vom 01. März gegen die Einstweilige Verfügung vom 20. Januar 2003
verstoßen, die es dem Magazin die Behauptung untersagt, das Universelle Leben
verbreite faschistisches und antisemitisches Gedankengut. In der
Presseinformation ging es jedoch um den Prozess vor dem Landgericht am
28. Februar und das Magazin stellte in distanzierter Form dar, wie es
zu diesem Prozess überhaupt gekommen war. Es hatte die Behauptung also
gar nicht neu aufgestellt. Davon einmal abgesehen sprach das Magazin
nicht von »faschistisch« (dies wäre laut Einstweiliger Verfügung
verboten) sondern »faschistoid«.
11.04.2003 Das
Landgericht Hamburg belegt das Magazin wegen des Verstoßes gegen die
Einstweilige Verfügung vom 20. Januar 2003 mit einem Bußgeld von 1.500
Euro. Es sei unerheblich, ob von »faschistoid« oder «faschistisch« die
Rede ist. Der Anwalt des Magazines erklärt dazu, er könne sich das
Urteil auch nicht erklären, zumal die selben Richter in der Verhandlung
vom 28. Februar auf der Erkenntnis beharrt, dass »faschistisch« eben
nicht mit »faschistoid« vergleichbar ist. »Damals hatte das Magazin für
seiner Ansicht nach faschistoides Gedankengut das Hakenkreuz als
Symbolik verwendet – das Gericht urteilte jedoch, dass faschistoides
Gedankengut nicht die Verwendung eines faschistischen Symboles
rechtfertigt. Keine anderthalb Monate später machen dieselben Richter
eine Kehrtwende und urteilen erneut gegen meine Mandantschaft – diesmal
jedoch mit der Argumentation des Magazines vom 28. Februar«, so der
Rechtsanwalt.
16.05.2003 Das Hanseatische
Oberlandesgericht weist die Beschwerde des Magazines ab. Grund: Es sei
auf das »Verständnis des durchschnittlichen Rezipienten abzustellen
[...] und nicht auf die Ausführungen im Duden«. Das heißt: Der typische
Deutsche – also der “BILD-Zeitungsleser” – ist das Maß, wenn es um die
Rechtsprechung an deutschen Gerichten geht. Ein Verleger, der Medien in
deutscher Sprache verlegt, kann sich vor einem deutschen Gericht nicht
mehr auf den Duden (die Bedeutung der deutschen Wörter) stützen! Er
muss darauf vertrauen, dass der “Durchschnitts-Deutsche” die Bedeutung
deutscher Worte versteht. Mit diesem Beschluss ist das Urteil
rechtskräftig und das Ordnungsgeld von 1.500 Euro zu zahlen. 1.500 Euro
dafür, dass sich das Magazin an den vom Gericht am 28. Februar
erkannten Unterschied gehalten hat und dafür, dass es der Presse
erläutert hat, weshalb es überhaupt vor Gericht steht. Aber das darf
scheinbar niemand wissen.
25.08.2003 Das voice-Magazin
geht nach der Einstweiligen Verfügung vom 14.11.2002 und dem verlorenen
Prozess vom 28.02.2003 in die Berufung. Das Hanseatische
Oberlandesgericht soll klären, ob die Gestaltung des Titelblattes
berechtigt ist oder nicht.
24.10.2003 Dem Gericht wird
eine fast 150 Seiten starke Berufungsbegründung vorgelegt. Mehrere
Urteile der höchsten deutschen Gerichte (Bundesgerichtshof,
Bundesverfassungsgericht) sprechen klar für das Magazin. Außerdem legte
das Magazin Beweise vor, die das Landgericht Hamburg gefordert hatte,
um der Gestaltung des Titelblattes zuzustimmen.
29.10.2003 Das Universelle Leben
fordert das Magazin auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen,
die das Magazin weiter ‘knebeln’ soll. Die Sekte nimmt dabei Bezug auf
eine Presseinformation vom Vortag, in der das Magazin seinen Gang vor
das Hanseatische Oberlandesgericht bekannt gibt und erläutert, auf
welche einschlägig bekannten Personen es im Rahmen seiner Recherchen
stieß. Da das Magazin unterzeichnet die Unterlassungserklärung nicht.
31.10.2003 Das
Magazin reicht beim Landgericht Hamburg eine mehr als 100 Seiten
umfassende Schutzschrift ein, die die Belege für die in der
Presseinformation getroffenen Aussagen enthält.
03.11.2003 Das Universelle Leben
fordert die Unterzeichnung einer weiteren Unterlassungserklärung. Auch
diese bezieht sich auf die Presseinformation vom 28.10.2003.
05.11.2003 Das Magazin reicht beim Landgericht Hamburg zwei weitere Schutzschriften ein.
12.11.2003 Das Landgericht Hamburg verbietet dem Magazin die Aufzählung der Personen, auf die es im Rahmen der Recherche zur Sekte Universelles Leben stieß. Auch dies ist ein unglaublicher Eingriff in die Meinungsfreiheit.
06.02.2004 Das voice-Magazin
zieht die Berufung im Prozess um das Titelblatt zurück. Damit ist das
Einstweilige Verfüngungs-Verfahren abgeschlossen. Es kündigt jedoch an,
in das Hauptsacheverfahren überzugehen und dort eine Vielzahl
wesentlicher Beweise vor zu legen.
31.12.2004 voice-Herausgeber
Andreas Hochhaus stellt sein Magazin mit sofortiger Wirkung ein, betont
aber zugleich, dass das keine Auswirkungen auf seine politische Arbeit
haben wird. Er sei auch weiterhin politisch aktiv. Daher habe das
Universelle Leben auch keinesfalls gewonnen – er sei noch immer ein
Dorn in dessen Auge. Andreas Hochhaus’ öffentliche Erklärung zur Einstellung des Magazins voice ist auf der Website des Magazins zu lesen. Hier ein Auszug:
»Liebe
Leserinnen und Leser, liebe Partnerinnen und Partner, die Entscheidung
fiel alles andere als leicht. Immerhin gebe ich das VOICE-Magazin nun
schon seit zehn Jahren heraus. Doch hat sich in dieser langen Zeit
gezeigt, dass das Magazin nicht das erreichte, was es erreichen sollte:
Eine Bündelung der Kräfte für die Rechte von nicht-menschlichen und
menschlichen Tieren sowie der Natur. Deshalb habe ich mich dazu
entschlossen, das VOICE-Magazin einzustellen. Die bereits erschienene
Jubiläumsausgabe (Nr. 39 / Herbst 2004) ist die letzte Ausgabe – es
wird keine weitere VOICE-Ausgabe mehr geben. Umweltschutz sowie
Tier- und Menschenrechte sind für mich untrennbar. Deshalb habe ich
auch immer wieder den Blick über den Tellerrand gewagt und gefordert.
Doch zeigte sich auch im Kleinen immer wieder, dass Teile der
LeserInnenschaft kein Verständnis für diese Verknüpfungen aufbringen
konnten. Auf einen Bericht über den afro-amerikanischen Journalisten
und politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal und den Rassismus in den
Vereinigten Staaten erreichte mich beispielsweise die folgende
Reaktion: “Möchte nicht über Afro-Amerikaner-Probleme aufgeklärt
werden. [...] Zudem distanziere ich mich von politischen Gruppen, die
ihren weltverbesserlichen Rechts- oder Linksdrall auch noch in die
Tierrechtsszene transferieren wollen. ‘Tierrechtsengagement’ bedeutet
’geradeaus’ - unabhängig von sonstigen persönlich vertretenen
Spinnereien.” Als ”Spinnereien” wird sicher auch der schweizer
Tierschützer Erwin Kessler das Engagement für Menschenrechte
bezeichnen, fällt er doch schon seit vielen Jahren in dieser Hinsicht
negativ auf und ist in antifaschistischen Kreisen entsprechend als
rechtsradikaler Tierschützer bekannt. Er wurde auch schon mehrfach
verurteilt, unter anderem wegen antisemitischer und
rassendiskriminierender Äußerungen oder weil er Nationalsozialisten ein
Forum bot. Im Rahmen der primär durch unsere Berichterstattungen und
Presseinformationen hervorgerufenen Diskussionen um das Universelle
Leben traten noch viele weitere rechtsorientierte Tendenzen in der
Tierschutz- / Tierrechtsbewegung ans Tageslicht. “Ich verteile auch mit
der DVU Flyer für die Tiere”, sagte ein Tierschützer (Gedächtniszitat),
eine Tierschützerin meinte: ”Hauptsache sie machen Tierschutz [...] Ich
würde auch mit Nazis Tierschutz machen [...].” Im Team hatten wir
tausende Seiten Informationen und Belege zusammen getragen - sowohl für
Menschen- als auch Tierrechtsverletzungen im Universellen Leben. Und
dennoch hörten wir immer wieder “aber sie machen doch etwas für die
Tiere”. Das Universelle Leben versuchte mit allen Mitteln, das
VOICE-Magazin zum Schweigen zu bringen. Es überzog uns mit
Einstweiligen Verfügungen und Ordnungsgeld-Verfahren. Uns drohen viele
Jahre Gefängnis und Ordnungsgelder in Millionenhöhe. Ein Ordnungsgeld
von bis zu einer viertel Million Euro konnten wir gerade noch abwehren,
weil es uns gelang, das von der Sekte vorgelegte ‘Beweismittel’ als
Fälschung zu enttarnen. Die Rechnung der Sekte ging dennoch in Teilen
auf: Unsere finanziellen Mittel ließen es nicht zu, gegen jede
Einstweilige Verfügung vorzugehen und so dürfen wir seitdem viele
belegbare Aussagen nicht mehr tätigen. Die Tierrechtsbewegung
interessiert dies wenig. Nur vereinzelt regt sich Widerstand dagegen,
dass eine totalitäre Sekte, die es offenkundig nicht gerade dick mit
Menschen- und Tierrechten hat, eines der größten deutschsprachigen
Tierrechtsmagazine in Grund und Boden klagt und ihm einen Maulkorb
verpasst. Da war sogar das Interesse und die Solidarität
antifaschistischer Gruppierungen im In- und Ausland sowie der
internationalen Presse weitaus größer. Auch das Spendenbarometer
spiegelt das mäßige Interesse der Tierrechtsbewegung wider. Ein
trauriges Bild, das die Tierrechtsbewegung hier darbietet... Und so
stellt sich die Frage: Was ist das für eine Bewegung, die ich hier vor
Schaden bewahren will? Was ist das für eine Bewegung, für dich ich in
den vergangenen zehn Jahren Zeit, Privatleben, Beziehung, Gesundheit,
Freiheit und Finanzen geopfert habe. Eine Bewegung, die aus einer Hand
voll politischer, kritischer TierrechtlerInnen und ansonsten aus
unpolitischen, unkritischen
"Ich-marschiere-mit-jedem-für-die-Tiere"-Idioten besteht? Sorry, das
ist nicht die Bewegung, die die Tiere brauchen. Solche Hohlköpfe
schaden der Bewegung und somit den Tieren. Und für die halte ich nicht
weiter meinen Kopf hin. [...] Auch wenn das Universelle Leben das
vielleicht nicht gleich realisieren wird, so hat es keinen Grund zum
Feiern. Denn erstens liegt der Grund für die Einstellung der VOICE am
politischen Unverständnis der Bewegung und nicht an der Prozesswelle
und zweitens werde ich auch weiterhin aktiv und somit ein Dorn im Auge
des Universellen Lebens bleiben. Für die Rechte von Mensch, Tier und Natur! Für eine politische und kritische Bewegung! Andreas«
Seit dem 01. Januar 2005 Viele Menschen bedauern die Entscheidung, das voice-Magazin
einzustellen, aber manche brechen in Jubel aus, sprechen von einer
»Selbstreinigung der Bewegung«. Andreas sagte uns, dass ihm die
positive Resonanz sehr viel bedeutet. Sie zeigt ihm, dass die
vergangenen zehn Jahre nicht vollends umsonst waren. Aber die negative
Resonanz, die immer wieder auf’s Neue politisches Unverständnis und
auch rechtes Gedankengut offenbart, stärken ihn in der Überzeugung,
dass seine Entscheidung notwendig war.
25.10.2005
Der Anwalt des Universellen Lebens, Dr.
Christian Sailer, beantragt die Auferlegung eines
Ordnungsgeldes gegen Andreas Hochhaus. Somit drohen
ihm bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder
ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft.
In einem Artikel für
ethik-portal.de
berichtete der ehemalige Herausgeber des Magazins
VOICE über eine Demonstration des Universellen
Lebens in Frankfurt am Main. Die Demonstration
wurde auch von einem »kritischen Block« begleitet,
der die PassantInnen über das Universelle Leben
informierte. In diesem Zusammenhang erwähnte Andreas
Hochhaus, dass die Sekte in Tierrechtskreisen nicht
unumstritten ist und dass KritikerInnen meist mit
Prozessen überzogen werden. Dabei erwähnte er den
Versuch des Universellen Lebens, ihn mit
Hilfe eines gefälschten Beweismittels vom Gericht
mit einem Ordnungsgeld belegen zu lassen, da er
gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen habe.
Das Gericht erteilte der Sekte eine Absage, da auch
das Gericht an der Glaubwürdigkeit des Beweismittels
große Zweifel hegte.
Verboten wurde Andreas Hochhaus jedoch die
Behauptung, das Universelle Leben selbst habe
das Beweismittel gefälscht. Denn das könne nicht
bewiesen werden.
Nun beantragte das Universelle Leben die
Auferlegung eines Ordnungsgeldes, da Andreas
Hochhaus gegen diese Einstweilige Verfügung
verstoßen habe. Fakt ist jedoch, dass er keine
Behauptung über den Urheber des gefälschten
Beweismittels aufgestellt hat sondern nur erklärte,
wer dieses dem Gericht vorgelegt hat. Und das ist
unumstößlich und gerichtlich festgehalten.
Quelle:
http://www.peryton.de/freedomofspeech/html/informationen.html
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