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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Bundesverfassungsgericht
Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Presserecht
 
Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichtsertattung im Internet verboten
LG HH Az.: 324 O 620/03 Einstweilige Verfügung v. 25.09.2003
LG HH Az.: 324 O 620/03 Urteil im Widerspruchverfahren v. 03.02.2004
LG HH Az.: 324 O 620/03 Ordnungsmittelbeschluss v. 18.05.2004
LG HH Az.: 324 O 620/03 Beschwerde gegen Ordnungsmittelbeschluss am 18.10.2004 abgelehnt.
HansOLG Az.: 7 U 57/04 Beschluss vom 16.09.2004
Beschwerde gegen die Einstweuilige Verfügung wurde wegen Aussichtslosigkeit bei diesem Gericht währedn der Verhandlung zurückgenommen.
HansOLG Az.: 7 W 83/04 Beschluss v. 28.10.2004
Rückweisung der Beschwerde gegen den Ordnungsmittelbeschluss
BVerfG Az.: 1 BvR 2781/04 Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsmittelbeschluss am 02.12.2004
Entscheidung v. 08.02.2006 mit Kommentar
LG HH Az.: 324 O 416/04 Hauptsacheverfahren
Noch nicht abgeschlossen. Stand: April 2006
Hauptverfahren im Anschluss ans Verfügungsverfahren - Einstweilige Verfügung - wegen Berichterstattung zu Äußerungen des prozessbevollmächtigten Rechtsanwaltes der Gegenseite während des für die Gegenseite verloren gegangenen Verfügungsverfahrens.

Kommentar von Rolf Schälike:

Richter Andreas Buske definiert die Internet-Veröffentlichung als Zitat - was äußerst strittig ist - und verlangt von dem "Zitat" eine übertriebene Genauigkeit, was zu einem Ordnungsmittelverfahren und 6 Tage Haftstrafe in der UHA Holstenglacis geführt hat.

Siehe dazu BGH Urteil - VI ZR 298/03 mit dem Leitsatz:

Die Wiedergabe des Zitats eines Dritten im Rahmen einer komplexen Äußerung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, wenn es mit der eigenen Auffassung des Äußernden verknüpft ist und sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als Meinungsäußerung darstellt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beklagte das Zitat richtig oder unrichtig wiedergegeben hat.


Diesen Grundsatz hat die Pressekammer Hamburg nicht beachtet.
 
Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichterstattung im Internet verboten
LG HH Az.: 324 O 620/03 Einstweilige Verfügung vom 25.09.2003
Siehe Haupsacheverfahren (Az. http://www.buskeismus.de/blog.php?sent=2&ID=48&gruppe_id=3">324 O 416/04
Diese im September 2003 erlassenen einstweilige Verfügung basietrte auf einer anwaltlichen Lüge, die der Vorsitzenden Richter der Pressekammer Hamburg nicht zu klären bemüht war.
Das Hauptsacheverfahren (Az. http://www.buskeismus.de/blog.php?sent=2&ID=48&gruppe_id=3">324 O 416/04 ist noch anhängig (Stand: April 2006).
 
Rechtsberatung in den Medien erlaubt
Beschluss des BVerfG, Az. 1 BuR 1264/02 v. 18. November 2002.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet mit dem Bundesgerichtshof zugunsten der Medien gegen ein Monopol der Rechtsanwälte.

Kernsatz:

"Die Anwaltschaft kann aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht ein verfassungsmässig verbürgtes Recht auf Fortbestand des Rechtsberatungsgesetzes ableiten."

Auf der Basis dieses Kernsatzes hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht angenommen. Der BGH hatte nichts dagegen einzuwenden, dass Medien über Rechtsfälle berichten und Forderungen von Rechtsuchenden mit öffentlichem Druck durchsetzen.

Diese BGH-Entscheidung gehört zu einem Paket von fünf Urteilen vom 6.12.2001 (I ZR 316/98, I ZR 11/99, I ZR 14/99, I ZR 101/99, I ZR 214/99), mit denen der BGH die Ratgeber- und Verbrauchersendungen in den Medien gegen den Widerstand von Rechtsanwälten grundsätzlich gebilligt hat. Der BGH hat mit diesen Urteilen mittelbar bestätigt, dass die von unseren Pressemandanten angebotenen Ratgeberdienste rechtmässig sind. Quelle: Kanzlei Prof. Schweizer
 
Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
LG HH Az.: 324 O 495/01 Einstweilige Verfügung v. 07.08.2001, bestätigt am 17.08.2003
BVerfG 1 BvQ 36/01 Beschluss vom 30.08.2001 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat in einer redaktionellen Anmerkung ("Die Welt" vom 25. Juli 2001) zu einer den Gegner des Ausgangsverfahrens - Herrn Dr. Gregor Gysi - betreffenden Gegendarstellung die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Marianne Birthler, mit dem Satz zitiert: "Da Herr Dr. Gysi sich konspirativ mit der Stasi getroffen hat, da er Aufträge entgegengenommen und umgesetzt hat, da er Informationen geliefert hat, können wir davon sprechen, dass er über Jahre hinaus wie ein IM gearbeitet hat".
Die Antragstellerin ist auf Antrag von Herrn Dr. Gysi im Wege der einstweiligen Verfügung zum Abdruck einer (erneuten) Gegendarstellung verurteilt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen Abdruck einer Gegendarstellung abgelehnt.
 
Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
LG HH Az.: 324 O 488/01 Einstweilige Verfügung v. 03.08.2001, bestätigt am 10.08.2003
BVerfG 1 BvQ 35/01 Beschluss vom 24.08.2001 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung. Anlass der Gegendarstellung bildet die in dem Artikel "Ist Gregor Gysi ein Prophet oder der Wolf im Schafspelz" ("DIE WELT" vom 23. Juni 2001, Seite 3) verwendete Formulierung "Gregor Gysi, ein registrierter Stasi-Spitzel".

Das Bundesverfassungsgericht hat die beantragte einstweilige Verfügung gegen Abdruck der Gegegndarstellung abgelehnt.
 
Bundesverfassungsgericht
Verzeichnis
 324 O 416/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I)-> Einstweilige Verfügung -> Klagebegehren -> Vergleich - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O 620/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichterstattung im Internet verboten. Siehe Haupsacheverfahren (Az. 324 O 416/04)
 BVerfG Az. 1 BuR 1264/02 Rechtsberatung in den Medien erlaubt
 324 O 495/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
 324 O 488/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
 324 O 391/00 Fokus gegen Spiegel
 324 O 329/00, 1 BvQ 22/00 Gysi gegen Spiegel -  1 BvQ 22/00 Antrag von Spiegel auf Aussetzung abgelehnt
 324 O 169/99 Prinz Ernst August von Hannover gegen Heinrich Bauer Spezialzeitschriften Verlag (ursprüngliches Urteil von 25. Juni 1999, HansOLG 7 U 111/99, v. 7. Dezember 1999)
 324 O 521/98 Prinz Ernst August von Hannover - Foto
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 324 O 137/98 Prinz Ernst August von Hannover gegen Axel Springer Verlag -> Urteil v. v. 29. Mai 1998
 2 BvE 2/98 Gysi gegen den Bundestag - Gysi verlor - Beschluss vom 27.05.1998; Beschluss vom 30.06.1998
 324 O 697/97 Prinz Ernst August von Hannover gegen FAZ - Foto -> Urteil v. 19.04.2002 (ursprüngliches Urteil 6. Februar 1998)
 BGH, VI ZR 205/97 Ehrverletzung (Abwägung, Recherchepflicht) - Stolpe; "IM-Sekretär"; Siehe so genannte Stolpe-Entscheidung 1 BvR 1696/98
 324 O 520/96 Franziska van Almsick gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell" - BVerfG 1 BVR 2073/97 (zusammen mit 1 BVR 861/93 (324 O 649/93), 1 BVR 1864/96 (324 O 437/96))
 324 O 437/96 Prinzessin Caroline gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell" - BVerfG 1 BVR 1864/96 (zusammen mit 1 BVR 1861/93 (324 O 649/93), 1 BVR 2073/97 (324 O 520/96))
 324 O 377/96 Prinz Ernst August von Hannover gegen Heinrich Bauer Verlag - Urteil v . 18. Oktober 1996 (HansOLG 7 U 251/96, 11. März 1997) - endgültig
 2 BvE 1/95 Gysi gegen Bundestag - Organstreitverfahren wegen Stasi-Überprüfung - Gysi verlor
 324 O 741/94 Gysi gegen Freya Klier - Gysi gewann;; Einstweilige Verfügung 324 O 588/94; 1 BvR 1322/00
 324 O 729/94 Gysi gegen Bärbel Bohley - Hauptsacheverfahren - Einstweilige Verfügung; Urteil; Presserklärung des Verfassungsgerichts - Gysi gewann
Folgeverfahren: 3 U 61/94; 3 W 187/94; 324 O 729/94; 7 U 110/95; 1 BvR 195/96; 1 BvR 146/96 (Presse)
 324 O 768/93 Gysi gegen Bärbel Bohley - Einstweilige Verfügung; Urteil - Siehe auch Hauptsacheverfahren 324 O 729/94
 324 O 649/93 Prinzessin Caroline gegen die Zeitschrift "Das Neue Blatt" -> BVerfG 1 BVR 1861/93 (zusammen mit 1 BVR 1864/96 (324 O 437/96), 1 BVR 2073/97 (324 O 520/96))
 1 BvR 1770/91 Grundrecht auf Meinungsäusserungsfreiheit