Beschluss des BVerfG, Az. 1 BuR 1264/02 v. 18. November 2002.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet mit dem Bundesgerichtshof zugunsten der Medien gegen ein Monopol der Rechtsanwälte.
Kernsatz:
"Die Anwaltschaft kann aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht ein verfassungsmässig verbürgtes Recht auf Fortbestand des Rechtsberatungsgesetzes ableiten."
Auf der Basis dieses Kernsatzes hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht angenommen. Der BGH hatte nichts dagegen einzuwenden, dass Medien über Rechtsfälle berichten und Forderungen von Rechtsuchenden mit öffentlichem Druck durchsetzen.
Diese BGH-Entscheidung gehört zu einem Paket von fünf Urteilen vom 6.12.2001 (I ZR 316/98, I ZR 11/99, I ZR 14/99, I ZR 101/99,
I ZR 214/99), mit denen der BGH die Ratgeber- und Verbrauchersendungen in den Medien gegen den Widerstand von Rechtsanwälten grundsätzlich gebilligt hat. Der BGH hat mit diesen Urteilen mittelbar bestätigt, dass die von unseren Pressemandanten angebotenen Ratgeberdienste rechtmässig sind.
Quelle: Kanzlei Prof. Schweizer