Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Fokus gegen Spiegel
LG HH
Az.: 324 O 391/00
Einstweilige Verfügung
LG HH
Az.: 324 O 391/00
Urteil vom 17.07.2000 Anspruch auf Gegendarstellung
BVerfG
Az.: 1 BvQ 22/00
Beschluss vom 11.8.2000 Antrags auf Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der Gegendarstellung wird abgelehnt.
Die Antragsgegnerin verlegt das wöchentlich erscheinende Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL. In der Ausgabe 23/2000 veröffentlichte die Zeitschrift auf den Seiten 98 ff. einen Artikel unter der Überschrift "Aktien, Aktien, Aktien". Er befasste sich kritisch mit der Berichterstattung der Zeitschrift FOCUS in der Rubrik Geldanlage und den finanziellen Aktivitäten des Gegners des Ausgangsverfahrens, der von 1993 bis Anfang 1999 der für Geldanlagen zuständige Redakteur der Zeitschrift FOCUS war. Dem Antragsteller gab das Landgericht Beschluss vom 17. Juli 2000 im Wege der einstweiligen Verfügung auf, in dem gleichen Teil der Zeitschrift DER SPIEGEL, in dem der oben genannte Artikel erschienen ist, und mit gleicher Schrift unter Hervorhebung des Wortes Gegendarstellung als Überschrift durch drucktechnische Anordnung und Schriftgröße in der nächsten für den Druck noch nicht abgeschlossenen Nummer eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, die - soweit für den vorliegenden Antrag erheblich - den folgenden Text enthält:
Gegendarstellung In Heft 23/2000 schreibt DER SPIEGEL unter der Überschrift "Aktien, Aktien, Aktien" über mich, Marian von Korff, ehemaliger Redakteur des FOCUS: 1. DER SPIEGEL erklärt: "Der für Geldanlagen zuständige Redakteur Marian von Korff war anderthalb Jahre lang auch Chef einer Investmentfirma und arbeitete nebenbei monatelang als Berater eines Luxemburger Aktienfonds."... Nach den Standesregeln des Deutschen Presserats "dürfen Journalisten ihre privat gekauften Aktien nicht durch positive Berichte in ihren Blättern befördern... Er kaufte geschäftlich und privat Aktien, deren Kauf seine Zeitschrift den Lesern empfahl... Die Arbeit des Journalisten Korff und die Tätigkeit als Aktienberater und Investor hatten erkennbar Berührungspunkte."
Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wird, ich hätte Artikel im FOCUS veröffentlicht, um dadurch Vorteile als Berater oder Investor zu erzielen, stelle ich fest, dass dieser Eindruck unzutreffend ist. Zu keinem Zeitpunkt haben persönliche Interessen Einfluss auf meine Tätigkeit als Wirtschaftsredakteur bei FOCUS gehabt. Illmünster, den 17. Juli 2000 Marian von Korff - Chefredakteur des Fokus.
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Spiegel