Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Forsa gegen CDU
LG HH
Az.: 324 O 279/05 Az.: 324 O 300/05
Beschlüsse
Die CDU dürfe Vorwürfe wie die SPD habe Zahlen bei Forsa bestellt, nicht mehr wiederholen, hieß es in zwei von Forsa am Donnerstag verbreiteten Beschlüssen des Hamburger Landgerichts.
Forsa hatte nach dem ersten bundesweit übertragenen Fernseh-Rededuell am 05. Mai 2005 zwischen Ministerpräsident Peer Steinbrück und Herausforderer Rüttgers den Amtsinhaber in einer Blitzumfrage unter repräsentativ ausgewählten Zuschauern als Sieger ermittelt. Der Generalsekretär der NRW-CDU, Hans-Joachim Reck, hatte diese Umfrage daraufhin als abgekartetes Spiel bezeichnet. Er hatte gesagt: "Jeder weiß: Wo Forsa draufsteht, ist SPD drin." Forsa hatte dazu erklärt: Niemand könne bei Forsa positive Umfragezahlen bestellen.