Meist hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hochkarätige Kundschaft und befindet z.B. über die Haarfarbe des Kanzlers, pinkelnde Prinzen und vor allem über die Zulässigkeit der Ablichtung des monegassischen Jungadels und was die Yellow Press und andere Papparazzis sonst noch so interessiert.
Wie unscheinbar ist dagegen JUSTUS, der sich im Zusammenhang mit seiner ODD/Ompex-Berichterstattung erst eine einstweilige Verfügung dieser Pressekammer einfing und jetzt, wegen seines Muts gegen diese Widerspruch einzulegen, geadelt wurde durchUrteil des LG Hamburg vom 03.12.2004 - 324 O 576/04, denn darin werden auf jur-abc presserechtliche Grundsätze angewandt.
Siehe auch www.jur-abc.de