Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Professor Klaus-Henning Hübener gegen NDR
LG HH
Az.: 324 O 537/04
Einstweilige Verfügung 09.09.2004
Einstweilige Verfügung gegen NDR zum Beitrag im NDR 3 Fernsehen: Hamburg Journal 30.8.2004 19:30:„„Strahlenskandal“ – Professor Klaus-Henning Hübener klagt auf Wiedereinstellung“Am 9.9.2004 hat die Zivilkammer 34 des Landgerichts Hamburg (AZ 324 O 537/04) wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung auf Grund der von Prof. Hübener - pars pro toto - beantragten einstweiligen Verfügung dem NDR bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro und der Übernahme der Verfahrenskosten verboten zu wiederholen, „dass die Hansestadt Hamburg bislang über 19 Millionen Euro an mehr als 300 geschädigte Hübener-Patienten gezahlt habe“: tatsächlich wurden Zahlungen an 121 Patienten geleistet, in 9 Fällen sind noch Verhandlungen anhängig; unbenommen von diesen Zahlen wird die diesbezügliche Überzeugung und wohl begründete Kenntnis wiederholt, dass allenfalls bei 5 – 8 dieser Patienten (bei über 8000 Patienten insgesamt) tatsächlich problematische Strahlenbehandlungen vorgelegen haben, die eine solche Zahlung möglicher Weise rechtfertigen könnten.