Die Behauptung, der sächsische PDS-Politiker Peter Porsch habe wissentlich als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) für die Staatssicherheit der DDR gespitzelt, darf nicht weiter veröffentlicht werden.
Auch inhaltsgleiche Behauptungen bleiben verboten. Allerdings dürfen die Medien über einen bestimmten Verdachtsfall im Zusammenhang mit Porsch berichten, wenn sie die Voraussetzungen der "zulässigen Verdachtsberichterstattung" einhalten. Darauf gingen die Richter in ihrer kurzen Urteilsbegründung eingehend ein (324 O 512/04 + 497/04).