Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Thierse gegen Bild
LG HH
Az.: 324 O thi/02
Einstweilige Verfügung v. 08.11.2002
HansOLG
13.01.2004
Die Zivilkammer 24 beim Landgericht Hamburg hat am 08.11.2002 einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen stattgegeben. Der "Bild"-Zeitung des Axel-Springer Verlages ist damit verboten,
1.die Behauptung aufzustellen und zu verbreiten, Bundestagspräsident habe alle Bundestagsabgeordneten nach Paris eingeladen;
3.den Eindruck zu erwecken, Bundestagspräsident Thierse habe in seiner Reaktion auf die Berichterstattung über die angeblich von ihm ausgesprochene Einladung die Unwahrheit gesagt.
"Bild" erkennt an, dass die Initiative zu diesem Treffen von der französischen Seite ausging und respektiert, dass der Ältestenrat dieses Treffen schon im Sommer 2001 erwogen hatte. "Bild" wollte Thierse nicht der Unwahrheit bezichtigen.
"Bild" hatte berichtet, dass die Paris-Reise des Bundestages etwa 500.000,-- Euro kosten würde. Der Bundestagspräsident hat klargestellt, dass die von "Bild" berichteten Kosten der Reise auf journalistischer Recherche beruhten und nicht frei erfunden waren. Bei der jetzt geplanten dezentralen Abreise von den Flughäfen München, Berlin, Köln und Bonn würden die tatsächlichen Kosten voraussichtlich nur 90.000,-- Euro betragen.
Bestandteil der Vereinbarung zwischen Bundestagspräsident Thierse und dem Springer-Verlag ist, dass dieser Text in der "Bild"-Ausgabe am 24.12.2002 auf Seite 2 erscheinen wird.