Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen, das Computerspiel "FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002" mit der bildlichen Darstellung und Namensnennung des Klägers zu verbreiten. Oliver Kahn gewinnt in der zweiten Instanz beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Das Gericht verbietet die weitere Nutzung seines Bildes in einem Computerspiel der Firma Electronic Arts.