Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Scharping gegen Magazin
LG HH
Az.: 324 O 335/02
Einstweilige Verfügung 31.07.2002
01.08.2002 Ex-Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) geht auf gerichtlichem Weg gegen Berichte des Magazins "Stern" über seine Person vor. Nach Angaben des Blattes untersagte das Hamburger Landgericht dem Verlag Gruner & Jahr per einstweiliger Verfügung, weiterhin "durch Formulierungen den Eindruck zu erwecken", Scharping habe sich mit Unterstützung des PR-Agenten Moritz Hunzinger und unter dem Einfluss der Rüstungsindustrie für ein U-Boot-Geschäft mit arabischen Staaten eingesetzt.
Auch gegen den Folgebericht des Magazins versuchten die Anwälte Scharpings derzeit, ein entsprechendes Verbot durchzusetzen, sagte "Stern"-Ressortleiter Frank Thomsen. Scharpings Anwalt Roger Mann wollte dies am Donnerstag weder bestätigen noch dementieren. Erst wenn eine weitere Gerichtsentscheidung vorliege, werde dies bekannt gegeben. Mann sagte allerdings auch: "Wir prüfen derzeit jede Veröffentlichung kritisch und entscheiden dann, was wir unternehmen."
Nach Angaben des "Stern" prüfen Juristen des Verlags derzeit mögliche Reaktionen auf den Gerichtsbeschluss. Würde der Verlag dagegen Widerspruch einlegen, müsste der Fall mündlich vor Gericht verhandelt werden.
Scharpings Anwalt begrüßte die Gerichtsentscheidung: Das Magazin dürfe nun einen der "Hauptvorwürfe" gegen den SPD-Politiker nicht mehr weiterverbreiten. Der Korruptionsverdacht sei schließlich "der Kern der Geschichte", sagte Mann. Ressortleiter Thomsen wertet das Urteil indes anders: Betroffen sei nur ein "nebensächlicher Aspekt". Die Berichterstattung über die Kontakte von Scharping zu Hunzinger werde jedoch "nicht in Frage gestellt".
10.06.2003: bti-o/Berlin.-- HUNZINGER INFORMATION AG teilt mit: "Im Zusammenhang mit dem Entscheid des Landgerichts Hamburg, den ich vor einem Jahr vorausgesagt habe, bin ich nun von verschiedenen sozialdemokratischen Spitzenvertretern, darunter ranghöchsten Mitglieder der Bundesregierung, angerufen worden. Ich wurde um Entschuldigung gebeten, in den Wahlkampf hineingezogen worden zu sein - und habe das akzeptiert. Auch bin ich in diesen Gesprächen in meiner Zuversicht überzeugt worden, dass Lehren aus dieser Entwicklung gezogen wurden.
Auf ganzer Linie gesiegt hat Ex-Verteidigungsminister Rudolf SCHARPING (SPD): In einem Rechtstreit mit dem „Stern“ bestätigte ihm das Hamburger Landgericht jetzt, dass er von dem PR-Unternehmer HUNZINGER keinerlei Vorteile entgegengenommen hat. Verfahren wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung wurden eingestellt bzw. gar nicht erst eröffnet. BILD meint: "Stern-Stunde für Scharping".