Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
LG HH
Az.: 324 O 495/01
Einstweilige Verfügung v. 07.08.2001, bestätigt am 17.08.2003
BVerfG
1 BvQ 36/01
Beschluss vom 30.08.2001 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat in einer redaktionellen Anmerkung ("Die Welt" vom 25. Juli 2001) zu einer den Gegner des Ausgangsverfahrens - Herrn Dr. Gregor Gysi - betreffenden Gegendarstellung die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Marianne Birthler, mit dem Satz zitiert: "Da Herr Dr. Gysi sich konspirativ mit der Stasi getroffen hat, da er Aufträge entgegengenommen und umgesetzt hat, da er Informationen geliefert hat, können wir davon sprechen, dass er über Jahre hinaus wie ein IM gearbeitet hat". Die Antragstellerin ist auf Antrag von Herrn Dr. Gysi im Wege der einstweiligen Verfügung zum Abdruck einer (erneuten) Gegendarstellung verurteilt worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen Abdruck einer Gegendarstellung abgelehnt.