Berufung abgewiesen wegen zu geringem vom Senat des HansOLG neu festgelegten Streitwert.
Richter Herr Krause
Kommentar von Joachim Nikolaus Steinhöfel, 23-06-2001:
Die Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg hat die von ihr erlassene einstweilige Verfügung mit Urteil vom 19-06-2001 bestätigt (mithin meinen Widerspruch zurückgewiesen). Das Landgericht hatte nach dem Sach- und Streitstand am Schluss der mündlichen Verhandlung zu entscheiden. Nach dem zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Sachverhalt hätte es die einstweilige Verfügung schon deshalb zwingend aufheben müssen, weil diese fehlerhaft (an die falsche Person) zugestellt wurde und dieser Fehler unheilbar ist. Der Zustellungsmangel war am Ende der mündlichen Verhandlung durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht. Die Verletzung einer zwingenden Vorschrift über die Zustellung darf wegen deren grundlegender Bedeutung für die Rechtssicherheit auch im Zivilprozess nicht mit der auf dem Gebiet wertender Billigkeitsüberlegungen liegenden Erwägung überspielt werden, durch die fehlerhafte Zustellung sei der Zweck des Vollziehungsangebots erreicht worden. Erst recht verbietet es sich, es als "leere Förmelei" abzutun, wenn an die Nichtbeachtung zwingender Formvorschriften Rechtsfolgen (Ordnungsgeld, Ordnungshaft) geknüpft werden.
Der Rechtsstreit hat – wenngleich es konkret um eine Lächerlichkeit geht – insoweit möglicherweise weitreichendere Bedeutung, als fortan jedermann, der über eine Pressemappe verfügt (z.B. Firmen oder Prominente), aus dort enthaltenen (wie im vorliegenden Fall zulässigen !) Presseveröffentlichungen mit der Nagelschere Bildnisse wird entfernen müssen (z.B. aus Party- bzw. Veranstaltungsfotos oder von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Pressekonferenzen usw. usf.). Derartige Ergebnisse werden der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar sein.
Aus dem Gästebuch:
.... Der Streitwert lag bei Berufungseinlegung bei Euro 15.000,00, also weit über der Berufungsgrenze ! Weil die Beanstandung des Klägers vom OLG als banal erachtet wurde, setzte es den Streitwert IN DER BERUFUNGSVERHANDLUNG herab. ...