Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Fall Lübke - Stern gegen FOCUS -> Urteil HansOLG 7 U 185/95
LG HH
Az.: 324 O 112/94
Einstweilige Verfügung
HansOLG
Az.: 7 U 185/95
Urteil v. 06.03.1996
Rolf Schälike - Juli 2006
Der Stern, veröffentlichte 1968 Dokumente zu Lübke als nannte Lübke KZ-Baumeister. Andererseits wird behauptet, die Dokumente, welche die Basis für die "stern"-Kampagne bildeten, seien Stern von der Stasi zugespielt worden und "Stasi-Fälschungen".
Die Diskussionen darüber ist bis heute nicht abgeschlossen.
Der Stern führte zahlreiche Prozesse.
Das Magazin hat alle Prozesse in Sachen Lübke gewonnen: gegen den Bechtle-Verlag sowie Hans Filbringer,gegen den MDR und gegen Kurt Ziesel, und diesen Prozess gegen das Magazin focus.
Noch 2001 musste der Springer-Verlag in einem Vergleichsverfahren mit dem Stern 30.000 Mark an "Mut gegen rechts" zahlen und sich verpflichten, nie wieder zu behaupten, die Lübke-Dokumente im Stern seien Fälschungen.
Richter war 1996 am HansOLG und 2001 in den Stern-Prozessen vor dem Landgericht Hamburg Andreas Buske.
Der aktuelle Prozessstand in Sachen "Stasi-Fälschungen" bei Stern ist mir unbekannt.
Jedenfalls möchte ich nicht behaupten und auch nicht den Eindruck erwecken bzw. hinterlassen, die Unterlagen zu Lübke bei Stern waren Fälschungen.
Diesen Streit möchte ich den Wissenschaftlern überlassen.
Den Streit vor Gericht zu führen, auch wenn Wissenschaftler, Journalisten und Publizisten irren bzw. politischen Einfluss zu gewinnen und Menschen zu beienflussen versuchen, halte ich nicht für ergiebig sogar für gefährlich und der Wahrheitfindung abträglich.