Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
"Axel-Springer-Story" - Manfred Bissinger vs. Hubertus Knabe - Knabe verliert
LG HH
Az.: 324 O
Urteil vom 02.05.2001
Rolf Schälike - Juli 2006
Autor Hubertus Knabe verliert vor Gericht wegen einer in seinem Buch Der diskrete Charme der DDR gemachte Aussage.
Zum Hintegrund:
Am 25. Oktober 1967 wurde beim ZK der SED eine "Arbeitsgruppe zur Untertstützung der Anti-Springer-Kampagne in Westdeutschland und Westberlin" gebildet, der SED- und FDJ-Funktionäre, Vertreter des Verbandes Deutscher Journalisten der DDR, der Westabteilung des Presseamtes und der damaligen Agitationsbateilung des MfG angehörten. Wie stark die Verzahnung mit in West.Berlin tätogen IMs war, belegt u.a. die Anfang 1968 erschienene Ausgabe des "Berliner Extrablattes", die exakt den Planungen entsprach, die Norden schom in November 1967 vertraulich vorgelegt worden war. Zu den Redakteuren des im "Extrablatt" hevorgegangenen "Berliner Extra-Diensts" gehörte Walter Bartel ("IM" Kurt), der seinen Auftraggebern 1963 vorgeschlagen hatte, den aus der DDR geflüchteten, ehemaligen stellvertertenden FDJ-Vorsitzednen Heinz Lippmann zu entführen und den damaligen WDR-Redakteur Arnuff Baring, der sich in Polen aufhielt, zu verhaften. Medien wir der "Stern" beteiligten sich mit großem Engagement an den kampagnen gegen den Springer-Konzen. Mandfred Bissinger rechtfertigte in seiner "Axel.-Springer-Story" (November 1967) den Berliner Mauerbau damit, dass Zehntausende Zeitungen des "Papier-Tigers" über die Zonengrenze gelangt seien und dort die Stimmung gefährlich angeheizt hätten. "DDR und Ostblock wurden - wollten sie nicht das Gesicht auch im eigenen Lager verlieren - gezwungen, dem Einhalt zu gebieten."
Rezension von Otto Wenzel zum Buch Die diskrete Charme der DDR von Hubertus Knabe Politische Studien, 381, Januar/Februar 2002, S. 133 - ISBN 0032-3462
Der aktuelle Prozessstand in Sachen "Sie Axel-Springer-Story"" bei Stern ist mir unbekannt.
Jedenfalls möchte ich nicht behaupten und auch nicht den Eindruck erwecken bzw. hinterlassen, dass es nicht auszuschließen ist, die DDR hätte bei dem, mit vielen Interna gespickten (sc .von Manfred Bissinger verfassten und vom STERN im November 1967 unter der Ügerschrift "Die Axel-Springer-Story" vedröffentlichten) Artikel ihre Finger im Spiel.
Diesen Streit möchte ich den Wissenschaftlern überlassen.
Den Streit vor Gericht zu führen, auch wenn Wissenschaftler, Journalisten und Publizisten irren bzw. politischen Einfluss zu gewinnen und Menschen zu beienflussen versuchen, halte ich nicht für ergiebig sogar für gefährlich und der Wahrheitfindung abträglich.
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Aus dem Urteil:
Dem Autor Hubertus Knabe wir verboten
zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen:
"Dass die DDR bei diesem, mit vielen Interna gespickten (sc .von Manfred Bissinger verfassten und vom STERN im November 1967 unter der Ügerschrift "Die Axel-Springer-Story" vedröffentlichten) Artikel ihre Finger im Spiel hatte, ist nicht auszuschließen."