Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Fall Lübke - Bertelsmann AH & Co. (Stern) vs. Hans Filbinger und Bechtle-Verlag -> Urteil HansOLG 7 U 183/95
LG HH
Az.: 324 O 131/94
Urteil v. 02.12.1994
HansOLG
Az.: 7 U 183/94
Urteil v. 26.03.1996
Rolf Schälike - Juli 2006
Der Stern, veröffentlichte 1968 Dokumente zu Lübke als nannte Lübke KZ-Baumeister. Andererseits wird behauptet, die Dokumente, welche die Basis für die "stern"-Kampagne bildeten, seien Stern von der Stasi zugespielt worden und "Stasi-Fälschungen".
Die Diskussionen darüber ist bis heute nicht abgeschlossen.
Der Stern führte zahlreiche Prozesse.
Das Magazin hat alle Prozesse in Sachen Lübke gewonnen: gegen focus, gegen den MDR, gegen Kurt Ziesel und diesen Prozess gegen den Bechtle-Verlag sowie Hans Filbringer.
Noch 2001 musste der Springer-Verlag in einem Vergleichsverfahren mit dem Stern 30.000 Mark an "Mut gegen rechts" zahlen und sich verpflichten, nie wieder zu behaupten, die Lübke-Dokumente im Stern seien Fälschungen.
Richter in den Stern-Prozessen war 1996 am HansOLG und 2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg Andreas Buske.
Der aktuelle Prozessstand in Sachen "Stasi-Fälschungen" bei Stern ist mir unbekannt.
Jedenfalls möchte ich nicht behaupten und auch nicht den Eindruck erwecken bzw. hinterlassen, die Unterlagen zu Lübke bei Stern waren Fälschungen.
Diesen Streit möchte ich den Wissenschaftlern überlassen.
Den Streit vor Gericht zu führen, auch wenn Wissenschaftler, Journalisten und Publizisten irren bzw. politischen Einfluss zu gewinnen und Menschen zu beienflussen versuchen, halte ich nicht für ergiebig sogar für gefährlich und der Wahrheitfindung abträglich.
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Aus dem Urteil
Es ist zu unterlassen,
im Zusammenhang mit der Behauptung: "Der Bundespräsident Lübke wurde mittels gefälschter Unterlagen als "KZ Baumeister" denunziert."
dem Beklagten zu 1.) [Bertle-Verlag], zu behaupten, zu verbreiten und/odeer behaupten odedr verbreiten zu lassen,
der Beklagten zu 2), zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:
Der Herausgeber einer Illustrierten habe den Bundespräsidenten aufgrund der Fälschungwen hohnvoll zum Rücktritt aufgefordert.
Von diesem Verbot sind bereits gedruckte und aufgebundene Exemplare der dritten Auflage des Buches "Die geschmähte Generation - Politische Erinenrungen" ausgenommen.