Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Gysi gegen ZDF - Einstweilige Verfügung - wurde von ZDF (FRONTAL 21) akzeptiert
LG HH
Az.: 324 O 728/05
Einstweilige Verfügung v. 21.09.2005
Im Wege der Einstweiligen Verfügung wird verboten:
a) zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
Dr. Gregor Gysi wurde von den für ihn zuständigen MfS-Offizieren als IM, inoffizieller Mitarbeiter, bezeichnet, wobei der Deckname "Gregor", "Notar" oder "Sputnik" verwendet wurden.
b) zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
Dr. Gregor Gysi habe in der Zeit seiner inoffiziellen Tätigkeit Anweisungen seiner Führungsoffiziere über die Beeinflussung seiner Mandanten ausgeführt und über die Erfüllung seiner Arbeitsaufträge berichtet.
c) durch die Behauptung in Bezug auf die Äußerung b) "Dr. Gysi bestritt dies und klagte gegen den Untersuchungsausschuss vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klage wurde abgewiesen."
den Eindruck zu erwecken, als habe das Bundesverfasungsgericht über die ahrheit oder Unwahrheit der Aussagen des Immunitätsauschusses entscheiden.
Kommentar RS:
Es gibt keine Gerichtsentscheidung, dass Gregor Gysi IM der Staatssicherheit der DDR war. Mir liegt es fern, behaupten zu wollen bzw. den Eindruck entstehen zu lassen, dass Gregor Gysi IM der Staatssicherheit der DDR war.