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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Springstein gegen Springer
LG HH Az.: 324 O 76/06 Einstweilige Verfügung
LG HH Az.: 324 O 76/06 Widerspruchsverfahren am 17.03.2006
Freudestrahlend kam Springer-Anwalt Jörg Thomas am 17.03.2006 in den Gerichtssaal und vermeldete schon beim Überziehen der Anwaltsrobe, wir haben einen Vergleich getroffen. "War gestern ein langes Absprechen ... . Die Kammer ist Vollstrecker." Und fast hätten sich die beiden Anwälte umarmt, der der größten Boulevard-Presse Deutschlands mit dem der frühren DDR-Prominenten.

Wir lesen im Internet:

[Bereits] vor der Verhandlung vor dem Magdeburger Amtsgericht hatte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens zugunsten eines Strafbefehls angeboten. Springstein ging nicht darauf. Staatsanwältin Angelika Lux sagte am Freitag als Zeugin aus, Springsteins anderer Verteidiger Peter-Michael Diestel habe ihr anvertraut, der Angeklagte könne nicht gestehen, weil er vor der Pressekammer Hamburg in einer eidesstattlichen Erklärung Doping bestritten habe. Würde er das nun in Magdeburg zugeben, wären Ermittlungen wegen Meineids in Hamburg die zwangsläufige Folge.

Die Pressekammer Hamburg haben wir an diesem Freitag erlebt. Die Verhandlung in Magdeburg erfolgt am nächsten Montag, den 20. März 2006. So genau wussten es die beiden Anwälte jedoch nicht, nicht einmal der Vorsitzende Richter selbst.

Was "vollstreckte" die Pressekammer? [Im Folgenden zitiere ich nicht wörtlich. Gebe lediglich meine Notizen wieder, die weder von Anwälten noch vom Gericht autorisiert sind]:

Die Springerpresse gibt nächste Woche eine redaktionelle Klarstellung heraus:

"Unmittelbar (innerhalb von drei Werktagen) nach der Strafsache berichtet die Springer-Zeitung hierüber redaktionell. In diesen Bericht wird die Antragsgegnerin folgende Formulierung aufnehmen: Springstein zu den aufgefundenen E-Mails, in welchen er die Substanz Repoxygen gegenüber der "Bild" erwähnt: Erkundigt habe ich mich damals, aber niemals habe ich diese angewandt Es gab keine Gendoping...."

Hier stritten die Anwälte wegen des Wortes "Gen", und Anwalt Thomas meinte: "Gendoping muss doch stehen, sonst versteht es keine Sau!". Die Anwälte wurden sich einig.

"... Die Verfahrenskosten trägt die Antragsgegnerin. Damit ist der folgende Rechtsstreit erledigt.

Verlesung genehmigt."

Damit wissen wir, was am Montag in Magdeburg "vereinbart" wird.

Die "Bild" hat ihren Bericht. Die Werbeeinnahmen übersteigen sicherlich die Verfahrenskosten der beiden heutigen Prozesse. Gegen Springstein werden somit keine zwangsläufigen Ermittlungen aufgenommen wegen Meineids.

Wieso Diestel meint, Ermittlungen wegen Meineids seien zwangsläufig, verstehen wir nicht.

Ganz passabel berichtet Michael Reinsch (Berlin) in der Internet F.A.Z. über Springstein und Gendoping : "Das Zeitalter des Gendopings hat begonnen."

Die Pressekammer Hamburg achtet dabei mit Argusaugen auf den juristischen Wahrheitsgehalt der Presse-Berichterstatung. Für Springer rechnet sich das, auch für die Anwälte Schwenn, Krüger, Diestel.

Dich für uns als Betreiber dieser Web-Site? Wieder gewinnen die Großen, wie damals an der Grenzübergangsstelle Hirschfeld. Die DDR wurde einen Querdenker und Physiker los. Die BRD versucht es jetzt und erhält Unterstützung von Buske.

Was mit der DDR passierte im Kampf gegen die Querdenker, ist bekannt. Was dagegen uns bevorsteht, ist noch gänzlich unbekannt.

Die Systemträger à la Diestel, Krüger, Stolpe, Gysi waren und bleiben Gewinner.

Gendoping hin, Gendoping her.

Die Pressekammer interessiert lediglich das Persönlichkeitsrecht; das natürlich rein juristisch.

Wie oft habe ich schon gehört: "Müssen wir darüber nachdenken?"
Am Montag, den 20.03.2066 fioel in magdeburg das Urteil. Bericht von FAZ.NET:

20. März 2006 Das Amtsgericht Magdeburg hat den Leichtathletiktrainer Thomas Springstein wegen Dopings der minderjährigen Hürdensprinterin Anne-Kathrin Elbe am Montag zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Oberstaatsanwalt Wolfram Klein hatte, bevor er auf eine Haftstrafe von 18 Monaten plädierte, die Einstellung des Verfahrens in sieben weiteren Fällen beantragt sowie die Einstellung von Ermittlungen in weiteren Dopingfällen versprochen.

Damit war die Beweisaufnahme am siebten Verhandlungstag nach fünfzehn Minuten beendet. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie wird voraussichtlich keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Springstein muß die Kosten des Verfahrens tragen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er ist Trainer und Lebensgefährte der früheren Welt- und Europameisterin in der 4mal-400-Meter-Staffel, Grit Breuer.

"Die absolute Spitze eines Eisberges" Thomas Springstein

Der Trainer werde lediglich für eine einzige Tat - die Weitergabe des Testosteronproduktes Andriol an die damals 16 Jahre alte Leichtathletin Anne-Kathrin Elbe im Trainingslager in Zinnowitz - belangt, sagte Anklagevertreter Klein. "Aber das ist die absolute Spitze eines Eisberges", fuhr er fort. "Der Angeklagte ist im wahrsten Sinne des Wortes als Dopingmitteldealer aufgetreten, und zwar über einen längeren Zeitraum." Strafmildernd berücksichtigte das Schöffengericht unter Vorsitz der Richterin Angelika Raue, daß der 47 Jahre alte Springstein bislang unbescholten gewesen war; strafschärfend war, daß er die Dopingmittel der Sportlerin gegenüber als Kreatin und Vitamine bezeichnet und damit deren Gefährlichkeit verschwiegen hatte.

Springstein wurde nach dem Arzneimittelgesetz verurteilt, das für die Weitergabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren eine Haft von mindestens einem Jahr vorschreibt. Das Gericht hielt diesen für einen besonders schweren Fall. Springstein war auch Trainer der Sprint-Weltmeisterin Katrin Krabbe und in zwei Fälle von manipulierten Dopingproben und Arzneimittelmißbrauch verwickelt.

Vier von 18 Zeugen der Anklage wurden gehört.

Die Hürdensprinterin Anne-Kathrin Elbe hatte einige Andriolkapseln aufgehoben, die sie 2003 von Springstein erhalten hatte. Im Jahr darauf vertraute sie sich Trainingspartnerinnen und einem Bundestrainer an. Der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg, die sich zur Hausdurchsuchung entschloß. Mehrere Aktenordner mit Korrespondenz über Doping sowie zwanzig verschiedene Substanzen wurden beschlagnahmt, darunter Steroide, Insulin und Wachstumshormon. Doch das Ausmaß des Dopings und der Verbindungen Springsteins in einem Netzwerk aus Beratern und Dealern bleibt unklar. Lediglich vier von 18 Zeugen der Anklage wurden gehört.

Klein bestätigte, daß ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Springstein geführt werde. Darin gehe es um das Doping Erwachsener im Zeitraum von 1998 bis 2004. Akzeptiere der Trainer seine Verurteilung, werde dieses Verfahren eingestellt. Würde weiterermittelt, hatte er in seinem Plädoyer gedroht, würden Folgen von einiger Schwere für den Angeklagten dabei herauskommen. Am Montag verlas er einige Briefe und eine Bestellung Springsteins; neben den bisher bekanntgewordenen Medizinern Peraita und Nikkels aus Spanien und den Niederlanden war dabei auch von einem Niederländer namens "Jos" die Rede, der Dopingmittel besorgen und verschicken sollte.

„Seltsam und unbefriedigend”

Das Urteil nannte Klein angemessen. Die Staatsanwaltschaft war aus Gründen der Prozeßökonomie, wie er betonte, daran interessiert, den Prozeß schnell zu beenden. Das Dopingproblem der Leichtathletik zu lösen sei nicht Aufgabe der Justiz. DLV-Präsident Clemens Prokop, Leiter des Amtsgerichts Kelheim, nannte das Verfahren "seltsam und unbefriedigend" und bemängelte die unterbliebene Sachaufklärung.

Rechtsanwalt Johann Schwenn bestätigte, daß sein Mandant zwar kein milderes Urteil erhalten habe, als die Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem Strafbefehl angeboten hatte, wohl aber ein besseres. Er meinte damit, daß die Forderung nach einem Geständnis Springsteins am Montag vom Tisch war. Die Staatsanwaltschaft befreite den Trainer damit aus dem Dilemma, Doping einzuräumen, obwohl er in einer eidesstattlichen Versicherung für verschiedene presserechtliche Auseinandersetzungen, auch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, behauptet hat, er habe von ihm als Trainer betreuten Sportlern und Sportlerinnen noch nie Mittel verabreicht oder besorgt, deren Einnahme verboten ist.

Streit um eidesstattliche Versicherung.

Just dafür ist er nun verurteilt worden. Springstein unterzeichnete die eidesstattliche Versicherung am 6. Oktober 2004 in Zislow, dem Sitz der Kanzlei seines Rechtsanwaltes Peter-Michael Diestel. Er tat dies gut eine Woche nach der Durchsuchung des Hauses in Gerwisch, das er gemeinsam mit Grit Breuer bewohnt.

Man könne einem Angeklagten, der schweigt, nicht Mängel in der juristischen Beratung vorwerfen, sagte Oberstaatsanwalt Klein. Er griff aber Diestel an, der darüber informiert gewesen sei, welche Beweismittel Springstein belasteten. "Wer in Kenntnis dieser Dinge eine eidesstattliche Versicherung seines Mandanten einreicht, der nimmt zumindest billigend in Kauf, daß sein Mandant eine falsche Versicherung an Eides Statt abgibt", sagte Klein. Er kündigte an, die Prozeßakten der Pressekammer in Hamburg zu übersenden. Er hege einen Anfangsverdacht gegen Springstein. Diestel sagte dazu später: "Dieser Anwurf ist so aberwitzig, daß ich ihn nicht öffentlich kommentieren möchte." Diestels Kanzlei vertritt Grit Breuer gegenüber dem Welt-Leichtathletikverband IAAF in der Forderung nach Schadensersatz für eine Dopingsperre. Der Rechtsfrieden und die Interessen Dritter und Vierter seien zu berücksichtigen, sagte Diestel. Er werde versuchen, seinem Mandanten das Urteil schmackhaft zu machen.

Text: F.A.Z. vom 21. März 2006

Bildmaterial: AP, picture-alliance/ dpa

 2006-03-25 21:54:54
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Verzeichnis
 324 O 250/06 Schröder vs. Deutscher Dipeschendienst (ddp) - Schröder stehe auf der Gehaltsliste (Lindner-Zitat)
 324 O 230/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder in Rom
 324 O 229/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder
 324 O 213/06 Schröder gegen Westerwelle - Ostsee-Pipeline-Projekt
 324 O 210/06 Schröder-Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 209/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 208/06  Klara-Maria Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 207/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 163/06 Schröder vs. Mogenpost - Arbeit für Gasporm
 324 O 160/06 Schröder gegen Lindner
 324 O 142/06 Schröder gegen Lindner
 nicht 324 O Unbekannt gegen Unbekannt - mögl. verlogene Gegendarstellung
 324 O 81/06 Springstein gegen Springer
 324 O 76/06 Springstein gegen Springer
 324 O 41/06 Prof. Dr.h.c. Piëch gegen Gruner + Jahr AG + Co.
 324 O 36/06 Prof. Dr. Prinz gegen Axel Springer Verlag
 324 O 989/05 Schröder vs. Axel Springer AG
 324 O 983/05 Michael Ballack gegen Springer Verlag
 324 O 968/05 Michael Ballack gegen Springer Verlag
 324 O 865/05 Prof. Dr.h.c. Piëch gegen Verlagsgruppe Handelsblatt
 324 0 795/05 Sigmar Gabriel gegen Eichborn AG
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 324 O 728/05 Gysi gegen ZDF - Einstweilige Verfügung - wurde von ZDF (FRONTAL 21) akzeptiert
 324 O 721/05 Haftung von Forenbetreibern
Universal Boards GmbH & Co. KG gegen Heise-Verlag - einstweilige Verfügung - Forenbetreiber Heise verlor Urteil
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 324 O 715/05 DaimlerChrysler, Schrempp gegen Grässlin
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 324 O 644/05 Poggendorf gegen Dr. Dirk Schrader -> einstweilige Verfügung -> Urteil im Widerspruchverfahren
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 324 O 417/05 Nutzwerk GmbH gegen Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) - einstweilige Verfügung
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 324 O 300/05 Forsa gegen CDU -Widerspruchsverfahren
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 324 O 811/04 Gesine Schwan
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 324 O Schröder/04 Schröder gegen Kinderhilfswerk Terres des hommes
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 324 O xxx/04 Dr. Stefan Krempl gegen Nutzwerk ->Berufungsbeschluss (7 U 103/05)
 324 O Schröder/04 Schröder gegen Reinhard Liebermann: Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss, Betzel Verlag
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 324 O 678/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II) - Nutzung eigener DDR-Erfahrungen und Anwalt als Wahrheitsverdreher zu sehen, verboten -> Einstweilige Verfügung
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 324 O 719/01 Yvonne Wussow gegen Klausjürgen Wussow
 324 O 495/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
 324 O 488/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
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 324 O 222/01 "Axel-Springer-Story" - Manfred Bissinger vs. Hubertus Knabe - Knabe verliert
 OLG Rtck 2 U 69/01 Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet - verboten
 324 O 266/01 Prinz Ernst August gegen Anwalt Steinhoefel -> Urteil (pdf-Datei)
 324 O 556/01 .... gegen DVU (Wahlwerbung mit Tochter des Bundespräsidenten)
 324 O 598/01 Verbreiterhaftung -> Urteil
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 324 O 304/99 Gregor Gysi gegen Frankfurter Allgemeine Zeitung - HansOLG Urteil
 324 0 170/99 Klauseln in den AGB von Versicherer -> Urteil
 324 O 169/99 Prinz Ernst August von Hannover gegen Heinrich Bauer Spezialzeitschriften Verlag (ursprüngliches Urteil von 25. Juni 1999, HansOLG 7 U 111/99, v. 7. Dezember 1999)
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 324 O 954/97 Tochter v. Prinzessin Caroline gegen "Bunte" - einstweilige Verfügung v. 22.12.1997
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 324 O 520/96 Franziska van Almsick gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell" - BVerfG 1 BVR 2073/97 (zusammen mit 1 BVR 861/93 (324 O 649/93), 1 BVR 1864/96 (324 O 437/96))
 324 O 469/96 Wiederholung untersagter Äußerung im Internet -> OrdnungsgeldbeschlussBeleidigungen dürfen im Internet auch in Form eines Berichts nicht widerholt werden
 324 O 469/96 Beleidigung von Rhemsa - verboten
 324 O 437/96 Prinzessin Caroline gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell" - BVerfG 1 BVR 1864/96 (zusammen mit 1 BVR 1861/93 (324 O 649/93), 1 BVR 2073/97 (324 O 520/96))
 324 O 377/96 Prinz Ernst August von Hannover gegen Heinrich Bauer Verlag - Urteil v . 18. Oktober 1996 (HansOLG 7 U 251/96, 11. März 1997) - endgültig
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Folgeverfahren: 3 U 61/94; 3 W 187/94; 324 O 729/94; 7 U 110/95; 1 BvR 195/96; 1 BvR 146/96 (Presse)
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 324 O 112/94 Fall Lübke - Stern gegen FOCUS -> Urteil HansOLG 7 U 185/95
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