Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Freie und Hansestadt Hamburg gegen Arzt Dr. Gerhard Vogelsang
LG HH
Az.: 324 O 563/03
Einstweilige Verfügung v. 27.08.2003
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für
Inneres, Amt für Innere Verwaltung und Planung, und die Sektenbeauftragte Ursula Caberta haben am 27.08.2003 beim Landgericht Hamburg durch Beschluss (LG HH Az.: 324 O 563/03) eine einstweilige Verfügung gegen den Arzt Dr. Gerhard Vogelsang (Antragsgegner) erwirkt. Die Verfügung, die dem Lichtblick vorliegt, untersagt dem Antragsgegner zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, die Sektenbeauftragte der Freien und Hansestadt Hamburg, Ursula
Caberta, "sei in Waffenschiebereien verwickelt" und "gegen sie werde derzeit wegen eines Schecks über 75 000 US-Dollar staatsanwaltlich ermittelt".
"Der vom Gericht außerordentlich hoch angesetzte Streitwert
von 30 000 Euro spricht für die Schwere, die das Gericht der
Rechtsverletzung beimisst", kommentierte Rüdiger Hintze von der Hamburger Innenbehörde den Beschluss des Landgerichts.
Der Beschluss enthält jedoch keine abschließende Regelung.
Anlass für den Antrag war unter anderem die Veröffentlichung dieser falschen Behauptungen in einschlägigen Internetforen mit zum Teil "psychopolitisch" und ideologisch ausgerichteten antipsychiatrischen Inhalten. Ein Betreiber hat inzwischen die rechtsverletzenden Einträge entfernt.
Fazit: Grundsätzlich gilt auch im Internet, dass rechtsverletzende und
beleidigende Beiträge Unterlassungsansprüche nach sich ziehen und strafbar sein können.
Bemerkung RS: Wir informieren über die einstweilige Verfügung und gehen davon aus, dass gegen diese kein Wuiderspruch eingelegt wurde und dass auch keine Haupsacheverfahren stattfand.
Die in der EV geäußerten Behauptungen werden von uns nicht vertreten.