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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet - verboten
OLG Rostock Az.: 2 U 69/01 Beschluss vom 17.04.2002
Leitsatz:
1. Das Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet verstößt gegen die Nebenpflicht einer Geschäftsbeziehung zur vertraulichen Handhabung von Geschäftspost, die im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung gewechselt werden.

2. Ein Einstellen von Geschäftspost ins Internet zur Wahrnehmung berechtigter Interessen ist nicht in Form des Einscannes der Geschäftspost erlaubt; vielmehr darf ein eigener Standpunkt nur mit eigenen Wort oder durch Zitieren einzelner Passagen mit eigenem Schriftbild auf einer Internetseite wiedergegeben werden.
berlandesgericht Rostock, Beschluss vom 17.04.2002, Az. 2 U 69/01

Der Antragsgegner hatte, nachdem es Probleme mit der geschäftlichen Abwicklung gab, Originalschreiben der Antragsstellerin eingescannt und im Internet veröffentlich, um seine Position zu verdeutlichen.

Das Oberlandesgericht hat ausgeführt:

Hingegen hätte die Beschwerdeführerin mit dem sich auf 12,5 % des Gesamtverfahrenswertes belaufenden Antrag obsiegt, dem Beschwerdegegner zu untersagen, Originalschreiben der Beschwerdeführerin aus der gewechselten Geschäftskorrespondenz im Internet durch Einscannen zu veröffentlichen. Durch das Einstellen originaler Geschäftspost der Beschwerdeführerin ins Internet verstieß der Beschwerdegegner gegen die ihm aus der Geschäftsbeziehung als Nebenpflicht obliegende vertragliche Verpflichtung zur vertraulichen Handhabung von Geschäftspost, die im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung gewechselt wurde und nach dem erkennbaren Willen des Verfassers ausschließlich für den anderen Geschäftspartner bestimmt war. Nach hergebrachter Anschauung, die auch aus Art. 2 Abs. 1 GG folgt, ist Geschäftspost vertraulich zu behandeln und darf regelmäßig nicht ohne Zustimmung des Absenders zur öffentlichen Kenntnisnahme in Umlauf gebracht werden. dies gilt umso mehr, wenn durch die allgemeine Verbreitung von Originalschreiben die Gefahr begründet wird, dass Dritte missbräuchlich auf Daten oder Signaturen des Verfassers Zugriff nehmen können. Nach Treu und Glauben obliegt es jedem Geschäftspartner, vertragsuntypische Gefährdungen des anderen Teiles zu vermeiden. Das Schreiben der Beschwerdeführerin vom .......... stellt sich als Vertraulich zu behandelnder Teil der Geschäftskorrespondenz dar. Für den Beschwerdegegner erkennbar war dieses Schreiben nicht zur allgemeinen Verbreitung bestimmt. Die Einstellung des Schreibens ins Internet beinhaltete auch die Gefahr, dass Dritte weltweit Briefkopf und Signatur des zeichnungsberechtigten Prokuristen der Beschwerdeführerin beliebig zu kopieren.

Der in der Veröffentlichung liegende Vertragsverstoß war vorliegend auch nicht zur Wahrnehmung eigener, berechtigter Interessen des Beschwerdegegners gerechtfertigt. Dabei kann letztlich dahinstehen, ob und in welchem Umfang der Beschwerdegegner berechtigt war, zu der von ihm für erforderlich gehaltenen Kundeninformation den sich aus dem Schreiben vom .......... ergebenen Standpunkt der Beschwerdeführerin zu referieren. Eines Einstellens der Geschäftspost ins Internet in Form des "Einscannens" hätte es dazu jedenfalls nicht bedurft: vielmehr hätte der Beschwerdegegner den Standpunkt der Beschwerdeführerin mit eigenen Worten oder durch Zitieren einzelner Passagen mit eigenem Schriftbild wiedergeben können.

 2006-03-22 17:53:22
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Verzeichnis
 324 O 250/06 Schröder vs. Deutscher Dipeschendienst (ddp) - Schröder stehe auf der Gehaltsliste (Lindner-Zitat)
 324 O 230/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder in Rom
 324 O 229/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder
 324 O 213/06 Schröder gegen Westerwelle - Ostsee-Pipeline-Projekt
 324 O 210/06 Schröder-Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 209/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 208/06  Klara-Maria Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 207/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 163/06 Schröder vs. Mogenpost - Arbeit für Gasporm
 324 O 160/06 Schröder gegen Lindner
 324 O 142/06 Schröder gegen Lindner
 nicht 324 O Unbekannt gegen Unbekannt - mögl. verlogene Gegendarstellung
 324 O 81/06 Springstein gegen Springer
 324 O 76/06 Springstein gegen Springer
 324 O 41/06 Prof. Dr.h.c. Piëch gegen Gruner + Jahr AG + Co.
 324 O 36/06 Prof. Dr. Prinz gegen Axel Springer Verlag
 324 O 989/05 Schröder vs. Axel Springer AG
 324 O 983/05 Michael Ballack gegen Springer Verlag
 324 O 968/05 Michael Ballack gegen Springer Verlag
 324 O 865/05 Prof. Dr.h.c. Piëch gegen Verlagsgruppe Handelsblatt
 324 0 795/05 Sigmar Gabriel gegen Eichborn AG
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 324 O 728/05 Gysi gegen ZDF - Einstweilige Verfügung - wurde von ZDF (FRONTAL 21) akzeptiert
 324 O 721/05 Haftung von Forenbetreibern
Universal Boards GmbH & Co. KG gegen Heise-Verlag - einstweilige Verfügung - Forenbetreiber Heise verlor Urteil
 324 O 718/05 Gysi gegen ZDF Magazin Frontal 21 - Gegendarstellung erreicht
 324 O 715/05 DaimlerChrysler, Schrempp gegen Grässlin
 324 O 714/05 DaimnlerCrysler gegen Prof. Wenger
 324 O 644/05 Poggendorf gegen Dr. Dirk Schrader -> einstweilige Verfügung -> Urteil im Widerspruchverfahren
 324 O 556/05 Schröder-Köpf gegen Stern - Gegendarstellung
 324 O 417/05 Nutzwerk GmbH gegen Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) - einstweilige Verfügung
 324 O 393/05 Ulrich Marseille gegen den Axel Springer Verlag AG
 324 O 341/05 Frank Husch gegen die FAZ, einstweilige Verfügung -> Beschluss
 324 O 300/05 Forsa gegen CDU -Widerspruchsverfahren
 324 O 279/05 Forsa gegen CDU - einstweilige Verfügung
 324 O 219/05  Stefanie Ingrid "Estefania" Küster gegen xxx - einstweilige Verfügung - Widerspruchsverhandlung - Berufung ( 7 U 106/05)
 324 O 811/04 Gesine Schwan
 324 O 805/04 Journalist gegen Verlag in Hannover -> Ordungsmittelbeschluss - Verlag unterlag
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 324 O 512/04 / 324 O 497/04 - Peter Porsch -> Urteil, verkündet am 24.09.2004
 324 O Schröder/04 Schröder gegen Kinderhilfswerk Terres des hommes
 324 O 416/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I)-> Einstweilige Verfügung -> Klagebegehren -> Vergleich - Berichtsertattung im Internet verboten
 324 O xxx/04 Heise gegen René Holzer -> Berufungsbeschluss (7 U 112/05) - Heise-Verlag gewinnt
 324 O xxx/04 Dr. Stefan Krempl gegen Nutzwerk ->Berufungsbeschluss (7 U 103/05)
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 324 O ..../04 Joschka Fischer gegen Bunte
 324 O 225/04 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II)-> einstweilige Verfügung 324 O 678/03 -> Urteil im Widerspruchsverfahren -> Urteil im Hauptverfahren -> Berufungsurteil - Berichtsertattung im Internet verboten
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 324 O 819/03 Flunkerfürst, Widerspruchsverfahren -> Urteil, Urteil (pdf-Datei)
 324 O 678/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (II) - Nutzung eigener DDR-Erfahrungen und Anwalt als Wahrheitsverdreher zu sehen, verboten -> Einstweilige Verfügung
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 324 O .... /03  "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman und Jens Riewa, Schauspielerin Jenny Elvers u.a. gegen Bohlen-Werk "Hinter den Kulissen" - mehrere einstweilige Verfügungen
 324 O 620/03 Rechtsanwalt gegen Rolf Schälike (I) - Berichterstattung im Internet verboten. Siehe Haupsacheverfahren (Az. 324 O 416/04)
 324 O 381/02 Kahn - Computerspiel -> Urteil
 324 O 335/02 Scharping gegen "Stern"
 324 O 92/02 Schröder gegen ddp wegen Haartönung
 324 O thi/02 Thierse gegen Bild
 324 O 719/01 Yvonne Wussow gegen Klausjürgen Wussow
 324 O 495/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
 324 O 488/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
 324 O 264/01 "Axel-Springer-Story" - Stern gegen Hubertus Knabe - Knabe verliert
 324 O 222/01 "Axel-Springer-Story" - Manfred Bissinger vs. Hubertus Knabe - Knabe verliert
 OLG Rtck 2 U 69/01 Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet - verboten
 324 O 266/01 Prinz Ernst August gegen Anwalt Steinhoefel -> Urteil (pdf-Datei)
 324 O 556/01 .... gegen DVU (Wahlwerbung mit Tochter des Bundespräsidenten)
 324 O 598/01 Verbreiterhaftung -> Urteil
 324 O 391/00 Fokus gegen Spiegel
 324 O 484/99 Telefonwerbung -> Urteil
 324 O 304/99 Gregor Gysi gegen Frankfurter Allgemeine Zeitung - HansOLG Urteil
 324 0 170/99 Klauseln in den AGB von Versicherer -> Urteil
 324 O 169/99 Prinz Ernst August von Hannover gegen Heinrich Bauer Spezialzeitschriften Verlag (ursprüngliches Urteil von 25. Juni 1999, HansOLG 7 U 111/99, v. 7. Dezember 1999)
 324 O 106/99 Satirische Fersehshow - Harald Schmidt
 324 O 521/98 Prinz Ernst August von Hannover - Foto
 324 O 137/98 Prinz Ernst August von Hannover gegen Axel Springer Verlag -> Urteil v. v. 29. Mai 1998
 324 O 33/98 Tochter v. Prinzessin Caroline gegen "Bunte" - Urteil im Hauptverfahren v. 03.04.1998
 324 O 954/97 Tochter v. Prinzessin Caroline gegen "Bunte" - einstweilige Verfügung v. 22.12.1997
 324 O 697/97 Prinz Ernst August von Hannover gegen FAZ - Foto -> Urteil v. 19.04.2002 (ursprüngliches Urteil 6. Februar 1998)
 324 O 98/97 Gysi gegen Spiegel - Gysi gewann
 324 O 520/96 Franziska van Almsick gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell" - BVerfG 1 BVR 2073/97 (zusammen mit 1 BVR 861/93 (324 O 649/93), 1 BVR 1864/96 (324 O 437/96))
 324 O 469/96 Wiederholung untersagter Äußerung im Internet -> OrdnungsgeldbeschlussBeleidigungen dürfen im Internet auch in Form eines Berichts nicht widerholt werden
 324 O 469/96 Beleidigung von Rhemsa - verboten
 324 O 437/96 Prinzessin Caroline gegen die Zeitschrift "das neue schnell und aktuell" - BVerfG 1 BVR 1864/96 (zusammen mit 1 BVR 1861/93 (324 O 649/93), 1 BVR 2073/97 (324 O 520/96))
 324 O 377/96 Prinz Ernst August von Hannover gegen Heinrich Bauer Verlag - Urteil v . 18. Oktober 1996 (HansOLG 7 U 251/96, 11. März 1997) - endgültig
 324 O 225/96 Claudia Schiffer gegen Pop-art-Künstler Mel Ramos
 324 O xxx/95 Gysi gegen Wochenpost
 324 O 131/94 Fall Lübke - Bertelsmann AH & Co. (Stern) vs. Hans Filbinger und Bechtle-Verlag -> Urteil HansOLG 7 U 183/95
 324 O 741/94 Gysi gegen Freya Klier - Gysi gewann;; Einstweilige Verfügung 324 O 588/94; 1 BvR 1322/00
 324 O 729/94 Gysi gegen Bärbel Bohley - Hauptsacheverfahren - Einstweilige Verfügung; Urteil; Presserklärung des Verfassungsgerichts - Gysi gewann
Folgeverfahren: 3 U 61/94; 3 W 187/94; 324 O 729/94; 7 U 110/95; 1 BvR 195/96; 1 BvR 146/96 (Presse)
 324 O 578/94 Gregor Gysi gegen taz - Bespitzelung von Mandanten
 324 O 543/94 Fall Lübke - Stern gegen Kurt Ziesel -> Urteil HansOLG 7 U 186/95
 324 O 112/94 Fall Lübke - Stern gegen FOCUS -> Urteil HansOLG 7 U 185/95
 324 O 768/93 Gysi gegen Bärbel Bohley - Einstweilige Verfügung; Urteil - Siehe auch Hauptsacheverfahren 324 O 729/94
 324 O 649/93 Prinzessin Caroline gegen die Zeitschrift "Das Neue Blatt" -> BVerfG 1 BVR 1861/93 (zusammen mit 1 BVR 1864/96 (324 O 437/96), 1 BVR 2073/97 (324 O 520/96))