Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Gysi gegen Spiegel - Gysi gewann
LG HH
Az.: 324 O 98/97
21.08.1998
Der "Spiegel" darf nicht mehr behaupten, Gregor Gysi habe für die Stasi-Spionageabteilung gearbeitet und dort den Decknamen "IM Notar" geführt. Das Landgericht Hamburg begründete seine Entscheidung damit, daß der "Spiegel" seine Behauptungen nicht habe beweisen können.