Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Prof. Dr. Prinz gegen Axel Springer Verlag
LG HH
Az.: 324 O 36/06
Einstweilige Verfügung
LG HH
Az.: 324 O 36/06
Widerspruchsverfahren am 24.02.2006
Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen (Stand: 03.03.2006).
Bericht von Rolf Schälike:
Dass Prof. Dr. Prinz gerne gegen die "Bild" und andere Boulevard-Blätter klagt, ist kein Geheimnis. Dabei spielen nicht nur inhaltliche Argumente ihre Rolle, sondern auch der finazielle und juristische Druck. Geld und Druck obsiegen, weniger die Paragraphen und erst recht nicht die Gerechtigkeit. Wobei für diese in den konkreten Fällen kaum Platz zu finden wäre. Es fällt schwer, den Sachverhalt (Wer beuaftragt wen? Wer handelt im Namen vom Prof. Prinz in der Kanzlkei und wer im eigenen namen. Wie darf darüber berichtet werden? Sind es alles nur wertneutraler Behauptungen?) der Verfahren mit dem Begriff "Gerechtigkeit" in Verbindung zu bringen.
Das war schon recht interessant, eine solche juristische Maschinerie auf der Ebene der Pressekammer Hamburg zu erleben.
Die Zuhörer erfuhren nebenbei, dass Anwalt Prof. Dr. Prinz in dieser Sache (324 O 36/06) gleich sieben ähnliche Klagen gegen die Springer-Mitarbeiter - Redakteure, Journalisten usw. - eingeleitet hat. Nicht nur in Hamburg.
Die Prägung des Presserechtsdurch die Kazlei des Prof. Dr. Prinz erfolgt deutschlandweit und durchgreifend.
Der Vorsitzender eierte. "Im Prinzip muss es die Kanzlei hinnehmen," verteidigte der Vorsitzende den Springer Verlag, fügte aber hinzu: "Die Sache mit dem Telefon muss er nicht hinnehmen," was Dr. Dünnwald, der Klägervertreter aus der Kanzlei von Prof. Dr. Prinz gern aufgriff: "Was unwahr ist, muss man nicht hinnehmen."
Das klang ganz nach Prinz vom 10.02.06: "Wo ist der Anspruch, Boeing zu schreiben, wenn sie es jetzt wissen, das es keine Boeing war? Wo ist das Problem?"
Einfach und überzeugend.
Prinz wird in Hamburg bestimmt obsiegen, klagt ja gegen "Bild". Die Entscheidung haben wir noch nicht erfahren.