Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Michael Ballack gegen Springer Verlag
LG HH
Az.: 324 O 983/05
Einstweilige Verfügung v. 16.01.2006
LG HH
Az.: 324 O 983/05
Widerspruchsverfahren, 10.02.2006
Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.
RS: In der "Bild" wurden zum Ausfall von Michael Ballack mehrere Fragen gestellt, derart wie:
Kann es nicht sein, dass psychomatische Probleme die Ursache für die Schenkelzerrung waren?
Das Gericht entschied, dass auch Fragen zusammen genommen den Kontext bilden und als Tatsachenbehauptungen gesehen werden dürfen. Die in den Fragen fomulierten Tatsachen konnten von Springer nicht als richtig bewiesen werden.
Die Springer-Anwälte bestanden nicht auf der Richtigkeit der Inhalte, lehnten aber eine Einigung ab. Sie bestanden auf einer schriftlichen Begründung, denn ohne einer solche können sie die Journalisten und Redakteure nicht beraten.