Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Claudia Schiffer gegen Pop-art-Künstler Mel Ramos
LG HH
Az.: 324 O 225/96
Einstweilige Verfügung
Hamburg (dpa) - Das deutsche Top-Model Claudia Schiffer hat eine einstweilige Verfügung gegen den amerikanischen Pop-art-Künstler Mel Ramos erwirkt. Wie ihr Anwalt Matthias Prinz bestätigte, verfügte das Landgericht Hamburg (Akz.: 324 O 225/96), daß die Hamburger Galerie Levy Darstellungen des Models aus ihrer Ramos-Ausstellung abhängen muß.
Das Gericht sieht darin laut Prinz eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte Claudia Schiffers, die unter anderem als Hot-Dog-Einlage nackt auf einem Würstchen zu sehen ist. Die Schiffer-Bilder dürfen weder ausgestellt, verkauft noch in Katalogen verbreitet werden. Sollten Galerie oder Ramos gegen diese Verfügung verstoßen, droht ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 500 000 Mark.