Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Bundeskanzler Schröder gegen Eichborn-Verlag
LG HH
Az.: 324 O 773/05
Einstweilige Verfügung v. 10.10.2005
Von Eichborn AG anerkannt.
Die Angelegenheit ist daher abgeschlossen.
Das Landgericht Hamburg hat dem Eichborn Verlag eine einstweilige Verfügung wegen des VW-Schwarzbuches von Hans-Joachim Selenz verpasst. Der Antragsteller, Bundeskanzler Gerhard Schröder, wehrt sich mit der EV gegen einige Textstellen in Selenz Buch, die dem Leser offenbar suggerieren könnten, der "Antragsteller habe am 10.04.1992 auf einem Flug mit einem Learjet der Charterfirma FJC von Braunschweig nach Verona "Sex-Dienstleistungen" in Anspruch genommen."
Eichborn will natürlich diesen Eindruck keineswegs entstehen lassen und ändert selbstverständlich die monierten Textstellen in der anstehenden nächsten Auflage, um dem Ansehen der Bundesrepublik keinen Schaden zuzufügen.
Die einstweilige Verfügung wurde vom Verlag anerkannt. Der Fall ist für den Verlag damit abgeschlossen.
Die angegeriffenne Behauptung hat damit keinen beweisbaren Tatsachenhintegrund und ist juristisch gesehen falsch. Sie entspricht nicht der juristischen Wahrheit.