Urteil im Widerspruchsverfahren
Verkündigung am 14.10.2005, 9.55 Uhr
Die Kammer hat die einstweilige Verfügung überwiegend bestätigt, mit der dem Antragsgegner verschiedene Äußerungen verboten worden waren, die dieser über das Internet verbreitet hatte. Zwar hat der Anwalt des Herrn Poggendorf eingeräumt, dass von ihm und seinen Mitarbeitern mit Stöckern oder Sechskantschlüsseln an die Gitterstäbe von Käfigen geklopft wird; die einstweilige Verfügung war daher aufzuheben, soweit dieser Vorwurf isoliert untersagt worden war. Für seine Vorwürfe, dass dies gerade zu dem Zwecke geschehe, die Hunde aufzubringen, damit sie den "Wesenstest" nicht bestehen, und dass der Test deswegen "getürkt" sei, hat der Antragsgegner allerdings keinerlei Beleg angeführt. Hinsichtlich der weiteren schweren Vorwürfe – Herr Poggendorf sei ein Lügner und Betrüger und das Tierheim sei zu einer Tötungsanlage verkommen – hat der Antragsgegner ebenfalls keine Tatsachen vorgebracht, die eine hinreichende Grundlage für derartige Vorwürfe darstellen können. (Mitteilung der Pressestelle des Landgerichts).
Siehe auch Bericht Hundefreunde Niendorf