h |
Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger |
Beklagter, Antragsgegner, Beklagte |
Urteil |
|
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22.12.2009 |
7. Zivilsenat |
|
10:00
<v> |
7 U
91/08
324 O
92/06
Prof. Dr. h. c. Piech
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Wißmann
|
<k>
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
|
04.04.08:Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 06.06.08, 9:55, Saal B335
06.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.07.08
25.07.08: Aissetzungsbeschluss auf den
29.08.08.
29.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu
unterlassen, dreizehn Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder
verbreiten zu lassen. Darüber hinaus wird sie verurteilt, bei
acht Äußerungen einen Widerruf abzudrucken. Von den Kosten des
Rechtsstreits trögt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %. Der
Streitwert beträgt 120.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
24.11.09: Berufung, Entscheidung wird verkündet am 22.12.09,
10:00 Bericht
22.12.09: Aussetzungsbeschluss auf 02.02.10. |
10:00
<v> |
7 U 90/06
(324 O
868/05)
Jauch
RA Schertz Bergmann |
SUPERillu Verlag GmbH
RA Prof. Schweizer & Kollegen
RA Herrmann |
Verhandlung am 03.03.06.
Bericht
28.04.05:
Aussetzungsbeschluss auf 26.05.06
26.05.06: Aussetzungsbeschluss auf 09.06.06
09.06.06: Klage wird abgewiesen.
05.12.06:
HansOLG. Berufung wird zurückgewiesen.
Bericht Urteil
11.03.09:
Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben und den
Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Az.:
I ZR
8/07).
08.12.09: Bericht Verkündung einer Entscheidung am 22.12.10.
08.12.09: Erneute Verhandlung vor dem OLG Hamburg.
22.12.09:
Jauch wurden 20.000,00 Euro zugesprochen. Jauch hat
jedoch 80 % der Prozesskosten zu tragen. Bei einem Streitwert
von 100.000,00 Euro muss Jauch ca. 15.000,00 Euro draufzahlen.
Bericht Urteil ;
Betreffend der Entscheidung 7 U
90/06 läuft, lt. Geschäftsstelle, ein
Tatbestandsberichtigungsantrag und die Sache ist unter dem
Aktenzeichen: I ZR 7/10 beim BGH anhängig. |
|
|
|
|
|
08.12.2009 |
7. Zivilsenat |
|
11:00 |
7 U 90/06
(324 O
868/05)
Jauch
RA Schertz Bergmann |
SUPERillu Verlag GmbH
RA Prof. Schweizer & Kollegen
RA Herrmann |
Verhandlung am 03.03.06.
Bericht
28.04.05:
Aussetzungsbeschluss auf 26.05.06
26.05.06: Aussetzungsbeschluss auf 09.06.06
09.06.06: Klage wird abgewiesen.
05.12.06:
HansOLG. Berufung wird zurückgewiesen.
Bericht Urteil
11.03.09:
Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben und den
Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Az.:
I ZR
8/07).
08.12.09: Verkündung einer Entscheidung am 22.12.10.
Bericht |
|
|
|
|
|
24.11.2009 |
7. Zivilsenat |
|
11:00 |
7 U
76/09
324 O 944/08
Prof. Dr. h.c. Piech
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. h.c. Prinz
RA'in Wißmann |
<k>
Deutschlandradio
RA Redeker & Partner
RA Mensching |
17.04.09:
1. Instanz 324 O 944/08 Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 21.04.09, 12:00,
Raum B332
21.04.09: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
Urteil
24.11.09: Berufung. Der Berufung der Beklagten wurde
stattgegeben. Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.
Bericht Urteil |
11:45 |
7 U
91/08
324 O
92/06
Prof. Dr. h. c. Piech
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Wißmann
|
<k>
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
|
04.04.08:Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 06.06.08, 9:55, Saal B335
06.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.07.08
25.07.08: Aissetzungsbeschluss auf den
29.08.08.
29.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu
unterlassen, dreizehn Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder
verbreiten zu lassen. Darüber hinaus wird sie verurteilt, bei
acht Äußerungen einen Widerruf abzudrucken. Von den Kosten des
Rechtsstreits trägt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %. Der
Streitwert beträgt 120.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
24.11.09: Berufung, Entscheidung wird verkündet am 22.12.09,
10:00
Bericht |
12:15 |
7 U 951/09
324 O 951/08
Bohlen
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH ("Viel Spass", Juli 2007)
RA Prof. Schweizer
RA Berlinger |
17.04.09:
1. Instanz 324 O 951/08 Verkündung einer Entscheidung am 29.05.09, 9:55, Saal B335
29.05.09: Die Beklagte hat an den Kläger 40.000,00 EUR zu
zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Streitwert
80.000,00 EUR.
24.11.09: Vergleich getroffen. 1. Beklagtete zahlt 33.000,00
Euro an den Kläger; 2. Von den Kosten des
Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten des Vergleichs,
trägt die Klägerin 7/40,
die Beklagter 33/40;.
3. Die Kostenentscheidung der 1. Instanz (50 : 50) bleibt
bestehen. |
|
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|
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21.11.2009 |
5. Zivilsenat |
|
10:00
<v> |
5 U 220/08
Michael Berhard
RA Senfft, Kersten, Nabert & Maier
RA van Eendenburg |
<k>
Google Inc.
RA Tylor Wessing
RA Wimmers |
01.09.09: Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 21.11.09, 10:00
Bericht |
|
|
|
|
|
17.11.2009 |
|
|
10:45 |
7 U 62/09
324 O 587/08
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp
RA Dr. Alexander Stopp
|
<k>
Kölnische Zeitung GmbH & Co KG
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland |
13.03.09:
1. Instanz 7 U 62/09 - Termin
zur Verkündung einer Entscheidung am 15.05.09, 9:55, Saal B335
15.05.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen über
den Kläger im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis zu
berichten. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Urteile
zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 EUR
17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist
zugelassen.
Bericht Urteil |
10:45
|
7 U 74/09
324 O 586/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland |
29.05.09: 1. Instanz 324 O 586/09 - Der Beklagte befindet sich in
Liquidation. Neuer Termin wird anberaunt auf Freitag,
26.06.09,
11:25, Saal B335
26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über
den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu
berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen.
Revision ist zugelassen.
Bericht
Urteil
|
10:45 |
7 U 78/02
324 O 764/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
F.A.Z. Electronic Media GmbH RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland |
29.05.09: 1. Instanz 324 O 764/08 - Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335
26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über
den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu
berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist
zugelassen.
Bericht Urteil |
|
|
|
|
|
03.11.2009 |
|
|
11:00
|
7 U 77/09
Ron Täubert
RA Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp |
<k>
Rene Münnich
RA Zwipf Rosenhagen Partnerschaft |
01.09.09:
Bericht |
|
|
|
|
|
27.10.2009 |
|
|
10:00 |
7 U 39/09
324 O 163/09
Jenny
Elvers-Elbertzhagen
RA Schertz pp.
RA Helge Reich |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
RA Latham & Watkins |
03.04.09: 1.
Instanz 324 O 163/09 - Die
einstweilige Verfügung vom 12.03.09 wird bestätigt. Der
Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
27.10.09 |
10:30 |
7 U 59/09
324 O
832/08
Brenner
RA Höch pp.
RA Dominik Höch |
<k>
Berliner Verlag GmbH
RA Schertz pp.
RA Helge Reich |
06.02.09:
1. Instanz 324 O 832/08 - Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 03.04.09,
9:55, Saal B335. -
Bericht
03.04.09:
Aussetzungsbeschuss auf den 17.04.09: Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 €
27.10.09:
Bericht |
|
|
|
|
|
20.10.2009 |
|
|
11:00 |
7 U 55/09
324 O 215/08
Jauch
RA Schertz Bergmann |
<k>
Bunte
RA Prof. Schweizer |
27.06.08: 1.Instanz 324 O 215/08 Verkündung einer Entscheidung am
29.08.08, 9:55, Saal B335
29.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 10.10.08 mit Rücksicht
auf eine Entscheidung im Parallelverfahren
10.10.08: Aussetzungsbeschluss auf den 14.11.08 mit Rücksicht
auf eine Entscheidung beim OLG im Parallelverfahren
14.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.08 mit Rücksicht
auf eine Entscheidung beim OLG im Parallelverfahren.
19.12.08: Wiedereröffnung des Verfahrens wegen der Entscheidung
des OLG am 21.10.08
Urteil. Termin der Wiedereröffnung 20.03.09, 11:10, Saal
B335
20.03.09:
Termin zur
Verkündung einer Entscheidung am 24.04.09, 9:55, Saal B335
24.04.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Streitwert 25.000,00 €
20.10.09: I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
Landgerichts Hamburg vom 24. April 2009, Az. 324 215/08, wird
zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die
Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden wenn nicht die
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet. |
|
|
|
|
|
22.09.2009 |
|
|
10:30 |
7 U 51/09
324 O 870/08
Theo
Müller (Müllermilch Müller)
RA Prof. Dr. Prinz
RA Philippi |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
RA Latham & Watkins
RA'in Schmitts |
20.03.09: 1.
Instanz 324 O 870/08 Termin zur
Verkündung einer Entscheidung am 03.04.09, 9:55,
Saal B335
03.04.09: Der Beklagten wird verboten, den Eindruck zu erwecken,
der Kläger würde in die Schweiz seine Firma verlegt haben, um
Steuern zu sparen. Streitwert 15.000,00 EUR.
22.09.09: Es wurde ein Vergleich getroffen. |
11:00 |
7 U 50/09
324 O 881/08
Kerstin Lechner
RA Wiesner pp.
RA Wiesner |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag
RA Lovells pp.
Dr. Jürgens |
06.02.09:
1. Instanz 324 O 881/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 27.03.09,
9:55, Saal B335.
27.03.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Fotos
der Klägerin zu veröffentlichen. Die Beklagte hat die Kosten des
Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 300.000,00 EUR
22.09.09: Vergleich
geschlossen. |
|
|
|
|
|
15.09.2009 |
|
|
10:00 |
7 U 57/09
325 O 294/08
Clerical Medical
RA Latham & Watkins Schön Nolte |
<k>
Rüdiger Krege
RA Doornkaat & Kollegen |
15.09.09:
Die Berufung der
Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.
Februar 2009, Az. 325 O 294/08, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen.
Urteil |
10:30 |
7 U 67/09
324 O 997/08
Frau Plate
RA Frömming pp.
RA Dr. Reinke |
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA Klawitter pp.
RA Dr. Neben |
13.02.09: 1.
Instanz 324 O 997/08 Die
Einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der zugrunde liegende
Antrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des
Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
15.09.09: Vergleich getroffen. Heinrich Bauer Verlag hat eine
strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung
abgegeben. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro |
12:00 |
7 U
1/09
324 O
467/08
Sarah Kimk
Gries
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Ferrero Deutschland GmbH
RA Harmsen pp.
RA Dirkmeier |
24.10.08: Verkündungstermin am
05.12.08, 9:55, Saal B335
05.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den
12.12.08
12.12.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Gegner hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
15.09.09: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen. |
|
|
|
|
|
08.09.2009 |
|
|
09:00
|
7 U 58/09
324 O 919/08
Win24 Gewinnspielservice GmbH
RA Senfft
RA Nabert |
<k>
Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Hasche pp.
RA Michael Fricke
|
16.01.09:
1. Instanz 324 O 919/08 Verkündung einer Entscheidung im Tenor am 23.01.09, 9:55, Saal
B335
23.01.09: Die Einstweilige Verfügung vom 12.11.08 wird mit der
Maßgabe bestätigt, dass es verboten wird, den Eindruck zu
erwecken, die Antragstellerin habe mehr als vereinbart
abgehoben, obwohl sie wusste, dass der vertag gekündigt war. Im
Übrigen wird die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Die Kosten
des Widerspruchsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.09.09: Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Januar 2009,
Geschäftsnummer 324 O 919/08, abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 12. November 2008 in der Fassung
vom 23. Januar 2009 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Urteil |
10:00 |
7 U
25/09
324 O
421/08
Gregor
Gysi
RA
Senfft pp. |
<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Redeker pp. |
30.06.08
Zurückweisung des Antrages auf
Erlass einer Einstweiligen Verfügung durch das LG
31.07.08: Der sofortigen Beschwerde von Gysi wurde stattgegeben. 7 W 73/08
Beschluss
26.09.08: Widerspruchsverhandlung. Verkündung der Entscheidung am Dienstag, den 30.09.08, 12:00, Raum B 332
- Bericht
30.09.08:
Die Einstweilige Verfügung des OLG Hamburg wurde bestätigt. Das
LG Hamburg folgte jedoch nicht vollständig dem sehr weit
gehenden Unterlassungstenor des OLG Hamburg, der das Zitieren
der Äußerung von Marianne Birthler mit Bezug auf bestimmte
Dokumente der Stasi-Unterlagen-Behörde überhaupt nicht erlaubte.
In diesem Teil ist der Antrag von Gregor Gysi zurückgewiesen
worden. Ob sich das in dem Kostenbeschluss widerspiegelte ist
der Pseudoöffentlichkeit allerdings nicht bekannt.
08.09.09: Bericht
Urteil
Hauptsacheverfahren
324 O 836/08 |
|
|
|
|
|
02.09.2009 |
5. Senat |
|
11:00 |
5 U 220/08
Michael Berhard
RA Senfft, Kersten, Nabert & Maier
RA van Eendenburg |
<k>
Google Inc.
RA Tylor Wessing
RA Wimmers |
01.09.09: Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 21.11.09, 10:00
Bericht |
|
|
|
|
|
01.09.2009 |
5. Zivilsenat |
|
10:00 |
7 U 56/09
324 O 555/07
Bashkim Osmai
RA Nesselhauf |
<k>
Axel Springer AG
RA Dr. Schultz-Süchting |
|
11:15 |
7 U
96/08
324 O
191/08
Jehovas Zeugen in Deutschland
RA Moritz pp.
RA
Armin Pikl |
<k>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
RA Schertz pp.
RA Helge Reich |
18.07.08:
1. Instanz 324 O 191/98 ermin zur Verkündung einer Entscheidung ist anberaumt auf
Freitag, den 05.09.08, 9:55, Saal B335
Bericht
05.09.08: Urteil: Die Beklagte wird zur Unterlassung von
zwei Äußerungen verurteilt. Die Beklagte
hat die Kosten des Rechtsstreit zu tragen. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird festgelegt auf
20.000,00 Euro.
01.09.09: Termin wurde aufgehoben |
12:00 |
7 U 33/09
324 O 555/08
Jimi Ochsenknecht
RA Eisenberg pp.
A Johannes Eisenberg
|
<k>
Sächsische Zeitung GmbH
RA Rosenberger pp.
RA
Spyros Aroukatos
|
21.11.08: 1. Instanz 324 O 555/08 Verkündung einer Entscheidung am 09.01.09, 9:55, Saal
B335
09.01.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.02.09
13.02.09: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene
Äußerungen über den Kläger nicht zu zu verbreiten. Im Übrigen
wird die Klage abgewiesen. Darüber hinaus hat die Beklagte den
Kläger von 876,73 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits
hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
01.09.09: Die Berufung wurde zurückgewiesen.
Urteil
25.01.12: BVerfG 2503/09
Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324
O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen
Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U
33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus
Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Urteile werden
aufgehoben. Die Sachen werden an das Landgericht Hamburg
zurückverwiesen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin die
notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für die
Verfassungsbeschwerdeverfahren wird jeweils auf 8.000 € (in
Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Urteil |
12:00 |
7 U 32/09
324 O 554/08
Wilson Ochsenknecht
RA Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg
|
<k>
Sächsische Zeitung GmbH
RA Rosenberger pp.
RA
Spyros Aroukatos
|
21.11.08: 1.Instanz
324 O 554/08
Verkündung einer Entscheidung am 09.01.09, 9:55, Saal B335
09.01.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.02.09
13.02.09: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene
Äußerungen über die Klägerin zu verbreiten. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen. Darüber hinaus hat die Beklagte den Kläger von
876,73 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die
Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
01.09.09: Die Berufung 7 U 32/09 wurde zurückgewiesen.
Urteil
25.01.12: BVerfG 2499/09
Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324
O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen
Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U
33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus
Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Urteile werden
aufgehoben. Die Sachen werden an das Landgericht Hamburg
zurückverwiesen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin die
notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für die
Verfassungsbeschwerdeverfahren wird jeweils auf 8.000 € (in
Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Urteil |
|
|
|
|
|
25.08.2009 |
|
|
10:00 |
7 U 40/09
(324 O 801/08)
Dr. Peter
Ramsauer
RA Moser Bezzenberger.
RA Moser
|
<k>
Spiegel Online GmbH
RA Latham pp
RA Dr. Sorjons
RA'in Schmitz |
19.12.08: 1.
Instanz
324 O 801/08
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.03.09, 9;:55, Saal
B335
13.03.09: Es ist ein
Parallelverfahren; Verbot durch die Berichterstattung einen
Eindruck zu erwecken. 899,40, EUR an Kläger zu zahlen. ...
von 562,63 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00
EUR
25.08.09: Vergleich geschlossen mit Rücktrittsrecht. Im Falle
des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.09,
10:00 |
10:30 |
7 U 41/09
(324 O 801/08)
Ramsauer
RA Moser Bezzenberger
RA Moser
|
<k>
Spiegel Online GmbH
RA Latham pp
RA Dr. Sorjons
RA'in Schmitz |
19.12.08:
1.Instanz
324 O 801/08
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.03.09, 9;:55, Saal
B335
13.03.09: Es ist ein
Parallelverfahren; Verbot durch die Berichterstattung einen
Eindruck zu erwecken. 899,40, EUR an Kläger zu zahlen. ...
von 562,63 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00
EUR
25.08.09: Vergleich geschlossen mit Rücktrittsrecht. Im Falle
des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.09,
10:00 |
11:00 |
7 U
110/08
(324 O
871/08)
Prof. Dr. Dr.h.c. Beger
RA Redeker pp.
RA Lehr |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
RA Latham pp. |
28.11.08: 1. Instanz 324 O
871/08
Verkündung einer Entscheidung am
Dienstag, den 02.12.08, 12:00, Raum B332
02.12,08: Aussetzung auf den 05.12.08
05.12.08: Urteil: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die
Beklagte hat die weiteren Kosten zu tragen.
25.08.09: Die Berufung wird zurückgewiesen |
|
|
|
|
|
11.08.2009 |
|
|
9:45
|
7 U 37/09
324 O 680/08
Loukas
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Axel Springer Verlag AG
RA Damm und Mann
RA Dr. Nieland |
09.01.09:
1. Instanz 324 O 680/09 Verkündung einer Entscheidung am 27.02.09, 9:55, Saal B335
27.02.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.03.09
13.039.09:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ein Foto des
Klägers zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens hat die
Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 30.000,00 EUR
11.08.09: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Urteil
|
9:45 |
7 U 36/09
324 O 703/08
Felix
Darm
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland |
09.01.09:
Verkündung einer Entscheidung am 27.02.09, 9:55, Saal B335
27.02.09:
Aussetzungsbeschluss auf den 13.03.09
13.03.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ein
Foto des Klägers zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens
hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 25.000,00 EUR
11.08.09
11.08.09: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Urteil |
|
|
|
|
|
21.07.2009 |
|
|
|
7 U 35/09
324 O 360/08
Wittstock
RA Prof Dr. Prinz pp.
RA Philippi
RA'in Kinzel |
<k>
Bunte Entertainment Verlag GmbH
RA Schweizer pp.
RA Herrmann
|
14.11.08:
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.01.09, 9:55, Saal
B335
09.01.09: Aussetzungsbeschluss auf den 20.02.09
20.02.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Streitwert 15.000,00 EUR
21.07.09: Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Landgerichts Hamburg abgeändert. Die Beklagte hat es zu
unterlassen, durch die Berichterstattung „C…….. Die neue Fürstin
von Monaco“ den Eindruck zu erwecken, die Klägerin plane eine
Hochzeit mit Fürst A……...
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Urteil |
10:00
<v> |
7 U 18/09
(324 O 736/08)
Dr. Markus Tusch
Executive Director Asset Management bei der Hudson Advisors
Germany GmbH
RA Höch pp.
RA Dominik Höch
|
<k>
Schubbert
RA Henkel pp.
RA Thieme
|
21.11.08:
1. Instanz 324 O 736/08 Hauptsacheverfahren. Vorausgegangen war eine Einstweilige
Verfügung 324 O 997/07 vom 21.11.07
Verkündung einer Entscheidung am 19.12.08, 9:55, Saal B335
19.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09
02.01.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung
bei jedem Fall der Ziwiderhandlung ... von Ordnungsmitteln ...
Exekution = Vollstreckung, Hinrichtung. Exekuter = Henker,
Vollstrecker
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Urteil 324 O 736/08
Mehr
Info
23.06.09: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
festgelegt auf Dienstag, 21.07.09, 10:00
Bericht
21.07.10: Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des
Landgerichts Hamburg vom 2. Januar 2009, Geschäftsnummer 324 0
736/08, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und
der Beklagte zu 2/5 Urteil |
|
|
|
|
|
07.07.2009 |
Verkündung |
|
10:00
<v> |
7 U
4/08
324 O
806/05
von Schweden
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Prinz |
<k>
Sonnenverlag GmbH & Co. KG
RA Schultz-Süchting pp. |
23.03.07: 1. Instanz 324 O 806/05
Weiteres Vorgehen
schriftlich. -
Bericht
Verkündung am 18.05.07.
18.05.07: Aussetzungsbeschluss auf den 06.07.07
06.07.07: Aussetzungsbeschluss auf den 28.09.97
28.09.07:Aussetzungsbescvhluss auf den 30.11.07
30.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07.
07.12.07: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
300.000,00 Euro zu zahlen. Außerdem 34.230,73 Euro. Die Kosten
des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
09.06.09: Der Senat empfiehlt einen Gesamtvergleich. Verkündung
einer Entscheidung am 07.07.09, 10:00
Bericht
07.07.09: |
|
|
|
|
|
30.06.2009
|
|
|
10:00
<v> |
7 U
95/09
324 O
100/08
Reiner
Burger
RA Damm pp.
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Verlag 8. Mai GmbH
RA Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
04.07.08 1. Instanz 324 O 100/08 Entscheidung wird verkündet
am 22.08.07, 9:55, Saal B335
Bericht
22.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 05.09.08
05.09.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt einen bestimmten
Eindruck nicht zu erwecken, und eine Äußerung nicht zu
verbreiten und/oder nicht verbreiten zu lassen, sowie an den
Kläger 1.482,62 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die klage
abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
02.06.09:
Info Der Berufung der Jungen Welt wird höchstwahrscheinlich
stattgegeben. Der Kläger erhält die Möglichkeit binnen zwei
Wochen auf den Schriftsatz der Beklagten vom 30.05.09 zu
antworten. Verkündung einer Entscheidung am 30.06.09, 10:00
Bericht
30.06.09: Urteil: Der Berufung der Beklagten gegen das Urteil
des Landgerichts Hamburg, Az. 324 O 100/08,
wird stattgegeben. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu
tragen. |
|
|
|
|
|
23.06.2009
|
Verkündung |
|
10:00 |
7 U
32/08
(324 O 284/05)
Dariusz Leszek Jäger
RA Bytomski |
<k>
Morgenpost Verlag GmbH
RA CMS Hasche Sigle |
16.09.05: 1. Instanz 324 O
284/05)Verhandlung ohne der Pseudoöffentlichkeit. Nächste
Verhandlung am 28.04.06
28.04.06: Verkündung der Entscheidung im Tenor
am Freitag, den 28.07.06, 9:55, Raum, 833
28.07.06: Beschluss: Vergleichsvorschlag wird unterbreitet
09.11.07: Verhandlung. Verkündung am Dienstag,
den 28.12.07, 12:00, Saal B335
28.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 08.02.08
08.02.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, eine Geldstrafe
in Höhe von 50.000,00 Euro und zusätzlich in Höhe von 3.653.26
Euro mit komplizierten Zinsen als Schadensersatz zu zahlen. Von
den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 61 %, die Beklagte
39 %. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der
Streitwert wird auf 162.467,30 Euro festgesetzt
24.06.08: Berufung. Neue Verhandlung am 23.06.09.
23.06.09: Der Kläger nahm die Berufung zurück und hat die Kosten
des Berufungsverfahrens zu tragen - trägt seine
Rechtsschutzversicherung.
Es blieb bei der Geldstrafe. Materielle Schadensansprüche gibt
es nicht.
Streitwert der Berufung: 197.000,00 EUR
Bericht |
10:45
|
7 U 18/09
(324 O 736/08)
Dr. Markus Tusch
Executive Director Asset Management bei der Hudson Advisors
Germany GmbH
RA Höch pp.
RA Dominik Höch
|
<k>
Schubbert
RA Henkel pp.
RA Thieme
|
21.11.08:
1. Instanz 324 O 736/08 Hauptsacheverfahren. Vorausgegangen war eine Einstweilige
Verfügung 324 O 997/07 vom 21.11.07
Verkündung einer Entscheidung am 19.12.08, 9:55, Saal B335
19.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09
02.01.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung
bei jedem Fall der Ziwiderhandlung ... von Ordnungsmitteln ...
Exekution = Vollstreckung, Hinrichtung. Exekuter = Henker,
Vollstrecker
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur
vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Urteil 324 O 736/08
Mehr
Info
23.06.09: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
festgelegt auf Dienstag, 21.07.09, 10:00 -
Bericht |
|
|
|
|
|
16.06.2009
|
Verkündung |
|
10:00 |
7 U 9/09
324
O 415/08
Springstein
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
|
<k>
Prof. Dr. Franke
RA Bornheim pp.
RA Lehner |
17.10.08: 1.
Instanz: 324 O 425/08 Verkündung einer Entscheidung am
28.11.08, 9:55, Saal B335
28.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08
12.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09.
02.01.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es bei Meinung
.... verurteiltes Mädchenschänderschwein .. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits
zu tragen. Entscheidung zur vorläufigern Vollstreckbarkeit.
16.06.09: Berufungsverhandlung. Die Berufung des Beklagten
wurde zurückgewiesen.
Bericht Urteil |
10:45
|
7 U
114/08
324 O 444/08
Diekmann
RA Damm & Mann pp.
RA Dr. Mann |
<k>
Norddeutscher Rundfunk, AdöR.
RA CMS Hasche pp.
RA Michael Fricke |
1. Instanz 324 O 444/08
16.06.09: Berufungsverhandlung. Die Berufung des Klägers wurde
zurückgewiesen.
Bericht |
|
|
|
|
|
09.06.2009
|
|
|
10:00 |
7 U
4/08
324 O
806/05
von Schweden
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Prinz |
<k>
Sonnenverlag GmbH & Co. KG
RA Schultz-Süchting pp. |
23.03.07: 1. Instanz 324 O 806/05
Weiteres Vorgehen
schriftlich. -
Bericht
Verkündung am 18.05.07.
18.05.07: Aussetzungsbeschluss auf den 06.07.07
06.07.07: Aussetzungsbeschluss auf den 28.09.97
28.09.07:Aussetzungsbescvhluss auf den 30.11.07
30.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07.
07.12.07: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
300.000,00 Euro zu zahlen. Außerdem 34.230,73 Euro. Die Kosten
des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
09.06.09: Der Senat empfiehlt einen Gesamtvergleich. Verkündung
einer Entscheidung am 07.07.09, 10:00
Bericht |
|
|
|
|
|
02.06.2009
|
|
|
|
7 U
13/09
324 O
349/08
Dieter
Bohlen
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co.KG
RA Helmuth Jipp
RA Helmuth Jipp |
29.08.08: 1. Instanz 324 O 349/ß8 Verkündung
einer Entscheidung am 02.09.08, 12:00, Raum B332
02.06.09: Termin aufgehoben |
11:00 |
7 U
95/09
324 O
100/08
Reiner
Burger
RA Damm pp.
RA Dr. Roger Mann |
<k>
Verlag 8. Mai GmbH
RA Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
04.07.08 1. Instanz 324 O 100/08 Entscheidung wird verkündet
am 22.08.07, 9:55, Saal B335
Bericht
22.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 05.09.08
05.09.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt einen bestimmten
Eindruck nicht zu erwecken, und eine Äußerung nicht zu
verbreiten und/oder nicht verbreiten zu lassen, sowie an den
Kläger 1.482,62 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die klage
abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
02.06.09:
Info Der Berufung der Jungen Welt wird höchstwahrscheinlich
stattgegeben. Der Kläger erhält die Möglichkeit binnen zwei
Wochen auf den Schriftsatz der Beklagten vom 30.05.09 zu
antworten. Verkündung einer Entscheidung am 30.06.09, 10:00
Bericht |
|
|
|
|
|
26.05.2009
|
|
|
11:00
<h> |
7 U
21/09
324 O
756/08
Simone Kahn
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA
Schweizer pp.
RA Herrmann |
05.12.08: 1. Instanz 324 O 756/08 Entscheidung wird verkündet am
09.01.09, 9:55, Saal B335
Bericht
26.05.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Streitwert 41.500,00 EUR |
|
|
|
|
|
19.05.2009
|
Verkündung |
|
10:00
<v> |
7 U
10/09
324 O
383/08
Bremer
RA Dirk-Hagen Macioszek
RA Dirk-Hagen
Macioszek |
<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
RA Beiten pp.
RA Dr. Nieland |
24.10.08: 1. Instanz 324 O 383/08 Verkündung am 19.12.08,
9:55, Saal B335
19.12.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten
des Rechtsstreits zu tragen.
19.05.09: Verkündung Die Berufung des Klägers wird
zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur
Sicherheitsleistung. |
|
|
|
|
|
12.05.2009
|
|
|
10:00 |
7 U
82/07
324 O
992/06
Sabine
Neidhardt
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof.Prinz
RA Michael Veddern |
<k>
Verlagsgruppe Random House GmbH
RA Lausen pp.
RA Glückstein
Justiziar Rainer Dresen |
11.05.07: 1. Instanz 234 O 992/06 Verkündung einer Entscheidung am
29.06.07, 9:55, Gerichtssaal -
Bericht
29.06.07: Aussetzungsbeschluss auf den 27.07.07
27.07.07: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin
101.053,40 Euro zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz ab
den 09.03.07. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den
Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/4, die Beklagte
1/4 der Kosten. Urteil über die vorläufige
Vollstreckbarkeit.
12.05.09: Berufung. Vergleich getroffen. Es werden 59.000,00 EUR
gezahlt.
Bericht |
11:00 |
7 U 37/07
324 O 718/06
Sabine
Neidhardt
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof.Prinz
RA Michael Veddern |
<k>
Verlagsgruppe Random House GmbH
(buch.de Internetstores AG)
RA Lausen pp.
RA Glückstein
Justiziar Rainer Dresen |
01.12.06: Verkündung der Entscheidung am am
16.03.07, 9:55, Gerichtssaal -
Bericht
16.03.07: Aussetzungsbeschluss auf den 13.04.07
13.04.07: Aussetzungsbeschluss auf den
27.04.07
27.04.07: Die Beklagte zu 2 wird verurteilt 4.068,12 EUR plus
Zinsen seit dem 02.12.06 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten hat der Kläger 62 % die Beklagte zu 2 38 % zu
tragen.
... .
Die außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien jeder selbst.
12.05.09: Berufung. Vergleich getroffen.
Bericht |
|
|
|
|
|
05.05.2009
|
|
|
11:00 |
7 U
102/08
324 O
152/08
Land Nordrhein-Westfalen; Uhlenberg.
RA Redeker pp.
RA Lehr
RA Mensching |
<k>
Axel Springer Verlag AG u.a.
RA Hogan pp.
RA Prof. Hegemann |
09.05.08: 1. Instanz 324 O
152/08 Verkündung einer
Entscheidung am Mittwoch, den 14.05.08, 12:00, Raum B332
14.05.06: Die Einstweilige Verfügung vom 22.03.08 wird
bestätigt. Die Antragsgegner haben die weiteren Kosten des
Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 80.000,00 Euro
festgelegt.
Entschließungsantrag - geschönte PFT-Daten (Tenside)
05.05.09: Berufung: wurde zurückgewiesen.
Streitwert 80.000,00 EUR
23.06.09
TAZ
Auf dem Höhepunkt des Verseuchungsskandals aber wurde Friedrich
plötzlich verhaftet. Uhlenbergs Staatssekretär Alexander Schink,
der schon seit 2006 belastendes Material gegen seinen einstigen
Mitarbeiter sammelte, hatte "unter allen denkbaren
strafrechtlichen Aspekten" Strafanzeige gegen Herrn Dr.
Friedrich" erstattet - und so Staatsanwalt Meyer für eine
politische Intrige instrumentalisiert, glauben in Düsseldorf
viele. Uhlenberg hat diese Vorwürfe bisher immer empört
zurückgewiesen. Ihm "Amts- und Machtmissbrauch" zu unterstellen,
sei "ungeheuerlich". Friedrich dagegen beharrt auf vollständiger
Aufklärung: Schließlich habe ihn die Affäre "beruflich und
wirtschaftlich ruiniert". |
|
|
|
|
|
03.03.2009
|
|
|
10:00
<v> |
7 U 15/08
324 O
403/07
Romy
Haag
RA Schertz pp.
RA'in Kleinke
|
<k>
Rowohlt Verlag GmbH u.a.
RA Groth pp.
RA Groth
Beklagte Moon Suk persönlich. |
30.11.07: 1. Instanz 324 O 403/07 Termin der Verkündung am
11.01.08, 9:55 Saal B335 -
Bericht
11.01.08: Urteil: Den Beklagten wird verboten, zwei näher
bezeichnete Gedichte zu verbreiten. Als Gesamtschuldnerin haben
die Beklagten an die Klägerin 25.00,00 Euro zu zahlen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckung.
03.02.09: Vergleich mit Rücktrittsrecht für die Klägerin
getroffen.
IM Falle des Rücktritts Entscheidung am 03.03.09, 10:00
03.03.09: Das Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 403/06 wird
abgeändert. Der geltend gemachte Zahlungsanspruch wird
zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden
gegeneinander aufgehoben. |
11:30
|
7 U 78/08
324 O
1106/07
Mohnhaupt
RA Helmuth Jipp
RA Helmuth Jipp |
<k>
Druck- und Verlagshaus Frankfur.
RA Loschelder pp. |
30.05.08: 1. Instanz - 324 O 1106/07
- Verkündung einer
Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
Bericht
04.07.08: Urteil: Der Beklagte wird die Veröffentlichung
bestimmter Passagen verboten. Die Beklagte hat die Kosten des
Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
03.03.09: Der Berufung des beklagten wird nicht stattgegeben. |
|
|
|
|
|
03.02.2009
|
|
|
10:00 |
7 U 15/08
324 O
403/07
Romy
Haag
RA Schertz pp.
RA'in Kleinke |
<k>
1.
Rowohl Verlag GmbH
2. Moon Suk.
RA Groth pp.
RA Groth
Beklagte Moon Suk persönlich. |
30.11.07: 1. Instanz 324 O 403/07 Termin der Verkündung am
11.01.08, 9:55 Saal B335 -
Bericht
11.01.08: Urteil: Den Beklagten wird verboten, zwei näher
bezeichnete Gedichte zu verbreiten. Als Gesamtschuldnerin haben
die Beklagten an die Klägerin 25.00,00 Euro zu zahlen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckung.
03.02.09: Vergleich mit Rücktrittsrecht für die Klägerin
getroffen.
IM Falle des Rücktritts Entscheidung am 03.03.09, 10:00
|
|
|
|
|
|
27.01.2009
|
|
|
10:45
|
7 U
66/08
324 O
1200/07
Ansorge
RA Ulrich Heyder
|
<k>
Maßmann
RA Brenzen Sonntag |
04.04.08: Termin zur Verkündung
einer Entscheidung 23.05.08, 9:55, Saal B335
23.05.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren
Kosten des Verfahrens zu tragen.
27.01.09: Die Pseudoöffentlichkeit fehlte. |
|
|
|
|
|
20.01.2009
|
|
|
12:00 |
7 U 63/08
324 O 77/07
Prof. Dr. Decker-Voigt
RA Treptow + Kollegen |
<k>
Prof. Dr. Dr. Hörmann
RA Meisterernst, Dusing Manstetten. |
04.04.08: 1. Instanz (324 O
77/07) Termin zur
Verkündung einer Entscheidung 16.05.08, 9:55, Saal B335
16.05.08: Urteil: Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, binnen
zwei Wochen nach der Rechtsgültigkeit, ... . Beklagte zu 1
wird verurteilt 1.066,26 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird
die Klage abgewiesen. Von des Kosten des Rechtsstreits haben der
Kläger 43 %, die Beklagte zu 1 39 % und die Beklagte zu 2 18 % zu
tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.09: Die Berufung des Beklagten (1. Instanz Beklagte
zu 2.) wird abgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Info zu
der Problematik der Prozesse. |
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06.01.2009 (Di) |
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10:00 |
7 U 90/08
324 O
143/08
Alexandra
Quaas
RA Bernd Roloff pp.
RA Roloff |
<k>
Axel Springer AG
RA Dr. Schultz-Süchting pp
RA Schultz-Süchting |
04.07.08:Geldentschädigungs-Prozess.
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 15.08.08, 9:55, Saal B335
15.08.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt
die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
06.01.08: Lediglich 361,65 Euro stehen der Klägerin zu. Wert des
Berufungsverfahrens 15.361,65 Euro.
Gewinner sind die Anwälte. |
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