Buskeismus

 

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Siehe auch Termine der Pressekammer Hamburg: aktuelle Termine; alte Termine

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, 224, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 4648

2009

22.12.09; 08.12.09; 24.11.09; 21.11.09 (5.ZS); 17.11.0903.11.09; 27.10.09; 20.10.09; 22.09.09; 15.09.09; 08.09.09, 02.09.09 (5.ZS); 01.09.09; 25.08.09; 11.08.09; 21.07.09; 07.07.09; 30.06.09; 23.06.09; 16.06.0909.06.09; 02.06.09; 26.05.09; 19.05.09; 12.05.09; 05.05.09; 03.03.09; 02.03.09; 27.01.09; 20.01.09; 06.01.09;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil
        
  22.12.2009

7.  Zivilsenat

 
10:00
<v>

7 U 91/08
324 O 92/06 
Prof. Dr. h. c. Piech   
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Wißmann

<k>
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
 

04.04.08:Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.06.08, 9:55, Saal B335
06.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.07.08
25.07.08:
Aissetzungsbeschluss auf den 29.08.08.
29.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dreizehn Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Darüber hinaus wird sie verurteilt, bei acht Äußerungen einen Widerruf abzudrucken. Von den Kosten des Rechtsstreits trögt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %. Der Streitwert beträgt 120.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
24.11.09: Berufung, Entscheidung wird verkündet am 22.12.09, 10:00
 Bericht
22.12.09: Aussetzungsbeschluss auf 02.02.10.

10:00
<v>
7 U 90/06
(324 O 868/05)
Jauch
RA Schertz Bergmann
SUPERillu Verlag GmbH
RA Prof. Schweizer & Kollegen
RA Herrmann
Verhandlung am 03.03.06. Bericht
28.04.05: Aussetzungsbeschluss auf 26.05.06
26.05.06: Aussetzungsbeschluss auf 09.06.06
09.06.06: Klage wird abgewiesen.
05.12.06: HansOLG. Berufung wird zurückgewiesen. Bericht Urteil

11.03.09: Der  BGH hat dieses Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Az.: I ZR 8/07).
08.12.09: Bericht Verkündung einer Entscheidung am 22.12.10.
08.12.09: Erneute Verhandlung vor dem OLG Hamburg.

22.12.09:  Jauch wurden 20.000,00 Euro zugesprochen. Jauch hat jedoch 80 % der Prozesskosten zu tragen. Bei einem Streitwert von 100.000,00 Euro muss Jauch ca. 15.000,00 Euro draufzahlen. Bericht Urteil ; Betreffend der Entscheidung 7 U 90/06 läuft, lt. Geschäftsstelle, ein Tatbestandsberichtigungsantrag und die Sache ist unter dem Aktenzeichen: I ZR 7/10 beim BGH anhängig.
        
  08.12.2009

7.  Zivilsenat

 
11:00 7 U 90/06
(324 O 868/05)
Jauch
RA Schertz Bergmann
SUPERillu Verlag GmbH
RA Prof. Schweizer & Kollegen
RA Herrmann
Verhandlung am 03.03.06. Bericht
28.04.05: Aussetzungsbeschluss auf 26.05.06
26.05.06: Aussetzungsbeschluss auf 09.06.06
09.06.06: Klage wird abgewiesen.
05.12.06: HansOLG. Berufung wird zurückgewiesen. Bericht Urteil

11.03.09: Der  BGH hat dieses Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Az.: I ZR 8/07).
08.12.09: Verkündung einer Entscheidung am 22.12.10. Bericht
        
  24.11.2009

7.  Zivilsenat

 

11:00

7 U 76/09
324 O 944/08
Prof. Dr. h.c. Piech
RA  Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. h.c. Prinz
RA
'in Wißmann

<k>
Deutschlandradio
RA Redeker & Partner
RA Mensching

17.04.09: 1. Instanz 324 O 944/08 Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 21.04.09, 12:00, Raum B332
21.04.09: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Urteil

24.11.09: Berufung. Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. Die einstweilige Verfügung wurde  aufgehoben. Bericht Urteil

11:45

7 U 91/08
324 O 92/06 
Prof. Dr. h. c. Piech   
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Wißmann

<k>
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann
 

04.04.08:Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.06.08, 9:55, Saal B335
06.06.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.07.08
25.07.08:
Aissetzungsbeschluss auf den 29.08.08.
29.08.08:
 Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dreizehn Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Darüber hinaus wird sie verurteilt, bei acht Äußerungen einen Widerruf abzudrucken. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %. Der Streitwert beträgt 120.000,00 Euro. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
24.11.09: Berufung, Entscheidung wird verkündet am 22.12.09, 10:00 Bericht

12:15

7 U 951/09
324 O 951/08
Bohlen
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH ("Viel Spass", Juli 2007)
RA Prof. Schweizer
RA Berlinger

17.04.09: 1. Instanz 324 O 951/08 Verkündung einer Entscheidung am 29.05.09, 9:55, Saal B335
29.05.09: Die Beklagte hat an den Kläger 40.000,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Streitwert 80.000,00 EUR.
24.11.09: Vergleich getroffen. 1. Beklagtete zahlt 33.000,00 Euro an den Kläger; 2. Von den Kosten  des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten des Vergleichs, trägt die Klägerin 7/40
, die Beklagter 33/40;. 3. Die Kostenentscheidung der 1. Instanz (50 : 50) bleibt bestehen.

        
  21.11.2009

5.  Zivilsenat

 
10:00
<v>
5 U 220/08
Michael Berhard
RA Senfft, Kersten, Nabert & Maier
RA van Eendenburg
<k>
Google Inc.
RA Tylor Wessing
RA Wimmers

01.09.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 21.11.09, 10:00 Bericht

        
  17.11.2009    

10:45

7 U 62/09
324 O 587/08
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp
RA Dr. Alexander Stopp
 

<k>
Kölnische Zeitung GmbH & Co KG
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland

13.03.09: 1. Instanz 7 U 62/09 - Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 15.05.09, 9:55, Saal B335
15.05.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen über den Kläger im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis zu berichten. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Urteile zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 EUR

17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht Urteil

10:45
 

7 U 74/09
324 O 586/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Kölnische Zeitung GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland

29.05.09: 1. Instanz 324 O 586/09 - Der Beklagte befindet sich in Liquidation. Neuer Termin wird anberaunt auf Freitag, 26.06.09, 11:25, Saal B335
26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen.
Revision ist zugelassen. Bericht Urteil
 

10:45

7 U 78/02
324 O 764/08
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
F.A.Z. Electronic Media GmbH
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland

29.05.09: 1. Instanz 324 O 764/08 - Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335
26.06.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger bei voller Namensnennung im gewissen Zusammenhang zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

17.11.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Revision ist zugelassen. Bericht Urteil

        
  03.11.2009    
11:00
 
7 U 77/09
Ron Täubert
RA Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp
<k>
Rene Münnich
RA Zwipf Rosenhagen Partnerschaft

01.09.09: Bericht

        
  27.10.2009    

10:00

7 U 39/09
324 O 163/09
Jenny Elvers-Elbertzhagen
RA  Schertz pp.
RA Helge Reich

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
RA Latham & Watkins

03.04.09: 1. Instanz 324 O 163/09 - Die einstweilige Verfügung vom 12.03.09 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
27.10.09

10:30

7 U 59/09
324 O 832/08
Brenner
RA Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
Berliner Verlag GmbH
RA Schertz pp.
RA Helge Reich

06.02.09: 1. Instanz 324 O 832/08 - Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 03.04.09, 9:55, Saal B335. - Bericht
03.04.09: Aussetzungsbeschuss auf den 17.04.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 €
27.10.09: Bericht

        
  20.10.2009    
11:00

7 U 55/09
324 O 215/08
Jauch
RA  Schertz Bergmann

<k>
Bunte
RA Prof. Schweizer

27.06.08: 1.Instanz 324 O 215/08 Verkündung einer Entscheidung am 29.08.08, 9:55, Saal B335
29.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 10.10.08 mit Rücksicht auf eine Entscheidung im Parallelverfahren
10.10.08: Aussetzungsbeschluss auf den 14.11.08 mit Rücksicht auf eine Entscheidung beim OLG im Parallelverfahren
14.11.08: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.08 mit Rücksicht auf eine Entscheidung beim OLG im Parallelverfahren.
19.12.08: Wiedereröffnung des Verfahrens wegen der Entscheidung des OLG am 21.10.08
Urteil. Termin der Wiedereröffnung 20.03.09, 11:10, Saal B335
20.03.09:
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 24.04.09, 9:55, Saal B335
24.04.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Streitwert 25.000,00 €

20.10.09: I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. April 2009, Az. 324 215/08, wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

        
  22.09.2009    
10:30

7 U 51/09
324 O 870/08
Theo Müller (Müllermilch Müller)
RA  Prof. Dr. Prinz
RA Philippi

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
RA Latham & Watkins
RA'
in Schmitts

20.03.09: 1. Instanz 324 O 870/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 03.04.09, 9:55, Saal B335
03.04.09: Der Beklagten wird verboten, den Eindruck zu erwecken, der Kläger würde in die Schweiz seine Firma verlegt haben, um Steuern zu sparen. Streitwert 15.000,00 EUR.
22.09.09: Es wurde ein Vergleich getroffen.

11:00

7 U 50/09
324 O 881/08
Kerstin Lechner
RA Wiesner pp.
RA Wiesner

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag
RA Lovells pp.
Dr. Jürgens

06.02.09: 1. Instanz 324 O 881/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 27.03.09, 9:55, Saal B335.
27.03.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Fotos der Klägerin zu veröffentlichen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 300.000,00 EUR
22.09.09:
Vergleich geschlossen.

        
  15.09.2009

 

 

10:00

7 U 57/09
325 O 294/08
Clerical Medical
RA Latham & Watkins Schön Nolte

<k>
Rüdiger Krege
RA Doornkaat & Kollegen

15.09.09: Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. Februar 2009, Az. 325 O 294/08, wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Urteil

10:30

7 U 67/09
324 O 997/08
Frau Plate
RA Frömming pp.
RA Dr. Reinke

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA Klawitter pp.
RA Dr. Neben

13.02.09: 1. Instanz 324 O 997/08 Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der zugrunde liegende Antrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.09.09: Vergleich getroffen. Heinrich Bauer Verlag hat eine strafbewehrte  Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben. Streitwert der Berufung 10.000,00 Euro

12:00

7 U 1/09
324 O 467/08 
Sarah Kimk Gries
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Ferrero Deutschland GmbH
RA Harmsen pp.
RA Dirkmeier

24.10.08: Verkündungstermin am 05.12.08, 9:55, Saal B335
05.12.08:
Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08
12.12.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Gegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.09.09: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.

        
  08.09.2009    

09:00
 

7 U 58/09
324 O 919/08
Win24 Gewinnspielservice GmbH
RA Senfft
RA Nabert

<k>
Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Hasche pp.
RA Michael Fricke
 

16.01.09: 1. Instanz 324 O 919/08 Verkündung einer Entscheidung im Tenor am 23.01.09, 9:55, Saal B335
23.01.09: Die Einstweilige Verfügung vom 12.11.08 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es verboten wird, den Eindruck zu erwecken, die Antragstellerin habe mehr als vereinbart abgehoben, obwohl sie wusste, dass der vertag gekündigt war. Im Übrigen wird die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.09.09:  Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Januar 2009, Geschäftsnummer 324 O 919/08, abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 12. November 2008 in der Fassung vom 23. Januar 2009 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Urteil

10:00

7 U 25/09
324 O 421/08
Gregor Gysi
RA Senfft pp.

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Redeker pp.

30.06.08 Zurückweisung des  Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung durch das LG
31.07.08: Der sofortigen Beschwerde von Gysi wurde stattgegeben.  7 W 73/08 
Beschluss
26.09.08: Widerspruchsverhandlung. Verkündung der Entscheidung am Dienstag, den 30.09.08, 12:00, Raum B 332 - Bericht
30.09.08:
Die Einstweilige Verfügung des OLG Hamburg wurde bestätigt. Das LG Hamburg folgte jedoch nicht vollständig dem sehr weit gehenden Unterlassungstenor des OLG Hamburg, der das Zitieren der Äußerung von Marianne Birthler mit Bezug auf bestimmte Dokumente der Stasi-Unterlagen-Behörde überhaupt nicht erlaubte. In diesem Teil ist der Antrag von Gregor Gysi zurückgewiesen worden. Ob sich das in dem Kostenbeschluss widerspiegelte ist der Pseudoöffentlichkeit allerdings nicht bekannt.
08.09.09: Bericht Urteil

Hauptsacheverfahren
324 O 836/08

        
  02.09.2009

5. Senat

 
11:00 5 U 220/08
Michael Berhard
RA Senfft, Kersten, Nabert & Maier
RA van Eendenburg
<k>
Google Inc.
RA Tylor Wessing
RA Wimmers

01.09.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 21.11.09, 10:00 Bericht

        
  01.09.2009

5. Zivilsenat

 
10:00 7 U 56/09
324 O 555/07
Bashkim Osmai
RA Nesselhauf
<k>
Axel Springer AG
RA Dr. Schultz-Süchting


 

11:15

7 U 96/08
324 O 191/08 
Jehovas Zeugen in Deutschland 
RA Moritz pp.
RA Armin Pikl

<k>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
RA Schertz pp.
RA Helge Reich

18.07.08: 1. Instanz 324 O 191/98 ermin zur Verkündung einer Entscheidung ist anberaumt auf Freitag, den 05.09.08, 9:55, Saal B335  Bericht
05.09.08: Urteil: Die Beklagte wird zur Unterlassung von  zwei Äußerungen
verurteilt. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreit zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird festgelegt auf 20.000,00 Euro.
01.09.09: Termin wurde aufgehoben

12:00

7 U 33/09
324 O 555/08
Jimi Ochsenknecht
RA Eisenberg pp.
A Johannes Eisenberg
 

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
RA Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
 

21.11.08: 1. Instanz 324 O 555/08 Verkündung einer Entscheidung am 09.01.09, 9:55, Saal B335
09.01.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.02.09
13.02.09: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen über den Kläger nicht zu zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Darüber hinaus hat die Beklagte den Kläger von 876,73 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.09.09: Die Berufung wurde zurückgewiesen. Urteil

25.01.12: BVerfG 2503/09
Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Urteile werden aufgehoben. Die Sachen werden an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerdeverfahren wird jeweils auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt. Urteil

12:00


7 U 32/09
324 O 554/08
Wilson Ochsenknecht
RA Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg
 

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
RA Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
 

21.11.08: 1.Instanz 324 O 554/08   Verkündung einer Entscheidung am 09.01.09, 9:55, Saal B335
09.01.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.02.09
13.02.09: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen über die Klägerin zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Darüber hinaus hat die Beklagte den Kläger von 876,73 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

01.09.09: Die Berufung 7 U 32/09 wurde zurückgewiesen. Urteil

25.01.12: BVerfG 2499/09
Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Urteile werden aufgehoben. Die Sachen werden an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerdeverfahren wird jeweils auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt. Urteil

        
  25.08.2009

 

 

10:00

7 U 40/09
(324 O 801/08)
Dr. Peter Ramsauer
RA Moser Bezzenberger.
RA Moser
 

<k>
Spiegel Online GmbH
RA Latham pp
RA Dr. Sorjons
RA'in Schmitz 

19.12.08: 1. Instanz 324 O 801/08
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.03.09, 9;:55, Saal B335
13.03.09: Es ist ein Parallelverfahren; Verbot durch die Berichterstattung einen Eindruck zu erwecken.  899,40, EUR an Kläger zu zahlen. ... von 562,63 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 EUR
25.08.09: Vergleich geschlossen mit Rücktrittsrecht. Im Falle des  Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.09, 10:00

10:30

7 U 41/09
(324 O 801/08)
Ramsauer
RA Moser Bezzenberger
RA Moser
 

<k>
Spiegel Online GmbH
RA Latham pp
RA Dr. Sorjons
RA'in Schmitz 

19.12.08: 1.Instanz 324 O 801/08
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 13.03.09, 9;:55, Saal B335
13.03.09: Es ist ein Parallelverfahren; Verbot durch die Berichterstattung einen Eindruck zu erwecken.  899,40, EUR an Kläger zu zahlen. ... von 562,63 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Urteil zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 EUR

25.08.09: Vergleich geschlossen mit Rücktrittsrecht. Im Falle des  Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.09, 10:00

11:00

7 U 110/08
(324 O 871/08) 
Prof. Dr. Dr.h.c. Beger
RA Redeker pp.
RA Lehr

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
RA Latham pp.

28.11.08: 1. Instanz 324 O 871/08 Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 02.12.08, 12:00, Raum B332
02.12,08: Aussetzung auf den 05.12.08
05.12.08: Urteil: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Beklagte hat die weiteren Kosten zu tragen.
25.08.09: Die Berufung wird zurückgewiesen

        
  11.08.2009    

9:45
 

7 U 37/09
324 O 680/08
Loukas
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Axel Springer Verlag AG
RA Damm und Mann
RA Dr. Nieland

09.01.09: 1. Instanz 324 O 680/09 Verkündung einer Entscheidung am 27.02.09, 9:55, Saal B335
27.02.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.03.09
13.039.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ein Foto des Klägers zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 30.000,00 EUR
11.08.09: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Urteil
 

9:45

7 U 36/09
324 O 703/08
Felix Darm
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA Dr. Nieland

09.01.09: Verkündung einer Entscheidung am 27.02.09, 9:55, Saal B335
27.02.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.03.09
13.03.09: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ein Foto des Klägers zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 25.000,00 EUR
11.08.09

11.08.09: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Urteil

        
  21.07.2009

 

 

 

7 U 35/09
324 O 360/08
Wittstock
RA Prof Dr. Prinz pp.
RA Philippi
RA'in Kinzel

<k>
Bunte Entertainment Verlag GmbH
RA Schweizer pp.
RA Herrmann
 

14.11.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.01.09, 9:55, Saal B335
09.01.09: Aussetzungsbeschluss auf den 20.02.09
20.02.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 15.000,00 EUR
21.07.09: Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg  abgeändert. Die Beklagte hat es zu unterlassen, durch die Berichterstattung „C…….. Die neue Fürstin von Monaco“ den Eindruck zu erwecken, die Klägerin plane eine Hochzeit mit Fürst A……...
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Urteil

10:00
<v>

7 U 18/09
(324 O 736/08)
Dr. Markus Tusch
Executive Director Asset Management bei der Hudson Advisors Germany GmbH
RA Höch pp.
RA Dominik Höch
 

<k>
Schubbert
RA Henkel pp.
RA Thieme
 

21.11.08: 1. Instanz 324 O 736/08 Hauptsacheverfahren. Vorausgegangen war eine Einstweilige Verfügung 324 O 997/07 vom 21.11.07
Verkündung einer Entscheidung am 19.12.08, 9:55, Saal B335
19.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09
02.01.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung bei jedem Fall der Ziwiderhandlung ... von Ordnungsmitteln ... Exekution = Vollstreckung, Hinrichtung. Exekuter = Henker, Vollstrecker
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Urteil 324 O 736/08
Mehr Info
23.06.09: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung festgelegt auf Dienstag, 21.07.09, 10:00
Bericht
21.07.10: Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2. Januar 2009, Geschäftsnummer 324 0 736/08, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2/5 Urteil

        
  07.07.2009

Verkündung

 
10:00
<v>

7 U 4/08
324 O 806/05
von Schweden
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Prinz

<k>
Sonnenverlag GmbH & Co. KG
RA Schultz-Süchting pp.

23.03.07: 1. Instanz 324 O 806/05
Weiteres Vorgehen schriftlich. - Bericht

Verkündung am 18.05.07.
18.05.07: Aussetzungsbeschluss auf den 06.07.07
06.07.07: Aussetzungsbeschluss auf den 28.09.97
28.09.07:Aussetzungsbescvhluss auf den 30.11.07
30.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07.
07.12.07: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300.000,00 Euro zu zahlen. Außerdem 34.230,73 Euro. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
09.06.09: Der Senat empfiehlt einen Gesamtvergleich. Verkündung einer Entscheidung am 07.07.09, 10:00 Bericht

07.07.09:

        
  30.06.2009                

10:00
<v>

7 U 95/09
324 O 100/08 
Reiner Burger
RA Damm pp.
RA Dr. Roger Mann

<k>
Verlag 8. Mai GmbH
RA Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

04.07.08 1. Instanz 324 O 100/08 Entscheidung wird verkündet am 22.08.07, 9:55, Saal B335  Bericht
22.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 05.09.08
05.09.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt einen bestimmten Eindruck nicht zu erwecken, und eine Äußerung nicht zu verbreiten und/oder nicht verbreiten zu lassen, sowie an den Kläger 1.482,62 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
02.06.09: Info Der Berufung der Jungen Welt wird höchstwahrscheinlich stattgegeben. Der Kläger erhält die Möglichkeit binnen zwei Wochen auf den Schriftsatz der Beklagten vom 30.05.09 zu antworten. Verkündung einer Entscheidung am 30.06.09, 10:00 Bericht
30.06.09: Urteil: Der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 324 O 100/08, wird stattgegeben. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.

        
  23.06.2009            

Verkündung

 

10:00

7 U 32/08
(324 O 284/05)
Dariusz Leszek Jäger
RA
Bytomski

<k>
Morgenpost Verlag GmbH
RA CMS Hasche Sigle

16.09.05: 1. Instanz 324 O 284/05)Verhandlung ohne der Pseudoöffentlichkeit. Nächste Verhandlung am 28.04.06
28.04.06: Verkündung der Entscheidung im Tenor am Freitag, den 28.07.06, 9:55, Raum, 833
28.07.06: Beschluss: Vergleichsvorschlag wird unterbreitet
09.11.07: Verhandlung. Verkündung am Dienstag, den 28.12.07, 12:00, Saal B335
28.12.07:  Aussetzungsbeschluss auf den 08.02.08
08.02.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, eine Geldstrafe in Höhe von 50.000,00 Euro und zusätzlich in Höhe von 3.653.26 Euro mit komplizierten Zinsen als Schadensersatz zu zahlen. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 61 %, die Beklagte 39 %. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 162.467,30 Euro festgesetzt
24.06.08:  Berufung. Neue Verhandlung am 23.06.09.
23.06.09: Der Kläger nahm die Berufung zurück und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen - trägt seine Rechtsschutzversicherung.
Es blieb bei der Geldstrafe. Materielle Schadensansprüche gibt es nicht.
Streitwert der Berufung: 197.000,00 EUR
Bericht

10:45
 

7 U 18/09
(324 O 736/08)
Dr. Markus Tusch
Executive Director Asset Management bei der Hudson Advisors Germany GmbH
RA Höch pp.
RA Dominik Höch
 

<k>
Schubbert
RA Henkel pp.
RA Thieme
 

21.11.08: 1. Instanz 324 O 736/08 Hauptsacheverfahren. Vorausgegangen war eine Einstweilige Verfügung 324 O 997/07 vom 21.11.07
Verkündung einer Entscheidung am 19.12.08, 9:55, Saal B335
19.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09
02.01.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung bei jedem Fall der Ziwiderhandlung ... von Ordnungsmitteln ... Exekution = Vollstreckung, Hinrichtung. Exekuter = Henker, Vollstrecker
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Urteil 324 O 736/08
Mehr Info
23.06.09: Berufung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung festgelegt auf Dienstag, 21.07.09, 10:00 - Bericht

        
  16.06.2009            

Verkündung

 

10:00

7 U 9/09
324 O 415/08
Springstein
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
 

<k>
Prof. Dr. Franke
RA Bornheim pp.
RA Lehner

17.10.08: 1. Instanz: 324 O 425/08 Verkündung einer Entscheidung am
28.11.08, 9:55, Saal B335
28.11.08:  Aussetzungsbeschluss auf den 12.12.08
12.12.08: Aussetzungsbeschluss auf den 02.01.09.
02.01.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es bei Meinung .... verurteiltes Mädchenschänderschwein .. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigern Vollstreckbarkeit.
16.06.09: Berufungsverhandlung. Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen. Bericht Urteil

10:45
 

7 U 114/08
324 O 444/08
Diekmann
RA Damm & Mann pp.
RA Dr. Mann

<k>
Norddeutscher Rundfunk, AdöR.
RA CMS Hasche pp.
RA Michael Fricke

1. Instanz 324 O 444/08
16.06.09: Berufungsverhandlung. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Bericht

        
  09.06.2009            

 

 
10:00

7 U 4/08
324 O 806/05
von Schweden
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Prinz

<k>
Sonnenverlag GmbH & Co. KG
RA Schultz-Süchting pp.

23.03.07: 1. Instanz 324 O 806/05
Weiteres Vorgehen schriftlich. - Bericht

Verkündung am 18.05.07.
18.05.07: Aussetzungsbeschluss auf den 06.07.07
06.07.07: Aussetzungsbeschluss auf den 28.09.97
28.09.07:Aussetzungsbescvhluss auf den 30.11.07
30.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07.
07.12.07: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300.000,00 Euro zu zahlen. Außerdem 34.230,73 Euro. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
09.06.09: Der Senat empfiehlt einen Gesamtvergleich. Verkündung einer Entscheidung am 07.07.09, 10:00 Bericht

        
  02.06.2009                
 

7 U 13/09
324 O 349/08 
Dieter Bohlen
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co.KG
RA Helmuth Jipp
RA Helmuth Jipp

29.08.08: 1. Instanz 324 O 349/ß8 Verkündung einer Entscheidung am 02.09.08, 12:00, Raum B332
02.06.09: Termin aufgehoben

11:00

7 U 95/09
324 O 100/08 
Reiner Burger
RA Damm pp.
RA Dr. Roger Mann

<k>
Verlag 8. Mai GmbH
RA Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

04.07.08 1. Instanz 324 O 100/08 Entscheidung wird verkündet am 22.08.07, 9:55, Saal B335  Bericht
22.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 05.09.08
05.09.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt einen bestimmten Eindruck nicht zu erwecken, und eine Äußerung nicht zu verbreiten und/oder nicht verbreiten zu lassen, sowie an den Kläger 1.482,62 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
02.06.09: Info Der Berufung der Jungen Welt wird höchstwahrscheinlich stattgegeben. Der Kläger erhält die Möglichkeit binnen zwei Wochen auf den Schriftsatz der Beklagten vom 30.05.09 zu antworten. Verkündung einer Entscheidung am 30.06.09, 10:00 Bericht

        
  26.05.2009            

 

 
11:00
<h> 

7 U 21/09
324 O 756/08 
Simone Kahn
RA Nesselhauf 
pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA Schweizer pp.
RA
Herrmann

05.12.08: 1. Instanz 324 O 756/08 Entscheidung wird verkündet am 09.01.09, 9:55, Saal B335 Bericht
26.05.09: Die Berufung wird zurückgewiesen. Streitwert 41.500,00 EUR

        
  19.05.2009            

Verkündung

 
10:00
<v>

7 U 10/09
324 O 383/08 
Bremer
RA Dirk-Hagen
Macioszek
RA
Dirk-Hagen Macioszek

<k>
Süddeutsche Zeitung GmbH
RA Beiten pp.
RA Dr. Nieland

24.10.08: 1. Instanz 324 O 383/08 Verkündung am 19.12.08, 9:55, Saal B335
19.12.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
19.05.09: Verkündung Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur Sicherheitsleistung.

        
  12.05.2009            

 

 
10:00

7 U 82/07
324 O 992/06
Sabine Neidhardt
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof.Prinz
RA
Michael Veddern

<k>
Verlagsgruppe Random House GmbH
RA Lausen pp.
RA Glückstein
Justiziar Rainer Dresen

11.05.07: 1. Instanz 234 O 992/06 Verkündung einer Entscheidung am 29.06.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
29.06.07: Aussetzungsbeschluss auf den 27.07.07
27.07.07: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 101.053,40 Euro zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz ab den 09.03.07. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/4, die Beklagte 1/4  der Kosten. Urteil über die vorläufige Vollstreckbarkeit.
12.05.09: Berufung. Vergleich getroffen. Es werden 59.000,00 EUR gezahlt. Bericht

11:00 7 U 37/07
324 O 718/06
Sabine Neidhardt
RA Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof.Prinz
RA Michael Veddern
<k>
Verlagsgruppe Random House GmbH
(buch.de Internetstores AG)
RA Lausen pp.
RA
Glückstein
Justiziar Rainer Dresen

01.12.06: Verkündung der Entscheidung am am 16.03.07, 9:55, Gerichtssaal  - Bericht
16.03.07: Aussetzungsbeschluss auf den 13.04.07
13.04.07: Aussetzungsbeschluss auf den 27.04.07
27.04.07: Die Beklagte zu 2 wird verurteilt 4.068,12 EUR plus Zinsen seit dem 02.12.06 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten hat der Kläger 62 % die Beklagte zu 2 38 % zu tragen.
... .
Die außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien jeder selbst.
12.05.09: Berufung. Vergleich getroffen. Bericht

        
  05.05.2009            

 

 
11:00

7 U 102/08
324 O 152/08 
Land Nordrhein-Westfalen; Uhlenberg.  
RA Redeker pp.
RA Lehr
RA Mensching

<k>
Axel Springer Verlag AG u.a.
RA Hogan pp.
RA Prof. Hegemann

09.05.08: 1. Instanz 324 O 152/08 Verkündung einer Entscheidung am Mittwoch, den 14.05.08, 12:00, Raum B332
14.05.06: Die Einstweilige Verfügung vom 22.03.08 wird bestätigt. Die Antragsgegner haben die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 80.000,00 Euro festgelegt.

Entschließungsantrag - geschönte PFT-Daten (Tenside)
05.05.09: Berufung: wurde zurückgewiesen.
Streitwert 80.000,00 EUR

23.06.09 TAZ
Auf dem Höhepunkt des Verseuchungsskandals aber wurde Friedrich plötzlich verhaftet. Uhlenbergs Staatssekretär Alexander Schink, der schon seit 2006 belastendes Material gegen seinen einstigen Mitarbeiter sammelte, hatte "unter allen denkbaren strafrechtlichen Aspekten" Strafanzeige gegen Herrn Dr. Friedrich" erstattet - und so Staatsanwalt Meyer für eine politische Intrige instrumentalisiert, glauben in Düsseldorf viele. Uhlenberg hat diese Vorwürfe bisher immer empört zurückgewiesen. Ihm "Amts- und Machtmissbrauch" zu unterstellen, sei "ungeheuerlich". Friedrich dagegen beharrt auf vollständiger Aufklärung: Schließlich habe ihn die Affäre "beruflich und wirtschaftlich ruiniert".

        
  03.03.2009            

 

 
10:00
<v>

7 U 15/08
324 O 403/07
Romy Haag
RA Schertz pp.
RA'in Kleinke
 

<k>
Rowohlt Verlag GmbH u.a.
RA Groth pp.
RA Groth
Beklagte Moon Suk persönlich.

30.11.07: 1. Instanz 324 O 403/07 Termin der Verkündung am 11.01.08, 9:55 Saal B335 - Bericht
11.01.08: Urteil: Den Beklagten wird verboten, zwei näher bezeichnete Gedichte zu verbreiten. Als Gesamtschuldnerin haben die Beklagten an die Klägerin 25.00,00 Euro zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckung.
03.02.09: Vergleich mit Rücktrittsrecht für die Klägerin getroffen.
IM Falle des Rücktritts Entscheidung am 03.03.09, 10:00
03.03.09: Das Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 403/06 wird abgeändert. Der geltend gemachte Zahlungsanspruch wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

11:30
 

7 U 78/08
324 O 1106/07 
Mohnhaupt
RA Helmuth Jipp
RA Helmuth Jipp

<k>
Druck- und Verlagshaus Frankfur.
RA Loschelder pp.

30.05.08: 1. Instanz - 324 O 1106/07 - Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335  Bericht
04.07.08: Urteil: Der Beklagte wird die Veröffentlichung  bestimmter Passagen verboten. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.03.09: Der Berufung des beklagten wird nicht stattgegeben.

        
  03.02.2009            

 

 
10:00

7 U 15/08
324 O 403/07
Romy Haag
RA Schertz pp.
RA'in Kleinke

<k>
1. Rowohl Verlag GmbH
2. Moon Suk.
RA Groth pp.
RA Groth
Beklagte Moon Suk persönlich.

30.11.07: 1. Instanz 324 O 403/07 Termin der Verkündung am 11.01.08, 9:55 Saal B335 - Bericht
11.01.08: Urteil: Den Beklagten wird verboten, zwei näher bezeichnete Gedichte zu verbreiten. Als Gesamtschuldnerin haben die Beklagten an die Klägerin 25.00,00 Euro zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckung.
03.02.09: Vergleich mit Rücktrittsrecht für die Klägerin getroffen.
IM Falle des Rücktritts Entscheidung am 03.03.09, 10:00
 

        
  27.01.2009            

 

 
10:45
 

7 U 66/08
324 O 1200/07 
Ansorge  
RA Ulrich Heyder
 

<k>
Maßmann
RA Brenzen Sonntag

04.04.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 23.05.08, 9:55, Saal B335
23.05.08: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
27.01.09: Die Pseudoöffentlichkeit fehlte.

        
  20.01.2009            

 

 
12:00

7 U 63/08
324 O 77/07
Prof. Dr. Decker-Voigt  
RA Treptow
+ Kollegen

<k>
Prof. Dr. Dr. Hörmann
RA Meisterernst, Dusing Manstetten.

04.04.08:  1. Instanz (324 O 77/07)  Termin zur Verkündung einer Entscheidung 16.05.08, 9:55, Saal B335
16.05.08: Urteil: Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, binnen zwei Wochen nach der Rechtsgültigkeit, ... .  Beklagte zu 1 wird verurteilt 1.066,26 Euro zu zahlen.  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von des Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 43 %, die Beklagte zu 1 39 % und die Beklagte zu 2 18 % zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.09: Die Berufung des Beklagten (1. Instanz Beklagte zu 2.) wird abgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Info zu der Problematik der Prozesse.

        
 

06.01.2009 (Di)

 
10:00

7 U 90/08
324 O 143/08 
Alexandra Quaas  
RA Bernd Roloff pp.
RA Roloff

<k>
Axel Springer AG
RA Dr. Schultz-Süchting pp
RA Schultz-Süchting

04.07.08:Geldentschädigungs-Prozess.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 15.08.08, 9:55, Saal B335
15.08.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.08: Lediglich 361,65 Euro stehen der Klägerin zu. Wert des Berufungsverfahrens 15.361,65 Euro.
Gewinner sind die Anwälte.

       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 27.03.10
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