Bericht Rolf Schälike - 03.-06.12.07
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. Terminrolle - 30.11.2007
Hoffmann vs. RTL Television GmbH - Kleine Leute haben wenig Chancen bei Geldentschädigungs-Klagen gegen RTL ▲ Die Sache 324 O 479/07 Hoffmann vs. RTL Television GmbH Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Haben Sie [Herr Dr. Mann] das Fax bekommen.# Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Ja. Der Vorsitzende: Haben uns das angesehen. Der Kläger gibt Auskunft. Befindet sich in einer Stresssituation. Eine Einwilligung sehen wir trotzdem nicht. Er möchte nicht, dass das ausgestrahlt und vom Drogenkonsum berichtet wird. Foto geht nicht. Ob eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, [wissen wir nicht]. Geldentschädigung halten wir für zweifelhaft. Bei Wenzel kann man irgendwo nachlesen, dass wahre Berichterstattung am Sonnabend auch bei Privatsphäre nicht zur Geldentschädigung führt. ... müssten das der abschließenden Beratung vorbehalten. Wenn ich so grüble, dann haben Sie jedenfalls einen Unterlassungsanspruch und der Schadensersatzanspruch über 987,37 EUR steht auf einer recht stabilen Basis. Das andere. Der Höhe nach streitig. Gegebenenfalls wird es eine Beweisaufnahme geben. Gibt es Einigungsmöglichkeiten? Beklagtenanwalt Dr. Mann: ..., da schon wenig Sinn. Der Vorsitzende: Wollen wir die Anträge aufnehmen und eine Frist zur neuen Stellungnahme setzen. Beklagtenanwalt Dr. Mann: Nach dem Stand der Beratung war es unerheblich, aber trotzdem ... . Dann sollen wir in Kontakt treten, wenn die Möglichkeit besteht. Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Schriftsatzfristen? Beklagtenanwalt Dr. Mann: Drei Wochen. Der Vorsitzende: Wir kriegen Post zu Weihnachten, freuen uns dann besonders. Beschlossen und verkündet: Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 28.11.07 bis zum21.12.07 erwidern. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 11.01.08, 9:55 Uhr in diesem Saal.
Zeitkontenberatung Dr. Musil & Cie. GmbH Dr. Ronald Musil vs. Dr. Hans Fuchs GmbH ▲ Die Sache 324 O 658/07 Zeitkontenberatung Dr. Musil & Cie. GmbH Dr. Ronald Musil vs. Dr. Hans Fuchs GmbH war sonnenklar. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Der Klägervertreter überreicht den Schriftsatz vom 28.11.07 für Gericht und Gegner. Zur Protokollantin gewandt: Besetzungsmässig (Richter) haben wir gewechselt. Protokollantin: Habe ich schon aufgenommen. Der Vorsitzende: Super. ... alles nicht so entscheidend. Im Presserecht kann es kein pauschales Verbot geben. Wenn alles falsch ist und es nur den Privatbereich betrifft, dann meinen wir, dass es nicht zu einem generellen Verbot kommen kann. Aus dem Wettbewerbsrecht wissen wir, es gelten Neutralität, Objektivität, Sachkunde. Die Tester dürfen sich drastisch äußern. Muss nicht alles stimmen, müssen sich aber bemühen. Nur wenn der Schluss sachlich nicht mehr vertretbar ist, dann darf verboten werden. Wenn wir uns im Einzelnen die gerügte Äußerung ansehen: Gastrokritik Da sind wir weit entfernt [von einem Verbot]. Die Klägerin wusste genau, dass sie am Test teilnimmt. Sie wusste, welche Rahmenbedingungen galten. Zu den Anträgen im Einzelnen: Antrag zu a. Es ist eine Tatsachenbehauptung. Könnte möglicherweise zutreffend sein, dass die vorgezogene Altersrente mit 60 nicht in allen Fällen gilt. Recht mit 67. Wir haben die Anlage K2, in der im gestellten Fall die Rente mit 67 thematisiert wird. So kommt man zur Meinung, dass die Rente mit 67 thematisiert ist. Antrag zu b. Es ist eine Tatsachenbehauptung. ... ist überprüfbar. Auch diese würden wir als wahr ansehen. Die Klägerin als Anbieterin von Gesamt-Finanzdienstleistungen. Wenn das mit Kritik verbunden ist, dann ist es nicht zu beanstanden. Antrag zu c. Es ist eine Meinungsäußerung. Prognosen sind immer Meinungsäußerungen. Immer? Klägeranwalt Herr Platt: BGH. Auf welcher Grundlage ist die Prognose gezogen? Der Vorsitzende: Das haben wir ständig. In der Oper hat der schlecht gesungen. Ist eine Meinungsäußerung. War aber an dem Tag nicht Sänger in der Oper. Dann verbieten wir das als Meinungsäußerung. Klägeranwalt Herr Platt: ... . Richter Herr Dr. Korte: Dadurch wird die Meinungsäußerung nicht zur Tatsachenbehauptung. Der Vorsitzende: Dann kommen wir zum Antrag zu d. Es ist eine Tatsachenbehauptung. Wenn wir die Streitschrift verstanden und die Seiten aufgerufen haben, dann kommt gleich ... . Klägeranwalt Herr Platt: Ist nicht so. Nur wenn ich das gewünschte Jahr eingebe. Beklagtenanwalt Dr. Schote: Erstmal stand die 0 da. Standardmäßig kam immer diese Information. Klägeranwalt Herr Platt: Niemand kann wissen, was zwischen 0 und 5 ist. So ist das System. Kann nicht anders eingeben. Null wird angezeigt. ... Alle Konstrukte sind möglich. Nur wenn ich einen Weg ausschieße, dann wird mein System nicht anerkannt. Es heißt, die Klägerin sieht den Weg des Vorruhestandes nicht. Richter Herr Dr. Link: ... Widerfinden im Kleingedruckten. ... . Klägeranwalt Herr Platt: Die 0 wird verwendet als Beleg zur Prognose, dass der Vorruhestand nicht gewünscht ist. Das Kriterium wird als Beleg gesehen. Deswegen sagen wir, es ist eine Tatsachenbehauptung. Eine Prognose kann nicht richtig sein, wenn die Tatsachengrundlagen nicht stimmen. Der Vorsitzende: Dann haben wir den Antrag zu e. Die Thematik hatten wir schon. Blamiert. Das ist eine Wertung Irgendwo wird der Fall vorgestellt. Hier stellt sich die Frage, was man erwartet vom Fragenkatalog. Ist nicht beantwortet worden. Klägeranwalt Herr Platt: Verstehe ich. Frage. Haben sie einen Antrag? Dazu kommt ein Test zur Garantie. Es sind dazu keine Fragen gestellt worden. Der Vorsitzende: Sie hätten nachfragen können. Klägeranwalt Herr Platt: Gibt es gar nicht bei ihm. Sagen, man habe nur die allgemeinen Fragen beantworten oder fragen können. Beklagtenanwalt Dr. Schote: Andere haben gefragt. Der Vorsitzende: ... Betriebsgeheimnis ... . Klägeranwalt Herr Platt: Kann kein Geheimnis sein. Der Vorsitzende: Die anderen Äußerungen sind Meinungsäußerungen. Die sehr drastische Meinungsäußerung ist lt. Artikel 5 des GG zulässig. Klägeranwalt Herr Platt: Hier ist die Weichenstellung, man muss fragen bei allgemeinen ... . War für uns sehr schwer. Der Beklagte muss seriös abfragen. Muss mich nicht mit dem Produkt umfassend beschäftigen? Beklagtenanwalt Dr. Schote: Der Fall war eindeutig. Es ist klargestellt worden, dass nachgefragt werden kann. Wie Kanzleien, die einen Fall lösen sollen. Klägeranwalt Herr Platt: ... . Der Vorsitzende: Es gibt einen Warentest, die sind immer im grünen Bereich. Mir fällt kein dummes Beispiel ein. Apfelsaft als Beispiel. Sie teilen eigentlich allen mit, dass 0,00001 künstliches Zeug im Saft drin ist. Kann vernachlässigt werden. Jemand sagt, da ist Zeug drin. Da fällt ein Antrag bei uns unten durch. Klägeranwalt Herr Platt: Schlecht, mangelhaft ginge noch. Aber "unterirdisch" geht nicht. Richter Herr Dr. Korte: Der BGH sagt, die Unternehmen müssen auch scharfe Kritik vertragen. Klägeranwalt Herr Platt: Unterirdisch muss einen Tatsachenhintergrund haben. Das habe ich hier gelernt. Beklagtenanwalt Dr. Schote: Habe mich geärgert. Es gab das Gutachten im Juli. Die sind verärgert. Stehen zwischen den Fronten. Das sind alle diese hässlichen Fragen. Klägeranwalt Herr Platt: War nicht Absicht. Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Beklagtenvertreter bittet um Schriftsatzfrist. Der Klägervertreter stellt Anträge aus der Klage vom 13.07,.07. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 28.11.07 bis zum ... erwidern. Beklagtenanwalt Dr. Schote: Wenn Sie es als Wesentlich sehen, dann bis Januar. Sonst, bis Mitte Dezember. Der Vorsitzende schaut auf den Kalender: Macht nicht mehr lange mit. 11. Januar? Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 28.11.07 bis zum ... erwidern. 2. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.02.08, 9:55 Uhr in diesem Saal. Zu den rechtlichen Hinweisen dürfen Sie selbstverständlich schreiben. Wir bedanken uns. Ein schönes Wochenende. 08.02.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird festgelegt auf 50.000,00 Euro Borowka vs. GFP Brands Süßwarenhandels GmbH - Werbliche Vereinnahmung ▲ In die Sache 324 O 583/07 Borowka vs. GFP Brands Süßwarenhandels GmbH wurde der Fall mit Lafontaine verglichen. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Gut. Wir sind der Auffassung, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht. Es ist eine werbliche Vereinnahmung des Klägers. Nach §§ 823, 812 kann man fiktive Lizenz verlangen. Bei Oskar Lafontaine wurde das anders gesehen. Dieser Auffassung sind wir nicht sicher. Der Höhe nach sind 20.000 EUR ein bisschen viel. Boris Becker rechnet mit viel. Wir können nicht so gut rechnen, vergleichen mit den Fällen, die wir kennen. Bild, Text, namentliche Nennung. Der erste Fall war "Das ist die Küche, in der man ein Glas spült." Zeitschrift Freunde. Der Verbreitungsgrad ist nicht gering. Der Verkehrskreis. Wir würden einen Vergleich vorschlagen. Hälftig. Die Beklagte trägt die Gerichtskosten. Beklagtenanwalt Herr Alexander Abel: Wir sind einem Vergleich gegenüber prinzipiell nicht abgeneigt. 10.000,00 EUR sind zu hoch. Habe außergerichtlich 3.000,00 EUR angeboten. Wolle das auch jetzt. Ziehen das Beispiel werbliche Nutzung eines Namens zu Grunde. Für Berti Vogts hat es für werbliche Vereinnahmung ummittelbar vor der WM 15.000 EUR gegeben. Bei 5.000,00 EUR kann ich es mir vorstellen, dass ich meinen Mandanten dazu bringen kann. Bei 10.000,00 EUR mit Sicherheit nicht. Der Vorsitzende: Mit Sicherheit nicht? Beklagtenanwalt Herr Alexander Abel: Kann wegen 10.000 EUR anrufen, aber keine Kostenaufteilung. Klägeranwalt Herr Scherrer: Unter 10.000 EUR kann ich mir nicht vorstellen. Kosten ... . Der Vorsitzende: Können wir teilen. Beklagtenanwalt Herr Alexander Abel: Ja, aber mit Widerspruch wegen der Versicherung. Richter Herr Goritzka: ... . Dürfte bei der Versicherung kein Problem geben. Richter Herr Dr. Korte: Können Sie auch telefonieren? Klägeranwalt Herr Scherrer: Den Rechtsschutz kann ich telefonisch nicht erreichen. Der Vorsitzende: Wäre schön, wenn wir das fest surren. Internet, Verbreitungsgrad war vorher nicht festgelegt. 10.000 EUR halten wir für angemessen. Das wäre schön, wenn wir heute noch entscheiden könnten. Die Sach- und Rechtslage wird umfassend und allseitig erörtert. Die Kammer unterbreitet einen Vergleichsvorschlag. Darauf hin wird die Sitzung kurz unterbrochen. Beratungspause für die Anwälte. Nach Widereintritt Beklagtenanwalt Herr Alexander Abel: Habe alles geklärt. Meinerseits geht es. Beklagtenanwalt Herr Alexander Abel: So richtig begeistert sind wir nicht. Der Vorsitzende: Kostenaufhebung? Beklagtenanwalt Herr Alexander Abel: Kostenaufhebung. Der Vorsitzende: Nach Wiedereintritt schließen die Parteien ohne Präjudiz den folgenden Vergleich: 1. Die Beklagte verpflichtet sich an den Kläger 10.000,00 EUR zu zahlen. 2. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche wegen der in Rede stehenden Werbung erledigt. Klägeranwalt Herr Scherrer: Werbung bitte nicht. Der Vorsitzende korrigiert: 2. aus der Veröffentlichung gemäß Anlagen K1 bis K3 erledigt. 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Unnötig wegen 2. Vorgelesen und genehmigt. Wir bedanken uns. Beklagtenanwalt Herr Alexander Abel: Wir auch. Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert des Streitwerts.
Maja Prinzessin von Hohenzollern vs. B.Z. Ullstein GmbH - Keine Geldentschädigung für Maja ▲ Die Sache 324 O 755/07 Maja Prinzessin von Hohenzollern vs. B.Z. Ullstein GmbH war nicht die erste Verhandlung in gleicher Sache. Diesmal ging es um Geldentschädigung. Im Internet finden wir etwas zu der schon lange währenden Geschichte: LG Berlin 27 O 850/05 v. 12.01.2006 Maja Synke Prinzessin von Hohenzollern unterliegt
Maja Synke Prinzessin von Hohenzollern, geborene Meinert und noch
Ehefrau von Prinz Ferfried von Hohenzollern war gleich mit drei
verschiedenen Geldentschädigungs-Klagen gegen drei Zeitschriften zu 100
% erfolglos. Eingeklagt hatte sie - teilweise wegen unterschiedlicher
Vorgänge - jeweils „mindestens 10.000 € nebst Zinsen”. Denkbar ist, dass
die Prinzessin gegen noch mehr Zeitschriften vorgegangen ist. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske, die Anwältin der Klägerin Frau Bezzenberger und der Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann lächeln freudig. Wir freuen uns mit. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir finden, dass deutlich ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung nicht besteht. Standard: Wir können nicht von einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgehen. Es bleibt eine Verdachtsberichtserstattung. Es gab die Anzeige, es gab die Strafanzeige. Der BGH ist schon weiter. Sie hat sich in einer Art und Weise an die Öffentlichkeit gewendet. Haben uns die alte Akte 992 angeschaut. Die Fotos sind nicht unwahr. Damals hat das Anonymitätsinteresse nicht ausgereicht, ein Verbot auszusprechen. Bei RTL hat sie im "Club der Ex-Frauen" mitgemacht. Süß. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Trennung von Ex-... . Wenn jemand einen Fernsehauftritt während der Ehe hat, dann .. . Betrugsanzeige, 100 EUR Autoversicherer. Noch dazu, wenn es nicht stimmt. Muss klar kommen. Wo ist Maja von Hohenzollern in die Öffentlichkeit gegangen nach dem November 2004. Der Vorsitzende: Kann sie nicht so recht ... ,. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Kann sie nicht so recht ... . Der Vorsitzende: In der Presse thematisiert mittelbar und unmittelbar. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Wenn sie ... . Der Vorsitzende: Weiß ich nicht. Wir machen die Fälle, die wir kennen. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Tenor der Geschichte war, wie räche ich mich an meinem Ex-Mann. Auch diese Klage gehört dazu. Die Auseinadersetzungen finden in der Öffentlichkeit statt. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Bestreite ich. Wo? Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: ... mehr als mit der Nase drauf stoßen, kann ich nicht. Ihre Mandantin ... . Tritt als Ex-Frau von Prinz von Hohenzollern auf, positiv, negativ. Thematisiert das in der Öffentlichkeit. Die Namensnennung ist das Eine, ein Verkehrsdelikt das Andere. Im Zusammenhang, Charite-Tätigkeiten, wie Sie das nennen. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Es geht nicht darum, dass Maja eine schlechte Hausfrau war. Es geht um Betrug, um eine Anzeige die er gestellt hat wegen Urkundenfälschung. Das geht nicht. Sie haben nicht vorgelesen. Hätte gerne die Veröffentlichung vorgelesen bekommen, wo sie sich gegenüber ... . Es ist nur eine Ankündigung des Senders für eine Sendung, die Gott sei Dank nicht stattfand. Beklagtenanwalt Herr Dr. Mann: Unterschrift ... .Strafakte liegt hier vor. Vermisse in der Strafakte den Vortrag, den Sie hier vorbringen. Ihre Mandantin sagt, diese Unterschrift hier ist nicht ... . Prinz von Hohenzollern sagt, ich habe diese nicht gefälscht. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Frau Gessner war überhaupt nicht im Spiel. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Darf ich was sagen? Der Vorsitzende: Höre gerne zu. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Es gibt unterschiedliche Meinungen. Davon leben wir alle. Machen wir weiter. Der Vorsitzende: Selbst diese Drohung führt nicht dazu, dass ich meine Meinung ändere. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Kann nichts sagen. Der Vorsitzende: Finden wir gar keinen Zugang. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Nein, finden wir nicht. Der Vorsitzende: Auch wenn wir schon die Eidesstattliche Versicherung haben, dass .. . dann kann das nicht eine so schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung sein. Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Weiß, nicht, warum ... . Kenne die Axel Springer Geschichte nicht. Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Dass wir überhaupt keinen Zugang finden! Ein bisschen? Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Bin gespannt, wie Sie das schreiben. Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 11.01.08, 9:55 Uhr in diesem Saal. 11.01.08: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trögt die Klägerin. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Dr. Matthias Rath vs. Verlag der Tagesspiegel GmbH - Zwei Äußerungen ▲ Die Sache 324 O 733/07 Dr. Matthias Rath vs. Verlag der Tagesspiegel GmbH war nicht die Erste, bei der Dr. Rath klagt. Nach erfolglosen Versuchen bei anderen Gerichten hat er die Zensurkammer Hamburg entdeckt, und bestimmt keine unbegründeten Hoffnungen gehegt. Wir erlebten ihn an diesem Freitag das erste mal als Kläger. War persönlich natürlich nicht anwesend. Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Wir haben viel Papier, wo Sie das immer rügen. Der letzte ist vom 28.11.07. Klägeranwalt Herr Prof. Hertin: Es gibt ganz viele Anlagen. Der Vorsitzende: Und dann das alles per Fax. Klägeranwalt Herr Prof. Hertin: Nicht bis zum Grab. Wenn wir alles machen würden, dann ... Der Vorsitzende: Wir sind dankbar. Sacken lassen. Vielleicht ändert sich was. Es geht um zwei Äußerungen. Antrag a ist eine Tatsachenbehauptung.136 StGB. Der Beklagte trägt den Darlegungsbeweis. Die Beklagten sind darlegungspflichtig. Klagen die Eltern, ob konkreter Rahmen erteilt wurde. Halten diesen Anspruch für aussichtsreich für den Kläger. Habe bei 2. lange Zeit auch so gedacht. Nun nach den Unterlagen können wir den Positionen der Beklagten näher treten. Richterin Frau Käfer: Das haben wir. Hat das Vitaminprodukt gewollt. Die Werbeaussage ist allgemein gehalten. Sämtliche Vitamine, die er anbietet. ... Die Liefersperre war aber nach der Berichterstattung. Klägeranwalt Herr Prof. Hertin: Darf sie aber für die Zukunft nicht machen. Richterin Frau Käfer bedauernd: Für die Zukunft sehen wir das so, aber für die Erstbegehungsgefahr sehen wir keine Anknüpfungspunke. Kriegt man sicher schwer hin. Die Erstmitteilung begründet keine Wiederholungsgefahr. Unsere Version: Zu 1 eine Unterlassungserklärung. Zu 2 nein. Beklagtenanwalt Herr Reich: Der Vorsitzende: ... . Richterin Frau Käfer: Muss man an Stolpe denken. Liegt auf der Hand. Beklagtenanwalt Herr Reich: Dass die Stolpe-Keule kommt, dachte ich schon. ... ab wann jemand so konkret.... Richterin Frau Käfer: .. aber die Äußerung kann man so verstehen. Beklagtenanwalt Herr Reich: Ja. Richterin Frau Käfer: Aber da komme ich automatisch zu Stolpe, weil es nicht gewesen ist. Beklagtenanwalt Herr Reich: Dr. Rath zur Familie Fett. Richterin Frau Käfer: Wurde im direkten Gespräch gesagt. Der Vorsitzende: Ihre Argumentation zeigt auch, wie schnell die Beklagte aus einem Verbot raus ist. Beklagtenanwalt Herr Reich: Ja. Klägeranwalt Herr Prof. Hertin: Mit Widerruf vielleicht. Richterin Frau Käfer: Wir sind nie sicher, was das OLG sagt, ader bei 1 sind wir ziemlich sicher. Der Vorsitzende: ... . Klägeranwalt Herr Prof. Hertin: Wenn Sie sagen, Sie machen es so, dann gehe ich telefonieren Der Vorsitzende: Jetzt gibt es nur noch Termine, wenn zugesichert wird, dass die zuständigen Leute nicht in Urlaub sind. Beklagtenanwalt Herr Reich: ... . Richterin Frau Käfer: ... Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 21.12.07, 9:55in diesem Saal. Weihnachten kriegt jeder was. Richterin Frau Käfer: Jetzt haben wir keinen Vergleich hinbekommen. Das geht zu Kosten von .... Klägeranwalt Herr Prof. Hertin: Herr Rath hat mit dem Tagesspiegel nichts zu tun. Hat Anzeugen geschaltet. Beklagtenanwalt Herr Reich: Wenn am 21. Verkündung, dann ... . Klägeranwalt Herr Prof. Hertin: Schönen Dank. 22.02.08: Urteil: Der Beklagten wird verboten, weit Behauptungen zu verbreiten. Die Beklagte und der Kläger haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit,. Romy Haag vs. Rowohlt Verlag GmbH - Wieder obsiegt das vermeintliche Persönlichkeitsrecht über die Poesie ▲ Die Sache 324 O 403/06 Romy Haag vs. Rowohlt Verlag GmbH wurde vor mehr als einem Jahr begonnen.
In der Sache Romy Haag vs. Rowohlt Verlag GmbH - 324 O 403/06 - ging es um das Buch "Moon Suk: Mond und Sterne". Die Klägerin wähnte sich erkannt. Die erste Verhandlung fand vor mehr als einem Jahr am 13.10.06 statt. Wir berichteten. Anwalt Dr. Schertz erläuterte damals die Persönlichkeitsrechtsverletzung: fummelte am Schwanz des Vaters .... Doppelgeschlechtlichkeit ... . Die Kammer beschloss, Zeugen zu hören, ob die Veröffentlichung der Gedichte von der Klägerin Romy Haag der Beklagten Moon Suk erlaubt wurden. Romy Haag war persönlich anwesend und auch Moon Suk. Als Künstlerinnen haben wir diese beide Frauen nicht erlebt. Eine der beiden Damen log, vielleicht auch beide. Oder wir haben nichts verstanden. Klägerinanwalt Herr Dr. Christian Schertz duzte Frau Romy Haag und schien sichtlich stolz darauf zu sein, diese duzen zu dürfen. Die erste Zeugin Frau Annette Nina Hildegard Gössel - Malerin aus Berlin - wurde über ihre Rechte und Pflichten als Zeugin belehrt. Richterin Frau Käfer: Das Beweisthema ist Ihnen bekannt. Es geht um die Besprechung im Sommer, Juli 2005 in der Berliner Bar-Restaurant "Modellhut" . Sie waren dabei, Frau Romy Haag, die Beklagte zu 2. (Moon Suk) und Frau Kahn. Es geht um das Buch "Mond und Sterne" Zeugin Annette Gössel: Die vierte Person war Claudia Brun. Es war keine offizielle Buchbesprechung. Ich habe mit dem Buch nichts zu tun. Es wurde nur oberflächlich besprochen, wo, wann das Buch erscheint. Wenn es sich zuspitzt zur Buchpräsentation, so hatte ich das Gefühl, dass wohl alles wahr sei. Richterin Frau Käfer: Wenn Sie sagen oberflächlich. Was meinen Sie damit? Zeugin Annette Gössel: Es ist über das Buch und die Events gesprochen worden. Richterin Frau Käfer diktiert: Ich hatte den Eindruck gewonnen, dass die Klägerin die Gedichte kennt. Zeugin Annette Gössel: Wenn zwei Medienprofis zusammentreffen und das Gespräch spitzt sich zu ... . Wenn es keine Fragen gibt, keine Gedichte vorgelesen werden, keine Faxe gesendet werden, dann denke ich, ... . Brille aus Paris wurde thematisiert. Ich kann nur die Stimmung wiedergeben. Richterin Frau Käfer diktiert: Bin davon ausgegangen, dass die Klägerin den Text kennt. Habe keine Fragen mehr. Rowohlt-Anwalt: Sie [Frau Haag] haben Einspruch erhoben gegen "Gute Nacht Romy". Dass die Klägerin vehement dagegen protestiert hat, können Sie sich daran erinnern? Zeugin Annette Gössel: Nein. Rowohlt-Anwalt: Ist von der Klägerin ein Teil des Gedichts zitiert worden? Hat die Klägerin gesagt dass über die Texte wir uns aussprechen müssen? Zeugin Annette Gössel: Kann mich an den Wortlaut, was die beiden gesprochen haben, nicht erinnern. Rowohlt-Anwalt: Die Klägerin hatte Gelegenheit, gegen das Buch zu protestieren. Vielleicht wollte sie das in der Gruppe nicht sagen. Zeugin Annette Gössel: ... . Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Können Sie ausschließen, dass über den Text gesprochen wurde? Zeugin Annette Gössel: Ich kann mich nicht daran erinnern. Ich kenne die Titel nicht. Höre heute diese zum ersten Mal. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Keine weiteren Fragen. Das Protokoll wurde nach Diktat genehmigt. Danach erfolgt die Anhörung der Beklagten, Frau Moon Suk. Richterin Frau Käfer: Das ist keine Parteivernehmung, das ist eine Anhörung. Es geht um den Besuch im Restaurant "Borchert". Frau Moon Suk: Normalerweise versende ich alles per Mail. Frau Romy Haag sagte, sie schaut sich den Computer nicht an. Ich sollte per Fax zusenden. Das Faxgerät funktionierte nicht. Wir haben vereinbart, uns im Restaurant "Borchert" zur Präsentation des Buches zu treffen. Ralf Schmerling war dabei. Ich hatte meinen Laptop mit und habe die Texte vorgelesen. Einher ging ein Interview mit den Dreien. Hatte noch zwei weitere Gedichte vorgelesen Die sind aber nicht ins Buch aufgenommen worden. Frau Haag sagte: "Oh, mein Kind, das ist sehr hart, aber es ist wichtig. dass Du es schreibst. Es ist Musikmache." Sie sagte nicht einmal, dass sie der Veröffentlichung der Gedichte nicht zustimmen würde. ... . Richterin Frau Käfer: Die Klägerin sagt, das Laptop war abgeschaltet. Sie können die Texte nicht finden. Frau Moon Suk: Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Hatte auch anderen Leuten Texte mittels meines Laptops vorgelesen. ... . Sonnenbrille, ihre Brille, meine Brille. Anschließend wird Frau Romy Haag angehört. Frau Romy Haag: Die Texte waren überhaupt nicht da. Nur die Titel. Moon Suk war mir sympathisch. Deswegen habe ich ein Interview gemacht. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: ... . Frau Romy Haag: Dass ich den Schwanz aus der Hose meines Vaters hole ... . Das Interview hat sie vorgelesen. Halte Dich, sagte sie, Gute Nacht Romy. Im Borchert habe ich das Interview gesehen, nichts von den Texten. "Gute Nacht Romy," darf es nicht heißen, habe ich gesagt. Sie [Moon Suk] hat im Laptop gesucht und gesagt, verstehe nicht, wo die Gedichte sind. Das Interview war o.k. Sie sagte, wenn ich den Titel nicht toll finde, versucht sie diesen zu ändern. Jim Rakete fertigte die Fotos an. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Es war im Restaurant eine ,laute Party Frau Romy Haag: Die Poesie hat sie nicht gefunden. Ich meinte, die Geschichten soll der Künstler frei gestalten. Habe aber nicht das erwartet, was veröffentlicht wurde. Hätte ich das Gedicht gehört, hätte ich sofort protestiert. Vorgelesen wurde nur das Interview, nicht ein Gedicht. Richterin Frau Käfer: Erzählen Sie vom Treffen in der Berliner Bar-Restaurant "Modellhut". Frau Romy Haag: Das ist das Restaurant, wo wir uns immer treffen, wenn wir in Berlin sind. Frau Bennet war dabei. An Frau Gössel kann ich mich nicht erinnern. Den Titel soll Sie ändern, habe ich verlangt. Ich habe erwartet, die ganze Poesie noch zu bekommen. Weil ich dachte, dass ich das bekommen werde, per Fax oder anders, damit ich meine Einwilligung gebe. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Wir sind weiter. Richterin Frau Käfer: Nun stand die Veröffentlichung kurz bevor. Waren Sie nicht nervös- Frau Romy Haag: Im Modellhut war das noch zwei, drei Monate weit. Habe wirklich erwartet, dass ich diese bekomme. Wusste wirklich von nichts. Habe nicht gesagt, möchte die Poesie sehen. Habe das erwartet. Ich dachte, bekomme diese per Post. Rowohlt-Anwalt: Haben wir eine Parteivernehmung, oder Schertz quatscht weiter? Richterin Frau Käfer: Wir haben keine Vernehmung, wir haben eine Anhörung. Rowohlt-Anwalt: Wie lange hat das Gespräch gedauert Frau Romy Haag: Zwanzig Minuten, dreißig Minuten. Haben dann noch gequatscht. Rowohlt-Anwalt: Der Laptop war abgestürzt, haben Sie gesagt. Frau Romy Haag: Habe vielleicht abgestürzt gesagt. Habe keine Ahnung von Laptops. Rowohlt-Anwalt: Gute Nacht Romy, haben wir bestritten. Schertz mischt sich ein. Richterin Frau Käfer: Herr Schertz, wenn Sie dauernd dazwischen reden ... . Rowohlt-Anwalt: ... . Richterin Frau Käfer: Sie hatte gesagt von einem Dritten, weiß nicht mehr von wem. Rowohlt-Anwalt: Im Hotel ... . Wie lange hat das gedauert? Eine halbe Stunde, vierzig Minuten? Schertz mischt sich erneut ein. Richterin Frau Käfer: Lassen Sie ihn erst mal aussprechen. Schertz wendet sich an Frau Romy Haag: Nicht antworten. Richterin Frau Käfer: Das Protokoll ist nach Diktat genehmigt. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz ungeduldig: Soll ich Frau Meinecke. holen? Der Vorsitzende: Wäre nett. Zeugin Frau Ulla Meinecke: Kann mich genau erinnern. Hast Du das schon gesehen? Habe gesagt, Jim Rakete ist der Fotograf. Seine Seriosität ist bekannt. Mache Dir keine Sorgen, Romy. Das Interview hatte sie gesehen, aber die Texte nicht. Ich habe gesagt, mache Dir keine Sorgen. Die Borchert-Geschichte kenn ich nur so. Frau Moon Suk ... Romy hatte die Gedichte nicht gesehen. Gute Nacht Romy. Diese Überschrift habe ihr missfallen. Frau Moon Suk rief mich an und hat meine Gedichte telefonisch vorgelesen. Romy war dabei. Ich sagte o.k. Da hoffte Romy, dass sie auch ihre Gedichte erfährt. Es war ein blöder Titel, den wollte sie nicht. Jim Rakete ist eine Rarität. Er hat uns noch nie rein geritten. Seit dreißig Jahren kennen wir ihn. Er ist für uns eine Bank. Ich war mit meinen Gedichten einverstanden. hatte früher in einem kleinen Verlag .. . Machte mir deswegen keine Sorgen bei Rowohlt. Ist doch nicht SUPER-Illu oder so etwas Ähnliches. Richterin Frau Käfer: Habe keine weiteren Fragen. Richter Herr Dr. Link: ... . Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Als Du ... Du hast erzählt, ... . Richterin Frau Käfer: Ist das Beweisthema? Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Dann habe ich im Augenblick keine weiteren Fragen. Rowohlt-Anwalt: Wann war das Gespräch? Zeugin Frau Ulla Meinecke: Können Sie mich erschlagen. Erinnere ich mich an den ganzen Vorgang. Richterin Frau Käfer wie ein Detektiv: Im Sommer, im Herbst? Zeugin Frau Ulla Meinecke: Es war warm. Rowohlt-Anwalt: Zwei Tage danach ... . Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Dann fragen Sie sie nicht danach. Rowohlt-Anwalt: Hat Frau Haag Ihnen gesagt, woher sie den Titel hat? Zeugin Frau Ulla Meinecke: Im Vorfeld ist dieser Titel gefallen. Habe gefragt, was hat sie gestört? Woher sie den Titel hat, weiß ich nicht. Sie sagte, im Vorfeld. Rowohlt-Anwalt: ... . Zeugin Frau Ulla Meinecke: Moon Suk kannte sie gar nicht. Romy ist dreißig Jahre lang meine Freundin. Richterin Frau Käfer: Nach Diktat genehmigt. Wir machen uns Gedanken über Einigungsmöglichkeiten. Rowohlt-Anwalt: Es gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu "Esra". Es entfacht eine Diskussion zu diesen BVerfG-Urteil. Die Zeugin ist nervös und zittert. RA.Schertz duzt sie ständig. Der Vorsitzende: "Esra". Rowohlt-Anwalt: Es ist keine Reportage. Es sind Objekte der Kunst. Die Verfassungsbeschwerde der Klägerin zu 2 war berechtigt. Es ging um Verfremdung. Bei der Klägerin zu 1. hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es Kunst ist. Voraussetzung ist, dass das Persönlichkeitsrecht ... , da sie als Vorbild der Romanfigur ... . Hohe Identifizierungsmerkmale. Wir reden von Gedichten, in denen die Klägerin meint, dass sie genannt ist. Es hat mit dem Leben der Klägerin nichts zu tun. Die Gedichte existierten schon vorher. Wurden der Klägerin gewidmet. Die Kunstfreiheit setzt dem Persönlichkeitsrecht keine Grenzen. Der Kunstfreiheit ist angemessen Rechnung zu tragen. In "Esra" wurde 1:1 ein reales Leben in den Roman rein getragen. Noch mal meine Frage: Wie kann Lyrik gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Klägerin stehen? Richterin Frau Käfer als kunstsachverständige Zensorin: Wenn die Gedichte isoliert verbreitet worden wären. Es ist in der Tat eine Darstellung der Klägerin, ein Porträt. Wird verstärkt im Kladdentext: "Mit auf den Leib geschriebenen Gedichten." Das mit dem sexuellem Missbrauch geht gar nicht. Endlich ist auch Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz dran: Esra ... . Gedichte ... Coswig ... . Festival... . Hier die Überschrift: Romy. Gute Nacht Geschichten. Wie Gute Nacht Geschichten. Gerade in "Esra" ist es eine Person, die anders heißt, da, wo der normale Leser nicht vermutet, dass es eine reale Person ist. Aber "Auf den Leib geschrieben". Gegen den Titel gab es Widerspruch. Deswegen hat die Beklagte die Gedichte nicht vorgelesen. Richterin Frau Käfer: Es gibt zwei Anträge: Unterlassung und Geldentschädigung. Wollen das nicht vertiefen, wenn in einem anderen Zusammenhang veröffentlicht wurde. Rowohlt-Anwalt: Das Bundesverfassungsgericht sagt, das Werk ist aus sich heraus zu interpretieren. Nur durch den Kladdentext? Werke der Lyrik zu interpretieren an Hand des Kladdentextes? Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz ungeduldig: Zweiundzwanzig Personen. Sind namentlich genannt. Der Kladdentext kommt erschwerend dazu. Holt den Vater hinzu, umgekehrter Missbrauch. Zieht Schwanz heraus ... . Der Vorsitzende: Wollen beraten. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts saugen wir uns Honig. Beratungspause des Gerichts. RA.Schertz vorwurfsvoll und laut in den Raum rufend sowie duzend zu Frau Romy Haag. Wo Romy dem Vater das Geschlechtsteil rausholt. Den erigierten.... Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir sind nicht das Bundesverfassungsgericht. Wir sind das Landgericht Hamburg. Man geht zusammen. Vielleicht ... . Wenn sich die Klägerin deutlich gestört fühlt, kann man eine Unterlassungserklärung abgeben. Rowohlt-Anwalt: Sie schauen mich an? Der Vorsitzende: Bei Geld schaue ich ihn [Schertz] wieder an. Rowohlt-Anwalt: Der Geschäftsführer ist nicht erreichbar. Kann nicht für den Verlag eine eingrenzende Unterlassungserklärung abgeben. Moon-Suk-Anwalt: Wenn er den Verlag überzeugt, kann ich meine Mandantin überzeugen. Frau Moon Suk kämpft mit den Tränen: Was mich stört ... .. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Sie übersehen auch die Geldentschädigung. Damit kommen wir noch. Rowohlt-Anwalt: Jetzt müssen Sie [Her Buske] streng dahin schauen. Der Vorsitzende: Wollte das rechtliche verlassen als ... . Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Verklage das Model. Romy Haag: Mein Schwager aus Australien war empört. Die ganze Familie hat sich von mir distanziert Habe auch schon so Probleme mit der Familie. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Gut ist das mit der Unterlassungserklärung. Aber die Geldentschädigung muss auch sein. Da muss Geld fließen. Unter vier Augen. Nicht im öffentlichen Raum. Der Vorsitzende: Man kann an eine Spende denken und die Klägerin bestimmt, wohin die Spende geht. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ist noch in den Bücherläden. Rowohlt-Anwalt: Unterlassungserklärung geht. Zahlen geht nicht. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ihre Zeugen. Eine hat gesagt, weiß überhaupt nicht, was ich sagen soll. Frau Meinecke... . Richterin Frau Käfer: Was sein muss. Die Beklagten tragen die Kosten. Es dient dem Verhältnis zwischen den Parteien. Die Anwälte sollen telefonieren. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ich gehe sonst nicht raus. Bewege meinen Fuß nicht. Sagen Sie [Beklagtenanwalt] was zu den Kosten. Es geht nicht, dass Sie weiter verhandeln, ohne uns. Aus dem Zuschauerraum: Ich passe auf. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Glaube ich Ihnen umgehend. Richterin Frau Käfer: Könnten Sie [Beklagtenanwälte] auch raus gehen. Die Parteien verlassen der Gerichtsraum. Nach Widereintritt Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Teilvergleich. Unterlassung. Richterin Frau Käfer: Urteil. Kosten des Vergleichs. Nach Wiedereintritt der Beklagten. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Muss leider sagen, dass dieser Prozess Frau Haag sehr belastet. Das ganze freundschaftliche Umfeld einzubeziehen, die Familie ... . Vielleicht Herr Groth telefonieren wir Montag, was geht, was nicht geht. Rowohlt-Anwalt: Möchte einen Vorschlag machen. Im Klartext, es geht um Beendigungsmöglichkeiten. Kosten auf Seiten der Beklagten, keine Entschädigung. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Spende sagen wir, können wir nicht machen. Rowohlt-Anwalt Herr Groth: Können wir vielleicht telefonieren. Wie wollen wir das prozessual händeln? Bin den ganzen Montag im Büro. Richterin Frau Käfer: ... Die Beweislast tragen die Beklagten. Kleiner Betrag. Sprechen wir ... kleinen Betrag. Erheblich weniger als beantragt. Rowohlt hat Geld genug, um bis zum BGH zu gehen. Die Einstweilige Verfügung steht, dann ist die Geldentschädigung höher. Rowohlt-Anwalt Herr Groth: Es sind unter tausend Bücher verkauft worden. 896. Wir reden ... . Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz fällt ins Wort: Die Reichweite können Sie gar nicht beurteilen. Es ist nicht nur die Berliner Szene. Bin hier nicht auf dem türkischen Basar. Rowohlt-Anwalt Herr Groth: ... ist erledigt. Der Vorsitzende: Was ist mit einem Zwischenvergleich, den Sie jetzt schließen? Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Würde gerne noch mal vortragen. Kann ich immer. Der Vorsitzende: Heute entscheiden wir nicht. Einen Vergleich haben wir eingeleitet, menschlich gesehen. Rechtlich nicht. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Für Sie. Der Vorsitzende: Der letzte Zug fährt um 17:15. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ist es wahr? Der Vorsitzende: Nein. Richterin Frau Käfer: Vergleich auf Widerruf. Sie sind hier. Frau Haag und Frau Moon. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Der Verlag gehört uns. ... Die Lektorin hat eingeräumt, dass sie nicht lektoriert hat, hat das so durchgelassen. Ich lektoriere auch manchmal. Rowohlt-Anwalt Herr Groth: ... . Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Es gibt Anträge. Es gibt Verkündungen. Der Vorsitzende: Sie sagen uns nächste Woche, dass sie sich verglichen haben. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Oder nicht. Richterin Frau Käfer: Als Nikolausgeschenk. Frau Moon Suk heulend: Es tut mir weh. Ich stehe da [als Lügnerin]. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Der Klägerin tut es auch weh. Richterin Frau Käfer: Stellungnahme bis zum 21.12.07. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 11.01.08, 9:55 Uhr, Saal B335. Haag-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Vielen Dank. Frau Romy Haag und Freundin Ulla verlassen mit dem Anwalt Herrn Dr. Christian Schertz freudig strahlend den Saal. Frau Moon Suk schluchzt hemmungslos und kann die Tränen nicht zurückhalten. Sie verlässt das Gerichtsgebäude allein, wie ein begossener Pudel. 11.01.08: Urteil: Den Beklagten wird verboten, zwei näher bezeichnete Gedichte zu verbreiten. Als Gesamtschuldnerin haben die Beklagten an die Klägerin 25.00,00 Euro zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckung. An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze Im Presserecht kann es kein pauschales Verbot geben.
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲ "Wir kriegen Post zu Weihnachten, freuen uns dann besonders." "Mir fällt kein dummes Beispiel ein." "Wir können nicht so gut rechnen, vergleichen das mit den Fällen, die wir kennen." "Wäre schön, wenn wir das fest zurren."
Maja-Anwältin Frau Bezzenberger: Es gibt unterschiedliche Meinungen.
Davon leben wir alle. Machen wir weiter. Ein Zuschauer : Ich bin ganz meiner Meinung. "Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts saugen wir Honig." "Einen Vergleich haben wir eingeleitet, menschlich gesehen. Rechtlich nicht." "Wir haben viel Papier, wo Sie das immer rügen." "Wir sind dankbar. Sacken lassen. Vielleicht ändert sich was." "Jetzt gibt es nur noch Termine, wenn zugesichert wird, dass die zuständigen Leute nicht in Urlaub sind." "Zu Weihnachten kriegt jeder was." Meldungen des Tages - Das Grundgesetz wird in Marburg mit Polizei- und Justizfüßen getreten ▲ Am 22.10.07 erging der Beschluss des Landgerichts Marburg, mit den die Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung bei Herrn Dr. Ulrich Brosa mit anschließender erkenntnisdienstlicher Behandlung bei der Polizei verworfen wurde. Es lohnt sich den Beschluss 4 Qs 54/07 des Landgerichts Marburg durchzulesen, um zu verstehen, in welchem Land wir leben. Gott helfe dem, wer denkt, ihn kann das nicht treffen. Es scheint unbedenklich zu sein, das Grundgesetz durch sinnlose Beschlagnahmen, entwürdigende, unnötige Hausdurchsuchungen, Handschellen und Zufügung eines erheblichen körperlichen und materiellen Schadens mit den Polizei- und Justizfüßen zu treten. Wie anders sind die folgenden "Argumente" aus dem Beschluss zu verstehen (S.10, letzter Absatz): Schließlich bestehen auch keine Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahme, wobei dem Angeklagten zwischenzeitlich auch noch weitere beschlagnahmte Gegenstände zurückgegeben worden sind. Ungeachtet der ausführlichen und zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts sind die vom Angeklagten angeführten Motive für sein Handeln insoweit unerheblich; der angeführte Grundrechtsbezug erscheint abwegig. Darüber hinaus sind vorliegend aber auch die Voraussetzungen einer Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzunehmen.
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